Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

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Modifikation zum Grundsatz der Einheitlichkeit einer Entschädigung i.S.d. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG

Leitsatz Der Grundsatz, dass Entschädigungen, die aus Anlass der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gewährt werden, einheitlich zu beurteilen sind, entbindet nicht von der Prüfung, ob die Entschädigung "als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen" i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG gewährt worden ist. Normenkette § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, §...mehr

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Billigkeitsmaßnahmen und geerbte Verluste

Leitsatz Es kommen keine Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit geerbten steuerlichen Verlustvorträgen in Betracht. Sachverhalt Die Kläger sind Erben ihres in 2009 verstorbenen Vaters. Dieser war an einer GmbH & Co. KG als Kommanditist neben seinen Söhnen beteiligt. Im Dezember 2008 wurden die Kommanditanteile an eine GmbH veräußert. Zum 31. Dezember 2008 wurden dem Erblass...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 64... / 5 Berechtigtenwechsel

Rz. 20 Die Änderung der Berechtigtenbestimmung im laufenden Kindergeldbezug führt zu der Aufhebung der Kindergeldfestsetzung gegenüber dem bisher bestimmten Berechtigten nach § 70 Abs. 2 EStG und zur Festsetzung gegenüber dem nunmehr bestimmten Berechtigten mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung. Die Festsetzung für den bisher vorrangig Berechtigten ist aber erst ab dem Folg...mehr

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AGS 7/2017, Keine Haftung f... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Gem. § 122 Abs. 1 Nr. 1a) ZPO bewirkt die Bewilligung der Prozesskostenhilfe, dass die Staatskasse die rückständigen und die entstehenden Gerichtskosten nur nach den (Zahlungs-)Bestimmungen, die das Gericht trifft (vgl. § 120 ZPO), gegen die Partei geltend machen kann. Die Regelung ist grundsätzlich in allen Gerichtsbarkeiten anwendbar, in der...mehr

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AGS 7/2017, Keine Haftung f... / 2 Aus den Gründen

Die Gerichtskostenrechnung vom 20.7.2015 ist aufzuheben, da sie rechtswidrig ist und den Erinnerungsführer in seinen Rechten verletzt. Soweit und solange dem Erinnerungsführer Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsbestimmung bewilligt ist, ist keine Kostenrechnung auf ihn auszustellen (s. auch Tz. 3.1 der Durchführungsbestimmungen zur Prozess- und Verfahrenskostenhilfe sowie zur S...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. FG Hessen vom 16.2.2016

Rz. 494 [Autor/Stand] Das FG Hessen hat sich dagegen mit Urteil vom 16.2.2016[2] für den Ansatz des Kurswerts entschieden. Danach sind Anteilsscheine eines offenen Immobilienfonds, deren Rücknahme gemäß § 81 InvG ausgesetzt ist, nicht gemäß § 11 Abs. 4 BewG mit dem Rücknahmepreis, sondern mit dem zum Bewertungsstichtag im Rahmen des Freiverkehrs festgestellten niedrigeren Bö...mehr

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AGS 7/2017, Beschwerdeaussc... / 1 Aus den Gründen

Über die gem. § 32 Abs. 2 RVG zulässigerweise im eigenen Namen erhobene Beschwerde entscheidet nach Übertragung mit Beschl. v. 27.2.2017 gem. § 33 Abs. 8 S. 2 RVG der Senat. Die Beschwerde gegen den Beschluss des VG über die Festsetzung des Gegenstandswerts ist als unzulässig zu verwerfen. Denn bei dem zugrunde liegenden Verfahren handelte es sich um eine Rechtsstreitigkeit n...mehr

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Zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus den Herstellungskosten einer Sporthalle

Leitsatz 1. Eine Gemeinde ist zum teilweisen Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten einer Sporthalle, die sie (auch) Vereinen gegen eine nicht kostendeckende Nutzungspauschale überlässt, berechtigt, wenn die Prüfung aller Umstände ergibt, dass der für eine wirtschaftliche Tätigkeit der Gemeinde erforderliche unmittelbare Zusammenhang zwischen Nutzungsüberlassung und Entge...mehr

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Aufteilung des Ersatzwirtschaftswerts zur Bestimmung der Betriebsgröße bei Zupachtung

Leitsatz Bei der Bestimmung der Betriebsgröße eines im Beitrittsgebiet gelegenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebs nach § 7g Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG in der bis zum Inkrafttreten des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14. August 2007 (BGBl I 2007, 1912) maßgebenden Fassung ist bei der Pacht zusätzlichen Grund und Bodens der Ersatzwirtschaftswert nur im Verhäl...mehr

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Haftung des Geschäftsführers nach Insolvenzeröffnung

Leitsatz Widerspricht ein Geschäftsführer im Prüfungstermin einer Steuerforderung nicht, muss er eine Festsetzung auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen sich gelten lassen. Sachverhalt Der Kläger war Geschäftsführer einer GmbH, über deren Vermögen im Juli 2011 ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Im August 2012 wurde der Kläger wegen ausstehender Steuerforder...mehr

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Aussetzungszinsen bei übereinstimmender Erledigungserklärung – Unbeachtlichkeit einer nachträglichen Änderung des angefochtenen Bescheids

Leitsatz Eine Anfechtungsklage ist im Falle der übereinstimmenden Erledigungserklärung auch dann mit Eingang der zweiten Erledigungserklärung oder mit Eintritt der Fiktion des § 138 Abs. 3 FGO endgültig i.S. des § 239 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AO erfolglos, wenn der angefochtene Bescheid später auf Grundlage einer tatsächlichen Verständigung geändert wird. Normenkette § 169 Abs. 1 ...mehr

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Tatsächliche Verständigung; Subsidiarität der Feststellungsklage

Leitsatz 1. Die Voraussetzungen der Wirksamkeit einer tatsächlichen Verständigung werden im Verfahren über die Anfechtung des hierauf gestützten Festsetzungs- oder Feststellungsbescheids inzident geprüft. 2. Eine tatsächliche Verständigung stellt keinen Verwaltungsakt i.S. der §§ 41 Abs. 2 Satz 2 FGO, 118 Satz 1 AO dar. 3. Hat der Steuerpflichtige die auf eine tatsächliche Ver...mehr

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zerb 6/2017, Anfall der Erb... / Aus den Gründen

Die Revision ist unbegründet. Sie war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung FGO). Das FG hat zu Recht entschieden, dass ein vom Erblasser nicht geltend gemachter Pflichtteilsanspruch beim Erben der Besteuerung aufgrund Erbanfalls nach § 3 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. ErbStG unterliegt. Auf die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs durch den Erben kommt es ...mehr

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AGS 6/2017, Abzugsfähigkeit... / 2 Aus den Gründen

II. Die Entscheidung ergeht gem. § 126a FGO durch Beschluss. Der Senat hält einstimmig die Revision für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich. Die Beteiligten sind davon unterrichtet worden und hatten Gelegenheit zur Stellungnahme. 1. Die Inanspruchnahme einer Steuerbefreiung gem. § 3 Nr. 26 EStG für die Einnahmen der Klägerin aus der Erstellung de...mehr

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AGS 6/2017, Zur umsatzsteue... / 2 Aus den Gründen

Die Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Entscheidung in der Sache selbst (§ 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 FGO). Das FG hat zu Unrecht einen steuerbaren Leistungsaustausch zwischen der Klägerin und den von ihr abgemahnten Mitbewerbern verneint. 1. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG unterliegen der Umsatzsteuer die Lieferungen und sonstigen Leistung...mehr

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Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen

Leitsatz 1. Die Beispiele 14 und 15 zu Nr. 70.1.2 AEAO zu § 233a halten, soweit dort für den Beginn des "fiktiven Zinslaufs" nicht auf den Tag der freiwilligen Zahlung, sondern erst auf den Folgetag abgestellt wird, die gesetzlichen Grenzen des Ermessens nicht ein. 2. Für die Ermittlung der vollen Monate i.S. des § 238 Abs. 1 Satz 2 AO ist bei Erstattungszinsen der Tag der Za...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Fristen

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Fristen sind abgegrenzte, bestimmte oder jeweils bestimmbare Zeiträume (vgl BFH 203, 26 = BStBl 2003 II, 898). Für die Berechnung von Fristen vgl § 108 AO (> Anh 10.1). Fälligkeitstermine geben das Ende einer Frist an (AEAO zu § 108). Härten, die sich aus einer Ausschlussfrist ergeben, führen nicht zur Verfassungswidrigkeit (vgl BFH 189, 401 ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verzicht

Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Verzichtet der ArbG auf ihm zustehende Ansprüche gegen den ArbN, so liegt darin nur dann kein Arbeitslohn, wenn es sich um einen unfreiwilligen Forderungsausfall handelt (BFH 143, 332 = BStBl 1985 II, 437; > Darlehen Rz 65 ff). Ergänzend > Gehaltsverzicht und > Gehaltsumwandlung sowie BFH 171, 566 = BStBl 1993 II, 884; zu weiteren Hinweisen > Zuflu...mehr

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Kein Abzug anteiliger Vorsteuern aus der Errichtung eines Verwaltungsgebäudes einer Lotsenbrüderschaft beim Seelotsen

Leitsatz Umsatzsteuer auf von einer Lotsenbrüderschaft bezogene Eingangsleistungen, die sie zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Selbstverwaltungsaufgaben verwendet, kann der der Lotsenbrüderschaft zugehörige Seelotse nach anteiliger Umlegung auf ihn – auch unter Beachtung des Grundsatzes der Neutralität der Mehrwertsteuer – nicht als Vorsteuer abziehen. Normenkette § 15 Abs. 1 S...mehr

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Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung

Leitsatz Einkünfte aus Kapitalvermögen, die unter die Günstigerprüfung fallen, sind im Rahmen des Schwellenwerts, der zur Durchführung einer Außenprüfung berechtigt, zu berücksichtigen. Sachverhalt Der Antragsteller erklärte in seiner Einkommensteuererklärung 2011 Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 1.099.306 EUR als dem inländischen Steuerabzug unterliegend und in Höhe...mehr

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Wechsel der Finanzamtszuständigkeit bei Wohnsitzwechsel.

Leitsatz Ein Wechsel der Zuständigkeit ist bei einem Abrechnungsbescheid über Säumniszuschläge zu berücksichtigen. Sachverhalt Auf Antrag des Klägers erließ das Finanzamt einen Abrechnungsbescheid über Säumniszuschläge für das Jahr 2005. Die verwirkten Säumniszuschläge wurden in dem Bescheid näher erläutert. Gegen den Bescheid führte der Kläger ein erfolgloses Einspruchsverfa...mehr

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Betriebszuordnung nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige – Abgrenzung "Verarbeitendes Gewerbe" von "Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden"

Leitsatz 1. Ein Betrieb, der das im Steinbruch frisch abgebaute Gestein durch Brechen, Sieben, Trennen und Mischen zu Schüttgütern (Schotter) aufbereitet, ist nicht dem verarbeitenden Gewerbe zuzuordnen; dies gilt auch dann, wenn Sand und Wasser beigemischt werden. Eine abweichende Beurteilung folgt nicht aus den Senatsurteilen vom 23. Oktober 2002, III R 40/00 (BFHE 201, 36...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 2a GrEStG bei Aufstockung einer Beteiligung an einer grundbesitzenden Personengesellschaft

Leitsatz 1. Ein Gesellschafter ist neu i.S. des § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG, wenn er zivilrechtlich erstmals ein Mitgliedschaftsrecht an einer bestehenden grundbesitzenden Personengesellschaft erwirbt oder wenn er innerhalb von fünf Jahren nach dem erstmaligen Erwerb des Mitgliedschaftsrechts seine Beteiligung durch den Erwerb weiterer Anteile am Gesellschaftsvermögen aufstock...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Literaturverzeichnis

Rn. 109 Stand: EL 25 – ET: 05/2017 Adler, Hans/Düring, Walther/Schmaltz, Kurt (1995), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen. Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, bearbeitet von Forster, Karl-Heinz u. a., 6. Aufl., Stuttgart 1995. AWV (2016), Aufbewahrungspflichten und -fristen nach Handels- und Steuerrecht, 9. Aufl.,...mehr

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Organisatorische Eingliederung durch Beherrschungsvertrag

Leitsatz Unterstellt eine juristische Person gemäß oder entsprechend § 291 AktG die Leitung ihrer Gesellschaft einem anderen Unternehmen, so führen die auf diesem Beherrschungsvertrag beruhenden umfassenden Weisungsrechte anders als die sich aus der Stellung als Mehrheitsgesellschafter gemäß § 46 Nr. 6 GmbHG ergebenden Weisungsrechte zur organisatorischen Eingliederung. Norm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 5.5 Verfahrensrechtliche Regelungen

Rz. 61 Die Neuregelung enthält verstreut über die Abs. 4–6 einige verfahrensrechtliche Vorschriften. Bei diesen verfahrensrechtlichen Regelungen ist zwischen dem "Betrag nach Abs. 1", d. h. dem noch vorhandenen ehemaligen EK 02, und dem Erhöhungsbetrag, der aus diesem ehemaligen EK 02 ermittelt wird, zu unterscheiden. Nach Abs. 4 S. 1 wird der zu diesem Zeitpunkt noch vorhand...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 2 Fortschreibung des Endbestands des EK 02 (Abs. 1)

Rz. 6 Nach Abs. 1 war ein positiver Endbetrag des Teilbetrags nach § 30 Abs. 2 Nr. 2 KStG a. F. erstmals zum Ende des Wirtschaftsjahrs 2001 bzw. des abweichenden Wirtschaftsjahrs 2001/2002 fortzuschreiben und gesondert festzustellen. Ausgangspunkt für die Fortschreibung und gesonderte Feststellung war die Feststellung des Endbetrags des (ehemaligen) EK 02 nach § 36 Abs. 7 KS...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Zusammenveranlagung für die Partner einer nichtehelichen verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaft

Leitsatz § 2 Abs. 8 EStG findet auf verschiedengeschlechtliche Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft keine Anwendung. Normenkette § 2 Abs. 8, § 26, § 26b, § 32a EStG Sachverhalt Die verschiedengeschlechtlichen Kläger leben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, führen einen gemeinsamen Haushalt und stehen sozial und wirtschaftlich füreinander ein. Sie haben drei...mehr

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Vorweggenommene Werbungskosten des Eigentümers nach dem Erwerb einer nießbrauchsbelasteten Immobilie

Leitsatz Schuldzinsen, die auf die Finanzierung des Kaufs eines nießbrauchsbelasteten Grundstücks(teils) entfallen, können beim nießbrauchsverpflichteten Eigentümer als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen sein. Sachverhalt Der Steuerpflichtige erwarb 1995 zusammen mit seiner Schwester im Wege der vorweggenommenen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3 Wirkungen und Berechnung der Verlängerung

Rz. 10 Die verlängerbaren Fristen können vor ihrem Beginn, während ihres Laufs oder nach ihrem Ablauf verlängert werden. Die Fristverlängerung nach Fristablauf ist mit Rückwirkung möglich.[1] Diese rückwirkende Fristverlängerung setzt nicht voraus, dass ein Verlängerungsantrag bereits vor Fristablauf gestellt worden ist.[2] Entgegen der früher häufig vertretenen Auffassung[3...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 5.2 Ermessen

Rz. 15 Die Entscheidungen über die Fristverlängerung selbst, über ihren Umfang und über die Verbindung mit einer Nebenbestimmung sind Ermessensentscheidungen.[1] Diese sind unter besonderer Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen Frist nach Recht und Billigkeit zu treffen.[2] Einerseits darf die Fristverlängerung nicht dem Zweck der Frist zuwiderlaufen, andererseits steht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 5.1 Allgemeines

Rz. 14 Die Verlängerung der Frist kann auf Antrag oder ohne einen solchen von Amts wegen eingeräumt werden. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Fristverlängerung, sondern lediglich ein Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung.[1] Die Fristverlängerung wird durch Verwaltungsakt der Finanzbehörde gewährt, an die die Steuererklärung abzugeben ist oder die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.2 Behördliche Fristen

Rz. 8 Behördliche Fristen i. S. d. Abs. 1 sind Fristen, die die Finanzbehörde gesetzt hat und die ihr gegenüber eingehalten werden sollen. Nicht gemeint sind dagegen die Fristen, die die Behörde selbst einzuhalten hat.[1] Die Berechtigung der Finanzbehörde zur Fristsetzung ist meist nicht besonders im Gesetz vorgesehen[2], ergibt sich jedoch daraus, dass der Finanzbehörde di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 6 Einschränkung der Verlängerbarkeit von Fristen ab 2018

Rz. 17 Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[1] ist die Verlängerbarkeit der Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen durch entsprechende Vorbehalte in Abs. 1 und Einfügung eines neuen Abs. 2 in die Vorschrift eingeschränkt worden. Die Regelung knüpft dabei an die Neufassung des § 149 Abs. 3 AO an, wonach bei Erstellung der Steuererkläru...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 4 Setzen von Nebenbestimmungen

Rz. 13 Abs. 2 erlaubt der Finanzbehörde, die Fristverlängerung von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen oder mit einer sonstigen Nebenbestimmung zu verbinden. Die Regelung wiederholt nur für diesen besonderen Fall die bereits nach § 120 Abs. 2 AO bestehende Möglichkeit einer solchen Verknüpfung. Für die Art und das Verfahren der Sicherheitsleistung gelten die §§ 241f...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.1 Steuererklärungsfristen

Rz. 3 Von den gesetzlich vorgesehenen oder bestimmten Fristen sind nach Abs. 1 nur die Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen verlängerbar. Der Begriff der Steuererklärung ist bisher in der AO nicht umschrieben, er wird in den Steuergesetzen vielfach vorausgesetzt, so insbesondere auch in §§ 149–152 AO. Der Begriff der Steuererklärung ist i. S. d. Vorschriften, insbes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 109 AO in seiner am 1.1.2017 geltenden Fassung ist erstmals anzuwenden auf Besteuerungszeiträume, die nach dem 31.12.2017 beginnen, und auf Besteuerungszeitpunkte, die nach dem 31.12.2017 liegen.[1] Bis zu diesem Zeitpunkt gilt weiterhin der § 109 AO a. F.[2] An der ab 1.1.2018 anwendbaren Fassung ist letztlich nur der Abs. 2 neu, der für Berater-Erklärungen nur noch...mehr

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Altersrente der Vereinten Nationen

Leitsatz 1. Von internationalen Organisationen gezahlte Altersbezüge sind nach deutschem Recht rechtsvergleichend zu qualifizieren. 2. Renten der Vereinten Nationen sind Einkünfte aus Leibrenten der Basisversorgung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG (Abgrenzung zu Pensionen der NATO). Normenkette § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa, § 22 Nr. 1 Satz...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuerhaftung im vorläufigen Insolvenzverfahren

Leitsatz Der Geschäftsführer einer insolventen GmbH kann nicht nach § 69 AO wegen grober Pflichtverletzung in Anspruch genommen werden, wenn das Insolvenzgericht angeordnet hat, dass Zahlungen aus dem Steuerschuldverhältnis nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters geleistet werden dürfen und der Sachwalter die Zustimmung zur Zahlung von Steuern ausdrücklich versagt hat...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Rechtsbehelfsbefugnis

Rz. 254 [Autor/Stand] Befugt, einen Rechtsbehelf einzulegen, ist nur, wer geltend macht, durch einen Verwaltungsakt oder dessen Unterlassung beschwert zu sein. Beschwert wird durch einen Feststellungsbescheid derjenige, für den der Feststellungsbescheid bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. Wegen der dinglichen Wirkung der Feststellungsbescheide über Einheitswerte wi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Statthafte Rechtsbehelfe

Rz. 242 [Autor/Stand] Gegen den Feststellungsbescheid über einen Einheitswert oder die Ablehnung einer Feststellung ist als außergerichtlicher Rechtsbehelf der Einspruch gegeben.[2] Er muss binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids eingelegt werden.[3] Der Einspruch kann schriftlich oder elektronisch[4] eingelegt oder zur Niederschrift erklärt werden. Die bisher ebe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Hinzuziehung und Beiladung

Rz. 265 [Autor/Stand] Grundsätzlich ist im Rechtsbehelfsverfahren jeder Feststellungsbeteiligte oder sonst Betroffene, der rechtsbehelfsbefugt ist, aber keinen Rechtsbehelf eingelegt hat, zum Rechtsbehelfsverfahren notwendig hinzuzuziehen bzw. beizuladen. Denn die Entscheidung über den Rechtsbehelf kann allen Anfechtungsberechtigten gegenüber nur einheitlich erfolgen. Rechts...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Rechtsnachfolge

Rz. 207 [Autor/Stand] Der mit der gesonderten Feststellung von Einheitswerten verfolgte Zweck würde nicht erreicht, wenn die Einheitswertfeststellung im Fall der Rechtsnachfolge wirkungslos wäre. § 182 Abs. 2 AO schreibt deshalb vor, dass ein Feststellungsbescheid über einen Einheitswert auch gegenüber dem Rechtsnachfolger wirkt, auf den der Gegenstand der Feststellung nach ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Rechtsbehelf bei Verstoß gegen eine Übergangregel

Rz. 39 [Autor/Stand] Weigert sich das zuständige Finanzamt, den Einheitswert aufgrund der Übergangsregelung günstiger festzustellen, kann der Steuerpflichtige unmittelbar mit dem Einspruch [2] und bei einem erfolglosen Rechtsbehelf mit der Anfechtungsklage [3] gegen die Einheitswertfeststellung vorgehen. Er muss also nicht zunächst einen gesonderten Bescheid über die Billigkei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Zurechnungsfeststellung

Rz. 136 [Autor/Stand] Im Feststellungsbescheid über einen Einheitswert ist auch eine Feststellung darüber zu treffen, wem die wirtschaftliche Einheit zuzurechnen ist. Grundsätzlich wird der Gegenstand dem bürgerlich-rechtlichen Eigentümer zugerechnet, es sei denn, dass ein Dritter als wirtschaftlicher Eigentümer[2] anzusehen ist. Die steuerliche Zurechnung kann auch an ein G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Maßgeblichkeit für Folgebescheide

Rz. 222 [Autor/Stand] Feststellungsbescheide sind Grundlagenbescheide i.S. des § 171 Abs. 10 AO. Die durch sie getroffenen Feststellungen sind für andere Bescheide in der Weise bindend, dass sie diesen Bescheiden zugrunde gelegt werden müssen. Für die "anderen Bescheide", denen die Feststellungen der Grundlagenbescheide zugrunde zu legen sind, verwendet die AO den Begriff "F...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Folgen fehlerhafter Bekanntgabe

Rz. 200 [Autor/Stand] Ohne Bekanntgabe wird der Einheitswertbescheid nicht wirksam.[2] Das Gleiche gilt, wenn das FA den Bescheid zwar bekannt gegeben hat, die Bekanntgabe jedoch fehlerhaft ist. Die Rechtswirkungen des Bescheides treten dann nicht ein. Der unwirksame Bescheid wahrt weder die Feststellungsfrist noch ist er geeignet, eine Ablaufhemmung herbeizuführen. Er kann ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 3.4 Dem Wesen nach geheim (§ 86 Abs. 2 S. 1 Alt. 3 FGO n. F.)

Rz. 17 Hier handelt es sich um einen Auffangtatbestand, über dessen Vorliegen ebenfalls nur die zuständige oberste Aufsichtsbehörde entscheiden kann. Geheimhaltungsgründe sollen sich aus der Natur der Sache oder aus den berechtigten Interessen unbeteiligter Dritter ergeben. Es muss eine Güterabwägung im Einzelfall erfolgen. Rz. 18 Unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten ist b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 3.1 Steuergeheimnis (§ 86 Abs. 1 Halbs. 2 FGO)

Rz. 11 Nach § 86 Abs. 1 FGO sind die Behörden zur Vorlage verpflichtet, soweit nicht durch das Steuergeheimnis geschützte Verhältnisse Dritter unbefugt offenbart werden. Nach einer Auffassung soll danach der Schutz des Steuergeheimnisses absolut sein, ohne dass eine Abwägung mit dem Interesse an zuverlässiger Sachaufklärung erfolgt.[1] Allerdings ergibt sich aus der Verweisu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 3.2 Nachteil für Bund oder Land (§ 86 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 FGO n. F.)

Rz. 13 Die Weigerung der Vorlage darf nur von der zuständigen obersten Aufsichtsbehörde ausgesprochen werden. Die Regelung dürfte im Verfahren vor den FG kaum praktisch werden. Die Nachteile müssen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eintreten.[1] Finanzielle Einbußen und drohender Prozessverlust reichen nicht. Im demokratischen Rechtsstaat sind im Hinblick auf d...mehr