Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Wirkung der Lohnsteuer-Anmeldung

Rz. 15 Stand: EL 104 – ET: 10/2014 Die Anmeldung ist eine > Steuererklärung iSd § 150 Abs 1 AO, in der der ArbG die Steuer selbst errechnen muss. Eine ausnahmsweise in Papierform eingereichte LSt-Anmeldung ist vom ArbG oder einer zu seiner Vertretung berechtigten Person zu unterschreiben (> Unterschrift). Bei elektronischer Übermittlung ist hingegen keine elektronische Signat...mehr

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Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb erfordert keinen konkreten oder potenziellen Wettbewerb; Sport-Dachverband tätigt keine sportlichen Veranstaltungen i.S.v. § 67a AO

Leitsatz 1. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i.S.v. § 14 AO erfordert nicht das Bestehen eines konkreten oder potenziellen Wettbewerbs. 2. Unter sportlichen Veranstaltungen i.S.v. § 67a AO sind organisatorische Maßnahmen eines Sportvereins zu verstehen, die es aktiven Sportlern ermöglichen, Sport zu treiben. Die Tätigkeit eines Sport-Dachverbands gehört dazu nicht. 3. Ein...mehr

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Berücksichtigung von Aufwendungen für eine Zulegung an das öffentliche Straßennetz als Handwerkerleistungen.

Leitsatz Handwerkerleistungen für den Anschluss eines Haushalts an das öffentliche Versorgungsnetz durch Wasseranschlüsse, Abwasser, Elektrizität. aber auch durch eine Zulegung an das öffentliche Straßennetz, sind als für die Haushaltsführung notwendige Leistungen der Daseinsvorsorge als Handwerkerleistungen gemäß § 35a Abs. 3 S. 1 EStG berücksichtigungsfähig. Sachverhalt Der...mehr

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Kostenerstattung für Einspruch gegen die Erstattung von Kindergeld an einen Sozialleistungsträger

Leitsatz 1. Kostenerstattung kann auch beansprucht werden, wenn sich der Einspruch nicht gegen eine Kindergeldfestsetzung richtet, sondern gegen den als Abrechnungsbescheid zu qualifizierenden Hinweis, dass wegen des Erstattungsanspruchs eines Sozialleistungsträgers kein Kindergeld an den Berechtigten gezahlt wird. 2. Der Einspruch ist auch dann erfolgreich, wenn er von der F...mehr

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Kindergeld: Beibehaltung des Wohnsitzes, mehrjähriger Auslandsaufenthalt, Auslandsstudium

Leitsatz 1. Während eines mehrjährigen Auslandsaufenthalts zum Zwecke einer Berufsausbildung behält ein Kind seinen Wohnsitz in der Wohnung der Eltern im Inland im Regelfall nur dann bei, wenn es diese Wohnung zumindest überwiegend in den ausbildungsfreien Zeiten nutzt (Bestätigung des Senatsurteils vom 25.9.2014, III R 10/14, BFHE 247, 239). Nicht erforderlich ist hingegen,...mehr

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Korrektur unangemessener Gewinnverteilung bei GmbH & atypisch Still

Leitsatz Beteiligt sich der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft an dieser zugleich als atypisch stiller Gesellschafter und verzichtet die Kapitalgesellschaft im Interesse des stillen Gesellschafters auf eine fremdübliche Gewinnbeteiligung, wird der Kapitalgesellschaft bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte der atypisch stillen Gesellschaft der ...mehr

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Kindergeld, Anforderungen an den Nachweis als Ausbildungsuchender

Leitsatz 1. Der Registrierung als Ausbildungsuchender kommt für den Anspruch auf Kindergeld keine (echte) Tatbestandswirkung zu. Sie gilt deshalb als Indiz für das Bemühen des Kindes um einen Ausbildungsplatz auch dann nach Maßgabe des § 38 Abs. 4 SGB III n.F. fort, wenn die Agentur für Arbeit nach der auch formlos möglichen Meldung des Kindes die Registrierung ohne Grund wi...mehr

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Außergewöhnliche Belastungen im Fall wissenschaftlich nicht anerkannter Behandlungsmethoden

Leitsatz 1. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wissenschaftliche Anerkennung einer Behandlungsmethode i.S.d. § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. f EStDV ist der Zeitpunkt der Behandlung. 2. Um festzustellen, ob eine wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode i.S.d. § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. f EStDV vorliegt, kann sich das FG auf allgemein zugängliche Fachgutachten oder so...mehr

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AGS 6/2015, Verletzung der ... / 2 Aus den Gründen

III. Die Kammer nimmt die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung an und gibt ihr statt, weil dies zur Durchsetzung des Grundrechts der Beschwerdeführerin aus Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG angezeigt ist (§ 93a Abs. 2 Buchst. b) BVerfGG). Die Voraussetzungen des § 93c Abs. 1 S. 1 BVerfGG für eine stattgebende Kammerentscheidung liegen vor. Das BVerfG hat die maßgeblic...mehr

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AGS 6/2015, Verletzung der ... / Leitsatz

Der Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) ist verletzt, wenn schwierige und noch nicht geklärte Rechtsfragen im Prozesskostenhilfeverfahren "durchentschieden" werden (vgl. BVerfG, 13.3.1990 – 2 BvR 94/88, BVerfGE 81, 347, 359 f.; BVerfG, 26.12.2013 – 1 BvR 2531/12). Ist das Gericht der Auffassung, dass die Sache Fragen grundsätzlicher...mehr

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AGS 6/2015, Verletzung der ... / 1 Sachverhalt

Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein finanzgerichtliches Klageverfahren. Das Gericht lehnte den Antrag als überwiegend unbegründet ab, obgleich es durch Urteil vom selben Tag die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zuließ. I. 1. a) Die Beschwerdeführerin war mit einem ehemaligen Finanzbeamten verheiratet und führte ...mehr

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Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG für Veräußerungsgewinne nach Umwandlung einer Organgesellschaft in eine Personengesellschaft

Leitsatz Die im Anschluss an die Umwandlung einer Organgesellschaft in eine Personengesellschaft erzielten und mit Gewerbesteuer belasteten Veräußerungs- und Aufgabegewinne unterliegen der Steuerermäßigung des § 35 Abs. 2 EStG. Normenkette § 15 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 und 3, § 35 EStG, § 2, § 7 Satz 2 GewStG, § 3, § 4, § 5 Abs. 2, § 18 Abs. 4 UmwStG 1995, § 18 Abs. 4 UmwStG 2002...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 223 Zahlungsaufschub

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Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 351 Bindungswirkung anderer Verwaltungsakte

Schrifttum Feldmann, Die Anfechtbarkeit von geänderten Verwaltungsakten, NWB Fach 2, 3801; Macher, Die beschränkte Anfechtbarkeit von Steuerverwaltungsakten. Ein Beitrag zu § 351 AO, StuW 1985, 33; von Wedelstädt, Die Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden, DB 1986, Beil. Nr. 20; Wüllenkemper, Verwaltungsverfahren und Klageantrag bei beabsichtigter Bestandskraftdurchbrechun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 221 Abweichende Fälligkeitsbestimmung

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 21. Auflage – ET: 05/2015 Die Vorschrift dient der Sicherung des Steueraufkommens. Sie gilt nur für Verbrauchsteuern und für die Umsatzsteuer. B. Tatbestandliche Voraussetzungen Rz. 2 Stand: 21. Auflage – ET: 05/2015 Voraussetzung für die zulässigen Maßnahmen ist nach § 221 Satz 1 AO, dass der Stpfl. die Steuer mehrfach nicht rechtzeitig e...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 229 Beginn der Verjährung

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 21. Auflage – ET: 05/2015 Die Vorschrift betrifft den Beginn der (Zahlungs-)Verjährungsfrist. B. Beginn nach § 229 Abs. 1 Satz 1 AO Rz. 2 Stand: 21. Auflage – ET: 05/2015 Nach § 229 Abs. 1 Satz 1 AO beginnt die Verjährung mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch erstmals fällig geworden ist. Der erstmalige Fälligkeitszeitpunkt er...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 230 Hemmung der Verjährung

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 21. Auflage – ET: 05/2015 Die Vorschrift lehnt sich an § 206 BGB an. Für die Festsetzungsverjährung enthält § 171 Abs. 1 AO eine parallele Regelung. Zum Begriff der höheren Gewalt s. § 110 AO Rz. 41. B. Wirkung der Hemmung Rz. 2 Stand: 21. Auflage – ET: 05/2015 Der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, wird in die Verjährung...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 232 Wirkung der Verjährung

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 21. Auflage – ET: 05/2015 Im Gegensatz zum bürgerlichen Recht (§ 214 BGB) ist die Verjährung im Steuerrecht ein materieller Rechtsbeendigungsgrund (§ 47 AO), ferner ist im Gegensatz zum bürgerlichen Recht auch keine ausdrückliche Einrede der Verjährung seitens des Schuldners notwendig. B. Wirkung der Verjährung Rz. 2 Stand: 21. Auflage – ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 241 Art der Sicherheitsleistung

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 21. Auflage – ET: 05/2015 § 241 AO zählt die Arten der Sicherheiten auf, die der Stpfl. erbringen kann. Rz. 2 Stand: 21. Auflage – ET: 05/2015 Die Vorschrift räumt dem Verpflichteten ein Wahlrecht ein, eine der unter den Nummern 1 bis 7 aufgelisteten Sicherheit zu erbringen. Das FA kann eine vom Gesetz genannte Sicherheit nicht mit der Be...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Beginn nach § 229 Abs. 1 Satz 1 AO

Rz. 2 Stand: 21. Auflage – ET: 05/2015 Nach § 229 Abs. 1 Satz 1 AO beginnt die Verjährung mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch erstmals fällig geworden ist. Der erstmalige Fälligkeitszeitpunkt ergibt sich entweder aus dem jeweiligen Einzelsteuergesetz (§ 220 Abs. 1 AO) oder aus § 220 Abs. 2 AO oder bei Vorverlegung der Fälligkeit (§ 221 AO) aus dem entsprechende...mehr

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EU-Beamtenstatus - nichtverheiratete Eltern erhalten Kindergeld

Leitsatz Gemäß Art. 67 Abs. 2 des EU-Beamtenstatus besteht - entgegen § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 EStG - Anspruch auf Kindergeld auch dann, wenn ein nicht verheirateter Elternteil Beamter, ruhegehaltsberechtigter Beamter oder sonstiger Bediensteter der Europäischen Gemeinschaften ist, während der andere nicht verheiratete Elternteil in Deutschland einer Berufstätigke...mehr

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Besteuerung von in Deutschland ansässigem Flugzeugführer der britischen Zweigniederlassung einer US-amerikanischen Fluggesellschaft

Leitsatz 1. Für Einkünfte, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen sind (hier für Arbeitslohn eines Flugzeugführers nach Art. XVIII Abs. 2 Buchst. a Satz 1 DBA-Großbritannien 1964/1970), wird die Freistellung der Einkünfte unbeschadet des in § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG 2002 i.d.F. des JStG 2...mehr

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Zur Anwendung der sog. Versandhandelsregelung auf Arzneimittellieferungen

Leitsatz Führt eine in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässige Apotheke Arzneimittellieferungen an in Deutschland wohnhafte Privatpersonen aus, können diese Lieferungen nach der sog. Versandhandelsregelung in Deutschland selbst dann steuerbar und steuerpflichtig sein, wenn die Abnehmer eine formularmäßige Vollmacht zur Beauftragung eines Kurierdienstes zum Transport der bes...mehr

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Kindergeld: Kein Einspruch gegen die in der Einspruchsentscheidung enthaltene Kostenentscheidung

Leitsatz Wendet sich der Einspruchsführer isoliert gegen die im Rahmen einer Einspruchsentscheidung ergangene Kostenentscheidung nach § 77 Abs. 1 und 2 EStG, ist statthafter Rechtsbehelf hiergegen ausschließlich die Klage, nicht (auch) der Einspruch. Normenkette § 77 EStG, § 347, § 348 Nr. 1 AO, § 44 Abs. 2, § 47 Abs. 1, § 55 Abs. 2 Satz 1, § 145 FGO, § 63 SGB X, § 68 Abs. 1 ...mehr

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Kindergeldberechtigung von Unionsbürgern aufgrund der Übergangsbestimmungen zum EU-Beitritt; Genehmigungspflicht nach § 284 SGB III bei Aufnahme einer Beschäftigung

Leitsatz Bestehen für das Herkunftsland eines Unions­bürgers während einer Übergangszeit nach dem Beitritt zur Europäischen Union Beschränkungen hinsichtlich der Arbeitnehmerfreizügigkeit, so unterfällt der Unionsbürger nur dann nicht § 62 Abs. 1 EStG, sondern den einschränkenden Regelungen des § 62 Abs. 2 EStG, wenn die zuständige Ausländerbehörde Maßnahmen ergriffen hat, d...mehr

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Rückgängigmachung eines Kaufvertrages als rückwirkendes Ereignis.

Leitsatz Für die Einstufung der Rückgängigmachung eines Kaufvertrages als rückwirkendes Ereignis ist die vollständige Rückabwicklung erforderlich. Sachverhalt Der Kläger veräußerte seine Anteile an einer GmbH an einen Erwerber. Aufgrund dieser Veräußerung kam es in 2003 zunächst zur Festsetzung eines Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG. Der Verkauf der Anteile wurde jedoch in ...mehr

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Kindergeld: Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung bei mehraktiger Ausbildung

Leitsatz 1. Der Tatbestand "Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung" i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG muss nicht bereits mit dem ersten (objektiv) berufs­qualifizierenden Abschluss (z.B. in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang) erfüllt sein. 2. Mehraktige Ausbildungsmaßnahmen sind Teil einer einheitlichen Erstausbildung, wenn sie zeitlich und inhaltlich so...mehr

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Außergewöhnliche Belastung durch Unterhaltszahlungen: Erwerbsobliegenheit bei im Ausland ansässigen Angehörigen i.S.d. § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG

Leitsatz 1. Das jederzeitige Bereitstehen für einen eventuellen Pflegeeinsatz bei behinderten Angehörigen ("Pflege auf Abruf") ist kein besonderer Umstand, der die generelle Erwerbsobliegenheit volljähriger Personen entfallen lässt. 2. Der Steuerpflichtige hat grundsätzlich nachzuweisen, dass sich die unterhaltene Person um eine Beschäftigung bemüht hat. Fehlt es hieran, komm...mehr

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Ansparabschreibung nach Buchwerteinbringung

Leitsatz Eine Ansparabschreibung nach § 7g des Einkommensteuergesetzes 2002 in der bis zum Inkrafttreten des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 vom 14.8.2007 (BGBl I 2007, 1912, BStBl I 2007, 630) geltenden Fassung darf nicht gebildet werden, wenn im Zeitpunkt ihrer Geltendmachung beim Finanzamt bereits feststeht, dass der Betrieb zu Buchwerten in eine Kapitalgesellschaft...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Offenlegung der Schätzungsergebnisse

Rz. 84 [Autor/Stand] Um den Eigentümern und Nutzungsberechtigten die Nachprüfung der Ergebnisse der Bodenschätzung zu ermöglichen, werden die Schätzungskarten und die Schätzungsbücher während der üblichen Dienstzeiten in den Diensträumen des Finanzamts einen Monat lang offen gelegt (§ 13 BodSchätzG). Der Beginn der Offenlegungsfrist ist durch öffentliche Bekanntgabe nach § 1...mehr

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AGS 4/2015, Streitwert eine... / 1 Aus den Gründen

Auf die fristgerecht nach § 149 Abs. 2 FGO gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin eingelegte Erinnerung ist der Betrag der der Erinnerungsführerin von der Erinnerungsgegnerin zu erstattenden außergerichtlichen Kosten ausgehend von einem Wert des Verfahrensgegenstandes von 2.576,00 EUR zu bemessen. Der dem Kostenfestsetzungsbeschluss zugrunde liegende Wert v...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.2 Vorbehalt der §§ 45 und 46 FGO – Unmittelbare Klage

Rz. 6 Das Vorverfahren ist nur "vorbehaltlich der §§ 45 und 46 FGO" als Zulässigkeitsvoraussetzung der Klage erforderlich. Rz. 7 § 45 FGO bestimmt Fälle, in denen die Klage ohne Vorverfahren zulässig ist. Es sind dies die Sprungklage, die mit Zustimmung der Behörde und des Gerichts erfolgen kann[1] und die Anfechtung der Anordnung eines dinglichen Arrests.[2] Rz. 8 Nach § 46 F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 4 Verfahrensgegenstand der Anfechtungsklage (§ 44 Abs. 2 FGO)

4.1 Grundsatz: Einheit von angefochtenem Verwaltungsakt und Einspruchsentscheidung Rz. 50 § 44 Abs. 2 FGO bestimmt als Gegenstand der Anfechtungsklage nach einem Vorverfahren den ursprünglichen Verwaltungsakt in der Gestalt, die er durch die Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf gefunden hat. Rz. 51 Die Regelung des § 44 Abs. 2 FGO bestimmt den förmlichen Verfa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3 Erfolgloses Vorverfahren als Zulässigkeitsvoraussetzung der Klage (§ 44 Abs. 1 FGO)

3.1 Zulässigkeitsvoraussetzung der Klage Rz. 5 Nach § 44 Abs. 1 FGO ist "die Klage" nur zulässig, wenn ein Vorverfahren über den außergerichtlichen Rechtsbehelf ganz oder z. T. erfolglos geblieben ist. Die Vorschrift beschränkt damit ausdrücklich nur die Zulässigkeit einer Klage durch die Zwischenschaltung eines außergerichtlichen Vorverfahrens.[1] Die Einschränkung des § 44 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.1 Zulässigkeitsvoraussetzung der Klage

Rz. 5 Nach § 44 Abs. 1 FGO ist "die Klage" nur zulässig, wenn ein Vorverfahren über den außergerichtlichen Rechtsbehelf ganz oder z. T. erfolglos geblieben ist. Die Vorschrift beschränkt damit ausdrücklich nur die Zulässigkeit einer Klage durch die Zwischenschaltung eines außergerichtlichen Vorverfahrens.[1] Die Einschränkung des § 44 Abs. 1 FGO gilt deshalb nicht in gericht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.4.1 Gänzliches oder teilweises Erfolglosbleiben

Rz. 18 Die Klage ist nach § 44 Abs. 1 FGO nur zulässig, wenn das Vorverfahren "ganz oder z. T. erfolglos geblieben ist". Erfolglos geblieben ist das Vorverfahren, wenn es im Hinblick auf den angefochtenen Verwaltungsakt und gegenüber dem oder der Klagenden durch eine Einspruchsentscheidung abgeschlossen und darin der Einspruch als außergerichtlicher Rechtsbehelf ganz oder te...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Erst mit Einführung der FGO[1] wurde das finanzgerichtliche Prozessrecht von dem in der RAO enthaltenen Verwaltungsverfahren getrennt und in einem eigenen Gesetz geregelt. Bis dahin war das Gerichtsverfahren als "verlängertes Veranlagungsverfahren" in das Verwaltungsverfahren eingegliedert.[2] § 44 FGO ist seither unverändert und bestimmt das ganz oder teilweise erfolg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.4.3 Maßgeblicher Zeitpunkt des Erfolglosbleibens

Rz. 46 Die Klage ist nach § 44 Abs. 1 FGO nur zulässig, "wenn" das Vorverfahren über den Einspruch ganz oder teilweise erfolglos "geblieben ist". Rz. 47 Der erfolglose Abschluss des Einspruchsverfahrens ist für die Klage Sachentscheidungsvoraussetzung.[1] Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen einer Sachentscheidungsvoraussetzung ist – anders als bei einer Zugangsvoraussetz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.4.1.1 Erfolgloser Abschluss des Vorverfahrens durch Einspruchsentscheidung

Rz. 19 § 44 Abs. 1 FGO setzt den Abschluss des Einspruchsverfahrens durch die Behörde voraus. Dies gibt sich aus § 46 Abs. 1 FGO, nach dem ausnahmsweise die Klageerhebung "ohne vorherigen Abschluss des Vorverfahrens zulässig" ist, zum anderen aus § 44 Abs. 2 FGO, der "die Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf" als Gegenstand der Anfechtungsklage bestimmt. Rz....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.4.1.2 Grund des Erfolglosbleibens

Rz. 28 Der sachliche Inhalt der Einspruchsentscheidung ist insoweit unerheblich.[1] Das Vorverfahren ist nicht nur abgeschlossen, wenn der Regelungsinhalt des angefochtenen Verwaltungsakts in der Einspruchsentscheidung bestätigt wird, sondern auch, wenn den Einwendungen des Einspruchsführers gegen den angefochtenen Verwaltungsakt inhaltlich vollen Umfangs entsprochen und in ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.4 Gänzliches oder teilweises Erfolglosbleiben des Vorverfahrens

3.4.1 Gänzliches oder teilweises Erfolglosbleiben Rz. 18 Die Klage ist nach § 44 Abs. 1 FGO nur zulässig, wenn das Vorverfahren "ganz oder z. T. erfolglos geblieben ist". Erfolglos geblieben ist das Vorverfahren, wenn es im Hinblick auf den angefochtenen Verwaltungsakt und gegenüber dem oder der Klagenden durch eine Einspruchsentscheidung abgeschlossen und darin der Einspruch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 44 Außergerichtlicher Rechtsbehelf

1 Überblick und Zweck Rz. 1 Sieht das Gesetz ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren vor, was ausschließlich mit dem Einspruchsverfahren in den §§ 347ff. AO der Fall ist–, verlangt § 44 Abs. 1 FGO, das dieses im Regelfall als Vorverfahren vor einer Klageerhebung durchzuführen ist und bestimmt dessen gänzliche oder teilweise Erfolglosigkeit als Zulässigkeitsvoraussetzung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.4.2 Erfolglosbleiben des Vorverfahrens

Rz. 42 § 44 Abs. 1 FGO verlangt für die Zulässigkeit der Klage, dass "das Vorverfahren" über den außergerichtlichen Rechtsbehelf ganz oder z. T. erfolglos geblieben ist. Die Vorschrift setzt damit nicht nur voraus, dass ein außergerichtlicher Rechtsbehelf erfolglos geblieben ist, sondern auch, dass überhaupt zuvor ein außergerichtlicher Rechtsbehelf eingelegt und damit ein V...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 4.2 Ausnahme: Selbstständige Anfechtung einer Einspruchsentscheidung

Rz. 54 Der durch § 44 Abs. 2 FGO für das Klageverfahren unterstellte Regelungsverbund von ursprünglichem Verwaltungsakt und Einspruchsentscheidung hat zur Folge, dass die Einspruchsentscheidung grundsätzlich nicht isoliert anfechtbar ist. Eine nur gegen die Einspruchsentscheidung gerichtete Klage ist regelmäßig unzulässig.[1] Rz. 55 Da sich die finanzgerichtliche Sachentschei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.4.1.3 Gegenstand des Erfolglosbleibens

Rz. 32 Die Prüfung der Frage, ob das Vorverfahren ganz oder teilweise erfolglos geblieben ist, setzt voraus, dass der Verfahrensgegenstand des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens und der Streitgegenstand des Klageverfahrens in objektiver und subjektiver Hinsicht übereinstimmen.[1] Rz. 33 Klage und Einspruchsverfahren müssen sich also (in objektiver Hinsicht) gegen dens...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 4.1 Grundsatz: Einheit von angefochtenem Verwaltungsakt und Einspruchsentscheidung

Rz. 50 § 44 Abs. 2 FGO bestimmt als Gegenstand der Anfechtungsklage nach einem Vorverfahren den ursprünglichen Verwaltungsakt in der Gestalt, die er durch die Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf gefunden hat. Rz. 51 Die Regelung des § 44 Abs. 2 FGO bestimmt den förmlichen Verfahrensgegenstand ausdrücklich nur für die "Anfechtungsklage". Sie gilt aber über de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.3 Fälle, in denen ein außergerichtlicher Rechtsbehelf gegeben ist

Rz. 9 § 44 Abs. 1 FGO verlangt das Vorverfahren als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage nur in "Fällen, in denen ein außergerichtlicher Rechtsbehelf gegeben ist". Die Vorschrift nimmt damit Bezug auf den 7. Teil der Abgabenordnung, der in den §§ 347 bis 368 AO das "Außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren" regelt und als einzigen (formellen) Rechtsbehelf den Einspruch vor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 1 Überblick und Zweck

Rz. 1 Sieht das Gesetz ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren vor, was ausschließlich mit dem Einspruchsverfahren in den §§ 347ff. AO der Fall ist–, verlangt § 44 Abs. 1 FGO, das dieses im Regelfall als Vorverfahren vor einer Klageerhebung durchzuführen ist und bestimmt dessen gänzliche oder teilweise Erfolglosigkeit als Zulässigkeitsvoraussetzung der (Anfechtungs- un...mehr

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Hinzurechnung bei vollständiger Steuerfreiheit nach DBA.

Leitsatz Auch bei Dividenden, die nach DBA steuerfrei sind, kommt eine Hinzurechnung nach § 8b Abs. 5 KStG in Betracht. Sachverhalt Die Klägerin war eine GmbH, die Tochtergesellschaften in China und der Türkei hatte. Von diesen Tochtergesellschaften erhielt sie in den Streitjahren Dividenden in Höhe von mehreren Millionen Euro. Die Klägerin behandelte diese in ihren Steuererk...mehr

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Kein Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung durch Zeugen

Leitsatz Der Unternehmer darf den ihm obliegenden sicheren Nachweis der materiellen Tatbestandsmerkmale einer innergemeinschaftlichen Lieferung auch jenseits der formellen Voraussetzungen gemäß § 6a Abs. 3 UStG i.V.m. §§ 17a ff. UStDV nicht in anderer Weise als durch Belege und Aufzeichnungen führen. Normenkette § 6a UStG, Art. 28c 6. EG-RL, § 76 FGO Sachverhalt Der Kläger beh...mehr