Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitwirkungspflichten, erwei... / 1 Systematische Einordnung

Um ihre Untersuchungspflicht nach § 88 Abs. 1 AO erfüllen zu können, bedient sich die Finanzverwaltung der Mitwirkungspflichten des Stpfl. nach § 90 AO. Dabei begründet § 90 Abs. 1 S. 1 AO eine allgemeine Mitwirkungspflicht, die an anderen Stellen der AO konkretisiert wird. Aus völkerrechtlichen Gründen können deutsche Finanzbehörden im Ausland grundsätzlich keine Sachaufklä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitwirkungspflichten, erwei... / 3 Praxisfragen

Häufig ist streitig, wo die Grenzen für die erweiterten Mitwirkungspflichten liegen. Dies kann nur im jeweiligen Einzelfall entschieden werden. Hierbei kommt es darauf an, welche Maßnahmen der Finanzbehörde und dem Stpfl. möglich sind. Weitere Grenzen bilden die Grundsätze der Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit. Mitwirkungspflichtig ist grundsätzlich jeder Beteiligte i. S. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Buchführung im Ausland (Dat... / 2.2 Voraussetzungen für die Verlagerung der Buchführung in das Ausland

Die Führung der Bücher im Ausland ist kumulativ von folgenden Voraussetzungen abhängig: Der Stpfl. muss einen schriftlichen Antrag auf Gewährung des Rechts zur Verlagerung der Buchführung in das Ausland stellen. Der Stpfl. muss den Standort des zur Buchführung eingesetzten Datenverarbeitungssystems und bei Beauftragung eines Dritten mit der Buchführung dessen Namen und Anschri...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewinnaufteilungsmethode – ... / 4 Beratungshinweise

Bei der Anwendung des profit split kommt zunächst der Dokumentation des aufzuteilenden Gewinns große Bedeutung zu. Hierbei bereiten die unterschiedlichen Regelungen zur steuerlichen Gewinnermittlung in den einzelnen Ländern erhebliche Probleme. Hier sollte proaktiv eine Verständigung mit den beteiligten Finanzverwaltungen angestrebt werden. Anderenfalls droht nicht nur eine ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur zeitnahen Dokumentation der Zuordnungsentscheidung

Leitsatz Steht anhand objektiver Anhaltspunkte, die innerhalb der Zuordnungsfrist erkennbar geworden sind, fest, dass der Steuerpflichtige einen Gegenstand dem Unternehmen zugeordnet hat, ist es nicht zusätzlich erforderlich, dass er die erfolgte Zuordnung der Finanzverwaltung innerhalb dieser Frist mitteilt (Anschluss an BFH-Urteile vom 04.05.2022 ‐ XI R 28/21 (XI R 3/19), B...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuersatz für Umsätze mit Silbermünzen (zu § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG)

Kommentar Nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG i. V. m. Nr. 54 Buchst. C Doppelbuchst. cc der Anlage 2 zum UStG unterliegt die Einfuhr von Sammlungsstücken von münzkundlichem Wert, und zwar Münzen und Medaillen aus Edelmetallen dem ermäßigten Steuersatz von 7 %, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 % des unter Zugrundelegung des Feingewichts b...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 39 Gegenstand der Schenkung bzw. Zuwendung können Sachen, Rechte und andere geldwerte Vermögensgegenstände, aber auch der Wegfall einer Verbindlichkeit durch Schulderlass nach § 397 BGB, die ebenfalls den Vermögensbestand erhöht, sein. In steuersystematischer Hinsicht hat der Zuwendungsgegenstand Bedeutung für die Tatbestandsverwirklichung, weil erst mit Ausführung der S...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.5.1 Allgemeines

Rz. 490 Die Vorschrift zur Leistungsortsbestimmung für auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen (oft auch als elektronische Dienstleistungen bezeichnet) nach dem ursprünglichen § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 13 [1] UStG wurde mWv 1.7.2003 durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz v. 1.7.2003[2] eingefügt. Die damalige Regelung war schon deshalb kompliziert, weil in § 3a Abs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.2 Die Vermutungsregelungen der MwStVO

Rz. 463 Von besonderer Bedeutung für die Rechtsanwendung in der Praxis sind die zum Zwecke der Besteuerung der digitalen Dienstleistungen in die MwStVO eingeführten Unterabschnitte 3a bis 3c (Art. 24a bis Art. 24f), die bestimmte "Vermutungsregelungen" für digitale Dienstleistungen enthalten. Der Unionsgesetzgeber regelt hier besonders häufig vorkommende Sachverhalte in der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 37 Die Regelung des § 3a UStG wirft einerseits eine ganze Reihe von Konkurrenzfragen zu anderen Vorschriften des UStG auf, andererseits können aber auch innerhalb des § 3a UStG Abgrenzungsfragen auftreten, vor allem bei sog. komplexen sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit den Sondertatbeständen des § 3a Abs. 3 UStG (Rz. 150ff.), welche sich aus verschiedenen Leistungs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.5.3 Die praktische Anwendbarkeit der Regelung

Rz. 506 Letztlich haben Rechtsanwender, Finanzverwaltung und Gerichte bei jeder Anwendung des § 3a Abs. 5 UStG immer über Einzelfälle zu entscheiden, bei denen zunächst der tatsächliche Sachverhalt genau festzustellen ist, was in der Praxis häufig Schwierigkeiten genug bereiten kann. Eine in der Rechtsprechung im Zusammenhang mit auf elektronischem Weg erbrachten Leistungen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.1 Allgemeines und Begriffsbestimmung

Rz. 155 Die wohl praxisrelevanteste Bestimmung des § 3a Abs. 3 UStG stellt die Leistungsortsregelung für sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken dar, denn hierunter fallen sämtliche Dienstleistungen, die an Grundstücken erbracht werden, wie z. B. Handwerksleistungen an Gebäuden; unionsrechtlich beruht die Regelung auf Art. 47 MwStSystRL , der folgenden Wortlaut h...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.1 Die Bestimmung des Orts der sonstigen Leistungen im Überblick und die Rechtsquellen

Rz. 45 § 3a UStG bestimmt den Ort der Leistung bei einem großen Teil der im Wirtschaftsleben anzutreffenden grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen; die Beförderungsleistungen als weitere wichtige spezielle sonstige Leistungen finden ihre Regelung in § 3b UStG. Allgemein spricht man unionsrechtlich bei den sonstigen Leistungen von "Dienstleistungen", gemeint ist damit abe...mehr

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Neufassung des Auslandstäti... / 1. Einleitung

Die Finanzverwaltung hatte für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit[1] durch das BMF-Schreiben v. 31.10.1983 [2] zur Förderung der deutschen Exportwirtschaft die in § 34c Abs. 5 EStG vorgesehene Befugnis zur steuerlichen Privilegierung ausländischer Einkünfte ausgeübt (sog. Auslandstätigkeitserlass – ATE 1983). Der ATE 1983 ist nunmehr durch den ATE 2022 [3] mit Wirkung für ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neufassung des Auslandstäti... / b) 75%ige Förderung bei der deutschen öffentlichen Entwicklungshilfe

Verschärfende Regelung für VZ ab 2023 ...: Nach dem ATE 2022 sind ebenfalls privilegiert Tätigkeiten der deutschen öffentlichen Entwicklungshilfe bei der Technischen oder Finanziellen Zusammenarbeit. Diese waren zwar zuvor schon begünstigt. Für VZ ab 2023 wird jedoch verschärfend verlangt, dass eine Projektförderung unmittelbar oder mittelbar aus inländischen öffentlichen Mi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neufassung des Auslandstäti... / [Ohne Titel]

RiFG Dr. Sascha Bleschick[*] Das BMF hat sein Schreiben v. 31.10.1983 (BMF v. 31.10.1983 – IV B 6 - S 2293 - 50/83, BStBl. I 1983, 470) – den sog. Auslandstätigkeitserlass (ATE) 1983 – für VZ ab 2023 neu gefasst (BMF v. 10.6.2022 – IV C 5 - S 2293/19/10012 :001 – DOK 2022/0079983, BStBl. I 2022, 997 [ATE 2022] = EStB 2022, 300 [Bleschick]). Anlass für die Überarbeitung waren ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neufassung des Auslandstäti... / 4. EU-/EWR-Arbeitgeber

Der Arbeitgeber muss Sitz, Geschäftsleitung, Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in einem EU-/EWR-Staat haben (ATE 2022 Rz. 1). Nunmehr ausdrücklich enthaltener unionsrechtlicher Bezug: Der jetzt ausdrücklich enthaltene unionsrechtliche Bezug ist eine Reaktion der Finanzverwaltung auf das Urteil des EuGH in der Sache Petersen [7]. Danach ist es unionsrechtswidrig, we...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Ersatzwegzugstatbeständ... / a) Unentgeltliche Übertragung

Unter dem Terminus der unentgeltlichen Übertragung will die Legislative Übertragungen durch Rechtsgeschäft unter Lebenden oder durch Erwerb von Todes wegen subsumieren[11]. Beachten Sie: Einer gesonderten Regelung für Erwerbe von Todes wegen bedarf es daher – im Gegensatz zur alten Rechtslage – nicht mehr. Was geschieht bei "teilentgeltlicher" Übertragung? Aus dem alleinigen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neufassung des Auslandstäti... / c) Verhältnis LSt-Verfahren zur ESt-Veranlagung

Entsprechend allgemeiner Grundsätze wird in Rz. 19 des ATE 2022 darauf hingewiesen, dass die Steuerfreistellung des Arbeitslohns abschließend bei der ESt-Veranlagung des Arbeitnehmers erfolgt. Soweit aufgrund der Freistellungsbescheinigung bereits i.R.d. LSt-Abzugsverfahrens auf die Besteuerung verzichtet worden ist, sind v.a. die Nachweise zur Mindestbesteuerung (ATE 2022 R...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Subventionelle Wahlrechte und Billigkeitswahlrechte

Rn. 232 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Steuerliche Wahlrechte mit Subventionscharakter können unstreitig gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 (2. Halbsatz) EStG steuerlich autonom, d. h. ohne entsprechende Abbildung in der HB ausgeübt werden, Letzteres ist ausgeschlossen. Die Eliminierung steuerlich bedingter Verzerrungen aus der HB war primäres Ziel der Abschaffung der umgekehrten Maßgeblich...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Reichweite

Rn. 95 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 5 Abs. 1 Satz 1 (2. Halbsatz) EStG eröffnet die Möglichkeit, steuerliche Wahlrechte ohne Vorprägung durch handelsrechtliche GoB, d. h. steuerlich autonom auszuüben. Der steuergesetzliche Wahlrechtsvorbehalt erfasst Ansatz- ebenso wie Bewertungswahlrechte. Der Wortlaut des § 5 Abs. 1 Satz 1 (2. Halbsatz) EStG bezieht sich konkret zwar ledigl...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Fortschreitende Auflösung der Verbindung von Handels- und Steuerbilanz

Rn. 11 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Verbindung von HB und StB wird insbesondere durch eine kontinuierlich wachsende Anzahl steuerlicher Regelungen durchbrochen, die Abweichungen von der handelsrechtlichen RL erzwingen respektive ermöglichen. Fiskalisch motivierte Durchbrechungen des Maßgeblichkeitsgrundsatzes tangierten ursprünglich tendenziell vornehmlich Randbereiche des ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Herstellungskosten

Rn. 251 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Anders als das HGB, in das im Zuge des BiRiLiG in § 255 Abs. 1ff. gesetzliche Begriffsbestimmungen der AK und HK aufgenommen wurden, verfügt das Steuerrecht über keine gesetzliche AHK-Definition. Die BFH-Rspr. greift bezüglich der Abgrenzung des HK-Begriffs ausdrücklich auf die handelsrechtliche Begriffsbestimmung zurück (vgl. BFH, Beschluß ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Einfluss der IFRS

Rn. 349 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Über die europäische Flanke des HB-Rechts besteht die Gefahr einer Öffnung des deutschen HB-Bilanzrechts und über den Maßgeblichkeitsgrundsatz auch des Steuerbilanzrechts für IFRS-determinierte Auslegungsgrundsätze. IFRS-konforme Interpretationstendenzen der Bilanz-R sind spätestens mit der seit 2005 für kap.-marktorientierte UN bestehenden ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Steuergesetzliche Ansatz- und Bewertungsvorbehalte

Rn. 74 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die allg. materielle Maßgeblichkeit handelsrechtlicher GoB wird durch zahlreiche steuergesetzliche Ansatz- und Bewertungsvorbehalte durchbrochen, die nach Anzahl und Regelungsdichte beständig zunehmen und sich zum Kern originären, bis dato gleichwohl fragmentalen Steuerbilanzrechts verdichten. Steuergesetzliche Ansatzvorbehalte (einschließlic...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Folgen des Auseinanderfallens von Handels- und Steuerbilanz

Rn. 321 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Zwingende ebenso wie bedingte Divergenzen zwischen HB und StB haben insbesondere mit dem BilMoG in ihrer Anzahl ganz erheblich zugenommen (vgl. mit a. A. Schanz/Schanz (2009), S. 17, die eine Annäherung von HB und StB konstatieren). Mit besonderer Deutlichkeit sichtbar wird dies i. R.d. Erstellung der standardisierten steuerlichen E-Bilanz i...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Konkrete Maßgeblichkeit für Bewertungseinheiten

Rn. 61 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Gemäß § 5 Abs. 1a Satz 2 EStG sind die Ergebnisse in der handelsrechtlichen RL zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken gebildeter Bewertungseinheiten auch für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich. Die Vorschrift statuiert insoweit keine Maßgeblichkeit handelsrechtlicher GoB, sondern konkreter Ergebnisse der handelsrechtlichen RL...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Rechtsprechungsseitige Ansatz- und Bewertungsvorgaben

Rn. 91 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Während handelsrechtliche Bilanzierungsge- und -verbote über den Maßgeblichkeitsgrundsatz grds. Eingang in das Steuerrecht finden, bleibt handelsrechtlichen Bilanzierungswahlrechten gemäß BFH (vgl. Beschluß vom 03.02.1969, GrS 2/68, BStBl. II 1969, S. 291) und der diesem seither folgenden BFH-Rspr. (vgl. z. B. BFH, Urteil vom 20.03.1980, IV R...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Inhalt des Maßgeblichkeitsgrundsatzes

Rn. 26 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der Grundsatz der Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen GoB ist nach wie vor tragendes Fundament der steuerlichen Gewinnermittlung. Er ist de lege lata in der (Haupt-)Ausprägung materieller Maßgeblichkeit in § 5 Abs. 1 EStG sowie der (Sonder-)Ausprägung konkreter Maßgeblichkeit für Bewertungseinheiten in § 5 Abs. 1a Satz 2 EStG wie folgt kodi...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Bewertungsgrundsätze

Rn. 136 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Handelsrechtlich finden mit der Bewertung zum Erfüllungsbetrag (vgl. § 253 Abs. 1 Satz 2) künftige Preis- und Kostensteigerungen Eingang in die Bewertung, d. h. der nach den Preis- und Kostenverhältnissen im voraussichtlichen Erfüllungszeitpunkt bemessene Erfüllungsbetrag ist heranzuziehen. Steuerlich sind der Bewertung demgegenüber die Wert...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Bewertung

Rn. 52 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der in § 5 Abs. 1 Satz 1 (1. Halbsatz) EStG verankerte Maßgeblichkeitsgrundsatz bindet nicht nur den steuerlichen Bilanzansatz, sondern auch die steuerliche Bewertung an die handelsrechtlichen GoB (vgl. z. B. BFH, Urteil vom 11.10.2012, I R 66/11, BStBl. 2013, S. 676). Der Wortlaut des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG adressiert zwar explizit (nur) den...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Wirtschaftliches Eigentum

Rn. 306 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Trotz des im Gesetzgebungsverfahren zum BilMoG gesetzgeberseitig propagierten klarstellenden Charakters des in § 246 Abs. 1 Satz 2 erstmals handelsrechtlich kodifizierten Grundsatzes der Zurechnung von VG (vgl. BR-Drs. 344/08, S. 101) folgt die handelsrechtliche Zurechnungsvorschrift in ihrem Wortlaut nicht – wie vom BR vorgeschlagen (vgl. B...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Verbindlichkeiten

Rn. 131 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Handelsrechtlich sind Verbindlichkeiten unabhängig von ihrer (Rest-)Laufzeit und der Verzinslichkeit mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen und (mit Ausnahme von Rentenverbindlichkeiten) nicht abzuzinsen (vgl. § 253 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 3). Steuerrechtlich sind Verbindlichkeiten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG unter sinngemäßer Anwendung des ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Bewertungsvereinfachung im Vorratsvermögen

Rn. 271 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Das Handelsrecht gestattet in Abweichung vom Einzelbewertungsgrundsatz unter bestimmten Voraussetzungen die Anwendung von Bewertungsvereinfachungsverfahren, wie Verbrauchsfolgeverfahren (vgl. § 256 Satz 1) oder die Gruppenbewertung zum gewogenen Durchschnitt (vgl. § 240 Abs. 4 i. V. m. § 256 Satz 2). Insoweit die Voraussetzungen für die Anwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Energiepreispauschale in de... / Zusammenfassung

Begriff Zum Ausgleich der drastisch gestiegenen Energiekosten gewährt das Steuerentlastungsgesetz 2022 den Steuerpflichtigen für den Veranlagungszeitraum 2022 eine staatliche Unterstützung von 300 EUR (= Energiepreispauschale). Die gesetzliche Förderung richtet sich insbesondere an diejenigen Steuerbürger, denen im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung typischerweise Fah...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verfassungsmäßigkeit des § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG

Leitsatz Die Beschränkung der Auszahlung festgesetzten Kindergelds durch § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Normenkette § 70 Abs. 1 Satz 2, § 31 EStG, § 66 Abs. 3 EStG a.F. Sachverhalt Wegen des mitgeteilten Ausbildungsabschlusses hob die Familienkasse die Kindergeldfestsetzung für den 1995 geborenen Sohn S der Klägerin ab Februar 2017 auf. Mit ihrem...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.1 Wegfall der Voraussetzungen (§ 13a Abs. 1 S. 4 EStG)

Rz. 80 Die Befugnis zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen endet nach § 13a Abs. 1 S. 4 EStG in dem Wirtschaftsjahr, das nach Bekanntgabe der Mitteilung endet, mit der die Finanzverwaltung auf den Beginn der Buchführungspflicht (§ 141 Abs. 2 AO) oder den Wegfall einer der in § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 bis 5 EStG genannten Voraussetzungen für die Gewinnermittlung nach Dur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9 Neugründung und Betriebsübernahme (§ 13a Abs. 1 S. 3 EStG)

Rz. 74 Bei der Neugründung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bestimmt sich die Zulässigkeit der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen ausschließlich nach § 13a Abs. 1 S. 1 und 2 EStG. Entsprechendes gilt bei der Übernahme eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs z. B. aufgrund vorweggenommener Erbfolge oder aufgrund eines Nutzungsrechts (z. B. Pacht od...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 16.12 Datenfernübertragung (§ 13a Abs. 7 S. 4 EStG)

Rz. 177 Nach § 13a Abs. 7 S. 4 EStG gilt § 13a Abs. 3 S. 4 bis 6 EStG entsprechend. Danach sind Sondergewinne nebst der Verzeichnisse nach § 13a Abs. 7 S. 3 EStG durch Datenfernübertragung der Finanzverwaltung zu übermitteln. Von dieser Verpflichtung kann die Finanzverwaltung in Härtefällen absehen (Rz. 120). § 13a Abs. 7 S. 4 EStG ist entbehrlich, da § 13a Abs. 3 S. 4 bis 6...mehr

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Dienstfahrräder und Umsatzs... / 2.4 Leasing des Dienstfahrrads gegen Gehaltsverzicht

Die Konstellation, die sich in der Praxis derzeit zunehmender Beliebtheit erfreut, ist das Leasing eines Dienstfahrrads. Der Arbeitgeber least das Fahrrad und schließt seinerseits mit dem Mitarbeiter einen Leasingvertrag über das Fahrrad, das der Mitarbeiter in einem gewissen Rahmen selbst aussuchen kann. Die Leasingrate, die der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zivilrechtlich s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 17 Verordnungsermächtigung zur Anpassung der Anlage 1a zu § 13a EStG (§ 13a Abs. 8 EStG)

Rz. 178 Das BMF wird durch § 13a Abs. 8 EStG ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats die in der Anlage 1a zu § 13a EStG aufgeführten Werte turnusmäßig an die Erhebungen nach § 2 LwG und im Übrigen an die Erhebungen der Finanzverwaltung anzupassen. Hierdurch soll eine verfassungsrechtlich gebotene Anpassung an sich ändernde Rahmenbedingungen und wirts...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11 Wahlrecht (§ 13a Abs. 2 EStG)

Rz. 88 Nach § 13a Abs. 2 S. 1 EStG kann der Land- und Forstwirt beantragen, dass anstelle des Gewinns nach Durchschnittssätzen der nach § 4 Abs. 1 oder 3 EStG ermittelte Gewinn für 4 aufeinanderfolgende Wirtschaftsjahre der Besteuerung zugrunde gelegt wird. Wird der Gewinn eines dieser Wirtschaftsjahre durch den Land- und Forstwirt nicht nach § 4 Abs. 1 oder 3 EStG ermittelt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 7.6 Sondernutzungen (§ 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG)

Rz. 65 Nach § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG dürfen die selbst bewirtschafteten Flächen der Sondernutzungen i. S. d. § 13a Abs. 6 EStG die in Nr. 2 Sp. 2 der Anlage 1a zu § 13a EStG genannten Grenzen nicht überschreiten. Rz. 66 Zu den Sondernutzungen i. S. d. § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 5 und Abs. 6 EStG i. V. m. § 160 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. c bis e BewG gehören die weinbauliche Nut...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 12.1 Allgemeines

Rz. 99 Nach § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 6 EStG ist der Durchschnittssatzgewinn die Summe der Gewinne und Verluste aus dem Gewinn der landwirtschaftlichen Nutzung nach § 13a Abs. 4 EStG (Rz. 121ff.), dem Gewinn der forstwirtschaftlichen Nutzung nach § 13a Abs. 5 EStG (Rz. 128ff.), dem Gewinn der Sondernutzungen nach § 13a Abs. 6 EStG (Rz. 133ff.), den Sondergewinnen nach § 13a Ab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.2 Wiedereintritt der Voraussetzungen (§ 13a Abs. 1 S. 5 EStG)

Rz. 85 Der Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft ist nach § 13a Abs. 1 S. 5 EStG erneut nach Durchschnittssätzen zu ermitteln, wenn die Voraussetzungen für eine Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen wieder vorliegen und kein Antrag nach § 13a Abs. 2 EStG gestellt wird. Rz. 86 Lagen die Voraussetzungen für die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bei einem land- und fo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 13a EStG regelt die Ermittlung des Gewinns für kleinere land- und forstwirtschaftliche Betriebe nach Durchschnittssätzen. Bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen handelt es sich um eine besondere Gewinnermittlungsart, die selbstständig neben die Gewinnermittlungsarten nach § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 3, § 5 und § 5a EStG tritt. Die Gewinnermittlung nach Durchschni...mehr

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Dienstfahrräder und Umsatzs... / 2.3 Private Nutzung durch Unternehmer und Überlassung zu privaten Zwecken der Mitarbeiter

Etwas anderes gilt, wenn ein Unternehmer die Dienstfahrräder selbst privat nutzt oder seinen Mitarbeitern auch zur privaten Nutzung zur Verfügung stellt. In der Nutzungsüberlassung ist eine dauerhafte sonstige Leistung[1] des Unternehmers an seinen Mitarbeiter zu sehen. Die Überlassung des Dienstfahrrads stellt regelmäßig keine Lieferung dar, weil dem Mitarbeiter nicht Verfü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 8 Sondernutzungsbetriebe (§ 13a Abs. 1 S. 2 EStG)

Rz. 71 Nach § 13a Abs. 1 S. 2 EStG findet die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen auch dann Anwendung, wenn nur Sondernutzungen bewirtschaftet werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die in Nr. 2 Sp. 2 der Anlage 1a zu § 13a EStG genannten Grenzen nicht überschritten werden. Rz. 72 Liegen die Voraussetzungen des § 13a EStG vor und wird nicht vom Wahlrecht nach § 13a ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 12.6 Datenfernübertragung (§ 13a Abs. 3 S. 4 bis 6 EStG)

Rz. 120 Der Land- und Forstwirt muss nach § 13a Abs. 3 S. 4 EStG die Gewinnermittlung nach § 13a EStG nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung spätestens mit der Steuererklärung (§ 25 Abs. 4 EStG) übermitteln. Diese Verpflichtung ist verfassungsgemäß.[1] Die Finanzverwaltung kann auf Antrag nach § 13a Abs. 3 S. 5 EStG zur Vermeidung unbilliger Härte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 5.2.2 Zulässigkeitsvoraussetzungen

Rz. 65 Nach § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO ist eine Außenprüfung zulässig, wenn die für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse der Aufklärung bedürfen und eine Prüfung an Amtsstelle nach Art und Umfang des zu prüfenden Sachverhalts nicht zweckmäßig ist. Die Aufklärungsbedürftigkeit der für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, dessen Aus...mehr