Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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Die Haftung nach den Haftun... / I. Einleitung

Haften bedeutet im Steuerrecht Einstehen für eine fremde Schuld, d.h. derjenige, der im Haftungswege in Anspruch genommen wird, ist i.d.R. nicht der Steuerschuldner. Die Finanzverwaltung ist gehalten, die Haftungsinanspruchnahme immer dann zu prüfen, wenn Vollstreckungsmaßnahmen gegenüber dem Steuerschuldner erfolglos geblieben sind. Die Haftung kann nach steuerlichen wie ziv...mehr

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Organschaftliche Mehr- bzw.... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag stellt das spezielle Thema der Mehr- bzw. Minderabführungen und die damit verbundenen Ausgleichsposten in der Steuerbilanz des Organträgers im Rahmen einer ertragsteuerlichen Organschaft dar. Ab 2022 werden die Ausgleichsposten durch die sog. Einlagelösung ersetzt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die körperschaftsteuerliche Organschaft ist in de...mehr

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Befangenheit des Finanzrich... / 2. Ausschließung der Tätigkeit eines Finanzrichters

Ein Finanzrichter, insb. auch ein Bundesrichter, kann aus mehreren Gründen von der Ausübung seines Richteramtes ausgeschlossen sein. Ein klassischer Fall für Bundesrichter/innen ist, dass er oder sie in einem früheren Rechtszug oder im schiedsrichterlichen Verfahren bei dem Erlass der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt hat (§ 41 Nr. 6 ZPO i.V.m. § 51 Abs. 1 S. 1 FGO). Fin...mehr

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Die Haftung nach den Haftun... / VI. Fazit

Der vorstehende aktuelle Rechtsprechungsüberblick macht deutlich, dass Haftungsinanspruchnahmen (insb. nach § 69 AO) auch weiterhin sowohl praxisrelevant als auch streitanfällig sind. Angesichts steigender Insolvenzzahlen wird sich für die Finanzverwaltung auch vermehrt die Frage auftun, ob Steueransprüche außerhalb des Insolvenzverfahrens ggf. noch im Haftungswege zu realis...mehr

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Organschaftliche Mehr- bzw.... / 3.1 Vororganschaftliche Mehr-/Minderabführungen

Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen gelten kraft Gesetz als Gewinnausschüttung der Organgesellschaft an den Organträger zum Ende des jeweiligen Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaft. Damit unterliegt die Mehrabführung auch dem Kapitalertragsteuerabzug; [1] die Verpflichtung zum Steuerabzug entsteht mit Feststellung der Handelsbilanz, spätestens 8 Monate nach Ablauf...mehr

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Abrechnung mit Gutschrift und unberechtigter Steuerausweis (zu § 14c Abs. 2 UStG)

Kommentar Der BFH [1] hatte im Zusammenhang mit der Frage der Unternehmereigenschaft von Aufsichtsräten auch zur Frage der Abrechnung mit einer Gutschrift mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer und dem unberechtigten Steuerausweis Stellung genommen. Praxis-Tipp Eine Gutschrift i. S. d. Umsatzsteuerrechts liegt vor, wenn nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsem...mehr

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Ort der sonstigen Leistung bei Eintrittsberechtigungen (zu § 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG)

Kommentar Die Finanzverwaltung[1] hatte im Juni 2021 zu der Frage der Bestimmung des Orts der sonstigen Leistung bei der Gewährung von Eintrittsberechtigungen Stellung genommen. Die Finanzverwaltung hatte dazu einen neuen Abschn. 3a.7a UStAE zur Umsetzung der Rechtsprechung des EuGH[2] eingeführt. Im Wesentlichen wurde dabei festgestellt, dass der Begriff der Eintrittsberech...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 2.2.5 Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

Rz. 49 Nach § 239 Abs. 4 Satz 1 HGB sowie § 146 Abs. 5 AO ist explizit die EDV-Buchführung als Buchführungsform erwähnt und zulässig. Wie bereits erwähnt, hat diese Buchführungsform in den letzten Jahrzehnten ältere manuelle Buchführungsverfahren gänzlich verdrängt. Grundsätzlich gelten für die DV-gestützte Buchführung dieselben Grundsätze wie für die manuelle Buchführung. M...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 1.4 Verfahren

Rz. 13 Der Gesetzgeber schreibt kein bestimmtes Buchführungsverfahren vor. Heute hat die EDV-Buchführung ältere Buchführungsverfahren wie Übertragungsbuchführung, amerikanische Journalbuchführung, Belegbuchführung [1] und Durchschreibebuchführung gänzlich verdrängt. Rz. 14 Die zunehmend papierlosen Buchführungswerke haben auch eine Zugriffsmöglichkeit seitens der Finanzverwalt...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 2.2.4 Steuerliche Besonderheiten

Rz. 47 Das Steuerrecht ergänzt die GoB außerdem um spezifische Aufzeichnungs- und Ordnungspflichten.[1] Rz. 48 So müssen buchführungspflichtige Land- und Forstwirte für steuerliche Zwecke ein Anbauverzeichnis führen[2] und gewerbliche Unternehmer den Wareneingang und Warenausgang gesondert aufzeichnen.[3] Weiter sind nach den ertragsteuerlichen Vorschriften für bestimmte Betri...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 2.2.2 Handelsrechtliche Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (i. e. S.)

Rz. 38 Richtigkeit und Willkürfreiheit Der Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit [1] verlangt die richtige Verbuchung der Geschäftsvorfälle in sachlicher und wertmäßiger Hinsicht. Die notwendige Übereinstimmung von Buchung und Geschäftsvorfall ist erfüllt, wenn der zugrunde liegende Tatbestand dem Buchungssatz sowie den Belegen vollständig entspricht.[2] Die (kontenmäß...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 7 Finanzverwaltung

Buchführungs- und Archivierungssysteme, OFD Düsseldorf, Verfügung v. 22.2.2002, S 0316, St 421, DB 2002 S. 610; Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung des BMF, IV A 7, Stand: 22.1.2009; http://elektronische-steuerpruefung.de/bmf/bmf-faqs-2009.pdf; Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in ele...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 1.2 Ausübung der Rechte durch die Finanzverwaltung

Rz. 4 Von diesen 3 Möglichkeiten des Datenzugriffs kann die Finanzverwaltung grundsätzlich sowohl alternativ als auch kumulativ Gebrauch machen. Die Entscheidung hinsichtlich des "Ob" der Wahrnehmung der Rechte aus § 147 AO sowie die Auswahlentscheidung hat der Prüfer nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu treffen. Ein ...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 2.3 Sonstige für die Besteuerung bedeutsame Unterlagen

Rz. 16 Unklar ist, welche Daten den sonstigen für die Besteuerung bedeutsamen Unterlagen zuzuordnen sind.[1] Umstritten ist in diesem Zusammenhang insbesondere, ob Unterlagen, die weder nach dem Gesetz noch nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufgezeichnet werden müssen, tatsächlich aber geführt werden, aufbewahrungspflichtig sind. In der Literatur wird insoweit ...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.2.1 Bedeutung des Beschreibungsstandards

Rz. 72 Der Einsatz von IDEA ermöglicht im Rahmen der Datenträgerüberlassung den Import, die Selektion sowie die Analyse kleinerer und größerer Datenmengen. Folgende Dateiformate werden von der aktuellen Version der Prüfsoftware IDEA unterstützt, sofern die zur Auswertung der Daten notwendigen Strukturinformationen gleichfalls in maschinell auswertbarer Form bereitgestellt we...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.1 Ablauf einer Außenprüfung bei Datenträgerüberlassung

Rz. 67 Wenn ein Prüfer den Auftrag erhält, einen bestimmten Betrieb zu prüfen, wird er sich im Rahmen der Prüfungsvorbereitung auch mit der Frage befassen, ob er sämtliche oder bestimmte Prüfungszeiträume, etwa das Jahr 01 einer Prüfung, welche die Jahre 01 bis 03 umfasst, oder einzelne Prüfungsfelder, z. B. Verprobungen im Umsatz- und Vorsteuerbereich sowie von Bargeschäfte...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 4.1.1 Der Einsatz des Z1-Zugriffs im Allgemeinen

Rz. 50 Nach § 147 Abs. 6 Satz 1 AO hat die Finanzbehörde das Recht, selbst unmittelbar auf das DV-System dergestalt zuzugreifen, dass sie in Form des Nur-Lesezugriffs Einsicht in die aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten nimmt und die vom Steuerpflichtigen oder von einem beauftragten Dritten eingesetzte Hard- und Software einschließlich der jeweiligen Meta-, Stam...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.5.1 Einsatz von Prüfungsmakros

Rz. 90 Da sich Betriebsprüfer wie auch Wirtschaftsprüfer bei der Analyse des Jahresabschlusses oftmals in gleichbleibenden Prüffeldern bewegen und ihre Prüfungshandlung an den bekannten Regeln des Steuerrechts ausrichten, stellt sich die Frage nach der Einrichtung automatischer Auswertungsroutinen, sog. Prüfungsmakros, die quasi auf Knopfdruck angestoßen alle notwendigen Erg...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 2.3.1 Steuerrelevante Daten im SAP/R3-Bereich

Rz. 17 In folgenden Modulen der ERP [1] -Software SAP/R3 können sich beispielsweise steuerrelevante Daten befinden: FI (Finanzwesen), CO (Controlling), AM (Anlagenbuchhaltung), HCM (z. B. Personalabrechnung), SD (Vertrieb), MM (Materialwirtschaft), PM (Instandhaltung), TR (Finanzverwaltung). Dies gilt auch für vergleichbare ERP-Module von Navision, Oracle, Baan, KHK, JD Edwards...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 1.1 Gesetzliche Grundlagen der digitalen Betriebsprüfung

Rz. 1 Die Vorschriften der AO zur Durchführung einer Außenprüfung folgten in der Vergangenheit der traditionellen Vorstellung, dass eine Buchführung papiergestützt erstellt wird. Dieses gesetzgeberische Konzept hatte mit der Wirklichkeit jedoch seit Jahrzehnten nichts mehr gemein. In der Realität hatte die EDV-gestützte Buchführung schon seit langem Einzug in die Unternehmen...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 6 Datenzugriff bei Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 96 Ob auch Steuerpflichtige zur Unterstützung für Zwecke des Datenzugriffs verpflichtet sind, die ihren Gewinn gem. § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, ist streitig. Teilweise wird dies in der Literatur mit der Begründung verneint, dass diesen Personenkreis keine allgemeine Aufzeichnungspflicht, sondern nur spezielle Dokumentationspflichten beisp...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 3.2 Maschinelle Auswertbarkeit

Rz. 30 Die elektronischen Daten müssen in maschinell auswertbarer Form vorliegen. Unter dem Begriff "maschinelle Auswertbarkeit" versteht die Finanzverwaltung bei aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten, Datensätzen, elektronischen Dokumenten und elektronischen Unterlagen, dass mathematisch-technische Auswertungen, eine Volltextsuche und auch ohne mathematisch-tech...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 3.5 Zweifelsfragen bei der Aufbewahrung digitaler Unterlagen

Rz. 43 Im Hinblick auf die Aufbewahrung von Unterlagen sind folgende Fragestellungen von Bedeutung, die immer wieder in der Unternehmenspraxis auftreten können: Die Aufbewahrungspflicht gilt grundsätzlich für alle aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten, die für eine maschinelle Weiterverarbeitung geeignet sind. Access-Datenbanken und Excel-Dateien können aufbewahru...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 2.1 Erstqualifizierung der Daten

Rz. 8 Der Steuerpflichtige hat die betroffenen DV-Systeme im Unternehmen zu identifizieren, anhand derer betriebliche Abläufe abgebildet werden. Die darin enthaltenen Daten sind nach Maßgabe der außersteuerlichen und steuerlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten zu qualifizieren (Erstqualifizierung) und für den Datenzugriff in geeigneter Weise vorzuhalten. Die außers...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 9 Weiterführende Literatur

Apitz, StBp 2002, S. 33 ff. Odenthal, Vorbereitung von Unternehmen auf den Datenzugriff der Finanzverwaltung, www.elektronische-steuerpruefung.de Taetzner/Büssow, BB 2002, S. 69 ff.mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 2.2.1 Datenzugriff auf Konten der handelsrechtlichen Gewinnermittlung

Rz. 13 Praxis-Beispiel Die Finanzbehörde ordnete für die Jahre 01 bis 03 eine Außenprüfung bei der Firma A an. Diese war im Prüfungszeitraum Organgesellschaft im Rahmen einer körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft. Die handelsrechtliche Finanzbuchhaltung wickelte sie über ein elektronisches Datenverarbeitungssystem ab. Eine eigenständige steuerliche Buchführung be...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.2.2 Praxisprobleme beim Einsatz von IDEA trotz des Beschreibungsstandards

Rz. 79 Die meisten Hersteller von Finanzbuchhaltungssoftware haben ihre Produkte zwischenzeitlich entsprechend dem Beschreibungsstandard mit einer Exportschnittstelle für die Übernahme der Daten in die Prüfsoftware IDEA versehen. Trotzdem treten in der Prüfungspraxis bezüglich der Auswertung der im Beschreibungsstandard überlassenen Daten folgende Probleme auf: Feldbezeichnun...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 4.3 Datenträgerüberlassung (Z3-Zugriff) in der Praxis

Rz. 59 Bei der Prüfung von kleineren und mittleren Unternehmen spielt in der Prüfungspraxis die Datenträgerüberlassung eine überragende Rolle. Soweit bei der Prüfung von kleineren und mittleren Unternehmen von den Möglichkeiten des Datenzugriffs Gebrauch gemacht wird, wird in über 90 % aller Fälle der Z3-Zugriff angewendet. Rz. 60 Im Rahmen der Datenträgerüberlassung kann die...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 3.3 Produktivsystem und Systemwechsel

Rz. 33 Unter einem Produktiv- bzw. Hauptsystem ist dasjenige System, bestehend aus Software und benötigter Hardware, zu verstehen, in dem die elektronischen Daten erzeugt, verarbeitet und gespeichert werden. Bei steuerrelevanten Daten sind dies i. d. R. kaufmännische Anwendungen, ERP-Systeme (Enterprise Resource Planning) und Buchhaltungssysteme. Solange dieses System in Bet...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 3.6 Vernichtung von Originalbelegen

Rz. 46 In der Praxis besteht oftmals Unsicherheit darüber, ob Originalbelege nach erfolgter Digitalisierung vernichtet werden dürfen. Nach Ansicht der Finanzverwaltung können Unterlagen, die ein Unternehmen in Papierform erhalten und danach elektronisch bildlich erfasst hat ausschließlich in digitaler Form, z. B. in Bildformaten wie pdf oder tiff, vorgehalten werden. Vorauss...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 1.3 Mitwirkungspflichten des Unternehmers

Rz. 6 Bei der Führung von Büchern und der sonst erforderlichen Aufzeichnungen auf Datenträgern sowie der Aufbewahrung von Datenträgern ist nach § 146 Abs. 5 Sätze 2,3 AO und § 147 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 1. Halbsatz AO erforderlich, dass die Daten "jederzeit verfügbar" sind und "unverzüglich lesbar gemacht" werden können. Dies bedeutet, dass grundsätzlich zu Beginn einer Außenpr...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5 Einsatz der Prüfsoftware IDEA durch die Prüfungsdienste

Rz. 65 Um die im Rahmen der Datenträgerüberlassung erhaltenen Daten auswerten zu können, werden von den Finanzbehörden des Bundes und der Länder bundeseinheitlich ungefähr 14.000 Lizenzen der frei auf dem Markt verfügbaren und bei Wirtschaftsprüfern bereits seit Langem verbreiteten Prüfsoftware "IDEA"[1] eingesetzt. Mit dieser Prüfsoftware sind alle Prüfungsdienste der Finan...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 8 Nützliche Links für die Digitale Betriebsprüfung

Bitkom, Leitfaden zum elektronischen Datenzugriff der Finanzverwaltung Version 3.0 Stand: Dezember 2006 pdf-Datei unter http://elektronische-steuerpruefung.de/checklist/bitkom_leitfaden.pdf?m=1428998583; GDPdU-Portal "elektronische Steuerprüfung": http://www.elektronische-steuerpruefung.de; GDPdU – Deutsche SAP-Anwendergruppe e. V. DSAG: www.dsag.de; GDPdU-Information von Audic...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 3.7 Folgen bei der Verletzung der Aufbewahrungspflichten

Rz. 47 Steuerlich relevante Daten, die in elektronischer Form vorliegen, dürfen auch nach Ausdruck dieser Daten nicht vernichtet werden. Die GoBD schreiben vor, dass im Unternehmen eingehende digitale Dokumente mit einem eindeutigen Index zu versehen und unter diesem über die gesamte Aufbewahrungsfrist sicher vorzuhalten sind.[1] Trotz dieser Vorgaben werden im Prüfungsfall ...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.4 Prüfungsschwerpunkte beim Einsatz von IDEA

Rz. 87 Bei der Prüfung von Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben haben sich in der bisherigen Prüfungspraxis insbesondere folgende Prüfungsschwerpunkte herausgebildet: Klassische Finanzbuchhaltung Die Überprüfung der Stamm- und Bewegungsdaten der Sach- und Personenkonten durch IDEA ist unproblematisch, da die Grundstrukturen der Konten (Soll-/Habenbuchungen) bei allen Systemen ...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 3.4 Aufbewahrung von EDI-Nachrichten und E-Mails

Rz. 41 Generell stellt sich bei der elektronischen Datenübermittlung die Frage, wie die ausgetauschten elektronischen Nachrichten zu behandeln sind, um den Aufbewahrungspflichten gerecht zu werden. Grundsätzlich sind eingehende EDI-Nachrichten[1] und E-Mails insoweit aufbewahrungspflichtig, als Daten, die über das standardisierte EDI-Verfahren oder per E-Mail übermittelt wer...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 3.1.1 Aufbewahrung von elektronischen Unterlagen

Rz. 23 Sind aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtige Daten, Datensätze, elektronische Dokumente und elektronische Unterlagen im Unternehmen entstanden oder dort eingegangen, sind sie auch in elektronischer Form aufzubewahren und dürfen vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist nicht gelöscht werden. Die Aufbewahrung elektronischer Daten in Papierform ist zwar weiterhin zulässig, j...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.3.2.2 Chi-Quadrat-Test und Benford’s Law

Rz. 82 Der Datenzugriff eröffnet eine erleichterte Durchführung statistischer Testverfahren, um Manipulationen insbesondere der Kassenbuchführung aufzudecken und die Vermutung der sachlichen Richtigkeit zu widerlegen. Das "Benford’sche Gesetz" besagt, dass Ziffern und Ziffernfolgen in einer Datenmenge einer bestimmten Häufigkeitsverteilung folgen. Wird dieses Muster bei den ...mehr

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Aktuelles zum Vorsteuerabzu... / b) Folgerechtsprechung des BFH und Auffassung der Finanzverwaltung

aa) BFH Rz. 132 Damit stellt sich die Frage, welche Anforderungen an das Handeln als Steuerpflichtiger und die Zuordnungsentscheidung beim Erwerb oder der Herstellung gemischt verwendeter Gegenstände zu stellen sind. Rz. 133 Der BFH ist hierzu davon ausgegangen, dass die Zuordnungsentscheidung zur Bestimmung des Umfangs, in dem der Unternehmer einen Gegenstand als Steuerpflich...mehr

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Aktuelles zum Vorsteuerabzu... / bb) Finanzverwaltung

Rz. 135 Dieser BFH-Rechtsprechung hat sich die Finanzverwaltung angeschlossen. So lautet Abschn. 15.2c Abs. 16 UStAE: Satz 1: Aus dem Grundsatz des Sofortabzugs der Vorsteuer folgt, dass die Zuordnungsentscheidung bereits bei Leistungsbezug für einen einheitlichen Gegenstand zu treffen ist. Satz 2: Die Zuordnungsentscheidung ist jedoch eine innere Tatsache, die erst durch äuße...mehr

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Aktuelles zum Vorsteuerabzu... / bb) Photovoltaik

Rz. 144 Wie sich insbesondere aus Abschn. 15.2c Abs. 17 Sätze 4 bis 8 UStAE ergibt, verlangt nicht einmal die Finanzverwaltung, dass eine Zuordnungsentscheidung gegenüber der Finanzverwaltung zu treffen ist, ihr mitzuteilen oder ihr gegenüber zu dokumentieren ist. Rz. 145 Auf dieser Grundlage fragt sich, weshalb in den beiden Fällen an einer fehlenden Dokumentation von Zuordn...mehr

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Aktuelles zum Vorsteuerabzu... / cc) Rechtsprechungsüberholende Gesetzgebung

Rz. 137 Die Frage nach der Art und der Frist der Dokumentation der Zuordnungsentscheidung betraf bei Ergehen dieser Rechtsprechung für den Immobilienbereich bereits ausgelaufenes Recht. Denn der nationale Gesetzgeber hat mit § 15 Abs. 1b UStG auf der Grundlage von Art. 168a MwStSystRL der Zuordnungsrechtsprechung des EuGH mit Wirkung ab 2011 dadurch die Grundlage entzogen, d...mehr

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Aktuelles zum Vorsteuerabzu... / aa) BFH

Rz. 132 Damit stellt sich die Frage, welche Anforderungen an das Handeln als Steuerpflichtiger und die Zuordnungsentscheidung beim Erwerb oder der Herstellung gemischt verwendeter Gegenstände zu stellen sind. Rz. 133 Der BFH ist hierzu davon ausgegangen, dass die Zuordnungsentscheidung zur Bestimmung des Umfangs, in dem der Unternehmer einen Gegenstand als Steuerpflichtiger e...mehr

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Aktuelles zum Vorsteuerabzu... / [Ohne Titel]

RiBFH Dr. Christoph Wäger[*] Im Folgenden geht es um aktuelle Entwicklungen im Bereich des Vorsteuerabzugs. Im Fokus stehen dabei die Drittverwendung von Eingangsleistungen, die Betrugsbekämpfung, ein sich abzeichnendes Berichtigungserfordernis bei Erfolglosigkeit sowie Fragen der Zuordnung und des Vorliegens von Rechnungen. Es handelt sich um einen Auszug aus dem jeweils vie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelles zum Vorsteuerabzu... / c) Anmerkung

Rz. 102 Der EuGH macht den Unternehmer zum Hilfssheriff der Finanzverwaltung und behandelt ihn, wenn er dabei Sorgfaltspflichten verletzt, als Steuerhehler, der sein Abzugsrecht verliert. Rz. 103 Rechtliche Eingrenzungen dieser Rechtsprechung, wie einen Gesamtplan in Bezug auf eine Lieferkette oder die Beteiligung an einer Steuerhinterziehung lehnt der EuGH ab, so dass sich a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelles zum Vorsteuerabzu... / d) Anmerkung

Rz. 155 Die Schlussanträge des Generalanwalts überzeugen fast durchgehend, bedürfen aber einer sorgfältigen Betrachtung. Dabei ist dem Generalanwalt bei der Ablehnung eines Mitteilungserfordernisses im Sinne einer gegenüber der Finanzverwaltung vorzunehmenden Dokumentation (entsprechend bereits bisheriger Sichtweise) vorbehaltslos zuzustimmen. Rz. 156 Überraschend ist, dass d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das Dahinsiechen des Schade... / 1. EuGH v. 18.7.2007

Société thermale d’Eugénie-les-Bains: In einem Urteil vom 18.7.2007[4] hatte der EuGH darüber zu entscheiden, ob der Zahlung eines "Angeldes", das ein Hotelbetrieb bei der Reservierung eines Aufenthalts durch zukünftige Gäste forderte, eine Leistung des Hotels gegenüberstehe. Das "Angeld" wurde bei der späteren Bezahlung des Aufenthalts angerechnet oder – in dem Fall, dass d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelles zum Vorsteuerabzu... / dd) Entwicklung in der Folgezeit beim EuGH

Rz. 140 Zu beachten ist schließlich auch, dass der EuGH dazu übergegangen ist, sein Kriterium des Handelns als Steuerpflichtiger beim Leistungsbezug als Grundvoraussetzung des Vorsteuerabzugs bis zur Unkenntlichkeit aufzulösen. Dieses (nach der hier vertretenen Auffassung unzutreffende) Erfordernis ist nach dem EuGH-Urteil Ryjewo[23] auch dann gewahrt, wenn der Unternehmer d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelles zum Vorsteuerabzu... / aa) Arbeitszimmer

Rz. 143 Das Arbeitszimmer fällt unter die Vorsteuerabzugsbeschränkung des § 15 Abs. 1b UStG. Die Finanzverwaltung hält auch im Anwendungsbereich dieser Vorschrift (nach der hier vertretenen Auffassung unzutreffenderweise) am Zuordnungserfordernis fest und verlangt eine Dokumentation bis zur Abgabefrist für die Jahreserklärung zum Jahr des Leistungsbezugs.[24]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerbares Verzichte... / 2 Gestaltungsempfehlungen

Bereits 2005 hat der BFH viel beachtet entschieden, dass die Zustimmung zur vorzeitigen Auflösung eines Beratervertrags gegen "Schadensersatz" eine sonstige Leistung sein kann.[1] Im Streitfall hatte eine Anwaltssozietät mit einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis einen Beratungsvertrag für die Dauer von mehr als 5 Jahren geschlossen und ein jährliches Pauschalhonorar von 250.0...mehr