Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einlagenrückgewähr durch eine Drittstaatengesellschaft

Leitsatz 1. Auch nach der ab 2006 geltenden Rechtslage können Leistungen aus dem Vermögen von in einem Drittstaat ansässigen Gesellschaften, für die kein steuerliches Einlagekonto i.S. des § 27 KStG geführt wird, als Einlagenrückgewähr zu qualifizieren sein (Bestätigung des BFH-Urteils vom 13. Juli 2016 – VIII R 47/13, BFHE 254, 390). 2. Zwar ist die Höhe des ausschüttbaren G...mehr

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Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen

Leitsatz 1. Bei einem Einzelgewerbetreibenden gehört eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie dazu bestimmt ist, die gewerbliche (branchengleiche) Betätigung des Steuerpflichtigen entscheidend zu fördern oder wenn sie dazu dient, den Absatz von Produkten oder Dienstleistungen des Steuerpflichtigen zu gewährleisten. 2. Maßgebend ...mehr

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Ertrag aus Währungskurssicherungsgeschäft erhöht steuerfreien Veräußerungsgewinn aus Anteilsverkauf

Leitsatz Bei der Bemessung des nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG steuerfreien Veräußerungsgewinns aus einem in Fremdwährung abgewickelten Anteilsverkauf ist der Ertrag aus einem Devisentermingeschäft, das der Veräußerer vor der Veräußerung zum Zweck der Minimierung des Währungskursrisikos in Bezug auf den Veräußerungserlös abgeschlossen hat, als Bestandteil des Veräußerungspreise...mehr

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Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf ihren Gesellschafter: Ausnahmsweise kein steuerpflichtiger Konfusionsgewinn trotz Vereinigung einer wertgeminderten Forderung des Gesellschafters mit einer Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft

Leitsatz 1. Wird eine Kapitalgesellschaft auf ihren Gesellschafter verschmolzen, gilt eine zum Privatvermögen des Gesellschafters gehörende Forderung gegen die übertragende Körperschaft als in das Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers eingelegt. 2. War die Forderung wertgemindert und hätte sich ihr Ausfall im Falle ihrer weiteren Zugehörigkeit zum Privatvermögen be...mehr

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Behandlung von nachträglichen Anschaffungskosten bei § 17 EStG

Kommentar Das BMF bezieht Stellung zu der Frage, wann nachträgliche Anschaffungskosten in Fällen des § 17 EStG vorliegen. Das BMF bezieht in einem Schreiben Stellung zur Behandlung nachträglicher Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG. Rechtsprechung des BFH In jüngster Vergangenheit gab es drei Entscheidungen des BFH zu nachträglichen Anschaffungskosten auf Anteile ...mehr

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Anwendungserlass zur Abgabenordnung wurde geändert

Kommentar Die Finanzverwaltung hat aktuell zwei Anpassungen im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) vorgenommen. Betroffen von den Änderungen ist die Bekanntgabe von Verwaltungsakten in einem laufenden Insolvenzverfahren einer Gesellschaft. Bekanntgabe - AEAO zu § 122 In Nr. 2.5.5 wird die Bekanntgabe an einen Empfangsbevollmächtigten der Gesellschaft, über deren Vermögen...mehr

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Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für ein Kind

Kommentar Wann können Eltern die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ihres Kindes als eigene Sonderausgaben absetzen? Das BMF hat die neuere BFH-Rechtsprechung zu dieser Frage aufgegriffen und sich zu deren eingeschränkter allgemeiner Anwendbarkeit geäußert. Sonderausgabenabzug in der Einkommensteuererklärung der Eltern Eltern können neben ihren eigenen Basiskranken- und ...mehr

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Anspruch auf Akteneinsicht bei der Finanzbehörde aufgrund DSGVO

Leitsatz Ein Akteneinsichtsrecht ist zwar nicht ausdrücklich in der DSGVO geregelt, es besteht aber ein Auskunftsanspruch über sämtliche verarbeitete personenbezogenen Daten. Dies gilt auch für Papierakten mit Informationen zu einer Zeit vor Inkrafttreten der DSGVO. Sachverhalt Der Kläger war zu einem Drittel an einer Ende 2008 aufgelösten GbR beteiligt, bei der ab dem Jahr 2...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Abgrenzung durch die Finanzverwaltung

Rz. 135 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung hat sich in Anlehnung an Abschn. 16 Abs. 6 und 7 BewRGr zunächst für eine beispielhafte Aufzählung der Grundstücksgruppen ausgesprochen, die im Fall der "Nichtvermietung" stets nach § 147 BewG zu bewerten sind (Kategorie 1). Daneben nennt sie in R 178 Abs. 1 Satz 4 ErbStR 2003 [2] Grundstücke, die im Ertragswertverfahren zu bewerten ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Aufwändig gestaltete oder ausgestattete Ein- und Zweifamilienhäuser

Rz. 185 [Autor/Stand] Der Wortlaut des § 147 Abs. 1 Satz 1 BewG spricht dafür, alle bebauten Grundstücke, die nicht vermietet sind und bei denen sich auch keine übliche Miete ermitteln lässt, unter Ansatz des Boden- und Gebäudewerts zu bewerten. Demnach könnte der Grundstückswert auch bei aufwändig gestalteten oder ausgestatteten Ein- und Zweifamilienhäusern nach dieser Vors...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Definition der Grundstückstypen

Rz. 146 [Autor/Stand] Unter Berücksichtigung der Ausführungen von Christoffel [2] lassen sich die einzelnen Gebäudetypen in Anlehnung an die gleich lautenden Erlasse für die neuen Bundesländer[3] und der Rechtsprechung zur Einheitsbewertung 1964 wie folgt umschreiben: Rz. 147 [Autor/Stand] Unter Badehäuser sind Gebäude mit Einrichtungen zu verstehen, die der Körperhygiene bzw....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Einheitliche Bewertung nach § 147 BewG ab 2003

Rz. 302 [Autor/Stand] Das von der Finanzverwaltung für Erwerbe vor dem 1.1.2003 praktizierte Mischverfahren für die Fälle, in denen sich auf einem Grundstück sowohl Gebäude oder Gebäudeteile befinden, die nach dem Ertragswertverfahren zu bewerten sind, als auch solche, die nach § 147 BewG mit dem ertragsteuerlichen Wert anzusetzen sind, ist ab 2003 nicht mehr anzuwenden. Die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Grundstückstypen der zweiten Kategorie

Rz. 137 [Autor/Stand] Zu der zweiten Kategorie von Gewerbegrundstücken und sonstigen Grundstücken rechnet die Finanzverwaltung solche Grundstücke, die nach § 146 BewG zu bewerten sind, wenn sich für sie eine übliche Miete auf dem regionalen Grundstücksmarkt ermitteln lässt. Ist dies nicht der Fall, ist die Bewertung nach § 147 BewG durchzuführen. Zu der Gruppe der zweiten Ka...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Mischverfahren bis Ende 2002

Rz. 292 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung hat sich in Rz. 5 der gleich lautenden Erlasse v. 16.6.1997[2] bei bebauten Grundstücken, deren Gebäude zum Teil nach dem Ertragswertverfahren und zum Teil nach § 147 BewG zu bewerten wären, für das Mischverfahren ausgesprochen. Mit den ErbStR 2003 ist die Finanzverwaltung von der Mischbewertung abgerückt. Bei dem bis Ende 2002 angew...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Überblick über das Bewertungsverfahren

Rz. 63 [Autor/Stand] § 147 Abs. 1 BewG regelt den Anwendungsbereich dieser Vorschrift. Danach ist eine Bewertung in Sonderfällen vorzunehmen, wenn sich für das bebaute Grundstück die übliche Miete nicht ermitteln lässt. Der Grundstückswert setzt sich in diesem Fall aus der Summe des Werts des Grund und Bodens und des Werts des Gebäudes zusammen. Eine Bewertung nach § 147 Bew...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Zusammengefasste Grundstückstypen

Rz. 138 [Autor/Stand] Die Unterscheidung der Grundstücke in eine erste und zweite Kategorie hat sich jedoch nicht bewährt. Im Grunde ist die Unterscheidung nicht plausibel. Denn bei einer tatsächlichen Vermietung kann – grundsätzlich – das Ertragswertverfahren angewandt werden. In allen Fällen, in denen die übliche Miete unmittelbar kraft gesetzlicher Bestimmung anzusetzen i...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Übliche Miete unter regionalen Gesichtspunkten

Rz. 116 [Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertung 1964 kommt es für die Anwendung des Sachwertverfahrens bei Geschäftsgrundstücken darauf an, dass für diese Gruppe von Geschäftsgrundstücken weder eine Jahresrohmiete ermittelt noch die übliche geschätzt werden konnte (§ 76 Abs. 3 Nr. 2 1. Alt. BewG). Rz. 117 [Autor/Stand] Eine Bewertung im Ertragswertverfahren ist bei der Einhei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Maßgeblichkeit der Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses

Rz. 197 [Autor/Stand] Mit dem Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz[2] ist § 145 Abs. 3 BewG hinsichtlich der Maßgeblichkeit der Bodenrichtwerte geändert worden. Dies hat wegen der Verweisung des § 147 Abs. 2 Satz 1 BewG auf § 145 Abs. 3 BewG auch Bedeutung für das Bilanzwertverfahren. Rz. 198 [Autor/Stand] § 145 Abs. 3 Satz 4 BewG ist wie folgt gefasst worden: "Wird von den...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Berücksichtigung tatsächlicher Bebauung

Rz. 205 [Autor/Stand] In Rz. 4.1 der gleich lautenden Erlasse v. 16.6.1997[2] wird noch darauf hingewiesen, dass die Frage, ob bei der Ermittlung des Mindestwerts eine Wertminderung zu berücksichtigen ist, wenn die tatsächliche Bebauung von der rechtlich zulässigen Bebauung des Bodenrichtwertgrundstücks abweicht, weiteren Verwaltungsanweisungen vorbehalten bliebe. Im Vorfeld...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Grundstückstypen der ersten Kategorie

Rz. 136 [Autor/Stand] Zu der ersten Kategorie, also zu den Grundstücken, die stets nach § 147 BewG zu bewerten sind, wenn sie im Bewertungsstichtag nicht vermietet waren, gehören nach R 178 Abs. 1 Satz 3 ErbStR 2003 [2] folgende Gewerbegrundstücke und sonstige Grundstücke: Badehäuser, Bootshäuser, Gewächshäuser, Hallenbäder, Kliniken, Kühlhäuser, Laboratorien, Lichtspielhäuser, Lichts...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Vermeidung der Doppelbewertung

Rz. 295 [Autor/Stand] Da der Ertragswert sowohl den Boden- als auch den Gebäudewert umfasste, der Wert des Grund und Bodens unter Ansatz der gesamten Grundstücksfläche und des Bodenrichtwerts abzüglich 30 % angesetzt wurde, wäre es ohne eine Korrektur eines der beiden Werte zu einer Doppelerfassung des dem Ertragswertobjekt zuzurechnenden Grund und Bodens gekommen. Der in de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Bewertung von Grundstücken mit Ertragswertobjekten und eigengenutzten Industriegebäuden

Rz. 289 [Autor/Stand] Befinden sich auf einem Grundstück sowohl Gebäude oder Gebäudeteile, die nach dem Ertragswertverfahren (§ 146 BewG) zu bewerten sind, als auch solche, die nach § 147 BewG mit dem ertragsteuerlichen Wert anzusetzen sind, erscheinen die gesetzlichen Regelungen, nach welcher Vorschrift die Bewertung durchzuführen ist, nicht eindeutig. Als mögliche Bewertun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Ansatz des Grund und Bodens

Rz. 293 [Autor/Stand] Der Wert des Grund und Bodens war unter Ansatz der Grundstücksfläche, dem Bodenrichtwert, ggf. unter Anpassung an die bauliche Nutzungsmöglichkeit des zu bewertenden Grundstücks, zu ermitteln. Rz. 294 [Autor/Stand] Bei Gebäuden oder Gebäudeteilen, die im Ertragswertverfahren zu bewerten sind, war die durchschnittliche Miete, entweder abgeleitet aus der t...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Vorrats- und Erweiterungsgelände

Rz. 91 [Autor/Stand] Ist das Vorrats- und Erweiterungsgelände als wirtschaftliche Einheit "unbebautes Grundstück" neben dem Gewerbegrundstück zu bewerten, so hat dies zur Folge, dass bei der Bewertung dieser Flächen lediglich ein Abschlag von 20 % vom Ausgangswert "Grundstücksfläche × Bodenrichtwert" vorgenommen wird (§ 145 Abs. 3 Satz 1 BewG). Gehört dagegen das Vorrats- un...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Einflussnahmen auf den ertragsteuerlichen Wert

Rz. 225 [Autor/Stand] Der Steuerpflichtige kann über den Steuerbilanzwert für das Gebäude die steuerliche Bemessungsgrundlage beeinflussen. Rz. 226 [Autor/Stand] Aus bewertungsrechtlicher Sicht lässt der Gesetzgeber somit Folgendes zu: a) Abschreibungsmöglichkeiten ausschöpfen Rz. 227 Abschreibungsmöglichkeiten sollten vor dem Bewertungsstichtag voll ausgeschöpft werden. In die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Ertragsteuerlicher Wert bei Vorgängen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage

Rz. 250 [Autor/Stand] Die ErbStR 2003 gehen davon aus, dass in den Fällen der Bedarfsbewertung nach § 147 BewG der ertragsteuerliche Wert für die Gebäude aus einer Zwischenbilanz entnommen oder – aus Vereinfachungsgründen – aus dem letzten Bilanzansatz vor dem Bewertungsstichtag abgeleitet werden kann.[2] Damit wird deutlich, dass der ertragsteuerliche Wert der Gebäude – zum...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Erbschaftsteuerreformgesetz

Rz. 18 [Autor/Stand] Mit der Entscheidung des BVerfG v. 7.11.2006[2] musste sich der Gesetzgeber von der bisherigen Grundbesitzbewertung verabschieden und neue Bewertungsmethoden einführen, die eine hinreichende Nähe zum gemeinen Wert aufweisen. Dies ist durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [3] im Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes realisiert worden....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Im Gesetzgebungsverfahren zum JStG 1997 vorgesehene Bewertungsmethoden

Rz. 56 [Autor/Stand] Die Vorschläge für eine vereinfachte Bewertung von Grundstücken waren seit jeher breit gefächert. Die Bundesregierung hatte sich im Entwurf zum Jahressteuergesetz 1997 für eine Bewertung bebauter Grundstücke einheitlich im Sachwertverfahren unter Ansatz des Boden- und Gebäudewerts ausgesprochen. Wohngrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und Geschäft...mehr

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ZErb 04/2019, Befreiung ein... / Sachverhalt

Die Antragstellerin ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie ist Trägerin eines Krankenhauses, das sie als Zweckbetrieb im Sinne des § 67 der Abgabenordnung betreibt. Gemäß der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid für das Jahr 2015 vom 21.7.2017 (Bl. 389 dA) ist hinsichtlich der Steuerpflicht Folgendes festgestellt: "Die Steuerpflicht erstreckt sich ausschließlich auf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Beispielhafte gesetzliche Vorgaben

Rz. 125 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber umschreibt die bebauten Grundstücke, die bei fehlender üblicher Miete unter Ansatz des Boden- und Gebäudewerts zu bewerten sind, beispielhaft in § 147 Abs. 1 Satz 2 BewG . Dort werden Grundstücke mit Gebäuden aufgeführt, die zur Durchführung bestimmter Fertigungsverfahren, zu Spezialnutzungen oder zur Aufnahme bestimmter technischer Einricht...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen

Rz. 221 [Autor/Stand] Gehört das Grundstück ertragsteuerlich zum Betriebsvermögen und ermittelt der Steuerpflichtige seinen Gewinn durch Bestandsvergleich, ist für das Gebäude der in der Steuerbilanz ausgewiesene Wert unter Berücksichtigung sämtlicher Abschreibungen und sonstiger Wertkorrekturen anzusetzen. Dies entspricht der Auffassung der Finanzverwaltung.[2] Rz. 222 [Auto...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Feststellung des Grundbesitzwerts für einen "Badepark"

Rz. 265 [Autor/Stand] Die praktische Auswirkung der Maßgeblichkeit des Bodenrichtwerts bei der Ermittlung des Bodenwerts und des ertragsteuerlichen Werts für die Gebäude sowie die Entscheidung, in welchem Umfang Bauwerke als Betriebsvorrichtung zu behandeln und daher nicht in den Grundbesitzwert einzubeziehen sind, zeigt sich in dem BFH-Urt. v. 5.12.2007.[2] Mit diesem Urtei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Verkehrsauffassung maßgebend

Rz. 84 [Autor/Stand] Die Frage, was zur wirtschaftlichen Einheit eines bebauten Grundstücks gehört, das nach § 147 BewG zu bewerten ist, richtet sich nach § 138 Abs. 3 i.V.m. § 70 und § 2 BewG. Danach bildet das Grundstück die wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens (§ 70 Abs. 1 BewG). Dabei deckt sich der Begriff "Grundstück" nicht mit dem Begriff des Grundstücks i.S. de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 147 Sonderfälle

Literatur: Behrendt/Wischott, Grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage in den Fällen des § 147 BewG bei Umwandlungen i.S. des UmwG, DStR 2009, 1512–1518; Birgel, Bedarfsbewertung: Abschaffung der sog. "Mischbewertung" von Gebäuden, UM 2004, 195–197; Brüggemann, Bewertung von Grundstücken nach § 146 BewG und § 147 BewG, ErbBstg 2008, 311–314; Christoffel, Bewertung von Betri...mehr

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ZErb 04/2019, Befreiung ein... / Aus den Gründen

1. Die Beschwerde ist gemäß § 81 Abs. 2 GNotKG zulässig, (...) 2. Die Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Der Kostenansatz war aufzuheben. Die Antragstellerin ist als gemeinnützige Stiftung gemäß § 7 des Hessischen Justizkostengesetzes (JKostG HE) von der Erhebung von Gebühren im Erbscheinsverfahren befreit. Gemäß § 7 Abs. 1 JKostG HE sind die im Sinne des Steuerrechts al...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wohngebäude bei Gewerbegrundstücken

Rz. 93 [Autor/Stand] Befindet sich auf einem Gewerbegrundstück ein Ein- oder Zweifamilienhaus, führt dies dazu, dass dieses Gebäude in die wirtschaftliche Einheit "Gewerbegrundstück" einzubeziehen ist. Rz. 94 [Autor/Stand] Typische Fälle für die Einbeziehung eines Wohngebäudes in die wirtschaftliche Einheit des Gewerbegrundstücks ist das Wohnhaus des Betriebsinhabers. Ursächl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Nachweis eines niedrigeren Bodenwerts

Rz. 206 [Autor/Stand] Die Frage, ob sich der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nur auf den Bodenwert oder auf die gesamte wirtschaftliche Einheit zu bewertenden Grundstücks zu beziehen hat, ist in Abhängigkeit vom Bewertungsstichtag unterschiedlich zu beurteilen. Mit der Einführung der Bedarfsbewertung war davon auszugehen, dass sich die Möglichkeit des Nachweises eine...mehr

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Gemeinnützigkeit von Vereinen: Zuwendungen an Vereinsmitglieder dürfen bis 60 EUR betragen

Kommentar Das FinMin Baden-Württemberg hat erklärt, dass es die Wertgrenze für zulässige Zuwendungen an Vereinsmitglieder ("Annehmlichkeiten") von 40 auf 60 EUR erhöht hat. Vieles spricht dafür, dass diese Wertgrenze auch von Finanzverwaltungen anderer Bundesländer angewendet wird. Zuwendungen an Vereinsmitglieder Der Gemeinnützigkeitsstatus eines Vereins kann in Gefahr sein, ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zuständigkeit für den Erlass eines Abrechnungsbescheids über Säumniszuschläge

Leitsatz Zuständig für den Erlass eines Abrechnungsbescheids ist die nach den allgemeinen Zuständigkeitsregelungen der §§ 16ff. AO zuständige Finanzbehörde. An seiner mit Urteil vom 12.7.2011 VII R 69/10 (BFHE 234, 114) vertretenen Auffassung, dass für Entscheidungen durch Abrechnungsbescheid diejenige Behörde zuständig ist, die den Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis fe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verrechnungspreisgestaltung / 1 Einführung

Heutzutage findet nach Schätzungen der OECD und des Bundesministeriums der Finanzen in etwa 60% des weltweiten Handels zwischen verbundenen Unternehmen statt. Dies zeigt die Bedeutung von Verrechnungspreisen („VP”) – auch aus einer gesamtwirtschaftlichen Sicht. Nach eigener langjähriger Projekterfahrung mit internationalen Konzernen verschiedenster Branchen entspricht das ko...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 1.2 Kompetenz

Rz. 2 Die Gesetzgebungskompetenz für die ESt steht im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung dem Bund zu (Art. 105 Abs. 2, Art. 106 Abs. 3 GG). Die ESt gehört zu den Gemeinschaftsteuern, deren Aufkommen Bund und Ländern je zur Hälfte zusteht (Ertragskompetenz). Daneben haben die Gemeinden nach Art. 106 Abs. 5 GG einen Anspruch i. H. v. 15 % an LSt und veranlagter ESt sowie ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 2.1 Allgemeines

Rz. 4 Die ESt ist mit einem Aufkommen von 283.203 Mio. EUR für 2017 neben der USt mit einem Aufkommen von 170.498 Mio. EUR zzgl. 55.856 Mio. EUR Einfuhrumsatzsteuer für 2017 – die ertragreichste Steuer. Allerdings entfällt der weitaus größte Anteil des Aufkommens auf die Abzugsteuern: LSt: 195.524 Mio. EUR, Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag 20.918 Mio. EUR (nach Abzug der Er...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 5.2 Ermittlungsschema

Rz. 99 § 2 Abs. 6 EStG enthält die Definition der festzusetzenden ESt, regelt aber nicht, in welcher Reihenfolge die Steuerermäßigungen zu berücksichtigen sind. Zum Teil ergibt sich die Reihenfolge aus der einzelnen Ermäßigungsvorschrift selbst (§§ 34f, 34g EStG), teilweise gibt es keine Regelung (§ 34e EStG). Die Finanzverwaltung hat eine Reihenfolge aufgestellt, die zu eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 4.3 Zurechnung von Einkünften im Familienverband

Rz. 93 Wird in einer Familie das gesamte Familieneinkommen von einer Person erzielt, muss diese allein ihre Einkünfte versteuern, bei Ehegatten ergibt sich allenfalls ein Vorteil aus der Anwendung des Splittingverfahrens. Besteht die Familie z. B. aus 5 Köpfen, wäre eine mehr oder weniger gleichmäßige Verteilung auf alle Köpfe steuerlich günstiger, da regelmäßig eine Progres...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.15 Sanierungsgewinne

Rz. 147a Sanierungsgewinne entstehen, wenn sich das Betriebsvermögen aufgrund eines Schuldenerlasses zum Zwecke der Sanierung erhöht. Durch Ausbuchung der Verbindlichkeiten, auf die der Gläubiger im Zuge von Sanierungsmaßnahmen verzichtet, realisiert das Unternehmen grundsätzlich einen Gewinn,[1] dessen steuerliche Behandlung längere Zeit strittig war. Nach der Abschaffung d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.3.2 Steuerliche Nichtberücksichtigung der (angeschafften) Drohverlustrückstellung (§ 5 Abs. 7 EStG)

Rz. 447 Steuerlich dürfen Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften nach § 5 Abs. 4a EStG für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.1996 enden, nicht gebildet werden. Diese Vorschrift wurde durch G. v. 29.10.1997 eingeführt.[1] Rz. 448 Die steuerliche Nichtberücksichtigung der Drohverlustrückstellung bedeutet eine Abweichung von der Handelsbilanz und dami...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 3.2.2 Inhalt des Maßgeblichkeitsgrundsatzes

Rz. 47 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 EStG ist nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz für den Schluss des Wirtschaftsjahrs das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung auszuweisen ist. Dadurch wird die Steuerbilanz an die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (und Bilanzierung) gebunden. Die Bindung ist insowe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.2 Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6 EStR)

Rz. 286 Die Rspr., und ihr folgend die Verwaltung in R 6.6 Abs. 4 EStR, haben es zugelassen, in bestimmten Fällen eine Gewinnverwirklichung durch Aufdecken der stillen Reserven zu vermeiden, wenn ein Wirtschaftsgut auf bestimmte, vom Willen des Stpfl. unabhängige Weise gegen Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet und durch ein anderes, funktionsgleiches Wirtschaf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.2.1 Das Realisationsprinzip

Rz. 66 Ein Gewinn wird erst ausgewiesen und besteuert, wenn er realisiert worden ist. Die Realisierung erfordert regelmäßig einen Umsatzakt am Markt (Rz. 71). Grundlage des Realisationsprinzips ist, dass dem Unternehmen durch den Umsatzakt am Markt der Wert seiner Leistung von außen, einem Dritten, zufließt und dadurch seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöht wird. Hi...mehr