Fachbeiträge & Kommentare zu Forstwirtschaft

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Erklärungsfristen

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Frist für die Abgabe einer Steuererklärung bestimmt sich entweder aus den Einzelsteuergesetzen oder, wenn dort keine Regelungen existieren, nach § 149 Abs. 2 AO. Danach sind Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr oder einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt beziehen, spätestens fünf Monate nach Ablauf des Kalenderjahres bzw....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Besondere Voraussetzungen bei Steuererklärungsfristen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 109 Abs. 2 AO ist im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 (BGBl I 2016, 1679) in das Gesetz eingefügt werden. Die Regelung findet erstmals Anwendung auf Besteuerungszeiträume, die nach dem 31.12.2017 beginnen; faktisch gilt die Regelung also ab 2018. Die Norm beschränkt die Möglichkeiten eine...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Gesonderte Feststellung nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b AO

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung folgt der größeren Sachkenntnis des Betriebs-FA aufgrund der Betriebsnähe. Nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b AO werden die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder einer freiberuflichen Tätigkeit gesondert festgestellt, wenn nach den Verhältnissen zum Schluss des Gewinnermittlungszeitraums das für...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Wohnsitzgemeinden mit mehreren Finanzämtern (§ 19 Abs. 3 und 4 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In Fällen, in denen der Stpfl. in einer Großstadt mit mehreren FA mit gebietsmäßiger Zuständigkeitsverteilung seine gewerbliche, land- und forstwirtschaftliche oder freiberufliche Tätigkeit in einem anderen FA-Bezirk als dem des Wohnsitz-FA ausübt, hat zur Verwaltungsvereinfachung das FA, das für die an sich nach § 180 Abs. 1 Nr. 2b AO i...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Allgem... / V. Betriebsprüfer, Sachgebietsleiter für Betriebsprüfung, Prüferbesprechungen

§ 25Verwendung von Beamten als Betriebsprüfer Die Verwendung eines Beamten als Betriebsprüfer, der grundsätzlich dem gehobenen Dienst angehören soll, ist nach einer mindestens sechsmonatigen Einarbeitung in der Außenprüfung nur mit Einwilligung der zuständigen vorgesetzten Finanzbehörde oder der von ihr benannten Stelle zulässig. § 26Verwendung von Verwaltungsangestellten als ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / c) Feststellung von Steuerpflicht, Steuerbefreiung, Steuervergünstigung u. Ä.

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In der Feststellung ist auch zu entscheiden über die Steuerpflicht oder Steuerbefreiung der Einkünfte sowie über Steuervergünstigungen, die ihren Grund in dem Betrieb der Mitunternehmerschaft haben; über die Höhe der Vergünstigung ist im Feststellungsverfahren nur zu entscheiden, wenn sie sich ausschließlich aus Faktoren ergibt, die auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / I. Bewertung bei Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebs

Rz. 576 Für die Bewertung eines landwirtschaftlichen Betriebs ("Landgut") im Falle seiner Übernahme durch einen Miterben aus der Erbengemeinschaft sieht § 2049 BGB eine Sonderregelung vor: Als Übernahmewert ist der im Gegensatz zum Verkehrswert häufig niedrigere Ertragswert anzusetzen. Der Übernehmer soll sich durch die Auszahlung an die anderen Miterben nicht so hoch verschu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verkauf der Hofstelle im Jahr 1974 führte zur Zwangsbetriebsaufgabe

Leitsatz Das FG München beleuchtet mit Urteil vom 25.9.2018, unter welchen Voraussetzungen bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in den 1970er Jahren das sogenannte Verpächterwahlrecht ausgeübt werden konnte. Sachverhalt Fraglich war im vorliegenden Fall, ob eine Erbengemeinschaft ihre Einkünfte aus der Verpachtung von landwirtschaftlich genutzten Flächen als Einkünft...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
B. Land- und forstwirtschaf... / 1. Wegfall der Unterarten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

Rz. 6 [Autor/Stand] Nach § 28 BewG 1934 war das land- und forstwirtschaftliche Vermögen in fünf Vermögensunterarten eingeteilt. Dabei handelte es sich um landwirtschaftliches Vermögen, forstwirtschaftliches Vermögen, Weinbauvermögen, gärtnerisches Vermögen und übriges land- und forstwirtschaftliches Vermögen. Für jede innerhalb einer Vermögensunterart bestehende wirtschaftliche Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
B. Land- und forstwirtschaf... / 2. Getrennte Wertermittlung von Wirtschaftsteil und Wohnteil

Rz. 13 [Autor/Stand] Nach bisherigem durch das BewG 1934 geschaffenen Recht war in dem für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft maßgebenden Hektarsatz der auf einen Hektar treffende Anteil des Werts der Wohnung des Betriebsinhabers enthalten. Da der Hektarsatz für Betriebe gleicher Ertragsfähigkeit gleichhoch war und es deshalb für die Anwendung der Hektarsätze auf di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Bewertungsstichtage vor dem 1.1.2007

Rz. 21 [Autor/Stand] Die Grundbesitzwerte sind stets unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse vom Besteuerungszeitpunkt und der Wertverhältnisse vom 1.1.1996 zu ermitteln (§ 138 Abs. 1 Satz 2 BewG). Hinsichtlich der tatsächlichen Verhältnisse kommt es auf den Besteuerungszeitpunkt an. Dieser bestimmt sich bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach § 9 ErbStG. Bei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grundbesitzwerte ab 2009

Rz. 17 [Autor/Stand] Das Anwendungsproblem wiederholte sich aufgrund des Beschlusses des BVerfG v. 7.11.2006[2] nicht. Zwar war auch in 2008 zunächst offen, ab wann das neue Recht konkret gelten soll. Fest stand im Laufe des Jahres 2008 nur, dass die Anwendung neuen Rechts spätestens für Besteuerungszeitpunkte nach dem 31.12.2008 erforderlich ist.[3] Eine Rückwirkung war gru...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wegfall der "doppelten Öffnungsklausel" ab 2007

Rz. 138 [Autor/Stand] Die Regelungen der bisherigen sog. "doppelten Öffnungsklausel" sind für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2006 entfallen.[2] Dies ist vor dem Hintergrund, dass sich der Nachweis stets auf die wirtschaftliche Einheit beziehen soll, grundsätzlich verständlich. Rz. 139 [Autor/Stand] Bei im Ertragswertverfahren zu bewertenden bebauten Grundstücken existiert...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2006

Rz. 25 [Autor/Stand] Die Wertverhältnisse zum 1.1.1996 gelten nach § 138 Abs. 4 BewG für alle Feststellungen von Grundbesitzwerten bis zum 31.12.2006. Durch das Gesetz zur Änderung des Bewertungsgesetzes v. 10.10.2001[2] ist der Festschreibungszeitraum für die Anwendung der Wertverhältnisse vom 1.1.1996 über den 31.12.2001 hinaus bis zum 31.12.2006 verlängert worden. Eine Fe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Abweichende Zeitpunkte

Rz. 59 [Autor/Stand] Von dem Grundsatz, dass die Verhältnisse im Hauptfeststellungszeitpunkt für alle Feststellungen maßgebend sind, die im Feststellungsbescheid zu treffen sind, bestehen nach § 21 Abs. 2 Satz 2 BewG die folgenden Ausnahmen: Bei den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft ist für die umlaufenden Betriebsmittel der Stand am Ende des Wirtschaftsjahres maßgebend...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Grundbesitz land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

Rz. 53 [Autor/Stand] Nach Abschn. 5 Abs. 2 Fortschreibungs-Richtlinien umfasst der Begriff "Wertverhältnisse" bei der Land- und Forstwirtschaft das "Ertrags-Aufwand-Gefüge, das für die Ermittlung des Ertragswerts auf den 1.1.1964 zugrunde gelegt wurde". Unter Wertverhältnisse fällt somit der gesamte Aufbau der für die Ertragsbewertung herangezogenen Grundlagen an Aufwand und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundbesitzwerte ab 1.1.1996

Rz. 13 [Autor/Stand] § 138 Abs. 1 Satz 1 BewG stellt klar, dass die Einheitswerte 1935 für Grundstücke und vergleichbare Betriebsgrundstücke sowie die Ersatzwirtschaftswerte für die Land- und Forstwirtschaft im Beitrittsgebiet und die Einheitswerte 1964 im übrigen Bundesgebiet für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungssteuer ab dem 1.1.1996 sowie für Zwecke der Grunderwerbsteuer ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Aufgrund der Entscheidungen des BVerfG v. 22.6.1995[2] musste der Gesetzgeber die Bewertung der Grundstücke neu regeln, und zwar sowohl für die Vermögensteuer als auch für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. In der Entscheidung zur Vermögensteuer sah das BVerfG § 10 Nr. 1 VStG insoweit als mit dem Grundgesetz unvereinbar an, als die Regelung das zu Gegenw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Wirkung der Hauptfeststellung

Rz. 71 [Autor/Stand] Bei einer Hauptfeststellung von Einheitswerten auf einen bestimmten Stichtag werden sämtliche wirtschaftlichen Einheiten der in Betracht kommenden Gruppe unter Zugrundelegung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse dieses Stichtags nach Art, Wert und Zurechnung bewertet. Rz. 72 [Autor/Stand] Die Neubewertung erfolgt ohne Rücksicht darauf, ob sich b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
B. Land- und forstwirtschaf... / IV. Ausblick

Rz. 45 [Autor/Stand] Die Bewertung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nach den Vorschriften der §§ 33 bis 67 BewG hat derzeit nur noch Auswirkungen für die auf der Einheitsbewertung beruhende Grundsteuer. Hierbei ist zu beachten, dass inzwischen das BVerfG die Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung verneint hat und den Gesetzgeber zu einer Neuregelung aufgefordert ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
B. Land- und forstwirtschaf... / 3. Neugestaltung des vergleichenden Verfahrens

Rz. 19 [Autor/Stand] Bewertungsmaßstab für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ist der Ertragswert, der in einem vergleichenden Verfahren ermittelt wird (§§ 36, 37 BewG). Wie bisher wird bei der Ermittlung des Ertragswerts von der Ertragsfähigkeit des Betriebes ausgegangen. Dabei werden eine ordnungsmäßige und schuldenfreie Bewirtschaftung mit entlohnten Arbeitskräften un...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.5 Mindesteinnahmen (Abs. 4), insbesondere hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige (Sätze 2 bis 6)

Rz. 41 Satz 1 legt als beitragspflichtige Einnahme für den Kalendertag mindestens den 90. Teil der monatlichen Bezugsgröße fest. Der Gesetzgeber hat eine solche Mindestgrenze mit Art. 1 § 1 Nr. 5 des KVKG v. 27.6.1977 (BGBl. I S. 1069) zu (damals) § 180 RVO (Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder) eingeführt, um zu vermeiden, dass sich freiwillig Versicherte zu unangemess...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung (v... / 2.1 Übernommene Verbindlichkeiten (Zeilen 1 bis 10)

Verbindlichkeiten führen zu einer gemischten Schenkung bzw. Schenkung unter Auflage. Diese mindern die Bereicherung des Erwerbers und damit seine Steuerbelastung. In der Zeile 1 ist anzukreuzen, ob vom Erwerber Verbindlichkeiten übernommen worden sind (beispielsweise Hypotheken-, Grund- und Darlehensschulden). In der Zeile 2 sind die Art der Schuld, der Name und die Anschrift ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verfassungskonformität gewerbesteuerrechtlicher Hinzurechnungen

Leitsatz 1. Die der Höhe nach unterschiedliche gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und von Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten nach § 8 Nr. 1 Buchst. d, e und f GewStG muss nicht einem strikten Folgerichtigkeitsgebot genügen. 2. Die Fiktion eines in Mi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. § 51 BewG-DDR Abgrenzung des Grundvermögens von anderen Vermögensarten

§ 51 Abgrenzung des Grundvermögens von anderen Vermögensarten (1) Zum Grundvermögen gehört nicht Grundbesitz, der zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehört. (2) Land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücksflächen sind dem Grundvermögen zuzurechnen, wenn nach ihrer Lage und den sonstigen Verhältnissen, insbesondere mit Rücksicht auf die bestehenden Verwertungsmö...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. § 11 BewG-DDR Mit Grundbesitz verbundene Rechte, Bestandteile und Zubehör

§ 11 Mit Grundbesitz verbundene Rechte, Bestandteile und Zubehör (1) Bei Grundbesitz erstreckt sich die Bewertung auf die Rechte und Nutzungen, die mit dem Grundbesitz als solchem verbunden sind. Rechte, die den Vorschriften des Zivilrechts über Grundstücke unterliegen (grundstücksgleiche Rechte), werden selbständig wie Grundbesitz behandelt. (2) Wird bei Bewertung von in der ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 107 – ET: 06/2018 Der ideelle (steuerneutrale) Tätigkeitsbereich gehört zum satzungsmäßigen Aufgabenbereich einer steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen) Zwecken dienenden Körperschaft. In diesem Tätigkeitsbereich wird ein Teil der Mittel (Mitgliedsbeiträge, Zuwendungen [Spenden], Erbschaften, Schenkungen, nicht zweckgebundene Zuschüsse e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuer (Rechtslage bis... / 6.1 Wesentliche Ertragsminderung

Die Gemeinde musseinem Eigentümer des Betriebs einer Land- und Forstwirtschaft oder eines bebauten Grundstücks im Fall einer wesentlichen Ertragsminderung die Grundsteuer teilweise erlassen[1], wenn diese die Minderung des Rohertrags nicht zu vertreten haben. Besonderer Bedarf für einen solchen Erlass besteht insbesondere in den Regionen, in denen – bedingt durch strukturell...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuer (Rechtslage bis... / 2.3 Festsetzung der Grundsteuer

Die Gemeinde wendet auf den Steuermessbetrag den vom Gemeindeparlament beschlossenen Hebesatz an und setzt die Grundsteuer fest.[1] Der Hebesatz muss nach § 25 Abs. 4 GrStG jeweils einheitlich sein für die in einer Gemeinde liegenden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) sowie Grundstücke (Grundsteuer B). Wichtig Beträchtliche regionale Unterschiede Da den Gemei...mehr

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Grundsteuer (Rechtslage bis... / 1 Steuerpflicht

Steuergegenstand ist nach § 2 GrStG der im Inland belegene Grundbesitz. Darunter fallen die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie die (bebauten und unbebauten) Grundstücke. Den v. g. Betrieben bzw. Grundstücken stehen die in § 99 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BewG bezeichneten Betriebsgrundstücke gleich. Von der Grundsteuer befreit sind insbesondere die Benutzung des Grundbesitzes v...mehr

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Grundsteuer (Rechtslage bis... / 3 Steuerschuldner

Im Gegensatz zu den Personensteuern, z. B. der Einkommensteuer, bei der sich die Steuerschuldnerschaft aus der persönlichen Steuerpflicht ergibt, steht bei der Grundsteuer als Realsteuer das Steuerobjekt „Grundstück“ bzw. „Betrieb der Land- und Forstwirtschaft“ im Vordergrund. Es bedarf daher einer gesetzlichen Festlegung, wer Steuerschuldner für die Grundsteuer ist. Steuersc...mehr

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Grundsteuer (Rechtslage bis... / 2.5.2 BVerfG trifft Entscheidung mit weit reichender Bedeutung

Das BVerfG hat nunmehr in den vom BFH vorgelegten 3 Normenkontrollverfahren sowie in 2 weiteren Beschwerdeverfahren mit Gesetzeskraft entschieden[1], dass die derzeit geltenden, im Urteil des BVerfG v. 10.4.2018 näher bezeichneten Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsberwertung von bebauten Grundstücken, soweit sie bebaute Grundstücke außerhalb des Bereichs der Land...mehr

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Grundsteuer (Rechtslage bis... / Zusammenfassung

Begriff Die Grundsteuer (GrSt) ist ebenso wie die Gewerbesteuer eine Realsteuer[1] . Steuergegenstand ist der Grundbesitz i. S. d. Bewertungsgesetzes. Dabei wird zwischen land- und forstwirtschaftlichem Betrieben[2], Grundstücken[3] und den Betriebsgrundstücken[4] differenziert. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Grundsteuer als Objektsteuer geschuldet...mehr

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Grundsteuer (Rechtslage bis... / 2.5.1 Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit durch den BFH

Der BFH hatte im Jahr 2010 entschieden[1], dass die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens seiner Auffassung nach jedenfalls für Stichtage bis zum 1.1.2007 noch verfassungsgemäß sind. In Reaktion auf diese Rechtsprechung und zur Vermeidung von Masseneinsprüchen wurden nach den gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 19.4.2012 [2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuer (Rechtslage bis... / 2.2 Festsetzung des Grundsteuermessbetrags

Auf der 2. Stufe setzt das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag fest. Die Festsetzung erfolgt regelmäßig zusammen mit der Einheitswertfeststellung in einem (zusammengefassten) Bescheid. Gleichwohl handelt es sich rechtlich um 2 Verwaltungsakte. Der Inhalt des Steuermessbescheids (= Folgebescheid bzw. Grundlagenbescheid, vgl. Tz. 2.4) wird außerdem der hebeberechtigten Gemeind...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuer (Rechtslage bis... / 7.1.2 Fortgeltung für die Zukunft

Fortgeltung bis zum Ergehen einer Neuregelung Das BVerfG hat die Fortgeltung der beanstandeten Regelungen zugleich in die Zukunft gerichtet – in einem ersten Schritt – zunächst bis zum Ergehen einer Neuregelung, insoweit längstens jedoch nur bis zum 31.12.2019 angeordnet. Dies ist dadurch gerechtfertigt, weil ansonsten die ernsthafte Gefahr bestünde, dass viele Gemeinden ohne...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Land- und Forstwirtschaft: Steuerliche Behandlung forstwirtschaftlicher Flächen

Kommentar Das BMF äußert sich mit Schreiben vom 18.5.2018 zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von forstwirtschaftlichen Flächen als Betriebsvermögen eines Erwerbsbetriebs. Die Aussagen im Überblick. Mit Schreiben vom 18.5.2018 hat das BMF die Grundsätze dargestellt, die bei der ertragsteuerrechtlichen Behandlung von forstwirtschaftlichen Flächen als Betriebsvermögen eines ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grenzen für Beratung und sonstige Dienste

Rz. 8 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Der LSt-Hilfeverein darf die Beratung nur gegenüber Mitgliedern des eigenen Beratungsvereins durchführen. Die Beratung ist auch gegenüber arbeitslos gewordenen Mitgliedern und nicht erwerbstätigen Ehepartnern, die zusammen veranlagt werden, zulässig. Andere Angehörige der Mitglieder und sonstige Dritte dürfen hingegen nicht betreut werden. Di...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Flurbereinigung

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die sog Abverdienerleistungen der Teilnehmer einer Flurbereinigungs-Teilnehmergesellschaft bleiben bis zum Wert der Beitragsverpflichtung des Teilnehmers unbesteuert. Darüber hinaus gezahlte Spitzenbeträge sind Einnahmen (EFG 1965, 129). Die Einkunftsart richtet sich nach der Tätigkeit und ggf der Grundstücksart; es kommen Arbeitslohn, sowie ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs – Verpächterwahlrecht bei Realteilung einer Mitunternehmerschaft

Leitsatz 1. Ein landwirtschaftlicher (Eigentums-)Betrieb wird mit der Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen aufgegeben (Bestätigung des Senatsurteils vom 16. November 2017, VI R 63/15, BFHE 260, 138). 2. Das Verpächterwahlrecht setzt auch bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft voraus, dass die wesentlichen, dem Betrieb das Gepräge gebenden Wirtscha...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs – Verpächterwahlrecht bei Realteilung einer Mitunternehmerschaft

Leitsatz 1. Ein landwirtschaftlicher (Eigentums-)Betrieb wird mit der Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen aufgegeben (Bestätigung des Senatsurteils vom 16. November 2017, VI R 63/15, BFHE 260, 138). 2. Das Verpächterwahlrecht setzt auch bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft voraus, dass die wesentlichen, dem Betrieb das Gepräge gebenden Wirtscha...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Entschädigungen

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die an staatliche Forstbedienstete aus öffentlichen Kassen gezahlten Entschädigungen sind gemäß § 3 Nr 12 Satz 1 oder 2 EStG steuerfrei (FinMin BB, DB 1996, 2056 = FR 1996, 798; FinMin MV, FR 1994, 549; > Aufwandsentschädigungen ). Die Besoldung der in Privatforsten Beschäftigten richtet sich im Allgemeinen nach den für Staatsforsten geltenden...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Begründung einer konkludenten Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten

Leitsatz 1. Ehegatten können in der Land‐ und Forstwirtschaft ohne ausdrücklichen Gesellschaftsvertrag eine Mitunternehmerschaft bilden, wenn jeder der Ehegatten einen erheblichen Teil der selbst bewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke zur Verfügung stellt (Bestätigung des BFH-Urteils vom 25. September 2008 IV R 16/07, BFHE 224, 490, BStBl II 2009, 989)....mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Handbuch zum Thema Hand-Arm... / 3.3.4 Gestaltung des Arbeitsplatzes

Einspannvorrichtungen und Antivibrationsgriffe Einspannvorrichtungen und ähnliche Hilfsmittel mit vibrationsdämpfenden Befestigungen können dazu beitragen, dass vibrierende Oberflächen nicht mehr gehalten werden müssen. Antivibrationsgriffe können Vibrationen verringern, doch die falsche Auswahl dieser Art von Griffen kann in der Praxis die auf die Hand übertragenen Vibratione...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2018, Lückenhafter PK... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde hat keinen Erfolg. Das OLG hat die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung im Ergebnis zu Recht verneint. 1. Die Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO) und auch im Übrigen zulässig. a) Die Rechtsbeschwerde hätte allerdings nicht zugelassen werden dürfen. Im Verfahren der Prozesskostenhilfe kommt eine Zulassung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2018, Lückenhafter PK... / 1 Sachverhalt

Der Kläger nimmt den beklagten Freistaat auf Entschädigung für erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen in Anspruch. Der Kläger befand sich in dem Zeitraum v. 1.11.2012 bis zum 27.9.2013 in Untersuchungshaft. Nach durchgeführter Hauptverhandlung sprach ihn das LG rechtskräftig frei und stellte fest, dass er wegen des durch den Vollzug der Untersuchungshaft erlittenen Schadens zu e...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 2.5.3 Jährliches Gesamteinkommen der Kinder und Eltern

Rz. 31 Um das jährliche Gesamteinkommen der privilegierten Personen zu ermitteln, ist nicht auf die §§ 82ff., sondern auf § 16 SGB IV zurückzugreifen (Brühl/Schoch, LPK-SGB XII, § 43 Rz. 8; Falterbaum, in: Hauck/Noftz, SGB XII, K § 43 Rz. 11; Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 43 Rz. 10; Hußmann, FPR 2004 S. 534, 540; Kreiner, in: Oestreicher, SGB XII/SGB II, § 43 Rz. 7). Danach i...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zuordnung ehemals landwirtschaftlich genutzter Grundstücke zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen

Leitsatz Der Verkauf von Grundstücken eines ehemaligen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes erfolgt aus dem Betriebsvermögen, es sei denn diese wurden entnommen bzw. es lag eine Zwangsbetriebsaufgabe vor. Hierzu kommt es nur, wenn durch die Änderung der Grundstücksnutzung von einer Vermögensverwaltung auszugehen ist. Die Einstellung eines Verpachtungsbetriebs ist klar u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermögensverwaltung / 1 Abgrenzung zur ­gewerblichen Tätigkeit

Trotz der Anrechnung der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer nach § 35 EStG und der Ausweitung der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG bestehen weiterhin Unterschiede in der Steuerbelastung zwischen gewerblichen und rein vermögensverwaltenden Einkünften. Der Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung von den gewerblichen Einkünften kommt daher unverä...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG Abkürzungsverzeichnis

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