Fachbeiträge & Kommentare zu Forstwirtschaft

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Wortlautkommentierung

a) Tatbestandsvoraussetzungen Rz. 129 [Autor/Stand] Ausländische Betriebsstätteneinkünfte. § 20 Abs. 2 ist nur auf ausländische Betriebsstätteneinkünfte anwendbar. Insoweit kommt es auf den Betriebsstättenbegriff des § 12 AO an. Der Betriebsstättenbegriff der DBA ist nur insoweit von Bedeutung, als sich die Steuerbefreiung aus einem DBA ergeben muss. Insoweit stellt sich die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 41 Abschläge und Zuschläge

Schrifttum: Feldhaus, Abschläge nach § 41 BewG wegen viehloser Bewirtschaftung, INF 1989, 127; Grootens, Bewertung von LuF-Betrieben bei gemeinschaftlicher Tierhaltung, ErbStB 2015, 154; Köhne, Gebäudezuschläge zum Einheitswert bei Flächenzupacht, INF 1983, 485; Marré, Einheitsbewertung der viehlos bewirtschafteten Betriebe der Land- und Forstwirtschaft – Abschläge nach § 41 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Entscheidungsbefugnis

Rz. 200 [Autor/Stand] Die Frage, ob ein Nebenbetrieb bzw. ein Sonderbetriebszweig der Land- und Forstwirtschaft oder ein selbständiger gewerblicher Betrieb vorliegt, ist grundsätzlich im Verfahren zur Einheitsbewertung des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft zu entscheiden.[2] Diese Entscheidung ist für das Verfahren, das die Bewertung des gewerblichen Betriebs zum Gegens...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Ausschank selbst erzeugter Getränke

Rz. 159 [Autor/Stand] Der Ausschank von selbsterzeugten Getränken[2] stellt keine Dienstleistung, sondern lediglich eine Form der Vermarktung dar. Werden daneben jedoch Speisen und zugekaufte Getränke verabreicht, z.B. in einer Besen- oder Straußwirtschaft,[3] liegt insoweit eine besondere Leistung und damit grundsätzlich eine gewerbliche Tätigkeit vor. Übersteigt der Umsatz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Gärtnereibetriebe

Rz. 146 [Autor/Stand] Der Absatz von eigenen Erzeugnissen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Verbindung mit Dienstleistungen ist grundsätzlich auch ein Teil der landwirtschaftlichen Urproduktion. Ein derartiges Dienstleistungsgeschäft kann gleichwohl ein gewerblicher Betrieb sein. Ob dies der Fall ist, bestimmt sich auch hier nach dem Umfang der Dienstleistung. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Unterbestand

Rz. 69 [Autor/Stand] Der Unterbestand an Vieh kann zu einem Abschlag i.S. des § 41 BewG führen. Allerdings sind dabei einige Besonderheiten zu beachten. Insbesondere bei einem Seuchenbefall ist eine genaue Ermittlung des Sachverhaltes und des Umfanges des Unterbestandes erforderlich. Rz. 70 [Autor/Stand] Generell gilt, dass bei einem von Seuchen heimgesuchten Viehbestand ein ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sonderregel für umlaufende Betriebsmittel (Abs. 2)

Rz. 26 [Autor/Stand] Für den Bestand und die Bewertung der umlaufenden Betriebsmittel gilt ein vom regulären Feststellungszeitpunkt zum 1. Januar abweichender Stichtag. Maßgebender Stichtag hierfür ist nach § 35 Abs. 2 BewG der Stand am Ende des Wirtschaftsjahrs, das dem Feststellungszeitpunkt vorangegangen ist. Das Wirtschaftsjahr bei landwirtschaftlichen Betrieben endet i....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Grundsätze zum land- und fortwirtschaftlichen Betrieb

Rz. 10 [Autor/Stand] Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbstgewonnenen Erzeugnisse. Als Boden i.S. des Satzes 1 gelten auch Substrate und Wasser. Ob eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, ist jeweils nach dem Gesamtbild der Verhältniss...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Sägewerke

Rz. 102 [Autor/Stand] Sägewerke, die als land- und forstwirtschaftliche Nebenbetriebe in Betracht kommen bearbeiten Rundholz zu Brettern, Bohlen, Balken und Latten. Eine weitergehende Bearbeitung, wie zum Beispiel das Hobeln, Fräsen, Schleifen und Imprägnieren, schließt die Nebenbetriebseigenschaft aus. Rz. 103 [Autor/Stand] Ein Sägewerk kann Nebenbetrieb mehrerer Betriebe de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 12. Verwertung organischer Abfälle

Rz. 190 [Autor/Stand] Die Entsorgung organischer Abfälle[2] in einem selbst bewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb ist nur dann der Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen, wenn sie im Rahmen einer Be- oder Verarbeitung der ersten Stufe geschieht oder die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie der Verw...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Land- und forstwirtschaftliche Dienstleistungen

a) Allgemeine Ausführungen Rz. 139 [Autor/Stand] Sofern ein Land- und Forstwirt Dienstleistungen ohne Verwendung von Wirtschaftsgütern seines Betriebs verrichtet, stellt diese Betätigung entweder eine land- und forstwirtschaftliche oder eine gewerbliche Tätigkeit dar. Nach R 15.5 Abs. 10 EStR in der Fassung bis zum 31.12.2011 war eine gewerbliche Tätigkeit nicht typisierend z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Besonderheiten beim Strukturwandel

Rz. 18 [Autor/Stand] Durch Strukturwandel einer bisher der Land- und Forstwirtschaft zugerechneten Tätigkeit kann neben der Land- und Forstwirtschaft ein Gewerbebetrieb entstehen. In diesen Fällen beginnt der Gewerbebetrieb in dem Zeitpunkt, in dem die Tätigkeit des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs dauerhaft umstrukturiert wird. Rz. 19 [Autor/Stand] Hiervon ist z.B. a...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Be- und Verarbeitungsbetriebe

a) Allgemeines Rz. 56 [Autor/Stand] Be- und Verarbeitungsbetriebe als Nebenbetriebe der Land- und Forstwirtschaft sind Betriebe, in denen die im Hauptbetrieb gewonnenen Erzeugnisse be- oder verarbeitet und verwertet werden. Als Beispiele sind zu nennen: Molkereien, Käsereien, Betriebe zur Einlegung und Konservierung von Kraut, Gurken, Spargel, Gemüse, zur Herstellung von Kart...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ermittlung des Vergleichswerts (Abs. 1)

Rz. 15 [Autor/Stand] Zur Umrechnung der Vergleichszahlen in Werte muss zunächst der den Vergleichszahlen zukommende Ertragswert festgelegt werden. Für die Hauptfeststellung 1964 ist dies in § 40 Abs. 2 BewG geschehen. Die dort genannten Werte für 100 Vergleichszahlen beziehen sich auf die aus Abschn. 1.17 Abs. 4 BewRL übernommenen Flächen. Bei landwirtschaftlichen Nutzungen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Betriebsleiterwohnung

Rz. 33 [Autor/Stand] Gehört die Wohnung des Betriebsinhabers nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, weil er z.B. außerhalb des Betriebes wohnt, und wird die entsprechende Wohnung auf dem Hof von einem Verwalter oder einem ähnlichen leitenden Angestellten bewohnt, so gehört diese Wohnung nach § 34 Abs. 3 BewG nicht zum Wohnteil, sondern zum Wirtschaftsteil.[2] In ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Nachhaltige Überschreitung der Grenzen

Rz. 164 [Autor/Stand] Soweit in den vorstehenden Ausführungen das nachhaltige Überschreiten von Zukaufsgrenzen gefordert wird, so gelten die Grundsätze für den Strukturwandel. Der BFH hat dies in seiner Entscheidung v. 25.3.2009[2] nochmals bekräftigt. Das bedeutet, dass der Betrachtungszeitraum regelmäßig drei Jahre beträgt. Rz. 165 [Autor/Stand] Die Verwaltung ist der Auffa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Allgemeine Betriebsmittel

Rz. 64 [Autor/Stand] Bei den stehenden Betriebsmitteln (vgl. dazu die Kommentierung zu § 33 BewG) sind sowohl Abschläge als auch Zuschläge möglich. Stehende Betriebsmittel sind dazu bestimmt, im Betrieb zu arbeiten, also dauernd bei der Hervorbringung landwirtschaftlicher Erzeugnisse mitzuwirken. Sie rechnen zu den Anlagegegenständen. Dazu gehören das tote und das lebende In...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Forellenräuchereien

Rz. 88 [Autor/Stand] Forellenräuchereien verarbeiten Lebendforellen überwiegend zu Räucherforellenfilets. Die Verarbeitung zu nicht filetierten Räucherforellen ist unbedeutend und wird daher in den nachstehenden Ausführungen nicht behandelt. Rz. 89 [Autor/Stand] Grundlage des Einzelertragswerts ist die Differenz zwischen Rohertrag und Aufwand der Forellenräucherei. Ausgehend ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Sonstige Ausnahmen vom Stichtagsprinzip

Rz. 36 [Autor/Stand] Das Stichtagsprinzip wird allerdings auch außerhalb der Regelungen für umlaufende Betriebsmittel nicht immer folgerichtig durchgehalten. Auch die Rechtsprechung verhält sich hier nicht konsequent. So hat der BFH die in Abschn. 2.16 BewRL getroffene Regelung, bei der Ermittlung des Wirtschaftswertes eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft mit landwi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Arten der Vergleichszahlen

Rz. 34 [Autor/Stand] Entsprechend den Nutzungen und Nutzungsteilen des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft werden die Vergleichszahlen wie folgt benannt:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Allgemeines

Rz. 93 [Autor/Stand] Die BewRL enthalten sehr ins Detail gehende Anweisungen zur Durchführung des vergleichenden Verfahrens der Hauptbewertungsstützpunkte, Landesbewertungsstützpunkte und der Ortsbewertungsstützpunkte. Diese Anweisungen gelten grundsätzlich auch für alle übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen. Rz. 94 [Autor/Stand] Für die Masse der land- und forstw...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Stückländereien

Rz. 122 [Autor/Stand] Bei der Bewertung der Stückländereien (§ 34 Abs. 7 BewG; vgl. auch § 34 BewG Anm. 192 ff.) werden nach der Sonderregel des § 38 Abs. 3 BewG nur die natürlichen Ertragsbedingungen mit den tatsächlichen Verhältnissen berücksichtigt. Sämtliche wirtschaftlichen Ertragsbedingungen werden mit den in der Gegend als regelmäßig anzusehenden Verhältnissen angeset...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 36 Bewertungsgrundsätze

Schrifttum: Bruschke, Einheitsbewertung als Bemessungsgrundlage der Grundsteuer, ErbStB 2010, 348; Bruschke, Einheitsbewertung – letzter Akt, SteuCon 9/2010, 25; Eisele, Der Anfang vom Ende der "klassischen" Einheitsbewertung? – Grundsteuer zusehends unter Verfassungsdruck, NWB 2015, 260; Flaspöhler, Einheitsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens – auch in Zu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Allgemeine Ausführungen

Rz. 11 [Autor/Stand] Da es sich bei der Einheitsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens um eine Massenbewertung handelt, kann sie nicht in der Weise durchgeführt werden, dass für jede einzelne Nutzung Reinertragsberechnungen vorgenommen werden und hieraus durch Kapitalisierung der Ertragswert berechnet wird. Ein derartiges Verfahren wäre durch die für die Bew...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Brütereien

Rz. 94 [Autor/Stand] Brütereien erbrüten Küken aller Arten von Nutzgeflügel mit Hilfe von Brutapparaten. Eingelegt werden insbesondere Bruteier von Hühnern, Enten, Gänsen und Puten. Rz. 95 [Autor/Stand] Grundlagen der Einzelertragswertermittlung sind dabei die Zahl der jährlich im Durchschnitt verkauften und ggf. der im Werklohn[3] erbrüteten Eintagsküken sowie der Ausgangswe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Abschläge oder Zuschläge bei Stückländereien

Rz. 142 [Autor/Stand] Bei Stückländereien sind die ihrer Bewirtschaftung dienenden Betriebsmittel in den Betrieb der Stückländereien einzubeziehen auch wenn die Betriebsmittel nicht dem Eigentümer der Stückländereien gehören (§ 34 Abs. 4 und 7 BewG). Trotzdem sind nach § 41 Abs. 3 BewG weder am Vergleichswert der Stückländereien für die ihrem Eigentümer nicht gehörenden Betr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Der Begriff des Ertragswertes (Abs. 2)

Rz. 22 [Autor/Stand] Über § 36 Abs. 2 BewG wird der Begriff des Ertragswertes näher definiert. Dabei handelt es sich um den mit der Zahl 18 vervielfältigten Betrag, der der Ertragsfähigkeit des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes entspricht. Rz. 23 [Autor/Stand] Grundlage für die Ermittlung des Reinertrags ist folglich die Ertragsfähigkeit des Betriebs. Hierbei handelt ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Vergleichende Bewertung der landwirtschaftlichen Nutzung

Rz. 100 [Autor/Stand] Abschn. 2.19 Abs. 2 BewRL lässt für die Bewertung der Masse der landwirtschaftlichen Nutzungen Vereinfachungen zu. Durch solche Vereinfachungen werden die Grundsätze der vergleichenden Bewertung nicht verletzt, insbesondere kann nicht geltend gemacht werden, dass in der Anwendung von Vereinfachungsregeln ein Verstoß gegen die Ermittlung des Ertragswerte...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Einzelertragswertverfahren (Abs. 2)

Rz. 24 [Autor/Stand] In § 37 Abs. 2 BewG wird das Einzelertragswertverfahren für alle Nutzungen der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft vorgeschrieben, für die das vergleichende Verfahren nicht durchgeführt werden kann. Ein vergleichendes Verfahren lässt sich z.B. nicht durchführen, wenn es sich um Betriebe mit einer von der üblichen Ausgestaltung stark abweichenden Wirts...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Die Grundregel des Abs. 1

Rz. 19 [Autor/Stand] Nach § 35 Abs. 1 BewG sind die Verhältnisse vom Feststellungszeitpunkt maßgebend für die Größe des Betriebs sowie für den Umfang und den Zustand der Gebäude und der stehenden Betriebsmittel. Vergrößert ein buchführender Landwirt, der das Wirtschaftsjahr seines Betriebs mit dem 30.6. abschließt, in der Zeit vom 1.7. bis zum 31.12. durch Zukauf landwirtsch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Vergleichende Bewertung in anderen Fällen

Rz. 113 [Autor/Stand] Mit Ausnahme der weinbaulichen Nutzung[2] wird für die vergleichende Bewertung der anderen Nutzungen als der landwirtschaftlichen kein Vergleich von Betrieb zu Betrieb durchgeführt. Im Gegensatz zum unmittelbaren vergleichenden Verfahren für die Bewertung der landwirtschaftlichen Nutzungen könnte man insoweit von einem mittelbaren vergleichenden Verfahr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 11 [Autor/Stand] In § 37 Abs. 1 BewG ist der Grundsatz der Bewertung im vergleichenden Verfahren festgelegt. Ergänzend dazu ergibt sich aus § 38 Abs. 1 BewG, dass das vergleichende Verfahren grundsätzlich unter Anwendung von Vergleichszahlen durchzuführen ist. Die Vergleichszahlen sind Zahlen, die die Unterschiede der Ertragsfähigkeit der gleichen Nutzung in Bezug auf di...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Umrechnung der Vergleichszahlen in Ertragswerte (Abs. 2)

Rz. 22 [Autor/Stand] § 40 Abs. 2 BewG geht von der objektiven Ertragsfähigkeit eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes auf der Grundlage der Wertverhältnisse zum 1.1.1964 aus. Die tatsächlich erzielten Erträge spielen ebenso wenig eine Rolle, wie die konkreten Anbaumethoden oder die botanische Einordnung der angebauten Kulturpflanzen oder eine gemeinschaftsrechtliche...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Auskunftspflicht des Finanzamts (Abs. 4)

Rz. 42 [Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertung, vor allem aber bei der Land- und Forstwirtschaft ist es schwierig, all die Einzelheiten im Bescheid aufzuführen, die zur Feststellung des Einheitswerts geführt haben. Deshalb schreibt § 40 Abs. 4 BewG ausdrücklich vor, dass bei Vorliegen eines rechtlichen Interesses dem Steuerpflichtigen Bewertungsgrundlagen und Bewertungsergeb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Hofstelle ohne Eigenland

Rz. 39 [Autor/Stand] Eine Hofstelle, zu der kein eigenes Land gehört und von der aus nur Pachtland bewirtschaftet wird, kann einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bilden. In diesem Fall bilden die Wirtschaftsgebäude der Hofstelle einen Überbestand an Wirtschaftsgebäuden dieses Betriebs und sind durch einen Zuschlag nach § 41 BewG zu erfassen. Rz. 40 [Autor/Stand] Bei de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Vorrangklausel (Absatz 1)

Rz. 81 [Autor/Stand] Vorrang innerstaatlichen DBA-Rechts gem. § 2 AO behält für Teile des AStG Gültigkeit. § 20 Abs. 1 Halbs. 1 erwähnt nur die §§ 7–18; § 20 Abs. 1 Halbs. 2 betrifft dagegen die Anwendung des § 20 Abs. 2. Wichtig ist die Feststellung, dass § 20 Abs. 1 nicht auf alle Vorschriften des AStG Anwendung findet. Nicht erwähnt sind § 1, §§ 2–5 und § 6. Aus der Erwäh...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Einzelfälle von A bis Z

Rz. 130 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Abgeordnete: Mitglieder der Parlamente sind in ihrer Eigenschaft als Mandatsträger keine ArbN (vgl § 22 Nr 4 EStG). Die Assistenten der Abgeordneten sind ArbN (> Abgeordnete Rz 14). Ergänzend > Rz 130 Parlamentarischer Geschäftsführer. Ableser von Messgeräten: Wer Messdaten für Strom/Wasser/Gas für ein EVU erhebt, kann ArbN sein, auch dann, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.6 Buchführung und Rechnungslegung

Rn 80 Die steuerrechtlichen Buchführungs- und Rechnungslegungspflichten des Insolvenzverwalters leiten sich zum Teil aus den handelsrechtlichen Bestimmungen ab, zum Teil ergeben sie sich original aus der AO und den einzelnen Steuergesetzen. Rn 81 Soweit bereits nach handelsrechtlichen Grundsätzen Bücher geführt und Rechnung gelegt wird,[134] sind diese auch bei der Besteuerun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.5.1 Einkommensteuer

Rn 74 Die Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung ergibt sich aus §§ 25 Abs. 3 Satz 1 EStG, 56 EStDV. Die Übermittlung der Gewinneinkünfte (aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Tätigkeit) an die Finanzbehörden hat grundsätzlich auf elektronischem Weg zu erfolgen. An der Veranlagung kann der Schuldner trotz seiner derzeitigen wirts...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Erklärung... / 1.1 Zeilen 1 bis 4

In den Zeilen 1 bis 4 ist die jeweilige Vermögensart anzukreuzen: unbebaute Grundstücke bzw. ein Gewerbebetrieb/Vermögen freiberuflich Tätiger oder den Anteil daran (Zeile 2); bebaute Grundstücke bzw. Wert nicht notierter Anteilen an Kapitalgesellschaften (Zeile 3); Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bzw. Vermögen i. S. d. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG (Zeile 4).mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Erklärung... / 1.5 Beigefügte Anlagen (Zeilen 18 bis 22)

In den Zeilen 19 bis 22 ist jeweils die Anzahl der beigefügten Anlagen anzugeben: Anlage Grundstück sowie ggf. die Einlageblätter bzw. Ausstattungsbogen (Zeile 19), Anlage für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft sowie ggf. Anlage Sondernutzungen (Zeile 20), Anlage Betriebsvermögen und Anlage zur Ermittlung des Substanzwerts sowie ggf. Anlage vereinfachtes Ertragswertverfa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / H. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015) – Stand 6.7.2016

Rz. 308 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bildung einer Investitionsrücklage

Leitsatz Über die Bildung einer Investitionsrücklage nach § 6b EStG ist auf der Ebene des veräußernden Betriebes zu entscheiden. Sachverhalt Der Kläger erzielte in einem Einzelunternehmen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Mit notariellem Kaufvertrag vom 18.10.2001 veräußerte er Grundvermögen. In der Bilanz des Einzelunternehmens zum 30.6.2002 bildete er eine Rücklage n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Absatz 2

Rz. 31 [Autor/Stand] Veräußert der Erwerber das belastete Vermögen vor dem Erlöschen der Belastung ganz oder teilweise, endet insoweit die Stundung mit dem Zeitpunkt der Veräußerung (§ 25 Abs. 2 ErbStG). Rz. 32 [Autor/Stand] Unter Veräußerung ist nur die entgeltliche Übertragung des Vermögens oder eines Vermögensteils zu verstehen. Entgeltlichkeit liegt auch vor, soweit bei e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Regierungsentwurf v. 10.9.2001(BT-Drucks. 14/6882)

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Landwirtschaft: Keine Durchschnittsbesteuerung bei Beweidung fremder Flächen durch Schafe

Leitsatz Die Schafbeweidung unterliegt nicht der landwirtschaftlichen Pauschalbesteuerung des § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG, sondern dem Regelsteuersatz. § 24 UStG ist nur auf die Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftliche Dienstleistungen anzuwenden. Maßgebendes Abgrenzungskriterium zur Anwendung des § 24 UStG ist, ob eine landwirtschaftliche Leistun...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Übertragung einer § 6b-Rücklage auf eine EU-Betriebsstätte

Leitsatz 1. Die Übertragung einer § 6b-Rücklage setzt u.a. voraus, dass die angeschafften oder hergestellten Ersatzwirtschaftsgüter zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte des Steuerpflichtigen gehören (§ 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG). 2. Es ist unionsrechtlich weder zu beanstanden, dass § 6b Abs. 2a EStG i.d.F. des StÄndG 2015 die auf den Veräußerungsgewinn entfa...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Stpfl, die zur ESt veranlagt werden, müssen grundsätzlich Vorauszahlungen in Höhe der sich für den laufenden VZ voraussichtlich ergebenden Jahressteuer an das FA entrichten (§ 37 Abs 1 EStG). Die Vorauszahlungen setzt das FA durch besonderen Bescheid fest, der kraft Gesetzes unter dem > Vorbehalt der Nachprüfung steht (§ 164 Abs 1 Satz 2 AO)....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 101 Saison... / 2.5.3 Vermeidbarkeit des Arbeitsausfalls

Rz. 46 Als nicht vermeidbar gilt nach Abs. 5 Satz 2 auch ein Arbeitsausfall, der überwiegend branchenüblich, betriebsüblich oder saisonbedingt ist. Ein branchenüblicher Arbeitsausfall liegt vor, wenn er aufgrund der Eigenart des Wirtschafts- oder Geschäftszweiges, welchem der Betrieb angehört, mit einer gewissen Regelmäßigkeit auftritt. Es muss feststellbar sein, dass nicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 6 Einschränkung der Verlängerbarkeit von Fristen ab 2018

Rz. 17 Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[1] ist die Verlängerbarkeit der Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen durch entsprechende Vorbehalte in Abs. 1 und Einfügung eines neuen Abs. 2 in die Vorschrift eingeschränkt worden. Die Regelung knüpft dabei an die Neufassung des § 149 Abs. 3 AO an, wonach bei Erstellung der Steuererkläru...mehr