Fachbeiträge & Kommentare zu Freistellung

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen und Fahrtkosten einer Soldatin auf Zeit

Leitsatz Erste Tätigkeitsstätte einer Soldatin auf Zeit, die sich in der Freistellung vom militärischen Dienst für eine Bildungsmaßnahme befindet und dem Dienstherrn nicht mehr im Sinne einer ständigen Zugriffs- und Verwendungsmöglichkeit aktiv zur Verfügung steht, ist nicht mehr der letzte militärischen Dienstort, sondern der Sitz der Bildungsstätte, sodass Fahrtkosten vom ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.2 Außerordentliche Kündigung

Rz. 66 Bei einer außerordentlichen Kündigung gilt für den Betriebsrat eine Äußerungsfrist von 3 Kalendertagen (§ 102 Abs. 2 Satz 3 BetrVG). Für die Berechnung der Frist gelten dieselben Grundsätze wie bei der Wochenfrist des § 102 Abs. 2 Satz 1 BetrVG [1]). Rz. 67 Bei einer außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist gegenüber einem tariflich unkündbaren Arbeitneh...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / VI. Zweckgebundene Ansprüche

Rz. 47 Geburtsbeihilfen sowie Beihilfen aus Anlass der Eingehung einer Ehe oder Begründung einer Lebenspartnerschaft ("Heiratsbeihilfen"), die der Drittschuldner dem Arbeitnehmer zusätzlich gewährt, sind für einen "normal" pfändenden Gläubiger unpfändbar. Diese Ansprüche können ausnahmsweise nur von solchen Gläubigern gepfändet werden, die gerade wegen dieser Ereignisse eine...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Altersteilzeit

Rz. 78 Durch das Altersteilzeitgesetz [132] wurde älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht. Die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur) fördert durch Leistungen nach diesem Gesetz die Teilzeitarbeit älterer Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit ab Vollendung des 55. Lebensjahrs spätestens ab 31.12.2009 vermindern und damit die...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Strafgefangenengelder

Rz. 29 Bei den einem Gefangenen auszuzahlenden Geldern sind folgende Begriffe zu unterscheiden: Rz. 30 Das Arbeitsentgelt eines Strafgefangenen innerhalb der Strafanstalt oder aus einem freien Beschäftigungsverhältnis ist als Arbeitseinkommen i.S.d. § 850 ZPO anzusehen (§ 43 StVollzG und § 200 StVollzG i.V.m. § 18 SGB...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Selbstanzeige / 1 Sinn, Zweck und Bedeutung der Selbstanzeigevorschriften

§ 371 AO gibt vor, wie man im Fall einer (vorsätzlich begangenen) Steuerhinterziehung [1] Straffreiheit erlangen kann. § 378 Abs. 3 AO zeigt Ähnliches – nämlich die Freistellung von bußgeldrechtlichen Sanktionen – für den Fall einer (leichtfertig begangenen) Steuerverkürzung [2] auf. Beide Möglichkeiten muss man vor dem Hintergrund unterschiedlicher Ausschließungsgründe[3] ause...mehr

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Anhang / VII. Erlass betr. Auskünfte deutscher Finanzbehörden ohne Ersuchen im Rechts- und Amtshilfeverkehr mit ausländischen Staaten (Spontanauskünfte)

Rz. 11 (Senator für Finanzen Bremen, Erlass v. 21.3.2000 – S 1320 – 121.) Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 3.2.1999 – IV B 4 – S 1320 – 3/99 – die Grundsätze dargestellt, die für die Amtshilfe gelten, die in- und ausländische Finanzbehörden einander zur Festsetzung ihrer Steuern durch Auskunftsaustausch leisten. Teil dieses Amtshilfeverkehrs sind Auskün...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.1 Grundgedanke

Tz. 170 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 8 Abs 3 S 5 gilt S 4 auch für eine verdeckte Einlage, die auf einer vGA einer dem Gesellschafter nahe stehenden Pers beruht und bei der Besteuerung des Gesellschafters nicht berücksichtigt wurde, es sei denn, die verdeckte Einlage hat bei der leistenden Kö das Einkommen nicht gemindert. In diesen Fällen erhöht die verdeckte Einlage n...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / a) Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht

Rz. 2 Gemäß Schweizer Steuerrecht gelten natürliche Personen von Gesetzes wegen aufgrund persönlicher Zugehörigkeit als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie (a) ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben, (b) sich mindestens 30 Tage in der Schweiz aufhalten und eine Erwerbstätigkeit ausüben oder (c) keine Erwerbstätigkeit ausüben, sich aber mindestens 9...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / D. Italienische Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Rz. 131 In Italien ansässige Steuerpflichtige sind nach dem Welteinkommensprinzip mit ihren gesamten Einkünften in Italien steuerpflichtig. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auf die Einkünfte der in Italien Steuerpflichtigen auch im Ausland Steuern bezahlt werden. Das italienische Steuerrecht sieht die Anrechnung der ausländischen Steuer bis zur Höhe der auf die ausl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.2.2.2 Geminderter Sanierungsertrag iSd § 3a Abs 3 S 1 EStG

Tz. 581 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Mit der St-Freistellung der Sanierungserträge verbunden sind ein in § 3c Abs 4 EStG geregeltes Abzugsverbot für Sanierungskosten und eine umfassende Verlustverbrauchsregelung in § 3a Abs 3 EStG. Nach § 3c Abs 4 EStG dürfen mit einem stfreien Sanierungsertrag iSd § 3a EStG im unmittelbaren wirtsch Zusammenhang stehende BV-Minderungen oder BA ...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / c) Reaktion in der Literatur

Rz. 107 Wacker [115] sah in einem weitsichtigen Artikel bereits 2017 in diesem Urteil eine Hinwendung des EuGH zur Gleichbehandlung von gegenständlicher und persönlicher Entstrickung. Die Entwicklung, die im Bereich der gegenständlichen Entstrickung mit den Entscheidungen National Grid Indus [116] (Sitzverlegung von Kapitalgesellschaften[117]) und Verder LabTec [118] (siehe Rdn...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / VI. Einkünfte von Künstlern und Sportlern

Rz. 62 Aufgrund des "Sportler-Erlasses" (siehe hierzu Rdn 16 ff.) ist Österreich ein attraktives Zuwanderungsland insbesondere für Sportler. Nach Art. 17 Abs. 1 S. 1 DBA Österreich/Deutschland dürfen Einkünfte, die ein im Vertragsstaat (A) ansässiger Künstler oder Sportler aus seiner persönlich ausgeübten Tätigkeit im Vertragsstaat (B) bezieht, in diesem Staat (B) besteuert ...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / 3. Steuerprogramm "Lavoratori impatriati"

Rz. 79 Italien leidet unter einem starken Bevölkerungsrückgang. Die Geburtenquote geht zurück. Daneben wandern viele Italiener aus, um im Ausland zu arbeiten. Diese Emigranten aber auch andere Ausländer sollen wieder ins Land zurückgeholt werden. Als Anreiz sollen Steuererleichterungen dienen. Neben der Steigerung der Steuereinnahmen verspricht man sich eine Wiederbevölkerun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.7 Veräußerung des Stammrechts unter Zurückbehaltung des Dividendenscheins (Fallgruppe II)

Tz. 313 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Ebenfalls keine St-Pflicht nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG besteht, wenn der bisherige AE das Stammrecht veräußert, den Dividendenschein bzw sonstigen Gewinnanspruch jedoch zurückbehält. Zur Besteuerung des VG für das Stammrecht gilt das oben Gesagte entspr (s Tz 311). Tz. 314 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Fall A: Im Zeitpunkt der Stammrec...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Voraussetzung für die Versagung der Steuerbefreiung

Tz. 153 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Rechtsfolge des § 8 Abs 3 S 4 KStG tritt ein, "soweit eine verdeckte Einlage das Einkommen des Gesellschafters gemindert hat". Der Sachverhalt, welcher der verdeckten Einlage zugrunde liegt, muss sich also mindernd auf die Eink des AE ausgewirkt haben. Dies kann sowohl durch eine Berücksichtigung als stlich abzb Aufwand (BA oder WK) als...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Harenberg, Besteuerung von Investmenterträgen: Änderungen durch die St-Reform, GStB 1999, 267; Lohr/Graetz, Die Besteuerung von Erträgen aus ausl Investmentanteilen bei privaten Kap-Anlegern nach dem StEntlG 1999/2000/2002, DB 1999, 1341; Altfelder, Investmentfonds – endlich verständlich? – Plädoyer für ein prinzipiengeleitetes St-Recht, FR 2000, 299; Lübbehusen/Schmitt, Geplan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1.1 Grundsätzliches zur Besteuerung von Kap-Erträgen bei Körperschaften; Rechtsentwicklung

Tz. 59 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 sowie Abs 2 S 1 Nr 1, Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a und Abs 5 des EStG regeln "die andere Seite" der Besteuerung des von einer Kö erwirtschafteten und an die AE ausgekehrten Gewinns. Gem § 8 Abs 1 KStG gelten diese Regelungen auch für Kö als Empfänger von Kap-Erträgen. Tz. 60 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Im zeitlichen Geltungsbe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.2 Weitere Einzelfragen

Tz. 172 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Für den Begriff der nahe stehenden Pers gelten die für die vGA entwickelten Grundsätze (dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 500ff), da § 8 Abs 3 S 5 KStG nicht auf § 1 Abs 2 AStG verweist; ebenso s Rengers (in Brandis/Heuermann, KStG, § 8 Rn 187); s Watermeyer (in H/H/R, KStG, § 8 Rn 351); und s Schnitger (in Sch/F, 2. Aufl, § 8 KStG Rn 749); o...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1.9 Erhebung von Kapitalertragsteuer

Tz. 72 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Bei den wichtigsten Kap-Erträgen wird die Besteuerung durch die Erhebung einer Abzug-St, der KapSt, sichergestellt. Die Tatsache, dass die KapSt nicht bei allen Kap-Erträgen erhoben wird, ist einer der Gründe für die Unterteilung des § 20 Abs 1 EStG in vd Nrn. Die KapSt, die von der ausschüttenden Kö, aber für Rechnung der AE, einbehalten un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Harle, Inkongruente GA und Schütt-aus-Hol-zurück, GmbHR 2000, 321; Paus, Inkongruente GA und Einlagen, FR 2000, 197; Schwedhelm/Binnewies, Inkongruente Einlagen und inkongruente Ausschüttungen, GmbH-StB 2000, 281; Blumers/Beinert/Witt, Individuell gesteuerter Gewinnfluss zur Gesellschafterebene bei Kap-Ges (Teil I und II), DStR 2002, 565 und 616; Rose, Zur stlichen Beurteilung e...mehr

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Anhang / III. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 3 (BStBl I 2002, S. 584 ff, S. 958. Das Abkommen trat am 21.8.2002 einen Monat nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft. Es ist nach Art. 31 Abs. 2 DBA Österreich/Deutschland ab dem 1.1.2003 anwendbar.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter d...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / 1. Ansässigkeit nach Art. 4 Abs. 1, 2 DBA Schweiz/Deutschland

Rz. 38 Nach Art. 4 Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland[53] ist eine Person grundsätzlich in demjenigen Vertragsstaat ansässig, in dem sie gemäß innerstaatlichem Recht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Sofern eine natürliche Person nach dem jeweiligen innerstaatlichen Recht sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und damit in beiden Vertragsstaat...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nichtberücksichtigung "finaler" ausländischer Betriebsstättenverluste

Leitsatz Der auf einem DBA (hier: DBA-Großbritannien 1964/1970) beruhende Ausschluss der Berücksichtigung von Verlusten einer in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Betriebsstätte (sog. Symmetriethese) verstößt auch im Hinblick auf endgültige ("finale") Verluste nicht gegen die unionsrechtliche Niederlassungsfreiheit (Anschluss an EuGH-Urteil W vom 22.09.2022 ‐ C‐538/20, E...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Aussetzung der Vollziehung

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Grundsätzlich ist ein > Verwaltungsakt wie zB ein > Steuerbescheid oder Haftungsbescheid (> Haftung für Lohnsteuer Rz 190 ff), der gegen den ArbN, ArbG oder andere Stpfl ergeht, sofort vollziehbar. Auch wenn > Rechtsbehelfe wie zB ein Einspruch eingelegt werden, verhindert das die Vollziehung nicht (§ 361 Abs 1 AO, § 69 Abs 1 FGO). Die Vollzi...mehr

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Arbeitsschutzrecht: Sanktio... / 6 Das letzte Mittel: Die fristlose Kündigung

Die im allgemeinen Sprachgebrauch auch als "fristlos" bezeichnete außerordentliche Kündigung kann bei schweren, wiederholten oder nachhaltigen Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften als letztes Mittel eingesetzt werden. Der anfangs erwähnte Fall des LAG Schleswig-Holstein kann als ein solcher wichtiger Grund angesehen werden. Das Urteil zeigt aber auch, wie hoch die Anfor...mehr

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Krankenbezüge / 2.2.4 Kausalität

Die Krankheit, die nicht rechtswidrige Sterilisation oder der nicht rechtswidrige bzw. nicht strafbare Schwangerschaftsabbruch bzw. die Arbeitsunfähigkeit infolge der Spende von Organen, Geweben oder Blut müssen die alleinige Ursache für die Arbeitsunfähigkeit sein (Monokausalität).[1] Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderfälle, die im Folgenden kurz dargestellt werden. Arbeits...mehr

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Dienstvereinbarungen / 2.1 Zulässiger Inhalt nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz und Landespersonalvertretungsgesetze mit Erlaubnisvorbehalt

Das Bundespersonalvertretungsgesetz und einige Landespersonalvertretungsgesetze insbesondere süddeutscher Länder(z. B. Art. 73 Abs. 1 Bayerisches Personalvertretungsgesetz) erlauben Dienstvereinbarungen nur zur Regelung von im Gesetz ausdrücklich aufgeführten mitbestimmungs- und teilweise auch mitwirkungspflichtigen Angelegenheiten. Nicht der Beteiligungspflicht unterliegend...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 11.8 Veräußerung und Teilwertab- und -zuschreibung

Vor Zeilen 266–268 In diesen Zeilen sind Gewinne oder Verluste aus einer Veräußerung von Spezial-Investmentfonds-Anteilen, Teilwertab- und –zuschreibungen auf solche Anteile oder sonstige Gewinn-/Verlustrealisation bei diesen Anteilen einzutragen. Für diese Gewinne/Verluste sieht § 49 InvStG eine Sonderregelung vor. Zeile 266 In Zeile 266 ist der sog. Anleger-Abkommensgewinn/-v...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 10.1 Aktienfonds

Vor Zeilen 219–236 In den Zeilen 219–236 erden die Erträge aus Investmentfonds (§ 16 InvStG) ermittelt. Die Zeilen sind nur auszufüllen, wenn es sich bei den Investmentfonds nicht um Spezial-Investmentfonds i. S. d. § 26 InvStG handelt. Die Einkünfte aus Spezial-Investmentfonds sind in den Zeilen 219 ff. zu erfassen. § 16 InvStG nennt als steuerpflichtige Erträge Auszahlung, ...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 11.5 Steuerbefreiunge inländischer Beteiligungseinnahmen nach § 42 Abs. 4 InvStG

Zeile 256 In Zeile 256 sind die Erträge aus inländischen Spezial-Investmentfonds, die einen Anspruch auf Ermäßigung der eigenen Steuerlast haben, einzutragen. Es handelt sich dabei um die Brutto-Erträge (vor Abzug von Betriebsausgaben, dieser erfolgt erst in Zeile 257) und ohne Berücksichtigung der im InvStG vorgesehenen Freistellung dieser Einkünfte (erfolgt erst in Zeile 258...mehr

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Finale Verluste: Die nächst... / 1. Timac Agro – Die Zäsur

Die Rs. Timac Agro [8] führte im Jahr 2015 dann zu einer Zäsur in der bis dahin ergangenen Rechtsprechung zu den finalen Verlusten. Maßgebend zur Feststellung einer unzulässigen grundfreiheitlichen Beschränkung ist die objektive Vergleichbarkeit, da nur in zwei vergleichbaren Situationen eine Gleichbehandlung geboten sein kann. EuGH verneint nunmehr nötige Vergleichbarkeit: In d...mehr

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Finale Verluste: Die nächst... / II. Die fünf Fragen des Vorlagebeschlusses des BFH

Der Vorlagebeschluss enthielt die folgenden Rechtsfragen: 1. Sind Art. 43 i.V.m. Art. 48 EG (jetzt Art. 49 i.V.m. Art. 54 AEUV) dahin auszulegen, dass sie Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, die es einer gebietsansässigen Gesellschaft verwehren, von ihrem steuerpflichtigen Gewinn Verluste einer in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Betriebsstätte abzuziehen, wenn die ...mehr

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Finale Verluste: Die nächst... / VI. Ausblick

Auch nach der lange erwarteten Grundsatzentscheidung kann davon ausgegangen werden, dass die Diskussion um die finalen Verluste noch nicht abgeschlossen ist. Die letzte Etappe auf dem langen Weg zur finalen Klärung dürfte noch nicht erreicht sein. Es stellen sich immer noch einige Fragen wie z.B.: Auf welcher Grundlage sollte ein unilateraler Verzicht auf die Besteuerung für ...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 11.1 Aktienfonds

Zeile 238 In diese Zeile sind die laufenden Erträge, die sich aus einem Investment des Spezial-Investmentfonds in einen Aktienfonds speisen, einzutragen (vgl. die Ausführungen zu Zeile 219). Dabei handelt es sich um die Erträge gem. § 34 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG. Zeile 239 Vgl. hierzu die Erläuterungen zu Zeile 220. Zeile 240 Die Erträge, die sich aus einer Anlage des Spezia...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 8.1 Laufende steuerfreie Bezüge nach § 8b Abs. 1 und 4 (ggf. auch aufgrund eines DBA)

Zeilen 151 bis 155 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 156 bis 202 In Zeile 156 sind Ausschüttungen und sonstige Bezüge von Körperschaften gem. § 8b Abs. 1 KStG mit positivem Vorzeichen in der Vorspalte einzutragen. Hierunter fallen alle Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG. Erfasst werden Ausschüttungen in- und ausländischer Körperschaften – ohne wei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Anlage GK / 11 Unmittelbar gehaltene Anteile an Spezial-Investmentfonds (§ 20 Abs. 1 Nr. 3a EStG)

Vor Zeilen 238–263 In den Zeilen 238–263 sind die Einkünfte aus sog. Spezial-Investmentfonds zu ermitteln. Ein Spezial- Investmentfonds liegt vor, wenn der Geschäftszweck sich auf die Anlage und Verwaltung des Investments für gemeinschaftliche Rechnung der Investoren (§ 15 Abs. 2 Nr. 2 InvStG) und die Vermögensgegenstände nicht im wesentlichen Umfang aktiv unternehmerisch bewir...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Anlage GK / 10 Unmittelbar gehaltene Anteile an Investmentfonds (§ 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG)

Vor Zeilen 219–268 Die Besteuerung von Publikums-Investmentfonds ist für die Zeit ab dem 1.1.2018 neu geregelt worden. Die Anteile am Fonds gelten als zum 31.12.2017 veräußert (§ 56 Abs. 2 InvStG). Die Folgen dieser fiktiven Veräußerung sind aber nicht im Vz 2017 zu erfassen, sondern werden erst bei tatsächlicher Veräußerung besteuert (§ 56 Abs. 3 Satz 3 InvStG). Ab dem 1.1.2...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Anlage GK / 11.6 Steuerbefreiung inländischer Immobilienerträge und sonstiger inländischer Einkünfte nach § 42 Abs. 5 InvStG

Vor Zeilen 260–263 Speisen sich die Ausschüttungen oder ausschüttungsgleichen Erträge des Spezial-Investmentfonds nicht aus Beteiligungserträgen, werden die steuerfreien Einkünfte in den Zeilen 260-263 ermittelt. Zeile 260 In Zeile 260 sind die Einnahmen aus inländischen Spezial-Investmentfonds, die einen Anspruch auf Ermäßigung der eigenen Steuerlast haben, einzutragen. Es hand...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 4.5 Freistellungsanspruch für ärztliche Untersuchungen im Rahmen der Schwangerschaft

Eine schwangere Frau hat gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Freistellungsanspruch für Untersuchungen, die im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind (§ 16 MuSchG). Der Freistellungsanspruch steht nicht gesetzlich versicherten Frauen gleichermaßen zu (§ 16 Satz 2 MuSchG). Der Anspruch besteht, soweit Unte...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.4.2 Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung

Rz. 36 Nach Auffassung der Bundesagentur für Arbeit soll durch die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung, der Einstieg in das Arbeitsverhältnis bei Beschäftigungsaufnahme begleitet und das Arbeitsverhältnis selbst stabilisiert werden. Ziel ist die Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit und des Leistungsvermögens. Eine dauerhafte Eingliederung in den allgemeinen A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 2.6 Weitere rechtliche Aspekte der Arbeitsgelegenheiten (Abs. 7 und 8)

Rz. 36 Jobcenter handeln wie jeder andere öffentliche Auftraggeber (vgl. § 98 Nr. 2 GWB). Sie können insbesondere auch Dritte fördern, die Arbeitsgelegenheiten schaffen. Darin liegen keine vergaberechtlichen Beschränkungen, weil kein öffentlicher Auftrag i. S. d. § 99 Abs. 1 GWB vorliegt, sondern gesetzlich vorgesehene Leistungen bewilligt werden. In einem Antrags- und Bewil...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 13 Ar... / 3.5.1 Vergütung nach allgemeinen Grundsätzen

Rz. 13 Die einzelnen Arbeitsplatzpartner haben nach allgemeinen Grundsätzen Ansprüche auf Arbeitsvergütung, Nebenleistungen und Vergütung von Mehrarbeit. Insbesondere ist bei Teilzeitarbeitsverhältnissen das Diskriminierungsverbot des § 4 TzBfG zu beachten.[1] Im Arbeitsvertrag sollte geregelt werden, wie Mehrarbeit, insbesondere vertretungsbedingte Mehrarbeit, ausgeglichen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2022... / 2.2.3 Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (Zeilen 82-110)

In den Zeilen 82-84 sind die laufenden Einkünfte aus selbstständiger Arbeit einschließlich der dem Teilenkünfteverfahren unterliegenden Einkünfte einzutragen, in die Zeilen 85-88 die in den laufenden Einkünften enthaltenen Einkünfte, für die die Freistellung nach §§ 20, 21 InvStG Anwendung findet. Sind Veräußerungsgewinne im Zusammenhang mit der Veräußerung/Aufgabe eines ganz...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.5 Berufliche Weiterbildung und Praktika (Abs. 5)

Rz. 43 In angemessenem zeitlichen Umfang sollen nach Abs. 5 erforderliche Weiterbildungen gefördert werden können. Es werden alle Arten von Qualifizierungen gefördert. Eine Zulassung nach AZAV ist weder für den Träger noch für die Maßnahme erforderlich. Es steht aber nicht das Regelinstrumentarium zur Verfügung. Rz. 44 Im Regelfall ist eine Weiterbildung für die Ausübung der ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 4.2 Jugendarbeitsschutz

Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht eine Reihe ärztlicher Untersuchungen für Jugendliche (15-17 Jahre) vor (§§ 32 ff. JArbSchG). Nach § 32 Abs. 1 JArbSchG darf ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und dem Arbeitgeber eine entsprechende Beschein...mehr

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Feststellungserklärung 2022... / 2.2.2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Zeilen 35-81)

Bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb erfolgen Eintragungen zu den laufenden Einkünften (einschließlich von Einkünften aus dem Teileinkünfteverfahren) in den Zeilen 35-37. Sind in den laufenden Einkünften auch solche enthalten, für die die Teilfreistellung nach §§ 20, 21 InvStG Anwendung findet, sind diese Einnahmen – vor Teilfreistellung – in den Zeilen 38-41 zu erfassen. Z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.4 Rückgriff des als Haftender in Anspruch genommenen Arbeitgebers gegen Arbeitnehmer und Verzicht hierauf

Rz. 74 Der vom FA als Haftender herangezogene Arbeitgeber hat im Innenverhältnis gegen den Arbeitnehmer einen privatrechtlichen Rückgriffsanspruch aus Auftrag nach § 670 BGB. Der Anspruch ist zunächst auf Freistellung und nach der Erfüllung der Haftungsschuld auf Erstattung gerichtet. Der Rückgriffsanspruch ist privatrechtlicher Natur. Für seine Geltendmachung sind die Arbei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 2.5 Entschädigung für Mehraufwendungen

Rz. 33 Die "Förderung" mit einer Mehraufwandsentschädigung ist u. a. an die frühere Arbeitnehmerhilfe neben der Arbeitslosenhilfe nach dem SGB III angelehnt. Sie könnte etwa 2,00 EUR je Arbeitsstunde betragen, aber auch darunter angesiedelt werden ("Mehraufwandsvariante", "Ein-Euro-Job"). Darauf hat der Erwerbstätige neben dem Bürgergeld einen Rechtsanspruch. Der Anspruch ri...mehr

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Controller und andere Finan... / 9 Entlohnung und zeitlicher Aufwand der Mitglieder des Aufsichtsgremiums

Professionelle Entlohnung für professionelle Arbeit Die obigen Ausführungen haben verdeutlicht, dass eine Aufsichtstätigkeit nicht mehr "nebenbei" wahrgenommen werden kann. Im Gegenteil, die Mitglieder entsprechender Gremien werden in hohem Maße zeitlich beansprucht, ist doch eine sorgfältige Vor- und Nachbereitung der Sitzungen notwendig. Wenn der Arbeitgeber den Controller ...mehr