Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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zfs 02/2023, (Unwirksame) Z... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die sofortige Beschwerde ist nach §§ 411 Abs. 1, 46 Abs. 3, 311 Abs. 2 StPO zulässig und in der Sache erfolgreich. Der Einspruch des Angeklagten gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts S. vom 17.4.2021 ist mangels wirksamer Zustellung desselben nicht verfristet, sodass es auf eine Wiedereinsetzung vorliegend nicht ankommt. 1. Eine wirksame Zustellung des Strafbefehls a...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Verletzung der Aufbewahrungspflicht

Tz. 8 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Steuerrechtlich kann ein Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht zu Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt führen. Die Buchführung der Verbände/Vereine kann in einem solchen Fall nicht als ordnungsgemäß angesehen werden (s. § 162 Abs. 2 AO, Anhang 1b). Durch Schätzungen können hohe Steuerbeträge durch das Finanzam...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Reinvestitionsklausel

Rz. 61 [Autor/Stand] Die negativen Folgen des § 162 Abs. 2 Satz 1 BewG treten nicht ein, wenn der aus der Veräußerung der wesentlichen Wirtschaftsgüter des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes erzielten Veräußerungserlös innerhalb von sechs Monaten ausschließlich im betrieblichen Interesse verwendet wird. Rz. 62 [Autor/Stand] Die Frist von sechs Monaten ist auch hier tag...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Reinvestitionsklausel

Rz. 43 [Autor/Stand] Die negativen Folgen des § 162 Abs. 2 Satz 1 BewG treten nicht ein, wenn der aus der Veräußerung des Betriebes bzw. des Anteils an einem Betrieb der Land- und Fortwirtschaft erzielte Veräußerungserlös innerhalb von sechs Monaten ausschließlich zum Erwerb eines anderen Betriebes oder eines Anteils an einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft verwandt wi...mehr

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ZErb 02/2023, Die Rechtswir... / a) Anregung der Einziehung des erteilten Erbscheins

Nach § 2361 S. 1 BGB hat das Nachlassgericht einen erteilten unrichtigen Erbschein von Amts wegen einzuziehen. Kann der Erbschein nicht sofort erlangt werden, so hat ihn das Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos zu erklären (§ 353 Abs. 1 S. 1 FamFG). Einziehung und Kraftloserklärung des unrichtigen Erbscheins beseitigen die Wirkungen eines erteilten, unrichtigen Erbsch...mehr

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zfs 02/2023, (Unwirksame) Z... / Leitsatz

1. Die Zustellung eines Strafbefehls an einen Zustellungsbevollmächtigten kann die Frist zur Einlegung eines Einspruchs nach § 410 Abs. 1 StPO nicht in Gang setzten, wenn der Adressat seinen Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in der Europäischen Union hat. 2. Bei der Zustellung eines Strafbefehls an einen Zustellungsbevollmächtigten kommt es für die Frist des §...mehr

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FoVo 02/2023, Was passiert,... / II. Die Lösung zum Verfahren

Widerspruch – Klagebegründung – Widerspruchsrücknahme Kommt es im gerichtlichen Mahnverfahren zu einem Widerspruch oder einem Einspruch, ist für das Verfahrensrecht zu unterscheiden:mehr

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ZErb 02/2023, Abseits der a... / A. Erbenaufgebot

Als erstes stellt sich Frage, in welchen Situationen ein Erbenaufgebot überhaupt in Betracht kommt. Dies lässt sich besten an einem Beispiel verdeutlichen. Beispiel 1: Die Tante 2. Grades des Mandanten ist verstorben ohne Abkömmlinge und ohne Testament. Der Nachlass beläuft sich auf 1 Mio. EUR. Der Mandant kommt als gesetzlicher Erbe bzw. Miterbe zu ½ in Betracht. Es gab jedo...mehr

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.9.1 Wann und für wen lohnt sich eine VP-Dokumentationssoftware?

Die Anschaffung einer VP-Dokumentationssoftware ist unseres Erachtens erst ab einem bestimmten Reifegrad der VP-Dokumentation sinnvoll. Abbildung 45 fasst einzelne typisierte Entwicklungsstadien zusammen: Abb. 45: Entwicklungsstadien von VP-Dokumentationskonzepten Bereits ab Phase 5 bietet der Einsatz einer VP-Dokumentationssoftware gegenüber einer Dokumentationserstellung per...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Beginn der Aufbewahrungsfrist

Tz. 71 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Steuergesetze enthalten keinen speziellen Zeitpunkt für Beginn und Ende der Aufzeichnungspflichte für steuerbegünstigte Körperschaften. Es gelten daher die allgemeinen Regeln. Die Pflichten nach den §§ 140 bis 148 AO beginnen damit mit der ersten Vorbereitungshandlung. Dazu gehören bereits die Kosten der Gründungsversammlung oder die Kos...mehr

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ZErb 02/2023, Die Rechtswir... / I. Ausgangslage

Der wirkliche Erbe ist in einem ohne Verfahrensfehler des Zivilgerichts geführten Erbenfeststellungsprozess als Beklagter gegenüber einem anderen Erbprätendenten im erstinstanzlichen Verfahren unterlegen. Dem im Zivilprozess obsiegenden Erbprätendenten wird darauf hin vom Nachlassgericht antragsgemäß mittels Feststellungsbeschluss ein ihn aufgrund gesetzlicher Erbfolge als E...mehr

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FF 02/2023, Rechtsprechungs... / 2. Externe Teilung (§§ 14 – 17 VersAusglG)

Bei der externen Teilung wird für die ausgleichsberechtigte Person ein Anrecht bei einem anderen Versorgungsträger begründet. Um keine unangemessene Verringerung ihrer Versorgungsleistungen zu erhalten müssen bei der ausgleichsberechtigten Person Transferverluste vermieden werden.[30] Diese Voraussetzungen sind derzeit bei Teilung in die gesetzliche Rentenversicherung gegebe...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.2.3 Ausübung des Rückrufs – Ermessenskontrolle im Einzelfall

Die Ausübung des Rückrufs im Einzelfall muss "billigem Ermessen"[1] entsprechen und unterliegt im Streitfall einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle. Regelmäßig wird die Bestimmung einer angemessenen Frist bis zur Rückkehr erforderlich sein, dazu kommt die Übernahme entstehender Extrakosten, aber auch die Auswahl zwischen mehreren Mitarbeitern, die im Ausland tätig sind und...mehr

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zfs 02/2023, Bindungswirkun... / 2 Aus den Gründen: "…

1. Der KfW steht gegen die Kl. ein Anspruch in der geltend gemachten Höhe von 55.239,21 EUR aus §§ 280 Abs. 1, 662, 667 BGB i.V.m. dem zwischen der Kreissparkasse und der DtA geschlossenen Vertrag zu, in den die Kl. und die KfW als Rechtsnachfolgerinnen eingetreten sind. a) Die Kl und die (KfW) haben einen Bürgschaftsvertrag abgeschlossen (wird ausgeführt). Die Treuhandverpfli...mehr

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zfs 02/2023, Keine Rückford... / 1 Sachverhalt

Die Kl. nimmt den Bekl. auf teilweise Rückzahlung einer Invaliditätsleistung in Anspruch. Zwischen den Parteien besteht ein Vertrag über eine private Unfallversicherung. Diesem liegen die AUB 2008 zugrunde. Sie regeln: 9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall … , erneut ärztlich bemessen zu lassen. … Dies...mehr

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FF 02/2023, Rechtsprechungs... / X. Abänderung

In Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung auch die Vorschrift über den Tod eines Ehegatten nach § 31 VersAusglG anwendbar.[52] Verstirbt der im Versorgungsausgleich insgesamt ausgleichsberechtigte Ehegatte, führt dies im Ergebnis zugunsten des insgesamt ausgleichspflichtigen Ehegatten dazu, dass kein Versorgungsausglei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Gesetzliche Grundlagen

Tz. 1 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Aufbewahrungspflicht ist die Pflicht, bestimmte Geschäftsunterlagen zu Geschäftsvorfällen für handelsrechtliche oder steuerliche Zwecke geordnet aufzubewahren, damit auf diese Unterlagen innerhalb der gesetzlichen Fristen (beispielsweise durch Betriebsprüfer) zurückgegriffen werden kann. Die handelsrechtlichen (für Kaufleute und Formkaufleute ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundlagen

Rz. 28 [Autor/Stand] Wie bereits unter Rz. 12–19 dargestellt, geht der Gesetzgeber davon aus, dass der für die Erbschaft- und Schenkungsteuer anzusetzende Wert dem modifizierten gemeinen Wert des § 162 Abs. 1 BewG entspricht. Damit verbunden ist die Fortführung des Betriebes. Dabei ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass der Betrieb in einem bestimmten zeitlichen Rahmen ...mehr

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ZErb 02/2023, Die Rechtswir... / 3. Restitutionsklage

Als Rechtsschutzmöglichkeit hinsichtlich der Feststellung seines Erbrechts verbleibt dem wirklichen Erben nur die Erreichung einer Wiederaufnahme des Erbenfeststellungsprozesses. Die Restitutionsklage nach § 580 ZPO ist diesbezüglich neben der Nichtigkeitsklage gem. § 579 ZPO eine der beiden Arten der Wiederaufnahme, die zur Durchbrechung der Rechtskraft eines Endurteils füh...mehr

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ZErb 02/2023, Abseits der a... / B. Ausschlagung als beste Lösung?

Im nächsten Abschnitt wird der Frage nachgegangen, ob und wann die Ausschlagung die beste Lösung sein kann, und wann man besser davon Abstand nimmt. Dabei kann das Thema nicht erschöpfend behandelt, sondern nur in Teilaspekten vertieft werden. Die Ausschlagung ist immer dann geboten, wenn der Erblasser mehr Passiva hinterlässt als Aktiva. Mit der Ausschlagung verhindert der E...mehr

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FF 02/2023, Neues Betreuung... / 2. Die Führung der Betreuung und Genehmigungspflichten, insbesondere Schenkungen

Der Gesetzgeber wollte mit der Reform des Betreuungsrechts das Unterstützungsprinzip stärker betonen. Besonders deutlich kommt dies – neben der Transparenzpflicht im Bereich der Vermögenssorge (§ 1838 BGB) – in der für die gesamte Führung der Betreuung geltende Wunschbefolgungspflicht (§ 1821 Abs. 2-4 BGB) zum Ausdruck. Diese teilweise als Magna Charta gefeierte Vorschrift d...mehr

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zfs 02/2023, Vorsätzliche W... / 2 Aus den Gründen:

[…] [2] 1. Die Verurteilung im Fall II. 3 der Urteilsgründe kann nicht bestehen bleiben, weil die Feststellungen nicht ergeben, dass sich der Angeklagte eines Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 Abs. 1 StGB schuldig gemacht hat. [3] a) Nach den Feststellungen befuhr der Angeklagte mit einem nicht haftpflichtversicherten Kraftfahrzeug ohne die erforderliche Fahre...mehr

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ZErb 02/2023, Rückforderung... / I. Gesetzliche und vertragliche Rückforderungsrechte

Anders als in § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG ist bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht die Rückgängigmachung einer Schenkung innerhalb einer bestimmten Frist aufgrund neuen Entschlusses der Beteiligten steuerbefreit,[2] sondern nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erlischt die Steuer mit Wirkung für die Vergangenheit nur, "soweit ein Geschenk wegen eines Rückforderungsrechts herau...mehr

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zfs 02/2023, Möglichkeiten und Grenzen der 130 % - Regelung

Der BGH gewährt dem Geschädigten unter besonderen Voraussetzungen im Rahmen seines 4-Stufen-Modells[1] das Recht, zu entscheiden, ob er die Reparatur des beschädigten Fahrzeugs oder die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs vornehmen will, auch wenn die Kosten der Reparatur im Vergleich zu den Kosten der Wiederbeschaffung deutlich höher sind.[2] Nachdem die Ersatzbeschaffung ein...mehr

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zfs 02/2023, Wirksame Wider... / 1 Aus den Gründen: "…

(Beschl. v. 10.2.2022) 1. Das LG hat die auf Rückabwicklung eines fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrages nach einem vom Kl. erklärten Widerruf gerichtete Klage zu Recht abgewiesen. … a) Dem Kl. steht weder der geltend gemachten Auskunftsanspruch noch der bislang unbezifferte Leistungsanspruch zu. Steht fest, dass dem Hauptanspruch die materiell-rechtliche Grundlage fehlt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen

Tz. 16 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die tatsächliche Geschäftsführung umfasst auch die Ausstellung steuerlicher Zuwendungsbestätigungen (s. AEAO zu § 63 AO TZ 2, Anhang 2), die nach einem amtlich vorgeschriebenen Muster ausgestellt werden (s. § 50 EStDV, Anhang 11) müssen. Um den Abzug der Zuwendung zu sichern, ist darauf zu achten, dass die Zuwendungsbestätigung von einer daz...mehr

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AGS 02/2023, Anfechtung ein... / II. Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde

1. § 464 Abs. 3 S. 1, 2. Hs. StPO Die sofortige Beschwerde ist – so das OLG – zulässig. Sie sei insbesondere auch nach § 464 Abs. 3 StPO statthaft. Der Statthaftigkeit stehe § 464 Abs. 3 S. 1, 2. Hs. StPO nicht entgegen. Nach dieser Vorschrift sei eine sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung unzulässig, wenn ein Rechtsmittel in der Hauptsache nicht statthaft sei. Da...mehr

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.9.2 Welchen Funktionsumfang sollte die Software haben?

Um größtmögliche Effizienzgewinne zu erzielen, sollte vor einer Toolauswahl möglichst detailliert analysiert werden, wo im bisherigen Dokumentationsprozess die größten Ineffizienzen stecken und inwieweit diese bereits durch eine Prozessoptimierung behoben werden können. Anschließend ist zu bestimmen, welche Teilprozesse durch den Softwareeinsatz noch weiter optimiert werden ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2023, Keine Rückford... / 2 Aus den Gründen:

[9] 1. Zutreffend hat das BG allerdings angenommen, dass der Kl. – vorbehaltlich eines Wegfalls der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) – ein Anspruch auf teilweise Rückzahlung der Invaliditätsleistung zusteht, der durch Ziff. 9.4 AUB 2008 nicht ausgeschlossen ist. [10] a) Entgegen der Auffassung des BG folgt dieser Anspruch allerdings nicht aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB, so...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.1 Ablauf einer Befristung

Der auf einer wirksamen Befristungsabrede beruhende Auslandseinsatz[1] endet mit Zeitablauf oder dem Projektende. Handelt es sich um eine Befristung des Arbeitsvertrages i. S. d. TzBfG, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Ablauf der Befristung unter Beachtung der Fristen des § 15 TzBfG mitzuteilen. Aufgrund u. U. eingeschränkter Kontrollmöglichkeiten sollte der Arbeitgeb...mehr

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.3.1 Gliederung einer VP-Richtlinie

Da das VP-Management im Konzern ganzheitlich umzusetzen ist und daher verschiedene Abteilungen involviert sind, spricht eine VP-Richtlinie unterschiedliche Adressaten an. Typischerweise enthält eine VP-Richtlinie u. a. folgende Kapitel und hat in Teilen Ähnlichkeit mit dem Aufbau einer VP-Dokumentation, wenngleich sie letztere nicht ersetzt:mehr

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zfs 02/2023, Berichtigung ö... / 2 Aus den Gründen:

[21] II. Die Berufung ist zulässig und begründet. [22] 1. Dem Kläger steht der geltend gemachte Hauptanspruch nach den §§ 437 Nr. 2, 3, 323 Abs. 1, 346, 348, 440, 280, 281, 283, 311a, 284 BGB i.V.m. § 434 BGB zu. [23] a) Die Kaufsache war bei Gefahrübergang mangelhaft i.S.v. § 434 Abs. 1 BGB. [24] Mindestens hinsichtlich des reparierten Unfallschadens liegt ein anspruchsbegründ...mehr

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.3.1 Automatisierbare VP-Prozesse

Wenn man sich den kompletten VP-Zyklus vor Augen führt, dann erkennt man, dass nicht alle Schritte des VP-Zyklus für eine Automatisierung geeignet sind. Beispielsweise ist die Entwicklung einer VP-Strategie im Wesentlichen ›Kopfarbeit‹ von erfahrenen Experten aus den Bereichen Business, Controlling und Steuern. Auch bei der VP-Verteidigung geht es im Wesentlichen um die Bean...mehr

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.4 IT – Softwarelösungen für die Automatisierung der VP-Prozesse

Autor: Jörg Hanken In der Praxis fällt auf, dass nur sehr wenige Unternehmen bislang in eine Systemlandschaft investiert haben, die das VP-Management einerseits erheblich effizienter macht und zugleich qualitativ stark voranbringt. Um Missverständnisse zu vermeiden, sei angemerkt, dass die Autoren nicht ein voll-automatisiertes End-to-end-VP-Management ›erträumen‹. Das Ziel s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.6 VP-Dokumentation

In diesem Kapitel wird das Thema ›VP-Dokumentation‹ erläutert. Abb. 59: Verrechnungspreiszyklus – VP-Dokumentation Im Zusammenhang mit dem Thema VP-Dokumentation stellen sich folgende Fragen: Ist die VP-Dokumentation jeder Konzerngesellschaft im steuerrechtlichen Sinne ›verwertbar‹, vollständig, zeitnah erstellt sowie zentral verfügbar und wie ist der zugrunde liegende Prozess ...mehr

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Das Testament / 2.5.5 Steuerrechtlicher Exkurs zum Berliner Testament

Nach dem BFH[1] kann ein durch das Berliner Testament enterbter Abkömmling beim zweiten Erbfall seinen Pflichtteilsbetrag aus dem ersten Erbfall als Nachlassverbindlichkeit vom Nachlasswert absetzen. Damit hat der BFH die erbschaftsteuerlichen Nachteile des Schlusserben scheinbar beseitigt. Diese Rechtsprechung überzeugt allerdings nur, soweit der enterbte Abkömmling seinen ...mehr

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Erbfall: Vermögensübergang,... / 5.8.1 Antragstellung

In Deutschland sind gemäß § 34 Abs. 4 IntErbRVG die Amtsgerichte und dort funktionell das Nachlassgericht ausschließlich sachlich zuständig. § 34 Abs. 1 bis 3 IntErbRVG regelt die örtliche Zuständigkeit. Liegt eine Verfügung von Todes wegen vor oder ist ausländisches Recht anzuwenden, so bleibt die Entscheidung dem Richter vorbehalten (§ 16 Abs. 2 Satz 1 RpflG), ansonsten en...mehr

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Erbvertrag / 4.8.1.4 Anfechtungsfrist

Der Erblasser kann den Erbvertrag nur binnen Jahresfrist anfechten (§ 2283 Abs. 1 BGB). Die Frist beginnt im Falle der Anfechtbarkeit wegen Drohung mit dem Zeitpunkt, in welchem die Zwangslage aufhört, in den übrigen Fällen mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erblasser von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt (§ 2283 Abs. 2 Satz 1 BGB). Die Frist ist für jeden Erblasser geson...mehr

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Das Testament / 1.4.2 Notarielles Testament

Beim notariell beurkundeten Testament schreibt der Notar im Regelfall die mündliche Erklärung des letzten Willens des Erblassers nieder (§ 2232 Satz 1 Alt. 1 BGB). Demgegenüber dürfte die Übergabe einer offenen oder einer verschlossenen Schrift, die nicht von dem Erblasser selbst geschrieben zu sein braucht, an den Notar gem. § 2232 Satz 1 Alt. 2, Satz 2 BGB eher selten sein...mehr

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Erbfall: Vermögensübergang,... / 1 Was bedeutet der Erbfall rechtlich?

Als Erbfall wird bezeichnet, wenn infolge des Todes einer Person deren gesamtes Vermögen kraft Gesetzes auf den Alleinerben oder mehrere Erben (Erbengemeinschaft) übergeht (Gesamtrechtsnachfolge, § 1922 BGB). Für den Vermögensübergang kommt es auf ein wie auch immer geartetes Handeln der Beteiligten nicht an. Der Erbe erlangt mit dem Erbfall sowohl Eigentum als auch Besitz (§...mehr

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Das Testament / 2.2.3 Geldvermächtnis

Vermacht der Erblasser einen Geldbetrag, so empfiehlt es sich diesen genau zu beziffern und mit einer sog. Indexklausel, die auf einen vom Statistischen Bundesamt oder einem Statistischen Landesamt oder vom Statistischen Amt der Europäischen Union ermittelten Index der Lebenshaltungskosten oder Verbraucherpreise Bezug nimmt, vor dem Geldwertverfall zu sichern und nicht etwa ...mehr

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Das Testament / 2.10 Testamentsvollstreckung

Der Erblasser kann testamentarisch die Testamentsvollstreckung (§§ 2197 ff. BGB) über seinen Nachlass oder Teile davon anordnen, wenn er z. B. unerfahrene Nachlassbeteiligte schützen, Konflikte zwischen mehreren Nachlassbeteiligten vermeiden[246], die Abwicklung des Nachlasses erleichtern, die Unternehmensnachfolge sichern, den Zugriff von Gläubigern des Nachlassbeteiligten ...mehr

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Erbvertrag / 3.4.5.3 Rücktrittsvorbehalt beim entgeltlichen Erbvertrag und Absicherung des Vertragspartners

Von einem zweiseitigen Erbvertrag, bei dem die Vertragspartner jeweils erbvertraglich verfügen, unterscheidet sich der entgeltliche Erbvertrag dadurch, dass sich keine erbvertraglichen Regelungen der Vertragsparteien gegenüber stehen, sondern einerseits erbrechtliche Verfügungen des Erblassers und schuldrechtliche Verpflichtungen des Bedachten. Es handelt sich mittlerweile u...mehr

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Das Testament / 2.8 Unternehmertestament

Besonderer Regelungsbedarf besteht, wenn ein Unternehmen in den Nachlass fällt. Aufgrund der engen Verflechtung des Erbrechts mit dem Steuer- und Familienrecht und der unbedingten steuerlichen Trennung von Privat- und Betriebsvermögen ist es stets ratsam einen Steuerberater [1] in die Gestaltung eines Unternehmertestaments einzubinden. Zunächst ist zu beachten, dass im Gesells...mehr

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Erbfall: Vermögensübergang,... / 2.6 Versicherungen

Zügig nach Eintritt des Todesfalls sollte zur Wahrung von Fristen auch geprüft werden, ob Versicherungsleistungen beansprucht werden können, z. B. Lebens- oder Unfallversicherungen. Nachdem das Sterbegeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung zum 1.1.2004 ersatzlos gestrichen wurde, ist zu prüfen, ob eine private Sterbegeldversicherung abgeschlossen wurde. Außerdem könnte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Fristgebundene Erklärung

Rz. 25 Die Vereinfachungsregelung des § 23a UStG ist ein erklärungsgebundenes Wahlrecht. Die Erklärung ist an keine bestimmte Form gebunden und kann somit auch in der Umsatzsteuervoranmeldung dem FA mitgeteilt werden. Ein Antrag (mit Zustimmung durch das FA) ist für die Anwendung des § 23a UStG nicht notwendig. Rz. 26 Die Erklärung ist jedoch fristgebunden. Der Unternehmer ha...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Bindungswirkung und Widerruf

Rz. 27 Die Erklärung zur Anwendung des § 23a UStG bindet den Unternehmer für mindestens fünf Jahre. Nach Ablauf der fünfjährigen Bindungsfrist ist keine neue Erklärung abzugeben, die Anwendung des § 23a UStG läuft bis zum Widerruf durch den Unternehmer weiter. Ziel dieser Regelung ist, einen ständigen Wechsel in der Besteuerungsform zu verhindern. Damit kann der Unternehmer ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Form und Frist des Antrags

Rz. 37 Die Regelung des § 23 UStG ist ein Wahlrecht für den Unternehmer, der die maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt. Insoweit sind die Rechtsfolgen des § 23 UStG antragsgebunden. Rz. 38 Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Er kann gegenüber dem FA formlos abgegeben werden, er kann aber auch durch schlüssiges Verhalten als gestellt angesehen werden. So ist z. B. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Rechtsvorschrift

Rz. 6 Die Regelung des § 23 UStG wurde mWv 1.1.1968 durch das UStG 1967[1] aufgenommen. Aber auch schon vor der Aufnahme der Grundregelung für die Besteuerung nach Durchschnittssätzen im Rahmen des UStG 1967 waren Durchschnittssätze in der Geschichte des Umsatzsteuerrechts nicht unbekannt. So gab es Umsatzsteuer-Durchschnittssätze bei der Besteuerung von Bäckereien oder von ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.1.1 Bestimmungsrecht des Steuerpflichtigen (Abs. 1)

Rz. 3 Bei freiwilliger Zahlung auf eine von mehreren Verbindlichkeiten hat der Stpfl. das Recht zu bestimmen, welche Verbindlichkeit getilgt werden soll (Abs. 1). Diese Regelung entspricht § 366 Abs. 1 BGB; es können daher die zu dieser Vorschrift entwickelten Grundsätze entsprechend herangezogen werden.[1] Leistet ein Dritter anstelle des Stpfl.[2], steht diesem (nicht dem ...mehr