Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 5. Ende der Stundung

Rz. 19 Die Aufrechterhaltung der Stundung ist an die Einhaltung der Lohnsummenanforderungen (§ 13a Abs. 3 ErbStG) sowie daran geknüpft, dass der Erwerber nicht gegen die Behaltensauflagen nach § 13a Abs. 6 ErbStG verstößt. Andernfalls entfällt im Zeitpunkt des entsprechenden Verstoßes die bislang gewährte Stundung, so dass die dann noch offene Steuerforderung sofort fällig w...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 47 Nach § 48 Abs. 1 RVG bestimmt sich der Vergütungsanspruch nach den Beschlüssen, durch die die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet worden ist. Da früher der Vergütungsanspruch gegenüber der Staatskasse bei Mehrvergleich höchst umstritten war, hat der Gesetzgeber klärend eingegriffen. Dabei ist zwischen den verschiedenen Verfahren zu differenzi...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Zeitliche Relation zum Stichtag

Rz. 32 Soweit tatsächliche Verkäufe unter fremden Dritten festgestellt werden können, sind nach dem Gesetzeswortlaut nur in der Vergangenheit, also vor dem Zeitpunkt der Steuerentstehung, liegende Transaktionen zur Wertableitung in Betracht zu ziehen.[104] Weitere Voraussetzung für die Maßgeblichkeit des Verkaufspreises ist, dass die entsprechende Verkaufstransaktion innerha...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Entscheidung im Feststellungsbescheid

Rz. 9 Inhaltlich können durch Einspruch gegen den Feststellungsbescheid nur Rechtsfehler gerügt werden, die der gesonderten Rechtskraft nach § 157 Abs. 2 AO fähig sind (siehe § 151 BewG Rdn 20), also im Feststellungsbescheid mit bindender Wirkung für den Folgebescheid festgestellt wurden. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Inhalt des Feststellungsbescheides für den Folgebe...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Anwendung des ErbStRG 2009 (Abs. 1)

Rz. 4 Dem Stichtagsprinzip des ErbStG konsequent folgend, richtet sich die Anwendung des Gesetzes nach dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer durch Eintritt des Erbfalles bzw. durch Bewirkung der Schenkung. Dieser ist in § 9 ErbStG näher geregelt. Das derzeit gültige ErbStG in der aktuellen Fassung gilt für Erwerbe ab dem 1.1.2009. Allerdings konnte bis zum 30.6.2009 für Er...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 25 Nachholung einer Feststellung § 25 fällt zum 1.1.2025 weg, Art. 2, 18 Gesetz v. 26.11.2019, BGBl. I 2019, 1794, 1806, 1813.

Gesetzestext (1) Ist die Feststellungsfrist (§ 181 der Abgabenordnung) bereits abgelaufen, kann eine Fortschreibung (§ 22) oder Nachfeststellung (§ 23) unter Zugrundelegung der Verhältnisse vom Fortschreibungs- oder Nachfeststellungszeitpunkt mit Wirkung für einen späteren Feststellungszeitpunkt vorgenommen werden, für den diese Frist noch nicht abgelaufen ist. § 181 Abs. 5...mehr

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zfs 01/2023, Inhalt der ärz... / Leitsatz

1. Die ärztliche Feststellung der Invalidität muss keine Aussage dazu enthalten, ob die Invalidität auch binnen der im Vertrag vorgesehenen Frist eingetreten ist. 2. Steht als erster unfallbedingter Körperschaden kein eigenständiger Strukturschaden in Rede, sondern nur die Aktivierung oder Akzentuierung einer vorbestehenden Erkrankung (hier: Arthrose), so ist der Nachweis ein...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Anzeigepflicht bei der Ersatzerbschaftsteuer

Rz. 10 Inländische rechtsfähige Familienstiftungen und rechtsfähige Familienvereine unterliegen einer Ersatzerbschaftsteuer im 30-Jahresturnus; Näheres siehe § 1 ErbStG Rdn 5 ff. Nach (dem neuen) § 30 Abs. 5 ErbStG [28] haben die betreffenden Stiftungen/Vereine binnen einer Frist von drei Monaten nach dem Zeitpunkt des ersten Übergangs den Vermögensübergang (schriftlich) mit ...mehr

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§ 5 Kontrollbevollmächtigun... / E. Kontrollbevollmächtigter

Rz. 37 Bevor ein Kontrollbetreuer bestellt wird, ist aufgrund des Nachranggrundsatzes die Erforderlichkeit zu prüfen. Hat etwa der Bevollmächtigte mehrere Personen mit Alleinvertretungsbefugnis zu seinen Bevollmächtigten bestimmt, die sich gegenseitig kontrollieren können, ist ein Kontrollbetreuer grundsätzlich nicht erforderlich.[75] Das geht nicht ausdrücklich aus dem Gese...mehr

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FoVo 03+04/2023, Anforderun... / 2 II. Die Entscheidung

Erinnerung hat teilweise Erfolg Die Erinnerung ist zulässig und hat in der Sache im tenorierten Umfang Erfolg. Die Höhe des Vorschusses bemisst sich nach den voraussichtlich entstehenden Kosten, also Gebühren und Auslagen. Es kommt dabei auf die Einschätzung des GV an. Gerade bei Auslagen durch einen Schlüsseldienst oder eine Spedition ist eine genaue Vorhersage der Auslagenhö...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Wahlrecht für Erwerbe in 2007 und 2008

Rz. 2 Durch Art. 3 ErbStRG v. 24.12.2008[10] wurde für Erwerbsfälle zwischen dem 1.1.2007 und 31.12.2008 ein Wahlrecht eingeführt, ob der Steuerfall nach altem oder neuem Recht behandelt werden soll. Hat der Erwerber bis zum 30.6.2009 einen Antrag auf Anwendung des neuen Rechtes gestellt, so finden auch die durch das ErbStRG neu geschaffenen Bewertungsregeln (§§ 157–205 BewG...mehr

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Die Patientenverfügung / 4.3.6 Gang des Beschwerdeverfahrens

Der Gang des Beschwerdeverfahrens richtet sich nach § 68 FamFG. Danach kann das Ausgangsgericht der Beschwerde abhelfen, § 68 Abs. 1 Satz 1 HS 1 FamFG. Andernfalls muss die Beschwerde unverzüglich dem Beschwerdegericht (in Betreuungssachen ist dies immer das Landgericht) vorgelegt werden. Sodann prüft das Beschwerdegericht die Zulässigkeitsvoraussetzungen, also, ob die Besch...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Weitergabeverpflichtung i.S.v. Abs. 5 S. 1 und 2

Rz. 23 Die Ausgestaltung der Begünstigungsnormen zielt u.a. auf eine "Konzentration" der Begünstigungen bei demjenigen ab, der die Unternehmensnachfolge tatsächlich gewährleistet.[27] Vor diesem Hintergrund kommt es nicht entscheidend darauf an, dass der jeweilige Erwerber das begünstigte Vermögen durch Universalsukzession erworben hat. Vielmehr soll auch derjenige begünstig...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VI. Abs. 1 Nr. 4b und 4c: Erwerb des Familienheims von Todes wegen

Rz. 40 § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG regelt die Steuerbefreiung für den Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner (nicht dagegen Verlobte oder Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft) bei dem Erwerb eines Familienheims von Todes wegen,[74] während in § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG erstmalig eine Steuerbefreiung für einen Übergang auf Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / f) Behandlung von Trusts

Rz. 197 Die nach dem jeweiligen nationalen Recht vorgesehene Besteuerung der Errichtung oder (teilweisen) Auflösung eines Trusts[296] oder sonstigen Treuhandvermögens bleiben gem. Art. 12 Abs. 1 DBA unberührt. Hieraus können sich unterschiedliche Besteuerungszeitpunkte ergeben, die im Hinblick auf die in § 21 Abs. 1 S. 4 ErbStG vorgesehene Fünf-Jahres-Frist eine Anrechnung d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Das Finanzamt kann von jedem, für dessen Besteuerung eine gesonderte Feststellung von Bedeutung ist, die Abgabe einer Feststellungserklärung verlangen. Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung muss mindestens einen Monat betragen. (2) Ist der Gegenstand der Feststellung mehreren Personen zuzurechnen oder ist eine Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft desse...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Tatbestand

Rz. 37 In allen Fällen, in denen eine Ermittlung des Werts von Anteilen an Kapitalgesellschaften[121] nicht anhand von Börsenkursen oder Verkaufspreisen i.S.v. § 11 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BewG erfolgen kann, ist der Wert zu schätzen. Dies gilt sowohl für nicht notierte Gesellschaften als auch für börsennotierte Aktiengesellschaften, für die weder ein Stichtagskurs noch eine Kursn...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 30 ErbStG begründet gesetzlich eine Anzeigepflicht und schreibt vor, von wem und wie sie zu erfüllen ist. Erwerber, Beschwerter einer Zweckzuwendung, Beschenkter und Schenker müssen jeden der Erbschaftsteuer unterliegenden Erwerb i.S.v. § 1 ErbStG innerhalb einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Anfall des Erwerbs dem zuständigen Erbschaftsteuer...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / F. Verjährung

Rz. 13 [Autor/Stand] Die Sondervorschrift für Verfolgungsverjährung § 384 AO wurde durch das "Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens"[2] nicht geändert, so dass für § 383b AO nicht die fünfjährige Verjährungsfrist, wie sie für die §§ 378–380 AO gilt, sondern die allgemeinen Verjährungsvorschriften des OWiG anwendbar sind (§ 377 Abs. 2 AO i.V.m. §§ 31 ff. OWiG; ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VIII. Hinausschieben der Zahlungsverjährung, Abs. 6

Rz. 53 Die Zahlungsverjährungsfrist für die auf Erwerbe begünstigten Vermögens anfallenden Steuern, für die – ganz oder teilweise – ein Erlass nach § 28a Abs. 1 S. 1 ErbStG gewährt wird bzw. wurde, endet gemäß § 28a Abs. 6 S. 1 ErbStG nicht vor dem Ablauf des fünften Jahres, nach dem das zuständige Erbschaftsteuerfinanzamt von einem Sachverhalt nach § 28a Abs. 4 S. 1 Nr. 1–3...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Vermögensverwahrer und Vermögensverwalter (Abs. 1)

Rz. 6 Der Kreis der nach § 33 Abs. 1 ErbStG anzeigepflichtigen Personen ist entsprechend der am Markt vorzufindenden Gestaltungen vielfältig und setzt stets die geschäftsmäßige Befassung der Personen mit der Vermögensbetreuung voraus. Personen, die aus familiärer oder freundschaftlicher Verbundenheit das Vermögen oder Vermögensteile des Erblassers in Verwahrung genommen habe...mehr

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Die Patientenverfügung / 4.3.3 Notwendiger Inhalt der Beschwerdeschrift

Aus der Beschwerdeschrift muss hervorgehen, wer die Beschwerde führt (Beschwerdeführer), die angegriffene Entscheidung muss bezeichnet sowie ausgeführt werden, dass die Entscheidung durch eine höhere Instanz überprüft werden soll. Es muss weder ein bestimmter Antrag gestellt noch die Beschwerde begründet werden. Unterlässt der Beschwerdeführer allerdings eine Begründung, läu...mehr

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zfs 01/2023, Auslagenentsch... / 1 Sachverhalt

Das vorliegende Verfahren ist am 1.2.2022 nach § 206a StPO eingestellt worden, weil die mit Strafbefehlsantrag vom 22.10.2018 verfolgte prozessuale Tat vom 19.12.2017 gemäß § 78 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 5, 78a, 78c StGB der Verfolgungsverjährung unterliegt. Der Strafbefehl vom 25.10.2018 ist nicht rechtskräftig geworden. Dem Angeklagten ist er nicht zugestellt worden. Laut EB und ...mehr

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Zentrales elektronisches Sc... / 3 Verfahren

Die eingereichte Schutzschrift ist unverzüglich nach der ordnungsgemäßen Einreichung zum elektronischen Abruf und Ausdruck in das Register einzustellen. Dabei gilt eine Schutzschrift als in das Register eingestellt, wenn sie auf der für den Abruf bestimmten Einrichtung des Registers elektronisch gespeichert und für die Gerichte der Länder abrufbar ist (§ 3 Abs. 1 und 2 SRV)....mehr

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zfs 01/2023, Zur Mangelhaft... / 2 Aus den Gründen:

[9] II. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO als unbegründet zurückzuweisen, da er einstimmig davon überzeugt ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Sen...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 226 Nachholung einer Feststellung

Gesetzestext (1) Ist die Feststellungsfrist (§ 181 der Abgabenordnung) abgelaufen, kann eine Fortschreibung (§ 222) oder Nachfeststellung (§ 223) unter Zugrundelegung der Verhältnisse vom Fortschreibungs- oder Nachfeststellungszeitpunkt mit Wirkung für einen späteren Feststellungszeitpunkt vorgenommen werden, für den diese Frist noch nicht abgelaufen ist. § 181 Absatz 5 der...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Abs. 2)

Rz. 9 Die Regelung des Absatzes 2 erschöpft sich in dem Verweis auf das geltende Bewertungsrecht der §§ 158–175 BewG und stellt klar, dass Grundbesitz, der dem Betrieb zugehört (§ 99 Abs. 1 Nr. 2 BewG), ebenfalls nach diesen Vorschriften zu bewerten ist. Die Anwendung der Regelungen zum Grundvermögen (§§ 176–198 BewG) ist damit für Flächen der Land- und Forstwirtschaft ausge...mehr

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AGS 01/2023, Fragen und Lös... / 3. Lösung zur zweiten Abwandlung

Gegen die hier vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle gem. § 55 Abs. 1 S. 1 RVG erfolgte Festsetzung des Vorschusses auf die Privatgutachtenkosten ist gem. § 56 Abs. 1 S. 1 RVG die Erinnerung gegeben, die der Bezirksrevisor hier auch eingelegt hat. Der Beklagtenvertreter kann in formeller Hinsicht rügen, dass die von dem Bezirksrevisor lediglich schriftsätzlich eingereichte E...mehr

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§ 22 Ansprüche des Vollmach... / II. Muster

Rz. 48 Muster 22.4: Aufforderungsschreiben Herausgabeanspruch nach § 667 BGB Muster 22.4: Aufforderungsschreiben Herausgabeanspruch nach § 667 BGB _________________________ (Adressat) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, bekanntlich vertreten wir in der o.g. Angelegenheit Ihren Bruder, den Herrn _________________________. Bezüglich der Ihnen von Ihrer verstorbenen...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / XV. Abs. 1 Nr. 13: Zuwendungen an Pensions- und Unterstützungskassen

Rz. 90 Zuwendungen an (inländische) Pensions- und Unterstützungskassen, die gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG steuerbefreit sind, werden über § 13 Abs. 1 Nr. 13 ErbStG steuerfrei gestellt. Voraussetzung ist, dass es sich nicht um als Betriebsausgaben abzugsfähige Zuwendungen handelt, da es insoweit bereits an einer freigebigen Zuwendung fehlt.[170] Nicht begünstigt sind daher als B...mehr

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§ 14 Widerruf der Vollmacht / 1. Originalvollmacht, Ausfertigungen und Fotokopien

Rz. 40 Der Rechtsschein einer Vollmacht geht nur von der Urschrift oder bei einer notariell beurkundeten Vollmacht von der Ausfertigung aus. Beglaubigte Abschriften genügen nicht, um den Rechtsschein aufrechtzuerhalten.[73] Daher geht die h.M. davon aus, dass ein Anspruch auf Herausgabe der Fotokopien der Vollmacht nicht besteht.[74] Dabei wird jedoch übersehen, dass von Fot...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 5. Ablauf der Festsetzungsverjährung

Rz. 11 Ein nach Ablauf der Festsetzungsverjährung erstmals erlassener oder geänderter Bescheid ist rechtswidrig, aber wirksam. Im Einspruchswege kann die Aufhebung des Bescheides erreicht werden mit der Folge, dass nach Aufhebung mangels Bescheides die Steuer nicht mehr festgesetzt werden kann bzw. der ursprüngliche Bescheid wiederauflebt. Allerdings bleibt nach Ablauf der F...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) Berücksichtigung bedingter Lasten

Rz. 20 Spiegelbildlich zu § 4 BewG regelt § 6 Abs. 1 BewG, dass aufschiebend bedingte Lasten bei der Bewertung zunächst unberücksichtigt bleiben.[60] Tritt die Bedingung ein, gilt § 5 Abs. 2 BewG entsprechend (§ 6 Abs. 2 BewG). Demzufolge kann auf Antrag des Steuerpflichtigen (innerhalb der entsprechenden Frist) eine Berichtigung der ursprünglichen Steuerfestsetzung erfolgen...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / (4) Organ- und Gewebespende

Rz. 138 Wenn der Verfügende einer Organ- oder Gewebespende zugestimmt hat, gleichzeitig aber lebenserhaltende Maßnahmen in einer Patientenverfügung ablehnt, so liegen zwei sich scheinbar widersprechende Erklärungen vor, die den Patientenwillen abbilden und interpretiert werden müssen, weil eine postmortale Spende erst zulässig ist, wenn der Hirntod des Spenders feststeht (§§...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (1) Übernahme von Darlehen

Rz. 42 Die Übernahme von Darlehen durch den Bedachten beinhaltet ebenfalls eine entgeltliche Gegenleistung. Bleibt jedoch der Zuwendende aus den Darlehen allein verpflichtet und übernimmt der Bedachte lediglich die auf dem zugewendeten Grundstück liegenden dinglichen Belastungen[82] oder verpflichtet sich der Zuwendende, für die Dauer des Vorbehaltsnießbrauchs die Verbindlic...mehr

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ZErb 01/2023, Die Rechtswir... / 1. Erbscheinsverfahren

Das Nachlassgericht entscheidet über die Erteilung des Erbscheins durch Beschluss (§ 38 Abs. 1 S. 1 FamFG). Der Feststellungsbeschluss selbst wird formell rechtskräftig, wenn die Frist für die Erhebung der Beschwerde abgelaufen ist (§ 45 S. 1 FamFG).[25] Diese beträgt auch für eine Beschwerde gegen erstinstanzliche Entscheidungen des Rechtspflegers einen Monat (§§ 58 Abs. 1,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Kosten

Rz. 452 [Autor/Stand] Die Fahndungskosten zählen zu den Verfahrenskosten, die im Falle einer Verurteilung dem Angeklagten auferlegt werden (§§ 464a, 465 Abs. 1 StPO; s. auch § 408 Rz. 10)[2]. Gemäß § 465 Abs. 2 StPO können die Kosten jedoch aus Billigkeitsgründen ganz oder zum Teil der Staatskasse auferlegt werden (s. § 408 Rz. 16). In Ausnahmefällen, so auch bei sehr hohen ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VII. Anzeigepflichten, Abs. 5

Rz. 50 Ähnlich wie § 13a Abs. 7 ErbStG statuiert § 28a Abs. 5 ErbStG zulasten des Erwerbers, der den Steuererlass nach Abs. 1 in Anspruch genommen hat, ausdrückliche Anzeigepflichten im Hinblick auf die Verwirklichung von Sachverhalten nach § 28 Abs. 4 S. 1 ErbStG. Demnach hat der Erwerber dem zuständigen Finanzamt ein Unterschreiten der Mindestlohnsumme (§ 28 Abs. 4 S. 1 Nr...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / XII. Anwendung der Bedürftigkeitsprüfung (Abs. 12)

Rz. 17 Wie es das BVerfG[54] gefordert hat, hat der Gesetzgeber die Regelungen zur Verschonung des Betriebsvermögens in §§ 10, 13a–13d, 19a, 28 und 28a ErbStG überarbeitet und für Bewertungsstichtage nach dem 30.6.2016 Ungleichbehandlungen zwischen großen und kleinen Betriebsvermögen sowie mitarbeiterstarken und -schwachen Betrieben entschärft, indem die Fallbeileffekte (Loh...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Steuerentstehung mit dem Erbfall

Rz. 12 Die Forderung des Vermächtnisnehmers entsteht – unbeschadet des Rechtes zur Ausschlagung – mit dem Erbfall (§ 2176 BGB). Entsprechend entsteht die Erbschaftsteuer des Vermächtnisnehmers am Todestag des Erblassers. Gleichzeitig entsteht beim Erben die Steuer durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Fall 1 ErbStG i.V.m. § 1922 BGB), allerdings mindert der Wert des Vermächtniss...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 6. Verfahrensrechtliche Gesichtspunkte, Abs. 4

Rz. 175 Die Ausgangslohnsumme und die Anzahl der Beschäftigten sind nach § 13a Abs. 4 ErbStG für jede zum begünstigten Vermögen gehörende wirtschaftliche Einheit bzw. für jeden Betrieb durch das jeweils örtlich zuständige Betriebsfinanzamt (§ 152 Nr. 1–3 BewG) zu ermitteln und gesondert festzustellen, wenn diese Werte für die Erbschaftsteuer oder eine andere Feststellung i.S...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Personelle Beschränkungen der Nachsteuererhebung

Rz. 339 Wie bereits erwähnt, führt die unentgeltliche Weitergabe begünstigten Vermögens nicht zu einem Verstoß gegen die Behaltensfrist. Wird das begünstigte Vermögen innerhalb der noch laufenden Frist von fünf (bzw. sieben) Jahren im Wege der Schenkung weiter übertragen, sind dem ursprünglichen begünstigten Erwerber jedoch Verstöße des nachfolgenden Erwerbers gegen die Beha...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Anwendungsbereich und Wohnsitzbegriff

Rz. 166 Das DBA gilt gem. Art. 1 DBA für Nachlässe von Erblassern, die im Zeitpunkt ihres Todes einen Wohnsitz in einem der Vertragsstaaten oder in beiden Vertragsstaaten hatten und für Schenkungen von Schenkern mit entsprechendem Wohnsitz. Unter das Abkommen fallen gem. Art. 2 Abs. 1 DBA in den Vereinigten Staaten die Bundeserbschaftsteuer (Federal Estate Tax) und die Bunde...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Bewertung "jungen Betriebsvermögens"

Rz. 16 Gemäß § 200 Abs. 4 BewG sind auch Gegenstände des notwendigen Betriebsvermögens[36] gesondert zu bewerten, wenn sie innerhalb von zwei Jahren vor dem Bewertungsstichtag in das Betriebsvermögen eingelegt wurden; mit solchen Gegenständen im wirtschaftlichen Zusammenhang stehende Schulden werden hierbei mindernd berücksichtigt.[37] Die Regelung dient der Missbrauchsverhi...mehr

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zfs 01/2023, Auslagenentsch... / 2 Aus den Gründen:

1. Die sofortige Beschwerde gegen die Kosten- und Auslagenentscheidung ist statthaft und auch im Übrigen zulässig. Die Beschwerde ist statthaft. Die Beschränkung des § 464 Abs. 3 S. 1 Hs. 2 StPO findet keine Anwendung, wenn gegen die Hauptsachenentscheidung zwar ein Rechtsmittel statthaft ist, das Rechtsmittel aber einem bestimmten Prozessbeteiligten mangels Beschwer nicht zu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines zu den polizeilichen Befugnissen

a) Überblick über die strafprozessualen Kompetenzen der Fahndung Rz. 280 [Autor/Stand] Vgl. zunächst die Übersicht in Rz. 43 ff. Während nach der generalklauselartigen Verweisung in § 385 Abs. 1 AO die Erforschung von Steuerstraftaten (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO) nach den einschlägigen Vorschriften der AO und den sie ergänzenden Vorschriften der StPO, des GVG und des JGG zu...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 4. Feststellungsbescheid bei Betriebsvermögen

Rz. 30 Mitgeteilt werden der Wert des Betriebsvermögens und wem das Betriebsvermögen zuzurechnen ist. Der durch das ErbStRG v. 24.12.2008[124] eingefügte Satz 2 des § 151 Abs. 2 Nr. 2 BewG hat lediglich klarstellende Bedeutung. Eine Entscheidung über die Zurechnung muss auch bei Bewertungsstichtagen getroffen werden, die vor dem 1.1.2009 liegen. Die Feststellung nach den Fall...mehr

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FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / 1. Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens

In Konstellationen wie hier ist man geneigt, sofort § 313 BGB wegen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage einer ehebedingten bzw. vorehelichen Zuwendung der (künftigen) Ehegatten zu prüfen. Eine solche liegt aber schon begrifflich nicht vor, wenn sich ein spezieller Rechtsgrund für die Zuwendung ermitteln lässt. Zunächst ist also zu fragen, ob die Parteien nicht womöglich eine...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Rechtsfolgen

Rz. 61 Liegen die persönlichen Voraussetzungen bei dem beschränkt Steuerpflichtigen vor, hat er die Möglichkeit, nach § 2 Abs. 3 S. 1 ErbStG das ihm zustehende Wahlrecht dahingehend auszuüben, dass sein eigentlich nur beschränkt steuerpflichtiger Vermögensanfall insgesamt als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt wird. Das führt dazu, dass sämtliches (durch den Optierenden)...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 4. Besondere Konstellationen

Rz. 21 Grundsätzlich genügt wie bereits dargestellt die wirtschaftliche Belastung des Erwerbers mit ausländischer Erbschaftsteuer, um eine Anrechnung nach § 21 ErbStG zu ermöglichen. Allerdings muss die Belastung jedenfalls denselben Steuerfall betreffen.[41] Relevant wird diese Einschränkung z.B. bei Vor- und Nacherbschaften sowie bei Weiterleitungsklauseln. Rz. 22 Hängt der...mehr