Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.3 Berlin

§ 84 Abs. 1, 2, 3, 4, 5 PersVG BE – Mitwirkung Die Regelung entspricht weitgehend der bundesrechtlichen Regelungen in § 81 BPersVG. Insofern wird auf die Darlegungen hierzu verwiesen. Es bestehen folgende Abweichungen: § 84 Abs. 2 PersVG BE Die Äußerungsfrist beträgt 2 Wochen. Abweichend vom Bundesrecht gilt die Maßnahme nach Ablauf der Äußerungsfrist dann nicht als gebilligt, ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.7 Hessen

§ 72 Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6 HPVG Die Regelung entspricht weitgehend der bundesrechtlichen Regelung in § 81 ff BPersVG. Insoweit wird auf die Darlegungen hierzu verwiesen. Es bestehen folgende Abweichungen: § 72 Abs. 2 HPVG Die Äußerungsfrist beträgt 2 Wochen. Abweichend von der bundesrechtlichen Regelung in § 81 Abs. 2 S. 3 BPersVG besteht keine Regelung, wonach der Beschäftigte ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4 Brandenburg

§ 67 Abs. 1, 2, 3, 4, 5 LPVG-BB – Mitwirkungsverfahren Die Regelung entspricht weitgehend der bundesrechtlichen Regelung in § 81 BPersVG. Insoweit wird hierauf verwiesen. § 67 Abs. 3 LPVG-BB verlängert die Frist zur Vorlage an die übergeordnete Dienststelle auf 5 Arbeitstage. Die übergeordnete Dienststelle entscheidet innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Abschluss der Anhörung mi...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3.1 Unterrichtung des zuständigen Personalrats

Nach Abs. 1 ist die beabsichtigte Maßnahme vor der Durchführung mit dem Ziel einer Verständigung mit dem Personalrat rechtzeitig und eingehend zu erörtern. Die Verpflichtung zur Unterrichtung ist hier nicht ausdrücklich angeführt, ergibt sich jedoch aus § 66 Abs. 1 BPersVG, wonach die Personalvertretung zur Durchführung ihrer Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichte...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3.2 Erörterung mit dem Personalrat

Nach § 81 Abs. 1 BPersVG ist die beabsichtigte Maßnahme rechtzeitig und eingehend mit dem Personalrat zu erörtern. Die Erörterung ist entbehrlich, wenn der Personalrat auch ohne Erörterung der Maßnahme zustimmt oder aber auch, wenn er nicht binnen der Äußerungsfrist von 10 Arbeitstagen nach Zugang der Unterrichtung eine Erörterung verlangt. In diesem Fall greift nach Ablauf ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3.4 Mitteilung der Entscheidung der Dienststelle an den Personalrat (§ 81 Abs. 3 BPersVG)

Nach Abschluss der Erörterung und Eingang der Äußerung des Personalrats entscheidet die Dienststelle. Entspricht sie hierbei den Einwendungen des Personalrats nicht oder nicht in vollem Umfang, so teilt sie dem Personalrat ihre Entscheidung unter Angabe der Gründe schriftlich mit. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob eine übergeordnete Dienststelle angerufen werd...mehr

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"Grundsteuer 2022 – Alles w... / Teil 3: Grundsteuer 2022 – Alles wird neu!

Der 3. Teil der Video-Reihe informiert über den zeitlichen Ablauf der anstehenden Neubewertungen und benennt die wichtigsten Fristen. Außerdem wird auf die Vielzahl unterschiedlichster Vorgaben eingegangen, die je nach Grundstück und Bundesland berücksichtigt werden müssen. https://playout.3qsdn.com/embed/bd81c553-6707-11ec-99ef-3cecef385192mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.2 Bayern

Art. 72 Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6 BayPVG Art. 72 BayPVG regelt wie bisher § 72 BPersVG a. F. das Verfahren einschließlich des Stufenverfahrens. Insoweit wird auf die Kommentierung zu §§ 81 und 82 BPersVG verwiesen. Es bestehende folgende Abweichungen: Art. 72 Abs. 1 BayPVG Über die bundesrechtliche Regelung hinausgehend greift das Mitwirkungsverfahren auch bei Maßnahmen, die nur al...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / IV. 2-Wochen-Frist des § 137 Abs. 2 Satz 1 FamFG

Rz. 75 Ein Folgeantrag kann nur in den Verbund aufgenommen werden, wenn er spätestens zwei Wochen vor der anstehenden mündlichen Verhandlung anhängig gemacht worden ist. Hierbei reicht es auch aus, wenn ein entsprechender VKH Antrag vor Fristablauf eingereicht wird.[36] OLG Stuttgart, Beschl v. 29.7.2020 – 15 UF 72/20 [37] Zitat Eine Folgesache kann auch dann noch rechtzeitig in...mehr

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§ 9 Nach erfolgter Bewillig... / IV.4. Jahres-Frist – § 120a I 4 ZPO

Rz. 13 Nach § 120a Abs. 1 S. 4 ZPO ist eine Änderung zum Nachteil eines Beteiligten ausgeschlossen, wenn seit der rechtskräftigen Entscheidung oder sonstigen Beendigung des Verfahrens vier Jahre vergangen sind. Scheidet eine Änderung der Prozesskostenhilfe zum Nachteil der Prozesskostenhilfepartei nach § 120a Abs. 1 S. 4 ZPO aus, weil die vier Jahre vergangen sind, kommt auc...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / F. Ehelichkeitsanfechtungsverfahren (Vaterschaftsanfechtung)

Rz. 211 Die §§ 1592–1598 BGB normieren die Einzelheiten zum Bestehen von Vaterschaft aufgrund ehelicher bzw. nachehelicher Geburt oder Anerkennung der Vaterschaft. § 1599 BGB behandelt dagegen die nachträgliche Beseitigung solchermaßen bestehender Vaterschaft, wenn sie mit der genetischen Herkunft nicht übereinstimmt. Dazu ist regelmäßig gerichtliche Anfechtung erforderlich ...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / G. Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung bei anwaltlicher Vertretung

Rz. 61 Nach Ansicht des Gesetzgebers erfordert die gesetzliche Vermutung einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und Fristsäumnis.[78] Damit sei eine Wiedereinsetzung in denjenigen Fällen ausgeschlossen, in denen der Beteiligte wegen vorhandener Kenntnis über seine Rechtsmittel keiner Unterstützung durch eine Rechtsmittelbelehrung bedarf.[79] Auf diese Weise...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / 2. Maßnahmen zur Fristwahrung

Rz. 35 Ein Rechtsanwalt, der die Frist zur Einlegung oder Begründung eines Rechtsmittels bis zum letzten Tag ausschöpft, hat wegen des damit erfahrungsgemäß verbundenen Risikos erhöhte Sorgfalt aufzuwenden, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen. Allerdings muss er sich auf einen krankheitsbedingten Ausfall nur durch konkrete Maßnahmen vorbereiten, wenn er einen solchen...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / F. Bedeutung der Rechtsbehelfsbelehrungen

Rz. 52 Nach § 39 FamFG ist bei jedem Beschluss eine Belehrung erforderlich.[67]mehr

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§ 16 Neue Partnerschaft mit... / II. Verfahrensrechtliche Regelung des § 155a FamFG

Rz. 38 Mit der verfahrensrechtlichen Ausgestaltung in § 155a FamFG [49] will der Gesetzgeber den Weg ins gemeinsame Sorgerecht durch ein vereinfachtes Verfahren mit eingeschränkter richterlicher Ermittlungspflicht erleichtern. Über einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts kann nicht im vereinfachten Verfahren nach § 155a FamFG entschieden werde...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / bb) Fälligkeit des Anspruchs

Rz. 67 Der zugrunde liegende Auskunftsanspruch muss fällig sein. Praktische Bedeutung hat hier die Frist des § 1605 Abs. 2 BGB . Danach kann eine wiederholte Auskunft vor Ablauf von zwei Jahren nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höheres Einkommen oder weiteres Vermögen erworben hat. Nur bei einer atypischen Ei...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / II. Fälligkeit des Anspruchs

Rz. 11 Der zugrunde liegende Auskunftsanspruch muss fällig sein. Der Auskunftsanspruch aus § 1605 BGB ist ein verhaltener Anspruch, entsteht also erst mit einem Verlangen und wird zu diesem Zeitpunkt auch fällig.[24] Rz. 12 Praktische Bedeutung hat zudem die Frist des § 1605 Abs. 2 BGB . Danach kann eine wiederholte Auskunft vor Ablauf von zwei Jahren nur verlangt werden, wenn...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / III. Einlegung des Rechtsmittels beim falschen Gericht

Rz. 45 Wird die Beschwerde nicht beim Ausgangsgericht eingelegt, wird dadurch die Frist nicht gewahrt. Maßgeblich ist dann, wann die Beschwerde, die vom unzuständigen Gericht an das zuständige Gericht weitergeleitet wird, dort eintrifft.[51] Nach der Rechtsprechung des BGH darf eine Partei zwar darauf vertrauen, dass der beim unzuständigen Gericht eingereichte Schriftsatz noc...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / d) Abänderung eines befristeten Titels durch die Unterhaltsberechtigte

Rz. 264 Will die Unterhaltsberechtigte so ist fraglich, ob darin ein Abänderungsantrag oder ein (neuer) Leistungsantrag zu sehen ist. Rz. 265 Diese Frage kann nicht entschieden werden, ohne den Ersttitel s...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / X. Antragsmuster

Rz. 155 Antragsmuster aus Jüdt/Kleffmann/Weinreich (Bearbeiter Herrmann) mit frdl. Genehmigung des Luchterhand-Verlages. Rz. 156 Muster 20.1: Antrag auf Auskunft gegen Verfahrensbeteiligten § 235 FamFG Muster 20.1: Antrag auf Auskunft gegen Verfahrensbeteiligten § 235 FamFG In der Familienstreitsache _________________________ Aktenzeichen _________________________ wird beantragt...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / C. Beschwerdefrist und Fristbeginn

Rz. 23 Die Frist für eine befristete Beschwerde beträgt: Rz. 24 Praxistipp:mehr

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§ 24 Rechtsmittel / II. Fristbeginn bei Bekanntgabe

Rz. 30 Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe. Diese ist für die dem FamFG unterliegenden Verfahren in § 15 FamFG geregelt. Nach § 15 Abs. 2 Satz 1 kann die Bekanntgabe durch Zustellung nach den §§ 166 bis 195 ZPO oder dadurch bewirkt werden, dass das Schriftstück unter der Anschrift des Adressaten zur Post gegeben wird. Rz. 31 Praxistipp:mehr

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§ 24 Rechtsmittel / E. Begründung der Beschwerde

Rz. 49 Während in den fG-Verfahren auch eine Beschwerdebegründung beim Ausgangsgericht einzureichen ist, muss diese nach § 117 Abs. 1 S. 2 FamFG beim Beschwerdegericht eingereicht werden. Weitere besondere Vorschriften für die Rechtsmittel in Ehe- und Familienstreitsachen finden sich in ebenfalls in § 117 FamFG, insbesondere ergibt sich hieraus die Frist von 2 Monaten für die...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / bb) Befristeter Zahlungsantrag im Erstverfahren

Rz. 269 Ist im Erstverfahren ein befristeter Antrag gestellt worden, ist zu unterscheiden:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / b) Gesundheitliche Situation der geschiedenen Eheleute

Rz. 187 Ein ehebedingter Nachteil ist nicht gegeben, wenn die berufliche Einschränkung auf schicksalhaften Gegebenheiten beruht. Daher sind eine Krankheit und deren Folgen in aller Regel nicht als ehebedingter Nachteil einzustufen.[284] Das gilt auch dann, wenn eine psychische Erkrankung durch die Ehekrise und Trennung ausgelöst worden ist.[285] Rz. 188 Praxistipp:mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / V. Ablauf des gerichtlichen Verfahrens (Amtsverfahren § 235 Abs. 1 FamFG)

Rz. 122 Die Auflage des Gerichts muss – schon im Hinblick auf die daran anknüpfenden Mitteilungspflichten aus § 235 Abs. 3 FamFG – möglichst konkret bezeichnet sein.[182] Bei der Auflage zu einer Auskunft über Einkommen muss auch der Zeitraum genau bestimmt werden, für den die Auskunft erteilt werden soll. Hierzu muss sowohl das Anfangsdatum als auch das Enddatum angegeben w...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 3. Einstweilige Anordnung (eA)

Rz. 359 Der Antrag auf Zuweisung der ehelichen Wohnung gemäß § 1361a BGB kann auch im Wege einer isolierten einstweiligen Anordnung nach den §§ 49 ff. FamFG geltend gemacht werden. Die gleichzeitige Einleitung eines Hauptsacheverfahrens ist mit Geltung des FamFG daher nicht mehr notwendig. Rz. 360 In Ehewohnungssachen hat das Gericht gemäß § 52 Abs. 2 FamFG mit Erlass der ein...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 2. Beschleunigungs- und Vorrangsgebot (§ 155 Abs. 2 FamFG)

Rz. 70 Es gilt das Beschleunigungs- und Vorrangsgebot des §°155 FamFG.[106] Aufgrund des Beschleunigungsgebots des § 155 Abs. 1 FamFG ist das Familiengericht gehalten, die aus seiner Sicht notwendigen Ermittlungen von Amts wegen zu führen, um so die Entscheidungsreife des Verfahrens herbeizuführen und – wenn die Eltern sich nicht einigen können – zeitnah in der Sache zu ents...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / I. Beschwerde gegen Kostenentscheidungen

Rz. 21 Gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss [24] in einer fG-Sache, bei dem die Beschwer mehr als 200,00 EUR beträgt, kann binnen einer Frist von 2 Wochen die sofortige Beschwerde eingelegt werden (§ 85 FamFG i.V.m. § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO /§§ 567–572 ZPO, § 11 RPflG).mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / IV. Rechtsmittel gegen Verbundentscheidungen

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§ 24 Rechtsmittel / L. Wiedereinsetzung

Rz. 81 BGH, Beschl. v. 13.1.2021 – XII ZB 329/20 [110] Zitat 1. Begehrt ein Verfahrensbeteiligter Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Behauptung, ein fristgebundener Schriftsatz sei auf dem Postweg verloren gegangen, ist Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn der Antragsteller aufgrund einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläu...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 9. Einleitung des Hauptsacheverfahrens gem. § 52 FamFG

Rz. 213 Auf Antrag hat das Gericht dem Berechtigten aus der einstweiligen Anordnung die Auflage zu machen, binnen einer nach Ermessen zu bestimmenden Frist einen Antrag auf Einleitung des Hauptsacheverfahrens bzw. einen entsprechenden Antrag auf Verfahrenskostenhilfe zu stellen. Rz. 214 Kommt der aus der einstweiligen Anordnung berechtigte Beteiligte der Anordnung nicht inner...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / I. Fristbeginn bei Zustellungen

Rz. 25 In Ehesachen und Familienstreitsachen ist die förmliche Zustellung der ordnungsgemäß verkündeten [29] Entscheidung maßgeblich. Rz. 26 BGH Beschl. v. 25.1.2017 – XII ZB 504/15 [30] Zitat 1. Der Lauf der Beschwerdefrist in einer Familienstreitsache setzt voraus, dass die Entscheidung ordnungsgemäß verkündet worden ist, was nur durch ein vom Richter unterzeichnetes Verkündung...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / cc) Die Prognose wurde stillschweigend getroffen

Rz. 249 Verliert das Gericht in seiner Entscheidung kein Wort über die Frage der Befristung, bedeutet dies nicht, dass später uneingeschränkt die Befristung eingewandt werden kann. Vielmehr hat dann i.d.R. das Gericht stillschweigend auch inhaltlich über die Befristung entschieden und eine solche Frist durch Zubilligung eines unbefristeten Anspruchs abgelehnt. Rz. 250 Entsche...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / c) Erforderliche Dauer der neuen Lebensgemeinschaft

Rz. 277 Als notwendige Zeitdauer wird vom BGH regelmäßig ein Zeitrahmen von nicht weniger als zwei bis drei Jahren angenommen.[450] Verschiedene amtsgerichtliche Entscheidungen gehen jedoch von einer kürzeren Frist aus.[451]mehr

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§ 24 Rechtsmittel / II. Beschleunigungsrüge und Beschleunigungsbeschwerde

Rz. 80 Seit dem 15.10.2016 gelten die Rechtsbehelfe der Beschleunigungsrüge und Beschleunigungsbeschwerde.[109] Durch diese Rechtsbehelfe soll dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot des § 155 Abs. 1 FamFG ein präventiver Rechtschutz zur Seite gestellt werden. Mit der Beschleunigungsrüge nach § 155b FamFG kann ein Beteiligter des Verfahrens geltend machen, dass die bisherige Ver...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / VI. Ablauf des gerichtlichen Verfahrens (Antragsverfahren § 235 Abs. 2 FamFG)

Rz. 127 Das Familiengericht muss nach § 235 Abs. 1 FamFG vorgehen, wenn ein Beteiligter dies beantragt und der andere Beteiligte einer Auskunftspflicht i.S.d. §§ 1605, 1580 BGB nicht nachgekommen ist. Anders als in § 235 Abs. 1 FamFG wird hier also auf einen materiellrechtlichen Auskunftsanspruch zwischen den Beteiligten abgestellt. Rz. 128 Der Antrag unterliegt dem Anwaltszw...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / bb) Umstände aus der Vergangenheit zugunsten des Unterhaltspflichtigen

Rz. 198 Zulässig ist aber auch, derartige Fakten auf Seiten des Verpflichteten zu berücksichtigen – also z.B. besondere Leistungen, die er während der Ehe für die Berechtigte erbracht hat, für die er aber nach Scheitern der Ehe keinen besonderen Ausgleich erhält. Praxistipp:mehr

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§ 24 Rechtsmittel / 2. Vorlage der Rechtsmittelbegründung

Rz. 11 BGH, Beschl. v. 28.11.2012 – XII ZB 235/09 [8] Zitat a) Hat das Gericht den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verworfen, weil er nicht innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 ZPO eingegangen ist, steht dies einem Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Wiedereinsetzungsfrist nicht entgegen, da bei Gewährung der Wiedereinsetzung in die versäumte Wiederein...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / a) Adressat der Auskunftsverpflichtung

Rz. 139 § 236 Absatz 1 FamFG erlaubt dem Gericht, bestimmte Auskünfte und Belege zum Einkommen dann bei Dritten anzufordern, wenn ein Beteiligter innerhalb der hierfür gesetzten Frist einer nach § 235 Abs. 1 FamFG bestehenden Verpflichtung nicht oder nicht vollständig nachgekommen ist. Davon umfasst werden auch solche Anordnungen, die zuvor nach § 235 Abs. 2 FamFG – also auf...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 4. Entscheidung und Rechtsmittel

Rz. 362 Da gem. § 38 FamFG eine Entscheidung nur durch Beschluss getroffen werden kann, werden die Entscheidungen über die Wohnungszuweisung erst mit Rechtskraft wirksam und können nicht mehr gem. §§ 704 ff ZPO für vorläufig vollstreckbar erklärt werden. Das Gericht soll im Rahmen einer Ermessensentscheidung nach § 209 Abs. 2 FamFG deren sofortige Wirksamkeit anordnen. Anson...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / V. Abtrennung der Folgesache Versorgungsausgleich § 140 Abs. 2 FamFG

Rz. 51 Da der Versorgungsausgleich im Verfahrensverbund bearbeitet wird, wirken sich Verzögerungen beim Versorgungsausgleich auch immer die Dauer des Scheidungsverfahrens aus. Das Gericht kann nach § 140 Abs. 2 FamFG die Folgesache Versorgungsausgleich abtrennen und die Ehescheidung vorab aussprechen, wennmehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / IX. Erneute Auskunft (§ 1605 Abs. 2)

Rz. 63 Vor Ablauf von zwei Jahren kann eine wiederholte Auskunft nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höheres Einkommen oder weiteres Vermögen erworben hat. Rz. 64 Praxistipp: Ein Auskunftsbegehren des Unterhaltsberechtigten vor Ablauf der Sperrfrist des § 1605 Abs. 2 BGB löst nicht die Wirkung des § 1613 Abs....mehr

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§ 7 Einreichung des Scheidu... / B. Formalien des Scheidungsantrags

Rz. 4 Die Antragsschrift hat zum maßgeblichen Zeitpunkt der Anhängigkeit des Scheidungsverfahrens den Anforderungen des § 133 Abs. 1 Nr. 2 FamFG zu entsprechen. Die Einhaltung der Formerfordernisse in § 133 Abs. 1 Nr. 2 FamFG gehört zu den zwingenden Zulässigkeitsvoraussetzungen für das Ehescheidungsverfahren,[2] die im Fall des Fehlens zur Unzulässigkeit des Scheidungsantra...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / I. Auskunftspflichten

Rz. 31 § 220 FamFG normiert die verfahrensrechtlichen Auskunftspflichten. Das Familiengericht kann danach über Grund und Höhe der auszugleichenden Anrechte Auskünfte anfordern, und zwar Rz. 32 Praxistipp: Die Auskunftspflicht besteht auch für den Ehegatten, der s...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / IV. Vorbereitung des Herabsetzungsbegehrens

Rz. 117 Auch der Schuldner, der den titulierten Unterhalt herabsetzen will, muss das gerichtliche Verfahren entsprechend vorbereiten.[116] Der Unterhaltsschuldner hat den Unterhaltsgläubiger zunächst außergerichtlich zu einem (Teil-)Vollstreckungsverzicht auf die Rechte aus dem Titel aufzufordern.[117] Sein Abänderungsbegehren gegen den bestehenden Titel hat er dabei schlüss...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / B. Folgesache VA – Verfahren zum Versorgungsausgleich

Rz. 27 Das Gericht muss von Amts wegen über den Versorgungsausgleich entscheiden. Praxistipp: Die Folgesache Versorgungsausgleich wird daher bei der Einleitung des Scheidungsverfahrens automatisch mit eingeleitet, ohne dass es eines Antrags bedarf.[19] Für den Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs trotz kurzer Ehe nach § 3 Abs. 3 VersAusglG gilt die Frist des § 3 A...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / c) Form der Auskunftsverpflichtung

Rz. 146 Auch hier veranlasst das Gericht die Einholung der Auskünfte durch prozessleitende Verfügung; eines förmlichen Beweisbeschlusses bedarf es nicht. Die Auflage ist dem Adressaten zuzustellen, wenn eine Frist gesetzt wurde (§ 113 Abs. 1 S. 1 FamFG i.V.m. § 329 Abs. 2 S. 2 ZPO).[228] Die Anordnung kann in jeder Tatsacheninstanz ergehen.[229] Rz. 147 Nach § 235 Abs. 3 FamF...mehr

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§ 9 Nach erfolgter Bewillig... / C. Checkliste VKH-Nachsorge

Rz. 54 Es macht es Sinn, wenn der oder die Verfahrensbevollmächtigte soweit möglich Vorkehrungen trifft, um nicht nur dem Mandanten Schwierigkeiten zu ersparen, der hier leicht die Übersicht verlieren kann, sondern auch sich selbst unnötige und unbezahlte Mehrarbeit zu ersparen. Denn der Verfahrensbevollmächtigte wird auch nach dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens da...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / b) Vorbereitung eines gerichtlichen Abänderungsverfahrens des Unterhaltsschuldners

Rz. 356 Will der Unterhaltsschuldner den bereits titulierten Unterhaltsanspruch herabsetzen, so hat er den Gläubiger zunächst außergerichtlich zu einem (Teil-) Vollstreckungsverzicht auf die Rechte aus dem Titel aufzufordern.[410] Rz. 357 Praxistipp:mehr