Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 4. Keine Härteklausel

Rz. 164 Rechtliche Hindernisse für eine Scheidung, d.h. ein ggf. zeitlich befristeter Ausschluss der Scheidung etwa bei Vorliegen besonderer Härtefälle oder bei Bestehen eines vorrangigen Kindeswohls, sieht das italienische Recht nicht vor. Die Scheidung der Ehe kann unabhängig von der Ehedauer ausgesprochen werden. Die Ehedauer spielt aber im Zusammenhang mit der Trennung a...mehr

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Niederlande / 3. Nichtige und anfechtbare Aufteilungen

Rz. 97 Eine Aufteilung, an der nicht alle Teilhaber und andere Personen, deren Mitwirkung erforderlich ist, teilgenommen haben, ist nichtig, es sei denn, die Aufteilung erfolgte mittels Notariatsakts. In einem solchen Fall kann die Aufteilung nur auf Antrag desjenigen, der nicht teilgenommen hat, für nichtig erklärt werden. Das Klagerecht auf Nichtigerklärung verjährt nach A...mehr

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Niederlande / 3. Anzeige der Eheschließung

Rz. 3 De Brautleute haben – unter Einhaltung der in Art. 1:44 BW genannten Voraussetzungen – beim Standesbeamten des Wohnsitzes einer der Parteien ihre Eheschließung anzuzeigen. Das geschieht elektronisch oder persönlich. Mit der Anzeige beginnt ein Fristenlauf. Diese Frist hat nach dem Gesetz sowohl eine Mindest- als auch eine Höchstdauer. Nach Art. 1:62 BW darf die Ehe nic...mehr

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Belgien / 2. Scheidung wegen unheilbarer Zerrüttung der Ehe

Rz. 100 Der Richter kann die Scheidung nur dann aussprechen, wenn er feststellt, dass die Ehe unheilbar zerrüttet ist,[122] wobei es den Eheleuten obliegt, den Nachweis dieser Zerrüttung zu erbringen. Das Gesetz eröffnet hierzu drei Möglichkeiten:mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 1. Scheidung im gegenseitigen Einverständnis

Rz. 49 Nach Erstellen und Unterzeichnung der in Rdn 44 erwähnten Urkunde und Vereinbarung können die Eheleute selbst, über ihren Rechtsanwalt oder einen Notar den Scheidungsantrag beim Familienrichter einreichen und vor diesem erscheinen. Bei dieser Scheidungsart ist der Beistand durch einen Rechtsanwalt nicht zwingend notwendig, jedoch häufig der Fall. Die Eheleute unterbre...mehr

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Tschechische Republik / I. Abstammung

Rz. 108 Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat (§ 775 BGB). Bei einem ehelichen Kind wird der Ehemann als Vater des Kindes vermutet, wenn das Kind in einem Zeitraum ab Eheschließung bis zum 300. Tag nach der Ehescheidung oder Eheauflösung geboren wird (§ 776 Abs. 1 BGB). Geht die Mutter des Kindes eine neue Ehe ein, wird der neue Ehemann als Vater vermutet, auc...mehr

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Spanien / 2. Verfahren und Wirkungen

Rz. 132 Primäre Voraussetzung für die Einleitung des Adoptionsverfahrens ist ein positives Votum über die Eignung des oder der Adoptierenden für die Ausübung der elterlichen Gewalt. Dieser Eignungsvorschlag muss von der öffentlichen Einrichtung ausgestellt sein (Art. 176 Abs. 2 CC). Die Adoption selbst erfolgt durch gerichtliche Entscheidung unter steter Berücksichtigung des...mehr

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Finnland / b) Zweite Stufe des Scheidungsverfahrens

Rz. 52 Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist ist gem. § 26 Abs. 2 AL die Scheidung auszusprechen, wenn einer der Ehegatten oder beide dies beantragen. Die Frist beträgt hierfür weitere sechs Monate. Ein solcher Antrag sieht wie folgt aus: Muster 2: Antrag auf Ehescheidung, 2. Stufe Muster: Antrag auf Ehescheidung, 2. Stufe Amtsgericht Helsinki Postfach 6 50 00181 Helsinki AN DAS A...mehr

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Polen / 2. Kirchliche Trauung

Rz. 10 Eine Ehe kann auch dadurch wirksam geschlossen werden, dass ein Mann und eine Frau nach dem internen Recht einer Kirche oder eines anderen Bekenntnisverbandes in Gegenwart des Geistlichen den Willen erklären, miteinander die Ehe eingehen zu wollen und der Leiter des Standesamtes hiernach eine Heiratsurkunde ausfertigt (Art. 1 § 2 S. 1 FVGB).[10] Dies gilt jedoch nur, ...mehr

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Niederlande / b) Neues Gesetz über den nachehelichen Unterhalt

Rz. 105 Außerdem sollte die Grundlage für die Unterhaltspflicht nach der Ehescheidung nach diesem Entwurf[110] der Ausgleich des Einkommensverlusts sein, der bei einem der Ehegatten während der Ehe entstanden ist. Diese Änderung ist nicht angenommen, sodass letztendlich nur die Höchstdauer der Unterhaltszahlungen verkürzt wurde. Wenn die Ehe nicht länger als 3 Jahre bestande...mehr

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Portugal / 2. Feststellung der Vaterschaft und Anfechtungsrecht

Rz. 115 Die Feststellung der Vaterschaft hat eine ausführliche detaillierte Regelung in den Art. 1826–1873 CC – mit Grundregeln, Ausnahmen und Gegenausnahmen – erfahren.[115] Dabei geht das Gesetz zunächst von der Vaterschaftsvermutung aus (Art. 1826–1846 CC). Je nach Verfahren der Anerkennung der Vaterschaft – ob durch freiwilliges Anerkenntnis (Art. 1846–1863 CC), ein solc...mehr

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Niederlande / 4. Widerruf der Adoption

Rz. 172 Nach Eintritt der Volljährigkeit kann nur das adoptierte Kind selbst zwischen dem zweiten und fünften Jahr nach Eintritt der Volljährigkeit einen Antrag auf Widerruf der Adoption stellen (Art. 1:231 Abs. 2 BW).[224] Vgl. die Anfechtungsgründe beim Anerkenntnis (Art. 1:205 BW).[225]mehr

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Ukraine / 2. Gerichtliche Scheidung

Rz. 70 Ein Gericht ist für die Ehescheidung nur dann anzurufen, wenn mindestens ein gemeinsames minderjähriges Kind vorhanden ist (mit Ausnahme der Fälle, in denen die Ehe gem. Art. 107 Abs. 1 FGB ungeachtet gemeinsamer Kinder standesamtlich geschieden werden kann: bei Verschollenheit oder Geschäftsunfähigkeit) oder wenn einer der Ehegatten nicht in die Ehescheidung einwilli...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / b) Zeitpunkt und Form

Rz. 81 Der Ehevertrag kann sowohl vor als auch nach der Heirat geschlossen werden. Vor der Reform von 2018 durften Eheverträge erst nach zwei Jahren Bestand abgeändert werden, diese gesetzlich vorgegebene Frist wurde jedoch gestrichen. Der Ehevertrag bedarf der notariellen Beurkundung und erfordert das persönliche Erscheinen der Eheleute vor einem Notar und deren ausdrücklic...mehr

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Slowakische Republik / 1. Nachname

Rz. 65 Der Ehegatte, der sich bei der Eheschließung für den Nachnamen des anderen Ehegatten entschieden hat, kann binnen drei Monaten nach der Scheidung beim Matrikelamt die Wiederaufnahme seines ursprünglichen Nachnamens beantragen. Hat der Ehegatte bei der Eheschließung den Nachnamen des anderen Ehegatten übernommen und seinen ursprünglichen Nachnamen als zweiten Nachnamen...mehr

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Belgien / 2. Nachehelicher Unterhalt

Rz. 143 Der nacheheliche Unterhalt, der in Art. 301 ZGB geregelt ist, ersetzt die eheliche Sorgepflicht ab dem Zeitpunkt, in dem das Scheidungsurteil rechtskräftig wird. Nach Abschaffung der Schuldscheidung (siehe Rdn 97 ff.) ist nunmehr die Bedürftigkeit eines Ehegatten das Ausgangskriterium für die Bewilligung und Festlegung des nachehelichen Unterhalts.[184] In Ermangelun...mehr

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Russland / II. Zuständige Behörde und Verfahren

Rz. 8 In der Russischen Föderation (RF) werden nur vor dem Standesamt (ZAGS) geschlossene Ehen anerkannt (Art. 1 Abs. 2 FGB). Eine religiös oder nach den jeweiligen örtlichen bzw. nationalen Bräuchen geschlossene Ehe bewirkt keine Rechtsfolgen.[13] Eine einzige Ausnahme wird durch die Übergangsbestimmungen des Art. 169 FGB geregelt: Kirchliche Trauungen russischer Staatsange...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / c) Verfahren beim Standesamt

Rz. 190 Das zweite Verfahren ist die Trennung/Scheidung vor dem Bürgermeister (als dem obersten Standesbeamten – ufficiale dello stato civile). Das Verfahren stellt den einfachsten und günstigsten Weg zur Trennung oder Scheidung dar, wenn auch unter strengen Voraussetzungen. Bei diesem Verfahren haben die Ehegatten, allerdings nur, wenn keine minderjährigen Kinder und keine ...mehr

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Spanien / II. Eingehung – Voraussetzungen für die Begründung

Rz. 106 Die nichteheliche Lebensgemeinschaft wird begründet durch formalen Akt oder nach anderen der genannten Rechtsordnungen durch das bloße Zusammenleben. Einen formalen Akt fordern die Rechte von Valencia, Madrid, Extremadura, dem Baskenland, der Balearen und von Kantabrien[139] wie auch Katalonien.[140] Anders als Katalonien wurde in den anderen der vorgenannten Comunid...mehr

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Serbien / II. Prozessrecht

Rz. 3 Das FamG regelt sechs spezielle Verfahren, in denen Streitigkeiten im Bereich der Familienbeziehungen beigelegt werden:mehr

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Serbien / I. Rechtsfolgen persönlicher Natur

Rz. 68 Rechtliche Konsequenzen persönlicher Art betreffen die Änderung des Familiennamens und die Geschäftsfähigkeit. Die Frist für die Änderung des Nachnamens beträgt 60 Tage ab dem Tag der Beendigung der Ehe (Art. 348 Abs. 2). Wird die Ehe von einer Person geschlossen, die nicht volljährig ist, so erhält diese Person durch die Eheschließung die volle Geschäftsfähigkeit, die...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / b) Mitgliedstaaten, die nicht durch das Haager Protokoll 2007 gebunden sind

Rz. 238 Die in einem Mitgliedstaat, der nicht durch das Haager Protokoll von 2007 (HUntProt, siehe Rdn 279 ff.) gebunden ist, ergangenen Entscheidungen werden nach Art. 23 Abs. 1 EU-UnterhaltsVO in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt (Anerkennung), ohne dass es hierfür eines besonderen Verfahrens bedarf. Bildet die Frage, ob eine Entscheidung anzuerkennen ist, als solche d...mehr

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Polen / b) Vaterschaftsanerkennung

Rz. 135 Besteht keine gesetzliche Vaterschaftsvermutung oder ist diese im Anfechtungsverfahren widerlegt, so kann – sofern kein Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft anhängig ist (vgl. Art. 72 § 2 FVGB) – die Vaterschaft anerkannt werden.[125] Die Vaterschaftsanerkennung erfolgt durch Erklärung vor dem Leiter des Standesamtes oder vor dem Vormundschaftsgericht (Art. 73 ...mehr

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Spanien / II. Trennung

Rz. 55 Die gerichtliche Trennung ist geregelt in den Art. 81–84 CC. Nach wie vor ist die Trennung unabhängig von der Form der Eheschließung möglich, also sowohl bei der zivilen Ehe als auch bei der in religiöser Form geschlossenen Ehe (Art. 81 vor Nr. 1 CC). Im Übrigen aber sind die Normen durch das Reformgesetz Nr. 15/2005 vom 8.7.2005 (siehe Rdn 3 f.) grundlegend geändert ...mehr

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Tschechische Republik / 1. Allgemeines

Rz. 110 Das tschechische Recht gestattet sowohl die Adoption von Minderjährigen (§§ 794 ff. GBG) als auch die Adoption von Volljährigen (§§ 846 ff. BGB). Die Adoption wird vom Gericht ausgesprochen. Es handelt sich stets um eine Volladoption. Das Gesetz unterscheidet nicht mehr zwischen einer nicht aufhebbaren und einer aufhebbaren Adoption (§ 840 BGB). Jede Adoption entsteh...mehr

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Polen / a) Gemeinschaftliches Vermögen

Rz. 17 Zum gemeinschaftlichen Vermögen gehört alles, was nicht Sondervermögen eines jeden Ehegatten ist. Dazu gehören nach Art. 31 § 1 S. 1 FVGB alle Vermögensgegenstände, die während der Dauer der gesetzlichen Gütergemeinschaft von beiden Ehegatten gemeinsam oder von einem Ehegatten erworben werden. Nach Art. 31 § 2 FVGB gehören zum gemeinschaftlichen Vermögen insbesondere:...mehr

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Portugal / III. Trennung

Rz. 64 Die der Scheidung gesetzessystematisch nachgeordnete gerichtliche Trennung ist wie die Scheidung in zwei Formen vorgesehen: die Trennung im gegenseitigen Einvernehmen und die streitige Trennung.[67] Nach der Generalverweisung in Art. 1794 CC sind die für die Scheidung geltenden Vorschriften auf die Trennung entsprechend anzuwenden, mithin kommt auch ein Verfahren mit ...mehr

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Rumänien / b) Einvernehmliche Scheidung vor dem Notar

Rz. 61 Die einvernehmliche Scheidung vor dem Notar ist im Gegensatz zum gerichtlichen Verfahren grundsätzlich von der Voraussetzung bestimmt, dass die Ehegatten keine gemeinsamen Kinder haben, wobei es unerheblich ist, ob die Kinder während der Ehe geboren oder sogar adoptiert wurden. Eine Ausnahme von dieser Grundregel bildet die Scheidung einer Familie mit Minderjährigen v...mehr

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Slowenien / III. Übergangsvorschriften

Rz. 84 Ab dem Anwendungsbeginn des PGemG am 24.2.2017 war das Gesetz über die Registrierung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft (RgPG)[119] noch sechs Monate (somit bis zum 24.8.2017) anzuwenden (Art. 5 Abs. 1 PGemG). Eine registrierte Partnerschaft nach dem RgPG ist eine Gemeinschaft zweier Frauen oder Männer, die ihre Gemeinschaft vor dem zuständigen Organ (Verwaltu...mehr

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Frankreich / a) Scheidungsantrag, Ladung

Rz. 211 Bei der einvernehmlichen gerichtlichen Scheidung wird gem. Art. 1089 CPC ein gemeinsamer Scheidungsantrag beim Gericht eingereicht. Dabei ist anwaltliche Vertretung erforderlich, wobei sich die Ehegatten gem. Art. 250 Abs. 1 CC auf einen gemeinsamen Rechtsanwalt einigen können, was in der Praxis – insbesondere aus Kostengründen – in mehr als 90 % der einvernehmlichen...mehr

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Frankreich / b) Schlichtungsgespräch (conciliation)

Rz. 219 Nach Art. 252 CC ist anschließend zwingend ein Schlichtungsversuch durchzuführen (allerdings nur nach der bis voraussichtlich 1.1.2021 geltenden Rechtslage, danach wird es das Schlichtungsverfahren nicht mehr geben), bei dem der Richter versucht, ein Einvernehmen über die Scheidungsvoraussetzungen und die Scheidungsfolgen herbeizuführen. Hierzu werden die Ehegatten n...mehr

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Rumänien / c) Einvernehmliche Scheidung beim Standesamt

Rz. 64 Die einvernehmliche Scheidung beim Standesamt kann nur dann erfolgen, wenn die Ehegatten keine gemeinsamen Kinder haben, wobei es unerheblich ist, ob die Kinder während der Ehe geboren oder adoptiert wurden. Von dieser Regel gibt es in diesem Fall keine Ausnahme. Rz. 65 Der Antrag wird gemeinsam von den Ehegatten gestellt, ausschließlich persönlich, und muss nicht begr...mehr

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Großbritannien: England und... / c) Clean Break Approach

Rz. 63 Bei der Ausübung seines Ermessens soll das Gericht ferner nach s. 25A MCA 1973 besonders prüfen, ob nicht eine endgültige Regelung der finanziellen Angelegenheiten der Ehegatten erreichbar ist. Mit den sog. Clean Break-Anordnungen, die in der Praxis immer häufiger getroffen werden, soll den Ehegatten der psychologisch wichtige "Schlussstrich" mit der Folge einer wechs...mehr

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Slowakische Republik / b) Unwirksame Ehe

Rz. 9 Eine Ehe ist unwirksam, wenn einer der in Rdn 3–6 genannten Umstände vorliegt. Einen weiteren Grund der Unwirksamkeit der Ehe stellt es dar, wenn die Erklärung zur Eheschließung nicht freiwillig, ernsthaft, bestimmt und verständlich abgegeben wurde (§ 14 Abs. 1 FamG). Über die Unwirksamkeit der Ehe entscheidet das Gericht grundsätzlich auf Antrag eines der Ehegatten, i...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 1. Abstammung

Rz. 100 Das FamG FBiH unterscheidet nicht zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern. Mehr noch: Es verwendet diese Begriffe überhaupt nicht, sondern spricht nur allgemein von "Kindern". Einziger Unterschied, der zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern besteht, liegt in der Art und Weise der Feststellung von Vater- und Mutterschaft. Außer näheren Regelungen bezüglic...mehr

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§ 3 Die Europäische Mensche... / I. Allgemeines

Rz. 13 Nach Art. 8 Abs. 1 EMRK (Schutz der persönlichen Lebensgestaltung) hat (entsprechend Art. 17 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte[26] – fortan: Zivilpakt – bzw. Art. 7 [Schutz des Privat- und Familienlebens][27] oder Art. 33 der Grundrechtecharta [Schutz des Privat- und Berufslebens]) jede Person u.a. das Recht auf Achtung ihres Familienleb...mehr

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Dänemark / 3. Einseitige Durchsetzung einer Gütertrennung

Rz. 72 Nach dem alten ÆRL konnte ein Ehegatte (neben der Möglichkeit einer ehevertraglich vereinbarten Gütertrennung) nach Maßgabe des § 38 ÆRL auch ohne Trennung oder Scheidung eine gerichtlich verfügte Gütertrennung (bosondring) verlangen. Diese Möglichkeit war jedoch in der Praxis unbedeutend geworden, weswegen das Rechtsinstitut der "bosondring" im neuen ÆFL nicht mehr w...mehr

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Frankreich / 3. Scheidung wegen endgültiger Zerrüttung der Ehe (divorce pour altération définitive)

Rz. 165 Nach Art. 237 CC kann ein Ehegatte die Scheidung verlangen, wenn die Ehe endgültig gescheitert ist. Die Ehe ist nach Art. 238 Abs. 1 CC gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft zwischen den Ehegatten nicht mehr besteht und diese seit mehr als zwei Jahren ab Vorladung zum Scheidungstermin getrennt leben, ab voraussichtlich 1.1.2021 verkürzt sich diese Frist auf ein Ja...mehr

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Litauen / III. Sachliche Zuständigkeit

Rz. 17 Gemäß Art. 14 des Gesetzes über die Eintragung der Akten über den Personenstand (Civilinės būklės aktų registravimo įstatymas) gibt es grundsätzlich zwei zuständige Eheschließungsstellen: Die Eintragung der Ehe erfolgt beim zuständigen Standesamt (civilinės metrikacijos įstaiga) und bei den Konsularstellen der Republik Litauen. Die Zuständigkeit des Standesamtes hängt...mehr

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Ungarn / b) Ehe einer geschäftsunfähigen Person

Rz. 9 Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Fallgruppen der Eheungültigkeit wegen Geschäftsunfähigkeit:mehr

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Bosnien und Herzegowina / 2. Zuständige Behörden und Verfahren

Rz. 17 Die beiderseitigen Erklärungen, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, müssen vor einem Standesbeamten in Gegenwart von zwei Zeugen abgegeben werden (Art. 23). Anders als nach § 1312 Abs. 1 S. 2 BGB ist die Anwesenheit dieser Zeugen hierbei nicht in das Belieben der zukünftigen Ehegatten gestellt. Ebenfalls anders als nach deutschem Recht ist auch die Möglichkeit ein...mehr

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Bulgarien / 4. Schenkungen

Rz. 94 Zuwendungen zwischen (künftigen) Ehegatten oder Dritter an einen (späteren) Ehegatten behandelt das Gesetz stets als Schenkungen, wenn sie während der Ehe oder im Hinblick auf die Eheschließung gemacht werden (Art. 55 FamKodex). Bei einer Ehescheidung können sie widerrufen und zurückverlangt werden, sofern es sich nicht um übliche, der Sitte entsprechende Schenkungen ...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 2. Zuständige Behörden und Verfahren

Rz. 119 Das Verfahren zur Eheschließung ist in den Art. 16–28 geregelt und entspricht weitgehend demjenigen in der FBiH. Im Unterschied hierzu wird jedoch keine Frist, die zwischen der Bestellung des Aufgebots und der Eheschließung liegen muss, normiert. Ebenso fehlt eine ausdrückliche Regelung über den Zeitpunkt, zu dem eine Ehe als geschlossen gilt. Anders als in der FBiH ...mehr

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Finnland / a) Erste Stufe: Antrag auf Ehescheidung

Rz. 49 Die Scheidung wird beim zuständigen Gericht beantragt. Antragsteller können beide Ehegatten gemeinsam oder ein Ehegatte allein sein, § 28 AL. Ein Antrag der ersten Stufe könnte wie folgt aussehen, muss allerdings in finnischer oder schwedischer Sprache verfasst sein: Muster 1: Antrag auf Ehescheidung, 1. Stufe Muster: Antrag auf Ehescheidung, 1. Stufe Amtsgericht Helsin...mehr

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Belgien / 1. Allgemeines

Rz. 184 Die Gesetze vom 24.4.2003[245] und 13.3.2003,[246] welche am 1.9.2005 in Kraft getreten sind, haben das belgische Adoptionsrecht grundlegend verändert. Die Adoption ist in den Art. 343–368–10 ZGB geregelt. Seit dem Inkrafttreten der Gesetzesreform ist die Grundlage der Adoption nicht mehr vertraglicher Art. Die Adoption wird vom Familiengericht ausgesprochen. Der ein...mehr

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Bosnien und Herzegowina / c) Zeitliche Begrenzung der Geltendmachung des Anspruchs

Rz. 39 Gemäß Art. 225 Abs. 1 kann der Antrag auf nachehelichen Unterhalt nur bis zum Schluss der Hauptverhandlung im Scheidungs- oder Aufhebungsverfahren gestellt werden. Gemäß Art. 225 Abs. 3 kann das Gericht in (allerdings nicht näher definierten) Ausnahmefällen eine isolierte Klage auf Unterhalt vor der Scheidung oder für die Zeit nach der Scheidung oder Nichtigerklärung ...mehr

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Ungarn / 2. Kollisionsrecht

Rz. 130 Ungarn ist ein teilnehmender Mitgliedstaat der Rom III-VO. Mit Rücksicht auf die universelle Anwendung der Scheidungskollisionsvorschriften der VO enthält das neue ungarische IPRG – bis auf eine einzige Bestimmung – keine diesbezüglichen Regeln mehr. § 30 IPRG setzt der Rechtswahl gemäß Art. 5 Abs. (3) zeitliche Schranken: Im Laufe des Verfahrens können die Ehegatten...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / a) Rechtswahl für die Zwecke eines einzelnen Verfahrens

Rz. 304 Im Hinblick auf ein einzelnes Verfahren[374] gestattet Art. 7 Abs. 1 HUntProt auch im voraus (mithin "auf Vorrat"),[375] ungeachtet der Art. 3 bis 6 HUntProt der berechtigten und der verpflichteten Person (mithin sowohl dem Unterhaltsberechtigten als auch dem Unterhaltsverpflichteten) – allerdings "allein für die Zwecke eines einzelnen Verfahrens in einem bestimmten ...mehr

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Slowenien / II. Ehelicher Unterhalt

Rz. 36 Die Ehegatten haben entsprechend ihren Möglichkeiten zur Befriedigung des Bedarfs der Lebensgemeinschaft zum Familienunterhalt beizutragen (Art. 61). Ein mittelloser und unverschuldet erwerbsloser Ehegatte ist unterhaltsberechtigt, soweit sein Ehepartner dazu in der Lage ist (Art. 62 Abs. 1). Die entsprechende Bestimmung im EheFamGB (Art. 50) wurde als zwingend angese...mehr

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Finnland / 2. Güterrechtsstatut

Rz. 28 Die EU-Güterrechtsverordnung (EUGüVO, siehe dazu näher im Allgemeinen Teil § 1 Rdn 87 ff.) findet in Finnland Anwendung. Dies betrifft Eheschließungen nach dem 29.1.2019 oder die nach dem 29.1.2019 vorgenommene Rechtswahl. Die nachfolgenden Ausführungen betreffen den Zeitraum davor. Rz. 29 Das Gesetz zur Reform von internationalen privatrechtlichen Vorschriften des Ehe...mehr