Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Spanien / IV. Auflösung und Folgen

Rz. 119 Die Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft unter Lebenden findet nach den verschiedenen Foralrechten überwiegend nach folgenden – ohne Weiteres plausiblen – Gründen statt:[175] durch übereinstimmende Willenseinigung, durch Trennung, durch Heirat oder nach dem Willen eines Partners, wenn er dies dem anderen ordnungsgemäß mitteilt. Die Vereinbarung von zusät...mehr

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Frankreich / bb) Geschäftsfähigkeit, Willensmängel

Rz. 91 Minderjährige können gem. Art. 148 CC mit Zustimmung ihrer Eltern die Ehe schließen (siehe Rdn 9, 11). Korrespondierend hierzu bestimmt Art. 1398 Abs. 1 CC, dass sie unter den gleichen Voraussetzungen auch Eheverträge abschließen können. Fehlt die Zustimmung der Eltern, so können der Minderjährige und seine Eltern den Ehevertrag gem. Art. 1398 Abs. 2 CC bis ein Jahr n...mehr

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Österreich / d) Ausgleich von Benachteiligungen

Rz. 157 Hat ein Ehegatte in den letzten zwei Jahren vor Einbringung der Klage auf Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe[246] Gebrauchsvermögen oder Ersparnisse in einer Weise gemindert, die der Gestaltung der Lebensverhältnisse der Ehegatten während der ehelichen Gemeinschaft widersprochen hat, so ist der Wert des Fehlenden nach § 91 Abs. 1 EheG dennoch in die A...mehr

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Bulgarien / II. Nachehelicher Unterhalt

Rz. 88 Ist ein Ehegatte am Scheitern der Ehe unschuldig und nach der Scheidung arbeitsunfähig sowie nicht imstande, sich durch eigenes Vermögen zu unterhalten, so kann er von seinem geschiedenen, leistungsfähigen Ehegatten nachehelichen Unterhalt verlangen (Art. 145 Abs. 1 i.V.m. Art. 139 FamKodex). Der Unterhaltsanspruch des tadellosen Ehegatten endet vorbehaltlich einer an...mehr

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Österreich / 1. Vermögensaufteilung

Rz. 227 Das österreichische Recht geht vom Prinzip der Subsidiarität eines gerichtlichen Aufteilungsverfahrens aus: Nur soweit sich die Ehegatten über eine Aufteilung des ehelichen Vermögens nicht einigen, findet ein gerichtliches Aufteilungsverfahren auf Antrag eines Ehegatten statt (§ 85 EheG). Selbst nach einer einvernehmlichen Scheidung nach § 55a EheG kann es zu einem A...mehr

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Ungarn / b) Rechtswahl

Rz. 101 Ein wichtiges Novum des neuen IPR-Gesetzes ist die Einführung der Möglichkeit der eingeschränkten Rechtswahl im Gebiet des Ehegüterrechts. Im Sinne des § 28 IPRG können die Ehegatten (oder Eheschließenden[94]) für ihre güterrechtlichen Verhältnisse eines der folgenden Rechte wählen:mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / IV. Verträge zwischen Ehegatten

Rz. 142 Eheleute können – wie andere Leute auch – Verträge miteinander schließen. Rz. 143 Bei den familienrechtlichen Verhältnissen ist die Vertragsfreiheit in starkem Maße durch die gesetzlichen – oft zwingenden – Regeln beschränkt. Natürlich können die Eheleute untereinander übereinkommen, dass sie an einem bestimmten Ort gemeinsam oder auch räumlich getrennt leben wollen, ...mehr

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Serbien / 3. Vaterschaft

Rz. 88 Der Ehemann der Mutter gilt als Vater eines ehelich geborenen Kindes. Der Ehemann der Mutter eines Kindes, das innerhalb von 300 Tagen nach Beendigung der Ehe geboren wird, gilt als Vater des Kindes aus dieser Ehe, wenn die Ehe mit dem Tod des Ehemanns endete und die Mutter innerhalb dieser Frist keine neue Ehe eingegangen ist. Der Ehemann der Mutter eines in einer ne...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 4. Verfahren

Rz. 430 Macht eine Person, Behörde oder sonstige Stelle geltend, ein Kind sei unter Verletzung des Sorgerechts entführt oder zurückbehalten worden, so kann sie sich gem. Art. 8 Abs. 1 HKEntfÜ aufgrund eines Antrags nach Maßgabe von Art. 8 Abs. 2 HKEntfÜ (unter Anführung bestimmter Tatsachen und Beifügung von Schriftstücken) entweder an die für den gewöhnlichen Aufenthalt des...mehr

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Rumänien / 2. Ausländerrechtlicher Status

Rz. 120 In Rumänien wird der Status der Ausländer von der Dringlichkeitsverordnung Nr. 194/2002 über den Status der Ausländer in Rumänien geregelt.[18] Gemäß den Vorschriften des genannten Textes wird nach der Scheidung die Verlängerung des zeitweiligen Aufenthaltsrechts oder das ständige Aufenthaltsrecht des ausländischen geschiedenen Ehegatten grundsätzlich zurückgezogen (...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 1. Allgemeines

Rz. 63 Nach der Scheidung gilt der Grundsatz, dass jeder geschiedene Ehegatte für seinen Unterhalt selbst aufkommen muss. Gemäß Art. 246 CC kann der Familienrichter unter bestimmten Umständen einem Ehegatten die Zahlung einer Alimentenrente an den früheren Ehegatten auferlegen. Der Richter berücksichtigt folgende Punkte, um festzustellen, ob Alimente an einen Ehegatten gezah...mehr

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Katalonien / 2. Vereinbarungen über die Folgen einer bereits eingetretenen Familienauflösung

Rz. 42 Die einvernehmliche private Regelung der Folgen einer Trennung, Scheidung oder Nichtigkeit der Ehe wird durch ein sog. Regelungsabkommen (conveni regulador) bestimmt. Die Änderung des spanischen Zivilgesetzbuches und der Zivilprozessordnung durch das oben genannte Gesetz 15/2015 hat die außergerichtliche Trennung und Scheidung in Spanien eingeführt. Das katalanische G...mehr

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Belgien / 1. Inhalt

Rz. 65 Im belgischen Ehevertragsrecht gilt der Grundsatz der Privatautonomie,[67] d.h., die Beteiligten haben einen großen Spielraum, Änderungen der gesetzlichen Regelungen ehevertraglich vorzunehmen, vgl. Art. 1387 ZGB. So kann der Ehevertrag die Wahl des Güterstandes der Gütertrennung (siehe Rdn 46 ff.), der allgemeinen Gütergemeinschaft (siehe Rdn 45) oder auch einen ausl...mehr

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Kroatien / I. Abstammung

Rz. 109 Eheliche und nichteheliche Kinder werden gleichbehandelt. Für das Erbrecht ergibt sich dies z.B. aus Art. 21 ErbG. Die Abstammung als Grundlage der Verwandtschaft wird auch in Kroatien grundsätzlich durch die genetisch-biologische Abstammung von den Eltern begründet. Jedoch kann es auch hier, beispielsweise durch die Nichtanfechtung der Vaterschaft bei Geburt während...mehr

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Niederlande / 2. Vaterschaftsanfechtung

Rz. 157 Seit 1.4.1998 kann die Vaterschaft sowohl auf Antrag des Mannes, der Mutter, als auch des Kindes bestritten werden. Gemäß Art. 1:200 Abs. 1 BW kann die durch die Ehe oder registrierte Partnerschaft entstandene Vaterschaft lediglich aus dem Grund bestritten werden, dass der Mann nicht der biologische Vater des Kindes ist. Der Vater oder die Mutter können die in Art. 1...mehr

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Litauen / VIII. Bleiberecht und Staatsangehörigkeit

Rz. 38 Die Eheschließung mit einem litauischen Staatsbürger oder mit einer Person, die eine ständige Aufenthaltsgenehmigung besitzt, ist einer der Fälle, in denen eine ausländische Person eine zeitlich befristete Aufenthaltsgenehmigung oder EG-Aufenthaltsgenehmigung beantragen und erwerben kann. Das ausländerrechtliche Bleiberecht wird durch das Ausländergesetz der Republik ...mehr

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Portugal / 2. Ehehindernisse

Rz. 6 Der portugiesische Código Civil unterscheidet zwischen trennenden und aufschiebenden Ehehindernissen. Die absoluten trennenden Hindernisse (Impedimentos dirimentes absolutos) nach Art. 1601 CC stehen jeder Eheschließung desjenigen entgegen, auf den sie zutreffen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende, unüberwindbare Ehehindernisse: offenkundige Geistesschwäche, selb...mehr

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Niederlande / a) Nachehelicher Unterhalt

Rz. 101 Der Richter kann zum Zeitpunkt der Ehescheidung oder ggf. später demjenigen Ehegatten, der über unzureichende Einkünfte für seinen Lebensunterhalt verfügt und solche in redlicher Weise auch nicht erwerben kann, auf dessen Antrag und zu Lasten des anderen Ehegatten Unterhaltszahlungen zusprechen (Art. 1:157 Abs. 1 BW). Diese nacheheliche Unterhaltspflicht entsteht gru...mehr

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Kroatien / 3. Voraussetzungen für die Adoption

Rz. 117 Voraussetzungen auf Seiten des zu Adoptierenden: Eine Adoption ist bis zum 18. Lebensjahr des Kindes möglich (Art. 181 Abs. 1 FamG). Grundsätzlich müssen die biologischen Eltern der Adoption zustimmen (Art. 188 Abs. 1 FamG). Die Zustimmung zur Adoption ist innerhalb einer Frist von 30 Tagen widerrufbar (Art. 188 Abs. 6 FamG). Die Zustimmung kann in bestimmten Fällen ...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / aa) Ehelicher Unterhalt

Rz. 96 Die Eheleute haben während der Ehezeit eine gegenseitige Unterhaltspflicht. Nach dem Gesetz soll jeder nach seinen Möglichkeiten zum Unterhalt beitragen, der für den gemeinsamen und den persönlichen Bedarf notwendig ist. Die Ehegatten sollen die Ausgaben und Aufgaben zwischen sich verteilen (ÄktB 6:1, 1:4). Beide Ehegatten haben die Verantwortung für die Versorgung – ...mehr

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Kroatien / 2. Trennungs- und Scheidungsunterhalt

Rz. 15 Nähere Regelungen enthält das FamG demgegenüber über den Trennungs- und Scheidungsunterhalt, wobei es nicht wie im deutschen Recht zwischen Trennungs- und nachehelichem Unterhalt differenziert. Es gibt nur einen Ehegattenunterhaltsanspruch. Dieser stellt, wie in Deutschland, einen einseitigen Individualanspruch eines Ehegatten, der in Geld zu erfüllen ist, dar. Jedoch...mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Scheidungsantrag

Rz. 42 Scheidungen können entweder in einem nichtstreitigen Antragsverfahren, dem sog. Spezialverfahren, oder im Wege der Klage durchgeführt werden.[61] Im Einzelnen sind diese Verfahren in den Family Procedure Rules 2010 (SI 2010/2955) geregelt, die für die meisten Verfahrensschritte die Verwendung einheitlicher Musteranträge vorschreiben. Sofern es nicht zur streitig gefüh...mehr

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Österreich / 2. Bleiberecht und Aufenthaltstitel

Rz. 92 Hinsichtlich des Bleiberechts gilt Folgendes: Seit 1.1.2006 ist in Österreich das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)[151] in Kraft, welches u.a. die Erteilung, Versagung und Entziehung von Aufenthaltstiteln von Fremden, die sich länger als sechs Monate in Österreich aufhalten oder aufhalten wollen, sowie die Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltsrech...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / III. Scheidung

Rz. 130 Eine Ehe kann nach schwedischem Recht nur durch Tod oder Scheidung aufgelöst werden (ÄktB 1:5). Eine andere Form der Auflösung gibt es nicht. Auch wenn es sich z.B. herausstellt, dass einer der Partner noch verheiratet war, bedeutet dies nicht die automatische Ungültigkeit der neuen Ehe – aber natürlich gibt dies die Möglichkeit der Scheidung.[104] Die heute geltenden...mehr

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Griechenland / 2. Die speziellen Unterhaltsvoraussetzungen

Rz. 82 Außer der allgemeinen Voraussetzung der Bedürftigkeit des Berechtigten und der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten sieht das Gesetz einige spezielle Unterhaltsvoraussetzungen vor: Rz. 83 Alters- und Krankheitsunterhalt (Art. 1442 Nr. 1–4 ZGB). Unterhaltsberechtigt ist der geschiedene Ehegatte, dermehr

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Finnland / 2. Verfahren

Rz. 94 Das finnische Adoptionsrecht ist im Gesetz über die Annahme an Kindes statt (Adoptiolaki 22/(2012) festgelegt. Das öffentlich-rechtliche Element spielt im finnischen Adoptionsrecht eine wichtige Rolle. Das Adoptionsverfahren setzt eine Bewilligung durch die Valvira-Behörde voraus. Diese darf, unabhängig von allen weiteren Voraussetzungen, nur dann erteilt werden, wenn...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 3. Nichteheliches Kind

Rz. 283 Der Status als nichteheliches Kind wird nicht schon durch die biologische Abstammung, sondern durch die Anerkennung[313] nach Art. 250–268 c.c. (Angaben in der Geburtsurkunde) oder durch die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft oder der nichtehelichen Abstammung von der Mutter nach Art. 269–279 c.c. begründet.[314] Dies ist nur möglich, wenn das Kind nicht berei...mehr

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Niederlande / 5. Mutterschaftsanerkennung

Rz. 161 Auch die Duo-Mutter kann das Kind ihrer weiblichen Partnerin anerkennen. Die Rechtsfolgen sind ähnlich wie im Fall der Vaterschaftsanerkennung (siehe Rdn 160). Rz. 162 Art. 1:204 BW regelt die Nichtigkeit der Anerkennung und zählt die entsprechenden Gründe ausschließend auf. Nichtig ist die Anerkennungmehr

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Portugal / 2. Verfahren und Wirkungen

Rz. 123 Die wesentliche Neuerung der Reform des Adoptionsrechts 2015 besteht in der ersatzlosen Streichung der "eingeschränkte Adoption" (der auch sogenannten schwachen oder hinkenden Adoption). Somit kennt das portugiesische Recht nun allein (noch) die Volladoption. Begrifflich wird diese – mangels erforderlicher Abgrenzung – daher nurmehr als "Adoption" bezeichnet; es gibt...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 1. Zivilehe

Rz. 24 Die Eheschließung setzt das Aufgebot (pubblicazioni) voraus, das mit der Nuova disciplina dell’ordinamento dello stato civile [30] reformiert wurde. Grundsätzlich (Ausnahmen in Art. 109 c.c.) wird die Ehe vor dem Standesbeamten beim Standesamt (casa comunale) geschlossen, wo das Aufgebot bestellt wurde. Das Aufgebot erfolgt durch Anschlag beim Standesamt. Es enthält di...mehr

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Griechenland / 1. Streitige Scheidung

Rz. 45 Durch das Gesetz Nr. 1329/1983 wurde die Liberalisierung des griechischen Familienrechts verwirklicht. Als einziger Scheidungsgrund gilt nunmehr die starke Zerrüttung der Eheverhältnisse, und zwar unabhängig vom Verschulden eines der Ehegatten (Zerrüttungsprinzip, Art. 1439 ZGB).[76] Ferner wird im neuen Recht die einverständliche Scheidung offiziell anerkannt (Art. 1...mehr

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Tschechische Republik / III. Scheidungsverfahren

Rz. 55 Die Ehe kann auf Antrag eines Ehegatten durch das Gericht geschieden werden. Anwaltszwang besteht nicht. Örtlich zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Ehegatten ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz hatten, falls noch mindestens ein Ehegatte hier seinen Wohnsitz hat, hilfsweise das Gericht, in dessen Bezirk der Beklagte seinen Wohnsitz hat, und weiterhin hi...mehr

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Griechenland / a) Anspruch auf Zugewinnausgleich

Rz. 62 Art. 1400–1402 und 1397 ZGB regeln den gesetzlichen Güterstand des griechischen Eherechts (Gütertrennung mit Anspruch auf Teilnahme am Zugewinn). Art. 1400 ZGB sieht Folgendes vor: "Wenn die Ehe aufgelöst wird oder nichtig ist und sich das Vermögen eines der beiden Ehegatten seit der Eheschließung vermehrt hat, so kann der andere Ehegatte, wenn er zu dieser Zunahme de...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / III. Partnerschaftsvertrag (Contratto di convivenza)

Rz. 270 Die Partner können gemäß Art. 1 Abs. 50 des Gesetzes Nr. 76/2016 ihre vermögensrechtlichen Beziehungen mit einem Partnerschaftsvertrag (contratto di convivenza) regeln. Der Vertrag bedarf der Schriftform und ist von einem Notar oder Rechtsanwalt, die die Vereinbarkeit mit dem ordre public und zwingenden gesetzlichen Regelungen zu prüfen haben, zu beglaubigen (Art. 1 ...mehr

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Litauen / 2. Vaterschaft

Rz. 85 Die Abstammung vom Vater regelt Art. 3.140 ZGB. Wurde das Kind von einer verheirateten Frau geboren, auch wenn die Schwangerschaft schon vor der Eheschließung bestand, wird der Ehepartner der Mutter des Kindes aufgrund der Eintragung der Ehe oder der diesbezüglich erteilten Heiratsurkunde als Vater in der Geburtsurkunde eingetragen (Art. 3.140 Abs. 1 ZGB). Der ehemali...mehr

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Österreich / b) Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft

Rz. 108 Ist die häusliche Gemeinschaft der Ehegatten seit mindestens drei Jahren aufgehoben und die Ehe – mit oder ohne Verschulden der Gatten – vollkommen und unheilbar zerrüttet, so kann jeder Ehegatte die Scheidung begehren (§ 55 Abs. 1 S. 1 EheG). Das Gesetz stellt hier auf objektive Gegebenheiten (Auflösung der Gemeinschaft und Zerrüttung der Ehe) ab, sodass auch derjen...mehr

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Tschechische Republik / 1. Güterrechtlicher Ausgleich

Rz. 63 Die Errungenschaftsgemeinschaft der Ehegatten erlischt u.a. mit Auflösung der Ehe, im Falle der Scheidung mit Rechtskraft des Scheidungsurteils. Das gemeinsame Vermögen der Ehegatten, dessen Umfang sich nach gesetzlichen Bestimmungen oder Vereinbarungen in einem geschlossenen Ehevertrag (vgl. Rdn 19 f., 32 f.) richtet, muss auseinandergesetzt werden. Bei der Bestimmun...mehr

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Bulgarien / 3. Einvernehmliche Scheidung

Rz. 69 Die einvernehmliche Scheidung genießt stets Vorrang. Nach Art. 49 Abs. 2 FamKodex und Art. 321 Abs. 2 ZPO muss das Gericht die Parteien ausdrücklich auf die Möglichkeit der Streitbeilegung qua Mediation oder einvernehmlicher Scheidung hinweisen. Die Mediation unterbricht das Scheidungsverfahren (Art. 321 Abs. 3 ZPO). Der Prozess endet, falls ihn die Ehegatten binnen s...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 2. Volladoption

Rz. 300 Eine Volladoption setzt auf Seiten des Anzunehmenden voraus, dass er minderjährig ist, er sich im Zustand der Verlassenschaft befindet, also ohne moralischen und finanziellen Beistand der Eltern oder unterhaltspflichtiger Verwandten (Art. 8 Abs. 1 l. adoz.) ist, und ein Zeugnis über seine Adoptionsfähigkeit vorliegt. Der Minderjährige ist anzuhören; ist er älter als ...mehr

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Großbritannien: England und... / II. Adoption

Rz. 110 Das Adoptionsrecht wurde im Vereinigten Königreich durch den Adoption and Children Act (ACA) 2002 vollständig neu gefasst. Dabei wurde – neben Ehegatten und Alleinstehenden – auch nichtehelichen (heterosexuellen und gleichgeschlechtlichen) Paaren die Möglichkeit zur Adoption eröffnet. Ferner wurde das Kindeswohl bei den Entscheidungsgründen in den Mittelpunkt gerückt...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 5. Geltungsbereich des anzuwendenden Rechts

Rz. 310 Das auf die Unterhaltspflicht anzuwendende Recht (d.h. das nach den Art. 3 ff. HUntProt zu bestimmende Unterhaltsstatut) bestimmt nach Art. 11 HUntProt, der den Umfang der sachlichen Verweisung regelt, insbesondere,mehr

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Schweiz / 4. Nicht formbedürftige Vereinbarungen unter den Ehegatten

Rz. 57 Das Eherecht sieht zahlreiche Vereinbarungen und rechtsgeschäftliche Erklärungen der Ehegatten vor, die formfrei wirksam sind. Unabhängig vom anwendbaren Güterstand betrifft dies die Verständigung über den Unterhalt der Familie (Art. 163 ZGB), die Vereinbarung über den Betrag zur freien Verfügung des den Haushalt führenden bzw. im Beruf oder Gewerbe des anderen mithel...mehr

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Saisonverlauf der Aufgaben ... / 3 Die unternehmensindividuelle Saison

Budgetierung, Jahres- und Quartalsabschlüsse sind Termine, die durch den allgemeinen Jahresverlauf für jedes Unternehmen identisch vorgegebenen werden. Die Kostenrechnung hat nur wenig Spielraum in den Fristen beim Jahresabschluss, gewinnt etwas bei den Quartalsabschlüssen und kann beim Budget variieren. Doch der Anlass der Arbeiten ist für alle Unternehmen identisch. Diese ...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 2. Anzuwendendes Recht

Rz. 320 Die kollisionsrechtlichen Regelungen der Art. 4 bis 10 und Art. 11 Abs. 2 HUntÜ waren – mit geringen redaktionellen Abweichungen – im deutschen Recht in Art. 18 EGBGB a.F. (nunmehr aufgehoben) eingestellt worden. Im Hinblick auf das anzuwendende Recht gilt Folgendes: Für die in Art. 1 genannten Unterhaltspflichten ist nach Art. 4 HUntÜ (entsprechend Art. 18 Abs. 1 S....mehr

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Großbritannien: England und... / 4. Vereinbarungen vor und während der bestehenden Ehe

Rz. 85 Traditionell anders behandelt wurden dagegen vorsorgende Eheverträge, insbesondere solche, die bereits vor der Heirat geschlossen wurden (sog. pre-marriage contracts bzw. prenuptial agreements). Diese wurden lange Zeit generell als unwirksam angesehen, da damit gegen die guten Sitten verstoßen und das Band der Ehe geschwächt würde.[109] Allerdings hat sich durch eine ...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 4. Anfechtung der Abstammung

Rz. 405 Würde man die Anfechtung der Abstammung wie die Abstammung selber behandeln, so müsste der Anfechtende, um die Abstammung wirksam anzufechten, diese nach sämtlichen Rechtsordnungen wirksam zustande bringen, die aus dem Strauß der gem. Art. 19 EGBGB anwendbaren Rechte eine Abstammung begründen. Da über die Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts in eine andere Rechtsor...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 2. Scheidungsgründe

Rz. 160 Die Ehescheidungsgründe (materielle Scheidungsvoraussetzungen) sind in den Art. 1 und 3 l. div. geregelt, wobei Art. 1 in einer Generalklausel das Zerrüttungsprinzip als einzigen Scheidungsgrund nennt, während Art. 3 gesetzliche Vermutungsregeln enthält, wann von einer Zerrüttung der Ehe auszugehen ist. Art. 1. l.div. setzt voraus, dass die geistige und materielle Ge...mehr

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Rumänien / 2. Ablauf des gerichtlichen Verfahrens

Rz. 73 Die Scheidungsklage muss zwingend die Namen der gemeinsamen Kinder oder ggf. einen Vermerk über das Fehlen von gemeinsamen Kindern enthalten. Haben die Ehegatten bereits im Zuge der Mediation eine Scheidungsvereinbarung getroffen, wird diese ebenfalls mit der Scheidungsklage eingereicht. Der andere Ehegatte kann eine Widerklage einreichen, grundsätzlich bis zum ersten...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / XV. Das Haager Kinderunterhaltsabkommen (HKindUntÜ)

Rz. 330 Nach Art. 1 Abs. 1 des Haager Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht vom 24.10.1956[422] (HKindUntÜ) bestimmt sich die Frage, ein Kind (mithin i.S.d. Art. 1 Abs. 4 HKindUntÜ jedes eheliche, uneheliche oder an Kindes statt angenommene Kind, das unverheiratet ist und das 21. Lebensjahr...mehr

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Schweiz / I. Abstammung

Rz. 158 Zwischen der Mutter und dem Kind entsteht das Kindesverhältnis mit der Geburt (Art. 252 Abs. 1 ZGB). Das ZGB folgt damit dem Grundsatz "mater semper certa est", welcher allerdings mit den neuen Techniken der Fortpflanzungsmedizin keine absolute Geltung mehr beanspruchen kann. Die Ei- und Embryonenspende sowie alle Arten von Leihmutterschaft sind zwar in der Schweiz a...mehr