Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz

Rz. 1 Da das Vollstreckungsgericht nicht befugt ist, im Teilungsverfahren materiell-rechtliche Erwägungen zu überprüfen, ist somit ein dem Teilungsplan widersprechender Gläubiger zur Verfolgung seines Rechts gezwungen. Hierzu hat er binnen einer Frist von einem Monat ab Beginn des Verhandlungstermins Klage (sog. Widerspruchsklage) vor dem Prozessgericht zu erheben, anderenfa...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Kein materieller Rechtsverlust

Rz. 12 Hat der Gläubiger den Widerspruch unterlassen und auch keine Widerspruchsklage erhoben bzw. ist diese unzulässig (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 03.9.2015, 1 U 10/15 – Juris) , kann er die Ausführung des Teilungsplans nicht aufhalten. Ein dem Gläubiger (u. U.) zustehendes materielle Recht geht allerdings nicht verloren. Er kann es nur nicht im Verteilungsverfahren...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Kein Zuschlag (Absatz 2)

Rz. 7 Abs. 2 Satz 1 bestimmt, dass das Pfandrecht – gemeint ist die Pfändung i. S. v. § 803 ZPO mit ihren Folgen – bestehen bleibt, wenn der Zuschlag nicht erteilt wird, weil ein das Mindestgebot erreichendes Gebot (oder auch gar kein Gebot) nicht abgegeben ist. Der Gläubiger kann in diesem Fall jederzeit die Anberaumung eines neuen Versteigerungstermins oder auch die anderw...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Norm setzt die Pfändung der Mehrheit von beweglichen Sachen voraus und verpflichtet den Gerichtsvollzieher, die Zwangsversteigerung einzustellen, sobald der Erlös eines Teils der verwerteten Sachen ausreicht, um die Hauptforderung des Gläubiger nebst dessen Kostenerstattungsansprüchen, sowie die notwendigen (§§ 91, 788 ZPO) Kosten der Zwangsvollstreckung abzudecken...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.2 Einstweilige Anordnung

Rz. 26 Die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung oder ihre Aufhebung kommt im Falle der Klage auf vorzugsweise Befriedigung nicht in Betracht, weil sie auf die Auskehrung des Erlöses nach Zwangsvollstreckung geht. Allerdings sieht Abs. 4 die einstweilige Anordnung auf Hinterlegung des Erlöses vor, um die Realisierung eines möglicherweise für den Kläger günstigen U...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Pfändungsfortwirkung bei Wiederbegründung des Arbeitsverhältnisses (Absatz 2)

Rz. 5 Abs. 2 bezweckt aus Gründen der Rechtssicherheit die Fortgeltung der Pfändung bei branchenüblichen, saisonbedingten Unterbrechungen, falls innerhalb eines Zeitraums von 9 Monaten ein neues Arbeitsverhältnis zwischen Drittschuldner und Schuldner begründet wird. Hier wird ein einheitliches Rechtverhältnis vermutet (BAG, NJW 1993, 2701 = ZIP 1993, 1103 = DB 1993, 1625 = N...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Verlust des Arbeitsplatzes

Rz. 16 Hintergrund ist die auf der allgemeinen Lebenserfahrung beruhende Annahme, dass derjenige, dessen bisheriges Arbeitsverhältnis aufgelöst worden ist, wieder eine neue Arbeit annimmt und damit neues pfändbares Vermögen erwirbt (BGH, Rpfleger 2007, 406 = FoVo 2009, 15 = KKZ 2008, 15 = MDR 2007, 1159 = JurBüro 2007, 441 = NJW-RR 2007, 1007 = DGVZ 2007, 84 = WM 2007, 1283)...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Vorliegen vollstreckungsrechtlicher Mängel

Rz. 17 Die Zwangsvollstreckung in das Grundbuch setzt voraus, dass die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung bei Stellung des Antrages auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek vorliegen (OLG Hamburg, InVo 1997, 19). Bei Vorliegen vollstreckungsrechtlicher Mängel darf die Zwangsvollstreckung nicht beginnen; die Zwangssicherungshypothek wird dann nicht eingetragen. Fehl...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Vollstreckungsrechtliche Voraussetzungen

Rz. 9 In vollstreckungsrechtlicher Hinsicht müssen für die Eintragung einer Zwangshypothek ein Antrag des Gläubigers, zu dem der Schuldner nicht zu hören ist (OLG Frankfurt am Main, 2.2.2005, 20 W 121/05 – Juris), vorliegen (Abs. 1 Satz 1 ZPO). Zudem ist ein Titel erforderlich, aus dem neben dem verpflichteten Schuldner und der auf einen bestimmten Geldbetrag lautenden fälli...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2.2 Anspruch auf Auseinandersetzung bei Kündigung der Gesellschaft

Rz. 17 Nach § 724 Abs. 1 BGB kann der Gläubiger die Gesellschaft kündigen. Dies setzt voraus, dass der zugrunde liegende Titel rechtskräftig ist und dass der gepfändete Anteil dem Gläubiger überwiesen wurde. Die Kündigung der Gesellschaft durch einen Gläubiger ist ohne Einhaltung einer Frist möglich. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass die Kündigung vorsichtshalber – entge...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Rechtsbehelfe

Rz. 47 Die Eintragung einer Zwangshypothek in das Grundbuch ist zwar Vollstreckungsmaßnahme, wird jedoch durch ein Grundbuchgeschäft vollzogen und ist daher formell dem Grundbuchverfahren zuzuordnen. Ihre Anfechtung richtet sich daher nach den Vorschriften der GBO (OLG Köln, Rpfleger 2009, 78; OLG Naumburg, InVo 1998, 231; OLG Köln, JurBüro 1996, 159 OLG Köln, FGPrax 2004, 1...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Eintragungsinhalt (Absatz 2, 3)

Rz. 6 Die Absätze. 2 und 3 regeln den Eintragungsinhalt, der sinngemäß von § 1 SchuVVO übernommen wurde (vgl. auch § 1 Abs. 1 SchuFV). Die Norm enthält nur die Daten zur Person oder Firma des Schuldners, die ins Schuldnerverzeichnis aufzunehmen sind. Da das neue Veröffentlichungsmedium "Internet" (vgl. § 882h Abs. 1 ZPO) eine erhöhte Publizität mit sich bringt, ist hierbei e...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 16 Existenzgründer als Arbeitgeber

Vielfach stellen Existenzgründer bereits zu Beginn der selbstständigen Tätigkeit oder im weiteren Verlauf Arbeitnehmer ein. Die Agentur für Arbeit kann bei der Einstellung und Beschäftigung bestimmter Arbeitsloser helfen.[1] Die Agentur für Arbeit kann unter bestimmten Voraussetzungen auch Ausbildungsbetriebe unterstützen, wenn sie förderungsbedürftige junge Menschen betrieb...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Voraussetzungen der Vorpfändung

Rz. 6 Die Vorpfändung setzt zumindest einen vorläufig vollstreckbaren Titel voraus. Arrestbefehl oder einstweilige Verfügung sind ausreichend. Eine vollstreckbare Ausfertigung braucht der Gläubiger noch nicht im Besitz zu haben und der Titel muss auch noch nicht zugestellt sein (§ 802a Abs. 2 Nr. 5 ZPO; 3; LG Frankfurt/Main, JurBüro 1983, 623 = Rpfleger 1983, 32; LG Halle/Sa...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Erwerb neuen Vermögens

Rz. 9 Bei dem neuen Vermögen muss es sich um pfändbares Vermögen (Sachen und Rechte) handeln, da der Gläubiger nur hierauf ein Zugriffsrecht hat (BGH, Rpfleger 2007, 406 = FoVo 2009, 15 = KKZ 2008, 15 = MDR 2007, 1159 = JurBüro 2007, 441 = NJW-RR 2007, 1007 = DGVZ 2007, 84 = WM 2007, 1283 =; OLG Stuttgart, DGVZ 2001, 116 = JurBüro 2001, 434). Ebenfalls bei nachweislich unwah...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Zwei-Jahres-Schutzfrist (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Satz 1 bestimmt eine grundsätzliche Sperrfrist für die erneute Abgabe einer Vermögensauskunft von zwei Jahren und erscheint unter Berücksichtigung des Aktualitätsinteresses des Gläubigers, der schutzwürdigen Belange des Schuldners und der Belastung der Justiz angemessen (BT-Drucks. 16/10069 S. 26). Der Schutz ist von Amts wegen zu beachten und besteht für sämtliche Glä...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 7 Sicherheiten

Zur Gründung eines Unternehmens werden i. d. R. Kredite benötigt, die nicht leicht zu bekommen sind. Auf die Frage nach Sicherheiten sollten Gründer vorbereitet sein, wenn sie ihre Bank davon überzeugen wollen, dass sie kreditwürdig sind. Dass die Geschäftsaussichten überzeugen, ist Grundvoraussetzung, aber kein ausreichendes Kriterium für eine Kreditvergabe. U. a. kommen fo...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Erstellung und Inhalt des Verteilungsplans

Rz. 2 Nach Ablauf der 2-Wochen-Frist des § 873 ZPO hat der Rechtspfleger einen Verteilungsplan anzufertigen. Grundlage für die Planaufstellung sind der hinterlegte Betrag nebst Zinsen (MünchKomm/ZPO-Eickmann, § 874 Rn. 5; Musielak/Voit/Becker, § 874 Rn. 3; Zöller/Seibel, § 874 Rn. 1; a. A. OLG Karlsruhe, NJOZ 2006, 3649 = InVo 2007, 79) und die Anmeldungen der Pfandgläubiger...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Verfahren zur Aufbewahrung / Liquidierung von vorgefundenen beweglichen Sachen (Abs. 4)

Rz. 11 Satz 1 bestimmt die Voraussetzungen für die Verwertung der bei der Vollstreckung vorgefundenen beweglichen Sachen. Der Gläubiger hat die beweglichen Sachen einen Monat zu verwahren. Werden sie binnen dieser Frist nicht abgefordert, kann er sie verwerten. Rz. 12 Satz 2 regelt, nach welchen Vorschriften die Verwertung der beweglichen Sachen zu erfolgen hat. Die Regelung ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Anderweitige Verwertung durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 7 In Abs. 1 sieht die Vorschrift alternative Möglichkeiten der anderweitigen Verwertung der gepfändeten Sache durch den Gerichtsvollzieher vor. Die Versteigerung kann abweichend von den nicht zwingenden Bestimmungen der §§ 816 ZPO (Frist), 817 ZPO (Beschränkung des Personenkreises; Stundung der Erlöszahlung, ggf. i. V. m. Eigentumsvorbehalt) erfolgen. Nicht abdingbar sin...mehr

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Organisatorische und prozes... / 6.1 Produkterfolgsrechnung

Durch die Überarbeitung der Kostenarten- und Kostenstellenrechnung wurden sämtliche Erlöse und Kosten zwar ab sofort einheitlich verbucht, eine Information über den Erfolg/Misserfolg eines einzelnen Produktes konnte man jedoch noch immer nicht daraus gewinnen. Der nächste logische Schritt war deshalb die Einführung der Kostenträgerrechnung. Für die stufenweise Deckungsbeitrag...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Rechtsbehelfe

Rz. 8 Verfahrensfehler sind durch den Gläubiger und Schuldner – soweit dieser davon betroffen ist – mit der Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO) geltend zu machen. Solche Fehler sind: Unzuständigkeit des Gerichts (§ 873 ZPO), Ablehnung, das Verfahren durchzuführen, Nichtbeachten von Fristen und Ladungen (§ 875 ZPO), die Weigerung, den Teilungsplan auszuführen, obwohl die Widersp...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Erfüllungseinwand

Rz. 20 Der Schuldner ist nicht nur im Verfahren der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO, sondern auch im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 887 ZPO mit seinem Einwand zu hören, der vollstreckbare Anspruch sei erfüllt (BGH, WM 2013, 1611 = Magazindienst 2013, 679 = MDR 2013, 1188; BGH, Rpfleger 2005, 93 = Vollstreckung effektiv 2005, 59 = WM 2005, 48 = ZVI 2004, 728 = N...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Geheimhaltungspflicht

Rz. 28 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 64 Abs. 4 BewG über die Geheimhaltungspflicht entspricht in sachlicher Hinsicht im Wesentlichen dem § 30 Abs. 1 und 2 AO. Diese für Amtsträger i.S. des § 7 AO geltende Vorschrift ist auch auf die nichtbeamteten Mitglieder des Bewertungsbeirates anzuwenden, da sie als amtlich zugezogenen Sachverständige über § 30 Abs. 3 Nr. 2 AO bzw. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.2.7 Zeitlicher Zusammenhang bei schrittweisem Anteilseigner-Wechsel

Tz. 61 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 06) muss die Übertragung der Anteile iSd § 8 Abs 4 S 2 KStG in einem zeitlichen Zusammenhang stehen. Hiervon ist nach Verw-Auff regelmäßig auszugehen, wenn innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren mehr als 50 % der Anteile an der Verlust-Kap-Ges übertragen werden. Diese Aussage in dem ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Verfahren

Rz. 26 [Autor/Stand] Nach § 66 Abs. 4 Satz 1 BewG finden die Verhandlungen des Bewertungsbeirates, seiner Abteilungen und Unterabteilungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Dadurch soll die größtmögliche Sachlichkeit bei der Entscheidungsfindung gewährleistet werden. Allerdings leidet darunter auch die Transparenz der Entscheidung, da die einzelnen Argumente für ode...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.4 Zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen dem Anteilseigner-Wechsel und der Betriebsvermögenszuführung

Tz. 127 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Zwischen der Übertragung der Anteile und der Zuführung neuen BV muss unstreitig ein zeitlicher Zusammenhang bestehen. Nach der urspr Verw-Auff (s Schr des BMF v 16.04.1999, BStBl I 1999, 455 Rn 12) ist grds nur neues BV zu berücksichtigen, das innerhalb von fünf Jahren nach dem stschädlichen AE-Wechsel zugeführt wurde. Wegen des Sonderfalls ...mehr

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ZErb 02/2020, Die Ausschlag... / III. Die Ausschlagungsfrist

Die Ausschlagung muss binnen sechs Wochen erklärt werden, § 1944 Abs. 1 BGB. Die Frist beträgt sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland gehabt hat, oder wenn sich der Erbe bei dem Beginn der Frist im Ausland aufhält, § 1944 Abs. 3 BGB.[16] Voraussetzung für den Fristlauf ist die Kenntnis vom Anfall und Berufungsgrund, § 1944 Abs. 2 BGB. Ist der...mehr

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AGS 02/2020, Sofortiges Ane... / 1 Sachverhalt

Der Kläger, Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin, verlangte die Rückgewähr von Zahlungen der Schuldnerin an das Finanzamt nach §§ 143, 133 InsO. Außergerichtlich lehnte dieses Zahlungen ab. Daraufhin hat der Kläger das beklagte Land verklagt; die Klageschrift ist dem Beklagten mit der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens nach § 276 ZPO u...mehr

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ZErb 02/2020, Verjährung ei... / 2 Gründe

Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg. I. Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Urteil unter anderem in ZEV 2018, 143 veröffentlicht ist, waren Pflichtteilsergänzungsansprüche des Klägers aus § 2329 BGB bereits bei Eingang der Klageschrift verjährt. Daher seien auch die mit der Stufenklage vorbereitend geltend gemachten Ansprüche auf Auskunft und Wertermittlung aus § 242...mehr

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ZErb 02/2020, Die Ausschlag... / IV. Die Form der Ausschlagung

Die Ausschlagung hat dem Nachlassgericht gegenüber zu erfolgen; sie ist zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter Form abzugeben, § 1945 Abs. 1 und 2 BGB i.V.m. § 128 BGB, §§ 40, 63 BeurkG. Kommt ausländisches Erbrecht zur Anwendung und erklärt der Erbe die Ausschlagung vor dem deutschen Nachlassgericht, wo er seinen Aufenthalt hat, ist Folgendes ...mehr

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FoVo 02/2020, Pfändungs- un... / Leitsatz

Hat der Insolvenzgläubiger vor der in § 88 InsO genannten Frist einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) gegen den Schuldner erwirkt, so ist in der Wohlverhaltensphase auf die Erinnerung des Schuldners nur dessen Vollziehung auszusetzen; er ist nicht aufzuheben. AG Hamburg-Altona, Beschl. v. 12.6.2019 – 320a M 7/13mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Berufung und Pflichten der Mitglieder (Abs. 3)

Rz. 22 [Autor/Stand] Über § 67 Abs. 3 BewG wird die Anzahl und die Funktion der Mitglieder des Gutachterausschusses gesetzlich festgelegt. Danach bestehen die Gutachterausschüsse grundsätzlich aus sieben Personen. Allerdings ist eine Erweiterung der Mitgliederzahl möglich. Rz. 23 [Autor/Stand] Den Vorsitz führt der Oberfinanzpräsident der jeweiligen Oberfinanzdirektion oder e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.4.2018

Rz. 1.1 [Autor/Stand] Mit den Entscheidungen vom 18.4.2018[2] hat das Bundesverfassungsgericht die Unvereinbarkeit der Einheitsbewertung mit Art. 3 Abs. 1 GG festgestellt. Ursächlich hierfür sind flächendeckend auftretende Wertverzerrungen bei der Einheitsbewertung. Die Ungleichbehandlungen sind in der normativen Struktur der Einheitsbewertung in ihrer heutigen Handhabung an...mehr

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ZErb 02/2020, Die Nachlasss... / c) Eingang von Forderungsanmeldungen

Der Erbe sollte das Nachlassgericht[17] von seinem Aufruf informieren, weil der Gläubiger nach seiner Wahl beim Gericht oder beim aufrufenden Miterben seine Forderung anmelden kann. Das Gericht erstellt weder eine Forderungsliste noch prüft es die Einhaltung der Frist. Für die Entgegennahme der Forderungsanmeldung berechnet das Gericht eine Gebühr von 15 EUR (Nr. 12410 (1) N...mehr

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ZErb 02/2020, Die Ausschlag... / 1. Sachliche Zuständigkeit

Gemäß § 1945 Abs. 1 BGB erfolgt die Ausschlagung gegenüber dem Nachlassgericht. Die Ausschlagungserklärung selbst ist dabei eine form- und amtsempfangsbedürftige Willenserklärung.[3] Sie ist beachtlich, wenn sie innerhalb der Frist dem zuständigen Nachlassgericht gegenüber abgegeben wird. Sie wird daher nach Maßgabe des § 130 Abs. 1 und Abs. 2 BGB mit dem Zugang beim Nachlas...mehr

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ZErb 02/2020, Die Nachlasss... / 3. Folgen des privaten Aufgebots

Die Teilung darf erst nach fruchtlosem Ablauf der Frist erfolgen;[18] eine Teilung vor Ablauf der Anmeldefrist führt zur Unwirksamkeit des privaten Aufgebots und schafft keine Quotenhaftung. Das Aufgebot des § 2061 BGB wirkt nach h.M. auch gegen die Gläubiger des § 1972 BGB (Gläubiger von Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen).[19] Der Aufruf nach § 2061 BGB bringt ...mehr

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ZErb 02/2020, Die Nachlasss... / 1. Zweck

Nach § 1970 BGB können die Nachlassgläubiger im Wege des Aufgebotsverfahrens vom Nachlassgericht zur Anmeldung ihrer Forderungen aufgefordert werden. Damit sollen die Erben einen besseren Überblick über die Nachlassverbindlichkeiten erhalten können, um gegebenenfalls eine Haftungsbeschränkung durch Antrag auf Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz (§ 1975 BGB) herbeiführe...mehr

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FF 02/2020, Rechtsprechung ... / Betreuervergütung

BGH, Beschl. v. 4.12.2019 – XII ZB 338/19 Die Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilpädagogen an einer hessischen Fachschule für Heilpädagogik nach vorangegangener Berufsausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher ist einer abgeschlossenen Ausbildung an einer Hochschule i.S.v. § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VBVG (in der bis zum 26.7.2019 geltenden Fassung, vgl. § 12 VBVG) nicht v...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Folgen für die Bewertung

Rz. 15 [Autor/Stand] Bei Erstellung eines Gebäudes in Bauabschnitten ist jeder in einem besonderen Bauabschnitt errichtete und bezugsfertige Teil des Gebäudes als bezugsfertiges Gebäude anzusehen mit der Folge, dass von der Fertigstellung des ersten Bauabschnitts ab bereits ein bebautes Grundstück vorliegt (§ 74 Satz 2 BewG). Bei der Fortschreibung zum bebauten Grundstück be...mehr

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FoVo 02/2020, Die anwaltlic... / II. Nicht auf Gebühren verzichten

Das (erste) Versäumnisurteil Nach § 331 ZPO ergeht gegen den Beklagten nach Maßgabe des schlüssigen Vorbringens des Klägers Versäumnisurteil, wenn der Beklagte im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht erscheint. Hat der Kläger seinen Vortrag also schlüssig begründet, wird der Klage vollständig stattgegeben. Hinweis Nach § 708 Nr. 2 ZPO wird das Versäumnisurteil ohne Sicherhe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bauabschnitt

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Errichtung eines Gebäudes in Bauabschnitten liegt vor, wenn ein baurechtlich genehmigtes Gebäude – einschließlich des Innenausbaus – nicht in zusammenhängender Bauentwicklung im planmäßig vorgesehenen Umfang – nicht in einem Zuge – bezugsfertig erstellt wird, sondern einzelne Teile des Gebäudes (z.B. einzelne Stockwerke, einzelne Wohnungen) in besond...mehr

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ZErb 02/2020, Die Nachlasss... / 3. Aufgebot

Waren die Ermittlungen erfolglos, kommt ein Aufgebot im eBAnz in Frage; dafür ist das Nachlassgericht zuständig[43] (Aktenzeichen VI), nicht etwa die Zivilabteilung des Amtsgerichts (Aktenzeichen C); das ist spätestens seit Verschiebung des Aufgebotsverfahrens von der ZPO in das FamFG (2009) eindeutig, trotzdem finden sich noch vereinzelt Beschlüsse der Zivilabteilung im eBA...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.9 Betriebsvermögenszuführung durch Umwandlung

Tz. 125 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Das Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 11) stellt klar, dass neues BV iSd § 8 Abs 4 S 2 KStG auch durch die Verschmelzung (uE auch Einbringung, Spaltung) einer anderen Gesellschaft auf die Verlustgesellschaft zugeführt werden kann. Ob die Verlustgesellschaft nach der Verschmelzung ihr Nenn-Kap erhöht, spielt für die Anwendung de...mehr

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ZErb 02/2020, Die Nachlasss... / 3. Voraussetzungen des Aufgebots nach § 352d FamFG

Ein Erbscheinsantrag ist Voraussetzung des Erbenaufgebots.[24] Der Antragsteller kann das Erbenaufgebot anregen;[25] ein Antrag ist nicht erforderlich. Es liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Nachlassgerichts, ob es eine öffentliche Aufforderung nach § 352d FamFG erlässt.[26] Der Erlass der Aufforderung kann nicht von der Zahlung eines Auslagenvorschusses für die Veröffentli...mehr

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zfs 02/2020, Umfang der Pro... / 2 Aus den Gründen:

"…" [5] II. Die Voraussetzungen für die Gewährung von PKH liegen nicht vor. Die von der Antragstellerin beabsichtigte Rechtsverfolgung ist ohne hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 114 Abs. 1 S. 1 ZPO). [6] 1. Die Rechtsbeschwerde ist allerdings statthaft, weil das Beschwerdegericht sie in dem angefochtenen Beschluss zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO). (…...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Kostenrecht: Schlichte Änderung in Schätzungsfällen innerhalb der Klagefrist

Weist das Finanzamt einen Einspruch gegen einen Schätzungsbescheid als unbegründet zurück, weil die Steuererklärung vor Erlass der Einspruchsentscheidung immer noch nicht – zur Gänze – erstellt und beim Finanzamt eingereicht wurde, steht der Berater vor der insbesondere unter kostenrechtlichen Gesichtspunkten bedeutsamen Frage, ob er gegen die Einspruchsentscheidung Klage be...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Gebührenrecht: Pflicht zur verantwortlichen Kanzleiführung

Das LG Frankfurt hat sich in seinem Urteil v. 7.12.2018 (Az. 5/35 StL 9/18) mit der Frage auseinandergesetzt, unter welchen Voraussetzungen die verantwortliche Führung einer Steuerberatungsgesellschaft verletzt wird. Das Landgericht stützt seinen Vorwurf der schuldhaften Verletzung der Berufspflichten auf § 32 Abs. 3 Satz 2 StBerG aus dem eindeutig hervorgeht, dass eine Steu...mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.1.4.1.2 Grundsätzliche Probleme bei den die Frist auslösenden Tatbeständen

Rz. 37 Im Zweifel will der behinderte Mensch die ihm günstigste Art der Leistungsgewährung in Anspruch nehmen, sodass der gestellte Antrag umfassend, d. h. auf alle nach Lage des Falles in Betracht kommenden Leistungen zu prüfen ist (Meistbegünstigungsprinzip; BSG, Urteil v. 30.10.2014, B 5 R 8/14 R). Der Rehabilitationsträger muss rein theoretisch in der Lage sein, seine mut...mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.5 Verlängerung der Frist zur Ermittlung des Teilhabebedarfs wegen der Notwendigkeit eines Gutachtens (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 67 Ist für die Feststellung des Rehabilitationsbedarfs ein Gutachten erforderlich, wird die Entscheidung über die beantragte Leistung gemäß § 14 Abs. 2 Satz 3 innerhalb von 2 Wochen nach Vorliegen des Gutachtens getroffen. Bei der Frist ist der Tag der Entscheidung über die Teilhabeleistung maßgebend, nicht dagegen der Tag, an dem der Rehabilitand z. B. bei postalischer ...mehr