Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Weitere Gebühren

Rz. 32 In Rechtsprechung und Literatur war die Abgrenzung des Abgeltungsbereichs der Grundgebühr zur Verfahrensgebühr[24] umstritten. Rz. 33 Nach einer Auffassung in der Kommentarliteratur[25] sollten sich die Abgeltungsbereiche von Verfahrensgebühr und Grundgebühr gegenseitig ausschließen. Beide Gebühren seien tatbestandlich voneinander abzugrenzen. Zunächst entstehe die Gru...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Nur erstinstanzliche Gebühr

Rz. 51 Die Anrechnung gilt nur für die Gebühr der VV 4143. Nur die im ersten Rechtszug angefallene 2,0-Gebühr nach VV 4143 wird auf die Gebühren eines erstinstanzlichen Zivilverfahrens angerechnet. Gleiches gilt allerdings, wenn die Ansprüche erstmals im Berufungsverfahren geltend gemacht worden sind. Auch in diesem Fall ist die 2,0-Gebühr (Anm. Abs. 1 zu VV 4143) auf die Ge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Problemstellungen bei Gebühren- und Zahlungsanrechnung (Abs. 2 a.F.)

Rz. 20 Zahlungen gemäß § 58 Abs. 2 können aber nur dann als Anrechnungsbeträge für eine Anrechnung nach § 15a, VV Vorb. 3 Abs. 4 herangezogen werden, soweit sie noch nach einer Verrechnung auf den Differenzbetrag zwischen Wahlanwaltsvergütung (§ 13) und Vergütung eines im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalts (§ 49) verbleiben. Der Gesetzgeber hatte indes bei Ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gebühren im ersten Rechtszug, VV Teil 3 Abschnitt 1

Rz. 11 In schiedsrichterlichen Verfahren entstehen Wertgebühren, sodass Teil 3 Abschnitt 1 zunächst nur insoweit anwendbar ist, als sich die Gebührenregelungen nicht auf Betragsrahmengebühren beziehen. Anwendbar sind über § 36 Abs. 1 Nr. 1 daher Die Verfahrensgebühr gemäß VV 3100 mit einem Gebührensatz von 1,3 entsteht – wie auch sonst (zu den weite...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gebühr für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels/Gutachten (VV 2100–2103)

Rz. 85 Die Gebühren für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels sowie die Gutachtengebühr nach VV 2100–2103 sind nach VV 1008 erhöhungsfähig (vgl. VV 2100 Rdn 36).[216] Die Gebühren sind anders als die vereinbarte Gebühr für die Beratung (§ 34) im VV geregelt, so dass VV 1008 nach VV Vorb. 1 grds. anwendbar ist (vgl. Rdn 82). Ferner schreiben die Anm. zu VV 2100 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts

Rz. 5 Der beigeordnete Rechtsanwalt wird gebührenrechtlich wie ein Verfahrensbevollmächtigter behandelt. Beteiligt er sich wie ein Verfahrensbevollmächtigter am Verfahren, kann er bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen alle Gebühren der VV 3100 ff. erhalten. Er hat gegen den Antragsgegner, dem er beigeordnet ist, auch dann einen Gebührenanspruch, wenn dieser mit de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Ermittlung für jede Gebühr gesondert

Rz. 16 Der Gegenstandswert muss nicht für sämtliche Gebühren in derselben Angelegenheit der gleiche sein. Für jede Gebühr ist der Gegenstandswert vielmehr gesondert zu ermitteln. Es kann daher durchaus vorkommen, dass sich eine Gebühr nach dem Wert nur eines Gegenstandes richtet und eine andere Gebühr nach den zusammengerechneten Werten. Beispiel: Eingeklagt werden 10.000 EU...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Bestimmung der Gebühr

Rz. 57 Der Wahlanwalt bestimmt die Höhe der jeweiligen Gebühren unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 Abs. 1 für das Wiederaufnahmeverfahren gesondert, also unabhängig davon, wie hoch die Gebühren im ersten Rechtszug bemessen worden waren.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Höhe der Gebühren

Rz. 55 Der Gebührenrahmen beläuft sich in allen Instanzen sowohl für die Verfahrens- als auch für die Terminsgebühr auf 44 EUR bis 517 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 280,50 EUR.[50] Rz. 56 Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich der Gebührenrahmen nach VV 1008 um jeweils 30 % je weiteren Auftraggeber, sodass er sich bei zwei Auftraggebern auf 57,20 EUR bis 672,10 EUR beläuft. D...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 12. Erstattungsfähigkeit der Gebühren des erst nach Gutachtenerstattung tätigen Rechtsanwalts

Rz. 308 Es ist zu differenzieren: Rz. 309 Wird der Rechtsanwalt zwar erst nach Vorlage des Gutachtens beauftragt, allerdings mit der Maßgabe, die inhaltliche Richtigkeit des Gutac...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Im gerichtlichen Verfahren werden keine Gebühren erhoben

Rz. 24 Insoweit im gerichtlichen Verfahren Gerichtsgebühren nicht vorgesehen sind, kann folgerichtig ebenfalls keine Bindungswirkung nach § 32 Abs. 1 zustande kommen, weil eine gerichtliche Wertfestsetzung ausscheidet. Dennoch gibt es Verfahren, die zwar gerichtsgebührenfrei geführt werden, in denen die anwaltliche Tätigkeit aber nach dem Gegenstandswert zu bemessen ist. Auc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gebühren bei außergerichtlichen Verhandlungen

Rz. 33 Außergerichtliche Verhandlungen in der Form von mündlichen bzw. fernmündlichen Besprechungen begründen die Terminsgebühr nach VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2, wenn dem Rechtsanwalt ein Auftrag zur Vertretung im Sinne von Teil 3, insbesondere ein Prozessauftrag erteilt wurde. Eine Anhängigkeit ist nicht erforderlich.[37] Im Übrigen sind außergerichtliche Verhandlungen dur...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Gebühren und Vergütung im Beschwerdeverfahren gegen die Wertfestsetzung

Rz. 263 Die Verfahren sind gebührenfrei (§ 68 Abs. 3 S. 1 GKG; § 59 Abs. 3 S. 1 FamGKG; § 83 Abs. 3 S. 1 GNotKG; § 31 Abs. 5 S. 1 KostO). Rz. 264 Erhebt der Rechtsanwalt in eigener Sache Wertbeschwerde, so erhält er mangels eines Auftraggebers keine Vergütung. Beauftragt der Anwalt einen anderen Anwalt mit der Einlegung einer Streitwertbeschwerde, so erhält dieser hierfür ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Volle Gebühren der ersten Stufe (bis 4.000 EUR)

Rz. 9 Bis zu einem Gegenstandswert von 4.000 EUR wirkt sich die Beiordnung oder Bestellung für den Anwalt in der Regel nicht nachteilig, häufig aber vorteilhaft aus. Eine finanzielle Einbuße braucht er nicht hinzunehmen, weil die Staatskasse in Höhe der vollen Regelvergütung für seine Entlohnung einsteht. Mit der Staatskasse hat er eine verlässliche Schuldnerin und das Vertr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren in Beschlussverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen (VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. c)

Rz. 50 Der Anwalt erhält demgemäß grundsätzlich eine 1,6-Verfahrensgebühr nach VV 3206, die sich im Fall einer vorzeitigen Beendigung auf einen Gebührensatz von 1,1 ermäßigt (VV 3207 i.V.m. Anm. zu VV 3201). Bei mehreren Auftraggebern ist die Verfahrensgebühr nach VV 1008 um 0,3 je weiteren Auftraggeber zu erhöhen, sofern derselbe Verfahrensgegenstand vorliegt. Rz. 51 Unter d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren in Rechtsbeschwerdeverfahren im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit (VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. d)

Rz. 57 Der Anwalt erhält grundsätzlich eine 1,6-Verfahrensgebühr nach VV 3206, die sich im Fall einer vorzeitigen Beendigung auf einen Gebührensatz von 1,1 ermäßigt (VV 3207 i.V.m. Anm. zu VV 3201). Bei mehreren Auftraggebern ist die Verfahrensgebühr nach VV 1008 um 0,3 je weiteren Auftraggeber zu erhöhen, sofern derselbe Verfahrensgegenstand vorliegt. Rz. 58 Unter den Voraus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren

Rz. 141 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr mit einem Gebührensatz von 2,3 (VV 3208). Wird der Auftrag vorzeitig beendet, kann sich in den Rechtsmittelverfahren gegen Entscheidungen des BPatG die Verfahrensgebühr auf einen Gebührensatz von 1,8 (VV 3209 i.V.m. VV 3201) ermäßigen. Rz. 142 Für die Wahrnehmung eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren in Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem EU-VSchDG (VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. h)

Rz. 92 Der Anwalt erhält im Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 24 Abs. 1 EU-VSchDG, in dem die Vertretung durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt vorgeschrieben ist (§§ 26 Abs. 5, 25 Abs. 4, 17 EU-VSchDG), grundsätzlich eine 2,3-Verfahrensgebühr nach VV 3208, die sich im Fall einer vorzeitigen Beendigung auf einen Gebührensatz von 1,8 ermäßigt (VV 3209 i.V.m. Anm. zu VV...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Gebühren

Rz. 155 Ist dem Anwalt Auftrag zur Klage auf Erfüllung der überwiesenen Forderung oder Klage auf Schadensersatz gemäß § 840 Abs. 2 ZPO erteilt worden, gelten VV 3100 ff. direkt, und zwar sowohl für den Vertreter des Gläubigers als auch für den des Drittschuldners.[142] Kommt es danach nicht mehr zu einer Klageerhebung, weil der Drittschuldner zahlt, steht dem Anwalt gemäß VV...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren in Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem SpruchG (VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. i)

Rz. 100 Der Anwalt erhält demgemäß grundsätzlich eine 2,3-Verfahrensgebühr nach VV 3208, die sich im Fall einer vorzeitigen Beendigung auf einen Gebührensatz von 1,8 ermäßigt (VV 3209 i.V.m. Anm. zu VV 3201). Bei mehreren Auftraggebern ist die Verfahrensgebühr nach VV 1008 nicht zu erhöhen (arg. e § 31 Abs. 2, 2. Hs.). Dies gilt auch für den gemeinsamen Vertreter der Antrags...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren in Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b

Rz. 41 Der Anwalt erhält demgemäß grundsätzlich eine 2,3-Verfahrensgebühr nach VV 3208, die sich im Fall einer vorzeitigen Beendigung auf einen Gebührensatz von 1,8 ermäßigt (VV 3209 i.V.m. Anm. zu VV 3201). Bei mehreren Auftraggebern ist die Verfahrensgebühr nach VV 1008 um 0,3 je weiteren Auftraggeber zu erhöhen, sofern derselbe Verfahrensgegenstand vorliegt. Rz. 42 Unter d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) RVG-Gebühren

Rz. 24 Nach § 1 Abs. 2 S. 2, § 1835 Abs. 3 BGB kann der anwaltliche Verfahrenspfleger jedoch ausnahmsweise Aufwendungsersatz in Gestalt einer Vergütung nach dem RVG verlangen, soweit er seine spezifische anwaltliche Qualifikation für Aufgaben einsetzt, für deren Erfüllung ein rechtsunkundiger Laie als Verfahrenspfleger oder Verfahrensbeistand wegen der besonderen rechtlichen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren in Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem WpÜG (VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. j)

Rz. 112 Da sich die Beteiligten gemäß §§ 10 Abs. 4, 114 Abs. 2 FamFG nur durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen können, beträgt die Verfahrensgebühr 2,3 (VV 3208), die sich unter den Voraussetzungen der VV 3209 auf einen Gebührensatz in Höhe von 1,8 ermäßigt. Eine Erhöhung der Verfahrensgebühr nach VV 1008 kommt in Betracht, wenn in derselben Angeleg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Übersicht über die Gebühren

Rz. 29 Nach VV 6300, 6301 erhält der Anwalt in jedem Rechtszug die gleichen Betragsrahmengebühren bzw. Festgebühren. Eine Staffelung wie in Strafsachen nach verschiedenen Instanzen findet nicht statt. Die größere Bedeutung z.B. im Rechtsmittelverfahren kann ggf. durch die entsprechende Ermessensausübung nach § 14 Abs. 1 erfasst werden. Rz. 30 Jeder Rechtszug stellt eine eigen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / G. Weitere sonstige Gebühren

Rz. 16 Neben der Grundgebühr entsteht immer zugleich auch die Verfahrensgebühr, da diese nach VV Vorb. 5 Abs. 2) "für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information" entsteht. Nun ist es aber nicht möglich, sich in die Sache einzuarbeiten, ohne Informationen entgegenzunehmen und bereits die Verteidigung zu betreiben (siehe hierzu ausführlich VV 4100 Rdn 31). Das ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren in Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem EnWG (VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. f)

Rz. 74 Der Anwalt erhält im Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 86 Abs. 1 EnWB, in dem die Vertretung durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt vorgeschrieben ist (§ 88 Abs. 5 i.V.m. § 80 Abs. 1 S. 1 EnWG), grundsätzlich eine 2,3-Verfahrensgebühr nach VV 3208, die sich im Fall einer vorzeitigen Beendigung auf einen Gebührensatz von 1,8 ermäßigt (VV 3209 i.V.m. Anm. zu VV 3...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren in Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem GWB (VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. e)

Rz. 66 Der Anwalt erhält demgemäß grundsätzlich eine 2,3-Verfahrensgebühr nach VV 3208, die sich im Fall einer vorzeitigen Beendigung auf einen Gebührensatz von 1,8 ermäßigt (VV 3209 i.V.m. Anm. zu VV 3201). Bei mehreren Auftraggebern ist die Verfahrensgebühr nach VV 1008 um 0,3 je weiteren Auftraggeber zu erhöhen, sofern derselbe Verfahrensgegenstand vorliegt. Rz. 67 Unter d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren in Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem KSpG (VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. g)

Rz. 82 Der Anwalt erhält im Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 35 Abs. 4 KSpG, in dem die Vertretung durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt vorgeschrieben ist (§ 35 Abs. 6 EnWG i.V.m. §§ 88 Abs. 5, 80 Abs. 1 S. 1 EnWG), grundsätzlich eine 2,3-Verfahrensgebühr nach VV 3208, die sich im Fall einer vorzeitigen Beendigung auf einen Gebührensatz von 1,8 ermäßigt (VV 3209 i....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren in Rechtsbeschwerdeverfahren nach VV Vorb. 3.2.2 Nr. 1 Buchst. a

Rz. 24 Der Anwalt erhält in Rechtsbeschwerdeverfahren gegen Beschwerdeentscheidungen nach VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. a grundsätzlich eine 2,3-Verfahrensgebühr nach VV 3208, die sich im Fall einer vorzeitigen Beendigung auf einen Gebührensatz von 1,8 ermäßigt (VV 3209 i.V.m. Anm. zu VV 3201). Bei mehreren Auftraggebern ist die Verfahrensgebühr nach VV 1008 um 0,3 je weitere...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / F. Keine weitere Allgemeine Gebühr

Rz. 15 Weitere Allgemeine Gebühren sind in Bußgeldsachen im Gegensatz zu den Gebühren in Strafsachen nicht vorgesehen. Insbesondere sind hier keine besonderen Terminsgebühren für Termine außerhalb der Hauptverhandlung vorgesehen. Der Gesetzgeber hielt hier im Gegensatz zu den Strafsachen eine gesonderte Regelung nicht für erforderlich. Sofern also in Bußgeldsachen Termine au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Jede Gebühr wird erhöht

Rz. 94 Erfüllt die Tätigkeit des gemeinsamen Anwalts die Tatbestände für mehrere Gebühren, die nach VV 1008 erhöhungsfähig sind, so ist jede dieser Gebühren zu erhöhen. Das ist insbesondere der Fall, wenn der Anwalt die Mandanten (vgl. dazu Rdn 71) in einer Strafsache im Ermittlungs- und im Hauptverfahren vertritt. Die Verfahrensgebühren VV 4104 und VV 4106 werden dann erhöh...mehr

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AnwaltKommentar RVG / e) Höhe der Pauschale bei den einzelnen Gebühren

Rz. 38 Da nach VV 2501 ff. Festgebühren gewährt werden, kommen folglich nur folgende Postentgeltpauschalen in Betracht:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Höhe der Gebühr

a) Gerichtliches Verfahren Rz. 520 Ist über den Gegenstand des Vertrages kein gerichtliches Verfahren und auch kein Prozesskostenhilfeverfahren anhängig, erhält der Anwalt für seine Mitwirkung eine 1,5-Einigungsgebühr. Mit gerichtlichem Verfahren ist hier nicht das Erkenntnisverfahren gemeint, sondern ein Verfahren im Rahmen der Zwangsvollstreckung.[547] Schwebt also wegen de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1In Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das Gerichtskostengesetz nicht anzuwenden ist, entstehen Betragsrahmengebühren. 2In sonstigen Verfahren werden die Gebühren nach dem Gegenstandswert berechnet, wenn der Auftraggeber nicht zu den in § 183 des Sozialgerichtsgesetzes genannten Personen gehört; im Verfahren nach § 201 Absatz 1 des Sozialger...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / a) Gebühren

Rz. 171 Im erstinstanzlichen Verfahren richtet sich die Vergütung in einstweiligen Anordnungsverfahren nach den VV 3100 ff. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr. Rz. 172 Der Anwalt erhält zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach VV 3100 (VV Vorb. 3 Abs. 2). Rz. 173 Soweit die einstweilige Anordnung von Amts wegen ergeht oder auf Antrag des Gegners und der Anwalt nicht mehr ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Einmaligkeit der Gebühr

Rz. 147 Die Einigungsgebühr kann in derselben Angelegenheit grundsätzlich nur einmal entstehen. Hiervon gibt es zwei Ausnahmen:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) "Angemessene Gebühr"

Rz. 17 In VV 2103 a.F. war bis zum 30.6.2006 eine "angemessene" Gebühr vorgesehen. Diese ist mit Wegfall der Gebühren für Beratung und Gutachten zum 1.7.2006 abgeschafft worden. Die Vereinbarung einer angemessenen Gebühr ist nach § 4 Abs. 3 S. 2 nicht möglich. Es gilt dann die gesetzliche Vergütung[2] (siehe § 4 Rdn 37 f.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Zusätzliche Gebühr nach Einstellung oder Einigung

Rz. 35 Daneben kommt eine zusätzliche Gebühr nach VV 4141 in Betracht, wenn das Verfahren nicht nur vorläufig eingestellt wird (Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 4141). Die anderen Varianten der Anm. zu VV 4141 sind im vorbereitenden Verfahren nicht einschlägig. Allerdings kann die zusätzliche Gebühr der VV 4141 nicht neben einer Einigungsgebühr nach VV 4147 anfallen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Höhe der Gebühr

Rz. 21 Die Höhe der Grundgebühr beläuft sich für den Wahlverteidiger auf 44 EUR bis 396 EUR, die Mittelgebühr beträgt 220 EUR. Rz. 22 Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt erhält eine Festgebühr in Höhe von 176 EUR. Rz. 23 Befindet sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß, beläuft sich der Gebührenrahmen für den Wahlverteidiger auf 44 EUR bis 495 EUR; die Mittel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gebühr

Rz. 74 Aufgrund VV Vorb. 3.3.3 Abs. 1 Nr. 2 findet der Unterabschnitt 3 auch auf die Vollstreckung Anwendung. Gemeint ist damit die Zwangsvollstreckung nach dem FamFG, das jedoch insoweit den Begriff der Vollstreckung verwendet. Unter Vollstreckung (nach dem FamFG) i.S.v. VV Vorb. 3.3.3 Abs. 1 Nr. 2 ist deshalb die Vollstreckung verfahrensleitender Entscheidungen nach § 35 F...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Betragsrahmengebühren für die Tätigkeit außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens

Rz. 91 Die im VV Teil 2 Abschnitt 1 "Beratung und Gutachten" (VV 2100 bis VV 2103) bisher vorgesehenen Beratungsgebühren sind zum 30.6.2006 weggefallen. Sie sind durch die zum 1.7.2006 in Kraft getretene Neufassung von § 34 ersetzt worden. Danach soll der Rechtsanwalt für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebüh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Wertgebühren für die Tätigkeit außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens

Rz. 102 Die im VV Teil 2 Abschnitt 1 "Beratung und Gutachten" (VV 2100 bis VV 2103) bisher vorgesehenen Beratungsgebühren sind zum 30.6.2006 weggefallen. Sie sind durch die zum 1.7.2006 in Kraft getretene Neufassung von § 34 ersetzt worden. Danach soll der Rechtsanwalt für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Höhe der Gebühr (Anm. Abs. 3)

Rz. 104 Ebenso wie die Gebühr nach VV 4141 erhält der Anwalt die Zusätzliche Gebühr nach VV 5115 in Höhe der jeweiligen Verfahrensmittelgebühr (Anm. Abs. 3 S. 2). Faktisch handelt es sich hier also ebenfalls um eine Festgebühr (str.; siehe Rdn 104). Rz. 105 Auch bei der Gebühr der VV 5115 ist die Staffelung nach der Höhe der Geldbuße zu berücksichtigen. Rz. 106 Maßgebend für d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahren, in denen das GKG anwendbar ist

Rz. 146 In Verfahren nach Abs. 1 S. 2, in denen das GKG anwendbar ist, bestimmt sich die Kostenerstattung gemäß § 197a Abs. 1 S. 1, 2. Hs. SGG nach § 162 VwGO . Rz. 147 Nach § 162 Abs. 1 VwGO sind nur die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Die Notwendigkeit einer Aufwendung beurteilt sich aus der Sicht einer verständigen Partei, die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Höhe der Gebühr

Rz. 23 Ebenso wie nach bisherigem Recht findet eine Staffelung der Gebühren je nach Zuständigkeit des Gerichts statt. Der Anwalt erhält danach im Verfahren vor dem Amtsgericht:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Keine Gebühr nach VV 3500

Rz. 184 Da die Erinnerung nach § 766 ZPO zum Vollstreckungsrechtszug gehört,[172] wird die Tätigkeit im Erinnerungsverfahren mit der Verfahrensgebühr VV 3309 und ggf. der Terminsgebühr VV 3310 abgegolten.[173] Eine Erhöhung dieser 0,3 Gebühren auf die 0,5 Gebühren nach VV 3500, 3513 findet nicht statt. Frühere anderslautende Rechtsprechung[174] ist überholt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Betragsrahmengebühr für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels, VV Teil 2 Abschnitt 1

Rz. 98 Nach VV 2102 erhält der Rechtsanwalt für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen, eine Betragsrahmengebühr i.H.v. 36 EUR bis 384 EUR (Mittelgebühr 207 EUR). Die Gebühr ist aber auf eine Gebühr für das Rechtsmittelverfahren anzurechnen. Ist die Prüfun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Wertgebühr für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels, VV Teil 2 Abschnitt 1

Rz. 109 Nach VV 2100 erhält der Rechtsanwalt für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels eine 0,5 bis 1,0 Wertgebühr (Mittelgebühr 0,75). Die Gebühr ist aber auf eine Gebühr für das Rechtsmittelverfahren anzurechnen. Ist die Prüfung der Erfolgsaussichten mit der Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens verbunden, so beträgt nach VV 2101 die Gebühr 1,3.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Zusätzliche Gebühr (VV 4141)

Rz. 36 Bei Abschluss einer Einigung im Privatklageverfahren fällt keine zusätzliche Gebühr nach VV 4141 an. Dies folgt aus dem neu eingefügten S. 2 zu Anm. Abs. 2 zu VV 4141, der regelt, dass die zusätzliche Gebühr nach VV 4141 und die Einigungsgebühr nach VV 4147 nicht zugleich entstehen können, sondern sich gegenseitig ausschließen. Rz. 37 Erledigt sich ein Privatklageverfa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Maßgeblichkeit der letzten Gebühr (Abs. 4 S. 3)

Rz. 246 Abs. 4 S. 3 bestimmt, dass in Fällen, in denen mehrere Gebühren entstanden sind, die zuletzt angefallene Gebühr maßgeblich ist. Das betrifft vor allem Fälle, in denen dem gerichtlichen Verfahren ein Schlichtungsverfahren nach § 15a EGZPO vorausgegangen ist oder auch diejenigen Fälle, in denen einer außergerichtlichen Tätigkeit des Anwalts ein Mahnverfahren und sodann...mehr