Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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Anhang II. Einstweiliger Re... / 2. Aufhebungs- und Abänderungsverfahren

Rz. 198 Zu beachten ist auch hier, dass das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen oder vorläufigen Anordnung sowie ein nachfolgendes Verfahren auf Aufhebung oder Abänderung zusammen mit dem Anordnungsverfahren nach § 16 Nr. 5 eine Angelegenheit i.S.d. § 15 bilden. Der Anwalt erhält daher keine weiteren Gebühren. Wird der Anwalt dagegen erstmals im Aufhebungs- oder Abänder...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Inanspruchnahme des Mandanten

Rz. 19 § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO schließt die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen des im Wege der PKH beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Partei aus (Forderungssperre).[32] Die Forderungssperre erfasst aber nur solche Ansprüche des beigeordneten Rechtsanwalts, für welche PKH bewilligt worden ist. Die Sperrwirkung greift daher grundsätzlich nicht für Vergütungsansprüche de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Terminsgebühr VV 6301

a) Höhe Rz. 17 Der gerichtlich beigeordnete Rechtsanwalt (§ 7 ThUG) erhält im Anordnungsverfahren (vgl. §§ 5 ThUG) aus der Staatskasse als Terminsgebühr nach § 20 Abs. 1 ThUG, VV 6301 eine Festgebühr in Höhe von 224 EUR. Soweit hier ein Wahlanwalt tätig wird (vgl. dazu Rdn 10), fällt eine Betragsrahmengebühr von 44 bis 517 EUR an. Die Mittelgebühr beträgt 280,50 EUR. Für die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Anrechnung bei Abmahnung und einstweiliger Verfügung

Rz. 255 Nach überwiegender Ansicht[300] ist die für eine Abmahnung entstandene Geschäftsgebühr nach Abs. 4 auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden einstweiligen Verfügungsverfahrens anzurechnen. Nach der Gegenansicht[301] kommt eine Anrechnung nicht in Betracht, weil die Abmahnung und das einstweilige Verfügungsverfahren nicht denselben Gegenstand betreffen. Dieser zweit...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Erstattungsfragen

Rz. 18 Zu Erstattungsfragen im Zusammenhang mit den Gebühren nach VV Teil 6 Abschnitt 4 wird auf die Ausführungen zu VV Vorb. 6.4 und die dortigen Verweise hingewiesen (siehe VV Vorb. 6.4 Rdn 28 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse ist auf die gesetzliche Vergütung gerichtet und bestimmt sich nach den Beschlüssen, durch die die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet oder bestellt worden ist, soweit nichts anderes bestimmt ist. Erstreckt sich die Beiordnung auf den Abschluss eines Vertrags im Sinne der Nummer 1000 des Vergütungsver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 49 Grundsätzlich ist in VV 3305 bis 3308 geregelt, welche Gebühren für den im Mahnverfahren tätigen Rechtsanwalt anfallen. Es kann also auf die dortige Kommentierung verwiesen werden. Hier sollen nur einige Besonderheiten behandelt werden, die im Mahnverfahren zum Entstehen einer Verfahrensgebühr nach VV 3100 führen können.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gerichtliche Verfahren (S. 2)

Rz. 25 Nach Abs. 1 S. 2 darf für die anwaltliche Tätigkeit in einem gerichtlichen Verfahren für den Fall des Misserfolgs vereinbart werden, dass keine oder eine geringere als die gesetzliche Vergütung zu zahlen ist, wenn für den Erfolgsfall ein angemessener Zuschlag auf die gesetzliche Vergütung vereinbart wird. Diese ergänzende Bestimmung für das Erfolgshonorar ist im Konte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anwaltskosten

Rz. 46 Eine Erstattung der in den Verfahren nach Nr. 1 angefallenen Anwaltskosten soll nach ganz h.M. nicht in Betracht kommen, es sei denn, die Parteien haben die Erstattung z.B. in einem Vergleich vereinbart.[40] Dies wird aus den gleich lautenden Formulierungen in § 91 Abs. 3 ZPO und § 15a Abs. 4 EGZPO gefolgert. Dort heißt es nur, dass die "Kosten der Gütestelle" zu den ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Form und Inhalt der Entscheidung

Rz. 95 Das Gericht entscheidet über den Bewilligungsantrag durch Beschluss. Das OLG entscheidet mit einem Richter (Abs. 2 S. 4 i.V.m. § 42 Abs. 3 S. 1). Er hat die Sache dem Senat in der Besetzung von drei Richtern zu übertragen, wenn es zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten ist (Abs. 2 S. 4 i.V.m. § 42 Abs. 3 S. 2). Rz. 96 Der Beschluss ist unanfechtbar. D...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anrechnung auf Vergütungsanspruch gegen Staatskasse

Rz. 11 Die Staatskasse hat dem Anwalt nur die Gebühren im Rahmen von Beratungshilfe nach VV 2501 ff. zu zahlen (§ 44). Der Wortlaut des Abs. 1 legt nahe, dass jede Zahlung, die der Anwalt vom Gegner erhält, vorrangig auf die aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung angerechnet werden soll. Dann käme der Anwalt erst in den Genuss des Anspruchsübergangs, wenn der Gegner mehr ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Einigungsgebühr bei gütlicher Erledigung (§ 802b ZPO)

Rz. 559 Für die Erstattung der durch eine gütliche Erledigung entstandenen Einigungsgebühr (zur Entstehung der Einigungsgebühr bei gütlicher Erledigung vgl. zunächst Rdn 531 ff.) gelten die Erl. Rdn 538 ff. entsprechend.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Dieselbe Angelegenheit gemäß § 15

Rz. 7 Als Ausnahmevorschrift zu § 15 Abs. 2 setzt Abs. 1 voraus, dass es sich bei dem weiteren Verfahren nach Zurückverweisung an sich – also ohne Anwendung des Abs. 1 – noch um dieselbe Angelegenheit i.S.d. § 15 handeln würde. Ist dies nicht der Fall, so erhält der Anwalt die Gebühren ohnehin erneut. Auf Abs. 1 kommt es dann gar nicht erst an. Rz. 8 Liegt zwischen der Beendi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Beschwerde gegen die Wertfestsetzung

Rz. 234 Gegen den Beschluss über die Wertfestsetzung findet nach § 59 FamGKG die Beschwerde statt. Sie ist allerdings nur gegen eine Entscheidung des FamG, also des AG (§ 23a Abs. 1 GVG), statthaft. Eine Beschwerde gegen eine Wertfestsetzung des OLG kommt nicht in Betracht, da dessen Entscheidungen nach § 59 Abs. 1 S. 5 i.V.m. § 57 Abs. 7 FamGKG unanfechtbar sind. Eine Besch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Rechtsschutzversicherung

Rz. 37 Die Gebühren nach VV 3329, 3332 sind grundsätzlich auch vom Versicherungsschutz erfasst. Hier kann sich allerdings eine Obliegenheitsverletzung ergeben, wenn es dem Versicherungsnehmer ohne Nachteile zumutbar war, die Rechtskraft in der Hauptsache abzuwarten.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Regelungsgehalt

Rz. 21 Nach Nr. 2 gelten die Vorschriften des Berufungsverfahrens für bestimmte Beschwerdeverfahren entsprechend. Durch das 2. KostRMoG wurde Nr. 2 insoweit geändert, als sich auch in allen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Gebühren für Beschwerdeverfahren, die den Hauptgegenstand des Verfahrens betreffen, nach den für die Berufung geltenden Vorschriften d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Sonderfälle der VV 3514

Rz. 43 Eine Sonderregelung enthält VV 3514 für Beschwerdeverfahren gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Anordnung eines Arrests, des Antrags auf Erlass eines Beschlusses zur Europäischen Kontenpfändung oder des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, wenn das Beschwerdegericht eine mündliche Verhandlung anberaumt (siehe hierzu die Kommentierung zu VV 3514).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Erledigung

Rz. 94 Soweit im Termin eine Erledigung i.S.d. VV 1002 erzielt wird, gilt das Gleiche wie bei Abschluss einer Einigung (siehe Rdn 81).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Erledigung im Gerichtsverfahren

Rz. 19 Erledigt sich eine Angelegenheit, in der der Rechtsanwalt eine Betragsrahmengebühr erhält, im Gerichtsverfahren, gilt Folgendes: a) Klageverfahren ohne Vorbefassung Rz. 20 War die Angelegenheit besonders umfangreich und schwierig und hatte eine überragende Bedeutung für den Mandanten, so dass die Verfahrensgebühr nach VV 3102 in Höhe der Höchstgebühr anfällt, so entsteh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 52 gewährt dem gerichtlich bestellten Rechtsanwalt (insbesondere dem Pflichtverteidiger) einen Vergütungsanspruch gegen den Beschuldigten, soweit dieser nicht ohnehin bereits aufgrund einer Vergütungsvereinbarung oder aufgrund eines vorangegangenen Wahlanwaltsvertrags unmittelbar in Anspruch genommen werden kann.[1] Rz. 2 Die Regelung des § 52 ist e...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / b) Keine Terminsgebühr

Rz. 45 Eine Terminsgebühr kann in diesem Verfahrensstadium nicht anfallen, da sie durch Anm. S. 2 zu VV 3312 ausdrücklich ausgeschlossen ist.mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / bb) Nur ermäßigte Verfahrensgebühr nach VV 3101 Nr. 1

Rz. 72 Die Verfahrensgebühr ermäßigt sich nach VV 3101 Nr. 1 auf 0,8 bei vorzeitiger Erledigung oder Beendigung des Auftrags, bevor der Rechtsanwalt den das Verfahren einleitenden Antrag oder einen Schriftsatz, der Sachanträge, Sachvortrag, die Zurücknahme des Antrags enthält, eingereicht oder bevor er einen gerichtlichen Termin wahrgenommen hat (VV 3101 Nr. 1).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verfahren nach VV Teil 6

aa) Verfahrensgebühr, VV 3330 Rz. 26 In Verfahren nach VV Teil 6 erhält der Anwalt ebenfalls eine Verfahrensgebühr nach VV 3330 (siehe Rdn 18). Die Höhe der Gebühr im Verfahren über die Rüge beläuft sich auch hier auf die Höhe der Verfahrensgebühr im zugrunde liegenden Verfahren, höchstens jedoch auf 260 EUR. Das gilt auch dann, wenn die Gehörsrüge im Rechtsmittelverfahren er...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Regelungsgehalt

Rz. 44 Die Vorschrift betrifft einen Teilbereich des gerichtlichen Verfahrens zum Vergaberecht, das im 4. Teil Kapitel 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) enthalten ist. Sie betrifft ein Verfahren vor der Vergabekammer und drei Verfahren vor dem Vergabesenat. Zu beachten ist, dass sich die Vorschriften des GWB geändert haben. Sie sind zwar inhaltsgleich gebl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Volle Verfahrensgebühr (VV 3100)

Rz. 27 Mit Beginn des Streitverfahrens nach Abgabe des Mahnverfahrens an das zuständige Gericht der Hauptsache fällt die Verfahrensgebühr an. Dabei gehört zur Einleitung des Streitverfahrens nicht erst die Klagebegründung, sondern bereits der Antrag auf Abgabe des Mahnverfahrens an das Streitgericht zur Durchführung des streitigen Verfahrens.[24]mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / 5. Vollziehung

Rz. 18 Die Vollziehung einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests richtet sich gem. § 928 ZPO nach den Vorschriften der Zwangsvollstreckung (§§ 704 ff. ZPO), soweit die §§ 929–934 ZPO keine abweichenden Regelungen enthalten. Konsequenterweise erhält der Anwalt daher auch die Gebühren der VV 3309, 3310 (VV Vorb. 3.3.3 S. 1 Nr. 4).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Aktenversendungspauschale

Rz. 52 Erhebliche Unsicherheit bestand, ob Aktenversendungspauschalen, Gebühren für Meldeamtsanfragen, Gebühren für Handelsregister- und Grundbuchauszüge, die der Anwalt dem Auftraggeber weiter berechnet, umsatzsteuerpflichtig sind oder ob es sich lediglich um durchlaufende Posten nach § 10 Abs. 1 S. 6 UStG handelt, die der Anwalt seinem Mandanten umsatzsteuerfrei in Rechnun...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 11. Verfahrenstrennung bei Anhängigmachen einer "Nicht-Folgesache"

Rz. 136 Wird eine "Nicht-Folgesache" in unzulässiger Weise im Verbund anhängig gemacht, kommt eine Abtrennung nach § 140 FamFG nicht in Betracht, da § 140 FamFG nur für Folgesachen gilt. Es ist in diesen Fällen vielmehr eine Verfahrenstrennung nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 145 ZPO vorzunehmen.[34] Rz. 137 Wird danach getrennt, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie bei ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Rechtsbeschwerde

Rz. 54 Kommt es zur Einlegung der Rechtsbeschwerde, kann der Anwalt die Gebühren nach VV 6300 und VV 6301 ein drittes Mal erhalten (§ 17 Nr. 1). Im Verfahren der Rechtsbeschwerde wird in aller Regel allerdings keine Anhörung mehr stattfinden.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 186 Im Rechtsmittelverfahren erhöhen sich die Gebühren. Hinsichtlich der Gebührenberechnung ergeben sich gegenüber dem erstinstanzlichen Verfahren kaum Unterschiede. Dennoch treten insbesondere nach Abschluss einer Einigung im Rechtsmittelverfahren zusätzliche Abrechnungsprobleme auf. Zu unterscheiden sind folgende Fallgruppen:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Beschwerde

Rz. 90 Beschwerden im Rahmen der Kostenfestsetzung und des Kostenansatzverfahren sind nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 immer gesonderte Angelegenheiten. Das gilt auch in den Verfahren, in denen Beschwerden ansonsten durch die Gebühren in der Hauptsache mit abgegolten werden (z.B. in Straf- und Bußgeldsachen sowie in Verfahren nach VV Teil 6; siehe § 19 Abs. 1 Nr. 10a).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Gebührentabelle (Abs. 1 S. 3; Anlage 2)

Rz. 17 Eine Gebührentabelle für volle Gebühren bis zu einem Gegenstandswert von 500.000 EUR ist dem Gesetz bereits als Anlage 2 beigefügt (vgl. Abs. 1 S. 3).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Hebegebühr, VV 1009

1. Entstehung Rz. 561 Ist der Anwalt im Rahmen der Zwangsvollstreckung mit der Weiterleitung eingegangener Zahlungen beauftragt, steht ihm zusätzlich eine Hebegebühr gemäß VV 1009 zu, deren Erstattungsfähigkeit allerdings umstritten ist (siehe VV 1009 Rdn 561 ff.).[598] 2. Erstattungsfähigkeit Rz. 562 Die Hebegebühr des Rechtsanwalts für die Entgegennahme von Zahlungen (VV 1009...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Gebührenbemessung, § 14 Abs. 1

Rz. 29 Die Bemessung der Gebühren richtet sich nach § 14 Abs. 1. Insoweit gelten die gleichen Grundsätze, wie sie auch für den Verteidiger gelten.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Rahmengebühren (Abs. 8)

(1) Allgemeines Rz. 119 Nach § 19 Abs. 8 BRAGO war die Festsetzung von Rahmengebühren unzulässig. Nach dem RVG ist dagegen die Festsetzung von Rahmengebühren jetzt unter den Voraussetzungen des Abs. 8 möglich. Schon nach der bisherigen Rechtslage hatte die Rspr. Ausnahmen gemacht und die Festsetzung von Rahmengebühren zugelassen, wenn der Anwalt lediglich die Mindestgebühr zu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Anrechnung der Terminsgebühr

Rz. 30 Durch Anm. Abs. 4 zu VV 3104 ist eine Anrechnung der Terminsgebühr auf eine im nachfolgenden Rechtsstreit angefallene Terminsgebühr vorgeschrieben. Die Anrechnung setzt wie bei der Verfahrensgebühr nach VV 3305 ebenfalls voraus, dass es sich bei dem im Mahnverfahren tätigen und dem im Rechtsstreit tätigen Rechtsanwalt um dieselbe Person handelt.mehr

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Anhang III. Selbstständiges... / C. Selbstständiges Beweisverfahren in arbeitsgerichtlichen Verfahren

Rz. 46 Auch in arbeitsgerichtlichen Verfahren ist ein selbstständiges Beweisverfahren möglich (§ 46 Abs. 2 ArbGG). Der Anwalt erhält die gleichen Gebühren wie in den zivilgerichtlichen Verfahren. Kommt es nachfolgend zum Hauptsacheverfahren, erstreckt sich der Ausschluss der Kostenerstattung nach § 12a ArbGG auch auf das vorangegangene Beweisverfahren.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Anwaltshonorar als Leistungszweck

Rz. 34 Für den Anwalt bestimmte Leistungen sind nur in dem Umfang anrechenbar, wie sie die konkrete Angelegenheit (§ 15 Abs. 1) abgelten sollen, die Gegenstand der Beiordnung oder Bestellung (siehe § 45 Rdn 41 f., § 48 Rdn 8 ff.) geworden ist. Auch für diese Zuordnung ist in erster Linie auf die Tilgungsbestimmung des Leistenden abzustellen. Beispiel: Aufgrund einer Schläger...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 10. Abtrennung einer Folgesache aus dem Verbund

a) Überblick Rz. 125 Wird eine Folgesache aus dem Verbund abgetrennt (§ 140 FamFG), kann dies zur Auflösung des Verbunds führen, so dass das abgetrennte Verfahren seine Eigenschaft als Folgesache verliert und als isolierte Familiensache fortgeführt wird. Die Vorschrift des § 16 Nr. 4 gilt dann ebenso wenig wie die des § 44 FamGKG. Rz. 126 Von der Abtrennung zu unterscheiden is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Auslagen

Rz. 28 Neben den Gebühren erhält der Anwalt auch Erstattung seiner Auslagen nach den VV 7000 ff. Soweit es sich bei dem Verfahren der Gehörsrüge um eine selbstständige Angelegenheit handelt, erhält der Anwalt auch eine eigene Postentgeltpauschale nach VV 7002.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Beschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren

a) Besondere Angelegenheit und Gebühr Rz. 24 Anders als das Verfahren über die Prozesskostenhilfe und das Verfahren für das die Prozesskostenhilfe beantragt worden ist (vgl. § 16 Nr. 2) ist das Prozesskostenhilfe-Beschwerdeverfahren und das zugehörige Hauptsacheverfahren nicht dieselbe Angelegenheit i.S.d. § 16 Nr. 2. Für das Prozesskostenhilfe-Beschwerdeverfahren fällt desha...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Fallkonstellationen nach VV Vorb. 3 Abs. 3

aa) Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen Rz. 12 Diese Alternative betrifft den Fall, dass der Anwalt in einem gerichtlich anberaumten Termin erscheint. Es ist dabei unerheblich, ob der Rechtsanwalt den Antrag auf Erlass eines Ausschließungsbeschlusses erst in der mündlichen Verhandlung stellt (vgl. § 32 Abs. 1 FamFG und §§ 439, 478 FamFG). Allein die Tatsache der auftragsge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Verfahren nach § 9 BBesG

Rz. 7 Zu den Verfahren nach § 9 BBesG wegen Feststellung des Verlusts der Dienstbezüge hat das BVerwG zu § 109 BRAGO und § 121 BDO erkannt,[12] dass entgegen der vom VGH München[13] vertretenen Auffassung das Verfahren über den Verlust der Dienstbezüge auch disziplinären Charakter hat. Die Feststellung des Dienstvorgesetzten über den Verlust der Dienstbezüge ist zwar ein bea...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / a) Überblick

Rz. 78 Neben der Verfahrensgebühr entsteht unter den Voraussetzungen der VV Vorb. 3 Abs. 3 oder auch der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 3104 eine Terminsgebühr nach VV 3104.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 1 Abs. 1 Nr. 3 gilt nur für Verfahren, in denen sich die Gebühren nach VV Teil 3 richten, also in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, verwaltungs-, sozial- und finanzgerichtlichen Verfahren.[1] Dazu gehören auch die Angelegenheiten nach VV Teil 4 bis 6, soweit dort auf die Vergütung nach VV Teil 3 verwiesen wird (VV Vorb. 4 Abs....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Gütliche Erledigung (§ 802b ZPO)

a) Verfahrensrecht Rz. 531 Siehe dazu Rdn 214 ff. b) Einigungsvertrag/Mitwirkung Rz. 532 Hat der Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung nicht ausdrücklich ausgeschlossen (vgl. § 802b Abs. 2 S. 1 ZPO),[555] entsteht für den Rechtsanwalt des Gläubigers grds. keine Einigungsgebühr nach VV 1000, wenn der Gerichtsvollzieher dem Schuldner eine Zahlungsfrist einräumt oder eine Tilgung du...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einigungsgebühr

Rz. 14 Eine Vergleich bzw. eine Einigung ist in den von VV 3325 erfassten Beschlussverfahren nicht vorstellbar, weil der Erlass eines gerichtlichen Beschlusses mit gesetzlich vorgeschriebenem Inhalt angestrebt wird. Eine Einigungsgebühr kann daher nicht anfallen.[5]mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / d) Einigungs- und Erledigungsgebühr

Rz. 220 Möglich ist auch der Anfall einer Einigungsgebühr nach VV 1000, 1003. Eine Erledigungsgebühr (VV 1002) kommt hier nicht in Betracht. Diese ist nur in der Hauptsache möglich.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / hh) Ausländischer Verkehrsanwalt

Rz. 102 Kosten eines ausländischen Verkehrsanwaltes, dessen Hinzuziehung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung geboten war, sind nur in Höhe der Gebühren eines deutschen Rechtsanwalts in Höhe des Nettobetrages[71] erstattungsfähig.[72] Zwar umfasst nach bislang herrschender Meinung der Erstattungsanspruch gegen die unterlegene Partei der Höhe nach ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Sonstige berufsgerichtliche Verfahren

Rz. 13 Keine berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht i.S.v. VV Teil 6 Abschnitt 2 sind die Verfahren betreffend die Anfechtung von Verwaltungsakten nach § 111 BNotO, § 112a BRAO, § 94a PAO . Gleiches gilt, soweit das ehren- oder berufsgerichtliche Verfahren einen anderen Gegenstand als die Verletzung einer Berufspflicht betrifft. Zu solchen Verfahre...mehr