Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Terminsgebühr

Rz. 27 Findet im Verfahren über die Gehörsrüge ein Termin i.S.d. VV Vorb. 3 Abs. 3 statt, so erhält der Anwalt jetzt ebenfalls eine Terminsgebühr nach VV 3331.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Mehrere Beschwerden

a) Besondere Angelegenheiten Rz. 25 Jedes Beschwerdeverfahren in Angelegenheiten nach VV Teil 3 gilt als eigene Angelegenheit i.S.d. §§ 18 Abs. 1 Nr. 3, 17 Nr. 1 (Ausnahme § 16 Nr. 10). Das bedeutet, dass der Anwalt die Verfahrensgebühr nicht nur neben den Gebühren des Ausgangsverfahrens, also als Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigter neben der Verfahrensgebühr (VV 3100) e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Abrechnung

Rz. 142 Die Abrechnung der vereinbarten Vergütung hat grundsätzlich in Gestalt einer ordnungsgemäßen Berechnung nach § 10 zu erfolgen. Diese Vorschrift findet auch auf Vergütungsvereinbarungen Anwendung,[233] es sei denn, aus der Vereinbarung selbst ergibt sich etwas anderes. Die Berechnung nach § 10 hat sich freilich nach der inhaltlichen Gestaltung der Vereinbarung, nament...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Anrechnungsausschluss nach Ablauf von zwei Kalenderjahren (Abs. 5 S. 2)

Rz. 300 Eine Regelung für Anrechnungsfälle fehlte in der Vorgängervorschrift (§ 13 Abs. 5 S. 2 BRAGO). Daher war umstritten, ob nach Ablauf von zwei Kalenderjahren die Anrechnung ausgeschlossen war. Konsequenterweise musste man dies bejahen. Wenn schon in derselben Sache die Gebühren erneut anfielen, dann musste dies erst recht in verschiedenen Angelegenheiten gelten, bei de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Höhe

Rz. 114 Die Höhe der zu bewilligenden Pauschvergütung setzt das Gericht nach seinem Ermessen fest. Da in der Pauschvergütung die Gebühren des gerichtlich bestellten oder beigeordneten Anwalts enthalten sind, muss die Pauschvergütung höher liegen. Der Rahmen ist nach oben offen. In der Regel werden die Wahlverteidigergebühren als Anhaltspunkt genommen. Die Pauschvergütung dar...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Tätigkeiten des Anwalts im Wiederaufnahmeverfahren nach §§ 359 ff. StPO zählen gebührenrechtlich gemäß § 17 Nr. 13 gegenüber dem wieder aufgenommenen Verfahren als eigene Angelegenheiten und werden kraft der Verweisungen in den VV 4136 ff. durch die Gebühren des ersten Rechtszugs (Unterabschnitt 3) abgegolten, also durch die VV 4106 ff. Rz. 2 Das Wiederaufnahmeverfa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Keine Hinweispflicht auf Vergütung

Rz. 37 Der Rechtsanwalt ist grds. nicht verpflichtet, den Mandanten ungefragt über die Entgeltlichkeit seiner Tätigkeit und die hieraus resultierende Vergütung ("Kostenvoranschlag") aufzuklären.[50] Auch ausländische Mandanten müssen nur dann über die entstehende Vergütung aufgeklärt werden, wenn sie erkennbar von falschen Voraussetzungen ausgehen.[51] Kein Mandant kann die ...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / IX. Vollziehung

Rz. 145 Für die Vollziehung einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests gilt VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 3 (VV Vorb. 3.3.3 S. 1 Nr. 4). Es entstehen die Gebühren der VV 3309, 3310.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Außergerichtliche Tätigkeit

Rz. 28 Die Geschäftsgebühr kann nur für außergerichtliche Tätigkeiten des Anwalts entstehen. Erfasst wird dabei sowohl die Tätigkeit in zivilrechtlichen als auch in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten, nicht dagegen die Tätigkeit in Strafsachen; für Letztere sind die Gebühren in VV Teil 4 geregelt. Bezieht sich die Tätigkeit auf ein gerichtliches Verfahren, kann die Gesch...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / VI. Beschwerdeverfahren

Rz. 58 In allen Beschwerdeverfahren entstehen nur die 0,5-Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 5, also eine 0,5-Verfahrensgebühr nach VV 3500 und, sofern ein gerichtlicher Termin anfällt, auch eine 0,5-Terminsgebühr (VV 3510). Rz. 59 Soweit in den betreffenden Beschwerdeverfahren die Gerichtsgebühren nach dem Streitwert erhoben werden, gilt dieser Wert nach § 32 Abs. 1 auch für ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vergütung nach bürgerlichem Recht

a) Verweis auf §§ 612, 632 BGB Rz. 88 Im Falle einer unterlassenen oder unwirksamen Gebührenvereinbarung erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Damit verweist Abs. 1 S. 2 für den Bereich der Beratung und der Mediation auf § 612 Abs. 2 BGB, für die – als Werkvertrag einzuordnende (siehe Rdn 46) – Gutachtenerstellung auf die Parallelvors...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Mehrere Auftraggeber, VV 1008

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Beschwerdeverfahren

Rz. 120 Wird der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides zurückgewiesen, so findet hiergegen nach §§ 691 Abs. 3 ZPO i.V.m. 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO die sofortige Beschwerde statt, wenn der Antrag in einer nur maschinenlesbaren Form übermittelt und mit der Begründung zurückgewiesen worden ist, dass diese Form dem Gericht für seine maschinelle Bearbeitung nicht geeignet erscheine. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahrensrecht

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 2 Nach S. 1 gelten in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Vorschriften in VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 entsprechend.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Prozesskostenhilfe

Rz. 4 Inwieweit die bedürftige Partei zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung staatliche Unterstützung erhält, bestimmt sich in erster Linie nach der Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Hierdurch wird sowohl der Gegenstand der hinreichend Erfolg versprechenden Rechtswahrnehmung als auch deren Umfang festgelegt. Wird der Partei ohne ausdrückliche Einschränkung ein Anwalt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 254 Ist der Anwalt von mehreren Auftraggebern in verschiedenen Angelegenheiten beauftragt worden, ergeben sich keine Probleme. Die Vergütung gegen einen jeden von ihnen wird getrennt festgesetzt. Rz. 255 Ist der Anwalt dagegen in derselben Angelegenheit von mehreren Auftraggebern beauftragt worden, so ergeben sich insoweit Probleme, als zwar jeder die volle Vergütung hins...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / I. Geltungsbereich

Für die Tätigkeit in einem gerichtlichen Verfahren bei Freiheitsentziehung und in Unterbringungssachen entstehen Gebühren nach Teil 6 Abschnitt 3 VV. Von dieser Regelung sollen dabei die Freiheitsentziehungssachen (§ 415 FamFG) und die Unterbringungssachen (§ 312 FamFG) erfasst sein. Darüber hinaus gilt die Regelung auch in Kindschaftssachen nach § 151 Nr. 6, 7 FamFG , welche...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahrensgebühr, VV 3100

Rz. 86 Der Verfahrensbevollmächtigte erhält für seine Tätigkeit zunächst einmal die volle 1,3-Verfahrensgebühr nach VV 3100, soweit nicht die Voraussetzungen der VV 3101 gegeben sind.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 23a bestimmt den Gegenstandswert im Verfahren über die Prozesskostenhilfe. Die Regelung war früher in der Anm. zu VV 3335 enthalten. Die Regelung ist entsprechend der allgemeinen Systematik des RVG im Gesetzesteil des RVG in den Abschnitt 4 "Gegenstandswert" eingestellt. Damit wird erreicht, dass diese Wertvorschrift auch für die Terminsgebühr anzuwenden ist.[1] Die W...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Anzurechnender Betrag

Rz. 238 Anzurechnen ist die Geschäftsgebühr auf die (ggf. verminderte[276]) Verfahrensgebühr[277] zur Hälfte, höchstens jedoch mit einem Gebührensatz von 0,75. Die Anrechnung der Geschäftsgebühr wird also auf einen maximalen Gebührensatz von 0,75 begrenzt. Diese Kappungsgrenze wird immer dann relevant, wenn der Rechtsanwalt einen Gebührensatz von mehr als 1,5 berechnet. In d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Berufung ist nur eingelegt und ohne Begründung zurückgenommen worden

Rz. 55 Bei dieser Konstellation kommt es zunächst einmal darauf an, welche Tätigkeiten der Anwalt des Berufungsbeklagten entfaltet hat. Rz. 56 Die bloße Entgegennahme und Weiterleitung der Berufungsschrift und des Antrags auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ist nach Auffassung des KG[23] noch durch die erstinstanzlichen Gebühren abgegolten; ebenso BGH:[24] "Eine mi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Dieselbe Angelegenheit für mehrere Auftraggeber

Rz. 37 Voraussetzung für die Gebührenerhöhung nach VV 1008 ist, dass der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit mehrere Personen als Auftraggeber hat. Gem. § 15 Abs. 2 kann der Rechtsanwalt die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern. Der Begriff der Angelegenheit hat für die Geschäftsbesorgung des Anwalts damit zentrale Bedeutung, weil hierdurch der mit dem ...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / e) Anrechnung in Fällen des § 15 Abs. 3

Rz. 121 Achtzugeben ist, wenn im Verbundverfahren eine volle und eine ermäßigte Verfahrensgebühr anfallen, so dass nach § 15 Abs. 3 zu kürzen sein kann. Nach einhelliger Rspr.[30] ist erst anzurechnen und dann zu kürzen. Beispiel: Der Anwalt ist im Scheidungsverfahren (Ehesache 9.000 EUR; Versorgungsausgleich 2.700 EUR) tätig. Außergerichtlich wird er mit der Geltendmachung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Schreiben einfacher Art

Rz. 4 Der Gebührensatz der Geschäftsgebühr reduziert sich bei Aufträgen zu Schreiben einfacher Art auf 0,3. Die Anm. zu VV 2301 definiert Schreiben einfacher Art als solche, die weder schwierige rechtliche Ausführungen noch größere sachliche Auseinandersetzungen enthalten. Maßgeblich ist, ob das Schreiben im Vergleich zu den im Allgemeinen in einer durchschnittlichen Kanzlei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Abraten vom Einspruch

Rz. 94 Eine Zusätzliche Gebühr fällt nicht an, wenn der Verteidiger lediglich von der Einlegung eines Einspruchs abrät. Die Voraussetzungen einer Analogie liegen mangels Regelungslücke nicht vor. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich angeordnet, dass die Gebühr dann entsteht, wenn der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurückgenommen wird, nicht aber bei jedweder auf die Förderu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Rücknahme

Rz. 77 Der Verteidiger erhält nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 3 auch dann eine Zusätzliche Gebühr, wenn er an der Rücknahme des Einspruchs gegen einen Strafbefehl mitgewirkt hat. Rz. 78 Nicht ausreichend ist das Abraten, einen Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen.[89] Insoweit besteht auch keine Regelungslücke, die zu einer analogen Anwendung führen könnte. Rz. 79 Eine Teilrüc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / 1. Freiheitsentziehungssachen

Es findet das GNotKG Anwendung. Im erstinstanzlichen Verfahren entsteht eine pauschale Verfahrensgebühr nach Nr. 15212 GNotKG-KostVerz. mit einem 0,5-Gebührensatz. Es gilt Tabelle A (§ 34 GNotKG). Mit der Gebühr werden sämtliche Tätigkeiten des Gerichts abgedeckt. Die Gebühr entsteht mit Eingang des Antrags bei Gericht. Ein nachträglicher Wegfall und eine Ermäßigung sind nich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Anrechnung der Mindestgebühr

Rz. 28 Probleme können sich bei der Anrechnung der Mindestgebühr ergeben. Beispiel: Nachdem der Gläubiger den Schuldner selbst mehrfach zur Zahlung aufgefordert hat, beauftragt er einen Anwalt, in einem einfachen Schreiben den Schuldner letztmalig zur Zahlung eines Betrages i.H.v. 250 EUR aufzufordern und für den Fall, dass keine Zahlung erfolge, Klage zu erheben. Für die auß...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Rücknahme der Privatklage

Rz. 134 Entsprechend anzuwenden ist Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 3, wenn der Privatkläger seine Klage zurücknimmt (§ 391 Abs. 1 StPO). Das ist jetzt durch den neuen S. 2 der Anm. Abs. 1 klargestellt. Bislang wurde aber schon die analoge Anwendung befürwortet.[153] Voraussetzung ist, dass der Anwalt als Verteidiger oder Vertreter des Privatklägers hat daran mitgewirkt, etwa der Verte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Rücknahme der Rechtsbeschwerde (Anm. Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 99 Im Rechtsbeschwerdeverfahren kann der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nicht mehr zurückgenommen werden, sondern nur noch die Rechtsbeschwerde selbst. Geschieht dies unter Mitwirkung des Verteidigers, so erhält er eine Zusätzliche Gebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 4. Dies ist jetzt ausdrücklich geklärt. Nach der BRAGO war diese Frage strittig, da § 86 Abs. 3 BRAGO keine ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Anrechnung bei Prozesskostenhilfe

Rz. 253 Ähnlich wie die Frage der Anrechnung nach Abs. 4 im Rahmen der Kostenfestsetzung (vgl. dazu Rdn 220 ff.) war auch die Anrechnung der Geschäftsgebühr im Verfahren auf Festsetzung der Vergütung des Prozesskostenhilfeanwalts nach § 55 in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstritten. Nach einer Meinung sollte die Geschäftsgebühr nur dann im Festsetzungsverfahren nach ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Aussöhnung

Rz. 15 Allen Tatbeständen von Anm. S. 1 zu VV 1001, 1003, 1004 ist gemeinsam, dass eine Aussöhnung der Eheleute stattgefunden haben muss. Bei einer Aussöhnung muss der beiderseitige ernstliche Wille, die Ehe wieder aufzunehmen oder fortzusetzen, erkennbar sein.[10] Dieser Vorgang ist nicht rechtlicher, sondern ausschließlich tatsächlicher Natur. Eine Aussöhnung der Eheleute ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 58 Nach der Feststellung der vorstehend dargestellten Kriterien hat der Anwalt in einem zweiten Schritt abzuwägen, welche Gebühr im konkreten Fall angemessen ist. Rz. 59 Zu beachten ist, dass eine Vorbefassung in Anrechnungsfällen nicht mindernd berücksichtigt werden darf (siehe Rdn 100). Dieses bisher nur in VV Vorb. 2.3 Abs. 4 S. 3, VV Vorb. 3 Abs. 4 S. 4 und VV Vorb. 6...mehr

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Anhang zu VV 1003, 1004 / C. Mischfälle

Rz. 189 Möglich ist auch, dass es zu sog. "Mischfällen" kommt, also zu Fällen, in denen nur ein Teil des Gegenstands anhängig ist, der andere aber nicht. Ebenso kann es vorkommen, dass zwar alle Gegenstände anhängig sind, jedoch in verschiedenen Instanzen. In allen diesen Fällen ist der jeweilige Gebührensatz aus dem jeweiligen Teilwert zu ermitteln und sodann nach § 15 Abs....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Beratung

Rz. 13 Ist dem Rechtsanwalt der Auftrag zur Vertretung im Rechtszug oder im Verfahren erteilt, so gehört die Beratung, Auskunft oder ein schriftliches Gutachten zur Vorbereitung der Klage, des Antrags oder der Rechtsverteidigung. Sie ist dann nach Abs. 1 S. 2 Nr. 1 keine gesondert zu vergütende Tätigkeit. So kann es beispielsweise liegen, wenn der Auftraggeber den Rechtsanwa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 3336

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Erneute Hauptverhandlung

Rz. 9 Muss mit der Hauptverhandlung erneut begonnen werden, gilt wiederum VV 4126. Für die erneute Hauptverhandlung – sofern sie an einem anderen Kalendertag stattfindet – gilt dieselbe Gebühr und derselbe Gebührenrahmen wie für die die übrigen Hauptverhandlungstage. Einer speziellen Verweisung wie noch in §§ 86 Abs. 3, 83 Abs. 2 S. 2 BRAGO bedarf es nicht mehr, da das RVG a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 1007

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Erhöhung der Verfahrensgebühr/Verfahrensdifferenzgebühr

Rz. 179 Wird in einem Verfahren nach VV Teil 3 auch über nicht anhängige Gegenstände eine Einigung geschlossen, protokolliert oder wird dort nur über dort nicht anhängige Gegenstände erörtert oder verhandelt wird, entsteht aus dem Mehrwert wiederum eine Verfahrensgebühr. Rz. 180 In einigen Verfahren wird insoweit nicht differenziert, so dass die volle Verfahrensgebühr anfällt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verbindlichkeit gegenüber dem Auftraggeber oder der Staatskasse

Rz. 80 Die Bestimmung des Anwalts muss der Billigkeit entsprechen. Eine Gebühr ist nicht mehr billig, wenn sie nicht mehr hinnehmbar ist.[159] Voraussetzung dafür ist, dass die angesetzte Gebühr die in vergleichbaren Fällen angemessene deutlich übersteigt.[160] Dagegen will das OLG Koblenz die Unbilligkeitsregelung des § 14 Abs. 1 S. 4 auch dann anwenden, wenn der Rechtsanwa...mehr

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