Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V 254 Beitragsz... / 2.3 Hochschulrechtliche Folgen bei Nichtzahlung (Satz 3)

Rz. 14 Abgestellt auf die Vorauszahlungspflicht wird in Satz 3 eine an sich hochschulrechtliche Regelung getroffen, wonach die Hochschule die Einschreibung oder Annahme der Rückmeldung verweigert, wenn nicht der Nachweis der Krankenkasse vorgelegt wird, dass die beitragsrechtlichen Verpflichtungen erfüllt wurden. Dieser Nachweis über die Beitragszahlung kann sich sowohl auf ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Aufzeichnungen, Belege, Ersatzbelege

Rz. 337 Bei Geltendmachung des Vorsteuerabzugs (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG) ist der Unternehmer nach § 22 Abs. 1 UStG verpflichtet, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu machen. Aus den Aufzeichnungen müssen die Bemessungsgrundlage für die Einfuhr von Gegenständen (§ 11 UStG), die für das Unternehmen des Unternehmers eingeführt worden...mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / V. Die einzelnen Gebühren

1. Grundgebühr (Nr. 4100 VV) Für den Zeugenbeistand, der sich in die Sache einarbeitet, entsteht die Grundgebühr Nr. 4100 VV. Dass auch die Grundgebühr Nr. 4100 VV entsteht, folgt eindeutig aus der Gesetzesbegründung.[10] Danach soll der Rechtsanwalt die gleichen Gebühren wie für die entsprechende Beistandsleistung in einem Strafverfahren des ersten Rechtszuges vor dem OLG er...mehr

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FF 04/2021, Rechtsprechung ... / Kosten und Gebühren

OLG Braunschweig, Beschl. v. 2.3.2021 – 1 WF 24/21 1. Bei einer Volljährigenadoption bestimmt sich der Verfahrenswert nach § 42 Abs. 2 FamGKG; nur bei Fehlen von Anhaltspunkten für die Wertfestsetzung ist der Auffangwert gemäß § 42 Abs. 3 FamGKG anzusetzen. 2. Die besondere Bedeutung der Adoption rechtfertigt einen Verfahrenswert von 25 bis 50 Prozent des Reinvermögens der Ann...mehr

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AGS 04/2021, Verfahrensgebü... / Il. Grundsätzlich: Gebühr Nr. 4104 VV

Die Gebühr Nr. 4104 VV entstehe für eine Tätigkeit des Verteidigers im vorbereitenden Verfahren bis zum Eingang u.a. des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls bei Gericht (s. Anmerkung zu Nr. 4104 VV). Die Gebühr Nr. 4106 VV entstehe mit Beginn des gerichtlichen Verfahrens, u.a. mit dem Eingang des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls bei Gericht. Hierbei habe sich der Gese...mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / IV. Abrechnung nach Teil 4 Abschnitt 1 VV

Vorbem. 2 Abs. 2 S. 2 VV bestimmt, dass für die Tätigkeit als Beistand eines Zeugen oder Sachverständigen vor einem PUA "die gleichen Gebühren wie für die entsprechende Beistandsleistung in einem Strafverfahren des ersten Rechtszugs vor dem Oberlandesgericht" entstehen. Daraus lässt sich nur der Schluss ziehen, dass der Rechtsanwalt seine Tätigkeit als Beistand eines Zeugen ...mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / 5. Gebührenhöhe

Der Wahlbeistand erhält Rahmengebühren. Es gelten die (allgemeinen) Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG. Es kommt wegen der Höhe der Gebühren somit auf die Bedeutung der Angelegenheit, die Schwierigkeit der Sache und den Umfang der anwaltlichen Tätigkeit an. Bei der Terminsgebühr spielt die Länge der Vernehmung des Mandanten, an der der Rechtsanwalt teilgenommen hat, eine gro...mehr

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AGS 04/2021, Pauschgebühr f... / V. Höhe der Pauschgebühr

Dem OLG erschien eine Pauschvergütung i.H.v. 36.600,00 EUR angemessen, aber auch ausreichend. Bei deren Bemessung hat es sich von folgenden Überlegungen leiten lassen: 1. In den 1980-er Jahren erbrachte Tätigkeiten Bei der Bemessung der Pauschgebühr hat das OLG Tätigkeiten des Rechtsanwalts, die dieser in den 1980-er Jahren erbracht hat, nicht berücksichtigt. Dabei könne dahin...mehr

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AGS 04/2021, Rosinentheorie / II. Nicht mehr als ein Wahlverteidiger

Das OLG führt aus: Dem früheren Angeklagten B. habe aus der dem Grunde nach getroffenen Kosten- und Auslagenentscheidung der Strafkammer (§ 467 Abs. 1 StPO) der Höhe nach kein Anspruch auf Erstattung von Wahlverteidigergebühren gegen die Staatskasse zugestanden, da die insgesamt gezahlten Pflichtverteidigergebühren die Wahlverteidigergebühren (weit) übersteigen. Demgemäß kön...mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / 1. Grundgebühr (Nr. 4100 VV)

Für den Zeugenbeistand, der sich in die Sache einarbeitet, entsteht die Grundgebühr Nr. 4100 VV. Dass auch die Grundgebühr Nr. 4100 VV entsteht, folgt eindeutig aus der Gesetzesbegründung.[10] Danach soll der Rechtsanwalt die gleichen Gebühren wie für die entsprechende Beistandsleistung in einem Strafverfahren des ersten Rechtszuges vor dem OLG erhalten, wobei auch "Gebühren...mehr

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AGS 04/2021, Wertfestsetzun... / III. Bedeutung für die Praxis

Es ist schon nicht nachvollziehbar, wieso hier ein Streitwert nach § 63 GKG festgesetzt worden ist. Im Einziehungsverfahren fallen keine Gerichtsgebühren an (s. Teil 3 Hauptabschnitt 4 GKG-KostVerz.). Selbst im Beschwerdeverfahren werden keine wertabhängigen Gebühren erhoben, sondern Festgebühren. Für Gerichtsgebühren, die nicht erhoben werden, bedarf es aber auch keines Str...mehr

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zfs 04/2021, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Thema: Update Bußgeldrecht – Tatbestände und Verfahrensrechtliches – Teil I Referent*innen: Dr. Benjamin Krenberger, Richter am AG, Landstuhl Ort: Online Datum: Mittwoch, 21.4.2021, 12.30 bis 15.15 Uhr (2,5 Std. gem. § 15 FAO) Thema: 9. DAV-VerkehrsAnwaltsTag 2021 (HYBRID-Veranstaltung) Referent*innen: div. Ort: Hamburg / Online (Präsenz ausgebucht) Datum: Freitag, 23.4.2021, 13.00...mehr

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ZErb 04/2021, Formbedürftig... / III. Praktische Konsequenzen

Das OLG Köln schafft im Hinblick auf im Stiftungsgeschäft enthaltene Verpflichtungen zur Übertragung von Immobilien oder GmbH-Geschäftsanteilen erhebliche Rechtsunsicherheit. Geht man mit dem OLG Köln von der Anwendbarkeit der entsprechenden Formvorschriften aus, dann führt dies zur Formbedürftigkeit des gesamten Stiftungsgeschäfts.[42] Unterbleibt eine Beurkundung dann ist ...mehr

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AGS 04/2021, Rahmengebühren... / II. Grundsätzlich Mittelgebühren auch im Bußgeldverfahren

Nach Auffassung des LG ist Ausgangspunkt für die Bemessung der Rahmengebühren, die im zu beurteilenden Einzelfall nach § 14 RVG zu bemessen seien, nach überwiegend vertretener Auffassung grds. der Mittelbetrag der einschlägigen Rahmengebühr. Diese Mittelgebühr gelte, wenn sämtliche gem. § 14 Abs. 1 S. 1 RVG zu berücksichtigenden Umstände, also insbesondere Umfang und Schwier...mehr

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AGS 04/2021, Terminsgebühr ... / III. Gegenstandwert nur Wert der Kosten

Allerdings ist die Terminsgebühr nicht aus dem vollen Streitwert des Verfahrens angefallen, sondern lediglich aus dem Kostenwert. Durch die Klagerücknahme war die Hauptsache nicht mehr rechtshängig. Die Terminsgebühr konnte daher nicht mehr aus der Hauptsache anfallen. Im Termin ist lediglich ein Kostenantrag gestellt worden, sodass damit für den Anwalt die Kosten gem. § 23 ...mehr

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AGS 04/2021, Rahmengebühren... / III. Bemessung im konkreten Fall

Nach diesen Maßstäben habe – so das LG – das AG hier zu Unrecht die anwaltlichen Gebühren gekürzt. Allgemein sei voranzustellen, dass die in Teil 5 VV vorgesehenen Gebührenrahmen für die Vergütung in sämtlichen Bußgeldsachen heranzuziehen seien. Dies seien neben Verkehrsordnungswidrigkeiten auch solche aus den Bereichen des Bau-, Gewerbe-, Umwelt- oder Steuerrechts, die häuf...mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / 4. Terminsgebühr (Nr. 4120 VV)

Für den Zeugenbeistand entsteht ggf. die Terminsgebühr Nr. 4120 VV, wenn er an der Vernehmung des Mandanten durch den PUA teilnimmt. Auch insoweit gelten die allgemeinen Regeln, es reicht also die Teilnahme des Rechtsanwalts im Termin.[15] Es gilt auch Vorbem. 4 Abs. 3 S. 2 VV. Der Rechtsanwalt verdient die Gebühr also auch, wenn die Sitzung des PUA aus Gründen, die der Rech...mehr

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FoVo 04/2021, Untersagung, ... / 2 II. Aus der Entscheidung

VG hält die zulässige Klage für unbegründet Die Klage ist nach Ansicht des VG zulässig, aber unbegründet. Der Auflagenbescheid sei rechtmäßig und verletzte die Klägerin nicht in eigenen Rechten (§ 113 Abs. 1 S. 1 VwGO). Zuständige Behörde kann Auflagen erteilen Ermächtigungsgrundlage für den angefochtenen Bescheid sind die §§ 13a Abs. 2 S. 2, 10 Abs. 3 S. 3 RDG. Danach kann der...mehr

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AGS 04/2021, Anfall der Ein... / 1. Kostengrundentscheidung

Die Festsetzung der Einigungsgebühr gegen den Prozessgegner – dies gilt für die für die Vertretung des Mandanten im Rechtsstreit daneben anfallenden weiteren Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der obsiegenden Partei ebenso – erfordert gem. § 103 Abs. 1 ZPO einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel, der die Kostentragung des Gegners regelt. Ein solcher zur Festsetzu...mehr

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AGS 04/2021, Pauschgebühr f... / III. Unzumutbarkeit

Das OLG ist auch davon ausgegangen, dass die gesetzlichen Gebühren, die 828,00 EUR betragen würden, angesichts vorgenannter Umstände nicht zumutbar wären. Dabei komme es nicht darauf an, ob die Versagung einer Pauschgebühr für den Rechtsanwalt "existenzbedrohend" wäre – dieses Kriterium werde in Anlehnung an die Entscheidung des BVerfG v. 1.6.2011 (1 BvR 3171/10, NJW 2011, 3...mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / VII. Erstattung und Festsetzung

Nach § 35 Abs. 2 S. 2 PUAG kann der PUA auf Antrag beschließen, dass dem Zeugen die Gebühren des rechtlichen Beistandes erstattet werden (Kostengrundentscheidung). Nach § 35 Abs. 3 PUAG setzt der Präsident oder die Präsidentin des Bundestages die Höhe der Erstattung fest (Kostenfestsetzung). Handelt es sich um einen beigeordneten Zeugenbeistand, setzt der Präsident oder die P...mehr

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AGS 04/2021, Umsatzsteuerfr... / II. Nur kopfteiliger Erstattungsanspruch

Zu berücksichtigen ist zunächst, dass die Kläger gegenüber ihrem Anwalt nicht als Gesamtschuldner haften. Vielmehr gilt § 7 Abs. 2 S. 1, 1. Hs. RVG, wonach jeder Auftraggeber seinem Anwalt nur die Gebühren schuldet, die entstanden wären, wenn er ihn alleine beauftragt hätte. Darüber hinaus ist hier im Rahmen der Kostenerstattung zu berücksichtigen, dass ein jeder der drei Klä...mehr

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FoVo 04/2021, Nachweis der ... / 1 Die Entscheidung

Inkassovergütung im Mahnverfahren bestritten Die Mahnverfahrensvergütung über 21 EUR hat die Klägerin nicht ausreichend glaubhaft gemacht, nachdem sie bestritten worden ist. Bei den Kosten i.S.v. § 4 Abs. 4 RDGEG in der bis zum 30.9.2021 noch geltenden Fassung handelt es sich nicht um gesetzliche Gebühren. Vielmehr wird durch diese Vorschrift lediglich geregelt, bis zu welchem...mehr

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AGS 04/2021, Verhandeln übe... / III. Anschluss an die herrschende Auffassung

Das OLG hat sich dann im Grundsatz der erstgenannten Auffassung angeschlossen, wobei er im Hinblick auf die Ausführungen des OLG Saarbrücken (a.a.O.) ausdrücklich offen gelassen hat, ob die Gebühr nach Nrn. 4102 Nrn. 3, 4103 VV auch verdient sein kann, wenn zwar nicht der anwesende Verteidiger, wohl aber der Beschuldigte im Termin Erklärungen abgegeben oder Anträge gestellt ...mehr

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AGS 04/2021, Gegenstandswer... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG Brandenburg ist zuzustimmen. 1. Streitwertfestsetzung Es ist nicht verständlich, warum das LG Frankfurt (Oder) zeitlich gestaffelte unterschiedliche Streitwerte festgesetzt hat. Die Festsetzung des Streitwertes ist lediglich für die Berechnung der Gerichtsgebühren maßgebend. Vorliegend war allein die 3,0-Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen nach Nr....mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / 3. Verfahrensgebühr (Nrn. 4118 f. VV)

Für den Zeugenbeistand entsteht die Verfahrensgebühr Nr. 4118 VV. Insoweit gelten die allgemeinen Regeln zur Verfahrensgebühr nach Vorbem. 4 Abs. 2 VV.[13] Abgegolten wird also das "Betreiben des Geschäfts". Das sind alle für den Zeugen erbrachte Tätigkeiten des Zeugenbeistands, die nicht von der Grundgebühr Nr. 4100 VV oder der Terminsgebühr Nr. 4120 VV erfasst werden. Das ...mehr

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AGS 04/2021, Fälligkeit; Un... / III. Einwendungen

1. Fehlende Fälligkeit Mit seinem Einwand, die zugrunde liegenden Anhörungsrügeverfahren seien nicht (rechtskräftig) abgeschlossen, hat der Antragsteller im Ergebnis die fehlende Fälligkeit der Gerichtsgebühr geltend gemacht. Nach Auffassung des BGH trifft der Einwand des Antragstellers nicht zu. Insbesondere sei der Beschl. v. 8.9.2020 (richtig: 20.8.2020; unter dem 8.9.2020...mehr

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AGS 04/2021, Tätigkeiten vo... / II. Prüfung der Notwendigkeit

Nach Auffassung des OLG steht dem Pflichtverteidiger für seine vorliegende im Berufungsverfahren keine Vergütung aus der Staatskasse zu. Erstattungsfähig sei eine Gebühr auch im Verfahren nach § 55 RVG nur dann, wenn die erbrachte Tätigkeit des Verteidigers zur Rechtsverfolgung notwendig gewesen sei. Eine Prüfung der Notwendigkeit sei gem. § 46 RVG ausdrücklich nur für Ausla...mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / III. Persönlicher Geltungsbereich

Die Gebühren entstehen für den Wahlbeistand des Zeugen. Sie entstehen aber auch für den ggf. vom PUA bzw. seinem Vorsitzenden nach der jeweiligen Verfahrensordnung, i.d.R. der StPO, beigeordneten Beistand. Er erhält dann Festbetragsgebühren.[5]mehr

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AGS 04/2021, Rahmengebühren... / Leitsatz

Zur Bemessung der Gebühren in straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren. Entscheidend für die Anwendung eines Umsatzsteuersatzes ist der Zeitpunkt der Erledigung des anwaltlichen Auftrags. Der Auftrag des Verteidigers endet i.d.R. mit der Erreichung des Rechtsschutzziels. LG Itzehoe, Beschl. v. 18.2.2021 – 2 Qs 209/20mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / 2. Vernehmungsterminsgebühr (Nr. 4102 VV)

Grds. kann auch die Vernehmungsterminsgebühr Nr. 4102 VV anfallen, da diese auch in Teil 4 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 VV geregelt ist. Die in Nr. 4102 VV geregelten Termine werden jedoch in einem parlamentarischen Untersuchungsverfahren i.d.R. nicht entstehen.mehr

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AGS 04/2021, Verfahrensgebü... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist falsch. Die Verfahrensgebühr Nr. 4104 VV und die Postentgeltpauschale Nr. 7002 VV hätten festgesetzt werden müssen. 1. Hinsichtlich der Nr. 4104 VV ist der Ausgangspunkt für die Gebührenfestsetzung vom LG richtig erkannt. Durch die Rücknahme des Strafbefehlsantrags wird das Verfahren – ebenso wie durch die Rücknahme der Anklage – in das Stadium des Ermitt...mehr

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FoVo 04/2021, Fragen und Antworten zur Räumungsvollstreckung

Unsere Leser haben uns im Rahmen der FoVo-Sprechstunde verschiedene Fragen zur Räumungsvollstreckung gestellt, die wir nachfolgend beantworten wollen. Sie erscheinen der Redaktion von allgemeinem Interesse. Unbestimmte Vollstreckungsforderung? 1. Die Höhe der Vollstreckungskosten ist während der Räumungsvollstreckung noch unbestimmt; nur der GV weiß um die konkreten Räumungsko...mehr

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AGS 04/2021, Verhandeln übe... / IV. Praktische Erwägungen

Auch die vom LG für seine Ansicht ins Feld geführten praktischen Erwägungen haben das OLG nicht von einer anderen Einschätzung überzeugen können. Sie würden darauf hinauslaufen, es sei schwer verständlich, dass der Verteidiger, wolle er die Gebühren nach Nrn. 4102 Nr. 3, 4103 VV verdienen, ohnehin nur geringfügige Anstrengungen entfalten müssen, um eine Erörterung der Verdac...mehr

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AGS 04/2021, Anwendung der ... / III. Differenztheorie auch bei (Teil-)Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO im Ermittlungsverfahren

Entgegen der Ansicht des Verteidigers komme die Differenztheorie im vorliegenden Fall hinsichtlich der zuvor genannten Gebühren zur Anwendung. Differenztheorie (oder eine Quotelung, dies stehe im pflichtgemäßen Ermessen des Rechtspflegers) komme immer dann zum Tragen, wenn unterschiedliche Entscheidungen innerhalb eines Verfahrens unterschiedliche Kostenträger nach sich zieh...mehr

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AGS 04/2021, Fragen und Lös... / 2. Lösung zu Fall 1 – Abwandlung

Für den Anfall und die Höhe der 1,3-Verfahrensgebühr und der 1,2-Terminsgebühr gelten die vorstehenden Ausführungen zum Ausgangsfall ebenso. Hinsichtlich der 1,0-Einigungsgebühr ergeben sich hier folgende Besonderheiten. Die bloße Abgabe der Prozesserklärung, der Rechtsstreit sei in der Hauptsache erledigt, löst bei den Rechtsanwälten noch keine Einigungsgebühr aus. Vorliegen...mehr

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AGS 04/2021, Anwendung der ... / VI. Bedeutung für die Praxis

Die Frage, ob in den Fällen, in denen der Verteidiger zur Anwendung der Differenztheorie nicht den "fiktiven" erstattungsfähigen Teil seiner Gebühren bestimmt, die Kostenfestsetzung vollständig abgelehnt werden kann, ist in Rspr. und Lit. nicht unbestritten. Das LG Hildesheim (StRR 2015, 199 = RVGreport 215, 194; ihm folgend Burhoff/Volpert/Volpert, RVG, Teil A Rn 1535) hat ...mehr

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AGS 04/2021, Anwendung der ... / II. Differenztheorie setzt Gebührenbestimmung des Verteidigers voraus

Das LG führt aus: Von den geltend gemachten Gebühren seien die Grundgebühr Nr. 4100 VV, die Verfahrensgebühr Nr. 4104 VV und die Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV dem Verteidiger nicht zu erstatten, da er – trotz Aufforderung und mehrfacher Stellungnahme der Bezirksrevisorin – anhand der Differenztheorie keine Gebührenbestimmung zur Gesamtverteidigervergüt...mehr

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AGS 04/2021, Fälligkeit; Un... / II. Gebührenanfall

1. Gesetzliche Regelung Der BGH hatte in den drei Verfahren III ZB 16 bis 18/20 durch Beschl. v. 20.8.2020 die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Senatsbeschluss vom 18.6.2020 auf seine Kosten verworfen. Für das Verfahren über diese Anhörungsrüge (§ 321a ZPO) ist nach Nr. 1700 GKG KV in jedem der drei Verfahren jeweils eine Festbetragsgebühr i.H.v. 60 EUR angefallen. ...mehr

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ZErb 04/2021, Zum Auftragsv... / 2 Gründe

II. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Kläger gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO als unbegründet zurückzuweisen, da er einstimmig davon überzeugt ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Senats du...mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / II. Rechtsanwalt als Zeugenbeistand

Wird ein Zeuge vom PUA zur Zeugenvernehmung geladen, muss er der Ladung grds. Folge leisten. Er kann sich jedoch eines Rechtsanwalts als sog. Zeugenbeistands bedienen. Denn nach der Rspr. des BVerfG hat jeder Zeuge das Recht, einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand hinzuzuziehen, der ihn berät und ihm während der Zeugenvernehmung vor der Polizei, der Staatsanwaltschaft, vor Ge...mehr

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AGS 04/2021, Pauschgebühr f... / Leitsatz

Das Verfahren betreffend die Ermittlungen zum "Oktoberfestattentat" war sowohl "besonders schwierig" als auch "besonders umfangreich" i.S.d. § 51 Abs. 1 RVG. Die gesetzlichen Gebühren sind für den bestellten bzw. beigeordneten Rechtsanwalt nicht zumutbar, wenn sie auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass ihm eine besondere Form der Indienstnahme Privater zu öffentliche...mehr

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AGS 04/2021, Übergangsrecht / II. Auftrag ist entscheidend

Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle hat zu Recht für Rechtsanwalt F die Gebühren nach den neuen Gebührenbeträgen des KostRÄG 2021 festgesetzt. Das bisherige Recht ist nur dann anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit vor Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt worden ist (§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG). Hier verhielt es sich aber so, dass...mehr

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AGS 04/2021, Wertfestsetzun... / II. Wertfestsetzung

Das LG hat die Beschwerde nach § 68 Abs. 1 S. 1 GKG als zulässig angesehen. Bis zur Verbindung der beiden Verfahren habe kein einheitlicher Gesamtwert i.H.v. 25.170,00 EUR bestanden. Vielmehr habe es bis zu diesem Zeitpunkt zwei rechtlich selbstständige Einziehungsverfahren mit jeweils eigenen Werten i.H.v. 11.000,00 EUR und 14.170,00 EUR gegeben. Diese Werte seien entspreche...mehr

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AGS 04/2021, Rücknahme der ... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den ehemaligen Angeklagten ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung geführt. Das Strafverfahren endete durch freisprechendes Urteil des AG vom 4.2.2020. Gegen den Freispruch hat die Staatsanwaltschaft am 10.2.2020 Berufung eingelegt. Mit Schriftsatz vom 17.2.2020 wandte sich der Rechtsanwalt/Pflichtverteidiger gegen die nicht begründ...mehr

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AGS 04/2021, Vernehmungster... / II. Begriff des Verhandelns

Nach Auffassung des LG ist die Vernehmungsterminsgebühr entstanden. Die Kammer verkenne nicht, dass die Entscheidung der Rechtspflegerin eine Stütze in der Gesetzesbegründung findet und darüber hinaus die durch die Rechtspflegerin vertretene Rechtsauffassung durch mehrere OLG vertreten werde. Das OLG Saarbrücken (StraFo 2014, 350 = RVGreport 2014, 428 = StRR 2014, 517) führe...mehr

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AGS 04/2021, Zeitschriften aktuell

VRiOLG Frank-Michael Goebel, Neue Regeln für die Erbringung von Inkassodienstleistungen für Rechtsanwälte und Inkassodienstleister, FoVo 2020, 221 In seinem Beitrag befasst sich der Autor mit den Auswirkungen des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht auf die Anwaltschaft. Der Autor weist darauf hin, dass Ziel des Gesetzes die Gleichstellung von Rec...mehr

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AGS 04/2021, Verhandeln übe... / II. Streit in der Rechtsprechung

Nach Auffassung des OLG hat der Rechtsanwalt keinen Anspruch auf Zahlung der Vernehmungsterminsgebühr nach Nrn. 4102 Nr. 3, 4103 VV. Nach h.M. (OLG Saarbrücken StraFo 2014, 350; OLG Jena, Beschl. v. 15.10.2013 – 1 Ws 344/13 = RVGreport 2014, 24; LG Osnabrück JurBüro 2020, 478; Kremer, in: Riedel/Sußbauer, RVG 10. Aufl., VV 4102 Rn 10; Kroiß, in: Mayer/Kroiß [Hrsg.], RVG, 5. ...mehr

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AGS 04/2021, Rücknahme der ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Das Einzige, was an dieser Entscheidung zutreffend ist, ist der Ansatz des LG. Dies geht insoweit zutreffend davon aus, dass die behandelte Frage eine Frage der Kostenerstattung ist und nicht – wie man vielfach lesen kann – eine Frage, ob die Gebühr Nr. 4123 VV entstanden ist (vgl. z.B. OLG Stuttgart, a.a.O.). Alles andere an dieser Entscheidung ist hingegen falsch. 2. Das...mehr

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AGS 04/2021, Verhandeln übe... / VI. Bedeutung für die Praxis

Mich überzeugt diese Entscheidung nicht. In meinen Augen ist es einmal mehr eine dieser Entscheidungen aus Bamberg, in denen mit viel Worten die eigene Wichtigkeit unterstrichen wird. Mir erschließt sich auch nicht, warum von den beiden angeführten Auffassungen nun die eine als "herrschend" angesehen wird und die andere nicht. Wenn das damit zu tun hat, dass das OLG Bamberg ...mehr