Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorarvereinbarung: Abrechenbarkeit einer Anlagenbuchführung

Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 21.2.2017 (23 U 101, 151/15) anlässlich eines Streitfalls über eine Honorarvereinbarung und die Anlagenbuchführung einige für die Praxis wesentlichen Punkte entschieden. Die Parteien vereinbarten für die Erstellung der Finanzbuchführung schriftlich einen Gebührensatz von 3/10. Der Steuerberater begehrte eine Anhebung auf 3,5/10, weil der...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kostenrecht: Streitwert für Grundsteuer bei Anfechtung von Einheitswertbescheiden

Der Streitwertkatalog für die Finanzgerichtsbarkeit, der auf der Arbeitstagung der Präsidenten der Finanzgerichte der Bundesrepublik Deutschland am 15. und 16.6.2009 beschlossen und am 31.12.2014 letztmals überarbeitet worden ist, enthält eine Zusammenstellung der finanzgerichtlichen Rechtsprechung zur Streitwertfestsetzung. Er versteht sich vor dem Hintergrund der seit dem ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / Zusammenfassung

Überblick Eigentlich kann keine zusätzliche Gebühr für eine "Anlagenbuchführung" geltend gemacht werden, wenn Sie von Ihrem Mandanten mit einer "Vollbuchführung" beauftragt wurden (OLG Düsseldorf, Urteil v. 28.5.2002, 23 U 193/01). Eigentlich. Denn in dem Fall der genannten Entscheidung lag kein gesonderter Auftrag für eine "Anlagenbuchführung" vor. In einem neu entschiedene...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter: Vertragsschluss ohne Ermächtigung

Leitsatz Der ohne Ermächtigung handelnde Verwalter ist ein Vertreter ohne Vertretungsmacht. Für die Annahme einer Anscheins- oder Duldungsvollmacht reicht die bloße Bestellung als Verwalter nicht aus. Normenkette WEG § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 Das Problem Werkunternehmer K bringt jeweils eine 3 Millimeter starke Dämmfolie zur Trittschalldämmung unterhalb des in den Wohnungen 1, 2...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltervertrag: Sondervergütung für Hausgeldklagen

Leitsatz Es entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, in Bezug auf eine Hausgeldklage dem Verwalter pauschal für die Aufbereitung der Unterlagen und Zuarbeit zu dem Rechtsanwalt für alle Instanzen eine einmalige Gebühr in Höhe von 200 EUR inclusive Mehrwertsteuer je Hausgeldklage zu gewähren. Normenkette WEG § 26 Das Problem Im Verwaltervertrag von B heißt es wie folgt: Für den Fa...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Verfassungsgemäßer Höchstbetrag

Rz. 25 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Der Sonderbedarf der Eltern volljähriger Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden und auswärtig untergebracht sind, wird mit bis zu 924 EUR im VZ (Höchstbetrag) angesetzt; für ein im Ausland ansässiges Kind mindert sich der Freibetrag nach Maßgabe der Zugehörigkeit des Aufenthaltsstaats zu den > Anh 2 Ländergruppen (vgl § 33a Abs 2 Satz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 133 Schied... / 2.5 Verfahren und Abstimmung

Rz. 16 In der Rechtsverordnung nach Abs. 5 bestimmt die Landesregierung Näheres über die Geschäftsführung (zur Funktion der Geschäftsstelle einer Schiedsstelle vgl. Becker, SGb 2013 S. 664, 670 f.) das Verfahren, die Erhebung und die Höhe der Gebühren und die Verteilung der Kosten einer Schiedsstelle (Abs. 5 Nr. 5 bis 8). Die Vorschriften des SGB I und SGB X gelten grundsätz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 231 Erstat... / 2.4.4 Zählung der Wertmarken

Rz. 19 Die Wertmarken werden nicht stets voll gezählt, sondern entsprechend ihrer Gültigkeitsdauer. Unentgeltliche Wertmarken werden stets für die Dauer eines Jahres ausgegeben, entgeltliche Wertmarken wahlweise für die Dauer eines Jahres oder eines halben Jahres. Für die Dauer eines Jahres ausgegebene Wertmarken werden daher voll, für die Dauer eines halben Jahres ausgegebe...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / IX. Gebühren in der Zwangsvollstreckung

Rz. 416 Ausführungen zu den Gebühren und des Gegenstandswertes in der Zwangsvollstreckung finden Sie unter § 8 Rdn 824 ff.mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / C. Die Gebühren

I. Überblick Rz. 14 Die Gebühren für die außergerichtliche Vertretungstätigkeit des Rechtsanwalts finden sich in Teil 2 Abschnitt 3 VV, den Nrn. 2300 ff. VV. Für sämtliche in einer Angelegenheit anfallenden außergerichtlichen Tätigkeiten erhält der Anwalt eine Geschäftsgebühr als Betriebsgebühr (Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV). Rz. 15 Neben der Geschäftsgebühr kann keine Terminsgebühr ...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / III. Die Gebühren

1. Verfahrensgebühr Rz. 387 Im Beschwerdeverfahren entsteht zunächst unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 2 VV für das Betreiben des Geschäfts eine 1,6-Verfahrensgebühr (Nr. 3200 VV). Beispiel 160: Beschwerdeverfahren ohne mündliche Verhandlung Gegen den Beschluss des FamG, mit dem der Antragstellerin die alleinige elterliche Sorge übertragen worden ist, legt der Antra...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 3. Die Gebühren

a) Verfahrensgebühr Rz. 109 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Beispiel 40: Verfahren ohne gerichtlichem Termin Der Anwalt beantragt für die Ehefrau die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge für das gemeinschaftliche Kind. Der Anwalt erhält eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) aus dem Wer...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 3. Die Gebühren

a) Erstinstanzliches Verfahren Rz. 281 Für das Betreiben des Verfahrens erhält der Anwalt zunächst eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 u. 2 VV auf 0,8 ermäßigt. Der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3101 Nr. 3 VV ist unanwendbar, da das Verfahren nicht die Erteilung einer Genehmigung oder Zustimmung zum Gegenstand hat,...mehr

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§ 6 Selbstständiges Beweisv... / C. Die Gebühren

I. Verfahrensgebühr 1. Höhe der Gebühr Rz. 9 Für das Betreiben des Verfahrens (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) entsteht zunächst einmal eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Beispiel 4: Verfahren ohne Termin Der Anwalt leitet für die Ehefrau ein selbstständiges Beweisverfahren zur Bewertung einer Immobilie ein, die für die Berechnung des Zugewinns von Bedeutung ist. Das Gericht holt...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 3. Die Gebühren

a) Verfahrensgebühr Rz. 364 Für das Betreiben des Geschäfts erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV), die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 u. 2 VV auf 0,8 ermäßigen kann. Der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3101 Nr. 3 VV ist unanwendbar. b) Terminsgebühr Rz. 365 Kommt es zu einem gerichtlichen Termin oder einer Besprechung der Beteiligten i.S.d. ...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 3. Die Gebühren

a) Übrige Kindschaftssachen nach § 151 Nrn. 1, 4, 5 und 8 FamFG Rz. 233 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Rz. 234 Die Verfahrensgebühr ermäßigt sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 u. 2 VV auf 0,8. Rz. 235 Der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3101 Nr. 3 VV ist unanwendbar. Rz. 236 Kommt e...mehr

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§ 13 Verfahren mit Auslands... / III. Die Gebühren

1. Verfahren auf Anerkennung Rz. 11 Verfahren auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen sind verwaltungsrechtliche Verfahren. Auch wenn die Entscheidung in den überwiegenden Bundesländern dem Präsidenten eines OLG übertragen ist, so entscheidet er nicht als Spruchkörper, sondern als Verwaltungsbehörde. Es handelt sich also um eine außergerichtliche Tätigke...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / b) Die Gebühren

Rz. 285 Hinsichtlich der Gebühren gelten keine Besonderheiten (siehe Rdn 251 ff.).mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / bb) Die Gebühren

Rz. 304 Hinsichtlich der Gebühren kann wiederum zunächst auf die Rdn 251 ff. Bezug genommen werden.mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 3. Die Gebühren

Rz. 49 Hinsichtlich der Gebühren kann auf die Ausführungen zu den sonstigen Familienstreitsachen Rdn 89 ff. Bezug genommen werden.mehr

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§ 10 Verbundverfahren / II. Die Gebühren

Rz. 7 Die Gebühren des Anwalts richten sich nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen können eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV) und/oder eine Aussöhnungsgebühr (Nr. 1001 VV). Rz. 8 Denkbar ist hier auch eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen (Nr. 1010 VV).mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / bb) Die Gebühren

Rz. 310 Hinsichtlich der Gebühren kann auf die Rdn 251 ff. Bezug genommen werden.mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / b) Die Gebühren

Rz. 279 Hinsichtlich der Gebühren gelten gegenüber einem Zahlungsantrag keine Besonderheiten, so dass auf die Ausführungen zu den Rdn 251 ff. Bezug genommen werden kann.mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / bb) Die Gebühren

Rz. 302 Hinsichtlich der Gebühren kann auf die Rdn 251 ff. Bezug genommen werden.mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / bb) Die Gebühren

Rz. 306 Hinsichtlich der Gebühren kann auf die Rdn 251 ff. Bezug genommen werden.mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / bb) Die Gebühren

Rz. 312 Hinsichtlich der Gebühren kann auf die Rdn 251 ff. Bezug genommen werden.mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 4. Gebühren im Rechtsbeschwerdeverfahren

Gegen die Entscheidung des OLG findet die Rechtsbeschwerde statt (§§ 70 ff. FamFG). Für das Verfahren entstehen die Gebühren nach Nrn. 1213 ff. FamGKG-KostVerz., wenn sich die Rechtsbeschwerde gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands richtet.mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / bb) Die Gebühren

Rz. 300 Hinsichtlich der Gebühren kann auf die Rdn 251 ff. Bezug genommen werden.mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 2.1 Gebühren und Auslagen

Das streitige Verfahren ist wie eine Familienstreitsache nach § 112 Nr. 1 FamFG zu behandeln (§ 255 Abs. 2 S. 1 FamFG). Es entstehen deshalb auch in diesem Verfahren eine 1,3 Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) sowie die 1,2 Terminsgebühr (Nr. 3104 VV). Die Gebühren entstehen unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 2, 3 VV. Da für die Familienstreitsache, anders als für das ...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 1. Erstattung der gesetzlichen Gebühren

Rz. 65 Die gesetzliche Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwaltes trägt die Rechtsschutzversicherung bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren eines am Ort des zuständigen Gerichtes ansässigen Rechtsanwaltes. Dies gilt bei Eintritt eines Rechtsschutzfalles im Inland. Für den Fall eines Rechtsschutzfalles im Ausland ist die Vergütung eines für den Versich...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Gebühren

Rz. 318 Obwohl der Kombi-Auftrag nur aus einem Schreiben besteht, liegen hier zwei gesonderte Vollstreckungsmaßnahmen vor, für die zwei Verfahrensgebühren nach Nr. 3309 VV RVG zuzüglich der jeweiligen Post- und Telekommunikationspauschale und ggf. Umsatzsteuer abzurechnen sind. Im Kombi-Auftrag werden zunächst beide Gebühren vorsorglich berechnet. Zu beachten ist hierbei jedo...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 3. Die Gebühren

a) Verfahrensgebühr Rz. 168 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Mit der Verfahrensgebühr abgegolten werden auch außergerichtliche Verhandlungen einschließlich eines gerichtsnahen Mediationsverfahrens (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 RVG).[52] Beispiel 75: Verfahren ohne gerichtlichem Termin Der Anwalt beant...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 3. Gebühren für Beschwerdeverfahren

3.1 Verfahrensgebühr und ihre Entstehung Für Beschwerden, die sich gegen die Entscheidung wegen des Hauptgegenstands richten, entsteht eine allgemeine Verfahrensgebühr nach Nr. 1211 FamGKG-KostVerz. mit einem Gebührensatz von 1,0. Sie deckt sämtliche Handlungen des Gerichts ab. Die Fälligkeit tritt mit dem Eingang der Rechtsmittelschrift beim Gericht ein (§ 9 Abs. 1 FamGKG). D...mehr

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§ 9 Ehesache / C. Die Gebühren

I. Überblick Rz. 19 Die Gebühren des Anwalts im erstinstanzlichen Verfahren richten sich nach Teil 3 Abschnitt 1 VV, also nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Aussöhnungsgebühr nach Nr. 1001 VV. II. Erstinstanzliche Verfahren 1. Verfahrensgebühr Rz. 20 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. ...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 1. Gebühren für das erstinstanzliche Verfahren

1.1 Entstehungsvoraussetzungen und Höhe Für das erstinstanzliche Verfahren vor dem FamG entsteht nach Nr. 1210 FamGKG-KostVerz. eine 0,5 Gebühr. Es handelt sich um eine Entscheidungsgebühr, die nur dann entsteht, wenn das FamG über den Antrag nach § 249 FamFG auch entscheidet. Die Gebühr wird daher insbesondere durch den Festsetzungsbeschluss (§ 253 FamFG) oder eine Zurückwei...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 3. Die Gebühren

a) Verfahrensgebühr Rz. 259 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Beispiel 114: Verfahren ohne gerichtlichen Termin Der Anwalt beantragt für den Ehemann den Umgang mit dem gemeinschaftlichen Kind. Der Anwalt erhält eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) aus dem Wert von 3.000,00 EUR.mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / V. Kosten/Gebühren für die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Rz. 31 In verkehrsrechtlichen Verwaltungsangelegenheiten trägt die Rechtsschutzversicherung, wie ausgeführt, die gesetzlichen Gebühren des Anwaltes sowie die Verwaltungskosten, jedoch nur im verwaltungsrechtlichen sowie verwaltungsgerichtlichen Führerscheinverfahren. Nicht jedoch werden die gesetzliche Vergütung des Anwaltes sowie die Kosten für die Begutachtung, soweit nich...mehr

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§ 13 Verfahren mit Auslands... / III. Die Gebühren

Rz. 56 Im erstinstanzlichen Verfahren gelten die Nrn. 3100 ff. VV. Der Anwalt erhält eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV), die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 u. 2 VV auf 0,8 ermäßigen kann. Der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3101 Nr. 3 VV ist unanwendbar. Beispiel 10: Vollstreckbarerklärung Die Beteiligten streiten im gerichtlichen Verfahren um die Vollst...mehr

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§ 12 Arrestverfahren / C. Die Gebühren

I. Erstinstanzliche Verfahren 1. Überblick Rz. 7 In erstinstanzlichen Arrestverfahren erhält der Anwalt die Gebühren nach den Nrn. 3100 ff. VV. Dies gilt auch dann, wenn das erstinstanzliche Arrestverfahren vor dem Beschwerdegericht als Gericht der Hauptsache (§ 119 Abs. 2 FamFG i.V.m. § 943 ZPO) stattfindet (Vorbem. 3.2 Abs. 2 S. 1 VV). 2. Verfahrensgebühr Rz. 8 Der Anwalt erhä...mehr

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§ 14 Vollstreckung / C. Die Gebühren

I. Vollstreckung 1. Überblick Rz. 37 Soweit nach den Vorschriften der ZPO vollstreckt wird (§ 95 Abs. 1 FamFG), gilt Vorbem. 3.3.3 S. 1 Nr. 1 VV. Wird nach den Vorschriften des FamFG vollstreckt, gilt Vorbem. 3.3.3 S. 1 Nr. 2 VV. Es findet in beiden Fällen Teil 3 Abschnitt 3, Unterabschnitt 3 VV auf die Vollstreckung Anwendung. Es gelten also in beiden Fällen die Nrn. 3309, 33...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / C. Die Gebühren

I. Überblick Rz. 94 Die Vergütung im Verbundverfahren richtet sich nach Teil 3 VV. Es gelten erstinstanzlich die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV, im Beschwerdeverfahren die der Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) i.V.m. Nrn. 3200 ff. VV und im Rechtsbeschwerdeverfahren die der Vorbem. 3.2.2 Nr. 1 Buchst. a) i.V.m. Nrn. 3206 ff. VV. Rz. 95 Hinzu kommen die allgemeinen Gebühren nach Te...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / C. Die Gebühren

I. Erstinstanzliche Verfahren vor dem FamG 1. Überblick Rz. 38 Im erstinstanzlichen Verfahren vor dem FamG richtet sich die Vergütung in einstweiligen Anordnungsverfahren nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV). 2. Verfahrensgebühr Rz. 39 Der Anwalt erhält zunächst einmal für das Betreiben des Geschäfts eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 31...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / III. Die Gebühren

1. Verfahrensgebühr Rz. 359 Im Beschwerdeverfahren entsteht zunächst unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 2 VV für das Betreiben des Geschäfts eine 1,6-Verfahrensgebühr (Nr. 3200 VV). Beispiel 202: Beschwerdeverfahren ohne mündliche Verhandlung Gegen den Beschluss des FamG, mit dem der Antragsgegner zur Zahlung von 15.000,00 EUR verpflichtet worden ist, legt er Beschwe...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / b) Die Gebühren

aa) Verfahrensgebühr Rz. 251 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Beispiel 142: Zugewinnverfahren ohne Termin Der Anwalt reicht für die Ehefrau einen Antrag auf Zahlung von Zugewinnausgleich in Höhe von 20.000,00 EUR ein. Später wird der Antrag wieder zurückgenommen, ohne dass verhandelt worden oder...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 3. Die Gebühren

a) Verfahrensgebühr Rz. 89 Der Anwalt erhält für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) zunächst eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Beispiel 29: Verfahren ohne Termin Der Anwalt reicht für die Ehefrau einen Antrag auf Gesamtschuldnerausgleich in Höhe von 4.000,00 EUR ein. Später wird der Antrag wieder zurückgenommen, ohne dass verhandelt oder eine Besprechu...mehr

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§ 5 Mahnverfahren / C. Die Gebühren

I. Überblick Rz. 5 Die Gebühren im Mahnverfahren richten sich nach den Nrn. 3305 bis 3308 VV. Hinzukommen kann eine Teminsgebühr nach Nr. 3104 VV (Vorbem. 3.3.2 VV). Daneben gelten die Allgemeinen Gebühren nach Teil 1 VV, also insbesondere die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV. Rz. 6 Die Auslagen richten sich nach Teil 7 VV. Da das Mahnverfahren gem. § 17 Nr. 2 RVG gegenüber de...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 3. Die Gebühren

a) Verfahrensgebühr Rz. 174 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Mit der Verfahrensgebühr abgegolten werden auch außergerichtliche Verhandlungen einschließlich eines gerichtsnahen Mediationsverfahrens (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 RVG).[60] Beispiel 92: Unterhaltsverfahren ohne Termin Der Anwalt reicht fü...mehr

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§ 13 Verfahren mit Auslands... / III. Die Gebühren

Rz. 39 Im erstinstanzlichen Verfahren gelten die Nrn. 3100 ff. VV. Der Anwalt erhält eine 1,3-Verfahrensgebühr, die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1, 2 VV auf 0,8 ermäßigen kann. Beispiel 7: Antrag auf Anerkennung Der Anwalt beantragt einen ausländischen Titel auf Unterhalt anzuerkennen. Der Gegenstandswert wird auf 22.000,00 EUR festgesetzt. Der Anwalt erhält...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 2. Erstattung der Gebühren bei nur teilweiser Eintrittspflicht

Rz. 66 Bei der Frage, ob und inwieweit Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung gegeben ist, wenn nur eine sog. Teildeckung in Betracht kommt, sind verschiedene Fallgestaltungen denkbar. Rz. 67 In Betracht kommt, dass dem Versicherungsnehmer mehrere Delikte vorgeworfen werden und die Vorwürfe nur teilweise unter Versicherungsschutz stehen. In einem solchen Fall besteht n...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 3. Die Gebühren

Rz. 296 Für das Betreiben des Verfahrens erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Die Gebühr ermäßigt sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 u. 2 auf 0,8. Eine Ermäßigung nach Nr. 3101 Nr. 3 VV kommt nicht in Betracht. Beispiel 136: Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG Der Kindesvater beantragt ein Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG, da d...mehr