Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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AGS 5/2017, Rechtsanwaltsve... / a) Beschwerdeverfahren nach § 954 Abs. 1 S. 1 ZPO, Art. 5 Buchst. b) EuKoPfVO

Gem. § 954 Abs. 1 S. 1 ZPO entscheidet über den Widerruf des Schuldners gegen einen im Inland erlassenen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung nach Art. 33 Abs. 1 EuKoPfVO das Gericht, das den Beschluss erlassen hat. Wird gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt, ist dieses Beschwerdeverfahren nach Vorbem. 3.2.1 Nr. 3c VV der Berufung in einem Arrestverfahren gleichg...mehr

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AGS 5/2017, Rechtsanwaltsve... / a) Widerruf, Aufhebung, Abänderung: Dieselbe Angelegenheit

Nach Art. 33 EuKoPfVO kann auf Antrag des Schuldners der Beschluss zur vorläufigen Pfändung aus den dort im Einzelnen genannten Gründen widerrufen oder abgeändert werden. Gem. § 16 Nr. 5 RVG bilden das Verfahren zur Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung und jedes Verfahren über deren Abänderung, Aufhebung oder Widerruf dieselbe Angelegenheit...mehr

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AGS 5/2017, Zustellung des ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unzulässig. 1. Das ArbG hat den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit gem. § 33 RVG festgesetzt, während eine Wertfestsetzung nach §§ 63 GKG, 32 RVG nicht erfolgt ist. Gegen diesen Beschluss kann von den Antragsberechtigten innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung Beschwerde eingelegt werden (§ 33 Abs. 3 S. 3 RVG); eine verspätet...mehr

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AGS 5/2017, Altes Recht für... / Leitsatz

Hat das Verwaltungsgericht über eine Erinnerung gegen die Festsetzung der zu erstattenden Kosten verfahrensfehlerhaft durch den Einzelrichter entschieden, kann das im Beschwerdeverfahren nur analog § 130 Abs. 2 VwGO zur Zurückverweisung führen (hier verneint). Ändern sich die Rechtsanwaltsvergütungsvorschriften während des Berufungszulassungsverfahrens vor dem Oberverwaltungs...mehr

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AGS 5/2017, Kosten einer Vo... / 1 Sachverhalt

Die Parteien hatten vor dem OLG am 18.7.2016 einen Vergleich geschlossen. Am 28.7.2016 drohte der Gläubiger die Zwangsvollstreckung an. Am selben Tage zahlte der Schuldner. Daraufhin beantragte der Gläubiger gem. § 788 ZPO die Festsetzung der ihm entstandenen Kosten i.H.v. einer 0,3Verfahrensgebühr nebst Auslagen und Umsatzsteuer. Der Schuldner ist dem Kostenfestsetzungsantra...mehr

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AGS 5/2017, Rechtsanwaltsve... / a) Gerichtsgebühren

In Verfahren nach Art. 5 Buchst. b) EuKoPfVO, in denen der Gläubiger bereits einen deutschen Vollstreckungstitel erwirkt hat, werden aufgrund der Vergleichbarkeit mit der Arrestvollziehung gem. §§ 928 ff. ZPO nach Vorbem. 1.4 Abs. 1 S. 2, Vorbem. 2.1 Abs. 1 S. 1 GKG-KostVerz. wie bei der Arrestvollziehung die Gebühren nach Teil 2 Hauptabschnitt 1 GKG-KostVerz. erhoben.[26] E...mehr

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zfs 5/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Rechtsprechung des OLG Koblenz im Verkehrsrecht Referenten: Michael Burkowski, Richter am OLG, Koblenz; Dr. Konrad Leitges, Richter am OLG, Koblenz Ort: Koblenz/Mercure Hotel Datum: Freitag, 9.6.2017, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160 EUR Mitglieder AG Verkehrsrecht/Rechtsanwälte bis 3 Jahre nach Zulassung/Asessoren bis 3 Jahr...mehr

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zfs 5/2017, 1,8 Geschäftsge... / 2 Aus den Gründen:

" … Die von dem Kl. insofern gestellte Rechnung für die Anwaltskosten v. 15.10.2015 über insg. 805,87 EUR war gerechtfertigt. Nach dem eingeholten Sachverständigengutachten der Rechtsanwaltskammer Sachsen hebt sich die anwaltliche Tätigkeit in dem zu entscheidenden Falls aus dem üblichen Rahmen der sog. Schwellengebühr hervor, da nach den Bestimmungskriterien in zweifacher H...mehr

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zfs 5/2017, 1,8 Geschäftsge... / 3 Anmerkung:

I. Gesetzliche Grundlagen für die Bestimmung der Geschäftsgebühr Gem. § 14 Abs. 1 S. 1 RVG bestimmt der Rechtsanwalt bei Rahmengebühren – wie hier bei der in Nr. 2300 VV RVG mit einem Gebührenrahmen von 0,5 bis 2,5 ausgewiesenen Geschäftsgebühr – die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, von denen § 14 Abs. 1 S. 1 RVG einige in nicht abschließender Aufzä...mehr

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AGS 5/2017, Anwaltsbeauftra... / 1 Aus den Gründen

Nach der eindeutigen Rspr. des 3. Zivilsenats des BGH (BGHZ 209, 120 ff., juris Rn 10 [= AGS 2016, 252] m. krit. Besprechung Hansens, RVGReport 2016, 186 ff. und Müller-Rabe, JurBüro 2017, 3 ff.) kommt es für die Erstattungsfähigkeit der Kosten für einen Rechtsanwalt allein auf die objektive Lage an: Ist ein Rechtsmittel – oder im hiesigen Fall die Klage – zum Zeitpunkt der ...mehr

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AGS 5/2017, Terminsgebühr f... / 1 Aus den Gründen

Es besteht zwischen den Beteiligten des Kostenfestsetzungsverfahrens Streit über die Entstehung der Terminsgebühr. Vorliegend hat die Beklagte ein Vergleichsangebot mit Schriftsatz vom 11.11.2015 u.a. mit dem Inhalt der Erledigung des Rechtsstreits abgegeben, dass die Gegenseite ohne gerichtliche Mitwirkung i.S.v. § 278 Abs. 6 ZPO mit Schriftsatz vom 7.12.2015 angenommen hat....mehr

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AGS 5/2017, Einstweiliges A... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung (Antrag auf gerichtliche Entscheidung, §§ 165, 151 VwGO) gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, über die in entsprechender Anwendung des § 87a Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 VwGO die Berichterstatterin entscheidet, weil die Kostengrundentscheidung durch den Berichterstatter im vorbereitenden Verfahren ergangen ist (vgl. OVG Berlin-...mehr

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AGS 5/2017, Beauftragung ei... / 1 Aus den Gründen

Die in verfahrensrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstandende, insbesondere fristgerecht erhobene, sofortige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Das AG hat zu Recht und mit zutreffender Begründung die von der Antragstellerin geltend gemachten Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder ihres Verfahrensbevollmächtigten sowie die behaupteten eigenen Aufwendungen abgesetzt. Nach § ...mehr

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FoVo 5/2017, (Teil-)Vollstr... / II. Die Lösung

Teilrechtskraft Wird ein ganz oder teilweise Klage zusprechendes Urteil nur teilweise angefochten, so wird es hinsichtlich des nicht angefochtenen Teils gleichwohl nicht rechtskräftig (Zöller-Heßler, ZPO, 31. Aufl., § 537 Rn 1). Da die Sicherheitsleistung nur bei einem vorläufig vollstreckbaren Urteil zu erbringen ist, kann die Zwangsvollstreckung nach §§ 750, 704 ZPO deshalb...mehr

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AGS 5/2017, Prüfung der Erf... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist begründet. Der Erinnerungsführerin steht für ihre Tätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV i.H.v. 85,00 EUR nebst Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV i.H.v. 17,00 EUR und Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV i.H.v. 19,38 EUR zu. 1. Der Antragsteller hat der Erinnerungsführerin den Auftrag zur unbedingten Geschäftsbesorgung erteil...mehr

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AGS 5/2017, Erstattung der ... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist teilweise begründet. Die Verfahrensgebühr für den Bevollmächtigten der Kläger und Berufungsbeklagten war nicht nach Nr. 3200 VV, sondern nur nach Nr. 3201 VV zu bemessen. 1. Mit dem LG ist davon auszugehen, dass den Klägern die Gebühren für die Vertretung durch ihren Bevollmächtigten im Berufungsverfahren dem Grunde nach zu erstatten sind. Vorausse...mehr

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AGS 5/2017, Rechtsanwaltsve... / b) Pfändungsbeschluss

Ein Verfahren zur Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung im Fall des Art. 5 Buchst. b) EuKoPfVO löst eine Festgebühr i.H.v. 20,00 EUR aus. Das entspricht der Gebühr, die auch im Falle des Erlasses eines Pfändungsbeschlusses im Rahmen der Arrestvollziehung gem. §§ 928, 829 Abs. 1 ZPO anfallen würde.mehr

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AGS 5/2017, Rechtsanwaltsve... / d) Nr. 2119 GKG-KostVerz. (Rechtsbehelf des Schuldners)

Gem. § 954 Abs. 2 ZPO entscheidet das Vollstreckungsgericht über den Rechtsbehelf des Schuldners wegen Einwendungen gegen die Vollziehung eines Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung im Inland nach Art. 34 EuKoPfVO. Für das Verfahren über diesen Rechtsbehelf ist in Nr. 2119 GKG-KostVerz. eine Gebühr i.H.v. 30,00 EUR vorgesehen.mehr

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AGS 5/2017, Niederschlagung... / 2 Aus den Gründen

Die Rüge, die auch gegen Entscheidungen in Nebenverfahren eröffnet ist (vgl. Keidel, FamFG, § 44 Rn 16), ist statthaft (§ 44 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 FamFG), da gegen den Beschluss des Senats vom 13.2.2017 kein Rechtsmittel oder Rechtsbehelf gegeben ist (vgl. § 567 ZPO). Sie ist auch im Übrigen zulässig, da der gerügte Beschluss den Rügeführer nachteilig betrifft. Der Beschuss war u...mehr

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AGS 5/2017, Ersatz der Post... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung führt auch in der Sache zum angestrebten Erfolg. Sie ist begründet. Die Auffassung des Bezirksrevisors, wonach die Auslagenpauschale und die Gebühr für die Aktenversendung im Rahmen der Akteneinsicht nur dann zu erstatten sei, wenn der Rechtsanwalt im Einzelfall die Notwendigkeit darlege, ist nicht haltbar. Auch dann, wenn der Rechtsanwalt nicht als V...mehr

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AGS 5/2017, Kostenentscheid... / 2 Anmerkung

Die Kostenentscheidung eines Scheidungsverbundverfahrens ist grundsätzlich unanfechtbar (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 99 Abs. 1 ZPO). Sie ist allerdings insoweit anfechtbar, als sie – wie hier – auf einer Erledigung der Hauptsache, einem Anerkenntnis oder einer Antragsrücknahme beruht (§§ 91a Abs. 2 S. 1, 99 Abs. 2 S. 1, 269 Abs. 5 S. 1 ZPO). Daher war hier ausnahmsweise...mehr

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zfs 5/2017, Verwerfung der ... / Sachverhalt

Die Kl., die über eine Inkassoerlaubnis nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG verfügt, verlangt von der beklagten Haftpflichtversicherung aus abgetretenem Recht den Ersatz restlicher Sachverständigenkosten aus einem Verkehrsunfall. U.a. finanziert sie als Einzugsstelle für Sachverständigenhonorare die in Rechnung gestellten Sachverständigenkosten abzüglich einer vereinbarten Gebühr vor...mehr

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AGS 5/2017, Beiordnung eine... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend und setzt konsequent die gesetzlichen Vorschriften um. Die Entscheidung gilt gleichermaßen für Verbundverfahren und Familienstreitsachen (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, § 121 Abs. 3 u. 4 ZPO) als auch für Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 78 Abs. 3 u. 4 FamFG). Da die Ausführungen des OLG schwierig nachzuvollziehen sind, sollen die ...mehr

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AGS 5/2017, Kosten einer Vo... / 2 Aus den Gründen

Die "sofortige Beschwerde" der Gläubigerin war als Erinnerung auszufegen, da der Beschwerdewert nicht erreicht wird. Die Erinnerung ist zulässig, aber unbegründet. Insoweit wird auf die angefochtene Entscheidung sowie auf den Nichtabhilfebeschluss der zuständigen Rechtspflegerin billigend Bezug genommen. Aus der dort zitierten Entscheidung des BGH (Beschl. v. 18.7.2003 – IXa ZB...mehr

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Kostenrechnung: Richtige Za... / 4.1 Kostenarten verlieren an Bedeutung

Dass Kostenarten an Bedeutung verlieren, kann zwei Gründe haben: Die Beträge der Kostenart sind fix und von den Verantwortlichen nicht zu beeinflussen. Die Beträge der Kostenart sind so weit zurückgegangen, dass sich eine separate Betrachtung nicht mehr lohnt. In beiden Fällen sind ein getrennter Ausweis und eine aufwändige Bearbeitung mit Planung, Buchung der Istdaten und Abwe...mehr

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Print-Mailing versus E-Mail... / 3.3.2 Prospekt statt Katalog

Infrage kommt auch der Einsatz eines 8-seitigen Prospekts, 4/4-farbig, Auflage 80.000, Papier 80g, Format A4, gefalzt auf DIN lang. Diese Spezifikationen würden zunächst bedeuten, dass das Gewicht des Mailings in den Bereich der 20-g-Marke fällt. Das ist von den Portokosten her eine wichtige Grenze, weil sie die niedrigste Schwelle bezeichnet: Bis zu einem Gewicht von 20 g u...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II Vorbemerkungen zum Vierten Kapitel Gemeinsame Vorschriften für Leistungen (§§ 36 bis 45)

Rz. 1 Das Vierte Kapitel enthält die Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften. Ein eigener Abschnitt ist Vorschriften gewidmet, die das gemeinsame Vorgehen der kreisfreien Städte und Kreise sowie der Agenturen für Arbeit regeln. Rz. 1a Eine gesetzlich vermutete Bevollmächtigung erfasst alle Verfahrenshandlungen, die mit der Antragstellung für die Mitglieder der Bedarfsgemei...mehr

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FoVo 4/2017, Weiter keine Gebühr für das Negativattest bei der Erbenermittlung

Leitsatz 1. Der Senat hält daran fest, dass § 1 Abs. 1 S. 1 LJVwKostG i.V.m. Nr. 1401 KV JVKostG keine taugliche Grundlage für die Erhebung einer Auskunftsgebühr in Höhe von 15 EUR darstellt, wenn auf ein Auskunftsersuchen nach §§ 13, 357 FamFG mitgeteilt wird, dass kein Nachlassvorgang vorhanden ist (Bestätigung Senat v. 22.6.2016 – 14 W 295/16). 2. Ein nach §§ 13, 357 FamFG ...mehr

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AGS 4/2017, Zusätzliche Gebühr bei Einstellung trotz anschließender Fortsetzung des Verfahrens

RVG VV Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 4141; StPO § 170 Abs. 2 Leitsatz Stellt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO erkennbar mit dem Ziel der endgültigen Erledigung ein, wird die Hauptverhandlung infolge dieses Verfahrensablaufs (zunächst) entbehrlich, was für den Anfall der Befriedungsgebühr gem. Nr. 4141 VV ausreichend ist. Wenn anschließend das Ve...mehr

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AGS 4/2017, Zusätzliche Geb... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung erweist sich als begründet. Es ist zusätzlich eine Gebühr nach Nr. 4141 Abs. 1 Nr. 1 VV angefallen und zu erstatten. Die Vorschrift setzt voraus, dass durch die anwaltliche Mitwirkung eine Hauptverhandlung entbehrlich wird, weil das Verfahren nicht nur vorläufig eingestellt wird. Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt. Denn eine nicht nur vorl...mehr

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AGS 4/2017, Zusätzliche Geb... / 2 Anmerkung

Die zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV setzt keine endgültige Einstellung voraus, sondern nur eine nicht nur vorläufige Einstellung. Dazu gehört auch eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO.[1] Wird die Sache dann wieder aufgenommen und wird im gerichtlichen Verfahren die Sache wiederum eingestellt, die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, im Verfahren nach § 411 StPO e...mehr

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FoVo 4/2017, Weiter keine G... / 1 I. Der Fall

Schuldnerin ist verstorben, Gläubiger sucht Erben Die Gläubigerin einer titulierten Forderung gegen die verstorbene Schuldnerin ersuchte das AG – Nachlassgericht – um Auskunft über den Erbfall und die Feststellung und Benennung der Erben sowie die Übersendung der hierauf bezogenen Unterlagen. Keine Nachlassakten, aber Kosten Hierauf wurde ihr mitgeteilt, dass kein Nachlassvorga...mehr

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FoVo 4/2017, Weiter keine G... / 3 Der Praxistipp

Der Erbe haftet nach § 1967 BGB Die Entscheidung des OLG Koblenz steht im Kontext der Erbenhaftung. Mit dem Erbfall geht nämlich nicht nur das Vermögen des Schuldners auf den Erben über, sondern nach § 1967 BGB auch die Verbindlichkeiten des Erblassers. Die Forderung gegen den Erblasser kann also gegen die Erben weiterverfolgt werden. Titulierte Forderung bedarf der Umschreibu...mehr

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AGS 4/2017, Zusätzliche Geb... / Leitsatz

Stellt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO erkennbar mit dem Ziel der endgültigen Erledigung ein, wird die Hauptverhandlung infolge dieses Verfahrensablaufs (zunächst) entbehrlich, was für den Anfall der Befriedungsgebühr gem. Nr. 4141 VV ausreichend ist. Wenn anschließend das Verfahren auf Beschwerde des Anzeigenerstatters hin wieder aufgen...mehr

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AGS 4/2017, Nichteinlegung ... / 1 Sachverhalt

Der Kläger nimmt die Beklagte als Rechtsschutzversicherer wegen der nach Auffassung der Klägerseite entstandenen Gebühren nach der Nr. 5115 VV i.H.v. 135,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer in Anspruch. Dem Kläger war eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen worden. Hierzu erhielt er einen Bußgeldbescheid über eine Geldbuße von 120,00 EUR, verbunden hiermit war die Eintrag...mehr

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AGS 4/2017, Unwirksamkeit e... / 1 Sachverhalt

Der Kläger nimmt die Beklagte, einen Zusammenschluss von Rechtsanwälten in der Rechtsform einer LLP (Limited Liability Partnership) englischen Rechts auf Rückzahlung von überzahlten Honorarvorschüssen in Anspruch. Anlässlich der Kündigung seines Arbeitsverhältnisses durch seinen Arbeitgeber mandatierte der Kläger die Beklagte mit der Wahrnehmung seiner Interessen. Dazu trafen...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 3. Notarkosten

Für die Erteilung der einfachen Vollstreckungsklausel fallen keine gesonderten Gebühren an, da es an einem Gebührentatbestand in den Nrn. 23800 bis 23808 GNotKG-KostVerz. fehlt. Lediglich die Erteilung von qualifizierten Klauseln (s.u. III. 3.) und von weiteren vollstreckbaren Ausfertigungen (s.u. IV. 3.) löst gesonderte Gebühren aus.mehr

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AGS 4/2017, Teilnahme an Sa... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist zulässig und in dem tenorierten Umfang auch begründet. Der Erinnerungsführer hat nach §§ 47, 55 Abs. 1 RVG i.V.m. Nr. 4102, 4103 VV einen Anspruch auf die Festsetzung einer Terminsgebühr i.H.v. 166,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer für die Teilnahme an der Exploration des Freigesprochenen durch den gerichtlich bestellten Sachverständigen. 1. Vorliegend war di...mehr

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AGS 4/2017, Mitwirkung bei ... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 464b StPO, § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RpflG statthafte Beschwerde ist zulässig, insbesondere ist sie fristgerecht erhoben worden, § 311 Abs. 2 StPO. Sie hat in der Sache auch überwiegend Erfolg. Der Verteidiger hat die Gebühr nach 5115 VV (sog. Erledigungsgebühr) verdient, auch die begehrte Höhe ist nicht zu beanstanden. Insofern führt die sofortige Beschwe...mehr

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FoVo 4/2017, Weiter keine G... / Leitsatz

1. Der Senat hält daran fest, dass § 1 Abs. 1 S. 1 LJVwKostG i.V.m. Nr. 1401 KV JVKostG keine taugliche Grundlage für die Erhebung einer Auskunftsgebühr in Höhe von 15 EUR darstellt, wenn auf ein Auskunftsersuchen nach §§ 13, 357 FamFG mitgeteilt wird, dass kein Nachlassvorgang vorhanden ist (Bestätigung Senat v. 22.6.2016 – 14 W 295/16). 2. Ein nach §§ 13, 357 FamFG gestellt...mehr

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AGS 4/2017, Anspruch des Re... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Höhe der im Rahmen des vor dem VG geführten Verfahrens aus der Staatskasse zu gewährenden Gebühren und Auslagen. Umstritten ist insbesondere, ob der Erinnerungsgegner Anspruch auf Erstattung von Dolmetscherkosten hat. Nach Abschluss des Verfahrens beantragte der Erinnerungsgegner die Festsetzung folgender Gebühren, jeweils aus einem Gegenstan...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 1.1 Entstehung einer Verfahrensgebühr

Für das Verfahren über die Erteilung einer weiteren Vollstreckungsklausel fallen gesonderte Gerichtsgebühren an. Es entsteht eine Festgebühr, die jeweils 20,00 EUR beträgt (Nr. 2110 GKG-KostVerz.). Neben der Gebühr sind eventuelle Zustellungskosten (Nr. 9002 GKG-KostVerz.) von der ersten Zustellung an in Ansatz zu bringen. Zudem ist für die Fertigung der Ausfertigung neben de...mehr

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AGS 4/2017, Keine Terminsge... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist insoweit zutreffend, als im Rahmen einer außergerichtlichen Vertretung – und dazu gehört nach der Überschrift zu Teil 2 VV auch das Verwaltungs- und Nachprüfungsverfahren – eine Terminsgebühr nicht anfallen kann, weil Teil 2 VV eine solche Gebühr nicht vorsieht. Die Auseinandersetzung mit der Rspr. des BGH war überflüssig, da die Entscheidung des BGH spät...mehr

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zfs 4/2017, Zusätzliche Ver... / Sachverhalt

Die StA Kronach führte gegen den Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Der dem Beschuldigten bestellte Pflichtverteidiger begleitete diesen zu der Vernehmung bei der Kriminalpolizei und erteilte seinem Mandanten den Rat, sich zu den Tatvorwürfen zu äußern. Dem kam der Beschuldigte nach und bestritt die Vorwürfe. Hieraufhin stellte di...mehr

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AGS 4/2017, Erlass eines Ve... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Das Beschwerdegericht hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt, das LG habe die beantragte 0,5-Terminsgebühr gem. Nr. 3105 VV zu Recht gegen den Beklagten festgesetzt, weil gegen ihn ein Versäumnisurteil ergangen sei. Zwar ...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 1. Gerichtskosten

Zuständig für die Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel nach § 731 ZPO ist das Prozessgericht der ersten Instanz des früheren Verfahrens, und zwar unabhängig davon, in welcher Instanz das Urteil, aus dem vollstreckt werden soll, ergangen ist.[33] Es handelt sich somit um eine normale Zivilklage, die gegenüber dem Verfahren, in dem das Ersturteil ergangen ist, stets ei...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 2.2 Einstweilige Anordnung (§ 732 Abs. 2 ZPO)

Vor seiner Entscheidung über die eingelegte Erinnerung kann das Gericht eine einstweilige Anordnung erlassen, mit der insbesondere angeordnet werden kann, dass die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung einzustellen oder fortzusetzen ist (§ 732 Abs. 2 ZPO). Das Eilverfahren ist jedoch wegen § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 RVG dem Erinnerungsverfahren zuzurechnen, so dass keine geso...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 2.1 Teil des Erkenntnisverfahrens

Die erstmalige Erteilung der Vollstreckungsklausel gehört gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 13 RVG zu dem jeweiligen Erkenntnisverfahren. Es handelt sich deshalb nicht um eine besondere Angelegenheit, so dass eine gesonderte Vergütung nicht entsteht. Unerheblich ist, ob es sich bei der ersten Vollstreckungsklausel um eine einfache oder qualifizierte Klausel handelt,[2] so dass auch ...mehr

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FoVo 4/2017, Kosten der Lad... / I. Das Problem

Abnahme der Vermögensauskunft als erste Vollstreckungsmaßnahme Wir betreiben im Auftrag von diversen Gläubigern die Zwangsvollstreckung. Die titulierte Forderung wird uns regelmäßig mit dem Hinweis übergeben, dass weitere Informationen über das Vermögen oder das Einkommen des Schuldners nicht vorliegen. Wir starten die Zwangsvollstreckung nach einer fruchtlosen Zahlungsauffor...mehr

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zfs 4/2017, Zusätzliche Ver... / 3 Anmerkung:

Kurz, aber im Ergebnis zutreffend hat das AG Kronach hier den Anfall der zusätzlichen Gebühr bejaht. I. Nicht nur vorläufige Einstellung Nach Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 4141 VV RVG entsteht diese Gebühr, wenn durch die anwaltliche Mitwirkung die Hauptverhandlung entbehrlich wird und das Strafverfahren nicht nur vorläufig eingestellt wird. Dies gilt nach Abs. 2 S. 1 der Anm. ...mehr