Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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FoVo 4/2017, Weiter keine G... / 2 II. Die Entscheidung

OLG bestätigt seine Ansicht: keine Kosten! Die weitere Beschwerde ist nach § 22 Abs. 1 S. 2 JVKostG i.V.m. § 66 Abs. 4 S. 1 GKG statthaft, da das LG sie wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen hat. Sie ist auch im Übrigen zulässig und hat in der Sache Erfolg. § 1 Abs. 1 S. 1 LJVwKostG i.V.m. Nr. 1401 KV JVKostG stellt keine taugliche Grundlage für die angeset...mehr

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AGS 4/2017, Teilnahme an Sa... / 1 Sachverhalt

Der Erinnerungsführer war dem Freigesprochenen als Pflichtverteidiger beigeordnet worden. Das Verfahren ist mittlerweile nach Rücknahme der Revision durch die Staatsanwaltschaft rechtskräftig abgeschlossen. Der Erinnerungsführer beantragte in Bezug auf die erwarteten Pflichtverteidigergebühren die Zahlung eines Vorschusses nach § 47 RVG für bereits entstandene Gebühren und Au...mehr

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AGS 4/2017, Kostenerstattun... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Während es in der Zivilgerichtsbarkeit einhellige Auffassung ist, dass sich eine Partei im Falle eines Anordnungs-, Abänderungs- oder Aufhebungsverfahren auf die ihr jeweils günstige Kostenent scheidung berufen kann,[1] haben viele Verwaltungsgerichte das System von Vergütung und Kostenerstattung in diesen Fällen nicht verstanden. Plastisch br...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 3.1 Erteilung durch den Notar

Handelt es sich um eine notarielle Urkunde und hat der Notar die Vollstreckungsklausel zu erteilen, entsteht eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 23803 GNotKG-KostVerz. nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), wenn es sich um eine qualifizierte Klausel nach §§ 726 bis 729 ZPO handelt. Dabei ist es, im Gegensatz zu den Anwaltsgebühren, unerheblich, ob bereits eine Vollstreckungsklausel er...mehr

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AGS 4/2017, Nichteinlegung ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist unbegründet. Der Kläger hat keinen Anspruch auf Freistellung von der anwaltlichen Gebührenrechnung auch in Höhe der nach Nr. 5115 VV entstandenen Gebühr i.H.v. 135,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Versicherungsvertrag. Die Gebühr ist nicht entstanden. Nach S. 1 gem. Nr. 5115 VV entsteht die Gebühr, wenn der Eins...mehr

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AGS 4/2017, Kostenerstattun... / 1 Aus den Gründen

Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle hat die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers auf dessen Antrag zu Recht auf 406,50 EUR festgesetzt. Diese geltend gemachten Gebühren und Auslagen der für den Antragsteller im Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 S. 2 VwGO tätigen Prozessbevollmächtigten sind erstattungsfähig. Dem Erstattungsanspruch des Antragstellers steht nich...mehr

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AGS 4/2017, Erstreckung der... / 2 Aus den Gründen

Der Antrag ist begründet, soweit mit der Erstreckung der VKH ein Anspruch gegen die Staatskasse auf Übernahme der mit der Elternvereinbarung entstandenen anwaltlichen Einigungsgebühr geschaffen werden soll. Soweit mit der Fassung des Erstreckungsantrags bezweckt ist, darüber hinaus VKH für weitere auf den Inhalt der Einigung bezogene Anwaltsgebühren, insbesondere für eine se...mehr

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AGS 4/2017, Anrechnung mehr... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist nicht begründet. Die Beurteilung des Beschwerdegerichts hält der rechtlichen Nachprüfung stand. 1. Nach der Regelung in der Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV wird die wegen desselben Gegenstands entstandene Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 3.2 Erteilung durch das Gericht

Hat das Gericht eine Klausel nach §§ 726 bis 729 ZPO für eine notarielle Urkunde zu erteilen, weil die Urkunde sich in gerichtlicher Verwahrung befindet, entsteht eine 0,5 Verfahrensgebühr nach Nr. 18000 GNotKG-KostVerz. Es gilt Tabelle B (§ 34 GNotKG). Erfasst sind insbesondere die folgenden Fälle:mehr

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AGS 4/2017, Editorial

Im Aufsatzteil (S. 157 ff.) befasst sich Hagen Schneider mit den Kosten in Verfahren auf Erteilung von Vollstreckungsklauseln. Der Rechtsprechungsteil hat es diesmal in sich. Über zahlreiche wichtige Entscheidungen gilt es zu berichten. Das LG Köln (S. 164) hat mit ausführlicher Begründung die 15-Minuten-Zeittaktklausel in Vergütungsvereinbarungen für AGB-widrig erklärt, ebens...mehr

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AGS 4/2017, Erstreckung der... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten haben darüber gestritten, ob die beiden gemeinsamen Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach der Trennung der Eltern im wöchentlichen Wechsel jeweils bei Vater und Mutter oder überwiegend bei der Mutter haben sollten. Das FamG hatte dem Vater mit dem angefochtenen Beschluss das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für beide Kinder mit dem Ziel zugesprochen,...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 1. Gerichtskosten

Für die Erteilung der einfachen Vollstreckungsklausel werden keine gesonderten Gerichtsgebühren erhoben. Auch die Erhebung einer Dokumentenpauschale ist nicht zulässig, da die Erteilung einer vollständigen Ausfertigung der gerichtlichen Entscheidung oder des gerichtlichen Vergleichs sowie einer Ausfertigung ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe auslagenfrei zu erfolgen hat...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 1.2 Mehrere vollstreckbare Ausfertigungen

Die Gebühr wird für jede weitere vollstreckbare Ausfertigung gesondert erhoben (Anm. S. 1 zu Nr. 2110 GKG-KostVerz., Anm. S. 1 zu Nr. 1600 FamGKG-KostVerz., Anm. zu Nr. 18001 GNotKG-KostVerz.). Eine Ausnahme besteht jedoch für den Vollstreckungsbescheid. Sind wegen desselben Anspruchs in einem Mahnverfahren gegen mehrere Personen gesonderte Vollstreckungsbescheide erlassen wo...mehr

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AGS 4/2017, Nichteinlegung ... / Leitsatz

Bei Nichteinlegung eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid entsteht keine Gebühr nach Nr. 5115 VV. Die Voraussetzungen einer Analogie liegen mangels Regelungslücke nicht vor. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich angeordnet, dass die Gebühr dann entsteht, wenn der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurückgenommen wird, nicht aber bei jedweder auf die Förderung gerichteten T...mehr

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AGS 4/2017, Mitwirkung bei ... / 1 Sachverhalt

Die Zentrale Bußgeldstelle hatte gegen die in Rangsdorf wohnende Beschwerdeführerin einen Bußgeldbescheid wegen einer Trunkenheitsfahrt über eine Geldbuße i.H.v. 500,00 EUR nebst Fahrverbot verhängt. Daraufhin hatte die Betroffene einen Verteidiger aus Berlin bestellt, der gegen den Bußgeldbescheid, Einspruch eingelegt hat. Nach Übergang in das gerichtliche Verfahren ließ sic...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 2. Anwaltskosten

Das Verfahren wegen der Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung stellt stets eine besondere Angelegenheit dar (§ 18 Abs. 1 Nr. 5 RVG). Es fällt deshalb eine besondere Vergütung an, auch wenn der Anwalt bereits in dem Erkenntnisverfahren oder in sonstiger Weise mit der Zwangsvollstreckung beauftragt war.[25] Der Anwalt des Schuldners verdient die Gebühr bereits,...mehr

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AGS 4/2017, Keine Terminsge... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist unbegründet. Die angefochtenen Bescheide des Beklagten sind rechtmäßig und verletzen den Kläger nicht in seinen Rechten nach § 54 Abs. 2 SGG. Die Ablehnung der Erstattung der streitgegenständlichen Gebühr gem. Nr. 3106 VV i.V.m. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV durch den Beklagten ist formell und materiell rechtmäßig. Eine Terminsgebühr in ihrer Ausprägung als "Be...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 2.2 Einzeltätigkeit

Ist der Anwalt hingegen nur mit der Erteilung der ersten Vollstreckungsklausel beauftragt, war er also nicht im Erkenntnisverfahren tätig, verdient er eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3403 VV. Die Gebühr entsteht jedoch nur in Höhe eines 0,3-Gebührensatzes, da der Anwalt wegen § 15 Abs. 6 RVG für diese Einzeltätigkeit keine höhere Gebühr erhalten kann, als ein mit der gesamten...mehr

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AGK 4/2017, Die Verfahrensw... / e) Billigkeitsklausel

Nach § 45 Abs. 3 FamGKG kann bei Unbilligkeit der Regelwert herauf- oder herabgesetzt werden. Die Rspr. ist hier allerdings zurückhaltend. Hinweis Die Bandbreite des Üblichen, die in einer Umgangssache mit dem Festwert von 3.000,00 EUR bedacht wird, ist weit, weil sonst der Zweck des Festwerts nicht erreicht werden könnte. Er dient der Verfahrensvereinfachung, indem die Wertf...mehr

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FoVo 4/2017, Kosten der Lad... / II. Die Lösung

Verfahrensvorschriften in § 802f ZPO Das Verfahren über die Abnahme der Vermögensauskunft ist grundsätzlich in § 802f ZPO geregelt. Die dortigen Verfahrensvorschriften werden durch die §§ 802c und 802d ZPO ergänzt. Gemäß § 802f Abs. 4 Satz 1 ZPO ist dem GV aufgegeben, die Zahlungsaufforderung, die Ladung zum Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft und sämtliche Belehrungen, ...mehr

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AGS 4/2017, Entschädigung b... / 1 Sachverhalt

Der Kläger begehrt von der Beklagten Zahlung einer Entschädigung i.H.v. 800,00 EUR nebst Zinsen für immaterielle Nachteile wegen überlanger Dauer eines Kostenfestsetzungsverfahrens, sowie die Feststellung, dass die Dauer des Kostenfestsetzungsverfahrens unangemessen war. Der Kläger hat in einem Verfahren des FamG den im Ausland wohnhaften, aber jedenfalls während des Ausgangs...mehr

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zfs 4/2017, Anspruch des PK... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die – nach ausdrücklicher Zulassung durch das LG – gem. den §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 6 RVG zulässige Beschwerde der Rechtsanwälte … hat auch in der Sache Erfolg. Entgegen der Auffassung des LG und des AG steht den beigeordneten Rechtsanwälten ein Anspruch auf Zahlung der geltend gemachten Umsatzsteuer aus der Staatskasse zu." 1. Für ihre Tätigkeit als Prozessbevollmächti...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 3. Notarkosten

Ist von einer notariellen Urkunde durch den Notar eine weitere vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen, fällt eine Festgebühr von 20,00 EUR nach Nr. 23804 GNotKG-KostVerz. an. Die Gebühr entsteht für die Erteilung jeder vollstreckbaren Ausfertigung gesondert (Anm. zu Nr. 23804 GNotKG-KostVerz.).mehr

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zfs 4/2017, Zusätzliche Ver... / Leitsatz

Rät der Verteidiger dem Beschuldigten, sich bei der polizeilichen Vernehmung zur Sache zu äußern und kommt dieser diesem Rat nach, indem er die ihm zur Last gelegte Tat bestreitet, was dann zur Einstellung des Verfahrens gem. § 170 Abs. 2 StPO wegen fehlenden hinreichenden Tatverdachts führt, so fällt dem Verteidiger die zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV RVG an. (Leitsatz d...mehr

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AGS 4/2017, Nichteinlegung ... / 3 Anmerkung

Ebenso zum Abraten eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl: OLG Nürnberg[1] und AG Hamburg-St. Georg.[2] Auch das Abraten von einem Rechtsmittel löst – im Gegensatz zur Rücknahme des Rechtsmittels – keine zusätzliche Gebühr aus.[3] Norbert Schneider AGS 4/2017, S. 188 - 189mehr

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AGS 4/2017, Einigung über e... / 3 Anmerkung

Sowohl die Entscheidung des FamG als auch die des OLG offenbart wieder einmal fehlende grundsätzliche Kenntnisse des Gerichtskostenrechts. Zugrunde lag eine gerichtliche Wertfestsetzung nach § 55 FamGKG. Das FamG hat den Mehrwert des Vergleichs auf 6.000,00 EUR festgesetzt. Das FamG ist offenbar davon ausgegangen, dass 3.000,00 EUR auf den Vergleich über den anhängigen Hauptsac...mehr

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AGS 4/2017, Erlass eines Ve... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte den Beklagten auf Zahlung materiellen und immateriellen Schadensersatzes in Anspruch genommen. Das LG verfügte die Zustellung der Klageschrift und forderte den Beklagten unter Fristsetzung gem. § 276 Abs. 1 ZPO zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft auf. Obwohl der Kläger keinen entsprechenden Antrag gestellt hatte, gab das LG der Klage nach fruchtlosem A...mehr

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zfs 4/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Verteidigung in Verkehrsstrafsachen Referent: Gerhard Hillebrand, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Neumünster Ort: Nürnberg/Mercure Congress Hotel Nürnberg an der Messe Datum: Samstag, 13.5.2017, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Ausgewählte Normen der StVO im Zivilrecht, Versicherungsrecht und Bußgeldrecht...mehr

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AGS 4/2017, Unwirksamkeit e... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige, insbesondere frist- und formgerecht eingelegte und begründete Berufung hat in der Sache teilweise Erfolg. Für die Berufung ist allein noch entscheidungserheblich, in welcher Höhe der Kläger Anspruch auf Erstattung der für das Kündigungsschutzverfahren geleisteten Vorschüsse von 5.474,00 EUR verlangen kann, weil dem kein Honoraranspruch der Beklagten gegenüberst...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / d) Kapitalherabsetzung

Rz. 314 [Autor/Stand] (Einkünfte) aus der Herabsetzung des Kapitals einer anderen Gesellschaft. § 8 Abs. 1 Nr. 9 erfasst schließlich auch die Auskehrung eines Teils des Gesellschaftsvermögens nach einer gesellschaftsrechtlich zulässigen Herabsetzung des Stamm- oder Nennkapitals (gezeichnetes Kapital). Insoweit gilt das zu Anm. 311 ff. Gesagte sinnentsprechend. Der Auskehrung...mehr

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AGS 4/2017, Terminsgebühr i... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist gem. § 11 Abs. 2 S. 3 RVG, §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 569 Abs. 1 ZPO zulässig, insbesondere wurde das Rechtsmittel form- und fristgerecht eingelegt. Das Rechtsmittel ist auch begründet. Die auf der Grundlage der ergangenen Kostenentscheidung erfolgte Kostenfestsetzung ist insoweit zu beanstanden, als der Rechtspfleger die vom Ver...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / e) Nachweis tatsächlicher wirtschaftlicher Tätigkeit aa) Nachweis

..., nachweisen, ... Rz. 456 [Autor/Stand] Umkehr der Darlegungs- und Beweislast. Das Gesetz ordnet an, dass der Steuerpflichtige und nicht die Finanzverwaltung den Nachweis einer tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit führen muss. Dies entspricht im Grundsatz der maßgeblichen Entscheidung des EuGH in der Rechtssache "Cadbury Schweppes", wonach der für eine verhältnismäßige...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 4.6 Abzugsfähigkeit der Gebühren

Rz. 101a Fraglich ist, ob die Gebühren für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft – bei welchen es sich um steuerliche Nebenleistungen[1] handelt – von der steuerlichen Bemessungsgrundlage in Abzug gebracht werden können. Hierzu wird teilweise der Standpunkt vertreten, dass kein Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug gegeben sei, wenn die Gebühr im Zusammenhang mit e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 4.3.3 Ermäßigung der Gebühr

Rz. 97 Gemäß § 89 Abs. 7 S. 2 AO kann die Gebühr insbesondere ermäßigt werden, wenn der Antrag vor Bekanntgabe der finanzbehördlichen Entscheidung zurückgenommen wird. AEAO, zu § 89 Nr. 4.5.2 weist die Finanzbehörde an, die Gebühr auf Null zu ermäßigen, wenn sie mit der Bearbeitung des Antrags noch nicht begonnen hat. Die Finanzbehörde kann in diesem Fall aus Vereinfachungsg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 4.2.2 Entstehung der Gebührenpflicht

Rz. 85 § 89 Abs. 3 S. 1 AO koppelt die Gebührenpflicht an die Bearbeitung des Auskunftsantrags. Es fallen deshalb grundsätzlich auch dann Gebühren an, wenn die Finanzbehörde in ihrer verbindlichen Auskunft eine andere Rechtsauffassung als der Antragsteller vertritt, wenn sie die Erteilung einer verbindlichen Auskunft ablehnt oder wenn der Antrag zurückgenommen wird.[1] Auf d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 4.3.1 Gegenstandswert

Rz. 88 Die Gebühr richtet sich grds. nach dem Gegenstandswert. Dies soll selbst für den Fall gelten, dass der Antrag von der Finanzbehörde abgelehnt wird.[1] Gegenstandswert ist nach § 89 Abs. 4 S. 1 AO der Wert, den die Auskunft für den Antragsteller hat. Für dessen Bestimmung maßgebend ist die steuerliche Auswirkung des vom Antragsteller dargelegten Sachverhalts. Diese ist...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 4.3.2 Zeitgebühr

Rz. 95 Macht der Antragsteller keine bzw. keine belastbaren Angaben zum Gegenstandswert und ist dieser auch nicht durch Schätzung bestimmbar, so bemisst sich die Gebühr nach dem in der Finanzbehörde anfallenden Zeitaufwand. Die Zeitgebühr beträgt 50 EUR je angefangene halbe Stunde Bearbeitungszeit.[1] Bis zur Änderung durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011[2] belief sich ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 3.1 Allgemeines

Rz. 37 Durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz v. 5.9.2006, BGBl I 2006, 2098 wurde mit § 89 Abs. 2 AO m. W. v. 12.9.2006 eine Regelung über die Erteilung verbindlicher Auskünfte eingefügt. Mit dem Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006, BGBl I 2006, 2878 wurden im Einleitungssatz die Wörter "Die Finanzbehörden" durch den Passus "Die FÄ und das Bundeszentralamt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 4.4 Gebührenfestsetzung/-entrichtung

Rz. 99 Die für die Erteilung der verbindlichen Auskunft zuständige Finanzbehörde setzt die Gebühr durch einen Gebührenbescheid fest. Der Gebührenbescheid ist nach allgemeiner Ansicht ein gem. § 249 AO zwangsweise durchsetzbarer Verwaltungsakt.[1] Das Gesetz gibt für den Gebührenbescheid keine bestimmte Form vor. AEAO, zu § 89 Nr. 4.4.1 verlangt jedoch zu Recht ausdrücklich e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 4.2.1 Verfassungsmäßigkeit der Gebührenpflicht

Rz. 82 Im steuerrechtlichen Schrifttum hat die Einführung der Gebührenpflicht nicht nur heftige Kritik, sondern auch verfassungsrechtliche Bedenken hervorgerufen.[1] Stpfl. und deren steuerlichen Beratern wird empfohlen, gegen die Gebührenfestsetzung Einspruch zu erheben.[2] Zur Begründung wird u. a. angeführt, dass den Staat angesichts der Kompliziertheit des Steuerrechts e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 4.1 Allgemeines

Rz. 79 Die Einführung einer Kostenpflicht für die Bearbeitung verbindlicher Auskünfte durch das Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006, BGBl I 2006, 2878 geht auf eine Initiative des Bundesrats[1] zurück. Die Länder befürchteten, dass nach der Kodifizierung des Anspruchs auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft[2] die Anzahl der Anträge stark steigen und damit e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3.3 EU-Amtshilfegesetz

Rz. 29a Basis für die Amtshilfe im Rechtsverkehr mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist das EUAHiG [1], das die EU-Amtshilferichtlinie in nationales Recht umsetzt. Durch drei Änderungen der EUAHiRL in jüngerer Zeit[2] war das Gesetz an die aktuellen Änderungen, die weitgehend den Entwicklungen auf OECD-Ebene folgen, anzupassen.[3] Das EUAHiG bietet im Wesentli...mehr

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Lohnsteuerabzugsverfahren nach dem DBA und Auslandstätigkeitserlass

Kommentar Das BMF hat sich zu den Grundsätzen zur Aufteilung des Arbeitslohns nach den DBA sowie nach dem Auslandstätigkeitserlass im Lohnsteuerabzugsverfahren geäußert. Bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten von Arbeitnehmern ist es möglich, dass der Arbeitslohn in Deutschland steuerfrei ist. Dies kann der Fall sein, wenn bestimmte Voraussetzungen nach einem DBA (vgl. Art. 15...mehr

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FoVo 3/2017, Keine Gebühren und Auslagen für die Zustellung der Eintragungsanordnung

Leitsatz Die Zustellung der Eintragungsanordnung gemäß § 882c Abs. 2 S. 2 ZPO erfolgt nicht auf Betreiben der Parteien. Es handelt sich vielmehr um eine gebührenfreie Zustellung von Amts wegen. Auslagen für die Zustellung dürfen dem Vollstreckungsgläubiger ebenfalls nicht berechnet werden (Aufgabe von OLG Stuttgart, Beschl. v. 9.2.2015 – 8 W 480/14). OLG Stuttgart, Beschl. v. ...mehr

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zfs 3/2017, Gebühren für ungerechtfertigtes Alarmieren der Polizei durch eine Person

NVwKostG § 1 § 3 § 5; Nds. Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (AllGO) § 1 Abs. 1; Nds. Kostentarif zur AllGO Nr. 108.1.3.1; VwGO § 80 Leitsatz Die Polizei kann Gebühren für das ungerechtfertigte Alarmieren durch eine Person erheben, wenn objektiv kein Grund für ein polizeiliches Einschreiten vorgelegen hat und dies subjektiv für den Be...mehr

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FoVo 3/2017, Keine Gebühren... / 1 I. Der Fall

Volle Kosten für Eintragungsanordnung verlangt Der Gerichtsvollzieher (GV) hatte dem Schuldner die Eintragungsanordnung nach § 882c Abs. 2 S. 2 ZPO durch Aufgabe zur Post zugestellt. Im Anschluss daran hat er berechnetmehr

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FoVo 3/2017, Keine Gebühren... / 3 Der Praxistipp

Verfahrensrecht: Erinnerung nach § 766 nicht zielführend Die Problematik der auch hier streitigen Konstellation liegt darin, dass der Wert der streitigen Gebühren und Auslagen nur sehr gering ist, so dass eine Erinnerung nach § 766 ZPO zwar zu einer Entscheidung des Amtsgerichtes, wegen der Wertgrenze von 200 EUR in § 793 i.V.m. § 567 ZPO aber nicht zu einer Beschwerdeentsche...mehr

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FoVo 3/2017, Keine Gebühren... / Leitsatz

Die Zustellung der Eintragungsanordnung gemäß § 882c Abs. 2 S. 2 ZPO erfolgt nicht auf Betreiben der Parteien. Es handelt sich vielmehr um eine gebührenfreie Zustellung von Amts wegen. Auslagen für die Zustellung dürfen dem Vollstreckungsgläubiger ebenfalls nicht berechnet werden (Aufgabe von OLG Stuttgart, Beschl. v. 9.2.2015 – 8 W 480/14). OLG Stuttgart, Beschl. v. 16.6.201...mehr

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FoVo 3/2017, Keine Gebühren... / 2 II. Aus der Entscheidung

Geklärt: keine Gebühr für die Eintragungsanordnung Der Argumentation der Staatskasse kann nicht gefolgt werden. Die Erhebung der Gebühr für die Zustellung der Eintragungsanordnung von 3 EUR gemäß Nr. 101 GVKostG-KV, die dem Abschnitt 1 des Kostenverzeichnisses mit der amtlichen Überschrift "Zustellung auf Betreiben der Parteien (§ 191 ZPO)" zugeordnet ist, ist nicht Gegenstan...mehr

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zfs 3/2017, Sittenwidrigkei... / 2 Aus den Gründen:

[4] "… Die Revision hat keinen Erfolg." [5] I. Die Revision ist unzulässig, soweit die Kl. Ansprüche aus Schadensersatz wegen schuldhafter Verletzung des Anwaltsvertrags geltend machen. Insoweit fehlt es bereits an einer Berufung gegen das landgerichtliche Urteil. … [7] II. Im Übrigen ist die Revision unbegründet. [8] 1. Das BG hat ausgeführt, den Kl. stehe kein Rückforderungsa...mehr