Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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zfs 11/2016, Einlegung der ... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung gibt wertvolle Hinweise für die Anforderungen an die Zulässigkeit einer Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz. Was die Schriftform anlangt, sollte sich der Erinnerungsführer erkundigen, ob die Übermittlung einer Erinnerung per E-Mail nicht eine qualifizierte elektronische Signatur erfordert. Sicherheitshalber sollte der Übermittlungsweg per Telefax gewäh...mehr

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AGS 11/2016, Änderung des K... / 1 Sachverhalt

Mit seiner sofortigen Beschwerde macht der Kläger geltend, das LG habe in einer Änderungsentscheidung nach § 107 ZPO zu Unrecht gegen ihn eine 1,2-Terminsgebühr Nr. 3104 VV festgesetzt. Mit ursprünglichem Kostenfestsetzungsbeschluss v. 28.4.2015 hat das LG die von dem Kläger an die Beklagten zu 3) und 4) zu erstattenden Kosten auf 3.838,30 EUR festgesetzt. In dem festgesetzte...mehr

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zfs 11/2016, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung:

Mit deutlichen Worten hat das OLG München der nicht haltbaren Auffassung des BGH in seinem Beschl. v. 25.2.2016, RVGreport 2016, 186 (Hansens) widersprochen, wohingegen andere Gerichte (neulich OLG Hamburg RVGreport 2016, 388 (ders.)) der Auffassung des BGH kritiklos gefolgt sind; im Fall des OLG Hamburg war dies allerdings nicht entscheidungserheblich. Die Gebührenreferente...mehr

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AGkompakt 11/2016, Aktuelle... / VIII. Rechtsfolgen bei Formverstößen, unzulässigem Erfolgshonorar und Gebührenunterschreitung

Keine Nichtigkeit bei Formverstoß, sondern Unverbindlichkeit Sofern die Vereinbarung gegen eine der vorstehenden Formerfordernisse oder das Verbot des Erfolgshonorars oder der Gebührenunterschreitung verstößt, ist sie nicht unwirksam. Vielmehr gilt § 4b S. 1 RVG. Der Anwalt kann keine höhere Vergütung als die gesetzliche verlangen. Ist nach der Vereinbarung lediglich eine nie...mehr

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AGS 11/2016, Keine Kürzung ... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller war durch Beschluss des AG der Mandantin in einem Scheidungsverfahren unter Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe als Verfahrensbevollmächtigter beigeordnet worden. Im Termin vor dem AG einigten sich die Eheleute unter Mitwirkung des Antragstellers über Unterhaltszahlungen, den Zugewinn und die sonstige Vermögensauseinandersetzung; außerdem stimmten die Ehe...mehr

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AGS 11/2016, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde der Antragstellerin hat in der Sache keinen Erfolg. Sämtliche von der Antragsgegnerin zur Kostenausgleichung angemeldeten Kosten sind von der Rechtspflegerin des LG zu Recht festgesetzt worden. Es gelten folgende Maßstäbe: 1. Notwendig i.S.d. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO sind nur Kosten für solche Maßnahmen, die im Ze...mehr

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FF 11/2016, Versorgungsausg... / 2 Anmerkung

Kontext der Entscheidung Zwischen Ehezeitende und Durchführung des Versorgungsausgleichs sind mehrere Jahre vergangen. Der Ehemann bezieht bereits eine ungekürzte Rente aus kapitalgedeckten Anrechten, die zu teilen sind. Mit der Durchführung des Versorgungsausgleichs wird seine Rente gekürzt. Wie sind nach Ehezeitende eintretende rechtliche und tatsächliche Wertänderungen der...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Veräußerungskosten

Tz. 10 Stand: EL 30 – ET: 09/2016 Die Veräußerungskosten sind zusätzliche Kosten, die dem Verkauf eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit direkt zugeordnet werden können, mit Ausnahme der Finanzierungskosten und des Ertragssteueraufwands (IAS 36.6). Die Veräußerungskosten umfassen zB Gebühren, Rechtsberatungskosten entsprechende Abbau-, Reinigungs-...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bestattung

Rz. 1 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Die vorsorglich für die eigene Bestattung aufgewendeten Beträge zB für eine Grabstätte sind steuerlich nicht abziehbar (> Außergewöhnliche Belastungen Rz 16). Beiträge zu einer > Sterbegeldversicherung gehören zu den beschränkt abziehbaren SA. Übernimmt der ArbG die Bestattungskosten für einen ArbN, so können die Zuwendungen stpfl > Arbeitslo...mehr

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Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung

Leitsatz Wird gegen eine Entscheidung, mit der ein Landgericht im Berufungsverfahren die erstinstanzliche Streitwertfestsetzung gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG abgeändert hat, ein Rechtsmittel eingelegt, so handelt es sich hierbei um eine weitere Beschwerde, die entsprechend § 66 Abs. 4 Satz 1 GKG der Zulassung bedarf. Normenkette GKG §§ 68, 66, 63, 49a; RVG § 32 Abs. 2 Da...mehr

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FoVo 10/2016, Keine Gebühren für eine Zustellung des Haftbefehls

Leitsatz Kosten für die erledigte Zustellung des Haftbefehls können vom Gerichtsvollzieher (GV) nicht verlangt werden, da es sich bei der Übergabe des Haftbefehls um keine Zustellung im Parteibetrieb handelt. AG Schwäbisch Hall, 13.1.2016 – M 2350/15 1 I. Der Fall Kosten für nicht erledigte ZU eines Haftbefehls? Die Gläubigerin wendet sich gegen den Kostenansatz des GV für eine n...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.2 Gebühren für die Durchführung des Insolvenzverfahrens

Rn 30 Die Gebühren für die Durchführung des Eröffnungsverfahrens sind normiert in Nr. 2320 und 2330 KV GKG bei Durchführung des Insolvenzverfahrens aufgrund eines Schuldnerantrages und ausschließlich[52] aufgrund eines Gläubigerantrages. Rn 31 Abschnitt 2 Durchführung des Insolvenzverfahrens auf Antrag des Schuldners Vorbemerkung 2.3.2: Die Gebühren dieses Abschnitts entstehen...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.1 Gebühren für die Durchführung des Eröffnungsverfahrens

Rn 26 Die Gebühren für die Durchführung des Eröffnungsverfahrens sind normiert in Nr. 2310, 2311 KV GKG. Rn 27mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.3 Gebühren für die Durchführung eines besonderen Prüfungstermins

Rn 39 Bei sogenannten nachträglichen Forderungsanmeldungen wird eine gesonderte Gebühr erhoben. Rn 40 Abschnitt 4 Besonderer Prüfungstermin und schriftliches Prüfungsverfahren (§ 177 InsO) Rn 41 Gebührenschuldner ist der Gläubiger der nachträglich angemeldeten Forderung (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO "auf Kosten des Säumigen"). Rn ...mehr

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AGS 10/2016, Berechnung der Gebühren bei nur teilweiser Bewilligung von Prozesskostenhilfe und anschließender Trennung des bewilligten Teils

Leitsatz Wird nach einer teilweisen Bewilligung von Prozesskostenhilfe das Verfahren bezüglich des von der Prozesskostenhilfe voll umfassten Klagegegenstandes nach § 93 VwGO abgetrennt (hier bezüglich der begehrten Feststellung der Voraussetzungen nach § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG), sind dem Rechtsanwalt bezüglich des abgetrennten Verfahrens auf der Grundlage von §§ 48, 55 RVG d...mehr

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AGS 10/2016, Kosten für das... / 2.1 Gebühren

Es werden streitwertabhängige Gebühren erhoben, die sich nach der Gebührentabelle des GKG richten (§ 117 Abs. 2 S. 1, 2 VGG). Für die Verfahren nach § 92 Abs. 1 Nr. 2, 3, Abs. 2 und § 94 VGG entsteht eine 3,0-Verfahrensgebühr. Die Gebühr wird mit Beendigung des Verfahrens fällig (§ 118 Abs. 1 VGG), wegen der Vorschusspflicht siehe unten Nr. 2.5. Beispiel 1 Durch A wird die Sch...mehr

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AGS 10/2016, Kosten für das... / 3.1 Gebühren

Der Anwalt erhält eine 1,6 Verfahrensgebühr nach Nr. 3300 VV. Die Gebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen derselben Angelegenheit, erhöht sich die Gebühr nach Nr. 1008 VV. Wird der Auftrag vorzeitig beendet, entsteht lediglich eine 1,0 Verfahrensgebühr nach Nr. 3301 VV...mehr

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AGkompakt 10/2016, Stufenan... / (Verfahrenswert, Gebühren, Kostenentscheidung und Verfahrenskostenhilfe)

Mit keiner anderen Verfahrensgestaltung hat die Familiengerichtsbarkeit größere Probleme als mit Stufenanträgen. Vielfach hat man den Eindruck, dass Familienrichter gar nicht wissen, was ein Stufenantrag ist. Das zeigt sich insbesondere bei der Wertfestsetzung. Immer wieder finden sich Festsetzungen minimaler Werte mit der Begründung, "man befinde sich ja nur in der Auskunft...mehr

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FoVo 10/2016, Keine Gebühre... / 3 Der Praxistipp

GV suchen Gebühren Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die GV angesichts drastisch zurückgegangener Vollstreckungsaufträge nach Gebühren suchen. Von der FoVo immer wieder dokumentiert, treten Rechtsprechung und Gesetzgeber dem Versuch entgegen, für die Zustellung der Eintragungsanordnung Gebühren zu erheben (vgl. etwa OLG Karlsruhe FoVo 2016, 32; auch OLG Düsseldo...mehr

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FoVo 10/2016, Keine Gebühre... / 2 II. Die Entscheidung

AG folgt der Gläubigerin Die zulässige Erinnerung gemäß §§ 5 Abs. 2 GvKostG, 66 Abs. 2–8 GKG ist begründet. Kosten für die erledigte Zustellung des Haftbefehls können vom GV nicht verlangt werden, da es sich bei der Übergabe des Haftbefehls um keine Zustellung im Parteibetrieb handelt, so dass hierfür auch keine Gebühren – auch nicht für die Nichtdurchführung der Übergabe – v...mehr

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FoVo 10/2016, Keine Gebühre... / Leitsatz

Kosten für die erledigte Zustellung des Haftbefehls können vom Gerichtsvollzieher (GV) nicht verlangt werden, da es sich bei der Übergabe des Haftbefehls um keine Zustellung im Parteibetrieb handelt. AG Schwäbisch Hall, 13.1.2016 – M 2350/15mehr

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AGS 10/2016, Berechnung der... / 1 Aus den Gründen

Die nach § 56 Abs. 1 S. 1 RVG statthafte Erinnerung ist zulässig und begründet. Der Antragsteller hat insgesamt Anspruch auf Festsetzung seiner Vergütung im Prozesskostenhilfeverfahren als Vorschuss in der beantragten Höhe gem. §§ 47, 48, 55 RVG. Der Vergütungsanspruch bestimmt sich gem. § 48 Abs. 1 RVG nach dem Prozesskostenhilfebewilligungsbeschluss der Kammer, der noch zum...mehr

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AGS 10/2016, Ermäßigte Gebühr nach Klagerücknahme trotz Kostenantrag

Leitsatz Nach vorzeitiger Beendigung des Auftrags wegen Klagerücknahme verdient der Rechtsanwalt des Beklagten zu der 0,8 Verfahrensgebühr (Nr. 3101 Nr. 1 VV) nicht noch zusätzlich eine 1,3 Verfahrensgebühr für den Kostenantrag gem. § 269 Abs. 4 ZPO (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG). AG Nürtingen, Beschl. v. 21.7.2016 – 17 C 2651/15 1 Sachverhalt Nach Zustellung der Klage über 1.000,...mehr

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AGS 10/2016, Berechnung der... / Leitsatz

Wird nach einer teilweisen Bewilligung von Prozesskostenhilfe das Verfahren bezüglich des von der Prozesskostenhilfe voll umfassten Klagegegenstandes nach § 93 VwGO abgetrennt (hier bezüglich der begehrten Feststellung der Voraussetzungen nach § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG), sind dem Rechtsanwalt bezüglich des abgetrennten Verfahrens auf der Grundlage von §§ 48, 55 RVG die (auch...mehr

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FoVo 10/2016, Keine Gebühre... / 1 I. Der Fall

Kosten für nicht erledigte ZU eines Haftbefehls? Die Gläubigerin wendet sich gegen den Kostenansatz des GV für eine nicht erledigte Zustellung nach Nr. 600 KVGvKostG über 3,00 EUR zuzüglich der anteiligen Auslagenpauschale nach Nr. 716 KVGvKostG über 0,60 EUR für die nicht erledigte Zustellung eines Haftbefehls. Zustellung oder bloße Übergabe? Die Gläubigerin trägt vor, dass es...mehr

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AGS 10/2016, Streitwert für... / 1 Sachverhalt

I. Vor Übernahme des Klagemandats durch den Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (K) als jetzigen Prozessbevollmächtigten im August 2013 ist die Klage am 29.7.2013 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co KG (RS), vertreten durch K, erhoben worden, die laut Eintragungen v. 2. und 27.1.sowie 13.3.2012 (von R in RS) umfirmiert und das Gesc...mehr

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AGS 10/2016, Streitwert für... / 2 Aus den Gründen

Die am 27.8.2015 eingelegte Erinnerung (oben A III) ist nach § 149 FGO unzulässig, soweit es für die Darlegung der Beschwer an jeglicher oder wenigstens hinreichender Auseinandersetzung mit der angefochtenen Vorentscheidung fehlt (vgl. FG Hamburg, Beschl. v. 24.2.2013 – 3 K 95/12, EFG 2013, 1512) und im Rahmen der fristgebundenen Erinnerung für den Kostengläubiger auch keine...mehr

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AGS 10/2016, Umfang der Bei... / 2 Aus den Gründen

Die nach den §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG zulässige Beschwerde ist begründet. Das AG hat die Verfahrensdifferenzgebühr nach Nr. 3201 VV zu Unrecht von der Erstattung ausgenommen und hat unzutreffend bei der Bemessung der Terminsgebühr nur den Wert des anhängigen Verfahrens, nicht aber des vergleichsweise geregelten Umganges zugrunde gelegt. Ob die Bewilligung von Verfahrenskos...mehr

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AGS 10/2016, Streitwert für... / Leitsatz

Der Streitwert für die Gewinnfeststellung beläuft sich auch dann auf 25 % der geltend gemachten Verluste, wenn nur streitig ist, ob gemeinschaftliche Einkünfte mit Gewinnabsicht erzielt werden; die Streitwert-Festsetzung durch den für die Klage zuständigen Senat bindet wie Entscheidungen zur Hauptsache, Kostenlast und notwendigen Vorverfahrens-Vertretung den Kostensenat. Bei ...mehr

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AGS 10/2016, Berechnung der... / 2 Anmerkung

Nach überwiegender Auffassung hat im Falle einer Teilbewilligung die Landeskasse die volle Vergütung aus dem bewilligten Teil zu zahlen, so dass die bedürftige Partei nur die Mehrkosten zu tragen hat, dann allerdings nach der Wahlanwaltstabelle. Das folgt letztlich aus § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, wonach der Anwalt die bedürftige Partei im Rahmen der Bewilligung nicht in Anspruch...mehr

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AGS 10/2016, Ermäßigte Gebü... / 1 Sachverhalt

Nach Zustellung der Klage über 1.000,00 EUR hatte die Beklagte ihre Verteidigungsbereitschaft anwaltlich anzeigen lassen. Hiernach wurde die Klage zurückgenommen, ohne dass ihr Anwalt bereits einen Sachantrag gestellt oder Sachvortrag eingereicht hatte. Der Anwalt meldete daraufhin eine 0,8 Verfahrensgebühr (Nrn. 3100, 3101 Nr. 1 VV) aus dem Wert der Hauptsache an sowie eine...mehr

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AGS 10/2016, Ermäßigte Gebü... / 2 Aus den Gründen

Die befristete Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RpflG gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des AG Nürtingen ist zulässig und begründet. 1. Die Verfahrensgebühr beträgt gem. Nr. 3101 Nr. 1 VV eine 0,8 Gebühr, nachdem die Beklagte noch keinen Sachantrag gestellt, sondern lediglich ihre Verteidigungsbereitschaft angezeigt hatte, als das Verfahren durch die Klagerücknahme endete. Die...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Berechnung des Streitwertes (§ 34 GKG)

Rn 19 Gebührentatbestände können streitwertabhängig oder pauschal erhoben werden. Beispiele für streitwertabhängige Gebühren sind die Gebühren für die Durchführung eines Eröffnungsverfahrens (Nr. 2310, 2311 KV GKG) oder die Durchführung des Insolvenzverfahrens (Nr. 2320 ff. bzw. 2330 ff. KV GKG). Pauschal erhoben werden beispielsweise Gebühren für nachträglich angemeldete Fo...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Einzelne Gebührentatbestände

Rn 25 Besondere Gebührentatbestände für das Insolvenzverfahren sind abschließend in Nr. 2310 bis 2364 KV GKG geregelt. Es handelt sich um folgende Tatbestände: 2310, 2311: Gebühr für das Eröffnungsverfahren Schuldnerantrag (Nr. 2310) bzw. Gläubigerantrag (Nr. 2311) 2320, 2330: Gebühr für die Durchführung des Insolvenzverfahrens aufgrund eines Schuldnerantrages (Nr. 2320) bzw. ...mehr

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AGS 10/2016, Ermäßigte Gebü... / Leitsatz

Nach vorzeitiger Beendigung des Auftrags wegen Klagerücknahme verdient der Rechtsanwalt des Beklagten zu der 0,8 Verfahrensgebühr (Nr. 3101 Nr. 1 VV) nicht noch zusätzlich eine 1,3 Verfahrensgebühr für den Kostenantrag gem. § 269 Abs. 4 ZPO (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG). AG Nürtingen, Beschl. v. 21.7.2016 – 17 C 2651/15mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.1 Eröffnungsverfahren (§ 23 Abs. 1 GKG)

Rn 7 Das Eröffnungsverfahren kann durch den Schuldner oder einen Gläubiger initiiert werden (§ 13 Abs. 1 Satz 2). Stellt der Schuldner den Antrag, haftet er für die Gebühren und Auslagen (§ 23 Abs. 1, Abs. 3 GKG). Berechnungsgrundlage ist hier die Höhe der Insolvenzmasse abzüglich des Wertes der Absonderungsrechte (§ 58 Abs. 1 Satz 2 GKG).[15] Rn 8 Stellt ein Gläubiger den In...mehr

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AGkompakt 10/2016, Stufenan... / 4. Der Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren

Hier kommen verschiedene Gegenstandswerte in Betracht Für den Anwalt stellt sich die Sachlage anders dar. Für ihn können die geringwertigeren Stufen von Bedeutung sein. Im Gegensatz zum Gericht können beim Anwalt nämlich mehrere Gebühren anfallen (Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühr), so dass es hier für die einzelnen Gebühren zu unterschiedlichen Gegenstandswerten komm...mehr

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FoVo 10/2016, Die Kosten de... / II. Die Lösung

Befriedigt der Schuldner die offene Forderung nicht zeitnah, so kann sich die Situation ergeben, dass auf Seiten des Gläubigers ein Fall der Rechtsnachfolge eintritt. Neben den Fällen des gesetzlichen Forderungsübergangs, etwa nach § 86 VVG, ist der Erbfall ebenso wie gesellschaftsrechtliche Vorgänge der Schmelzung oder die Abtretung aufgrund eines Forderungskaufvertrages (N...mehr

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AGS 10/2016, Erstreckung de... / 1 Aus den Gründen

Die gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 RVG zulässige Beschwerde des Vertreters der Staatskasse ist nicht begründet. Das AG ist zutreffend davon ausgegangen, dass dem Bevollmächtigten der Antragstellerin für seine Tätigkeit auch die Verfahrensdifferenzgebühr nach Nr. 3101 VV aus einem Verfahrenswert von 2.000,00 EUR sowie eine 1,2 Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV aus einem Wert ...mehr

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AGS 10/2016, Ermäßigte Gebü... / 3 Anmerkung

Zutreffend ist zunächst einmal, dass aus dem Wert der Hauptsache lediglich eine 0,8-Verfahrensgebühr angefallen ist. Die bloße Anzeige der Verteidigungsbereitschaft stellt noch keinen Sachantrag dar und löst somit nicht bereits die volle Verfahrensgebühr aus. Es bleibt vielmehr aufgrund vorzeitiger Erledigung bei der ermäßigten Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 1 VV.[1] Hins...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Gerichtskosten

Rn 3 Gerichtskosten sind Gerichtsgebühren und gerichtliche Auslagen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 GKG). Die im Insolvenzverfahren anfallenden, in § 54 Nr. 1 genannten Gerichtskosten regeln sich nach §§ 58, 39 ff., 34 GKG und Nr. 2310 bis 2364 (Gebührentatbestände) sowie Nr. 9000 bis 9019, insb. 9017 (Auslagen) des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zum GKG). Rn 4 Die Aufstellung der Gebühre...mehr

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AGS 10/2016, Kosten für das... / 2. Gerichtskosten

Für die Klageverfahren nach §§ 128 ff. VGG findet das GKG Anwendung (§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GKG). In dem Verfahren vor dem OLG entsteht folglich eine 3,0 Verfahrensgebühr nach Nr. 1210 GKG-KostVerz., die sich nach Nr. 1211 GKG-KostVerz. auf einen 1,0 Gebührensatz ermäßigt. Die Gebühren entstehen neben den Gebühren, welche die Schiedsstelle erhoben hat, gesondert. Auch eine An...mehr

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AGS 10/2016, Anrechnung der... / 1 Sachverhalt

Im Ausgangsverfahren vor dem SG hatte der durch den Beschwerdeführer anwaltlich vertretene Antragsteller einstweiligen Rechtsschutz wegen zweier Minderungsbescheide nach § 31 SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende – und des mit diesem korrespondierenden Bewilligungsbescheids gesucht. Unter gleichem Datum hatte er, ebenfalls vertreten durch den Beschwerdeführer, auch Wide...mehr

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AGS 10/2016, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig, aber nicht begründet. Das SG ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Geschäftsgebühr, die der Beschwerdeführer für die Vertretung im Widerspruchsverfahren erhalten hat, hälftig auf die gerichtliche Verfahrensgebühr anzurechnen ist; er kann daher eine höhere Festsetzung nicht verlangen. Über die Beschwerde entscheidet der Senat in der Besetzung ...mehr

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AGS 10/2016, Kosten für das... / 3.2 Anrechnung der Geschäftsgebühr

Aufgrund der Anrechnungsvorschrift der Vorbem. 3 Abs. 4 VV ist die im Verfahren vor der Schiedsstelle entstandene Geschäftsgebühr der Nr. 2303 VV auf die im Verfahren vor dem OLG entstehende Verfahrensgebühr anzurechnen. Die Geschäftsgebühr ist danach hälftig, d.h. mit einem 0,75 Gebührensatz anzurechnen. Die Anrechnung erfolgt nach dem Wert des Gegenstands, der in das geric...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.1.3 Eröffnetes Verfahren (§ 23 Abs. 3 GKG)

Rn 17 Wird das Verfahren eröffnet, so haftet der Schuldner für die Gebühren für die Durchführung des Insolvenzverfahrens nach § 23 Abs. 3 GKG.[37] Zur Auswahl des Kostenschuldners treffen § 31 Abs. 2 und 3 GKG nähere Bestimmungen. Sofern der Antragsteller die Gebühr bereits entrichtet hat, steht ihm im Innenverhältnis ein Erstattungsanspruch gegen den Schuldner zu, der im Ra...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Kostenschuldner (§ 23 GKG)

Rn 5 In § 23 GKG ist geregelt, wer für die Kosten des Verfahrens aufzukommen hat; es besteht eine unterschiedliche Kostentragungspflicht für das Eröffnungsverfahren, das eröffnete Insolvenzverfahren sowie das Restschuldbefreiungsverfahren. Kostenschuldner ist regelmäßig der Träger der Insolvenzmasse.[13] Einzelne Kostentatbestände treffen jedoch auch andere Verfahrensbeteili...mehr

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AGS 10/2016, Erstreckung de... / Leitsatz

Beim sog. Mehrvergleich umfasst die Vergütung, die dem im Weg der Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt aus der Staatskasse zu gewähren ist, regelmäßig auch die mit dem Vergleichsabschluss zusammenhängenden sonstigen Gebühren (neben der Einigungsgebühr auch Verfahrensgebühr; Terminsgebühr); dies gilt jedenfalls dann, wenn zwischen dem eigentlichen Verfahrensgegens...mehr

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AGkompakt 10/2016, Stufenan... / 1. Überblick

Verfahrenswert richtet sich nach § 38 FamGKG Für Stufenanträge sieht das FamGKG in den Allgemeinen Wertvorschriften eine gesonderte Regelung vor, und zwar in § 38 FamGKG. Diese Vorschrift besagt, dass im Falle eines Stufenantrags die Werte der einzelnen Ansprüche nicht gem. § 33 Abs. 1 FamGKG addiert werden, sondern dass nur der höchste der verbundenen Ansprüche maßgebend ist.mehr

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AGkompakt 10/2016, Stufenan... / a) Überblick

Unabhängig davon, dass nach § 38 FamGKG nur der höchste der verbundenen Ansprüche maßgebend ist, hat dennoch jeder einzelne Antrag einen gesonderten Wert. Es gilt hier kein Bewertungsverbot, sondern ein Additionsverbot. Um den höchsten Wert feststellen zu können, muss man verständlicherweise erst einmal wissen, wie die einzelnen Ansprüche zu bewerten sind.mehr