Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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AGS 1/2018, Postentgeltpaus... / 2 Aus den Gründen

1. Die Erinnerung gegen die Zurückweisung des Vergütungsfestsetzungsantrages ist zulässig (§ 56 RVG, § 573 ZPO). Sie ist hat auch in der Sache Erfolg. 2. Im vorliegenden Fall sind die abgesetzten Auslagenpauschalen angefallen und erstattungsfähig. Die Urkundsbeamtin geht in ihrer ablehnenden Entscheidung davon aus, dass eine Einsichtnahme in Strafakten nur möglich ist, wenn si...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 63 Verfahren betreffend die Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes (Ansprüche nach §§ 1686, 1686a Abs. 1 Nr. 2 BGB) sind Kindschaftssachen (§ 151 FamFG). Es handelt sich um Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Rz. 64 Der Anwalt erhält die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV.mehr

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§ 14 Vollstreckung / c) Sonstige Einigung

Rz. 64 Möglich ist auch eine Einigungsgebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 zu Nr. 1000 VV, wenn im Vollstreckungsverfahren eine Einigung über die Hauptsache getroffen wird. Angesichts dessen, dass die Forderung bereits tituliert ist, wird ein Streit oder eine Ungewissheit insoweit allerdings seltener vorkommen. Rz. 65 Die Höhe der Einigungsgebühr wiederum hängt davon ab, ob die...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / f) Anrechnung in Fällen des § 15 Abs. 3 RVG

Rz. 163 Achtzugeben ist, wenn im Verbundverfahren eine volle und eine ermäßigte Verfahrensgebühr anfallen, so dass nach § 15 Abs. 3 RVG zu kürzen sein kann. Nach einhelliger Rspr.[120] ist erst anzurechnen und dann zu kürzen. Beispiel 88: Anrechnung der Geschäftsgebühr bei voller und ermäßigter Verfahrensgebühr Der Anwalt ist im Scheidungsverfahren (Ehesache 9.000,00 EUR; Ver...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / I. Überblick

Rz. 22 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren richten sich die Gebühren des Anwalts nach Teil 3 Abschnitt 1 VV, nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV. Rz. 23 Der Gegenstandswert richtet sich gem. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG nach den Wertvorschriften des gerichtlichen Verfahrens, also den besonderen Wertvorschriften der §§ 45 ff. FamG...mehr

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AGS 1/2018, Kostenschuldner... / 1 Sachverhalt

Die Beschwerde der Beklagten richtet sich gegen die Inanspruchnahme für die Verfahrensgebühr der Nr. 1210 GKG-KostVerz., nachdem nur die Beklagte nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid einen Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens gestellt hat. Die Klägerin hatte gegen die Beklagte einen Mahnbescheid erwirkt, gegen den die Beklagte Widerspruch eingelegt hatte. Mit ...mehr

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§ 3 Prüfung der Erfolgsauss... / C. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens

Rz. 13 Nach Nr. 2101 VV erhält der Anwalt für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens über die Erfolgsaussicht einer Beschwerde oder Rechtsbeschwerde eine 1,3-Gebühr. Diese Vorschrift ist lex specialis zu § 34 Abs. 1 S. 2 RVG und geht den dortigen Regelungen vor. Beispiel 6: Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachte...mehr

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AGS 1/2018, Keine fiktive T... / 2 Aus den Gründen

Die gegen diesen Beschluss gerichtete, gem. § 56 Abs. 2 i.V.m. § 33 Abs. 3 RVG zulässige Beschwerde, über die gem. § 33 Abs. 8 RVG der Einzelrichter entscheidet, da die angefochtene Entscheidung von einer Einzelrichterin erlassen wurde, ist unbegründet. Die Annahme des VG, dass die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle es zu Recht abgelehnt habe, eine Terminsgebühr festzusetzen,...mehr

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§ 6 Selbstständiges Beweisv... / 1. Anrechnung der Verfahrensgebühr im nachfolgenden Hauptsacheverfahren

Rz. 27 Kommt es nach dem Beweisverfahren zu einem Hauptsacheverfahren, wird die Verfahrensgebühr des Beweisverfahrens auf die des Hauptsacheverfahrens angerechnet (Vorbem. 3 Abs. 5 VV). Eine im Beweisverfahren angefallene Terminsgebühr wird dagegen nicht angerechnet. Beispiel 18: Beweisverfahren mit nachfolgendem Hauptsacheverfahren Die Eheleute streiten über den Wert einer i...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / a) Volle Verfahrensgebühr

Rz. 99 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt auch hier zunächst einmal die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich grundsätzlich auf 1,3 beläuft. Rz. 100 Hinsichtlich der Ehesache entsteht für den Antragsteller die volle Gebühr mit Einreichung des Scheidungsantrags. Rz. 101 Für den Versorgungsausgleich bedarf...mehr

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§ 6 Selbstständiges Beweisv... / III. Einigungsgebühr

Rz. 23 Kommt es im selbstständigen Beweisverfahren zu einer Einigung, so entsteht nach Nr. 1000 VV eine Einigungsgebühr. Die Höhe der Gebühr beläuft sich grundsätzlich auf 1,5. Die Anhängigkeit im Beweisverfahren führt nicht zu einer Reduzierung der Einigungsgebühr (Nr. 1003 VV). Beispiel 14: Beweisverfahren mit Einigung Die Ehefrau berechnet ihren Zugewinnausgleich mit 30.00...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / d) Einigung über Folgesachen und nicht anhängige Gegenstände

Rz. 138 Soweit eine Einigung über (anhängige) Folgesachen und nicht anhängige Gegenstände geschlossen wird, ist ebenso abzurechnen. Die Einigungsgebühr entsteht dann allerdings unter Beachtung des § 15 Abs. 3 RVG zu unterschiedlichen Sätzen. Beispiel 65: Einigung über anhängige und nicht anhängige Gegenstände im gerichtlichen Termin Wie vorangegangenes Beispiel 64. Auch über ...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / II. Umfang des Vergütungsanspruchs

Rz. 17 Schließt der Anwalt im Scheidungsverbundverfahren einen Vergleich über nicht anhängige Gegenstände, die in den Katalog des § 48 Abs. 3 RVG fallen, dann erhält er von der Landeskasse aus dem Mehrwert alle mit der Herbeiführung der Einigung verbundenen Gebühren. Mit dieser zum 1.8.2013 eingeführten klarstellenden Formulierung ist die bis dahin bestehende Streitfrage erl...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / a) Verfahrensgebühr

Rz. 259 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Beispiel 114: Verfahren ohne gerichtlichen Termin Der Anwalt beantragt für den Ehemann den Umgang mit dem gemeinschaftlichen Kind. Der Anwalt erhält eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) aus dem Wert von 3.000,00 EUR.mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / 5. Einigungsgebühr

Rz. 57 Wird im einstweiligen Anordnungsverfahren eine Einigung über den Gegenstand des Verfahrens getroffen, entsteht eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV. Da die einstweilige Anordnung zur Anhängigkeit führt, entsteht insoweit jedoch nur eine 1,0-Gebühr (Nr. 1003 VV). Beispiel 46: Einstweilige Anordnung mit Einigung Der Antragsteller beantragt den Erlass einer einstweiligen...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 1. Überblick

Rz. 18 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und der Teilnahme an Besprechungen sowie für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags (Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV) erhält der Anwalt eine Geschäftsgebühr. Rz. 19 Vorgesehen ist ein Satzrahmen von 0,5 auf bis 2,5. Dieser Rahmen ist anhand der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG auszufüllen. Die Mittelgebühr bet...mehr

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AGS 1/2018, Kostenschuldner... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nach § 66 Abs. 2 S. 1 GKG statthaft und zulässig. Sie ist auch begründet. Sie führt zur Änderung des angefochtenen Beschlusses und zur Aufhebung des angegriffenen Kostenansatzes. Die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme der Beklagten auf der Grundlage des § 22 Abs. 1 S. 1 GKG liegen nicht vor. Danach schuldet in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten die Kos...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / c) Anrechnung in einer Folgesache

Rz. 160 Möglich ist auch, dass nur aus einer Folgesache anzurechnen ist. Beispiel 85: Anrechnung der Geschäftsgebühr aus Folgesache Der Anwalt hatte außergerichtlich über Zugewinn verhandelt. Nachdem keine Einigung erzielt werden konnte, wurde der Anspruch auf Zugewinnausgleich als Folgesache im Verbund anhängig gemacht. Das FamG setzt die Werte wie folgt fest: Ehesache 9.000...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 145 Güterrechtssachen als Familiensachen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (arg. e § 112 Nr. 2 FamFG) sind nach § 261 Abs. 2 FamFG (gegebenenfalls i.V.m. § 264 Abs. 2 FamFG):mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 75 Ehewohnungssachen sind nach § 200 Abs. 1 FamFG Verfahren aufmehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 1. Überblick

Rz. 217 Auch das Verfahren auf Festsetzung des Unterhalts Minderjähriger ist eine Familienstreitsache, und zwar eine Unterhaltssache (§§ 112 Abs. 1 Nr. 1, 231 Abs. 1 FamFG). Allerdings gelten hier besondere Vorschriften. Rz. 218 Der Gegenstandswert bestimmt sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 i.V.m. §§ 42, 51 FamGKG. Rz. 219 Ein vereinfachtes Abänderungsverfahren ist nach dem FamFG nic...mehr

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§ 9 Ehesache / V. Aufhebung und Zurückverweisung

Rz. 49 Bei Aufhebung und Zurückverweisung gilt in isolierten Ehesachen § 21 Abs. 1 RVG. Das Verfahren nach Zurückverweisung ist eine neue Angelegenheit, mit der Maßgabe, dass die Verfahrensgebühr des vorangegangenen Verfahrens gem. Vorbem. 3 Abs. 6 VV auf die Verfahrensgebühr nach Zurückverweisung anzurechnen ist. Die Anwendung des § 21 Abs. 2 RVG, die eine neue Angelegenhei...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / XIX. Zurückverweisung

Rz. 37 Wird ein Verfahren nach dem 31.7.2013 zurückverwiesen, so richten sich die Gebühren im Verfahren nach Zurückverweisung, das nach § 21 Abs. 1 RVG eine neue Angelegenheit ist, nach neuem Recht.[12] Hier ist allerdings bei Zurückverweisung an ein bereits mit der Sache befasstes Gericht in Verfahren nach Teil 3 VV gem. Vorbem. 3 Abs. 6 VV die Anrechnung der (alten) Verfah...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / bb) Besprechung mit dem Gegner oder einem Dritten

Rz. 50 Die Terminsgebühr entsteht auch unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV, also bei Mitwirkung an einer Besprechung zur Erledigung des Verfahrens.[25] Dies galt auch schon vor Änderung der Vorbem. 3 Abs. 3 VV, da der BGH davon ausgeht, dass es sich wegen der Vorschrift des § 54 Abs. 2 FamFG bei einem einstweiligen Anordnungsverfahren um ein Verfahre...mehr

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§ 9 Ehesache / IV. Rechtsbeschwerde

Rz. 45 Die Vergütung im Rechtsbeschwerdeverfahren – einschließlich des Verfahrens auf Zulassung der Sprungrechtsbeschwerde (§ 16 Nr. 11 RVG) – richtet sich nach den Nrn. 3206 ff. VV (Vorbem. 3.2.2 Nr. 1 lit. a) VV). Rz. 46 Der Anwalt (Zulassung am BGH erforderlich) erhält für das Betreiben des Geschäfts die 2,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3208 VV, die sich nach Nr. 3209 VV auf ...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / XXI. Zwei-Jahres-Frist

Rz. 41 Erhält der Anwalt nach Ablauf von zwei Kalenderjahren, nachdem der Erstauftrag erledigt worden ist, den Auftrag zu weiterer Tätigkeit, so gilt diese weitere Tätigkeit nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG als neue Angelegenheit.[13] Die Gebühren richten sich in diesem Fall für die weitere Tätigkeit nach neuem Recht, wenn der Auftrag dazu nach dem 31.7.2013 erteilt worden ist.mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 2.2 Verhältnis zum vereinfachten Verfahren

Das vereinfachte Verfahren und ein sich anschließendes streitiges Verfahren gelten gem. § 17 Nr. 3 RVG als verschiedene Angelegenheiten. Der Anwalt verdient deshalb die Gebühren und Auslagen in beiden Verfahren gesondert. Er muss sich jedoch die im vereinfachten Verfahren verdiente Verfahrensgebühr wegen der Anrechnungsregelung der Anm. Abs. 1 zu Nr. 3100 VV anrechnen lassen....mehr

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§ 10 Verbundverfahren / e) Anrechnung in Kindschaftssachen

Rz. 162 Ein Anrechnungsproblem kann sich hier wegen der unterschiedlich zu berechnenden Gegenstandswerte ergeben, wenn der Anwalt in einer Kindschaftssache außergerichtlich tätig war und diese dann als Folgesache im Verbund anhängig gemacht wird. Insoweit gilt Vorbem. 3 Abs. 4 S. 5 VV entsprechend. Angerechnet wird nur nach dem Wert der Folgesache, es sei denn, der Wert der ...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 1. Überblick

Rz. 241 Isolierte Zugewinnverfahren als Familienstreitsachen sind:mehr

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§ 10 Verbundverfahren / h) Zwischeneinigungen in Kindschaftssachen

Rz. 144 Zwischeneinigungen in Kindschaftssachen sind nach zutreffender Ansicht möglich. Allerdings wird hier i.d.R. dann ein geringerer Wert angenommen, wobei häufig vom hälftigen Hauptsachewert ausgegangen wird (siehe § 7 Rdn 108). Beispiel 71: Gegenstandswert bei Mehrvergleich über Versorgungsausgleich und anhängigen Trennungsunterhalt Im Scheidungsverfahren beträgt der Wer...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 4. Anrechnung im nachfolgenden gerichtlichen Umgangsverfahren

Rz. 302 Schließt sich bei Erfolglosigkeit des Vermittlungsversuchs ein gerichtliches Verfahren an, so ist dies eine neue Angelegenheit (§ 17 Nr. 8 RVG). Allerdings wird die Verfahrensgebühr des Vermittlungsverfahrens auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Verfahrens angerechnet (Anm. Abs. 3 zu Nr. 3100 VV). Eine Anrechnung der Terminsgebühr ist – im Gegensatz zum vereinf...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 179 Haushaltssachen sind nach § 200 Abs. 2 FamFG Verfahren aufmehr

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§ 8 Familienstreitsachen / a) Überblick

Rz. 222 Unter den Voraussetzungen der §§ 249 ff. FamFG [69] kann das minderjährige Kind, das mit dem in Anspruch genommenen Elternteil nicht in einem Haushalt lebt, im vereinfachten Verfahren seinen Unterhalt festsetzen lassen. Die Gebühren richten sich nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV). Eine Unterscheidung, ob der Anwalt den Antra...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / I. Leistungsumfang nach ARB

Rz. 23 In welcher Höhe der Versicherer die Vergütung des für den Versicherungsnehmer tätigen Anwaltes und die im Verfahren anfallenden Kosten zu übernehmen hat, ist in § 5 Abs. 1a ARB 94 und gleich lautend in § 5 ARB 2008 geregelt. Hiernach hat die Rechtsschutzversicherung zunächst die Vergütung des für den Versicherungsnehmer tätigen Anwaltes in gesetzlicher Höhe zu tragen....mehr

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Anfall der zusätzlichen Ver... / Sachverhalt

Aufgrund einer Strafanzeige v. 4.6.2013 hat die Staatsanwaltschaft (StA) Köln mit Verfügung v. 26.6.2013 das Ermittlungsverfahren gegen die Angekl. eingeleitet. Unter dem 30.7.2013 hat sich Rechtsanwalt U zum Verteidiger der Angekl. bestellt. Mit Schriftsatz v. 21.8.2013 hat Rechtsanwalt U zu dem Verfahrensstand Stellung genommen und dessen Einstellung gefordert. Mit Verfügu...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / f) Einigung über Folgesachen und anderweitig anhängige Gegenstände

Rz. 142 Wird eine Einigung über Folgesachen und anderweitig anhängige Gegenstände geschlossen, ist ebenso zu rechnen. Die Einigungsgebühr im Verbundverfahren erhöht sich dann. Beispiel 69: Gegenstandswert bei Mehrvergleich über Versorgungsausgleich und anhängigen Trennungsunterhalt Wie vorangegangenes Beispiel. Der Vergleich wird auch über den Versorgungsausgleich geschlossen...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / bb) Anhörungstermin

Rz. 122 Die Terminsgebühr entsteht auch dann, wenn der Anwalt nur an einem Anhörungstermin eines Ehegatten (§ 128 FamFG) teilnimmt. Die frühere Rechtsprechung, die nach der damaligen Fassung der Vorbem. 3 Abs. 3 VV eine Terminsgebühr abgelehnt hatte, weil es sich bei einem Anhörungstermin nicht um einen Termin zur mündlichen Verhandlung oder Erörterung handelt,[112] ist mit ...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / e) Schriftlicher Vergleich

Rz. 125 Schließlich kann eine Terminsgebühr nach Anm. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV auch bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs anfallen, da nach §§ 113 Abs. 1 S. 2, 137 Abs. 1 FamFG, § 128 Abs. 1 ZPO eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, und zwar sowohl in der Ehesache als auch in den Folgesachen[114] (siehe hierzu Rdn 124 und Beispiel 53). Die Terminsgebühr entsteh...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / bb) Anerkenntnis

Rz. 53 Des Weiteren entsteht eine Terminsgebühr nach Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV, wenn in einem einstweiligen Anordnungsverfahren, das eine Familienstreitsache ist, gem. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 307 ZPO aufgrund eines Anerkenntnisses entschieden wird.[29] Beispiel 42: Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit Anerkenntnis Der Anwalt beantragt für die Kind...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 209 Verfahren auf Aufhebung der Beschränkung eines Ehegatten, Geschäfte mit Wirkung für den anderen Ehegatten zu besorgen (§ 1357 Abs. 2 S. 1 BGB) sind nach § 266 Abs. 2 FamFG Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Rz. 210 Die Gebühren richten sich nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV).mehr

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§ 10 Verbundverfahren / f) Ermäßigung der Terminsgebühr bei Säumnis im Termin

Rz. 126 In der Ehesache und in Folgesachen, die als isolierte Verfahren Familienstreitsachen wären, kommt auch eine Ermäßigung der Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV in Betracht, in der Ehesache allerdings nur bei Säumnis des Antragstellers (§ 130 FamFG). Beispiel 55: Verbundverfahren, Säumnis des Antragstellers Im Scheidungsverfahren erscheinen der Antragsteller und sein Anwalt ...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / g) Ermäßigung der Terminsgebühr bei Versäumnisbeschluss im schriftlichen Vorverfahren

Rz. 127 In Folgesachen, die als isolierte Verfahren Familienstreitsachen wären, kommt auch eine Ermäßigung der Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3105 VV bei einer Entscheidung im schriftlichen Vorverfahren (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 331 Abs. 3, 276 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 ZPO) in Betracht. Beispiel 57: Verbundverfahren mit Versäumnisbeschluss zur Folgesache im s...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / b) Terminsgebühr

Rz. 173 Kommt es zu einem gerichtlichen Termin i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV, entsteht eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV. Beispiel 80: Verfahren mit gerichtlichem Termin Der Anwalt beantragt für den Ehemann die Stundung der unstreitigen Zugewinnausgleichsforderung in Höhe von 25.000,00 EUR. Über den Antrag wird mündlich verhandelt. Das Gericht setzt den Verfahrenswert...mehr

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§ 14 Vollstreckung / II. Abwehr der Vollstreckung

Rz. 69 Soll der Anwalt die Vollstreckung abwehren, ist zu differenzieren:mehr

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§ 10 Verbundverfahren / j) Sonstige Zwischen- und Teileinigungen

Rz. 151 Auch sonstige Teil- und Zwischeneinigungen über andere Folgesachen sind möglich. Hier ist dann entsprechend zu verfahren. Beispiel 76: Teileinigung Im Verbundverfahren (Wert Ehesache 27.000,00 EUR; Versorgungsausgleich 10.800,00 EUR) ist ein Stufenverfahren zum nachehelichen anhängig. Im Termin einigen sich die Eheleute unter Mitwirkung ihrer Anwälte über die vom Ehem...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / b) Anrechnung in der Ehesache

Rz. 159 Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht kann der Anwalt auch hinsichtlich der Ehesache außergerichtlich tätig werden, etwa indem der Trennungszeitraum abgeklärt wird, indem die Voraussetzungen einer einvernehmlichen Scheidung geklärt oder auch nur die Trennungsvoraussetzungen geschaffen werden. Daher kommt auch insoweit eine Anrechnung in Betracht. Beispiel 84: Anre...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / a) Überblick

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§ 10 Verbundverfahren / VI. Bloße Verhandlungen über nicht anhängige Gegenstände

Rz. 92 Werden im Verbundverfahren lediglich Verhandlungen über nicht anhängige Gegenstände, insbesondere über potentielle Folgesachen, geführt, ohne dass es zu einer Einigung kommt, entsteht insoweit zwar – im Gegensatz zum Abschluss eines Vergleichs (siehe Rdn 84) – keine Gerichtsgebühr (Nr. 1500 FamGKG-KostVerz.). Für den Anwalt löst diese Tätigkeit bei entsprechendem Auft...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / I. Überblick

Rz. 374 Soweit Beschwerden gegen den Rechtszug beendende Entscheidungen in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit betreffend den Hauptgegenstand des Verfahrens erhoben werden, gelten gem. Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) VV die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 VV entsprechend. Anzuwenden sind also die Vorschriften, die für ein Berufungsverfahren gelte...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / IV. Außergerichtliche Vertretung/gerichtliches Verfahren

Rz. 10 Die außergerichtliche Vertretung und ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren sind immer verschiedene Angelegenheiten, so dass die Anwendung des Gebührenrechts gesondert zu prüfen ist. Richtet sich die außergerichtliche Vertretung nach altem Recht, das gerichtliche Verfahren aber nach neuem Recht, so ist die Geschäftsgebühr nur nach den alten Beträgen anzurechnen. Be...mehr