Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 7 Selbstständige Familien... / 4. Verfahren auf Verlängerung einer Maßnahme

Rz. 144 Zu beachten ist, dass ein Verfahren auf Anordnung einer Maßnahme und ein späteres Verfahren auf Verlängerung der Maßnahme (§ 1 Abs. 1 S. 2, 2. Hs., § 2 Abs. 2 S. 3 GewSchG) zwei verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG sind, sodass der Anwalt seine Vergütung jeweils gesondert erhält.[45] Beispiel 67: Gewaltschutzverfahren und Verlängerungsverfa...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / d) Anrechnung in Ehe- und Folgesache

Rz. 161 Möglich ist auch, dass sowohl in der Ehesache als auch in einer Folgesache anzurechnen ist. Beispiel 86: Anrechnung der Geschäftsgebühr aus Ehesache Wie vorangegangenes Beispiel 84; der Anwalt hatte mit der Gegenseite auch verhandelt, um eine Einigung zum Versorgungsausgleich zu erzielen, jedoch ohne Erfolg. Angefallen ist jetzt die Geschäftsgebühr aus dem Gesamtwert v...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 221 Zu den übrigen Kindschaftssachen zählen die nicht in § 45 FamGKG aufgeführten Angelegenheiten. Es handelt sich dabei ummehr

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§ 10 Verbundverfahren / bb) Nur ermäßigte Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 1 VV

Rz. 111 Die Verfahrensgebühr ermäßigt sich nach Nr. 3101 Nr. 1 VV auf 0,8 bei vorzeitiger Erledigung oder Beendigung des Auftrags, bevor der Rechtsanwalt den das Verfahren einleitenden Antrag oder einen Schriftsatz, der Sachanträge, Sachvortrag, die Zurücknahme des Antrags enthält, eingereicht oder bevor er einen gerichtlichen Termin wahrgenommen hat (Nr. 3101 Nr. 1 VV). Bei...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / b) Nicht vermögensrechtliche Kindschaftssachen

Rz. 231 Die nicht vermögensrechtlichen "übrigen Kindschaftssachen" außerhalb des § 46 FamGKG sind Folgende:mehr

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§ 1 Einleitung / 1. Gerichtsgebühren werden nach dem Wert erhoben

Rz. 5 In gerichtlichen Verfahren gilt § 23 Abs. 1 S. 1 RVG, sofern dort wertabhängige Gerichtsgebühren anfallen. Maßgebend für den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit ist der für die Gerichtsgebühren geltende Wert (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG). Der gerichtlich festgesetzte Wert (§ 55 FamGKG) gilt also gleichzeitig für den Anwalt. Rz. 6 An die gerichtliche Wertfestsetzung ist ...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / II. Gang des Verfahrens

Rz. 2 Der erste Schritt im Rahmen einer Mandatsannahme ist zu klären, in welchem Verfahrensstadium der Betroffene oder Beschuldigte sich aktuell befindet. Insbesondere ist zu überprüfen, ob aktueller und schnellstmöglicher Handlungsbedarf besteht (mögliche vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis). Dies ist einerseits erforderlich, um den Mandanten sachgerecht beraten zu könn...mehr

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§ 6 Selbstständiges Beweisv... / A. Überblick

Rz. 1 Das selbstständige Beweisverfahren ist in Familienstreitsachen möglich (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. §§ 485 ff. ZPO). Sein Anwendungsbereich ist gering und beschränkt sich auf Zugewinnverfahren oder sonstige Familienstreitsachen nach § 266 Abs. 1 FamFG.[1] Rz. 2 Das selbstständige Beweisverfahren ist gegenüber dem Hauptsacheverfahren eine eigene Gebührenangelegenheit....mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 1. Überblick

Rz. 109 Unterhaltssachen nach § 231 Abs. 1 FamFG sind Verfahren, die betreffen. Rz. 110 Keine Unterhaltssachen nach § 231 Abs. 1 FamFG sind Verfahren, die vertragliche Unterhaltsansprüche betreffen. Insoweit handelt ...mehr

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§ 13 Verfahren mit Auslands... / 1. Verfahren auf Anerkennung

Rz. 11 Verfahren auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen sind verwaltungsrechtliche Verfahren. Auch wenn die Entscheidung in den überwiegenden Bundesländern dem Präsidenten eines OLG übertragen ist, so entscheidet er nicht als Spruchkörper, sondern als Verwaltungsbehörde. Es handelt sich also um eine außergerichtliche Tätigkeit nach Teil 2 VV. Rz. 12 Der...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / XX. Zusammengerechnete Werte

Rz. 39 Berechnen sich die Gebühren nach den zusammengerechneten Werten mehrerer Gegenstände, so gilt für die gesamte Vergütung das bisherige Recht, wenn dies nach § 60 Abs. 2 RVG nur für einen Teil der Gegenstände gelten würde. Rz. 40 Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift beschränkt sich ausschließlich auf Verfahrensverbindung (siehe Rdn 23) und auf die Aufnahme einer Folge...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 1. Überblick

Rz. 208 Nach § 179 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 237 FamFG kann das FamG ein Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft (§ 169 Nr. 1 FamFG) mit einem Verfahren auf Zahlung von Kindesunterhalt verbinden. In diesem Fall liegt keine Abstammungssache mehr vor, sondern eine Unterhaltssache nach § 231 Abs. 1 FamFG, also eine Familienstreitsache, auf die die hierfür geltenden Verfahrensvors...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / a) Überblick

Rz. 167 Wird eine Folgesache aus dem Verbund abgetrennt (§ 140 FamFG), kann dies zur Auflösung des Verbunds führen, so dass das abgetrennte Verfahren seine Eigenschaft als Folgesache verliert und als isolierte Familiensache fortgeführt wird. Die Vorschrift des § 16 Nr. 4 RVG gilt dann ebenso wenig wie die des § 44 FamGKG. Eine Verfahrenstrennung nach § 20 FamFG ist allerding...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 5. Einfaches Schreiben

Rz. 31 Wurde der Anwalt lediglich mit der Abfassung eines Schreibens einfacher Art beauftragt, so reduziert sich der Gebührenrahmen der Nr. 2300 VV auf 0,3 (Nr. 2301 VV). Klargestellt ist, dass es allein auf den dem Anwalt erteilten Auftrag ankommt und nicht auf die ausgeübte Tätigkeit.[13] Es handelt sich insoweit nicht um einen eigenen Gebührentatbestand, sondern nur um ei...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / I. Umfang der Angelegenheit

Rz. 1 Das gesamte Verbundverfahren, also die Ehesache und die Folgesachen, ist gem. § 16 Nr. 4 RVG eine Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG, so dass der Anwalt seine Gebühren nur einmal aus den nach § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG zusammengerechneten Verfahrenswerten erhält (§ 15 Abs. 2 RVG). Rz. 2 Auch die Auslagen entstehen nur einmal; insbesondere entsteht im gesamten Verbundverfahren n...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 292 Nach § 165 FamFG [75] vermittelt das FamG auf Antrag, wenn ein Elternteil geltend macht, dass der andere Elternteil die Durchführung einer gerichtlichen Verfügung über den Umgang mit dem gemeinschaftlichen Kind vereitelt. Die anwaltliche Tätigkeit in einem solchen Verfahren ist eine gesonderte Angelegenheit (§ 17 Nr. 8 RVG). Die Gebühren richten sich nach den Nrn. 310...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / aa) Verhandlungstermin

Rz. 120 Die Terminsgebühr entsteht danach insbesondere, wenn über die Ehesache und die anhängigen Folgesachen verhandelt wird. Beispiel 48: Verbundverfahren mit Verhandlungstermin Im Scheidungsverfahren wird mündlich verhandelt. Das Gericht setzt den Verfahrenswert auf 7.200,00 EUR fest (Ehesache 6.000,00 EUR; Versorgungsausgleich 1.200,00 EUR). Die Anwälte erhalten neben der ...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 387 Im Beschwerdeverfahren entsteht zunächst unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 2 VV für das Betreiben des Geschäfts eine 1,6-Verfahrensgebühr (Nr. 3200 VV). Beispiel 160: Beschwerdeverfahren ohne mündliche Verhandlung Gegen den Beschluss des FamG, mit dem der Antragstellerin die alleinige elterliche Sorge übertragen worden ist, legt der Antragsgegner Beschwerde...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 3. Rechtsmittelverfahren

Richtet sich die Beschwerde im vereinfachten Verfahren gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands, finden wegen Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) VV die Nrn. 3200 ff. VV Anwendung. Erfasst sind folglich die Beschwerden nach § 256 FamFG, wenn sie sich gegen die Entscheidung über die Festsetzung von Unterhalt oder die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit von Einwendungen na...mehr

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§ 4 Ehe / III. Prüfung durch den Standesbeamten

Rz. 13 Der Standesbeamte ist gehalten, zu prüfen, ob der Eheschließung ein Ehehindernis entgegensteht, § 5 Abs. 2 S. 1 Personenstandsgesetz. Erst, wenn er keine Hindernisse erkennt, teilt er den Verlobten mit, dass er die Eheschließung vornehmen kann, § 6 Abs. 1 S. 1 Personenstandsgesetz. Für die Prüfung von Ehehindernissen werden in der Regel Gebühren per Bescheid in Rechnu...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / a) Überblick

Rz. 128 Darüber hinaus kann der Anwalt auch eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV) verdienen. Die Höhe der Einigungsgebühr hängt davon ab, ob die Einigung über anhängige Gegenstände (1,0 nach Nr. 1003 VV) oder über nicht anhängige Gegenstände (1,5 nach Nr. 1000 VV) getroffen wird. Gegebenenfalls ist § 15 Abs. 3 RVG zu beachten. Rz. 129 Zu den Voraussetzungen der Einigungsgebühr w...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / C. Widerantrag in Ehe- und Lebenspartnerschaftssachen

Rz. 4 In Ehesachen und in Lebenspartnerschaftssachen nach § 269 Abs. 1 Nr. 1 und 2 FamFG erstreckt sich die bewilligte Verfahrenskostenhilfe auch auf die Rechtsverteidigung gegen einen Widerantrag (§ 48 Abs. 5 S. 2 Nr. 4 RVG), ohne dass es eines gesonderten gerichtlichen Ausspruchs bedarf. Beispiel 2: Erstreckung auf Rechtsverteidigung gegen Widerantrag Ehesache Der Ehefrau i...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / IV. Aussöhnung

Rz. 55 Wirkt der Anwalt außergerichtlich an einer Aussöhnung der Eheleute mit, erhält er nach Nr. 1001 VV eine Aussöhnungsgebühr. Eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV) kann nach Anm. Abs. 5 S. 1 zu Nr. 1000 VV insoweit nicht entstehen. Zu den Voraussetzungen einer Aussöhnungsgebühr siehe § 9 Rdn 33. Beispiel 51: Außergerichtliche Vertretung mit Aussöhnung der Eheleute Der Anwalt...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 275 Ist ein Kind in den gemeinsamen Haushalt der Eltern, eines Elternteils und dessen Ehegatten, der Pflegeeltern oder der Großeltern aufgenommen worden, so bestimmen diese untereinander den Kindergeldberechtigten. Wird eine Bestimmung nicht getroffen, so bestimmt das FamG auf Antrag den Berechtigten (§ 3 Abs. 2 S. 3 BKGG; § 64 Abs. 2 S. 3 EStG). Rz. 276 Dieses Verfahren ...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / II. Kosten bei Selbstvertretung eines Anwaltes

Rz. 24 Streitig ist die Frage, ob die Rechtsschutzversicherung die Versicherungsleistung zum Inhalt hat im Fall einer Selbstvertretung des Anwaltes. AG München[21] stellt darauf ab, dass die Regelung in ARB, wonach die Vergütung eines für den VN tätigen Rechtsanwaltes getragen wird, sobald er nachweist, dass er zur Zahlung verpflichtet ist oder diese Verpflichtung bereits er...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 5. Aussöhnungsgebühr

Rz. 152 Kommt es zu einer Aussöhnung der Eheleute, an der der Anwalt mitgewirkt hat, so entsteht nach Nrn. 1001, 1003 VV eine 1,0-Aussöhnungsgebühr. Zu den Voraussetzungen einer Aussöhnungsgebühr (siehe § 9 Rdn 18, 33 und 33 ff.). Beispiel 77: Verbundverfahren mit Aussöhnung Im Verbundverfahren (Werte: Ehesache 6.000,00 EUR; Versorgungsausgleich 1.200,00 EUR) söhnen sich die ...mehr

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§ 14 Vollstreckung / I. Überblick

Rz. 5 Die Gegenstandswerte in der Vollstreckung richten sich nicht nach dem GKG oder FamGKG. Weder das GKG noch das FamGKG sehen entsprechende Wertvorschriften vor, da sich die Gerichtsgebühren in Vollstreckungsverfahren nicht nach dem Verfahrenswert richten. Es sind vielmehr Festgebühren oder gar keine Gebühren vorgesehen. Daher sind in § 25 RVG für die Anwaltsgebühren geso...mehr

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§ 9 Ehesache / A. Überblick

Rz. 1 Ehesachen sind Verfahren auf Rz. 2 Als isolierte Verfahren kommen Ehesachen in der Praxis selten vor, da in der Regel der Amtsverbund (§ 137 Abs. 1 FamFG) greift und zumindest der Versorgungsausgleich mit zu regeln (§ ...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / aa) Gegenstandswert

Rz. 307 Wird einerseits Zahlung beansprucht und andererseits im Wege des Widerantrags Auskunft verlangt oder umgekehrt, gilt das gleiche wie bei wechselseitigen Zahlungs- oder Auskunftsanträgen. Hier kann ebenfalls nicht derselbe Gegenstand angenommen werden. Rz. 308 Auch greift hier nicht die Regelung des § 38 FamGKG. Wird mit einem Antrag auf Rechnungslegung oder auf Vorleg...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / e) Einigung über anderweitig anhängige Gegenstände

Rz. 141 Wird eine Einigung über anderweitig anhängige Gegenstände geschlossen, bedarf es insoweit keiner Wertfestsetzung im Verbundverfahren. Der Mehrwert für die Anwaltsgebühren ergibt sich vielmehr aus dem im mit verglichenen Verfahren festgesetzten Wert (siehe Rdn 89). Beispiel 68: Gegenstandswert bei Mehrvergleich über anhängigen Trennungsunterhalt Im Scheidungsverfahren ...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / a) Überblick

Rz. 157 Ist dem Verbundverfahren eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV aus der Ehesache oder einer Folgesache vorausgegangen, so ist diese hälftig, höchstens zu 0,75 auf die Verfahrensgebühr des Verbundverfahrens anzurechnen (Vorbem. 3 Abs. 4 VV). Rz. 158 Achtzugeben ist, dass nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV nur bei demselben Gegenstand anzurechnen ist. Daran fehlt es, wenn der Anwa...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 359 Im Beschwerdeverfahren entsteht zunächst unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 2 VV für das Betreiben des Geschäfts eine 1,6-Verfahrensgebühr (Nr. 3200 VV). Beispiel 202: Beschwerdeverfahren ohne mündliche Verhandlung Gegen den Beschluss des FamG, mit dem der Antragsgegner zur Zahlung von 15.000,00 EUR verpflichtet worden ist, legt er Beschwerde ein und nimmt d...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / e) Kosten und Kostengrundentscheidung

Rz. 508 Bei der Drittwiderspruchsklage handelt es sich um eine zivilrechtliche Gestaltungsklage, so dass hier alle Gebühren eines normalen Zivilprozesses (s. Rdn 350 ff.) entstehen können. Rz. 509 In dem Verfahren selbst ergeht eine eigene Kostengrundentscheidung nach § 91 ZPO, die nur das Verhältnis zwischen Gläubiger und Dritten betrifft. Der Gläubiger kann daher die ihm in...mehr

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§ 14 Vollstreckung / A. Überblick

Rz. 1 In Familiensachen ist die Vollstreckung zweispurig geregelt. Rz. 2 Überwiegend folgt die Vollstreckung den Vorschriften der ZPO, und zwarmehr

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§ 10 Verbundverfahren / aa) Überblick

Rz. 107 Die Verfahrensgebühr ermäßigt sich auf 0,8 beimehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / c) Beratung mit Einigung oder Aussöhnung

Rz. 23 Kommt es aufgrund der Beratung zu einer Einigung oder Aussöhnung, kann der Anwalt auch eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV) oder eine Aussöhnungsgebühr (Nr. 1001 VV) verdienen. Rz. 24 Da sich diese Gebühren nach dem Wert richten, muss der Anwalt gem. § 49b Abs. 5 BRAO rechtzeitig darauf hinweisen, auch wenn für die Beratungstätigkeit selbst eine solche Pflicht nicht best...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / a) Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV

Rz. 364 Unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV erhält der Anwalt darüber hinaus eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV. Rz. 365 Die Terminsgebühr entsteht zunächst unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV bei Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins. Beispiel 205: Beschwerdeverfahren mit mündlicher Verhandlung Gegen den Beschluss des FamG, mit dem der ...mehr

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§ 5 Mahnverfahren / A. Überblick

Rz. 1 Das Mahnverfahren ist auch in Familiensachen insoweit eröffnet, als Zahlungsansprüche in Familienstreitsachen geltend gemacht werden (§ 113 Abs. 2 FamFG i.V.m. §§ 688 ff. ZPO). Dies betrifft vor allem Ansprüche auf Zugewinnausgleich oder rückständigen Unterhalt oder auch sonstige Zahlungsansprüche, die unter § 266 Abs. 1 FamFG fallen (Gesamtschuldnerausgleich, Zahlung ...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / b) Terminsgebühr

Rz. 181 Unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV kommt eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV hinzu. Rz. 182 Die Terminsgebühr entsteht nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV bei Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins. Beispiel 95: Unterhaltsverfahren mit gerichtlichem Termin Im Unterhaltsverfahren (Wert 6.000,00 EUR) wird vor dem FamG mündlich verhandelt. Zu der 1,3-Verfahre...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / F. Beschwerden gegen Neben- und Zwischenentscheidungen

Rz. 410 Beschwerden gegen Zwischenentscheidungen oder den Rechtszug beendende Entscheidungen in einem Nebenverfahren werden nach Nr. 3500 ff. VV abgerechnet.[107] Beispiel 174: Beschwerde gegen Kostenentscheidung Das Gericht hat in einer Ehewohnungssache die Kosten gegeneinander aufgehoben. Dagegen legt der Anwalt gem. § 59 FamFG Beschwerde ein. Es gilt nicht Vorbem. 3.2.1 Nr....mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 3.2 Ermäßigung der Verfahrensgebühr

Die Verfahrensgebühr ermäßigt sich gem. Nr. 1212 FamGKG-KostVerz. auf einen Gebührensatz von 0,5, wenn das gesamte Beschwerdeverfahren ohne Endentscheidung beendet wird. Eine nur teilweise Beendigung genügt nicht. In Betracht kommen insbesondere die Rücknahme oder ein Vergleichsabschluss. Auch die Kostenentscheidung ist eine Endentscheidung. Sie verhindert daher eine Gebühre...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / b) Begrenzung

Rz. 18 Zu beachten ist, dass die BGB-Vergütung begrenzt ist, wenn der Anwalt einen Verbraucher (§ 13 BGB) berät, was in Familiensachen grundsätzlich immer der Fall sein dürfte. Die Beratungsgebühr ist dann begrenzt auf Rz. 1...mehr

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AGS 1/2018, Beschwerdeberec... / 3 Anmerkung

Der Sinn der Verfahrenswertfestsetzung erschließt sich nicht. Im Verfahren über eine Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung wird nach Nr. 1912 FamGKG-KostVerz. eine Festgebühr i.H.v. 60,00 EUR erhoben, und diese auch nur, wenn die Beschwerde zurückgewiesen oder verworfen wird, was hier nicht der Fall war. Wird aber keine wertabhängige Gebühr erhoben, dann bedarf es auch ke...mehr

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§ 3 Prüfung der Erfolgsauss... / I. Vergütung

Rz. 6 Ist der Anwalt nur mit der Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels beauftragt, richtet sich die Gebühr nach Nr. 2100 VV. Dem Anwalt steht danach ein Gebührenrahmen von 0,5 bis 1,0 zu. Die Mittelgebühr beträgt 0,75. Die Gebührenhöhe bestimmt der Anwalt unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG im Einzelfall. Insoweit will das LG Köln[9] auch berüc...mehr

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AGS 1/2018, Gerichtsgebühr ... / 1 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde ist gem. § 124 JustG NRW, § 22 Abs. 1 S. 2 JVerwKostG, § 66 Abs. 4 S. 1 GKG zulässig, da das LG die weitere Beschwerde in dem angefochtenen Beschluss im Hinblick auf die Rechtsfrage, ob die Erteilung eines Negativattestes in Nachlassverfahren die Erhebung einer Gebühr nach Nr. 1401 KV JVKostG auslöse, ausdrücklich zugelassen hat. Die weitere Beschwerde ...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / 2. Einigung

Rz. 42 Neben der Geschäftsgebühr kann wiederum eine Gebühr nach Nr. 2508 VV hinzukommen, wenn der Anwalt an einer Einigung i.S.v. Nr. 1000 VV mitwirkt. Die Gebühr beläuft sich immer auf 150,00 EUR. Beispiel 16: Außergerichtliche Vertretung mit Einigung Die Mandantin erscheint mit einem Beratungshilfeschein und beauftragt den Anwalt, Trennungsunterhalt zu verlangen. Der Anwalt...mehr

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§ 3 Verlöbnis / c) Gerichtskostenvorschuss

Rz. 185 Wie in Gerichtsverfahren üblich, ist auch hier gemäß § 14 Abs. 1 FamGKG ein Gerichtskostenvorschuss in Höhe einer Gebühr einzuzahlen, damit die Antragsschrift dem anderen Beteiligten zugestellt, also Rechtshängigkeit bewirkt wird. Eine Ausnahme hiervon besteht gemäß § 14 Abs. 2 FamGKG nur dann, wenn entweder VKH beantragt ist oder aber der Antragsteller glaubhaft mac...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / G. Rechtsbeschwerden gegen Neben- und Zwischenentscheidungen

Rz. 390 Rechtsbeschwerden gegen Neben- oder Zwischenentscheidungen lösen die Gebühr nach Nr. 3502 VV aus.mehr

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Tempora mutantur

Wir leben in Zeiten eines sich immer schneller vollziehenden Wandels auf verschiedensten Gebieten. Global gesehen ist wahrscheinlich der Klimawandel eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Die zwingend erforderliche Reduzierung von Emissionen, nicht zuletzt im Straßenverkehr, und die Umgehungsversuche der Automobilhersteller haben in den letzten Monaten die Schlagze...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / cc) Volle Verfahrensgebühr und ermäßigte Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 1 VV

Rz. 113 Möglich ist, dass die Verfahrensgebühr zum Teil in voller Höhe und zum Teil nur in ermäßigter Höhe nach Nr. 3101 Nr. 1 VV entsteht. Rz. 114 Ein solcher Fall ist zum einen dann gegeben, wenn hinsichtlich einzelner Folgesachen eine vorzeitige Erledigung eingetreten ist. Dann entsteht aus dem Wert der Ehesache und gegebenenfalls auch einzelner Folgesachen die volle 1,3-V...mehr