Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Täterschaft/Teilnahme

a) Arbeitgeber Rz. 1318 [Autor/Stand] Der Arbeitgeber begeht eine Lohnsteuerhinterziehung, wenn er gem. § 41a EStG nicht spätestens am 10. Tag des Lohnsteueranmeldungszeitraums eine Lohnsteueranmeldung abgibt oder wenn er zu niedrige Lohnsteuerbeträge angibt (§ 41a Abs. 1 Satz 1 EStG). Ob im Einzelfall als Anmeldungszeitraum der Kalendermonat, das Kalendervierteljahr oder das...mehr

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ZErb 08/2024, Keine Vergütu... / Leitsatz

Nach § 1888 Abs. 2 S. 1 BGB i.V.m. § 3 Abs. 1 VBVG in der seit 1.1.2023 maßgeblichen Fassung des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts als Teil der Stundenvergütung des Nachlasspflegers vergütungsfähig sind allein die von dem bestellten Nachlasspfleger selbst erbrachten Leistungen, nicht aber auch von seinen Mitarbeitern erbrachte Tätigkeiten. Insoweit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 655 BGB – Herabsetzung des Maklerlohns.

Gesetzestext 1Ist für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Dienstvertrags oder für die Vermittlung eines solchen Vertrags ein unverhältnismäßig hoher Maklerlohn vereinbart worden, so kann er auf Antrag des Schuldners durch Urteil auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. 2Nach der Entrichtung des Lohnes ist die Herabsetzung ausgeschlossen. Rn 1 Nach der Vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 224. Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096

Rn. 244 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Das Gesetz enthält eine Vielzahl an Änderungen über etliche Einzelsteuergesetze. Auf Empfehlung des Finanzausschusses wurde insb befristet auf 2020 und 2021 eine Homeoffice-Pauschale eingeführt und diverse Verbesserungen für gemeinnützige Körperschaften umgesetzt. Gesetzgebungsbedarf gab es insb betreffend notwendige Anpassungen an EU-Recht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Auffälliges Missverhältnis.

Rn 54 Für ein auffälliges Missverhältnis ist der objektive Wert von Leistung und Gegenleistung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses zugrunde zu legen (BGH NJW 00, 1255 [BGH 22.12.1999 - VIII ZR 111/99]). Maßgebend ist grds der Verkehrswert der verglichenen Leistungen, also das verkehrsübliche Äquivalent (BGH NJW 99, 3190 [BGH 28.04.1999 - XII ZR 150/97]; 02, 431 [BGH 28.10.200...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Erbenhaftung.

Rn 4 Stirbt der Betreute, haften für sämtliche noch nicht bezahlten Betreuungskosten (Aufwendungsersatz, Aufwandsentschädigung, Vergütung) grds die Erben, ohne dass diese sich auf die Mittellosigkeit des Betreuten berufen können (Hamm FamRZ 04, 1065). Ob auch Tätigkeiten nach dem Tod des Betreuten noch aufwendungsersatz- bzw vergütungsfähig sind, hängt davon ab, ob der Betre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unangemessenheit.

Rn 51 Die Angemessenheit des Entgelts ist vor dem Hintergrund dessen zu beurteilen, was nach dispositivem Recht typischerweise geschuldet würde (BGH ZIP 05, 493; NJW 91, 2764). Die Prüfung muss sich an den Vorgaben der gesetzlichen Anspruchsgrundlage orientieren (Grüneberg/Grüneberg § 308 Rz 41). In analoger Anwendung von § 309 Nr 5b muss die Klausel der Verwendergegenseite ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 209. Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung u zur Änderung anderer Gesetze (BetriebsrentenstärkungsG) v 17.08.2017, BGBl I 2017, 3214

Rn. 229 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Das Gesetz gliedert sich in 17 Art, davon betreffen zB der Art 1 die Änderung des BetriebsrentenG, die Art 2 u 4 die Änderung des SGB V u XII, der Art 3 die Änderung des BundesversorgungsG und schließlich der Art 9 die Änderungen des EStG. Die steuerlichen Neuregelungen gelten ab dem 01.01.2018. Wichtig ist neben der Erhöhung des steuerfreien...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Stellenwert im Bilanzrecht

Rn. 35 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die "wirtschaftliche Betrachtungsweise" begleitet die Dogmatik des Steuerrechts allg und speziell die der Bilanzierung. In der Dogmatik des Bilanzsteuerrechtes erscheint die wirtschaftliche Betrachtungsweise regelmäßig als Kontrapart zur formalrechtlichen. Nicht die äußere Form eines Rechtsgeschäfts soll der Bilanzierung zugrunde gelegt werd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32007R0864 Art 27 ROM II – Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsrechtsakten.

Gesetzestext Diese Verordnung berührt nicht die Anwendung von Vorschriften des Gemeinschaftsrechts, die für besondere Gegenstände Kollisionsnormen für außervertragliche Schuldverhältnisse enthalten. Rn 1 Art 27 regelt – als Kompromiss zwischen divergierenden Standpunkten zur kollisionsrechtlichen Relevanz des Herkunftslandprinzips im Rechtssetzungsverfahren – nunmehr allgeme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Zeitratierliche Bewertung (Abs 2 S 2 und 3).

Rn 20 Die zeitratierliche Berechnung findet nur auf Anrechte Anwendung, deren Höhe sich nicht unmittelbar aus einer der Ehezeit zugeordneten Bezugsgröße ergibt (BGH FamRZ 12, 1550 Rz 28; 17, 705 Rz 11). Dies gilt vor allem für Zusagen, die sich auf eine von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängige Versorgung erstrecken, sowie für endgehaltsbezogene Versorgungen iSv § 40...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Berechnung der verkürzten Steuer

Rz. 474 [Autor/Stand] Die Berechnung der verkürzten Steuer in den Urteilsgründen setzt zunächst voraus, dass sich der Tatrichter mit den Besteuerungsgrundlagen insoweit auseinandersetzt, als er diese der Berechnung der verkürzten Beträge zugrunde legen will[2]. Die verkürzte Steuer ist im Urteil für jeden Steueranspruch – für jede Steuerart und jeden Steuerabschnitt – gesond...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgehalt und allgemeine Grundlagen.

Rn 1 § 631 definiert die im Synallagma stehenden werkvertraglichen Leistungspflichten (zur Rechtsnatur des Werkvertrages iE: Vor §§ 631 bis 651 Rn 1 ff), ohne deren Inhalt näher festzulegen. Die Vorschrift bestimmt solcherart also lediglich den Rahmen, in dem die Vertragsparteien privatautonom darüber entscheiden, worin der geschuldete Werkerfolg bestehen soll und welche Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einzelne Anwendungsbereiche.

Rn 18 Beim Kaufvertrag darf der Käufer auch nach Lieferung einer mangelhaften Sache noch den Kaufpreis nach § 320 verweigern, weil er nach §§ 437 Nr 1, 439 zunächst Nacherfüllung fordern kann (BGHZ 225, 1 Rz 36 ff). Rn 19 Bei Sukzessivlieferungsverträgen und Dauerlieferungsverträgen handelt es sich auch bei verschiedenen Lieferungsteilen doch um Verpflichtungen aus demselben ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Sittenwidrigkeit (§ 138).

Rn 24 Die Sittenwidrigkeit eines Maklervertrags kann sich aus den Umständen beim Vertragsschluss oder dem Inhalt des Vertrags ergeben. Anknüpfungspunkt ist häufig die Vergütungsvereinbarung. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass den Parteien insoweit ein weiter Gestaltungsspielraum einzuräumen ist. Erfolgsabhängige Vergütungen sind nur bei einem auffälligen Missverhä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Höhe.

Rn 35 Die Höhe der Vergütung ist nach pflichtgemäßem Ermessen des Nachlassgerichts zu ermitteln, bei keinem oder geringem Nachlasswert nach. § 1888, § 3 VBVG, eine Abrechnung nach Prozentsätzen ist unzulässig (Frankf FGPrax 17, 177). In der Praxis wird zwischen einfachen, mittelschweren und schwierigen Fällen differenziert (vgl Frankf FamRZ 23, 1660). Zulässig und sinnvoll i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Heiratsvermittlung.

Rn 3 Grds ist ein Vertrag, der auf den Nachweis der Gelegenheit zur Eingehung einer Ehe gerichtet ist, nicht unwirksam, insb nicht nichtig. Vielmehr wird durch die gewählte Rechtskonstruktion eine unvollkommene Verbindlichkeit geschaffen (FamRZ 83, 987). Dies bedeutet, dass der Vertrag als solcher wirksam ist und grds gezahlte Vergütungen nicht zurückgefordert werden können....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Förster/Heger, Altersteilzeit und betriebliche Altersversorgung, DB 1998, 141; IDW, RS HFA 3, Bilanzierung v Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen nach IAS und nach handelsrechtlichen Vorschriften, WPg 1998, 1063; Oser/Doleczik, Bilanzierung von Altersteilzeit, StBp 1999, 67; Oser/Doleczik, Bilanzierung von Altersteilzeitregelungen, DB 2000, 6; Wellisch, Arbeitszeitkonten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Wertsicherung von Geldschulden.

Rn 18 Preisklauselgesetz (§§ 1–8) vom 7.9.07 (zuletzt geändert durch dasG vom 29.7.09 [BGBl. I S. 2355]): Zitat Preisklauselverbot (1) Der Betrag von Geldschulden darf nicht unmittelbar und selbsttätig durch den Preis oder Wert von anderen Gütern oder Leistungen bestimmt werden, die mit den vereinbarten Gütern oder Leistungen nicht vergleichbar sind. (2) Das Verbot nach Absatz ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 80. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Kunst, Kultur und Stiftungen sowie zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften (Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz) vom 13.12.1990, BGBl I 90, 2775

Rn. 94 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Ergänzend zum allgemeinen Ausbau der Vergünstigungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht durch das Vereinsfärderungsgesetz vom 18.12.1989 (vgl Rn 84b) soll durch das vorliegende Gesetz das private selbstlose Engagement auf dem Gebiet von Kunst und Kultur durch steuerliche Anreize gefördert werden. Die Gesetzesinitiative zielt darauf ab, pr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Strafmaßtabellen

a) Weitere Anwendung der Strafmaßtabellen? Rz. 1075 [Autor/Stand] In der Vergangenheit waren die in der Praxis mitunter schematisch angewandten Strafmaßtabellen[2], anhand derer sich aus einem bestimmten Verkürzungsbetrag eine bestimmte Tagessatzanzahl berechnen lässt, eines der größten Ärgernisse. Dies führte dazu, dass die besonderen Umstände eines jeden Einzelfalls bei der...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Abziehbare Aufwendungen (Zuwendungs-/Spendenabzug)

Tz. 53 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Zuwendungen/Spenden, die die Körperschaft tätigt, sind keine Betriebsausgaben i. S. v. § 4 Abs. 4 EStG (Anhang 10). Sie sind, wenn ein Abzug als Betriebsausgaben von einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft vorgenommen wurde, dem steuerlichen Gewinn wieder hinzuzurechnen. Tz. 54 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Eine steuerbegünstigte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Langfristige Verträge (§§ 2, 3 PrKG).

Rn 28 § 3 PrKG nimmt für drei verschiedene Konstellationen bestimmte Klauseln in langfristigen Verträgen vom Verbot nach § 1 I PrKG aus. Zunächst ist die Anknüpfung an einen – vom Statistischen Bundesamt oder einem Statistischen Landesamt ermittelten – Preisindex für die Gesamtlebenshaltung oder einen – vom Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaft ermittelten – Verbra...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ausschluss der Ausgleichung, Abs 2.

Rn 16 Hat der Abkömmling für seine Leistungen bereits einen Gegenwert aus dem Vermögen des Erblassers erhalten, ist nach II 1 Var 1 eine Ausgleichung ausgeschlossen. Es genügt, wenn auf Grund eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses eine Gegenleistung vereinbart wurde (Var 2), wobei das Entgelt zum Wert der erbrachten Leistung angemessen sein muss. Dies ist bei der üblichen V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundlagen.

Rn 2 Für Dienstverhältnisse gelten neben den Vorschriften des allg Teils für Rechtsgeschäfte und Verträge und des allg Schuldrechts für vertragliche Schuldverhältnisse auch die Regelungen zu gegenseitigen Verträgen, §§ 320 ff (MüKo/Spinner § 611 Rz 7). Erhält der Dienstverpflichtete daher keine Vergütung über den Vorleistungszeitraum (§ 614 Rn 1–3) hinaus, steht ihm ein Leis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Entschädigungsanspruch.

Rn 6 Liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 642 I vor, steht dem Unternehmer ein Anspruch auf angemessene Entschädigung zu. Dabei handelt es sich nach Auffassung des BGH um einen Anspruch eigener Art, der weder Vergütungs- noch Schadensersatzanspruch ist (BGH NZBau 18, 25, 26f). Er entschädigt für die Wartezeiten des Unternehmers und stellt eine Kompensation für d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Vorlage einer Bestätigung, ob bezahlter oder unbezahlter Sportler

Tz. 49 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Vereinen/Verbänden ist zu empfehlen, dass ihnen von den Sportlern(-innen) erklärt wird, dass sie keinerlei Zuwendungen (Vergütungen oder andere Vorteile) von Dritten erhalten, die über eine zulässige Aufwandsentschädigung (Auslagenersatz) hinausgehen. Tz. 50 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Bezüglich der vereinseigenen Sportler (s. § 67a Abs. 3 Nr....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Vergütung ist bei der Abnahme des Werkes zu entrichten. 2Ist das Werk in Teilen abzunehmen und die Vergütung für die einzelnen Teile bestimmt, so ist die Vergütung für jeden Teil bei dessen Abnahme zu entrichten. (2) Die Vergütung des Unternehmers für ein Werk, dessen Herstellung der Besteller einem Dritten versprochen hat, wird spätestens fällig,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. (2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.mehr

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zfs 08/2024, Gesonderte Ver... / 2 Aus den Gründen:

… “Die nach § 11 Abs. 1 RPflG, § 104 Abs. 3 S. 1, § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthafte, insbesondere fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde der Beklagten, mit der diese sich zuletzt noch gegen die Festsetzung von Übersetzungskosten in Höhe von 1.084,20 EUR wendet, bleibt in der Sache ohne Erfolg. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat die Rechtspflegerin mit dem ange...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtliche u wirtschaftliche Grundlagen

Rn. 1000 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Der Leasingvertrag ist seiner Rechtsnatur nach ein atypischer Mietvertrag, in dem der Leasinggeber ("Vermieter") eine bestimmte Sache oder Sachgesamtheit dem Leasingnehmer ("Mieter") für eine bestimmte Grundmietzeit gegen Entgelt überlässt. Verbunden mit diesem Vertrag sind häufig entweder Mietverlängerungsoptionen oder Kaufoptionen für de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verhältnis zu Entschädigungen

Rn. 120 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Entschädigungen, die für eine Wertminderung oder für eine Enteignung des Grund und Bodens geleistet werden, sind grundsätzlich stpfl. Die Enteignung von Grund und Boden ist im Ergebnis wie die Veräußerung des Grundstücks zu behandeln; der dabei entstehende Veräußerungsgewinn kann einer Rücklage für Ersatzbeschaffung gem R 6.6 EStR 2012 zuge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Entgeltregelungen für Neben- und Zusatzleistungen.

Rn 37 Kontrollfrei sind auch Entgeltregelungen für Neben- oder Zusatzleistungen, wenn sie sich nicht auf rechtlich fixierte Leistungsbestandteile beziehen (BGHZ 137, 30; 116, 119; NJW 02, 2386), zB für Bankauskunft (Frankf ZIP 19, 1856). Nach neuem Zahlungsdiensterecht ist sind Entgelte für Ein- und Auszahlungen am Bankschalter kontrollfrei (BGH NJW 19, 3371 [allerdings für ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Sonstige Darlehenskosten.

Rn 49 Bearbeitungsentgelte in AGB, die insb den vorvertraglichen Aufwand abgelten sollen, verstoßen, wie BGHZ 201, 168 Rz 31 ff u WM 14, 1325 Rz 40 ff, dazu Ellenberger FS Landau [16], 487 ff, nach erheblichem Streit in Rspr u Literatur geklärt haben, in Verbraucherdarlehensverträgen, auch wenn der Sollzins eines Darlehens einer Sozialeinrichtung unter dem Marktzins liegt (B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ruft der Unternehmer oder eine Person, die in seinem Namen oder Auftrag handelt, den Verbraucher an, um mit diesem einen Vertrag zu schließen, hat der Anrufer zu Beginn des Gesprächs seine Identität und gegebenenfalls die Identität der Person, für die er anruft, sowie den geschäftlichen Zweck des Anrufs offenzulegen. (2) Der Unternehmer ist verpflichtet, den Verbraucher ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Die bestimmte Zeit

Rn. 942 Stand: EL 100 – ET: 08/2013 Str ist, ob unter einer bestimmten Zeit nur eine Zeitspanne zu verstehen ist, die rechnerisch insb nach dem Kalender bestimmt werden kann (so früher überwiegend die einschlägigen Kommentierungen – Döllerer, BB 1969, 505 u ZGR 1983, 408; Söffing, FR 1981, 512; Bordewin, DStZ 1982, 463; Mathiak, StuW 1983, 69, 74; Federmann, BB 1984, 246, 250...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Beitragsvorenthaltung (§ 266a StGB)

Rz. 1305 [Autor/Stand] Durch die Fiktion gem. §§ 9, 10 AÜG können Verleiher und Entleiher taugliche Täter des § 266a StGB sein, wenn die Beiträge zur Sozialversicherung ganz oder teilweise nicht bezahlt werden[2]. Das gilt unmittelbar für den Entleiher als neuen Arbeitgeber. Rz. 1305.1 [Autor/Stand] Wenn der Verleiher Arbeitsentgelt an den Leiharbeitnehmer zahlt, so haftet er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Olbrich, Zur Berechnung der Urlaubsrückstellung, WPg 1985, 174; Pingel, Berechnung der Urlaubsrückstellung, BB 1985, 1768; Döring, Nochmals: Zur Berechnung der Urlaubsrückstellung, WPg 1986, 128; Brezing, Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen, für rückständigen Urlaub und für künftige Beiträge an den Pensionssicherungsverein, StbJb 1987/88, 111; Christiansen, Die Bewertung der...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / b) Auswirkungen auf die Bewertung

Rz. 88 Da es nach zutreffender Ansicht der Rechtsprechung für den Wert des Anteils entscheidend auf die dem Anteilseigner zufließenden Entnahmen bzw. Ausschüttungen ankommt,[235] muss nach h.M.[236] der Anteilsbewertung (nach der indirekten Methode) die Quote, mit der der jeweilige Anteil am Wert des Gesamtunternehmens teilhat, von vornherein anhand der Gewinnanteilsquote be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Vorenthalten der Nacherfüllung (Nr 8b dd).

Rn 66 Nr 8b dd verbietet es, die Nacherfüllung (§§ 437 Nr 1, 634 Nr 1) von der vorherigen Zahlung des Kunden abhängig zu machen, und verhindert so eine klauselartige Erweiterung der Leistungsverweigerungsrechte des Verwenders. Zulässig sind aber Klauseln, die formularmäßig die Zahlung des Kaufpreises bzw der Vergütung Zug-um-Zug gegen Vornahme der Nacherfüllung vorschreiben ...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / ee) Nachträgliche Umwandlung in ein entgeltliches Rechtsgeschäft

Rz. 156 Ob die nachträgliche Umwandlung eines zunächst als unentgeltlich vereinbarten Rechtsgeschäfts in ein entgeltliches pflichtteilsrechtlich anerkannt wird, wurde in neuerer Zeit eingehend diskutiert, insbesondere wenn es um die nachträgliche Honorierung für früher bereits erbrachte Pflegeleistungen geht. Nach der h.M. wird eine nachträgliche Begründung der Entgeltlichke...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Sachlicher Anwendungsbereich.

Rn 2 Gegenstand des Vermittlungsvertrages sind nur Verbraucherdarlehen (§ 491) einschl solcher an Existenzgründer (§ 655e II) u ab 11.6.10 auch entgeltliche Finanzierungshilfen ( § 506 I u II) wie Finanzierungsleasing-, Teilzahlungsgeschäfte u Stundungen (§§ 506 III, 507; Grüneberg/Retzlaff Rz 3; Koch MDR 16, 1417, 1418), nicht aber Ratenlieferungsverträge (§ 510), Versicheru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ersatz von Aufwendungen.

Rn 8 Entspr den Ausführungen zu § 670 Rn 3 handelt es sich bei Aufwendungen um freiwillige Vermögensopfer, die der Geschäftsführer zum Zwecke der Ausführung des Geschäfts erbracht hat (MüKo/Schäfer § 683 Rz 25). Mangels Erforderlichkeit sind Aufwendungen anlässlich gesetzlich verbotener Tätigkeiten nicht zu ersetzen (BGHZ 37, 258; 111, 308). Gleiches gilt für Anwaltskosten b...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / aa) Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 31 Neben der Vorschrift des § 2050 Abs. 1 und 2 BGB sieht das Gesetz als weiteren gesetzlichen Ausgleichungstatbestand in § 2057a BGB eine Ausgleichung für besondere Leistungen von Abkömmlingen gegenüber dem Erblasser vor. Diese besonderen Leistungen können durch Mitarbeit [35] des Abkömmlings, durch erhebliche Geldleistungen oder durch sonstige Zuwendungen an den Erblass...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Entgeltgleichheit und besondere Schutzvorschriften, Abs 2.

Rn 15 II erstreckt Entgeltgleichheit (früher § 612 III BGB) auf alle Merkmale gem § 1 und soll iVm § 2 I Nr 2 einen Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit begründen (BTDrs 16/1780, 35). Entgeltbezogene Benachteiligungen wegen des Geschlechts werden ergänzend durch das EntgTranspG geschützt (BAG v 16.2.23 – 8 AZR 450/21, NZA 2023, 958). Das EntgTr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Aufschiebende und auflösende Bedingungen.

Rn 1 Jede Verfügung von Todes wegen kann insgesamt oder hinsichtlich einzelner Verfügungen unter eine aufschiebende (§ 2074) oder auflösende (§ 2075) Bedingung (§§ 158 ff) oder Rechtsbedingung gestellt werden (Frankf ZErb 18, 201; zu Potestativbedingungen § 2065 Rn 6). Es ist durch Auslegung nach den Gestaltungszielen des Erblassers zu ermitteln, ob eine auflösende oder eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / lcc) Die wesentlichen Bilanzposten mit Buchwertunterschieden

Rn. 911b Stand: EL 85 – ET: 11/2009 Aktive Latenzen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 19. Pfandleihe

Rn. 1497 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Nach der Pfandleiher-VO (PfandlV) gewährt das Pfandleihhaus ein "Darlehen" gegen Einräumung eines Pfandrechtes an beweglichen Sachen. Anders als bei einem "regulären" Darlehen darf sich der Pfandleiher nach § 5 Abs 1 Nr 1 PfandlV bei (Teil-)Ausfall des Darlehens und bezüglich Zinsen und Gebühren nur aus dem Pfand selbst befriedigen. Der Ve...mehr