Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von GmbH und Ge... / a) Sachverhalt

(vgl. BFH v. 15.3.2023 – I R 41/19)[6]: K ist alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer (Gesellschafter-GF) der K-GmbH. Ihm steht eine Versorgungszusage über ein monatliches Ruhegehalt zu. Voraussetzung für die Zahlung ist das Ausscheiden als GF nach Vollendung des 65. Lebensjahrs. K scheidet aus und bezieht das Ruhegehalt. Ein Jahr später wird er wieder zum GF bestellt. Es ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
PV-Anlage: Rechtliche Rahme... / 3.1 EEG-Umlage

Betreiber von PV-Anlagen, die Strom in das Netz der öffentlichen Versorgung einspeisen, erhalten dafür eine festgelegte Einspeisevergütung. Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verkaufen den eingespeisten Strom an der Strombörse. Da die Preise, die an der Börse erzielt wurden, in der Regel unter den gesetzlich festgelegten Vergütungssätzen lagen, wurde der Fehlbetrag über die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von GmbH und Ge... / b) Entscheidung des FG

Die Klage war erfolgreich. Der Ansatz einer vGA sei nicht gerechtfertigt. Zwar schließe es eine vGA nicht bereits aus, dass ein Anwendungsfall des § 1 AStG vorläge. Denn § 1 Abs. 1 S. 4 AStG [damals: S. 3] zeige, dass der Ansatz einer vGA nach dem KStG Vorrang vor einer Anwendung des AStG habe. Verhinderte Vermögensmehrung in Gestalt der "Überlassung einer Geschäftschance" .....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in der Insolvenz / 3.2 Vorsteuerabzug aus den Rechnungen des Insolvenzverwalters

Der Insolvenzverwalter erbringt seine Leistung (Ausübung der Verwaltungstätigkeit) ebenso wie der vorläufige Insolvenzverwalter an den Insolvenzschuldner. Somit ist der Insolvenzschuldner Leistungsempfänger dieser Leistungen[1] und dementsprechend unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die Vergütung des Insolvenzverwalters und seine A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in der Insolvenz / 4.1.2 Nichterfüllung des Werklieferungsvertrags

Lehnt der Insolvenzverwalter die weitere Erfüllung des Werkvertrags ab[1], wird das nicht fertiggestellte (Bau-)Werk zum Gegenstand der Werklieferung i. S. d. § 3 Abs. 4 UStG.[2] In diesem Fall wird die Werklieferung im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeführt.[3] Ein eventueller Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen den Insolvenzschuldner wegen ni...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in der Insolvenz / 2.2.9 Teilleistungen

Erzielt der Insolvenzschuldner umsatzsteuerpflichtige Mieteinnahmen, die Entgelt für sog. Teilleistungen[1] darstellen (z. B. umsatzsteuerpflichtige Vermietungen aufgrund einer Option zur Steuerpflicht nach § 9 UStG [2]), gehört die auf die Mieten entfallende Umsatzsteuer für die Monate bis zur Verfahrenseröffnung zu den Insolvenzforderungen. Dagegen ist die in den Mieteinnah...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in der Insolvenz / 3.9.2 Ziehen der Ware zur Insolvenzmasse

Zieht der Insolvenzverwalter mit Eigentumsvorbehalten belastete Ware – statt sie an den Eigentümer zurückzugeben – zur Insolvenzmasse und werden die entsprechenden Forderungen der Lieferanten nach § 103 InsO i. V. m. § 107 InsO voll aus der Masse erfüllt, waren nach der bisherigen BFH-Rechtsprechung die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt. Die Bezahlung durch den ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in der Insolvenz / 5.1 Grundsätze zum Einzug von Forderungen

Vereinnahmt der Insolvenzverwalter das Entgelt für eine vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom leistenden Unternehmer ausgeführte steuerpflichtige Leistung, stellt nach der BFH-Rechtsprechung die Entgeltvereinnahmung eine Masseverbindlichkeit i. S. d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO dar.[1] Im Ergebnis ist danach die in den eingehenden Zahlungen enthaltene Umsatzsteuer als Mas...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in der Insolvenz / 4.2.1 Erfüllung des Werklieferungsvertrags

Wählt der Insolvenzverwalter die Erfüllung des Vertrags, hat er die vereinbarte Vergütung als Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 InsO aus der Insolvenzmasse vorweg zu begleichen. Ein etwaiger Vorsteuerabzug steht der Insolvenzmasse zu. Soweit der Insolvenzschuldner vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Vorsteuerabzug aus bezahlten Anzahlungsrechnungen in Anspruch ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in der Insolvenz / 5.2 Forderungseinzug durch den Insolvenzverwalter

Nach der BFH-Rechtsprechung geht durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Leistungserbringers (Insolvenzschuldners) nach § 80 Abs. 1 InsO die gesamte Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis und damit auch die Empfangszuständigkeit für die offenen Forderungen auf den Insolvenzverwalter über. Dadurch kommt es zu einer Aufspaltung des Unternehmens in die dr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in der Insolvenz / 5.4 Forderungseinzug durch den "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalter

Aufgrund der Bestellung eines schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters mit allgemeinem Zustimmungsvorbehalt[1], mit Recht zum Forderungseinzug[2] oder mit Berechtigung zur Kassenführung werden bei der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (Sollbesteuerung) die noch ausstehenden Entgelte für zuvor erbrachte Lieferungen oder sonstige Leistungen im Augenblick vor der Eröffnu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in der Insolvenz / 3.8 Vorsteuerberichtigung aufgrund erfolgreicher Insolvenzanfechtung

Der Insolvenzverwalter kann Rechtshandlungen des Schuldners anfechten, die dieser in einem Zeitraum von 10 Jahren vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens in der Absicht vorgenommen hat, Gläubiger zu benachteiligen, wenn der Vertragspartner diese Absicht kannte. Diese Kenntnis wird vermutet, wenn Vertragspartner positiv wusste, dass die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners drohte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in der Insolvenz / 5.5 Forderungseinzug durch den vorläufigen Sachwalter in der Eigenverwaltung

Bei Insolvenzverfahren, die nach dem 31.12.2020 beantragt worden sind, gelten nach der Verwaltungsauffassung[1] die Grundsätze zum Forderungseinzug durch den schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter [2] für den Forderungseinzug durch den vorläufigen Sachwalter in der Eigenverwaltung entsprechend. Danach hat der eigenverwaltende Schuldner in der vorläufigen Eigenverwaltung auf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in der Insolvenz / 5.3 Forderungseinzug durch den "starken" vorläufigen Insolvenzverwalter

Bestellt das Insolvenzgericht einen sog. starken vorläufigen Insolvenzverwalter, ist dieser Vermögensverwalter i. S. d. § 34 Abs. 3 AO. Da auf ihn die gesamte Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners übergeht, treten bereits mit seiner Bestellung die Uneinbringlichkeit der Entgelte des leistenden Unternehmers und die Aufspaltung seines Unternehmen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
PV-Anlage: Rechtliche Rahme... / 2 Netzzugang und Einspeisung

Der überschüssige, nicht selbst verbrauchte Strom aus einer netzgekoppelten PV-Anlage wird über den Hausanschluss in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Der notwendige Netzanschluss muss noch vor der Inbetriebnahme von dem Fachbetrieb, der die PV-Anlage installiert, beim örtlichen Netzbetreiber beantragt werden (Netzanmeldung). Dafür kann dem Fachbetrieb vom Anlagenbetrei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in der Insolvenz / 3.7 Vorsteuerberichtigung wegen der Uneinbringlichkeit von Forderungen gegen den Insolvenzschuldner

Spätestens mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden die Forderungen der Gläubiger gegen den Insolvenzschuldner in diesem Zeitpunkt und unbeschadet einer möglichen Insolvenzquote in voller Höhe uneinbringlich i. S. d. § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG. Die Ansprüche der Gläubiger sind mit der Bestellung eines "starken" vorläufigen Insolvenzverwalters, eines "schwachen" vorläufig...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
PV-Anlage: Installation – V... / 4 Strommengenerzeugung

Die Anlagengröße wird einmal durch die zur Verfügung stehende Fläche definiert, zum anderen aber hängt sie entscheidend davon ab, welche (Ertrags-)Ziele der Betreiber mit der Anlage verfolgt. Wenn die PV-Anlage einen Teil des erzeugten Stroms in das öffentliche Stromnetz einspeisen soll, wie es bei den meisten Anlagen der Fall ist, wird sie in der Regel größer ausfallen, als...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
PV-Anlage: Speichertechnik / 3 Effizienz und Kosten

Wichtig für die Effizienz des Speichers sind die richtige Dimensionierung und ein optimales Lademanagement. In der Praxis werden häufig viel zu große Speicher installiert. Der Ladezustand der Batterie schwankt dann ständig zwischen halb voll und voll. Dieser hohe Ladezustand beschleunigt die Alterung der Batterie. Zudem kostet ungenutzte Kapazität unnötig Geld und verschwende...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5.2 Arbeitsentgelt und Auslagen der Versammlungsteilnehmer

Rz. 19 Darüber hinaus hat der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen auch das Arbeitsentgelt der an der Versammlung Teilnehmenden und die ihnen für die Teilnahme entstandenen Auslagen zu tragen. Im Einzelnen ist danach zu unterscheiden, wann die Versammlung stattfindet: 2.5.2.1 JA-Versammlung findet im Zusammenhang mit einer Betriebsversammlung gem. § 43 Abs. 1 statt Rz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5.2.2 JAV-Versammlung findet im Zusammenhang mit einer außerordentlichen Betriebsversammlung statt

Rz. 22 Findet die Versammlung während der Arbeitszeit im Zusammenhang mit einer außerordentlichen Betriebsversammlung statt, hat der Arbeitgeber den an der Versammlung Teilnehmenden die Vergütung fortzuzahlen. Allerdings besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Erstattung möglicher zusätzlicher Fahrtkosten.[1] Rz. 23 Findet die Versammlung außerhalb der Arbeitszeit im Zusamme...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 17 Das Arbeitsgericht entscheidet im Beschlussverfahren gem. §§ 2a, 80 ff. ArbGG Streitigkeiten betreffend die Anwendung des § 73b und der darin in Bezug genommenen Vorschriften. Örtlich zuständig ist gem. § 82 Satz 2 ArbGG das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk das herrschende Unternehmen seinen Sitz hat. Rz. 18 Das Arbeitsgericht entscheidet im Urteilsverfahren Streitigke...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 15 Das Arbeitsgericht entscheidet im Beschlussverfahren gem. §§ 2a, 80 ff. ArbGG über Streitigkeiten betreffend die Anwendung des § 73 und der darin in Bezug genommenen Vorschriften. Örtlich zuständig ist gem. § 82 Satz 2 ArbGG das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk das Unternehmen seinen Sitz hat. Rz. 16 Das Arbeitsgericht entscheidet im Urteilsverfahren über Streitigkeite...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5.2.1 JA-Versammlung findet im Zusammenhang mit einer Betriebsversammlung gem. § 43 Abs. 1 statt

Rz. 20 Findet die JA-Versammlung im Zusammenhang mit einer regelmäßigen Betriebsversammlung gem. § 43 Abs. 1 BetrVG statt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Teilnehmern die Zeit der Teilnahme an der Versammlung einschließlich möglicher zusätzlicher Wegezeiten wie Arbeitszeit zu vergüten. Dies gilt auch, wenn die Versammlung außerhalb der Arbeitszeit durchgeführt wird. Da...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2.2 Maßnahmen, die der Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung dienen

Rz. 12 Gem. § 70 Abs. 1 Nr. 1a BetrVG hat sich die JAV seit Inkrafttreten des BetrVerf-ReformG, mit dem diese Regelung neu in den Katalog des § 70 Abs. 1 BetrVG aufgenommen worden ist, für Maßnahmen einzusetzen, die auf eine tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter bei den Jugendlichen und Auszubildenden hinwirken. Darunter fallen z. B. Maßnahmen, die auf eine einheitlic...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5.2.2 Verzicht des Kommanditisten auf Vergütungen

Rz. 216 Besonders unbefriedigend sind Situationen, bei denen im Gesamthandsvermögen Aufwendungen und Verluste anfallen, die im Sonderbetriebsvermögen korrespondierend zu Erträgen und Gewinnen führen. Beispiele hierfür bilden Miet- und Zinszahlungen oder Arbeitsvergütungen an die Kommanditisten. Sie können in der Gesamthandsbilanz verrechenbare Verluste und in der Sonderbilan...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt bei Krankheit, Urlaub und Arbeitsbefreiung

Zusammenfassung Überblick Im Arbeitsalltag taucht häufig die Frage auf, ob Arbeitnehmer das vereinbarte Entgelt auch dann erhalten, wenn sie keine Arbeitsleistung erbringen. Diese Frage ist zu bejahen, soweit es sich um einen Fall der Entgeltfortzahlung handelt. Typische Fälle der Entgeltfortzahlung sind Urlaub und Krankheit. Diesen Fällen ist gemein, dass es sich um entgeltp...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt bei Krankheit, Urla... / 3 Exkurs: Anforderungen der Rechtsprechung für die Berechnung des Urlaubsentgelts

Nach den Regelungen im TVöD zur Fortzahlung des Entgelts während des Erholungsurlaubs ist grundsätzlich der Beschäftigungsumfang während des Urlaubszeitraums maßgeblich. Dies führt dazu, dass die Beschäftigten einen "Alturlaub", den sie in einem Zeitraum erworben haben, in dem für sie ein anderer Beschäftigungsumfang galt als zum Zeitpunkt der tatsächlichen Urlaubsnahme, mit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt bei Krankheit, Urla... / 2.1 Berechnung – Standardfall

2.1.1 Berechnungszeitraum Basis der Durchschnittsberechnung sind die letzten 3 vollen Kalendermonate, die dem maßgebenden Ereignis für die Entgeltfortzahlung vorausgegangen sind. Entsprechend § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG ist dabei auf den Beginn des maßgebenden Ereignisses abzustellen. Sofern der Anlass für die Entgeltfortzahlung mehr als einen Kalendermonat betrifft, erfolgt dah...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt bei Krankheit, Urla... / 1 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung (§ 21 TVöD)

1.1 Funktion der Vorschrift Durch § 21 TVöD, der die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung festlegt, wurde mit Inkrafttreten des TVöD am 1.10.2005 die komplizierte Aufschlagsregelung in § 47 Abs. 2 BAT abgelöst. Inhaltlich ist vor allem die Berücksichtigung der Überstunden entfallen. Nach § 21 Satz 1 TVöD wird in den Fällen der Entgeltfortzahlung (Freistellung am 24./...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt bei Krankheit, Urla... / 2 Durchschnittsbetrag bei den unständigen Entgeltbestandteilen

2.1 Berechnung – Standardfall 2.1.1 Berechnungszeitraum Basis der Durchschnittsberechnung sind die letzten 3 vollen Kalendermonate, die dem maßgebenden Ereignis für die Entgeltfortzahlung vorausgegangen sind. Entsprechend § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG ist dabei auf den Beginn des maßgebenden Ereignisses abzustellen. Sofern der Anlass für die Entgeltfortzahlung mehr als einen Kalend...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt bei Krankheit, Urla... / 2.2 Berechnung – Sonderfälle bei der Durchschnittsberechnung

2.2.1 Bemessungsbasis bei weniger als 3 vollen Kalendermonaten und mehr als einem vollen Kalendermonat Beträgt der Berechnungszeitraum weniger als 3 Kalendermonate (bei Neueinstellungen und Arbeitszeitänderungen innerhalb des Berechnungszeitraums), sind als Ersatzberechnungszeitraum die verbliebenen vollen Kalendermonate seit der Neueinstellung bzw. nach der Arbeitszeitänderu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt bei Krankheit, Urla... / 2.2.5 Entgeltfortzahlung bei Tariferhöhung

Tritt die Fortzahlung des Entgelts nach einer allgemeinen Entgeltanpassung ein, ist der Beschäftigte so zu stellen, als sei die Entgeltanpassung bereits mit Beginn des Berechnungszeitraums eingetreten (Protokollerklärung Nr. 4 zu § 21 Sätze 2 und 3 TVöD). Mit der Fortzahlung des Entgelts ist das Ereignis der Entgeltfortzahlung (z. B. Urlaubsantritt) gemeint, mit allgemeinen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt bei Krankheit, Urla... / 2.1.2 Berechnungsschritte nach § 21 Sätze 2 und 3 TVöD

Im ersten Berechnungsschritt werden die in dem Berechnungszeitraum angefallenen unständigen und berücksichtigungsfähigen Entgeltbestandteile addiert. Hierunter fallen z. B.: Zeitzuschläge, Erschwerniszuschläge, Bereitschaftsdienstentgelte, Rufbereitschaftsdienstentgelte und Zulagen bei vorübergehender Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 14 TVöD. Anders als nach § 24 ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt bei Krankheit, Urla... / 2.3.1 Eintritt der Arbeitsunfähigkeit vor Beginn der Kurzarbeit

Zeitraum, in dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht Ist die Arbeitsunfähigkeit bereits vor Beginn der Kurzarbeit eingetreten und hat der Beschäftigte noch Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber (§§ 22 Abs. 1, 21 TVöD), weil der Zeitraum der Entgeltfortzahlung (i. d. R. sechs Wochen, vgl. § 22 Abs. 1 Satz 1 TVöD) noch nicht abgelaufen ist,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt bei Krankheit, Urla... / 1.3 Entgeltbestandteile der Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung besteht aus 2 Bestandteilen: Den in Monatsbeträgen festgelegten (ständigen) Entgeltbestandteilen Dies sind z. B. das Tabellenentgelt, der Garantiebetrag bei Höhergruppierung (§ 17 Abs. 4a.1 TVöD-V), Wechselschicht, Schichtzulagen bei ständiger Schichtarbeit, Funktionszulagen, Pflegezulagen, die Wohnzulage, Besitzstandszulagen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt bei Krankheit, Urla... / 2.1.1 Berechnungszeitraum

Basis der Durchschnittsberechnung sind die letzten 3 vollen Kalendermonate, die dem maßgebenden Ereignis für die Entgeltfortzahlung vorausgegangen sind. Entsprechend § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG ist dabei auf den Beginn des maßgebenden Ereignisses abzustellen. Sofern der Anlass für die Entgeltfortzahlung mehr als einen Kalendermonat betrifft, erfolgt daher keine Neuberechnung de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt bei Krankheit, Urla... / Zusammenfassung

Überblick Im Arbeitsalltag taucht häufig die Frage auf, ob Arbeitnehmer das vereinbarte Entgelt auch dann erhalten, wenn sie keine Arbeitsleistung erbringen. Diese Frage ist zu bejahen, soweit es sich um einen Fall der Entgeltfortzahlung handelt. Typische Fälle der Entgeltfortzahlung sind Urlaub und Krankheit. Diesen Fällen ist gemein, dass es sich um entgeltpflichtige Zeite...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt bei Krankheit, Urla... / 1.2 Fortzahlungsfälle

Die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung nach § 21 TVöD gilt bei Krankheit (§ 22 TVöD) Urlaub (§ 26 TVöD) Zusatzurlaub (§ 27 TVöD) Arbeitsbefreiung (§ 29 TVöD) Arbeitsbefreiung am 24. und 31.12. (§ 6 Abs. 3 Satz 1 TVöD)mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt bei Krankheit, Urla... / 2.3 Entgeltfortzahlung bei Kurzarbeit

Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten gilt es zu unterscheiden, ob die Arbeitsunfähigkeit vor Beginn der Kurzarbeit oder während der Kurzarbeit eingetreten ist. Des Weiteren ist maßgebend, ob der Beschäftigte noch Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber hat oder der Zeitraum der Entgeltfortzahlung bereits abgelaufen ist. 2.3.1 Eintritt der...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt bei Krankheit, Urla... / 1.1 Funktion der Vorschrift

Durch § 21 TVöD, der die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung festlegt, wurde mit Inkrafttreten des TVöD am 1.10.2005 die komplizierte Aufschlagsregelung in § 47 Abs. 2 BAT abgelöst. Inhaltlich ist vor allem die Berücksichtigung der Überstunden entfallen. Nach § 21 Satz 1 TVöD wird in den Fällen der Entgeltfortzahlung (Freistellung am 24./31.12., Krankheit, Erholung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt bei Krankheit, Urla... / 2.2.1 Bemessungsbasis bei weniger als 3 vollen Kalendermonaten und mehr als einem vollen Kalendermonat

Beträgt der Berechnungszeitraum weniger als 3 Kalendermonate (bei Neueinstellungen und Arbeitszeitänderungen innerhalb des Berechnungszeitraums), sind als Ersatzberechnungszeitraum die verbliebenen vollen Kalendermonate seit der Neueinstellung bzw. nach der Arbeitszeitänderung zugrunde zu legen, wenn das die Entgeltfortzahlung auslösende Ereignis frühestens 1 Monat nach Begi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt bei Krankheit, Urla... / 2.2.3 Stundenweise Entgeltfortzahlung

Problematischer gestaltet sich die Berechnung bei einer stundenweisen Entgeltfortzahlung (z. B. bei notwendiger ärztlicher Behandlung während der Arbeitszeit gem. § 29 Abs. 1 Buchst. f TVöD). Hier ist der Stundendurchschnitt wie folgt zu ermitteln: Die Summe der während des Berechnungszeitraums angefallenen unständigen Entgeltbestandteile ist auf 1 Kalendermonat umzurechnen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt bei Krankheit, Urla... / 2.3.3 Aufstockungsbetrag zum Kurzarbeitergeld (TV COVID)

Der Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV COVID) sah in seinem § 5 einen Anspruch der Beschäftigten auf Aufstockung des Kurzarbeitergeldes vor. Der TV COVID ist zum Jahresende 2022 ausgelaufen, eine Nachwirkung wurde ausgeschlossen (§ 11 Abs. 2 TV COVID). Dies bedeutet, dass im Fall von Arbeitsunfähigkeit be...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt bei Krankheit, Urla... / 2.2.4 Kein Tagesdurchschnitt vom Tagesdurchschnitt

Bis zum 31.12.2019 galt: Kein Tagesdurchschnitt vom Tagesdurchschnitt: Fallen in den Bemessungszeitraum Fortzahlungstatbestände nach § 21 TVöD, bleiben sie unberücksichtigt. Dadurch sollte ein "Jojo-Effekt" vermieden werden. In der Protokollerklärung Nr. 2 Satz 4 zu § 21 Sätze 2 und 3 war geregelt, dass für den Fall, dass während des Berechnungszeitraums bereits Fortzahlungs...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt bei Krankheit, Urla... / 2.3.2 Eintritt der Arbeitsunfähigkeit während der Kurzarbeit

Zeitraum, in dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht Tritt die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit erst während der Phase der Kurzarbeit ein, und hat der Beschäftigte noch Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber (§§ 22 Abs. 1 Satz 1, 21 TVöD), weil der Zeitraum der Entgeltfortzahlung (i. d. R. 6 Wochen, vgl. § 22 Abs. 1 Satz 1 TVöD) noch ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt bei Krankheit, Urla... / 2.2.2 Bemessungsbasis bei weniger als einem vollen Kalendermonat

Für die Fälle, in welchen im ersten Monat nach der Einstellung bzw. Änderung der individuellen Arbeitszeit eine Entgeltfortzahlung erfolgt, haben die Tarifvertragsparteien mit Wirkung zum 1.4.2017 eine neue Nummer 3 als Protokollerklärung zu den Sätzen 2 und 3 eingefügt.[1] Mit dieser neuen Protokollerklärung wird die Berechnung der unständigen Entgeltbestandteile für die Fäl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5.2.1 Definition der Einlageminderung

Rz. 287b Eine Einlageminderung im hier relevanten Sinn entsteht durch einen Überhang der Entnahmen über die Einlagen, beide i. S. d. § 4 Abs. 1 S. 2 und 5 EStG sowie im Wert von § 6 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 EStG. Im Rahmen des § 15a EStG können sich zusätzliche Auswirkungen ergeben, die zum einen durch die Teilwertansätze, zum anderen aus den Höchstwertvorschriften des § 6 Abs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Pflicht... / Zusammenfassung

Überblick Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist seit 1994 für alle Arbeitnehmer einheitlich im Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz) geregelt. Das Gesetz gewährt den Arbeitnehmern die Fortzahlung des Arbeitsentgelts i. H. v. 100 %. Den Arbeitnehmer treffen im Zusammenhang mit seiner Arbeitsunfähigke...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zahlstellenverfahren (Verso... / 6 Beitragszahlung

Für Versicherungspflichtige haben die Zahlstellen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus den Versorgungsbezügen einzubehalten und an die zuständige Krankenkasse zu zahlen.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob der Betroffene zusätzlich eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht.[2] Das gilt sowohl für die Krankenversicherungsbeiträge, einschließlich d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.2 Entgeltliche Übertragung bei bisher nicht ausgeglichenen Verlusten

Rz. 346 Scheidet ein Kommanditist aus einer KG aus, bei der ihm Verlustanteile zugerechnet worden sind, die nicht ausgleichsfähig waren und daher als verrechenbarbar festgestellt wurden, ist dieser Sachverhalt zunächst und grundsätzlich wie jede andere Beendigung einer Mitunternehmerstellung zu würdigen. Nach den allg. Regelungen des § 16 EStG bedeutet dies, dass der Veräuße...mehr