Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. Freigrenze für Sachbezüge (§ 8 Abs 2 S 11 EStG)

Rn. 535 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Nach § 8 Abs 2 S 11 Hs 1 EStG bleiben nach § 8 Abs 2 S 1 EStG zu bewertende in einem Kalendermonat zufließende Sachbezüge steuerfrei, wenn der sich – nach Anrechnung der vom StPfl gezahlten Entgelte – ergebende Vorteil insgesamt 50 EUR (bis VZ 2021 44 EUR) nicht übersteigt. Das Gesetz zur bestätigenden Regelung verschiedener steuerlicher un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Thomas, Einzelfragen zur Gestellung eines Kfz nach dem JStG 1996, DStR 1996, 1859; Urban, Privatnutzung mehrerer Dienstwagen und Nutzungsgemeinschaften, FR 1996, 741; Korn, Zum JStG 1996, KÖSDI 1996, 10 562; Broudré, Nutzung betrieblicher Kfz zu Privatfahrten, DB 1997, 1197; Böhlk-Lankes, Die sog Dienstwagenbesteuerung, BB 1997, 1122; Söhn, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Sachbezug

Rn. 31 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Geldwerte Güter iSd § 8 Abs 1 EStG und damit auch Sachbezüge iSd § 8 Abs 2 EStG sind alle Güter, denen ein Geldeswert beigemessen wird, vgl BFH v 01.09.1998, VIII R 3/97, BStBl II 1999, 213: jeder geldwerte Vorteil. Dafür ist entscheidend, dass ein objektiver Betrachter aus der Sicht des Empfängers bei diesem einen vermögenswerten Vorteil iS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Aufteilung gemischt veranlasster Zuwendungen

Rn. 293 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Eine Einnahme iSd § 8 Abs 1 EStG kann aufgeteilt werden. Das EStG kennt keine Vorschrift, nach der die Aufteilung gemischt veranlasster Zuwendungen ausgeschlossen ist, BFH v 21.09.2009, GrS 1/06, BStBl II 2010, 672; BFH v 18.08.2005, VI R 32/03, BStBl II 2006, 30; vgl auch BMF v 06.07.2010, BStBl I 2010, 614; BFH v 24.08.2010, VI B 14/10, B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Unschädlichkeit der Begründung eines arbeitsrechtlich oder dienstrechtlich begründeten Anspruchs (§ 8 Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 687 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Unter einer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistung ist unter den Voraussetzungen des § 8 Abs 4 S 1 EStG, der erst im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens in den Gesetzentwurf eingefügt wurde, auch dann auszugehen, wenn der ArbN auf die Leistung einen Anspruch hat, es sich mithin nicht um eine freiwillige Leistun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Verbilligte Überlassung von WG oder Dienstleistungen

Rn. 65 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Wird ein WG im Rahmen eines Leistungsaustauschs unter seinem am Abgabeort üblichen Endpreis – gemindert um die üblichen Preisnachlässe – übertragen, so liegt darin eine objektive Bereicherung des Empfängers, vgl BFH v 07.12.1984, VI R 164/79, BStBl II 1985, 164; BFH v 22.07.1988, III R 175/85, BStBl II 1988, 995. Ob eine Einnahme in der Gest...mehr

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AGS 04/2023, Keine Mutwilli... / I. Sachverhalt

Der Beschwerdeführer war dem Kläger im Rahmen der Prozesskostenhilfe (PKH) für eine Klage vor dem ArbG beigeordnet worden. Am selben Tag hatte der Beschwerdeführer für die Ehefrau des Klägers eine weitere gesonderte Klage eingereicht. Auch hierfür ist PKH bewilligt und der Beschwerdeführer beigeordnet worden. Beide Verfahren wurden dann jeweils durch einen sog. Mehrwertvergl...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / 3. § 41 RVG

§ 41 RVG regelte bisher die Vergütung des Prozesspflegers nach §§ 57 oder § 58 RVG. Dort wurde bestimmt, dass der als solcher Vertreter bestellte Rechtsanwalt die Vergütung eines zum Prozessbevollmächtigten bestellten Rechtsanwalts verlangen kann. Durch das BRAORefG wurde diese Vorschrift ergänzt. Nach der Neufassung kann der Rechtsanwalt, der als besonderer Vertreter nach §...mehr

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zfs 04/2023, Entziehung der... / 2 Aus den Gründen:

Zitat … II. Der Antrag auf Zulassung der Berufung bleibt ohne Erfolg, da die geltend gemachten Zulassungsgründe nicht vorliegen bzw. nicht hinreichend dargelegt sind (§ 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 S. 2 VwGO). 1. Aus dem Vorbringen der Kl., auf das sich die Prüfung des VGH beschränkt (§ 124a Abs. 5 S. 2 VwGO), ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstins...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / K. Bewertungsabschlag bei verbilligter Wohnungsüberlassung an ArbN (§ 8 Abs 2 S 12 EStG)

Schrifttum: Schmidt, Verbilligte Wohnungsvermietung an ArbN, NWB 2021, 832. Rn. 546 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Steuervergünstigung des § 8 Abs 2 S 12 EStG (Bewertungsabschlag) ist durch Art 2 Nr 6 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451, 2457 eingefügt worden u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Entstehungsgeschichte

Rn. 100 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die mit dem REStG 1920 eingeführte Tarifermäßigung umfasste bereits damals "Einnahmen, welche die Entlohnung für eine sich über mehrere Jahre erstreckende Tätigkeit darstellen". Im Laufe der Jahre wurde der Wortlaut an die jetzige Fassung angepasst; das StRefG 1990, s Rn 18, ersetzte zB die "Entlohnung" durch "Vergütung". Zu den Auswirkungen...mehr

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AGS 04/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Haftzuschlag auch für den Nebenklagevertreter?, NJW-Spezial 2023, 27 Befindet sich der Beschuldige nicht auf freiem Fuß, entsteht nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV die Gebühr mit Zuschlag. In seinem Beitrag befasst sich der Autor mit der in der Rspr. umstrittenen Frage, ob auch der Rechtsanwalt, der nicht den Beschuldigten vertritt, den Haftzuschlag ber...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / 1. Amtliche Inhaltsübersicht

In der amtlichen Inhaltsübersicht des RVG, in der die einzelnen Paragraphen des RVG aufgenommen wurden, wurde die Inhaltsübersicht zu § 41 RVG geändert. Statt wie bisher dort die Vergütung des Prozesspflegers aufgeführt wurde, bestimmt die neu gefasste Inhaltsübersicht in § 41 RVG die Vergütung besonderer Vertreter.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Annehmlichkeiten (Aufmerksamkeiten)

Rn. 129 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Nach der früheren Rspr (vgl BFH v 22.10.1976, VI R 26/74, BStBl II 1977, 99 und Verwaltungsauffassung, vgl FinMin NRW v 17.12.1980, DB 1981,42: unentgeltliche oder verbilligte Zurverfügungstellung eines Parkplatzes an ArbN als Annehmlichkeit, vgl dazu OFD Münster v 25.06.2007, DStR 2007, 1677) lag kein Arbeitslohn vor, wenn sich eine Zuwend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Freie Unterkunft (§ 2 Abs 3 SvEV)

Rn. 492 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Gewährt der ArbG dem ArbN Unterkunft im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse, liegt kein Arbeitslohn vor (so zur Unterkunftsgewährung an 24h-Pflegekräfte, die in der Wohnung des Pflegebedürftigen leben, FinMin Mecklenburg-Vorpommern v 26.09.2029, IV 301-S 2334–00000– 2010/006–015, DB 2019, 2379). Die unentgeltliche Gestellung von U...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Birk, Auslegungsfragen bei der Besteuerung sog Belegschaftsrabatte, FR 1990, 237; E. Schmidt, Der "allgemeine Geschäftsverkehr" iSd § 8 Abs 3 EStG, FR 1990, 361; Albert/Heitmann, Arbeitslohn und Personalrabatt, FR 1990, 657; Henkel, Widersprüche bei der Besteuerung von Personalrabatten, DStR 1992, 165; von Bornhaupt, Rabattgewährung und Rabattfreibetrag bei ArbN im Konzernbereic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Leistung durch Dritte

Rn. 251 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Leistungen des ArbG, des Kapitalempfängers oder des Mieters sind dem StPfl im Zweifel iRd Vertragsverhältnisses und damit iRd betreffenden Einkunftsart zugeflossen, Leistungen eines Dritten im Zweifel nicht. Jedoch gilt auch insoweit für alle Überschusseinkunftsarten das Veranlassungsprinzip, BFH v 21.02.2003, VI R 74/00, BStBl II 2003, 496...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Eigenbetriebliches Interesse des ArbG

Rn. 406 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Hat der ArbG dem ArbN das Kfz für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte aus einem ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse zur Verfügung gestellt, wird zB einem ArbN in einem Energieversorgungsbetrieb für die Dauer der Wohnungsrufbereitschaft ein Werkstattwagen überlassen, ist kein geldwerter Vorteil als Arbeitslohn zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Berücksichtigung der weggefallenen Einnahmen

Rn. 86 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Frage, ob die Steuerermäßigung nur für Entschädigungen als Ausgleich von entgangenen/entgehenden Einnahmen mehrerer Jahre zu gewähren ist oder auch dann, wenn lediglich entgehende Einnahmen eines Jahres abgegolten werden, ist seit langer Zeit in Diskussion. Bei Analyse der anderen Tatbestände des § 34 Abs 2 EStG ist festzustellen, dass es...mehr

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AGS 04/2023, Anwendungsbere... / I. Sachverhalt

In einem Strafverfahren (hier des LG Cottbus) wurde der Nebenklägerin eine Rechtsanwältin als Beistand bestellt. Diese beantragte bei Fälligkeit die Festsetzung ihrer Vergütung, darunter u.a. für den 19.8.2021 zweimal eine Terminsgebühr gem. Nr. 4114 VV in der jeweils geltenden Fassung, und zwar in einem Fall mit dem Zusatz "Begutachtung durch SV Dr. R.". Der zuständige Urku...mehr

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AGS 04/2023, Fragen und Lös... / 1. Ausgangsfall

Rechtsanwalt A hat den B als Beklagten in einem Zivilprozess vor dem LG Berlin vertreten, in dem der Kläger die Zahlung von 20.000,00 EUR verlangt hat. Rechtsanwalt A hat in diesem Rechtsstreit einen Schriftsatz bei Gericht eingereicht, der einen Klageabweisungsantrag und dessen Begründung enthielt. Der Vorsitzende der zuständigen Zivilkammer hat Termin zur mündlichen Verhan...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / V. § 30 RVG

Diese Vorschrift regelt den Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Asylgesetz. Das zum 1.1.2023 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren (AsylVfBG) vom 21.12.2022 (BGBl I, 2817) hat das asylrechtliche Verfahren zum Zwecke der Entlastung der Verwaltungsgerichte geändert. Eine dieser Änderungen, die in § 77 Abs. 4 As...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / 4. § 45 RVG

§ 45 RVG betrifft den Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts. Nach dessen Abs. 1 erhält sowohl der im Wege der PKH beigeordnete als auch der nach § 57 oder § 58 ZPO zum Prozesspfleger bestellte Rechtsanwalt, der in Verfahren vor den Bundes- oder Landesgerichten tätig geworden ist, die gesetzliche Vergütung aus der entsprechenden Staatskasse. Der A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Behandlung von Bezügen iSd § 34 Abs 1 und Abs 2 Nr 2 und Nr 4 EStG (§ 42b Abs 2 S 2 EStG)

Rn. 42 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Nach § 42b Abs 2 S 2 EStG bleiben bei der Feststellung des Jahresarbeitslohns die in § 42b Abs 2 S 2 EStG genannten (tarifbegünstigten) Bezüge außer Ansatz, wenn der ArbN nicht jeweils die Einbeziehung in den LStJA beantragt. Bei den Bezügen iSd § 34 Abs 1 und Abs 2 Nr 2 und Nr 4 EStG handelt es sich zB um Entschädigungen gemäß § 24 Nr 1 ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Tätigkeiten

Rn. 103 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Als Tätigkeit wird jedes zur Erzielung von Einkünften iSd § 2 Abs 1 Nr 1–7 EStG dienende Verhalten verstanden, vgl Horn in H/H/R, § 34 EStG Rz 62 (August 2019) mwH zur Rspr; es muss sich also um eine steuerlich relevante Tätigkeit handeln, vgl Sieker in K/S/M, § 34 EStG Rz B 115 (November 2016). Auch die FinVerw umschreibt den Begriff als ei...mehr

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AGS 04/2023, Maßgebliches G... / I. Sachverhalt

Der Anwalt war am 10.7.2020 im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren als Pflichtverteidiger bestellt worden. Der Angeklagte wurde in der Hauptverhandlung vom 28.4.2021 verurteilt. Gegen dieses Urteil legte der Pflichtverteidiger Berufung ein und erhob später auch noch gegen das Berufungsurteil Revision. Nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens rechnete er seine Verg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsentwicklung

Rn. 11 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Eine Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte findet sich erstmals im EStG 1920 v 29.03.1920 (RGBl 1920, 359) in den §§ 22–25. Zur Rechtsentwicklung bis 1958 vgl Sieker in K/S/M, § 34 EStG Rz A 36ff (November 2016). Rn. 12 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Durch das StÄndG v 13.07.1961 (BStBl I 1961, 981) wurden Ausgleichszahlungen an Handelsve...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / IV. § 1 Abs. 2 RVG

Eine weitere Änderung des RVG hat der Gesetzgeber durch Art. 15 des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (VBRRefG) vom 4.5.2021 (BGBl I, 882) mit Wirkung zum 1.1.2023 in § 1 Abs. 2 RVG vorgenommen. In der bisherigen Fassung des § 1 Abs. 2 S. 3 RVG hieß es, dass die Bestimmung des § 1835 Abs. 3 BGB unberührt bleibt. Diese Vorschrift regelte den Aufwend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Geltungsbereich

Rn. 15 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Als Bestandteil des LSt-Abzugsverfahrens ist der LStJA durch einen ArbG, der einen Steuerabzug vom Arbeitslohn vorzunehmen hat, nur bei ArbN mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) möglich.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Befristung des LStJA (§ 42b Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 56 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der ArbG darf den LStJA frühestens durchführen, wenn der Lohn für den letzten im Ausgleichsjahr endenden Lohnzahlungszeitraum abgerechnet wird. Das ist zB bei monatlicher Lohnabrechnung für den am 31.12. eines Jahres endenden Lohnzahlungszeitraum Dezember der 10.01. des Folgejahres. Spätestens ist der LStJA bei der Lohnabrechnung für den letz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Regelungsinhalt

Rn. 381 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Nach § 8 Abs 2 S 2 EStG (Rechtsfolgenverweisung) findet für die Bewertung eines geldwerten Vorteils, der einem StPfl mit Überschusseinkünften aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz erwächst, § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG entsprechend Anwendung. Danach ist die private Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Fahrten für jeden Kalender...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Keine Geltung des § 8 Abs 1 S 2 EStG für bestimmte Gutscheine und Geldkarten (§ 8 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 302 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die durch das Gesetz zur weiteren Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) erfolgte Einfügung des § 8 Abs 1 S 3 EStG verfolgt das Ziel, bestimmte zweckgebundene Gutscheine und Geldkarten, die die Kriterien des § 2 Abs 1 Nr 10 ZahlungsdiensteaufsichtsG (ZAG) erfüllen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Bewertung von Sachbezügen nach der SvEV

Rn. 474 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Für freie Verpflegung (§ 2 Abs 1 SvEV), Unterkunft (§ 2 Abs 3 SvEV) und Wohnung (§ 2 Abs 4 SvEV) setzt die SvEV seit dem VZ 2007 jeweils gesonderte Werte fest. Rn. 475 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Bei den Werten der SvEV handelt es sich jeweils um Monatswerte. Wird die Unterkunft, Verpflegung oder Wohnung verbilligt gewährt, ist dem Arbeitsloh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Freie Verpflegung (§ 2 Abs 1 SvEV)

Rn. 476 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Wertansatz für freie Verpflegung umfasst die drei Hauptmahlzeiten (Frühstück, Mittagessen und Abendessen) nebst üblicher Getränke (vgl BFH v 07.11.1975, VI R 174/73, BStBl II 1976, 50) sowie ein zweites Frühstück und einen Nachmittagskaffee (vgl BFH v 10.05.1963, VI 100/62 U, BStBl III 1963, 331), unabhängig davon, ob die Abgabe der Mah...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / N. Beispiel belastetes Grundstück

Rz. 41 [Autor/Stand] Ein mit einem fremden Gebäude (Geschäftsgrundstück) bebautes Grundstück ist für Erbschaftsteuerzwecke zum 26.8.2022 zu bewerten. Das Grundstück ist 1.150 m2 groß. Der zuletzt vom örtlichen Gutachterausschuss festzustellende Bodenrichtwert beträgt 95 EUR/m2; größenabhängige Anpassungsfaktoren wurden nicht vorgegeben. Das Nutzungsrecht (Überlassung des Gru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einnahmen für Rechnung des StPfl

Rn. 164 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Auf die Erzielung von Einnahmen und ihrer Zurechnung zu dem StPfl hat die Verwendung der Einnahmen keinen Einfluss. Rn. 165 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 So wird der Tatbestand der Einkunftserzielung nicht durch die unentgeltliche Abtretung von Ansprüchen in Frage gestellt, die der StPfl im Rahmen einer einkunftsrelevanten Tätigkeit erworben ha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Bewertung der Gestellung von Mahlzeiten an ArbN anlässlich einer Auswärtstätigkeit oder einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung durch den ArbG (§ 8 Abs 2 S 8 EStG)

Rn. 522 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Wird dem ArbN während einer beruflichen Tätigkeit außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte (auswärtige Tätigkeit § 9 Abs 4a S 2 EStG) oder im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG), dazu ausführlich s § 9 Rn 920ff (Teller)) vom ArbG oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten ...mehr

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AGS 04/2023, Maßgebliches G... / Leitsatz

Ist der Anwalt vor dem 1.1.2021 in einem erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren als Pflichtverteidiger bestellt worden und verteidigt er den Angeklagten nach dem 31.12.2020 auch in einem Rechtsmittelverfahren, dann richtet sich nur die Vergütung der ersten Instanz nach altem Gebührenrecht. Für das Rechtsmittelverfahren gilt dagegen neues Gebührenrecht. AG Korbach, Beschl. ...mehr

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AGS 04/2023, Keine neue Ges... / II. Erstattung ausgeschlossen

Das Gericht ist davon ausgegangen, dass schon dem Grunde nach ein Erstattungsanspruch nicht bestehe, sondern durch den Vergleich ausgeschlossen worden sei. Die Klausel im Vergleich, wonach "sämtliche außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Zusammenhang mit der vorliegenden Angelegenheit" abgegolten sein sollten, erfasse auch die weitere Geschäftstätigkeit hinsichtlich des ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Tatbestandsmerkmale

a) Vergütungen Rn. 101 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Vergütungen sind Geldleistungen wie zB nachzuzahlende Arbeitslöhne, auf die der ArbN einen Rechtsanspruch hat (vgl BFH v 14.10.2004, BStBl II 2005, 289 mwN), oder vom ArbG freiwillig erbrachte Leistungen, vgl BFH v 30.07.1971, BStBl II 1971, 802. Auch geldwerte Vorteile, die der ArbG unbewusst und ungewollt zuwendet, sind begün...mehr

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AGS 04/2023, Verkehrsanwalt... / 1. Abrechnung als Verkehrsanwalt

Als Verkehrsanwalt erhält R nur eine 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3400 VV nebst Auslagen und Umsatzsteuer. Eine Terminsgebühr ist für den Verkehrsanwalt nicht vorgesehen, da die Wahrnehmung von Terminen gerade nicht zu seinem Aufgabenbereich zählt.mehr

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AGS 04/2023, Auslegung eine... / I. Sachverhalt

Die Rechtsanwälte hatten den Kläger als Prozessbevollmächtigte im Berufungszulassungsverfahren vertreten. Nach dessen Beendigung beantragten sie die Festsetzung ihrer Vergütung gegen den Kläger. Der zu dem Vergütungsfestsetzungsantrag gehörte Kläger machte in seinem Schriftsatz vom 19.3.2022 geltend, dem Vergütungsanspruch der Rechtsanwälte stehe die nicht gebührenrechtliche...mehr

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AGS 04/2023, Verkehrsanwalt... / 2. Abrechnung als Beweisanwalt

Der weitere Auftrag, den Beweistermin wahrzunehmen, ist ein gesonderter Auftrag, der nach Nr. 3401 VV vergütet wird und eine 0,65-Verfahrensgebühr sowie eine 1,2-Terminsgebühr nach Nrn. 3402, 3104 VV nebst Auslagen und Umsatzsteuer auslöst. Insoweit stellt sich die Frage, ob für den R eine oder mehrere Angelegenheiten vorliegen. Diese Frage ist eindeutig dahingehend zu beantwo...mehr

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AGS 04/2023, Fragen und Lös... / 3. Zweite Abwandlung

Der zu dem Vergütungsfestsetzungsantrag gehörte B macht geltend, dem Rechtsanwalt A sei nur eine 0,8-Verfahrensgebühr angefallen. Außerdem trägt B vor, er habe auf die Vergütung des Rechtsanwalts A einen Vorschuss i.H.v. 1.295,43 EUR gezahlt. Rechtsanwalt A vertritt die Auffassung, sein Vergütungsfestsetzungsantrag sei zutreffend und bestreitet die Zahlung. Welche Entscheidung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Besonderheiten bei den einzelnen Einkunftsarten

fa) Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit Rn. 106 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Eine von der Haupttätigkeit abgrenzbare Sondertätigkeit, s Rn 110, sowie ein Rechtsanspruch des ArbN (vgl BFH v 30.07.1971, BStBl II 1971, 802) ist nicht Voraussetzung für die Anwendung des § 34 Abs 2 Nr 4 EStG, vgl BFH v 07.05.2015, BStBl II 2015, 890; R 34.4 Abs 2 EStR 2012. Entscheidend ist ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Schützenhalle

Tz. 71 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Eine Schützenhalle, die ein steuerbegünstigter Schützenverein ausschließlich für seine satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke nutzt, ist nach § 3 1 Nr. 3b GrStG (Anhang 12d) von der Grundsteuer befreit. Wird die Schützenhalle auch anderen zur Nutzung überlassen, bleibt die Befreiung des § 3 Abs. 1 Nr. 3b GrStG (Anhang 12d) auch dann beste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Verfahrensbeschreibung

Rz. 6 [Autor/Stand] Bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden sind die Grundbesitzwerte für die wirtschaftliche Einheit des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden und für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks gesondert und unabhängig voneinander zu ermitteln (§ 195 Abs. 1 BewG). Rz. 7 [Autor/Stand] Die Bewertung des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden erfolgt b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Preisabschlag

Rn. 636 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Von dem Endpreis des ArbG oder dem des nächstansässigen Abnehmers ist ein Preisabschlag um 4 % vorzunehmen. Dies soll nach der Gesetzesbegründung (vgl BT-Drucks 11/2157, 142) dem Ausgleich etwaiger Bewertungsungenauigkeiten dienen. Der Wert des Sachbezugs besteht in dem um 4 % geminderten Endpreis; von diesem ist ein etwaiges vom ArbN gezah...mehr

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zfs 04/2023, Bemessung des ... / 3 Anmerkung:

Die Nachteile, die dem Geschädigten daraus erwachsen, dass er unfallbedingt nicht in der Lage ist, seinen Haushalt zu führen, vermögen nach der Rechtsprechung des BGH auf der Grundlage der §§ 842, 843 BGB, 11 StVG einen Geldzahlungsanspruch zu begründen. Dessen Höhe hat sich an den Aufwendungen zu orientieren, die er für eine Ersatzkraft aufwenden muss, die im Haushalt eben ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Negative Werbungskosten/negative Einnahmen

Rn. 142 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Tatbestand und Rechtsfolgen der sog negativen WK sind weder gesetzlich geregelt noch in der Rspr des BFH anerkannt, vgl BFH v 14.12.1999, IX R 69/98, BStBl II 2000, 197. Nach der Rspr des BFH und der hM in der Literatur sind zurückgezahlte (erstattete) WK, dh WK, die infolge der (teilweisen) Aufhebung des den Aufwendungen zugrunde liegenden...mehr