Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erwerb einer gemischt genutzten Photovoltaikanlage; volle Zuordnung zum Unternehmen durch Abschluss eines Einspeisevertrags

Leitsatz 1. Für die Dokumentation der Zuordnung (grundlegend BFH-Urteil vom 07.07.2011 ‐ V R 42/09, BFHE 234, 519, BStBl II 2014, 76) ist keine fristgebundene Mitteilung an die Finanzbehörde erforderlich. Liegen innerhalb der Dokumentationsfrist nach außen hin objektiv erkennbare Anhaltspunkte für eine Zuordnung vor, können diese der Finanzbehörde auch noch nach Ablauf der F...mehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / VI. Hinweise

Rz. 78 Nochmals zur konkreten Bedarfsbemessung (vgl. zunächst Rdn 46 ff.). Beispiel (vereinfacht) Hat M ein Einkommen von 12.000 EUR, konnte F (einkommenslos) bislang nicht Unterhalt nach Quote in Höhe von 6.000 EUR geltend machen. Nach neuester oben bereits dargestellter Rspr. des BGH (XII ZB 503/16) kann sie es, muss aber diesen "Verbrauch" während der Ehe – bei Bestreiten ...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / VI. Hinweis zum Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 74 Falls man den Elementarunterhalt auf 300 EUR herabsetzt, könnte der Altersvorsorge­unterhalt wie folgt berechnet werden: Elementarunterhalt: 300 EUR Altersvorsorgeunterhalt: BGH, Beschl. v. 25.9.2019 – XII ZB 25/19 Rn 44 aa) Der nacheheliche Unterhalt umfasst gemäß § 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB den gesamten Lebensbedarf. Im Rahmen eines Unterhaltsanspruchs nach den §§ 1570 bi...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 10.2.3 Überlassung von Wirtschaftsgütern als Vergütung

Rz. 659 Abs. 10 S. 2 dehnt die Anwendung der Regelung des S. 1 auf Einnahmen aus Wirtschaftsgütern aus, die die "andere Körperschaft" (die Sachdarlehensnehmerin) der "überlassenden Körperschaft" als Vergütung für das Sachdarlehen hingegeben hat. Die "andere Körperschaft" kann die für das Sachdarlehen zu leistende Vergütung, statt sie direkt zu zahlen, auch dadurch erbringen,...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Wartefrist bei nicht wiederkehrend zahlbaren Vergütungen und sonstigen Einkünften (Abs. 4)

Rz. 32 Die bis zum 30.11.2021 geltende nach Abs. 5 a. F. wurde zum 1.12.2021 (PKoFoG; BGBl I 2466) in Abs. 4 übernommen. Wenn nicht wiederkehrend zahlbare Vergütungen eines Schuldners, der eine natürliche Person ist, für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste oder sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind, dem Gläubiger überwiesen werden, so darf der Drittschul...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 8.3.1 Allgemeines

Rz. 179 Von der Summe aus Gewinn und Hinzurechnungen werden nach § 9 Nr. 5 S. 1, 2 GewStG Spenden und Mitgliedsbeiträge abgezogen, die aus betrieblichen Mitteln an eine in einem EU- bzw. EWR-Staat belegene juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliche Dienststelle oder an eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Verm...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 10.2.1 Tatbestand

Rz. 648 In sachlicher Hinsicht erfasst die Vorschrift Steuergestaltungen durch Sachdarlehen und Pensionsgeschäfte, die dazu dienen, der "überlassenden Körperschaft" – jedenfalls wirtschaftlich – die Steuerfreistellung der Dividende bzw. der Veräußerungsgewinne zu verschaffen. Gegenstand des Sachdarlehens sind daher Anteile, auf die die Abs. 1, 2 dem Grunde nach anzuwenden si...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 8.1 Allgemeines

Rz. 173 § 9 Nr. 5 S. 1 GewStG lässt in Anlehnung an den Abzug von Sonderausgaben für steuerbegünstigte Zwecke nach § 10b EStG und den entsprechenden Abzug von Betriebsausgaben nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG die Kürzung der Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen um aus Mitteln des Gewerbebetriebs geleistete Mitgliedsbeiträge und Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 8.3.5 Umfang der Kürzung

Rz. 185 Die Kürzung nach § 9 Nr. 5 S. 1 GewStG ist bei Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke nach den §§ 52 – 54 AO beschränkt auf 20 % des um die Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 9 GewStG erhöhten Gewinns aus Gewerbebetrieb oder auf 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Wirtschaftsjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter. Abzustellen ist bei der 20-%-Regelung...mehr

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Outplacement als Instrument... / 6 Transfergesellschaften/Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften

Die Gründung oder Beauftragung einer Transfergesellschaft bietet sich immer dann an, wenn bei den vom Personalabbau betroffenen Arbeitnehmern voraussichtlich eine längere Vermittlungsdauer benötigt wird oder eine Weiterbildung für den Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt erforderlich ist. Die Laufzeit einer Transfergesellschaft (gefördert max. 12 Monate) reicht im Allge...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 10.3 Anwendung auf Wertpapier-Pensionsgeschäfte

Rz. 662 Abs. 10 S. 4 dehnt die Anwendung der für Sachdarlehen geltenden Regelungen der S. 1–3 auf Vergütungen aus sog. echten Pensionsgeschäften in Wertpapieren i. S. d. § 340b Abs. 2 HGB aus. Bei einem echten Pensionsgeschäft werden Wertpapiere (Anteile an Kapitalgesellschaften) von dem Pensionsgeber auf den Pensionsnehmer (üblicherweise eine Bank) mit der Verpflichtung übe...mehr

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Austrittsinterviews richtig... / 2 Ziele des Austrittsinterviews

Führungskräfte können aus einem Austrittsinterview wichtige Informationen gewinnen: den Austrittsgrund erfahren (familiäre Gründe, gesundheitliche Gründe, Fortbildung, fehlende Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten, Gehalt/Sozialleistungen, sonstige Gründe) Feedback vom Mitarbeiter erhalten (betriebliche Regelungen, Betriebs- und Abteilungsklima, Führungskompetenz der Vorge...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.2.2 Begünstigte Leistungen

Rz. 49 Die Steuerfreistellung erfasst alle Bezüge, die der Definition nach unter § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG fallen. § 8b Abs. 1 KStG definiert diese Bezüge dadurch, dass auf die genannte Vorschrift "dem Sinne nach" verwiesen wird. Damit wird klargestellt, dass nur die dort enthaltene Definition in Bezug genommen wird, nicht aber die Qualifikation dieser Be...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 10.2.2 Rechtsfolge

Rz. 656 Der Steuervorteil durch die "Umwandlung" steuerpflichtiger in steuerfreie Erträge durch Sachdarlehen wird durch Abs. 10 S. 1 ausgeschlossen, indem die Vergütung, die die "andere Körperschaft" (der Sachdarlehensnehmer) an die überlassende Körperschaft zahlt, bei der "anderen Körperschaft" nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden darf. Die Korrektur ist außerbilanzie...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 10.4 Beteiligung von Personengesellschaften

Rz. 669 Die Tatbestände des Abs. 10 für Sachdarlehen und Wertpapierpensionsgeschäfte sind nach S. 1, 4 nur anwendbar, wenn auf beiden Seiten Körperschaften beteiligt sind. Dies beruht darauf, dass die Steuerfreistellung nach Abs. 1, 2 nur für Körperschaften gilt und Finanztransaktionen daher bei Ausschluss dieser Steuerfreistellung nur bei Körperschaften zu Steuervorteilen f...mehr

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Sommer, SGB V § 39e Übergan... / 2.2 Anspruchsumfang (Abs. 1 Satz 2 und 3)

Rz. 7 Nach Abs. 1 Satz 2 umfasst der Anspruch die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die Aktivierung der Versicherten, die Grund- und Behandlungspflege, ein Entlassmanagement, Unterkunft und Verpflegung sowie die im Einzelfall erforderliche ärztliche Behandlung. Der Anspruch besteht für längstens 10 Tage je Krankenhausbehandlung. Gemäß § 3 Abs. 2 der Dokumentati...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 32 An die Stelle der pauschalen Kürzung tritt nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG auf Antrag bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen i. S. d. WEG errichten und veräußern, die erweiterte ...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.3.3 Entstandene Kosten durch die Selbstbeschaffung

Rz. 35 Voraussetzung für einen Kostenerstattungsanspruch nach Abs. 3 ist schließlich, dass dem Versicherten auch Kosten entstanden und dieser auch tatsächlich auch mit diesen belastet ist, d. h. einem durchsetzbaren Vergütungsanspruch des Leistungserbringers ausgesetzt ist (BSG, Urteil v. 27.3.2007, B 1 KR 25/06 R; BSG, Urteil v. 9.10.2001, B 1 KR 6/01 R ). Die Leistung muss ...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.2.4 Umfang und Verfahren der Kostenerstattung

Rz. 17 Die Kostenerstattung setzt gemäß § 19 SGB IV einen Antrag des Versicherten voraus. Der Erstattungsanspruch entsteht nur, wenn der Versicherte mit den Kosten auch tatsächlich belastet ist, d. h. einem Vergütungsanspruch des Leistungserbringers ausgesetzt ist (BSG, Urteil v. 15.4.1997, 1 RK 4/96 ). Die Leistung muss ihm daher von dem Leistungserbringer tatsächlich erbrac...mehr

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Outplacement als Instrument... / 3.2.5 Alternativen bei der beruflichen Neuorientierung

Neben der Suche nach einer neuen Festanstellung, die in der Wunschliste der Teilnehmer im Allgemeinen an der ersten Stelle steht, zählen zu den beruflichen Alternativen befristete und Projektarbeitsverhältnisse bzw. Honorarverträge. Besonders im Gruppenoutplacement bei relativ schwer vermittelbaren Klienten bietet auch die Zeitarbeit eine Alternative. Das setzt aber in der P...mehr

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Sommer, SGB V § 39a Station... / 2.1.3 Zuschusshöhe (Abs. 1 Satz 2 und 3)

Rz. 11 Das Gesetz verpflichtet die Krankenkassen zur Beteiligung an der Finanzierung der Hospize durch Zuschüsse. Die ursprüngliche Finanzierungsregelung, wonach die Krankenkassen die Höhe des Zuschusses in der Satzung festzulegen hatten, führte zu einer starken und unterschiedlichen Eigenbeteiligung der Versicherten. Deswegen regelte der Gesetzgeber mit Wirkung zum 23.7.200...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.7.3 Sondervergütungen an Mitunternehmer (§ 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 1a GewStG)

Rz. 90 Ausgeschlossen ist die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 1a S. 1 GewStG auch, soweit der Gewerbeertrag Vergütungen i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG enthält, die der Gesellschafter von der Personengesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Personengesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern, mit Au...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.2.3 Kostenerstattung nur für gesetzlich vorgesehene Sach- und Dienstleistungen

Rz. 16 Aufgrund der Möglichkeit, anstelle von Sach- oder Dienstleistungen Kostenerstattung zu wählen, wird der sachliche Umfang der Leistungspflicht der Krankenkasse nicht verändert. Versicherte, die von dem Wahlrecht Gebrauch machen, erhalten Krankenbehandlung daher in demselben Umfang und in denselben Grenzen, als wären sie im Sachleistungssystem verblieben. Die Krankenkas...mehr

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Austrittsinterviews richtig... / 5 Auswertung des Feedbacks und seine Verwertung

Die Rückmeldungen des austretenden Mitarbeiters sind i. d. R. – sofern nicht bereits bekannt – von enormer Wichtigkeit für ein Unternehmen. Sie bieten die Chance, zukünftige ungewollte Fluktuation zu reduzieren oder gar zu vermeiden. Allerdings kann man schlecht allgemeingültige Regeln aufstellen. Vielmehr muss die Bewertung eines jeden Austritts anhand der Bedeutung für das...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.3.6 Umfang des Kostenerstattungsanspruchs

Rz. 45 Der Anspruch ist auf die Erstattung der entstandenen notwendigen Kosten gerichtet. Der Kostenerstattungsanspruch ist somit nicht auf die Höhe der Kassensätze beschränkt, anders als das bei der Kostenerstattung nach Abs. 2 der Fall ist (vgl. Rz. 18). Allerdings müssen die Kosten unter Beachtung der geltenden Gebührenordnung (z. B. GOÄ) und Rechtsvorschriften in Rechnun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.3.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 399 In sachlicher Hinsicht ist Voraussetzung, dass der Gesellschafter ein Darlehen gegeben oder Sicherheiten geleistet hat. Unerheblich ist dabei, ob es sich um ein Darlehen an eine in- oder ausländische Gesellschaft handelt.[1] Ein Darlehen beruht auf einem Vertrag nach § 488 BGB, durch den dem Darlehensnehmer ein Geldbetrag in vereinbarter Höhe für eine bestimmte Zeit ...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.5 Inanspruchnahme von Leistungserbringern in EU- bzw. EWR-Staaten oder der Schweiz (Abs. 4)

Rz. 65 Nach dem Grundsatz des § 16 Abs. 1 Nr. 1 ruhen die Leistungsansprüche der Versicherten während eines Auslandsaufenthaltes, soweit im SGB V nichts anderes bestimmt ist. Ausnahmen von diesem Grundsatz waren vor dem Inkrafttreten der Abs. 4 bis 6, die durch das GMG (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 eingefügt wurden, innerhalb des SGB V nur in den §§ 17, 18 gereg...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 7 Sonderregelung für Banken, Wertpapierinstitute und Finanzdienstleistungsinstituten (Abs. 7)

Rz. 576 Abs. 2 soll die Veräußerung von Anteilen, die längere Zeit gehalten werden, also zum Anlagevermögen gehören, begünstigen. Nach seinem Wortlaut ist Abs. 2 jedoch auch auf kurzfristig zum Zweck des Handels gehaltene Anteile anwendbar. Damit wäre insbesondere der Eigenhandel der Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen begünstigt und damit ein wesentlicher Teil des l...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.2 Aufgaben des Netzwerkkoordinators (Abs. 2)

Rz. 6 In einem nicht abschließenden Katalog definiert Abs. 2 die Aufgaben des zu fördernden Netzwerkskoordinators. Diese orientieren sich am Ziel der Förderung für die Personal- und Sachkosten im Aufbau und der Unterstützung einer sich stetig weiter zu entwickelnden Netzwerkstruktur unter Einbeziehung bereits bestehender Versorgungsstrukturen. Unter anderem sollen Kommunikat...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 7.3.2 Umfang der Kürzung

Rz. 163 Die Kürzung erfolgt nach § 9 Nr. 3 S. 1 GewStG in Höhe des Teils des Gewerbeertrags des inl. Unternehmens, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt. Nicht maßgebend für die Kürzung ist der Teil des Gewinns oder Verlusts, der auf die ausl. Betriebsstätte entfällt, sondern der auf die ausl. Betriebsstätte entfallende Gewerbeertrag i. S. d. § 7 S. 1...mehr

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Outplacement als Instrument... / 4.2.1 Kostenvolumen und Varianten der Preisstellung

Die Preisstellung und das Kostenvolumen für das Einzeloutplacement und das Gruppenoutplacement sind jeweils gesondert zu betrachten. Bei der Kostenplanung sind neben den Beratungskosten auch die intern anfallenden Kosten zu berücksichtigen (Infrastrukturkosten, Lohn- und Gehaltszahlungen während der Inanspruchnahme der Beratung, Leistungen von Mitarbeitern der Personalabteil...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.2.3.2 Veräußerungspreis und an dessen Stelle tretender Wert

Rz. 205a Der Veräußerungsgewinn ist die Bemessungsgrundlage für die nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben gem. § 8b Abs. 3 KStG. Anders als bei § 8b Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 KStG sind die nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben nach dem Gewinn, nicht nach den "Bezügen" (Einnahmen), und daher nur nach dem Nettobetrag[1], nicht nach dem Veräußerungspreis, zu bemessen. Rz. 206 Den Ver...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.5.5 Einnahmen aus der Lieferung von Strom (§ 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. b GewStG)

Rz. 73a Eine erlaubte, nicht begünstigte Tätigkeit liegt nach § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. b GewStG auch vor, wenn i. V. m. der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes Einnahmen aus der Lieferung von Strom im Zusammenhang mit dem Betrieb von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien i. S. d. § 3 Nr. 21 EEG ( § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. b Doppelbuchst. aa GewStG) oder...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.3.5 Möglichkeit des Drittvergleichs

Rz. 420 Abs. 3 S. 7 ermöglicht dem Gesellschafter bzw. der nahe stehenden Person den Nachweis eines dem Drittvergleich entsprechenden Verhaltens. Hintergrund dieser Regelung ist, dass Abs. 3 S. 4, 5 bei der Darlehens- oder Sicherheitengewährung durch einen wesentlich beteiligten Gesellschafter oder eine nahe stehende Person eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung unterstel...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.8 Umfang und Ermittlung der Kürzung

Rz. 99 § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG erfasst nur den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes entfällt. Erforderlich ist die Ermittlung des auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfallenden Teils des Gewerbeertrags. Hierzu gehören auch die anteiligen Hinzurechnungen und Kürzungen.[1] Übt das Grundstücksunternehmen außer...mehr

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Sommer, SGB V § 39a Station... / 2.3.4 Förderung durch Zuschuss (Abs. 2 Satz 5 bis 7)

Rz. 26 Die Förderung erfolgt wie bisher durch einen angemessenen Zuschuss zu den notwendigen Personalkosten. Zu den Personalkosten zählen auch Kosten für die Fort- und Weiterbildung der bereits tätigen Fachkräfte einschließlich der Übernachtungs- und Bewirtungskosten. Als Personalkosten werden innerhalb des Betrages nach Abs. 7 und 8 auch Aufwendungen für Fort- und Weiterbil...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.2 Rechtslage bis Vz 2007

Rz. 371 Bis einschließlich Vz 2007 ist eine Gewinnminderung infolge der Teilwertabschreibung eines Darlehens, das der Beteiligungsgesellschaft gegeben wurde, steuerlich zu berücksichtigen. Darlehen und Beteiligung sind verschiedene Wirtschaftsgüter; ein eigenkapitalersetzendes Darlehen gehört nicht zu den Anschaffungskosten der Beteiligung.[1] Entscheidend ist nicht, dass ei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.3.1 Steuerfreistellung der Bezüge

Rz. 79 Als Rechtsfolge bestimmt Abs. 1, dass die genannten Bezüge bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleiben. Sie sind daher im Einkommen, das die Bemessungsgrundlage für die Anwendung des Tarifsteuersatzes bildet, nicht mehr enthalten und werden damit im Ergebnis von der Steuer freigestellt. Allerdings bestimmt das Gesetz als Rechtsfolge nicht ausdrücklich Steue...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 6.1 Allgemeines

Rz. 148 Die Summe aus Gewinn und Hinzurechnungen ist nach § 9 Nr. 2b GewStG zu kürzen um nach § 8 Nr. 4 GewStG dem Gewerbeertrag einer KGaA hinzugerechnete Gewinnanteile, sofern sie bei der Ermittlung des Gewinns i. S. d. § 7 S. 1 GewStG angesetzt worden sind. Rz. 148a § 9 Nr. 2b GewStG dient der Vermeidung der gewerbesteuerlichen Doppelbelastung von Gewinnanteilen.[1] Die Vo...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 6.3 Umfang der Kürzung

Rz. 152 Zu kürzen sind die Gewinnanteile, die an persönlich haftende Gesellschafter einer KGaA auf ihre nicht auf das Grundkapital geleisteten Einlagen oder als Vergütung für die Geschäftsführung verteilt worden sind. Der Gewinnanteil des persönlich haftenden Gesellschafters einschließlich der Sondervergütungen, Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben ist durch Betriebsvermöge...mehr

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AGS 05/2022, Vergütung des Wahlverteidigers aus der Staatskasse für Tätigkeiten im Adhäsionsverfahren

§ 45 Abs. 1 RVG; Nr. 4143 VV RVG; §§ 403 ff. StPO Leitsatz Der Wahlverteidiger des Angeklagten kann nur dann Erstattung von Gebühren für Tätigkeiten im Adhäsionsverfahren aus der Staatskasse verlangen, wenn er dem Angeklagten im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet worden ist. OLG Brandenburg, Beschl. v. 24.1.2022 – 1 Ws 108/21 (S) I. Sachverhalt Gestritten wird um die Festset...mehr

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AGS 05/2022, Vergütung des ... / Leitsatz

Der Wahlverteidiger des Angeklagten kann nur dann Erstattung von Gebühren für Tätigkeiten im Adhäsionsverfahren aus der Staatskasse verlangen, wenn er dem Angeklagten im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet worden ist. OLG Brandenburg, Beschl. v. 24.1.2022 – 1 Ws 108/21 (S)mehr

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AGS 05/2022, Vergütung des ... / I. Sachverhalt

Gestritten wird um die Festsetzung und Erstattung der bei dem Rechtsanwalt für ein Adhäsionsverfahren entstandenen Gebühren (Nr. 4143 VV) und Auslagen aus der Landeskasse. Dem liegt folgender Verfahrensgang zugrunde: Der Rechtsanwalt war Wahlverteidiger des Angeklagten R. Das AG verurteilte am 19.6.2019 den Angeklagten R. mit inzwischen rechtskräftigen Urteil wegen gefährlich...mehr

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AGS 05/2022, Vergütung des ... / V. Vertrauensgesichtspunkte

Der Rechtsanwalt kann sich nach Auffassung des OLG Brandenburg auch nicht auf Vertrauensgesichtspunkte berufen, weil das AG eine Beiordnung ohne Bewilligung von PKH und ohne Pflichtverteidigerbestellung ausgesprochen hat. Denn dem Rechtsanwalt habe als Fachanwalt für Strafrecht bekannt sein müssen, dass es in erster Linie ihm als Verteidiger nach § 404 Abs. 5 S. 1 StPO oblag...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Bekämpfung des Mißbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts (Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz – StMBG) v. 21.12.1993 (BGBl. I 1993, 2310 = BStBl. I 1994, 50) Rz. 2 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 27.9.1993 (BT-Drucks. 12/5630 und 12/5764) Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes 41. § 50 d wird wie folgt geändert: a) Nach ...mehr

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AGS 05/2022, Vergütung des ... / II. Kein Gebührenanspruch des Wahlanwalts gegen die Staatskasse (§ 45 Abs. 1 RVG)

Nach Auffassung des OLG besteht ein Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts aus § 45 RVG nicht. § 45 Abs. 1 RVG erfordere die Beiordnung des Rechtsanwalts im Wege der PKH nach §§ 114 ff. ZPO; in welchem Verfahren die PKH gewährt werde, sei gleichgültig. Im strafrechtlichen Bereich finden sich hierzu Regelungen beispielsweise für das Klageerzwingungsverfahren (§ 172 Abs. 3 S. 2,...mehr

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AGS 05/2022, Vergütung des ... / IV. Kein Anspruch aus § 45 Abs. 3 RVG

Ein Vergütungsanspruch gegen die Landeskasse ergibt sich nach Auffassung des OLG auch nicht aus § 45 Abs. 3 RVG. Es sei bereits fraglich, ob es sich hierbei nicht um eine Zuständigkeitsnorm zur Frage handelt, welche Staatskasse die Gebühren schuldet (Hartung/Schons/Enders/Hartung, RVG, 3. Aufl., 2017, § 45 Rn 52). Aber selbst wenn diese Norm ("sonst") dahin auszulegen sei, d...mehr

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AGS 05/2022, Vergütung des ... / III. Exkurs: Anders bei der Pflichtverteidigung

Anders stellt sich die Beiordnungsentscheidung nach den weiteren Ausführungen des OLG Brandenburg dar, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung (§§ 140 ff. StPO) gegeben ist. In diesem Fall erstrecke sich die Pflichtverteidigerbestellung auch auf das Adhäsionsverfahren (vgl. BGH AGS 2021, 431 = NJW 2021, 2901 f.), was sich bereits aus der engen tatsächlichen und rechtliche...mehr

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AGS 05/2022, Vergütung des ... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Kein Anspruch gegen die Staatskasse Auf den ersten Blick erscheint die Entscheidung hart. Das mag aber (auf den ersten Blick) sein, die Entscheidung ist aber zutreffend. Der Wahlanwalt hat – wenn keine Beiordnung im Wege der PKH erfolgt ist – keinen Anspruch gegen die Landeskasse wegen der Gebühren des Adhäsionsverfahrens. Das haben die beteiligten Gerichte zutreffend erka...mehr