Fachbeiträge & Kommentare zu Gemeinde

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Beteiligungsentwertungskonto (Nr. 3)

Rz. 87 [Autor/Stand] Um eine Belastung des Staatshaushalts aus der Überschuldung ehemals volkseigener Unternehmen zu vermeiden, wurde nach dem DMBilG keine Forderung gegenüber dem Staat eingeräumt, sondern es sollte ein Ausgleich der Überschuldung innerhalb des früher volkseigenen Vermögens erfolgen, und zwar durch Saldierung von Ausgleichsforderungen mit Ausgleichsverbindli...mehr

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§ 52 Zuständigkeit der ArbG / I. Örtliche Zuständigkeit für Urteilsverfahren

Rz. 44 Die für das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren maßgeblichen Bestimmungen über die örtliche Zuständigkeit sind nach der allgemeinen Verweisungsnorm des § 46 Abs. 2 ArbGG den Vorschriften der ZPO zu entnehmen und seit dem 1.4.2008 auch § 48 Abs. 1a ArbGG. Danach kommen für Arbeitsgerichtsprozesse insb. folgende Zuständigkeitsnormen in Betracht:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Sonderverlustkonto (Nr. 1)

Rz. 47 [Autor/Stand] In der DM-Eröffnungsbilanz zum 1.7.1990 ergab sich ein erheblicher Rückstellungsbedarf dadurch, dass zu diesem Bilanzstichtag nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 5 EStG, § 249 Abs. 1 HGB) erstmals Rückstellungen vor allem für ungewisse Verbindlichkeiten und für Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet werden mussten. Der Ausweis sol...mehr

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§ 77 CSR-Compliance: Neue R... / E. Berichtsinhalte

Rz. 5 Das Unternehmen hat sich im Rahmen seines Reportings zumindest mit den in § 289c Abs. 2 HGB benannten Aspekten auseinanderzusetzen. Die Norm benennt über die spezifischen Umweltbelange hinaus Aspekte, die auch für den HR-Bereich von hoher Relevanz sind: Arbeitnehmer- und Sozialbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. D...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 4 Verwaltung der Realsteuern in Ländern ohne Gemeinden (Abs. 3)

Rz. 10 Nach § 22 Abs. 3 AO gilt Abs. 2 sinngemäß, soweit einem Land nach Art. 106 Abs. 6 S. 3 GG das Aufkommen der Realsteuern zusteht, weil in dem betreffenden Land keine Gemeinden bestehen. Dies ist in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg der Fall. Da in beiden Ländern jeweils mehrere FÄ bestehen, ist nur die Verweisung auf Abs. 2 S. 2 von praktischer Bedeutung.[1] Die Verwa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 3 Verwaltung der Realsteuern durch Landesfinanzbehörden (Abs. 2)

Rz. 7 § 22 Abs. 2 AO regelt den Fall, dass in einem Land zwar Gemeinden bestehen, diesen die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern aber nicht übertragen wurde. Obwohl es sich dabei ausgehend von Art. 108 Abs. 2 GG um den gesetzlichen Normalfall handelt, hat die Regelung zzt. nur für Bremen (mit den Gemeinden Bremen und Bremerhaven) Bedeutung. Bremen hat den Gemeinden die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.34.5 Legen von Wasserleitungen

Rz. 541 Die Frage, ob auf das Legen von Wasserleitungen (Hauswasseranschlüsse) und damit zusammenhängende Leistungen der allgemeine oder der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist, ist von der Rechtsprechung und der Verwaltung in der Vergangenheit unterschiedlich beurteilt worden. Mehrfach musste die Verwaltung ihre Auffassung an die EuGH- und BFH-Rechtsprechung anpassen. Zunäc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 5 Folgen eines Verstoßes

Rz. 11 Das Tätigwerden eines nach § 22 AO örtlich nicht zuständigen FA stellt einen Verfahrensfehler dar, der die Rechtswidrigkeit, nicht aber die Nichtigkeit[1] der von diesem erlassenen Verwaltungsakte zur Folge hat. Soweit keine andere Entscheidung in der Sache hätte getroffen werden können, führt allein der Verstoß gegen die örtliche Zuständigkeit nicht zu einer Aufhebun...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Betrieb gewerblicher Art

Literatur: Rader, BB 1977, 1441; Pott, StuW 1979, 321; Knobbe-Keuk, StuW 1983, 227; Hölzer, DB 2003, 2090; Pel, DB 2004, 1065; Wallenhorst, DStZ 2004, 711; ­Ellerich/Schulte, DB 2005, 1138; Kohlhepp, DB 2005, 1705; Kalwarowskyi, DB 2005, 2260; Storg, BB 2005, 1993; Binnewies, DB 2006, 465; Pinkos, DB 2006, 692; Becker/Kretzschmann, DStR 2007, 1421; Hüttemann, DB 2007, 1603; ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 Für den Bereich der Realsteuern enthält § 22 AO eine abschließende Regelung der örtlichen Zuständigkeit. Auch bei Körperschaften kommt § 20 AO insoweit nicht zur Anwendung.[1] Die Auskunfts- und Teilnahmerechte der Gemeinden bei einer Verwaltung der Realsteuern durch Landesfinanzbehörden sind in § 21 Abs. 3 FVG geregelt.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 § 22 AO regelt die örtliche Zuständigkeit für die Realsteuern, d. h. die Gewerbesteuer und die Grundsteuer, soweit deren Verwaltung den Landesfinanzbehörden obliegt. Abs. 1 regelt die örtliche Zuständigkeit für die Festsetzung und Zerlegung der Steuermessbeträge. Steuermessbeträge werden nach § 184 Abs. 1 S. 1 AO durch Steuermessbescheide festgesetzt. Die Steuermessbesc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift gilt für die Realsteuern, d. h. die GrSt und die GewSt.[1] Abs. 1 gilt für die Festsetzung und Zerlegung der Steuermessbeträge.[2] Diese Zuständigkeit schließt im Fall der GewSt auch die Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts nach § 10a GewStG [3] ein. Die Zuständigkeit zur Festsetzung der Messbeträge ist auf die Zuteilung von Steuermessbeträgen[...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.4 Nicht begünstigte Waren des Kap. 49 des Zolltarifs

Rz. 653 Begünstigt sind nicht alle Waren des Kap. 49 des Zolltarifs, sondern nur die in Nr. 49 der Anlage 2 des UStG ausdrücklich aufgeführten Erzeugnisse. Nicht begünstigt sind z. B. die folgenden Waren des Kap. 49 des Zolltarifs:mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Spenden von Betrieben gewerblicher Art

Spenden eines Betriebs gewerblicher Art können verdeckte Gewinnausschüttungen sein.[1] Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann vorliegen, wenn ein Betrieb gewerblicher Art durch Erbringen regelmäßiger und größerer Spenden den Unterhalt einer Einrichtung übernimmt, zu deren Schaffung und Unterhaltung der Träger rechtlich verpflichtet ist, zu der er sich durch Beschluss der zus...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.1.1 Einkünfte aus einzelbetrieblicher Tätigkeit

Rz. 13 Hat ein Stpfl. innerhalb einer Gemeinde im Bezirk eines FA seinen Wohnsitz und übt er in derselben Gemeinde im Bezirk eines anderen FA eine land- und forstwirtschaftliche, gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit aus, so ist nach § 19 Abs. 3 S. 1 AO dasjenige FA für die ESt zuständig, das nach § 18 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 AO für eine gesonderte Feststellung zuständig ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.2 Verbandsmäßige Zuständigkeit

Rz. 5 Als gesetzlich nicht geregelter Sonderfall der sachlichen Zuständigkeit wird vielfach die verbandsmäßige Zuständigkeit genannt.[1] Diese soll die Verwaltungshoheit der Behörden auf das Gebiet des steuerberechtigten "Verbandes" begrenzen, dem die jeweilige Behörde angehört.[2] Aus dem bundesstaatlichen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland ziehen die Verfechter der verb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1 Finanzbehörden

Rz. 1 Die §§ 16–29 AO regeln die Zuständigkeit der Finanzbehörden. Darunter sind die in § 6 Abs. 2 AO aufgeführten Bundes- und Landesfinanzbehörden zu verstehen. Dazu gehören über den Katalog der §§ 1 und 2 FVG hinaus auch die in § 6 Abs. 2 Nr. 6-8 AO aufgeführten Behörden, d. h. die Familienkassen, die Deutsche Rentenversicherung Bund als zentrale Stelle i. S. d. § 81 EStG ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.3 Anwendung der Abs. 3 und 4 bei Ausdehnung der Gemeindegrenzen (Abs. 5)

Rz. 19 Abs. 5 eröffnet die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung der Landesregierung oder der für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörde das Gebiet einer Wohnsitzgemeinde für die Anwendung des Abs. 3 und 4 zu erweitern. Damit soll die durch Abs. 3 und 4 zu erzielende Vereinfachung über den Bereich einer politischen Gemeinde hinaus erstreckt werden können. Sowe...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 4.2.3.3 Gewerbesteuer

Rz. 86 Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG unterliegt jeder (stehende) Gewerbebetrieb, soweit er im Inland, also Deutschland, betrieben wird, der Gewerbesteuer; die gewerblich tätige Spitzeneinheit in der Rechtsform des Einzelkaufmanns bzw. der Personenhandelsgesellschaften ist ein Gewerbebetrieb kraft Betätigung (§ 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG), der Kapitalgesellschaft kraft Rechtsfor...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 § 19 AO regelt die örtliche Zuständigkeit für die Steuern vom Einkommen und Vermögen natürlicher Personen. Abs. 1 begründet in S. 1 und 2 für Stpfl. mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland die Zuständigkeit des Wohnsitz-FA. S. 3 trifft eine an den Sitz der Kasse anknüpfende Sonderregelung für Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 16 AO regelt die sachliche Zuständigkeit der Finanzbehörden nur insoweit, als diese zur Verwaltung der in § 1 Abs. 1 AO bezeichneten Steuern und Steuervergütungen tätig werden. Andere Tätigkeiten dieser Behörden sind ebenso wenig Gegenstand der Regelung wie die in § 1 Abs. 2 AO angesprochene Wahrnehmung der den Gemeinden übertragenen Aufgaben bei der Verwaltung der R...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.1.2 Einkünfte aus Beteiligungen (Abs. 3 S. 2)

Rz. 17 § 19 Abs. 3 S. 2 AO modifiziert die in S. 1 getroffene Regelung für den Fall, dass es sich bei den dort bezeichneten Einkünften um Anteile am Gewinn einer Mitunternehmerschaft[1] handelt, die nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO gesondert und einheitlich festzustellen sind. Derartige Gewinnanteile sind nur dann zu berücksichtigen, wenn es sich dabei um die einzigen Ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 6 Mitteilung über Zustellung und weitere Informationen (Abs. 5)

Rz. 7 § 13 Abs. 5 EUAHiG setzt Art. 13 Abs. 3 Amtshilferichtlinie um. Der andere Mitgliedstaat hat dem BZSt die Informationen über die veranlassten Zustellungen zu geben. Da die ersuchende Finanzbehörde bzw. die Gemeinde oder der Gemeindeverband die Tatsache und den Zeitpunkt der Zustellung sowie eventuell weitere Informationen über die Zustellung für ihr weiteres Verfahren ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Verfahren bei eingehenden Zustellungsersuchen (Abs. 1)

Rz. 1 § 14 Abs. 1 EUAHiG setzt Art. 13 Abs. 1 Amtshilferichtlinie um. Die Vorschrift bestimmt, dass sich die Mitgliedstaaten bei der Zustellung von Dokumenten gegenseitig Amtshilfe zu leisten haben. Wie die Regelung des § 13 EUAHiG die Inanspruchnahme von Amtshilfe für Ersuchen deutscher Finanzbehörden in anderen Mitgliedstaaten regelt, enthält § 14 Abs. 1 EUAHiG für den umg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 2.2 Steuerarten

Rz. 4 Zuständigkeitsvereinbarungen können für alle Steuern und unabhängig davon getroffen werden, ob es sich um einmalige oder laufend zu veranlagende Steuern handelt.[1] Dies gilt auch in Bezug auf die Festsetzung von Steuermessbeträgen für Realsteuern.[2] Das durch den Abschluss einer Zuständigkeitsvereinbarung möglicherweise gesteigerte Risiko der Mitteilung des Messbesch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift befasst sich mit den Ersuchen deutscher Finanzbehörden, die an andere Mitgliedstaaten zu richten sind. Aus der Regelung des Verfahrens für diese ausgehenden Amtshilfeersuchen ergibt sich mittelbar die Befugnis der deutschen Finanzbehörden, solche Amtshilfeersuchen zu stellen. Sie bedürfen damit nicht mehr der Grundlage des § 117 Abs. 1 AO. Das Ersuchen w...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Möglichkeit der spontanen Übermittlung (Abs. 1)

Rz. 2 Nach pflichtgemäßem Ermessen kann die Finanzbehörde spontan, also ohne Ersuchen, Informationen an das zentrale Verbindungsbüro zur Weiterleitung an einen anderen Mitgliedstaat übermitteln. Auch die Gemeinden und Gemeindeverbände, die gem. § 3 Abs. 5 EUAHiG als Finanzbehörden fingiert werden, können nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen eine spontane Übermittlung beschließ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUAHiG § 9 Spontane Übermittlung von Informationen durch andere Mitgliedstaaten

Rz. 1 § 9 EUAHiG regelt den Fall des Umgangs mit eingehenden Spontanauskünften aus anderen Mitgliedstaaten, während § 8 EUAHiG den Fall von ausgehenden Spontaninformationen an andere Mitgliedstaaten erfasst. Die Vorschrift setzt Art. 9 und 10 der Amtshilferichtlinie um. Die Vielzahl der spontanen Informationen der Mitgliedstaaten untereinander soll eine zutreffende Besteueru...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Verfahren für ausgehende Ersuchen (Abs. 1)

Rz. 2 § 6 Abs. 1 EUAHiG setzt Art. 5 der Amtshilferichtlinie um. Die Vorschrift bestimmt zunächst die Befugnis der Finanzbehörden einschließlich der Gemeinden und Gemeindeverbände, Amtshilfeersuchen an andere Mitgliedstaaten stellen zu können. Es sind also zunächst Amtshilfeersuchen der Finanzbehörden. § 6 Abs. 1 EUAHiG regelt dann zum einen die Art und Weise des Verfahrens,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 7 Rechtsbehelfe

Rz. 13 Die Herstellung des Einvernehmens zwischen den beteiligten Finanzbehörden stellt keinen anfechtbaren Verwaltungsakt dar.[1] Gleiches gilt für die Aufforderung nach S. 2. Die betroffene Person kann die Zuständigkeitsübertragung verhindern, indem sie die Zustimmung verweigert bzw. der Zuständigkeitsübertragung widerspricht. Die Gemeinden haben keine Möglichkeit, mit Rech...mehr

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BGH: Auskunftsanspruch zur ... / 2 Das Problem

In Städten und Gemeinden, die die Bundesländer per Rechtsverordnung der Geltung der Mietpreisbremse unterstellt haben, ist die zulässige Miethöhe bei neu abgeschlossenen Mietverträgen beschränkt. Um Mietern die Rückforderung überhöhter Miete zu erleichtern, sieht § 556g Abs. 3 BGB einen Auskunftsanspruch vor. Demnach muss der Vermieter dem Mieter auf Verlangen Auskunft über ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.2.1 Grundsatzregelung

Rz. 4 Zum Anwendungsbereich sagt § 1 Abs. 1 S. 2 EUAHiG, dass das Gesetz auf jede Art von Steuern, also auf alle Steuern anzuwenden ist, "die von einem oder für einen Mitgliedstaat" oder dessen Gebietskörperschaften oder anderen "Gebiets- und Verwaltungseinheiten einschließlich der örtlichen Behörden" erhoben werden. Die Amtshilferichtlinie 2011/16/EU spricht von "lokalen Be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift, die Art. 13 Abs. 1 bis 4 der Amtshilferichtlinie umsetzt, regelt zusammen mit § 14 EUAHiG eine besondere Art der Amtshilfe, nämlich die der Zustellung an andere Mitgliedstaaten. § 13 EUAHiG behandelt ausgehende Ersuchen um Zustellung von Dokumenten und Entscheidungen deutscher Finanzbehörden in anderen Mitgliedstaaten. Umgekehrt regelt § 14 EUAHiG die E...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUAHiG § 11 Anwesenheit von inländischen Bediensteten in anderen Mitgliedstaaten

Rz. 1 Diese Vorschrift setzt Art. 11 der Amtshilferichtlinie um. Wie § 10 EUAHiG die Anwesenheit und Teilnahme ausländischer Bediensteter an den Ermittlungen deutscher Finanzbehörden geregelt hat, sieht § 11 EUAHiG die Anwesenheit deutscher Bediensteter in anderen Mitgliedstaaten vor. Auch dieses setzt seit dem 1.1.2023 keine Vereinbarung zwischen dem deutschen zentralen Ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Innerhalb einer Gemeinde

Rz. 107 Im Gegensatz zu der 50-km-Beschränkung unterliegen Beförderungen im Rahmen der begünstigten Verkehrsarten (ab 1.1.2020 mit Ausnahme des Schienenbahn-Verkehrs) innerhalb einer Gemeinde ohne Rücksicht auf die Länge der Beförderungsstrecke dem ermäßigten Steuersatz. Unter Gemeinde i. S. d. § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG ist die politische Gemeinde zu verstehen.[1] Eine politis...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.3 Die Ausnahmegebiete

Rz. 500 Obwohl dem deutschen Hoheitsgebiet zuzurechnen und damit grundsätzlich Inland i. S. d. Gesetzes, sind bestimmte Gebiete von dem Anwendungsbereich des UStG in § 1 Abs. 2 S. 1 UStG ausgenommen worden. Umsätze in diesen Gebieten sind damit nicht steuerbar, unter besonderen Voraussetzungen können aber Umsätze in Teilen dieser Gebiete wieder nach § 1 Abs. 3 UStG wie ein U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6.4 Einzelfälle zur Abgrenzung von echtem Zuschuss und Leistungsaustausch

Rz. 129 Abrissverpflichtung: Übernimmt ein Erwerber eines Grundstücks eine Abrissverpflichtung, aufgrund derer sich der Kaufpreis für das Grundstück um die nachgewiesenen Abrisskosten mindert, liegt ein gegenseitiger Vertrag vor, der zu einem Leistungsaustausch führt, es liegt kein echter Zuschuss vor.[1] Zahlt eine Gemeinde hingegen einem Eigentümer eines bebauten Grundstüc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.4 Einzelfälle zum Leistungsaustausch

Rz. 84 Abgeordnetenbezüge: Bezüge eines Parlamentsabgeordneten unterliegen nicht der USt, da die Abgeordneten keine Leistung im wirtschaftlichen Sinne ausführen.[1] Rz. 85 Abgabe verzehrgeeigneter Lebensmittel an karitative Einrichtungen: Geben Unternehmer unentgeltlich Lebensmittel kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums oder bei Frischware kurz vor Ablauf der Verkaufs...mehr

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Kündigung / 12.5 Sozialwidrigkeit

Eine Änderungskündigung kommt sowohl bei einer personen-, verhaltens- wie auch betriebsbedingten Kündigung in Betracht. Die Anforderungen an den jeweiligen Kündigungsgrund unterscheiden sich nicht von denen einer Beendigungskündigung. Die Änderung muss aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen nicht zu vermeiden sein und zudem muss die Änderung der Arbeitsbed...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 5.2 Elternzeit

Der Kündigungsschutz des § 17 MuSchG wird in § 18 BEEG ausgedehnt auf die Dauer der Elternzeit. Das Kündigungsverbot beginnt mit dem Antrag auf Elternzeit, frühestens aber 8 Wochen vor dessen Beginn. Voraussetzung ist ein formwirksames (schriftliches) Elternzeitverlangen.[1] Wird Elternzeit ab der Geburt des Kindes begehrt, ist der voraussichtliche Entbindungstermin maßgebli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.4 Einzelfälle zum Schadensersatz

Rz. 220 Die systematischen Grundsätze beim Schadensersatz sind eigentlich denkbar einfach: Liegt ein Schadensersatz vor, ist mangels Leistungsaustausch ein der USt unterliegender Vorgang nicht vorhanden, es entsteht keine USt. Wenn aber zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitig Leistungen ausgetauscht werden...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Überblick über die Vorschrift, Zweck

Rz. 1 § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG unterwirft die dort abschließend genannten Personenbeförderungsleistungen und Beförderungen im Fährverkehr dem ermäßigten Steuersatz. Begünstigt sind nur Personenbeförderungen im Schienenbahnverkehr, Personenbeförderungen im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, Personenbeförderungen im genehmigten Linienverkehr mit Kfz, Personenbeförderungen im V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.3 Umsätze für das Unternehmen des Leistungsempfängers

Rz. 97 Die Anwendung von § 9 UStG setzt nicht nur die Unternehmereigenschaft des Leistenden (Rz. 21ff.) und des Leistungsempfängers (Rz. 77ff.) voraus. Die in § 9 UStG erwähnten Umsätze müssen außerdem für das Unternehmen des Leistungsempfängers erbracht werden. Mit dieser Voraussetzung wird die Verbindung zum Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 UStG hergestellt, denn auch der V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6.1 Allgemeines

Rz. 111 Zuschüsse (Prämien, Ausgleichsbeträge, Beihilfen, Zuwendungen, Subventionen o. Ä.) betreffen umsatzsteuerrechtlich sowohl die Frage des Leistungsaustauschs als auch die Feststellung der Bemessungsgrundlage der Höhe nach. Ein Leistungsaustausch setzt immer die Ausführung einer Leistung erkennbar um einer Gegenleistung willen voraus. Dadurch erfolgt eine eindeutige Ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Grundsätze

Rz. 530 In § 1 Abs. 2 UStG sind bestimmte deutsche Hoheitsgebiete aus der Definition des Inlandsbegriffs ausgenommen worden, sodass Umsätze, die in diesen Sondergebieten ausgeführt werden, grundsätzlich nicht steuerbar wären. Allerdings sind von den in § 1 Abs. 2 UStG aufgeführten Sondergebieten nur die Insel Helgoland und die Gemeinde Büsingen von dem Anwendungsbereich des ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Personenbeförderungen im Verkehr mit Taxen

Rz. 80 Nach § 47 Abs. 1 PBefG ist Verkehr mit Taxen die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Der Unternehmer kann Beförderungsaufträge auch während einer Fahrt oder am Betriebssitz entgegennehmen. Das der Abgrenzung zum Linien...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Beförderungsstrecke beträgt nicht mehr als 50 Kilometer

Rz. 110 Erstreckt sich eine Beförderung über das Gebiet einer Gemeinde hinweg, unterliegt die jeweilige Verkehrsart (ab 1.1.2020 gilt dies nicht mehr für den Schienenbahn-Verkehr) nur dann dem ermäßigten Steuersatz, wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 km beträgt. Rz. 111 Beförderungsstrecke [1] ist die Strecke, auf der der Beförderungsunternehmer einen Fahrgast oder...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Inland nach § 1 Abs. 2 UStG

Rz. 485 § 1 Abs. 2 S. 1 UStG definiert den Anwendungsbereich des UStG quasi mathematisch: Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ./. Gebiet der Gemeinde Büsingen ./. Insel Helgoland ./. Freizonen i. S. d. Art. 243 UZK (Freihäfen)[1] ./. Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie ./. deutsche Schiffe und Luftfahrzeuge außerhalb von Zollgebieten = In...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Einschränkungen hinsichtlich der Beförderungsstrecken

Rz. 106 Für alle in § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG genannten Verkehrsarten gilt die Steuerermäßigung unter der Bedingung, dass die Beförderung innerhalb einer Gemeinde erfolgt oder die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 km beträgt. Ab dem 1.1.2020 gilt diese Bedingung nicht mehr für den Schienenbahnverkehr, der damit (soweit inländische Strecken zurückgelegt werden) uneingeschränkt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.4 Einzelfälle zur Einheitlichkeit der Leistung bzw. Haupt- und Nebenleistung

Rz. 165 Absatzförderung in der Automobilindustrie: Zur Absatzförderung in der Automobilindustrie werden häufig verbilligte Darlehen ausgegeben. Die darlehensgebenden Autobanken gehören regelmäßig zu dem Automobilkonzern und gewähren sowohl dem Autokäufer als auch dem Autohändler verbilligte Darlehen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] sind die Fälle zu unterscheiden, in...mehr