Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtskosten

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 1.2 Mehrere vollstreckbare Ausfertigungen

Die Gebühr wird für jede weitere vollstreckbare Ausfertigung gesondert erhoben (Anm. S. 1 zu Nr. 2110 GKG-KostVerz., Anm. S. 1 zu Nr. 1600 FamGKG-KostVerz., Anm. zu Nr. 18001 GNotKG-KostVerz.). Eine Ausnahme besteht jedoch für den Vollstreckungsbescheid. Sind wegen desselben Anspruchs in einem Mahnverfahren gegen mehrere Personen gesonderte Vollstreckungsbescheide erlassen wo...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 2. Kosten

Es handelt sich um ein normales Zivilklageverfahren, so dass dieselben Kosten wie für ein Klageverfahren nach § 731 ZPO anfallen. Bei Gericht entstehen Gerichtsgebühren nach Nrn. 1210, 1211 GKG-KostVerz. Handelt es sich um eine Familiensache fallen Gerichtsgebühren nach Nrn. 1220, 1221 FamGKG-KostVerz. an. In beiden Fällen soll die Klage- bzw. Antragsschrift erst nach Zahlung...mehr

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AGS 4/2017, Anspruch des Re... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 56 Abs. 1 RVG statthafte Erinnerung, über die gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 1 RVG der Einzelrichter entscheidet, ist zulässig und begründet. Die angegriffene Vergütungsfestsetzung ist teilweise rechtswidrig. Der Erinnerungsgegner hat (lediglich) Anspruch auf Vergütung i.H.v. 877,63 EUR. Die festgesetzten Dolmetscherkosten sind – auf der Basis des dem ...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 45 v. Einem, Rechtsnatur der Abzweigungsberechtigung nach § 48 SGB I, SGb 1994 S. 261, 642. Frohn, Der unmittelbare Zugriff auf Sozialleistungen an den Unterhaltspflichtigen nach § 48 SGB I, FamRZ 1996 S. 920. Günther, Zur Rechtsnatur der Abzweigungsberechtigung nach § 48 SGB I, SGb 1994 S. 638. ders., Abtretung, Pfändung und Abzweigung von Sozialleistungen, ZfSH/SGb 1998 S...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 2. Allgemeine Wertvorschrift

Rz. 40 Regelungen über die vom RA für seine Gebühren zugrunde zu legenden Gegenstandswerte finden sich in den §§ 22 ff. RVG. § 23 Abs. 1 RVG verweist zunächst in gerichtlichen (Erkenntnis-)Verfahren auf die für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften, mithin auf das GKG. Die Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren durch das Gericht ist für den RA maßgebend (§ 32 RVG...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / H. Die Gebühren bei der Herausgabevollstreckung

Rz. 71 Die Herausgabevollstreckung nach §§ 883 ff. ZPO wirft kostenrechtlich keine besonderen Probleme auf. Der RA erhält die 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG für die Vorbereitung und die Stellung des Vollstreckungsauftrages einschließlich der Begleitung des Vollstreckungsverfahrens. Wird die herauszugebende Sache nicht vorgefunden, ist der Schuldner nach § 883 Abs. ...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 3. Ermittlung der vollen Gebühr

Rz. 29 Mithilfe von Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 S. 3 RVG lässt sich die volle Gebühr bei Gegenstandswerten zwischen 500,00 EUR und 500.000,00 EUR ermitteln. Rz. 30 Hinweis In der Praxis wird allerdings nicht auf diese Tabelle zurückgegriffen, da die dort ausgewiesenen Grundbeträge oftmals weitere Berechnungen erfordern, um zu dem gewollten Ergebnis zu gelangen, sondern auf Gebühr...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / 1. Erstattung im Rechtsstreit

Rz. 98 Soweit die Einigung nur einen Teil des Rechtsstreites betrifft, kommt es zu einer Kostengrundentscheidung des Gerichts nach den §§ 91 ff. ZPO. Damit ist geklärt, wer die Kosten in welchem Anteil zu tragen hat. Die Höhe der Kostenerstattung wird dann im Kostenfestsetzungsverfahren nach den §§ 103 ff. ZPO geklärt. Rz. 99 Schließt dagegen der Vergleich den Prozess ab, mus...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / B. Die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG

Rz. 5 Der Gesetzgeber misst der gütlichen Einigung eine besondere Bedeutung zu, was sich auch im Verfahrensrecht widerspiegelt, wie z.B.mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / IV. Ausschlusskriterien

Rz. 182 Anm. 5 zu Nr. 1009 VV RVG regelt, dass in drei Fällen die Hebegebühr nicht entsteht:mehr

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§ 7 Die Auslagen des Rechts... / B. Der Erstattungsanspruch nach § 675 i.V.m. § 670 BGB

Rz. 8 Während der anwaltlichen Tätigkeit können diverse besondere Auslagen entstehen, deren Erstattungspflicht des Auftraggebers gegenüber seinem RA nicht in den Nrn. 7000 ff. VV RVG ausdrücklich geregelt sind. Gem. Vorbem. 7 Abs. 1 VV RVG kann der RA auch Ersatz der so entstandenen Aufwendungen gem. § 675 i.V.m. § 670 BGB verlangen. Nach § 670 BGB ist der Auftraggeber zum E...mehr

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AGS 3/2017, Verfahrenskoste... / 1 Sachverhalt

Die mittellose Antragstellerin macht gegen ihren Vater, den Antragsgegner, im vereinfachten Unterhaltsverfahren Unterhaltsansprüche geltend. Zugleich hat sie für das eingeleitete Verfahren Verfahrenskostenhilfe beantragt. Hintergrund ist das von der Justizverwaltung vorgesehene Formular, das bei Antragstellung den Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe vorsieht. Hi...mehr

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AGS 3/2017, Aufhebung wegen... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist begründet. Die Voraussetzungen für eine Aufhebung der Verfahrenskostenhilfe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO i.V.m. § 76 Abs. 1 FamFG liegen nicht vor. 1. Richtig ist, dass der Beschwerdeführer einen Umzug in eine neue Wohnung während des Zeitraums, in dem er der Anzeigepflicht gem. § 120a Abs. 2 ZPO unterlag, erst nach mehreren Monaten dem Gericht zur Kenntnis ...mehr

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AGS 3/2017, Vergütungsberec... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde gegen die gerichtliche Entscheidung über die Erinnerung (Antrag auf gerichtliche Entscheidung, §§ 165, 151 VwGO) gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, mit dem die Vergütung des Erinnerungsgegners nach § 11 RVG festgesetzt worden ist, hat keinen Erfolg. Es kann offen bleiben, ob die Beschwerde innerhalb der Frist des § 147...mehr

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AGS 3/2017, Verfahrenskoste... / 2 Aus den Gründen

Die Zulässigkeit des Rechtsmittels soll dahinstehen. Zweifel ergeben sich aus dem Umstand, dass ein Antragsteller gegen eine Entscheidung im vereinfachten Unterhaltsverfahren nur in eng umrissenen Grenzen ein Rechtsmittel einlegen kann (vgl. Zöller, 31. Aufl., 2015, § 256 FamFG Rn 5 m.w.N.). Der Rechtsmittelweg im Verfahrenskostenprüfungsverfahren reicht aber grundsätzlich n...mehr

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AGS 3/2017, Streitwerterhöh... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig, insbesondere gem. § 32 Abs. 2 RVG, § 68 Abs. 1 S. 1 GKG statthaft und gem. §§ 68 Abs. 1 S. 3, 63 Abs. 3 S. 2 GKG fristgemäß eingelegt. In der Sache hat die Beschwerde keinen Erfolg. Das LG hat bei der Bemessung des Streitwertes den geltend gemachten entgangenen Gewinn zutreffend nicht berücksichtigt. 1. Es entspricht – worauf das LG bereits zutreff...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Bilanzansatz (Bi... / a) Aufwand für die Gründung des Unternehmens

Tz. 408 Aufwendungen nach Abs. 1 Nr. 1 sind solche, die nicht zweckgerichtet und tatsächlich der Anschaffung oder Herstellung eines VG, sondern der Schaffung des Unternehmens als rechtliches Gebilde dienen. Die Verwendung des Begriffes "Unternehmen" wirft die Frage auf, ob auch Aufwand für die Gründung des Rechtsträgers erfasst ist. § 26 Abs. 2 AktG versteht den Begriff des ...mehr

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AGS 2/2017, Anwalts- und Ge... / I. Gerichtskosten

1. Wirkung der PKH-Bewilligung Die Wirkungen der PKH ergeben sich aus § 122 Abs. 1 ZPO. Danach bewirkt die Bewilligung, dass die Staatskasse rückständige und entstehende Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten nur im Rahmen der angeordneten Zahlungsbestimmungen (§ 115 ZPO) geltend machen kann (§ 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO). Diese Wirkungen erstrecken sich nur auf diejenige Partei, d...mehr

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AGS 2/2017, Anwalts- und Gerichtskosten bei Bewilligung von Teil-PKH

Einführung Die Gerichte bewilligen oftmals Prozesskostenkostenhilfe (PKH) nur für Teile der gerichtlich geltend gemachten Gegenstände. Das hat zur Folge, dass die Gerichtskosten teilweise in Ansatz zu bringen sind. Auch kann der Anwalt seine Vergütung nur im Umfang der PKH-Bewilligung gegenüber der Staatskasse geltend machen. Da die Forderungssperre des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO...mehr

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AGS 2/2017, Anwalts- und Ge... / 2. Bewilligung von Teil-PKH

Hinsichtlich des Einzugs der Gerichtskosten ist danach zu unterscheiden, ob der Einzug von der PKH-Partei selbst oder von deren Gegner erfolgen soll. Sind die Gerichtskosten von der Partei, der Teil-PKH bewilligt wurde, einzuziehen, z.B. weil von dieser Vorschüsse zu erheben sind oder die PKH-Partei in die Kosten verurteilt wurde, ist zu beachten, dass sich die Schutzwirkunge...mehr

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AGS 2/2017, Anwalts- und Ge... / 4. Verrechnung von Vorschüssen bei Teil-PKH (§ 31 Abs. 3, 4 GKG)

§ 31 Abs. 3 GKG bestimmt, dass die Haftung eines anderen Kostenschuldners nicht geltend gemacht werden darf, wenn dem Entscheidungsschuldner PKH bewilligt ist. Daraus folgt, dass von dem Kläger, der als Antragsschuldner (§ 22 Abs. 1 GKG) haftet, geleistete Gerichtskostenvorschüsse nicht auf die Kostenschuld des Beklagten verrechnet werden dürfen, wenn der Beklagte aufgrund e...mehr

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AGS 2/2017, Anwalts- und Ge... / 2.1 Gerichtsgebühren

Ist Teil-PKH bewilligt und sind Gerichtskosten von der PKH-Partei einzuziehen, hat der Kostenbeamte die Höhe der Gerichtsgebühren festzustellen, die nicht von der PKH-Bewilligung umfasst sind. Für die Berechnung werden in Lit. und Rspr. hauptsächlich zwei Berechnungsmethoden angewendet. Bei der ersten Methode wird der Streitwert der von der PKH-Bewilligung erfassten Gegenstän...mehr

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AGS 2/2017, Anwalts- und Ge... / 1. Wirkung der PKH-Bewilligung

Die Wirkungen der PKH ergeben sich aus § 122 Abs. 1 ZPO. Danach bewirkt die Bewilligung, dass die Staatskasse rückständige und entstehende Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten nur im Rahmen der angeordneten Zahlungsbestimmungen (§ 115 ZPO) geltend machen kann (§ 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO). Diese Wirkungen erstrecken sich nur auf diejenige Partei, der PKH bewilligt war. Für den ...mehr

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AGS 2/2017, Anwalts- und Ge... / Einführung

Die Gerichte bewilligen oftmals Prozesskostenkostenhilfe (PKH) nur für Teile der gerichtlich geltend gemachten Gegenstände. Das hat zur Folge, dass die Gerichtskosten teilweise in Ansatz zu bringen sind. Auch kann der Anwalt seine Vergütung nur im Umfang der PKH-Bewilligung gegenüber der Staatskasse geltend machen. Da die Forderungssperre des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO gleichfal...mehr

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AGS 2/2017, Anwalts- und Ge... / 5. Streitgenossen

Streitgenossen haften für die Gerichtskosten als Gesamtschuldner, wenn die Kosten nicht unter ihnen verteilt worden sind (§ 32 Abs. 1 S. 1 GKG). In der Rspr. ist jedoch umstritten, wie zu verfahren ist, wenn von mehreren Streitgenossen nur einem PKH bewilligt wurde. Strittig ist dabei, ob § 31 Abs. 3 GKG auch auf die Fälle der Streitgenossenschaft anzuwenden ist oder ob die ...mehr

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AGS 2/2017, Anwalts- und Ge... / 2. Verhältnis zum Mandanten

2.1 Forderungssperre (§ 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO) Der Mandant schuldet dem von ihm beauftragten Anwalt die Anwaltsvergütung, jedoch darf der Anwalt gem. § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO die Anwaltsvergütung nicht von seinem Mandanten fordern. Die Schutzwirkung gilt in den Fällen der Bewilligung von Teil-PKH jedoch nur soweit wie PKH bewilligt wurde. Hinsichtlich der nicht von der PKH-Bewil...mehr

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AGS 2/2017, Anwalts- und Ge... / II. Anwaltskosten

1. Vergütung aus der Staatskasse Mit der Beiordnung erlangt der PKH-Anwalt einen Vergütungsanspruch gegenüber der Staatskasse (§ 45 Abs. 1 RVG). Zugleich bestimmt § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, dass der Anwalt seine Vergütungsansprüche nicht gegenüber seinem PKH-Mandaten geltend machen darf. Diese Wirkung entfällt erst mit Aufhebung der PKH. Der Umfang des Vergütungsanspruchs, der ge...mehr

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AGS 2/2017, Anwalts- und Ge... / 2.3 Klageerhebung nur für die von der PKH-Teilbewilligung erfassten Gegenstände

Wurde der Anwalt beauftragt, für sämtliche Gegenstände PKH zu beantragen, und erfolgt im PKH-Prüfungsverfahren nur die Bewilligung von Teil-PKH und wird das Klageverfahren deshalb auch nur für die von der PKH-Bewilligung erfassten Gegenstände betrieben, kann der Anwalt wegen der von der PKH-Bewilligung erfassten Gegenstände vom Mandanten keine Vergütung fordern (§ 122 Abs. 1...mehr

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AGS 2/2017, Anwalts- und Ge... / 2.1 Forderungssperre (§ 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO)

Der Mandant schuldet dem von ihm beauftragten Anwalt die Anwaltsvergütung, jedoch darf der Anwalt gem. § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO die Anwaltsvergütung nicht von seinem Mandanten fordern. Die Schutzwirkung gilt in den Fällen der Bewilligung von Teil-PKH jedoch nur soweit wie PKH bewilligt wurde. Hinsichtlich der nicht von der PKH-Bewilligung erfassten Gegenstände ist der Anwalt b...mehr

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AGS 2/2017, Anwalts- und Ge... / 2.2 Klage wird trotz Teil-PKH in vollem Umfang erhoben

Ist PKH nur teilweise bewilligt, wird die Klage aber gleichwohl für sämtliche Gegenstände erhoben, besteht die Forderungssperre des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO für die von der PKH-Bewilligung erfassten Gegenstände. Der Anwalt erhält deshalb aus der Staatskasse die Vergütung nach dem Wert der von der PKH-Bewilligung erfassten Gegenstände. Von dem Mandanten, der dem Anwalt für sämtl...mehr

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AGS 2/2017, Anwalts- und Ge... / 3. PKH-Bewilligung für einzelne Streitgenossen

Vertritt der Anwalt mehrere Streitgenossen und wird nur einem von ihnen PKH bewilligt, so erhält der PKH-Anwalt aus der Staatskasse sämtliche durch die Tätigkeit entstandenen Gebühren und muss sich nicht auf den nach Nr. 1008 VV erhöhten Gebührenbetrag beschränken.[14] Beispiel Der Anwalt vertritt die Beklagten A und B wegen einer gesamtschuldnerischen Forderung von 25.000,00...mehr

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AGS 2/2017, Anwalts- und Ge... / 3. Gerichtliche Auslagen

Die Differenzmethode kommt nur hinsichtlich der Gerichtsgebühren zur Anwendung. Hinsichtlich der entstehenden gerichtlichen Auslagen (Nrn. 9000 ff. GKG-KostVerz.) ist zu differenzieren: Lassen sie sich allein dem von der PKH-Bewilligung umfassten Verfahrensteil zuordnen, sind sie in vollem Umfang von der PKH erfasst und können wegen § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO nicht von der PKH-P...mehr

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AGS 2/2017, Anwalts- und Ge... / 2.2 Gebührenvorschüsse

Die Differenzmethode ist auch anwenden, wenn Vorauszahlungen (§ 12 Abs. 1 GKG) oder andere Gebührenvorschüsse anzufordern sind. Beispiel Klage A gegen B wegen Zahlung von 7.000,00 EUR. Dem Kläger wird PKH für die Geltendmachung von 3.000,00 EUR bewilligt. Im Übrigen wird der PKH-Antrag zurückgewiesen. Die nicht von der PKH-Bewilligung und der Schutzwirkung des § 122 ZPO umfass...mehr

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AGS 2/2017, Anwalts- und Ge... / 1. Vergütung aus der Staatskasse

Mit der Beiordnung erlangt der PKH-Anwalt einen Vergütungsanspruch gegenüber der Staatskasse (§ 45 Abs. 1 RVG). Zugleich bestimmt § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, dass der Anwalt seine Vergütungsansprüche nicht gegenüber seinem PKH-Mandaten geltend machen darf. Diese Wirkung entfällt erst mit Aufhebung der PKH. Der Umfang des Vergütungsanspruchs, der gegenüber der Staatskasse besteht,...mehr

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zfs 2/2017, Auswirkungen ei... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Frankfurt gibt Anlass, auf ein Problem hinzuweisen, das in der Praxis kaum einmal als Problem gesehen wird. Ein vom Gericht geladener und vernommener Zeuge kann einen Anspruch auf Entschädigung gegenüber zwei Schuldnern haben. I. Anspruch gegenüber der Staatskasse Gem. § 379 S. 1 ZPO kann das Prozessgericht die Ladung eines Zeugen davon abhängig machen...mehr

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zfs 2/2017, Berücksichtigun... / 3 Anmerkung:

Mit seiner Entscheidung hat der BGH zwar eine in der Praxis umstrittene Rechtsfrage geklärt. Er ist dabei jedoch ohne Not (s. nachfolgend unter II.) von dem bisherigen Grundsatz des Erstattungsrechts abgewichen, dass die erstattungsberechtigte Partei nur die ihr selbst erwachsenen notwendigen Kosten erstattet verlangen kann. Damit gibt der BGH Anlass, in anderen Bereichen de...mehr

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Antragssteller im Spruchverfahren können für außergerichtliche Kosten der Antragsgegnerin haften

Zusammenfassung Im Spruchverfahren können einem Antragsteller im Einzelfall ausnahmsweise nach Billigkeitsgesichtspunkten die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners für das Beschwerdeverfahren auferlegt werden. Hintergrund In dem Spruchverfahren betreffend die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Etienne Aigner AG, München, schlossen die Verfahrensbeteilig...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / aa) Gerichtskosten

Rz. 259 Gerichtsgebühren für das Aufgebotsverfahren und für den Ausschließungsbeschluss werden in Höhe von 0,5-Gebühren erhoben, Nr. 15212 Nr. 3 KV GNotKG. Kostenschuldner ist der Antragsteller, § 22 GNotKG. Für das Verfahren über die Beschwerde entsteht eine 1,0 Gebühr gemäß Nr. 15223 KV GNotKG und über die Rechtsbeschwerde eine 1,5 Gebühr, Nr. 15233 KV GNotKG. Die Kosten de...mehr

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§ 10 Kostenrecht / 2. Gerichtskosten

Rz. 45 Die Gebühren des ersten Rechtszuges folgen aus Nr. 1310 bis 1313 KV FamGKG.[171] Außerhalb vormundschaftsgerichtlicher Verfahren oder Pflegschaften entsteht eine 0,5 Verfahrensgebühr, wobei das Gericht den Kostenschuldner nach § 81 FamFG bestimmt. Ergänzend kann hierzu auf die Ausführungen zum Verbundverfahren verwiesen werden (siehe Rdn 25), auch soweit die Gerichtsk...mehr

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§ 13 Teilungsversteigerung ... / I. Gerichtskosten

Rz. 198 Für die Anordnung des Verfahrens bzw. die Zulassung des Beitritts wird gem. § 3 Abs. 2 GKG i.V.m. Nr. 2210 KV eine wertunabhängige Festgebühr von 100 EUR erhoben. Hinzu kommen die Zustellungsauslagen (Nr. 9002 KV). Die Verfahrensgebühren (Nr. 2211 KV: Verfahren im Allgemeinen; Nr. 2213 KV: Versteigerungsterminsgebühr; Nr. 2215 KV: Verteilungsverfahrensgebühr) sind wer...mehr

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§ 10 Kostenrecht / 2. Gerichtskosten

Rz. 30 Die Gebühren in Hauptsacheverfahren in Ehe- und Folgesachen ergeben sich aus dem Kostenverzeichnis zum FamGKG (KV).[99] Es wird eine pauschale Verfahrensgebühr erhoben, deren Höhe vom Verfahrensgegenstand abhängt. Für Ehe- und Folgesachen entsteht erstinstanzlich eine 2,0 Verfahrensgebühr (3,0 für die Rechtsmittelinstanz) nach Nr. 1110 ff. KV, bei Kindschaftssachen im...mehr

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§ 10 Kostenrecht / 2. Gerichtskosten

Rz. 51 Für einstweilige Anordnungen in Kindschaftssachen entsteht gemäß Nr. 1410 KV FamGKG eine 0,3 Verfahrensgebühr, soweit es sich nicht um ein Verfahren der Vormundschaft oder Pflegschaft handelt. Die Verfahrensgebühr in Höhe von 0,5 für das Beschwerdeverfahren folgt aus Nr. 1411, wobei sich diese Gebühr bei Beendigung des gesamten Verfahrens ohne Endentscheidung auf 0,3 ...mehr

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§ 10 Kostenrecht / A. Kostenverteilung

Rz. 1 Die Regelungen zu den Gerichtskosten und Verfahrenswerten in Familiensachen und in Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind seit dem 1.9.2009 im FamGKG enthalten.[1] Das FamGKG wurde allerdings durch das zum 1.8.2013 in Kraft getretene 2. KostRMoG modifiziert.[2] Rz. 2 Kosten im Sinn des FamFG sind die Gerichtskosten sowie die zur Durchführung des Verfahrens notwend...mehr

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§ 13 Teilungsversteigerung ... / V. Zahlungstitel

Rz. 181 Gibt es zwischen den Parteien einen Zahlungstitel (z.B. Unterhalt oder Zugewinn), empfiehlt es sich bei der Bruchteilsgemeinschaft auf dem gegnerischen Anteil eine Sicherungszwangshypothek eintragen zu lassen. Bei der Beurteilung, ob die 5/10 oder die 7/10 Grenzen erreicht sind, ist dieser Berechtigte gem. § 85a Abs. 3 ZVG privilegiert. Er braucht sein Recht nicht ausb...mehr

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FF 1/2017, FF 1/2017 / Kosten

a) Kostenpflichtig i.S.d. § 81 Abs. 1 FamFG können nur formell Beteiligte sein, ohne dass es insoweit einer materiellen Beteiligung bedarf. Dem Grundsatz nach kommen daher auch Behörden wie das Jugendamt bei "lediglich" formeller Beteiligung am Umgangsverfahren als Kostenschuldner in Betracht. b) Das Jugendamt ist in seiner Eigenschaft als Amtsvormund sog. Muss-Beteiligter d...mehr

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AGS 1/2017, Übernahmeschuld... / 3 Anmerkung

Für die Kosten haftet nach § 24 Nr. 2 FamGKG (auch § 29 Nr. 2 GKG, § 27 Nr. 2 GNotKG) als Erstschuldner zunächst auch derjenige, der sie in einer vor Gericht abgegebenen oder dem Gericht mitgeteilten Erklärung übernimmt. Auch der Übernahmeschuldner ist wie der Entscheidungsschuldner nach § 24 Nr. 1 FamGKG (auch § 29 Nr. 1 GKG, § 27 Nr. 1 GNotKG) gem. § 26 Abs. 2 FamGKG (auch...mehr

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§ 15 Prozessfinanzierung im... / 4. Zusammenarbeit nach Verfahrensbeendigung

Rz. 45 Nach Beendigung des finanzierten Verfahrens erfolgt die Abrechnung zwischen Prozessfinanzierer und Anspruchsinhaber. Auch hier erfolgt die Kommunikation über den sachbearbeitenden Anwalt. Im Falle des Unterliegens verbleiben sämtliche Kosten beim Prozessfinanzierer. Der Prozessfinanzierer wird daher noch offene Rechnungen des klägerischen Anwalts und nachgeforderte Ge...mehr

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§ 13 Teilungsversteigerung ... / 3. Ausgleichsbetrag gem. § 182 Abs. 2 ZVG

Rz. 97 In bestimmten Fällen ist noch ein weiterer Betrag in den zu zahlenden Teil des geringsten Gebotes aufzunehmen, nämlich der Ausgleichsbetrag gem. § 182 Abs. 2 ZVG. Er soll einen Ausgleich unter den Miteigentümern für den Fall gewährleisten, dass mehrere Miteigentumsanteile unterschiedlich hoch belastet sind. Rz. 98 Beispiel (vgl. Rdn 19) Eigentümer des Versteigerungsobj...mehr

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AGS 1/2017, Bindende Festle... / 1 Sachverhalt

Streitig ist eine Gerichtskostenfeststellung der Urkundsbeamtin. Das zugrunde liegende und unter dem Aktenzeichen L 17 U 16/16 B ER geführte (Hauptsache-)Verfahren, in dem sich der dortige Beschwerdeführer und jetzige Erinnerungsführer (im Folgenden: Erinnerungsführer) als Teil einer Erbengemeinschaft im Weg des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Heranziehung zu Beiträgen...mehr

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§ 13 Teilungsversteigerung ... / I. Bestellung einer Eigentümergrundschuld als bestehen bleibendes Recht

Rz. 174 Besteht die Gefahr, dass eine gütliche Einigung nicht erreicht werden kann, oder will man einer entsprechenden Klage vorbeugen, kann es bei der Bruchteilsgemeinschaft ratsam sein, eine Eigentümergrundschuld eintragen zu lassen. Beispiel A und B sind Eigentümer je zur Hälfte, das Grundstück ist unbelastet. A betreibt das Verfahren. Der Verkehrswert wird auf 400.000 EUR ...mehr