Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtskosten

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Jansen, SGG § 155 Vorbereit... / 2.2.2.4 Streitwert

Rz. 16 Auch hinsichtlich Nr. 4 hat der Gesetzgeber nicht präzise gearbeitet. Einen Streitwert gab es bis zum 1.1.2002 im SGG-Verfahren nicht. Stattdessen hätte es Gegenstandswert heißen müssen. Dieser wurde in den in § 116 Abs. 2 BRAGO angesprochenen Streitverfahren festgesetzt. Allerdings hat das 6. SGGÄndG die Rechtslage ab 2.1.2002 geändert. Seither ist das Gerichtsverfah...mehr

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Jansen, SGG Vorbemerkungen ... / 7.1 Dispositionsmaxime

Rz. 11 Rechtsschutz wird auf Antrag hin gewährt. Das gilt für die Klage ebenso wie für Rechtsmittel (Berufung, Beschwerde, Revision), für einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz und für die Kostenentscheidung nach § 193 Abs. 1 Satz 3, wenn das Verfahren ohne streitige Entscheidung in der Hauptsache beendet wird. Damit wird die Dispositionsmaxime vorgegeben. Lediglich die...mehr

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Jansen, SGG § 178 Beschwerd... / 2.3 Entscheidung des Gerichts

Rz. 11 Zuständig für die Erinnerungen gegen Entscheidungen des beauftragten oder ersuchten Richter ist das beauftragende bzw. ersuchende Gericht. Über die Erinnerung gegen eine Entscheidung des beauftragten Richters entscheidet das Gericht, dem der Richter angehört. Ein solcher Fall kann nur beim LSG oder BSG auftreten, weil nur deren Spruchkörper mit mehreren Berufsrichtern...mehr

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Jansen, SGG § 144 Berufungs... / 2.8 Berufungsausschluss hinsichtlich der Kosten des Verfahrens

Rz. 24 Geht es nur um die Kosten des Verfahrens, ist die Berufung nach § 144 Abs. 4 ausgeschlossen; eine Zulassung ist nicht möglich. Dies dient der Prozessökonomie und soll außerdem verhindern, dass das Rechtsmittelgericht die nicht angefochtene Hauptsacheentscheidung zumindest inzident mit nachprüfen muss, weil von dieser letztlich auch die Kostenentscheidung abhängt (BSG,...mehr

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Jansen, SGG § 151 Einlegung... / 2.2.2 Prozesskostenhilfegesuch und "bedingte" Berufung

Rz. 25 Mittels Auslegung ist zu ermitteln, ob gleichzeitig neben der beantragten Prozesskostenhilfe Berufung eingelegt werden soll. Keine Berufung ist eingelegt, wenn die Berufung ausdrücklich als Entwurf bezeichnet oder eine Berufungseinlegung angekündigt wird (vgl. Bernsdorff, in: Hennig, SGG, § 151 Rn. 42). Ist die Berufung unbedingt mit dem Prozesskostenhilfeantrag verbu...mehr

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Jansen, SGG § 176 Entscheid... / 2.4 Kostenausspruch

Rz. 10 Nach früher vertretener Auffassung ist - außerhalb des Anwendungsbereichs des GKG - eine Kostenentscheidung grundsätzlich dann nicht zu treffen, wenn die Beschwerde sich auf eine Entscheidung im laufenden Verfahren bezieht, denn Gerichtskosten entstehen nicht und außergerichtliche sowie durch das Beschwerdeverfahren bedingte Kosten werden in die das Hauptsacheverfahre...mehr

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Jansen, SGG § 67 Wiedereins... / 2.1.3.3.6 Prozesskostenhilfe

Rz. 26 Allein ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wahrt die Rechtsbehelfsfrist nicht. Wird gleichzeitig mit dem Prozesskostenhilfeantrag ein Schriftsatz eingereicht, der den Anforderungen an eine Rechtsmittelschrift genügt, ist durch Auslegung zu ermitteln, ob neben dem Prozesskostenhilfeantrag auch Klage erhoben werden sollte. Grundsätzlich kann es sich um (1.)...mehr

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AGS 6/2012, Kosten in Ordnu... / III. Gerichtskosten

1. Zivilsachen a) Gebühren Für Verfahren nach §§ 888, 890 ZPO entsteht eine Festgebühr von 15,00 EUR (Nr. 2111 GKG-KostVerz.). Die Fälligkeit der Gebühr richtet sich nach § 6 Abs. 1 GKG, sodass sie bereits mit Antragseingang bei Gericht eintritt. Hat das Gericht als Vollstreckungsbehörde einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen (§ 6 JBeitrO), fällt hierfür zusätzlic...mehr

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AGS 6/2012, Keine Gebührene... / 3 Anmerkung

Zu Leitsatz 1: Die Voraussetzungen für eine Gebührenermäßigung werden in der Praxis häufig übersehen. Überwiegend sind sie gar nicht bekannt. Das führt regelmäßig zur Zahlung von Mehrkosten, die durch richtige Sachbehandlung – gemeint ist hier das Verhalten der beteiligten Anwälte – nicht entstanden wären. Eine § 20 FamGKG vergleichbare Rechtsfolge heißt beim Anwalt Einschalt...mehr

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AGS 6/2012, Keine Gebührene... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 57 FamGKG eröffnete Erinnerung des Antragsgegners gegen den Kostenansatz ist ohne weitere Voraussetzungen zulässig und hat in der Sache Erfolg; sie führt wie aus dem Tenor ersichtlich zur Nichterhebung von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren sowie zur Aufhebung des Kostenansatzes. 1. Dies beruht allerdings nicht etwa auf einem Fehler der Kostenbeamtin im Rah...mehr

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AGS 6/2012, Kosten in Ordnu... / d) Kostenschuldner

Für die Gerichtskosten haftet der Gläubiger als Antragsschuldner (§ 22 Abs. 1 GKG), wegen der Auslagen gelten die §§ 17, 18 GKG. Daneben haftet derjenige, dem das Gericht die Kosten des Zwangs- oder Ordnungsgeldverfahrens nach § 891 ZPO auferlegt hat (§ 29 Nr. 1 GKG).mehr

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AGS 6/2012, Kosten in Ordnu... / c) Auslagen

Neben der Gebühr sind Auslagen nach den Nrn. 9000 ff. GKG-KostVerz. zu erheben, darunter auch Zustellungskosten in voller Höhe. Ist Haft angeordnet, gehören auch die Haftkosten zu den Gerichtskosten. Sie sind nach Nrn. 9010, 9011 GKG-KostVerz. einzuziehen, die Übergangsregelung des § 73 GKG ist zu beachten.mehr

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AGS 6/2012, Kosten in Ordnu... / d) Kostenrechnung

Ist der Einzug nach § 3 Abs. 1 EBAO angeordnet, hat der Kostenbeamte bei dem Gericht eine Kostenrechnung aufzustellen (§ 4 Abs. 1, 3 EBAO), für deren Inhalt § 27 KostVfg gilt. In die Kostenrechnung sind sämtliche Geldbeträge (Ordnungsgeld) und die in dem Ordnungsgeldverfahren entstandenen Gerichtskosten aufzunehmen. Die Beträge dürfen nicht zum Soll gestellt werden, sodass d...mehr

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AGS 6/2012, Kosten in Ordnu... / b) Gebühren

Handelt es sich um Verfahren nach §§ 89, 90, 95, 96 FamFG gilt das FamGKG. Für die Anordnung von Zwangs- oder Ordnungsmitteln entsteht eine Festgebühr nach Nr. 1602 FamGKG-KostVerz. von 15,00 EUR. Lehnt das Gericht die Anordnung des Ordnungs- oder Zwangsmittels ab oder wird der Antrag eines Berechtigten abgelehnt, entsteht die Gebühr nicht, weil die Gebühr ihrem Wortlaut nac...mehr

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AGS 6/2012, Kosten in Ordnu... / a) Gebühren

Für Verfahren nach §§ 888, 890 ZPO entsteht eine Festgebühr von 15,00 EUR (Nr. 2111 GKG-KostVerz.). Die Fälligkeit der Gebühr richtet sich nach § 6 Abs. 1 GKG, sodass sie bereits mit Antragseingang bei Gericht eintritt. Hat das Gericht als Vollstreckungsbehörde einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen (§ 6 JBeitrO), fällt hierfür zusätzlich eine Gebühr nach Nr. 21...mehr

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AGS 6/2012, Kosten in Ordnu... / f) Lösung von Geldbetrag und Kosten

Die Verbindung von Geldbetrag und Kosten kann gelöst werden (§ 15 Abs. 1 EBAO), wenn sich die Beitreibung des Geldbetrages erledigt hat und für die Kostenforderung Beitreibungsmaßnahmen erforderlich werden oder die Vollstreckungsbehörde die Lösung anordnet. Beide Ansprüche werden dann gesondert geltend gemacht, sodass die im Ordnungsgeldverfahren entstandenen Gerichtskosten ...mehr

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AGS 6/2012, Kosten in Ordnu... / e) Kostenschuldner

Antragshaftung besteht nicht, da die Verfahren von Amts wegen und ausnahmsweise auch auf Antrag eines Berechtigten anzuordnen sind. § 21 Abs. 1 S. 1 FamGKG greift daher nicht, da er lediglich Verfahren, die "nur durch Antrag eingeleitet werden" erfasst. Hat das FamG die Kosten nach § 92 FamFG dem Verpflichteten oder dem Antragsteller auferlegt, haften diese nach § 24 Nr. 1 F...mehr

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AGS 6/2012, Kosten in Ordnu... / f) Rechtsmittel

Für das sofortige Beschwerdeverfahren nach § 793 i.V.m. §§ 567 ff. ZPO entsteht eine Festgebühr nach Nr. 2121 GKG-KostVerz. i.H.v. 25,00 EUR, wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird. Fälligkeit tritt mit Eingang der Beschwerdeschrift bei Gericht ein (§ 6 Abs. 1 GKG).mehr

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AGS 6/2012, Kosten in Ordnu... / a) Grundsatz

Das FamGKG gilt nur, wenn die Vollstreckung nach §§ 86 ff. FamFG durch das FamG erfolgt. Ist die Handlung hingegen durch das Vollstreckungs- oder Arrestgericht vorzunehmen, ist das GKG anzuwenden ( Vorbem. 1.6 S. 2 FamGKG-KostVerz.). Für Verfahren nach §§ 888, 890 ZPO i.V.m. § 120 FamFG gilt folglich das GKG, weil das FamG als Vollstreckungsgericht tätig wird und es sich nic...mehr

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AGS 6/2012, Kosten in Ordnu... / b) Zuständigkeit

Einforderung und Beitreibung erfolgen durch die Vollstreckungsbehörde, die auch für den Einzug der Gerichtskosten des Ordnungsgeldverfahrens zuständig ist, bis eine Lösung dieser Kosten angeordnet wird (§ 1 Abs. 4 EBAO). Vollstreckungsbehörde ist das Gericht, welches den Beschluss über die Anordnung von Ordnungsgeld oder -haft erlassen hat (§ 2 Nr. 2 JBeitrO).mehr

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AGS 6/2012, Kosten in Ordnu... / b) Mehrere Schuldner

Richtet sich das Verfahren gegen mehrere Schuldner, wird die Gebühr für jeden Schuldner gesondert erhoben (Anm. zu Nr. 2111 GKG-KostVerz.), also auch, wenn es sich um Gesamtschuldner handelt oder in einem einheitlichen Beschluss entschieden wird. Mehrere Verfahren innerhalb desselben Rechtszugs lösen die Gebühr aber nur einmal aus, wenn derselbe Anspruch und Gegenstand betro...mehr

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AGS 6/2012, Kosten in Ordnu... / 3. Wertfestsetzung

Sie kann durch den Anwalt nach § 33 RVG beantragt werden, da als Gerichtskosten Festgebühren zu erheben sind und es im Übrigen an einem Wert fehlt.mehr

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AGS 6/2012, Gerichtskostens... / Leitsatz

Die Staatskasse kann eine Partei, der Prozesskostenhilfe (vorbehaltlos) bewilligt worden ist, auch nach einer vergleichsweise vereinbarten (partiellen) Kostenübernahme grundsätzlich nicht mit Erfolg auf Gerichtskosten in Anspruch nehmen, dies jedenfalls insoweit nicht, als keine Anzeichen für einen missbräuchlichen Kostenvergleich zulasten der Staatskasse vorliegen (Anschlus...mehr

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AGS 6/2012, Kosten in Ordnu... / d) Vorschüsse

Eine Vorschusspflicht nach § 14 Abs. 3 FamGKG besteht nicht, da es sich um eine Aktgebühr handelt.[12] Für Auslagen gilt § 16 Abs. 3 FamGKG, sodass Vorschüsse angefordert, aber keine Abhängigmachung angeordnet werden kann. Für Haftkosten darf kein Vorschuss verlangt werden (§ 16 Abs. 4 FamGKG).mehr

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AGS 6/2012, Kosten in Ordnu... / 2. Familiensachen

a) Grundsatz Das FamGKG gilt nur, wenn die Vollstreckung nach §§ 86 ff. FamFG durch das FamG erfolgt. Ist die Handlung hingegen durch das Vollstreckungs- oder Arrestgericht vorzunehmen, ist das GKG anzuwenden ( Vorbem. 1.6 S. 2 FamGKG-KostVerz.). Für Verfahren nach §§ 888, 890 ZPO i.V.m. § 120 FamFG gilt folglich das GKG, weil das FamG als Vollstreckungsgericht tätig wird und...mehr

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AGS 6/2012, Kosten in Ordnu... / e) Vorschusspflicht

Die Verfahren nach §§ 888, 890 ZPO sind vorschusspflichtig, sodass über die Anträge erst entschieden werden soll, wenn der Gläubiger die Gebühr der Nr. 2111 GKG-KostVerz. und die Auslagen für die Zustellungen gezahlt hat (§ 12 Abs. 6 GKG). Für die übrigen Auslagen kann ein Vorschuss nach § 17 Abs. 1 GKG verlangt werden, jedoch nicht für Haftkosten (§ 17 Abs. 4 S. 1 GKG).mehr

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AGS 6/2012, Kosten in Ordnu... / f) Rechtsmittel

Wird sofortige Beschwerde nach § 87 Abs. 4 FamFG i.V.m. §§ 567 ff. ZPO eingelegt, entsteht eine Festgebühr nach Nr. 1912 FamGKG-KostVerz. von 50,00 EUR.[13] Die Fälligkeit richtet sich nach § 11 Abs. 1 FamGKG.mehr

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AGS 6/2012, Kosten in Ordnu... / a) Überblick

Die Einforderung und Beitreibung von Ordnungsgeldern bestimmt sich nach der EBAO (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 EBAO). Mit dem Ordnungsgeld sind sogleich auch die Gerichtskosten einzuziehen (§ 1 Abs. 2 EBAO).mehr

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AGS 6/2012, Kosten in Ordnu... / c) Einforderung der Beträge

Sobald die Anordnung vollstreckbar ist, hat die Vollstreckungsbehörde die Einforderung von Ordnungsgeld und Gerichtskosten anzuordnen (§ 3 Abs. 1 EBAO). Die Zahlungsfrist beträgt dabei regelmäßig zwei Wochen, wenn nicht das Gericht eine anderslautende Anordnung getroffen hat (§ 3 Abs. 2 EBAO). Die Regelungen der §§ 8 Abs. 3, 12 EBAO über Zahlungserleichterungen bleiben unber...mehr

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AGS 6/2012, Kosten in Ordnu... / c) Auslagen

Auslagen sind nach den Nrn. 2000 ff. FamGKG-KostVerz. zu erheben. Da es sich um Festgebühren handelt, sind auch Zustellungskosten von der ersten Zustellung an einzuziehen. Haftkosten sind nach den Nrn. 2008, 2009 FamGKG-KostVerz. anzusetzen. Die Übergangsvorschrift des § 64 FamGKG ist zu beachten.mehr

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AGS 6/2012, Kosten in Ordnu... / 1. Zivilsachen

a) Gebühren Für Verfahren nach §§ 888, 890 ZPO entsteht eine Festgebühr von 15,00 EUR (Nr. 2111 GKG-KostVerz.). Die Fälligkeit der Gebühr richtet sich nach § 6 Abs. 1 GKG, sodass sie bereits mit Antragseingang bei Gericht eintritt. Hat das Gericht als Vollstreckungsbehörde einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen (§ 6 JBeitrO), fällt hierfür zusätzlich eine Gebühr ...mehr

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AGS 6/2012, Berechnung des ... / 3 Anmerkung

I. Zum Wert des Beschwerdegegenstands Maßgebend im Beschwerdeverfahren nach § 32 Abs. 2 RVG i.V.m. § 68 GKG kann für den Anwalt nur die Differenz seiner Vergütung nach dem festgesetzten und dem beabsichtigten Wert sein, da er niemals Gerichtsgebühren zu zahlen hat. Hier belief sich die Differenz der Gebührenbeträge auf (161,00 EUR – 105,00 EUR =) 55,00 EUR. Da 2,5 Gebühren ang...mehr

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AGS 6/2012, Gerichtskostens... / 1 Sachverhalt

Der Beklagten und Widerklägerin ist Prozesskostenhilfe im Wesentlichen bewilligt worden (abgelehnt nur hinsichtlich der beabsichtigten Verteidigung gegen einen verhältnismäßig geringfügigen Teilbetrag der Klageforderung). Der Prozess endete mit einem Vergleich über einen bestimmten Zahlbetrag nebst Prozesskostenverteilung nach einer Quote von 58:42, was dem Vergleichshaupter...mehr

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FF 6/2012, FamFG – Kommentar mit FamGKG

Prütting/Helms (Hrsg.)2. Auflage 2011, 3.300 Seiten, 129 EUR, Verlag Dr. Otto Schmidt Die 2. Auflage dieses umfangreichen Praxiskommentars der ersten Stunde berücksichtigt insbesondere die seit Inkrafttreten von FamFG und FamGKG zum neuen Recht ergangene Rechtsprechung und Literatur sowie alle zwischenzeitlich schon erfolgten Änderungen dieser Gesetze. Neu sind kurze, dezidier...mehr

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Kostentragung des in Kindschaftssachen zum Beteiligten gewordenen Jugendamtes

Leitsatz Das OLG Celle hat sich in dieser Entscheidung damit auseinandergesetzt, ob dem in Kindschaftssachen tätig gewordenen Jugendamt die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens ganz oder teilweise auferlegt werden können. Sachverhalt Die Antragsgegner waren die Eltern der drei betroffenen sowie eines weiteren, im Laufe des Verfahrens geborenen Kindes. Nachdem hinsichtlich ...mehr

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AGS 5/2012, Deckungszusage ... / 1 Sachverhalt

Der Versicherungsnehmer der Klägerin ist Miteigentümer der Wohnungseigentumsanlage B. Mit vom Beklagten-Rechtsanwalt eingereichten Schriftsatz v. 20.6.2007 hat er beim AG … beantragt, einen Beschluss der Eigentümerversammlung vom 30.5.2007, in dem die Eigentümerversammlung über die Abrechnung von Hausgeldern abgestimmt hatte, aufzuheben. Nachdem das LG in einem Parallelverfa...mehr

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FF 5/2012, Versorgungsausgl... / 1 Gründe:

I. Die Beschwerdeführerin, eine Lebensversicherungsgesellschaft, wendet sich mit dem Rechtsmittel dagegen, dass das Familiengericht mit dem angegriffenen Scheidungsverbundbeschluss u.a. angeordnet hat, ein bei ihr bestehendes Versorgungsanrecht des Ehemannes aus einer betrieblichen Altersversorgung in Form einer aufgeschobenen konventionellen Kapitallebensversicherung als Di...mehr

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zfs 5/2012, Abgrenzung von ... / 3 Anmerkung:

Die Begründung des BGH überzeugt mich nicht. Die Entscheidung hat ganz erhebliche praktische Bedeutung. 1. Die Argumentation des BGH Ob ein Kostenfestsetzungsverfahren über den prozessualen Kostenerstattungsanspruch dann noch zulässig ist, wenn der Erstattungsberechtigte dieselbe Kostenposition zunächst als materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch im Klagewege erfolglos...mehr

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Sachverständigenkosten im Erbscheinsverfahren trägt nicht zwingend der Erbe

Leitsatz Holt das Gericht im Erbscheinsverfahren ein Gutachten ein, haftet der Antragsteller auch für solche Sachverständigenauslagen, die allein auf Grund der Einwände eines Dritten veranlasst wurden. Das Gericht muss aber prüfen, ob es diese Kosten billigerweise dem anderen auferlegt. Sachverhalt Eine verwitwete Erblasserin ist 2010 kinderlos verstorben. Sie hatte selbst in...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 1.3.3 Rechtswirkungen

Rz. 23 Die Rechtshängigkeit (§ 66 FGO) der Sprungklage ist auflösend bedingt durch die Zustimmung der Behörde[1]. Wird diese nicht rechtswirksam bzw. fristgemäß erteilt oder lehnt die Behörde ausdrücklich ab, so ist die Klage nicht mehr anhängig [2]. Nach § 45 Abs. 3 FGO ist die erhobene Klage als außergerichtlicher Rechtsbehelf, d. h. Einspruch nach § 347 AO , zu behandeln. D...mehr

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Kostenentscheidung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren

Leitsatz Nach Durchführung eines Vaterschaftsfeststellungsverfahrens hatte das Gericht die Gerichtskosten den Beteiligten (mit Ausnahme des Kindes) jeweils zur Hälfte auferlegt und ferner angeordnet, dass sie ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hätten. Das OLG Stuttgart hat sich in seiner Entscheidung damit auseinandergesetzt, ob die Kostenregelung des § 183 auch...mehr

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AGS 4/2012, GKG/FamGKG 2012. Von Dieter Meyer. Kommentar zum Gerichtskostengesetz (GKG) und zum Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG). 13. völlig überarbeitete und erweiterte Aufl. 2012. Verlag De Gruyter. XXV, 883 S. 119,95 EUR.

Die Bedeutung der Gerichtskostengesetze, insbesondere des GKG und des FamGKG, werden in der anwaltlichen Praxis regelmäßig unterschätzt. Der Anwalt meint häufig, mit Gerichtsgebühren brauche er sich nicht zu befassen. Bereits dies ist schon unzutreffend, weil er seinem Mandanten gegenüber auch die Prüfung schuldet, ob die von der Gerichtskasse erhobenen Beträge zutreffend si...mehr

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AGS 4/2012, Keine Übernahme... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Gem. Art. 111 Abs. 1 FGG-ReformG findet das bis zum 31.8.2009 geltende Recht weiter Anwendung, da das Verfahren vor dem 1.9.2009 eingeleitet wurde. Die dementsprechend gem. § 66 Abs. 2 S. 2 GKG zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Der Inanspruchnahme des Beklagten steht § 122 Abs. 1 Nr. 1a ZPO entgegen. Danach darf die Staatskasse vom Be...mehr

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AGS 4/2012, Keine Übernahme... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hatte gegen den von ihr getrennt lebenden beklagten Ehemann rückständige und laufende Kindesunterhaltsansprüche für die beiden bei ihr lebenden gemeinsamen minderjährigen Kinder geltend gemacht. Beiden Beteiligten wurde anschließend Prozesskostenhilfe bewilligt. Im zweiten Verhandlungstermin schlossen die Parteien einen Vergleich, in dem der Beklagte sich zur Za...mehr

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AGS 4/2012, Keine Übernahme... / Leitsatz

Die antragstellende prozesskostenhilfeberechtigte Partei haftet im Falle der Prozessbeendigung durch Vergleich mit gegenseitiger Kostenaufhebung nicht als Übernahmeschuldner für die auf sie entfallende Hälfte der Gerichtskosten. OLG Frankfurt, Beschl. v. 20.9.2011 – 3 WF 100/11mehr

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FoVo 4/2012, Kontopfändung: Passen Sie Ihr Formularwesen an

Lange war die Frage umstritten, jetzt hat der BGH entschieden: Der Schuldner ist nach § 836 Abs. 3 ZPO verpflichtet die Kontoauszüge herauszugeben (BGH, 9.2.2012 – VII ZB 49/10, FoVo 2012, 69). Dabei ist er nicht berechtigt, die Kontoauszüge ganz oder teilweise zu schwärzen (BGH, 23.2.2012 – VII ZB 59/09, FoVo 2012, 73). Hierauf muss der Gläubiger unmittelbar reagieren und s...mehr

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ZErb 4/2012, Kostenentschei... / Aus den Gründen

Die Beschwerde hat Erfolg, soweit der Senat zur Entscheidung über den Beschwerdegegenstand berufen ist. Im Übrigen führt sie zur Aufhebung des Vorlagebeschlusses. 1. Ausweislich des Rubrums der Ausgangsentscheidung, aber auch des Nichtabhilfebeschlusses des Amtsgerichts vom 29.11.2011 ist dieses der Auffassung, dass über die Frage der Kostentragungspflicht im Verfahren auf Er...mehr

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AGS 4/2012, Verringerung de... / 3 Anmerkung

Der Gesetzgeber hat die Problematik der Erforderlichkeit einer einheitlichen Ermittlung des Zeitpunkts für die Wertberechnung gesehen und deshalb auch mit Inkrafttreten des FGG-ReformG eine § 40 GKG entsprechende Vorschrift, nämlich die des § 34 FamGKG, formuliert. Sie liefert dem OLG die passende Grundlage für eine zutreffende Entscheidung. Nach § 34 S. 1 FamGKG ist für die ...mehr

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Zivilprozesskosten, Kosten einer Wohnungsräumung als außergewöhnliche Belastung (agB)

Leitsatz Nach der geänderten BFH-Rechtsprechung (durch Urteil v. 12.5.2012, VI R 42/10) können Zivilprozesskosten Kläger wie Beklagtem unabhängig vom Gegenstand des Prozesses aus rechtlichen Gründen zwangsläufig i. S. d. § 33 EStG erwachsen. Unausweichlich sind derartige Aufwendungen, wenn die Rechtsverteidigung aus der Sicht eines verständigen Dritten hinreichende Aussicht ...mehr

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AGS 3/2012, Keine Kostenent... / Leitsatz

Im Verfahren der Entscheidung über die Verfahrenskostenhilfe ist eine Kostenentscheidung nicht zu treffen, da Gerichtskosten nicht anfallen und eine Kostenerstattung zwischen den Beteiligten mangels eines Prozessrechtsverhältnisses nicht stattfindet. OLG Köln, Beschl. v. 7.2.2011 – 4 WF 20/11mehr