Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsführung

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Förderung der individuellen... / 6.2 Trainings für Führungskräfte

Führungskräfte benötigen für die Auseinandersetzung mit Resilienz ein weiteres Themenspektrum als Mitarbeiter. In Trainings für Führungskräfte ist natürlich auch die persönliche Resilienz ein wichtiges Thema. Vorgesetzte haben aber auch Verantwortlichkeiten für ihr Team und das gesamte Unternehmen. Daher brauchen Trainings für Führungskräfte eine Erweiterung, um auch auf Ele...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mittelbare Haftung des Steu... / IV. Haftung des Steuerberaters gegenüber Geschäftsführung nach Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (VSD) wegen Schäden aus § 64 GmbHG a.F./§ 15b InsO

Regress beim Steuerberater? Mit Blick auf die zuvor dargestellten erheblichen Risiken und auch potentiellen Haftsummen bei einer Inanspruchnahme gem. § 64 GmbHG a.F./§ 15b InsO stellt sich für den in Anspruch genommenen GF schnell die Frage, ob er etwaige bei ihm durch eine Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters eingetretene "Schäden" nicht beim Steuerberater regressieren k...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mittelbare Haftung des Steu... / d) Weitere Fragen bei etwaiger Inanspruchnahme des Steuerberaters

Unabhängig von der Frage, ob und inwieweit der Steuerberater in einer solchen Konstellation pflichtwidrig gehandelt hat, stellen sich bei einer etwaigen Inanspruchnahme des Steuerberaters durch den GF zahlreiche weitere Fragen: Hätte die Geschäftsführung bei korrekten Hinweisen zur Insolvenzreife tatsächlich Insolvenzantrag gestellt? Hierfür besteht grundsätzlich keine Vermut...mehr

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Mittelbare Haftung des Steu... / V. Abtretung von Ansprüchen des GF gegen den Steuerberater an den Insolvenzverwalter

Wie eingangs bereits dargelegt, hat sich bei den Insolvenzverwaltern teilweise die Praxis durchgesetzt, nicht den Insolvenzvertiefungsschaden der Schuldnerin gegenüber dem Steuerberater geltend zu machen, sondern aus abgetretenem Recht die (vermeintlichen) Ansprüche der Geschäftsführung gegenüber dem Steuerberater. Die wirksame Abtretung solcher Ansprüche birgt zahlreiche rec...mehr

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Mittelbare Haftung des Steu... / I. Ausgangssituation

Haftung gegenüber dem Insolvenzverwalter: Spätestens seit dem BGH-Urteil vom 26.1.2017[1] steht außer Zweifel, dass ein Steuerberater für Fehler im Zusammenhang mit der Jahresabschlusserstellung und einer Beratung anlässlich einer Insolvenzreife einer GmbH gegenüber dem Insolvenzverwalter für während der Insolvenzreife eingetretene Schäden haften kann. Haftung gegenüber der G...mehr

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Mittelbare Haftung des Steu... / [Ohne Titel]

Tobias Kordes, LL.M., RA/FASt[*] Befindet sich die GmbH in der Krise, tritt die Geschäftsführung regelmäßig in engen Austausch mit dem steuerlichen Berater. Wird die Insolvenzreife fehlerhaft beurteilt, bestehen erhebliche Haftungsrisiken für den Steuerberater und die Geschäftsführung. Diese Risiken bestehen bereits dann, wenn Geschäftsführung und Steuerberater sich gar nicht...mehr

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Mittelbare Haftung des Steu... / VI. Fazit

In Krisensituationen der GmbH entwickeln sich regelmäßig erhebliche Haftungsrisiken für den Steuerberater, der mit der Buchführung und/oder Jahresabschlusserstellung beauftragt ist. Erteilt er hier fehlerhafte Auskünfte im Hinblick auf eine etwaige Insolvenzantragsverpflichtung, bestehen erhebliche Haftungsrisiken gegenüber der GmbH bzw. gegenüber dem späteren Insolvenzverwalt...mehr

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Mittelbare Haftung des Steu... / 2. Haftung wegen fehlerhafter Bilanzierung bei unerkannter Krisensituation

Fehlendes Problembewusstsein: Haftung nach Grundsätzen des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter? Eine andere Frage ist die, ob der Steuerberater gegenüber der Geschäftsführung einer GmbH wegen bei dieser nach § 64 GmbHG a.F./§ 15b InsO eingetretener Schäden auch dann nach den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter haftet, wenn z.B. über Jahr...mehr

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Mittelbare Haftung des Steu... / c) Mandatsniederlegung?

Reagiert die Geschäftsführung der GmbH bei erkannter (potentieller) Insolvenzreife nicht und ist sie auch nicht bereit, individuelle Vereinbarungen zur Haftung abzuschließen, muss in solchen Situationen eine Mandatsniederlegung in Betracht gezogen werden. Beraterhinweis Keineswegs sollte das Mandat bei erteilten Hinweisen ohne entsprechende Reaktion der Geschäftsführung einfa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mittelbare Haftung des Steu... / 1. Drei denkbare Haftungskonstellationen

Sehr schnell wird der Fokus – neben der Geschäftsführung – auf den steuerlichen Berater der GmbH gelenkt und gefragt, ob bei der steuerlichen Beratung – insbesondere im Zusammenhang mit der Jahresabschlusserstellung oder in einer Krisensituation – Fehler unterlaufen sind. Denkbar sind im Wesentlichen drei Haftungskonstellationen:mehr

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Mittelbare Haftung des Steu... / 1. Erstattungsanspruch eigener Art

Kein Schadensersatzanspruch: Die Haftung des GF nach § 15b InsO bzw. § 64 GmbHG a.F. setzt keinen Schaden der Gesellschaft voraus. Vielmehr handelt es sich um einen Erstattungsanspruch eigener Art[12] auf Erstattung jeder einzelnen masseschmälernden Zahlung. Haftungsobergrenze in § 15b Abs. 4 S. 2 InsO: Gemäß § 15b Abs. 4 S. 2 InsO wird die Ersatzpflicht nunmehr zwar beschrän...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mittelbare Haftung des Steu... / III. Haftung des Geschäftsführers nach § 64 GmbHG a.F./§ 15b InsO

Die Geschäftsführung trifft in Krisensituationen ebenfalls ein erhebliches Haftungsrisiko. Um die sich daraus ergebenden Risiken für den mit der Feststellung des Jahresabschlusses/der Buchhaltung beauftragten Steuerberater zu verstehen, wird an dieser Stelle kurz auf das Haftungskonzept für die Geschäftsführerhaftung eingegangen. Gemäß § 15b Abs. 1 InsO dürfen u.a. Geschäftsf...mehr

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Mittelbare Haftung des Steu... / b) Vertragliche Haftungsbegrenzung gegenüber dem GF als Dritten?

In Konstellationen wie der vorliegenden stellt sich regelmäßig die Frage, ob man durch vertragliche Vereinbarungen die Haftung gegenüber dem GF als Dritten begrenzen kann. Beachten Sie: Generell besteht bei einer vollständigen Freizeichnung im Rahmen von allgemeinen Auftragsbedingungen (AGB) die Gefahr einer Intransparenz (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB) bzw. einer überraschenden Klaus...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesundheitsgerechtes Führen... / 4.2 Ablehnende Haltung der Geschäftsleitung

Geschäftsführer sorgen sich um die wirtschaftliche Situation ihres Betriebs. Sie fürchten, dass Projekte zum Gesundheitsmanagement in erster Linie Geld kosten. Und tatsächlich kann es einige Jahre dauern, bis sich die Kosten amortisiert haben. Man sollte sich nicht verleiten lassen, mit der Verbesserung der Anwesenheitsquote (als einzigem Argument) zu werben. Die Effekte ges...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mittelbare Haftung des Steu... / a) Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Für diese Konstellation hat der BGH bereits mit Urteil vom 14.6.2012[20] entschieden, dass GF (und Gesellschafter) in den Schutzbereich eines zwischen einer GmbH und einem Steuerberater geschlossenen Vertrages einbezogen werden können und insoweit eine Haftung des Steuerberaters gegenüber der Geschäftsführung nach den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mittelbare Haftung des Steu... / 1. Haftung wegen Pflichtverletzungen bei erkannter Krisensituation

a) Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter Für diese Konstellation hat der BGH bereits mit Urteil vom 14.6.2012[20] entschieden, dass GF (und Gesellschafter) in den Schutzbereich eines zwischen einer GmbH und einem Steuerberater geschlossenen Vertrages einbezogen werden können und insoweit eine Haftung des Steuerberaters gegenüber der Geschäftsführung nach den Grundsätzen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Maßgebender Jahresabschluss für die Feststellung

Rn. 4 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 8 Abs. 2 PublG stellt klar, dass auch ein anderes Gremium als die gesetzlichen Vertreter (z. B. die Gesellschafterversammlung) bei der Feststellung des JA an dieselben Vorschriften gebunden ist, die die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des JA hinsichtlich Inhalt, Gliederung und Bewertung zu beachten haben. Die Geschäftsführung hat ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesundheitsgerechtes Führen... / 3.1 Planung unter Einbezug der betrieblichen Akteure

Ein Projekt zum betrieblichen Gesundheitsmanagement ist umso erfolgreicher, je mehr betriebliche Akteure von Beginn an mit im Boot sind. So ist es z. B. sinnvoll, auf den Arbeitsschutzausschuss zurückzugreifen. Er kann die Grundlage für einen Arbeitskreis Gesundheit sein, dem u. U. weitere Mitglieder angehören, z. B. die Gleichstellungsbeauftragte oder Sozialberater. Dieser ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Normzweck

Rn. 13 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 17 PublG soll die Richtigkeit und Vollständigkeit jener Erklärungen durch Strafandrohung sicherstellen, die durch die in § 17 PublG genannten gesetzlichen Vertreter bzw. Inhaber eines UN über dessen Verhältnisse abzugeben sind. Diese Informationen dienen der Kontrolle der Vermögenslage eines UN und damit auch der Geschäftsführung, daher ver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Form der Feststellung, Zuständigkeit und Frist

Rn. 2 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Feststellung erfolgt durch Beschluss. Formvorschriften dafür können durch das Gesetz oder Gesellschaftsvertrag/Satzung vorgesehen sein. Bei einem Einzelkaufmann kommt die Feststellung durch die Unterschrift auf dem JA zustande oder auch durch konkludentes Handeln, wie z. B. Beifügung des JA zur Steuererklärung (vgl. auch HdR-E, HGB § 245)....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Fehlende Bestellung

Rn. 3 Stand: EL 36 – ET:06/2022 Der AP muss beim Abschluss der Prüfung bestellt sein, also spätestens bei Vorlage des Prüfungsberichts (zusammen mit dem BV) an das zuständige UN-Organ (vgl. § 6 Abs. 1 PublG i. V. m. § 321 Abs. 5). Zu diesem Zeitpunkt darf die Bestellung noch nicht widerrufen sein. Eine Kündigung des Prüfungsmandats durch den AP vor Beendigung der Prüfung hebt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Fehlerhafte Beauftragung

Rn. 5 Stand: EL 36 – ET:06/2022 Im Fall eines gesetzlich (vgl. z. B. nach §§ 1, 3, 6f. MitbestG) oder freiwillig aufgrund der Satzung gebildeten AR, soweit er eine Kompetenz entsprechend § 111 AktG hat, erfolgt die Auftragserteilung an den AP durch den AR (vgl. § 318 Abs. 1 Satz 4). Eine in dieser Situation fehlerhafte – z. B. durch die Geschäftsführung erfolgte – Auftragsert...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf... / 1. Gesamthandsvermögen de lege lata

Das Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft ergibt sich de lege lata aus §§ 718, 719 und 738 BGB.[33] Auf diese Vorschriften rekurrieren auch etwa die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf eine OHG[34] oder KG[35] – soweit dort nichts anderes geregelt ist.[36] § 718 Abs. 1 BGB enthält eine Legaldefinition des Gesellschaftsvermögens, welches die Beiträge der Gesellschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 2.3 Entrichtungspflichtiger

Rz. 18 Auch wer eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat ist Stpfl. Nach § 43 S. 2 AO kann die Steuerzahlungspflicht durch Gesetz vom Steuerschuldner auf einen Dritten übertragen werden. Dementsprechend kann der Entrichtungspflichtige nicht zugleich auch Steuerschuldner sein, da er als Dritter und gerade nicht als Berechtigter oder Verpflichtet...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Begriff der Selbsterstellung in Abgrenzung zum Erwerb

Rn. 28 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Aktivierungswahlrecht des § 248 Abs. 2 Satz 1 kommt nur für immaterielle VG des AV in Frage, die selbst erstellt wurden. Erworbene immaterielle VG des AV sind indes aufgrund des Vollständigkeitsprinzips gemäß § 246 Abs. 1 Satz 1 grds. zu aktivieren. Dementsprechend sind Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten und vergleichbare imm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Ausschüttungssperre nach § 30 GmbHG

Rn. 304 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Neben der handelsrechtlichen Ausschüttungssperre existiert im Gesellschaftsrecht eine weitere unmittelbare Ausschüttungssperre in § 30 GmbHG. Diese Vorschrift stellt die zentrale Gläubigerschutzbestimmung zur Erhaltung des Stammkap. im GmbH-Recht dar und "ist als wichtigste Grundlage der Kapitalerhaltung wesentlich für den das ganze GmbH-Rec...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf... / 1. Einfluss auf das duale Besteuerungssystem?

Durchbrechung von Transparenz- und Trennungsprinzip? Fraglich erscheint in diesem Fall, ob durch die Abschaffung des Gesamthandsvermögens in erster Linie das duale Besteuerungssteuersystem – sprich die Unterscheidung zwischen Transparenz- und Trennungsprinzip [84] – durchbrochen wird; schließlich soll das Vermögen einer Personengesellschaft künftig eigenes Gesellschaftsvermög...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Normzweck

Rn. 1 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 331 verdrängt (vgl. HdR-E, Einf HGB §§ 331–335c, Rn. 15) in seinem Anwendungsbereich § 400 AktG sowie andere Sanktionsvorschriften im GmbHG, GenG, VAG etc., ist also lex specialis. § 331 Nr. 1 und 2 erstrecken sich auch auf den Zwischen- (vgl. § 340a Abs. 3) und Konzernzwischenabschluss (vgl. § 340i Abs. 4) von Kreditinstituten (vgl. im Übri...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Folgen des Ukraine Kriegs: ... / 5 Wie werden übertragene Anteile im Konzernabschluss behandelt?

Im Konzernabschluss wäre die Übertragung der Anteile auf einen anderen Eigentümer als erfolgswirksame Entkonsolidierung zu behandeln, da das Tochterunternehmen aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden ist. Sollten die Anteile weiter vom Mutterunternehmen oder einem Tochterunternehmen gehalten werden, so käme durch die Sanktionsmaßnahmen ein Einbeziehungswahlrecht nach § 296...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.1.2 Besonderheiten

Die Beiratstätigkeit ist keine Tätigkeit, die der Steuerberater "nebenbei" ausführen kann. In der Regel wird von jedem Beiratsmitglied sorgfältige und aktive Mitarbeit gefordert. Der Steuerberater muss daher ausreichend Zeit und Interesse haben, um sich den vielfältigen Aufgaben eines Beiratsmitglieds widmen zu können. Praxis-Tipp Vereinbarungen eingehend prüfen Vor der Bestel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2.2 Besonderheiten

Wichtig Interessenkollision droht Berufsrechtlich ist dem Steuerberater die Tätigkeit untersagt – Gefahr der Interessenkollision – wenn er die Gesellschaft in steuerlichen Angelegenheiten vertritt. Zu beachten ist auch nach §§ 114, 113 AktG, dass Beratungsverträge zwischen einer AG und einem Unternehmer, der Mitglied des Aufsichtsrats ist, nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2.1 Wesentliche Inhalte

Die Mitwirkung in einem Aufsichtsrat ist für den Steuerberater zulässig, soweit sie sich auf die wirtschaftsberatende Tätigkeit beschränkt. Jegliche gewerbliche Tätigkeit muss unterbleiben, genauso wie die Übernahme von Aufgaben, die zur laufenden Geschäftstätigkeit gehören. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands (§ 84 AktG)[1] und beruft sie ab.[2] Rechtsgrun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafterbeschlüsse: R... / 3 Gesellschafterbeschlüsse einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Für die Beschlussfassung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), auch BGB-Gesellschaft genannt, gelten weitestgehend die gleichen Regelungen wie bei der OHG oder einer KG. Eine Ausnahme gilt für außergewöhnliche Geschäftsführungsmaßnahmen, für die bei einer GbR gesetzlich kein Beschluss vorgeschrieben ist. In einer GbR erfolgt die Geschäftsführung gemeinschaftlich. Somi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafterbeschlüsse: R... / 8 Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Alle Gesellschafter von Personengesellschaften und Personenhandelsgesellschaften müssen sich mit dem Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) auseinandersetzen.[1] Es tritt – überwiegend – am 1.1.2024 in Kraft. Neuregelungen betreffen nicht nur neu zu gründende Personen(handels)gesellschaften, sondern vor allem auch bereits bestehende Personen(handels)gesellsc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafterbeschlüsse: R... / 5 Gesellschafterbeschlüsse einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Beschlüsse der Gesellschafter einer GmbH werden üblicherweise im Rahmen einer Gesellschafterversammlung gefasst.[1] Eine Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahren ist – abgesehen von einigen Ausnahmen – ebenfalls möglich. Eine Satzungsregelung, die vorsieht, dass Beschlüsse der Gesellschafter auch außerhalb von Versammlungen schriftlich, mündlich und fernmündlich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafterbeschlüsse: R... / 2 Gesellschafterbeschlüsse einer Kommanditgesellschaft

In einer Kommanditgesellschaft (KG) ist für die Durchführung von Grundlagengeschäften (Änderung des Gesellschaftsvertrags, Aufnahme neuer Gesellschafter, Wahl des Abschlussprüfers, Bestellung/Bindung/Abberufung von Liquidatoren, Auflösung der Gesellschaft u. a.) sowie von außergewöhnlichen Geschäftsführungsmaßnahmen (Einrichtung von Zweigniederlassungen, Aufnahme/Kündigung s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 282 Medizin... / 2.4 Vorstand (Abs. 4)

Rz. 14f Der Vorstand hat 2 Mitglieder und besteht aus dem Vorsitzenden und einem Stellvertreter, die vom Verwaltungsrat gewählt werden (Satz 1). Beide führen die Geschäfte des MD Bund, soweit nicht der Verwaltungsrat zuständig ist (Satz 2). Sie vertreten den MD Bund gerichtlich und außergerichtlich. Beide Personen sind nach der Satzung einzeln geschäftsführungs- und vertretu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafterbeschlüsse: R... / 6 Gesellschafterbeschlüsse einer Aktiengesellschaft

Die Gesellschafter einer AG sind die Aktionäre, die mindestens einmal jährlich im Rahmen einer Hauptversammlung zusammentreffen und auf dieser Hauptversammlung verschiedene Beschlüsse fassen. Die ordentliche Hauptversammlung findet einmal jährlich innerhalb der ersten acht Monate des Geschäftsjahres statt. Alle anderen Hauptversammlungen sind außerordentlich. Hinweis Virtuell...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafterbeschlüsse: R... / 1 Gesellschafterbeschlüsse einer Offenen Handelsgesellschaft

An der Beschlussfassung der Offenen Handelsgesellschaft (OHG)[1] sind grundsätzlich alle Gesellschafter beteiligt. Sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes regelt, gelten keine Formvorschriften, d. h., zur Beschlussfassung ist keine Gesellschafterversammlung notwendig, die Gesellschafter können ihre Stimmen formfrei telefonisch oder schriftlich abgeben. Die erforderlich...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 2.1.1.3. Organisation, Vertretung und Geschäftsführung der Stiftung

Rz. 30 Im Dreiecksverhältnis von Stiftungszweck, Stiftungsvermögen und Stiftungsorganisation ist die Organisation dasjenige Element, das der Stifter mit großer Flexibilität gestalten kann. Mehr noch als jede Satzungsbestimmung erhält das Geschäftsführungsorgan der Stiftung Leitplanken für seine Tätigkeit durch den Stiftungszweck, für den Mittel zu verwenden sind, und durch d...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.2.8.2 Materielle Satzungsmäßigkeit

Rz. 233 Bereits § 59 Abs. 1 HS 2 AO bestimmt, dass die tatsächliche Geschäftsführung mit den Satzungsvorschriften übereinstimmen muss, d. h. dass die formal in der Satzung festgelegte steuerbegünstigte Zweckverfolgung tatsächlich durchgeführt bzw. "gelebt" wird. Diese materielle Satzungsmäßigkeit wird in § 63 AO konkretisiert. Rz. 234 Vor allem die satzungsmäßige Verwendung d...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 11.1.3 Der exemplarische Anwendungsfall

Rz. 443 Nachfolgendes Beispiel verdeutlicht das Gründungsstadium einer Stiftung. Praxis-Beispiel Das Firmenimperium (Steuerwert: 15 Mio. EUR) des M soll nicht sang- und klanglos untergehen. Geplant ist eine inländische Stiftung, deren Erträge – wenn möglich – je zur Hälfte N1 und N2, seinen beiden Neffen sowie zur anderen Hälfte den Freunden F1–F10 zukommen. N1 und N2 sind in...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.2.3 Vermögensverwaltende Familiengesellschaft als Gestaltungsinstrument

Rz. 563 Vermögensverwaltende Familiengesellschaften stellen ein in den letzten Jahren immer beliebter werdendes Instrumentarium dar, um Privatvermögen, insb. Immobilienbestände oder Wertpapierdepots, peu à peu auf die nächste Generation zu übertragen. Der Charme dieser Gestaltung liegt darin, dass die Möglichkeit besteht, das private Familienvermögen im Wege der vorweggenomm...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.2.8 Satzungsmäßigkeit

Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung müssen eine satzungsmäßige Grundlage haben (formelle Satzungsmäßigkeit) und sich in der tatsächlichen Geschäftsführung widerspiegeln (materielle Satzungsmäßigkeit). 7.2.8.1 Formelle Satzungsmäßigkeit Rz. 230 Die o. g. materiellen Anforderungen der §§ 52 bis 57 AO müssen in der Satzung der Körperschaft gem. § 59 AO inhaltlich aufgenommen ...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.1.1 Begriff

Rz. 152 Eine besondere Gestaltungsvariante der Stiftung bürgerlichen Rechts ist der Einsatz der Stiftung mit dem Zweck der langfristigen Bindung von Vermögen und der Familie des Stifters zur Versorgung der Familienmitglieder. Die Familienstiftung ist vom BGB nicht als eigenständiger Stiftungstypus vorgesehen. Sowohl das Steuerrecht als auch die Stiftungsgesetze vieler Länder...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 8.1.2 Liechtensteinische Stiftung

Rz. 257 Ein noch stärker liberalisiertes Recht bietet das Fürstentum Liechtenstein hinsichtlich der Familienstiftung an. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in Art. 552 des Personen- und Gesellschaftsrechts (§§ 1 bis 41) (LGBl Nr. 4 vom 19. Februar 1926, vollständig revidiert durch LGBl. 2008/220). Auch die liechtensteinische Stiftung kann als eigennützige Stiftung allei...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 2.1.2.5 Sonderrechte des Stifters

Rz. 51 Soweit die rechtliche Eigenständigkeit der Stiftung nicht gefährdet wird, können dem Stifter Sonderrechte in der Satzung eingeräumt werden. Neben Informations- und Vetorechten, z. B. bei von der Stiftung beschlossenen Satzungsänderungen, kann der Stifter sich vorbehalten, auf die personelle Zusammensetzung der Stiftungsgremien sowie auf die Art und Weise der Geschäfts...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.2.9 Folgen der Aberkennung der Gemeinnützigkeit

Rz. 237 Nur wenn eine Körperschaft steuerbegünstigte Zwecke verfolgt, gelten die §§ 51ff. der AO (§ 51 Satz 1 AO). Wird die Gemeinnützigkeit nicht beantragt bzw. aberkannt, sind die Steuerbefreiungsvorschriften der jeweiligen Einzelsteuergesetze und der §§ 51ff. AO nicht bzw. nicht mehr anzuwenden. Die KSt-Befreiung einer Körperschaft, die nach ihrer Satzung steuerbegünstigt...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.7.2 Paketzuschlag (§ 11 Abs. 3 BewG)

Rz. 65 Die Regelungen zum Paketzuschlag sind zu beachten (§ 11 Abs. 3 BewG). Ein solcher ist vorzunehmen, wenn der gemeine Wert der zu bewertenden Anteile höher ist als der Wert, der den Beteiligungscharakter der zu bewertenden Anteile nicht berücksichtigt. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn ein Gesellschafter mehr als 25 % seiner Anteile auf einen oder mehrere Erwerber über...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.2.4.4. Mittelverwendung und steuerbegünstigte Zwecke im Ausland

Rz. 216 Grundsätzlich können steuerbegünstigte Zwecke auch im Ausland verwirklicht werden. Eine Förderung der Allgemeinheit i. S. v. § 52 AO setzt nicht voraus, dass die Fördermaßnahmen Bewohnern oder Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland zugutekommen. Erforderlich ist nur, dass die Verwirklichung im Ausland der Förderung staatspolitischer Ziele der Bundesrepublik...mehr