Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafterdarlehen

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.2.2.5 Sonderfall: Gesellschafterdarlehen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Var. 2)

Rn 46 Die Privilegierung von Zins- und Tilgungsleistungen in einem Folgeinsolvenzverfahren über das Vermögen des Kredit nehmenden Unternehmens gilt auch für die Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen und Zahlungen auf Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen. Damit ist dem Insolvenzverwalter in einem Folgeinsolvenzverfahren das i...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.2.2.3.2 Vorliegen eines "neuen" Kredits

Rn 29 Es ergibt sich unmittelbar aus dem Sinn und Zweck des § 2 Abs. 1 Nr. 2 COVInsAG, nämlich dem Zweck der Motivation zur Kreditvergabe in der aktuellen COVID-19-Krise, dass nur neue Kredite privilegiert werden. Ein bislang nicht engagierter Kreditgeber, der fresh money ausreicht, fällt als eindeutiger Kandidat mit seinem neu ausgereichten Kredit unter das Privileg des § 2...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.2.1.1 Hürden bei der Kreditvergabe in der Krise

Rn 16 Angesprochen sind im Einzelnen insbesondere folgende Hürden bei der Kreditvergabe in der Krise: Die Risiken aus der Insolvenzanfechtung, insbesondere die Anfechtung von erlangten Zins- und Tilgungsleistungen in einer Folgeinsolvenz oder auch die Anfechtung von Sicherheiten, die in der aktuellen COVID-19-Krise bestellt wurden. Insbesondere in den Fällen, in denen bereits...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 1. Normzweck

Rn 1 Das Ziel des COVInsAG ist es, die Fortführung von Unternehmen zu ermöglichen und zu erleichtern, und zwar auch dann, wenn die Unternehmen infolge der COVID-19-Pandemie insolvent geworden sind oder wirtschaftliche Schwierigkeiten haben, wörtlich heißt es:[1] Hinweis "Den betroffenen Unternehmen und ihren organschaftlichen Vertretern soll Zeit gegeben werden, um die notwen...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / Gesetzestext

(1) 1Soweit nach § 1 Absatz 1 die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags ausgesetzt ist,mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.1.2 Zahlungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang

Rn 7 Von der Regelung des § 2 Abs. 1 Nr. 1 COVInsAG sollen nach dessen Wortlaut nur solche Zahlungen erfasst werden, die im ordnungsgemäßen Geschäftsgang erfolgen. Die Formulierung "im ordnungsgemäßen Geschäftsgang" ist dabei auslegungsbedürftig.[4] Der Sinn und Zweck des § 2 COVInsAG ist insofern die Privilegierung des Geschäftsleiters.[5] Dieser soll in seiner Handlungsfre...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.2.5 Teilwertabschreibung auf die Organbeteiligung

Rz. 182 Eine Teilwertabschreibung ist steuerrechtlich immer dann möglich, wenn der Teilwert unter den Buchwert gesunken ist und eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt.[1] Gem. R 14.7 Abs. 3 KStR 2015 ist eine Teilwertabschreibung im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG auf die Organbeteiligung bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen grundsätzlich möglich. Kein...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Zweck und Struktur des Anhangs

Tz. 174 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 IAS 1 enthält spezifische Vorschriften zur Struktur des Anhangs, zu den im Anhang aufzuführenden Angaben und zur Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Nach IAS 1.112 hat der Anhang folgende Informationen zu enthalten: Informationen zu den Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses und die besonderen Rechnungslegungsmethoden (...mehr

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GmbH: Überschuldung - Anzei... / 3.2.3 Nicht zu berücksichtigen: Eigenkapital und "spezielles" Fremdkapital

Auf der Passivseite des Überschuldungsstatus tauchen nur die Positionen auf, die von der Gesellschaft auch bezahlt werden müssen. Dazu gehört nicht das Eigenkapital, da dieses im Insolvenzfall nicht befriedigt wird. Damit verschwinden das Stammkapital, die freien Rücklagen, Gewinnvorträge, der Jahresüberschuss und die Sonderposten aus der Bilanz. Zu beachten ist auch Folgende...mehr

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GmbH: Überschuldung - Anzei... / 6 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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GmbH: Überschuldung - Anzei... / Einführung

Jedes Jahr gehen in der gesamten Europäischen Union (EU) rund 200.000 Unternehmen in Konkurs, was zu 1,7 Millionen Arbeitsplatzverlusten führt. Deshalb sollen Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten in Zukunft so früh umstrukturiert werden können, dass Insolvenzen und Entlassungen möglichst vermeidbar werden. Bislang werden Insolvenzen nach dem Recht des Sitzstaates des ...mehr

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GmbH: Überschuldung - Anzei... / 3.3 Daten aus der Buchhaltung heranziehen

Die Handelsbilanz kommt aus der Buchhaltung. Die dort gebuchten Konten werden verdichtet und zur Handelsbilanz zusammengestellt. Für die Aufstellung des Überschuldungsstatus müssen die einzelnen Positionen der Handelsbilanz auf der Grundlage der einzelnen Kontoinformationen korrigiert werden. Dazu sind Daten aus anderen Bereichen notwendig.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage OT / 3.3 Zeilen 14–14a

In diesen Zeilen wird das dem Organträger zuzurechnende Einkommen um Einkunftsteile bereinigt, die einer rechtsformabhängigen Steuerbefreiung unterliegen. Nach der Bruttomethode des § 15 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 KStG sind diese Steuerbefreiungen nicht auf der Ebene der Organgesellschaft, sondern der des Organträgers anzuwenden. Es ist also erst auf der Ebene des Organträgers anha...mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 3.3 Betriebsausgaben im Einzelnen

Rz. 1077 [Waren, Roh- und Hilfsstoffe → Zeile 26] Die Kosten für Waren, Roh- und Hilfsstoffe (einschließlich Nebenkosten) sind Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Zahlung. Davon ausgenommen sind die AK oder HK für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere u. Ä., für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens. Diese sind erst bei Zufluss des Veräußerungserlöses od...mehr

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Nachrangdarlehen: Rechtsgru... / 2.3 Überschuldungsbilanz

Der Geschäftsführer einer GmbH muss gem. § 15a InsO., wenn die GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet ist, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit[1] oder Überschuldung[2] Insolvenzantrag stellen, um seine persönliche Haftung zu vermeiden.[3] Zweck einer Überschuldungsbilanz besteht darin, alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Schuldners zu ermitt...mehr

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Risiken für Gesellschafter bei Stellung von Kreditsicherheiten in der Insolvenz der Gesellschaft

Zusammenfassung Nimmt eine Gesellschaft ein Drittdarlehen auf, stellt häufig der Gesellschafter die Sicherheiten. Das kann in der Insolvenz der Gesellschaft dazu führen, dass der Gesellschafter auch für Rückzahlungen auf das Drittdarlehen haftet. Hintergrund Die Beklagte ist die alleinige Gesellschafterin der später insolventen E. GmbH (nachfolgend "Schuldnerin"). Der Schuldne...mehr

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Nachrangdarlehen: Rechtsgru... / 3.2 Investorenseite (Darlehensgeber)

Demnach ist die Darlehenssumme beim Darlehensgeber, der diese im Rahmen seines Unternehmens überlässt, in der Steuerbilanz als Forderung (sonstiger Vermögensgegestand) mit den Anschaffungskosten (Nennbetrag) gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusetzen. Der Nennbetrag muss auch dann angesetzt werden, wenn der Auszahlungsbetrag aufgrund eines Disagios darunter liegt. In Höhe der Dif...mehr

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ZErb 12/2020, Gewinne und G... / V. Handlungsempfehlung und Formulierungsvorschlag

In Hinblick auf die Streitanfälligkeit der Verteilung von Gewinnen und Gewinnvorträgen zwischen Erben und Vermächtnisnehmer und in Hinblick auf etwaige Liquiditätsprobleme, die entstehen können, wenn Erben ungeplant Gewinne für sich beanspruchen und womöglich vor Vermächtniserfüllung noch entsprechende Ausschüttungen beschließen, ist dem Erblasser zunächst zu raten, klare un...mehr

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Finanzierungsmöglichkeiten:... / 2.4 Mezzanine-Kapital

Durch den Einsatz von Mezzanine-Kapital können mittelständische Unternehmen ihre Eigenkapitalquote erhöhen und damit ihr Rating sowie ihre Bonität verbessern und sich im Ergebnis aus einer gestärkten Position heraus den sich schwieriger werdenden Marktverhältnissen stellen. Der Eigenkapitalcharakter ergibt sich daraus, dass das Mezzanine-Kapital am unternehmerischen Erfolg w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Gesellschafterdarlehen gemäß § 3c Abs 2 S 2–5 EStG

1. Zielsetzung der Vorschrift Rn. 70 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach der seinerzeitigen Verwaltungsauffassung zu § 3c Abs 2 EStG aF konnten BV-Minderungen aufgrund eines Forderungsverzichts oder einer Teilwertabschreibung auf nicht fremdüblich ausgestaltete Darlehen lediglich zu 60 % geltend gemacht werden, da ein "wirtschaftlicher Zusammenhang" mit teilweise steuerfreien Bet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Beteiligung bis zu 25 %

Rn. 83 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Unklar ist, ob bei einer Beteiligungshöhe bis zu 25 % das Teilabzugsverbot keine Anwendung findet oder ob die von der FinVerw festgelegten Grundsätze zur alten Rechtslage weiterhin zu beachten sind (BMF v 23.10.2013, BStBl I 2013, 1269). Nach überwiegender Ansicht ist von einer Weiteranwendung der Grundsätze der FinVerw auszugehen, sodass Su...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Förster, BA-Abzug bei Schachteldividenden, DStR 1994, 643; Lang/Seer, der BA-Abzug im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs gemeinnütziger Körperschaften, FR 1994, 521; Eilers/Wienands, StSenkG: Besteuerung der Dividendeneinnahmen von Körperschaften nach der Neufassung von § 8b Abs 1 KStG, GmbHR 2000, 957; Blumers/Beinert/Witt, Unternehmenskaufmodelle nach der Steuerr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Darlehen im PV des StPfl

Rn. 94 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Da § 3c Abs 2 S 2 EStG nur für Anteile an KapGes im BV des StPfl gilt, fallen unter die Neuregelung nicht Gesellschafter mit Anteilen an einer KapGes im PV nach § 17 EStG (so auch Levedag in Schmidt, § 3c EStG Rz 15, 39. Aufl). Grds unterliegen alle Einkünfte aus Darlehen der AbgSt, was zu einem Abzugsverbot der WK nach § 20 Abs 9 EStG führt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 60 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 In persönlicher Hinsicht ist die Vorschrift des § 3c Abs 2 EStG anwendbar für alle natürlichen Personen, die unmittelbar oder mittelbar über eine PersGes an einer Körperschaft beteiligt sind. Soweit Körperschaften an anderen KapGes beteiligt sind, ist die Anwendung des § 3c Abs 2 S 1 EStG durch die Regelung des § 8b Abs 3 S 2 u Abs 5 S 2 KSt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Abtretung der Darlehensforderung mit Verlust

Rn. 100 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Verkauft der Gesellschafter seine Darlehensforderung unter dem Nennwert, so ist der Verlust nur zu 60 % abziehbar.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Darlehensgewährung

a) Darlehen im BV des StPfl Rn. 91 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach dem Wortlaut des § 3c Abs 2 S 2 EStG nF muss das Darlehen von einem StPfl hingegeben werden, der zu mehr als 25 % an einer Körperschaft beteiligt ist. Bei Darlehensvergabe einer KapGes an die Tochtergesellschaft ist § 8b Abs 3 S 4 KStG vorrangig anzuwenden. Im Gegensatz zu § 8b Abs 3 S 4 KStG ist nicht auf den...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Darlehensforderung

Rn. 85 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Der Begriff Darlehensforderung erfasst alle Rückzahlungsansprüche aus einer Darlehensgewährung gemäß § 488 BGB. Die Dauer des Darlehens ist unerheblich. Die Vorschrift des § 3c Abs 2 S 2 EStG nF gilt für verzinsliche und unverzinsliche Darlehen (Rengers in Blümich, § 8b KStG Rz 296, 150. EL).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Teilwertabschreibung auf die Darlehensforderung

Rn. 97 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Voraussetzung ist, dass die Teilwertabschreibung dem Grunde nach zulässig ist ( Pung in D/P/M, § 3c EStG Rz 88, 84. EL). Nach § 253 Abs 3 S 5 HGB idF BilRUG setzt eine Teilwertabschreibung auf die Darlehensforderung eine voraussichtlich dauernde Wertminderung voraus (zur Teilwertabschreibung s auch BMF 16.07.2014, BStBl I 2014, 1162 Rz 20).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Inanspruchnahme von Sicherheiten

Rn. 86 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach dem Wortlaut des § 3c Abs 2 S 2 EStG fallen hierunter alle Fallgestaltungen, bei denen der StPfl für ein von der Körperschaft aufgenommenes Darlehen eine Sicherheit leistet. Nach der Parallelregelung gemäß § 8b Abs 3 KStG zählen zu den Sicherheiten zB Bürgschaften, Garantien, "harte" Patronatserklärungen, Grundpfandrechte, Sicherungsübe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Forderungsverzicht durch den Gesellschafter

Rn. 98 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Verzichtet der Gesellschafter auf eine Forderung gegenüber der KapGes, so liegt iHd nicht werthaltigen Teils eine Gewinnminderung iSd § 3c Abs 2 S 2 EStG nF vor. Auf der anderen Seite schlägt die Vorschrift des § 3c Abs 2 S 2 EStG nF nicht auf die darlehensnehmende KapGes durch. Im Ergebnis kann der Gesellschafter nur 60 % des Wertverlusts a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Darlehensgewährung durch nahestehende Personen

Rn. 95 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Im Gegensatz zur entsprechenden Vorschrift des § 8b Abs 3 S 5 KStG besteht keine Abzugsbeschränkung iRd § 3c Abs EStG für die Darlehensgewährung durch nahestehende Personen iSd § 1 Abs 2 AStG (glA Pung in D/P/M, § 3c EStG Rz 91, 84. EL). In persönlicher Hinsicht dehnt § 8b Abs 3 S 5 KStG den Anwendungsbereich auf eine dem wesentlich beteilig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Darlehen im BV des StPfl

Rn. 91 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach dem Wortlaut des § 3c Abs 2 S 2 EStG nF muss das Darlehen von einem StPfl hingegeben werden, der zu mehr als 25 % an einer Körperschaft beteiligt ist. Bei Darlehensvergabe einer KapGes an die Tochtergesellschaft ist § 8b Abs 3 S 4 KStG vorrangig anzuwenden. Im Gegensatz zu § 8b Abs 3 S 4 KStG ist nicht auf den wesentlich beteiligten "Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ausfall der Forderung durch Insolvenz/Liquidation

Rn. 99 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Ist die Forderung aufgrund der Insolvenz bzw Liquidation der KapGes auszubuchen, so findet das Teilabzugsverbot des § 3c Abs 2 S 2 EStG nF Anwendung.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zielsetzung der Vorschrift

Rn. 70 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach der seinerzeitigen Verwaltungsauffassung zu § 3c Abs 2 EStG aF konnten BV-Minderungen aufgrund eines Forderungsverzichts oder einer Teilwertabschreibung auf nicht fremdüblich ausgestaltete Darlehen lediglich zu 60 % geltend gemacht werden, da ein "wirtschaftlicher Zusammenhang" mit teilweise steuerfreien Beteiligungserträgen angenommen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 78 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Vorschrift des § 3c Abs 2 S 2 EStG nF ist nur für natürliche Personen anzuwenden, da für Körperschaften, die eine Beteiligung an einer KapGes halten, die Vorschrift des § 8b Abs 3 S 4ff KStG vorrangig anzuwenden ist. Unklar ist, ob die Vorschrift auch PersGes erfasst, da in der Vorschrift § 3c Abs 2 S 2 EStG nF nur der Begriff "Steuerpfl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Darlehen im Sonder-BV des StPfl

Rn. 93 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Wird das Darlehen durch einen Gesellschafter gewährt (Sonder-BV), der mittelbar über eine PersGes an einer Körperschaft zu mehr als 25 % beteiligt ist, findet das Teilabzugsverbot des § 3c Abs 2 S 2 EStG nF Anwendung (Durchgriff durch die PersGes, Pung in D/P/M, § 3c EStG Rz 90, 84. EL; glA Zaisch, NWB 2015, 2453 (2458)). Dies führt zu einer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Mittelbare Beteiligung durch eine PersGes

Rn. 82 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Es bestehen Zweifel an der Anwendung des § 3c Abs 3 S 2 EStG nF, wenn die Kapitalbeteiligung an der darlehensaufnehmenden Körperschaft im Gesamthandsvermögen einer PersGes gehalten wird. In dieser Konstellation soll quotal durch die PersGes hindurch gerechnet werden ( Pung in D/P/M, § 3c EStG Rz 90, 84. EL), s Rn 92 zu Darlehen im Gesamthands...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 84 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Das Teilabzugsverbot bezieht sich auf BV-Minderungen oder BA im Zusammenhang mit: Darlehensforderungen (§ 3c Abs 2 S 2 EStG nF), der Inanspruchnahme von Sicherheiten (§ 3c Abs 2 S 2 EStG nF), Forderungen aus Rechtshandlungen, die einer Darlehensgewährung wirtschaftlich vergleichbar sind (§ 3c Abs 2 S 4 EStG nF). a) Darlehensforderung Rn. 85 Stand...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Darlehen im Gesamthandsvermögen einer PersGes

Rn. 92 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Anwendung des § 3c Abs 2 S 2 EStG ist derzeit unklar und nicht gerichtlich geklärt, wenn sowohl die Beteiligung als auch die Darlehensforderung im Gesamthandsvermögen einer PersGes gehalten werden. Obwohl die PersGes kein Steuersubjekt ist – § 3c Abs 2 S 2 EStG stellt auf eine Darlehensgewährung "von einem StPfl" ab –, ist aufgrund der t...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Mittelbare Beteiligung durch eine KapGes

Rn. 80 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Abzugsbeschränkung ist auch auf Darlehensgeber anzuwenden, die nur mittelbar an der KapGes beteiligt sind. In Betracht kommt eine mittelbare Beteiligung über eine KapGes oder PersGes. Rn. 81 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Bei einer mittelbaren Beteiligung durch eine KapGes ist erforderlich, dass der Darlehensgeber mit einer durchgerechneten Q...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Rangrücktritt

Rn. 101 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Unklar ist, ob bei einem Rangrücktritt eine Wertminderung des Darlehens vorliegt mit der Folge, dass beim Gesellschafter § 3c Abs 2 S 2 EStG anzuwenden ist. Der BFH hat entschieden, dass bei einem Rangrücktritt das Passivierungsverbot nach § 5 Abs 2a EStG zur Anwendung kommt, wenn die Tilgung der Verbindlichkeit nicht aus dem sonstigen frei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. BV-Minderungen und BA im Zusammenhang mit der Darlehensforderung

Rn. 96 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Eine Gewinnminderung iSd § 3c Abs 2 S 2 EStG nF liegt in folgenden Fällen vor: Teilwertabschreibung, Forderungsverzicht durch den Gesellschafter, Ausfall der Forderung iRd Insolvenz oder Liquidation, Abtretung der Darlehensforderung mit Verlust. a) Teilwertabschreibung auf die Darlehensforderung Rn. 97 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Voraussetzung ist,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Forderungen aus Rechtshandlungen vergleichbar einer Darlehensgewährung

Rn. 87 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Das anteilige Abzugsverbot der Vorschrift des § 3c Abs 2 S 4 EStG nF erstreckt sich auch auf Forderungen aus Rechtshandlungen, die wirtschaftlich mit einer Darlehensgewährung vergleichbar sind. Unklar ist, welche Forderungen von dieser Neuregelung erfasst werden. Nach der Gesetzesbegründung zur entsprechenden Vorschrift des § 8b Abs 3 S 7 KS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Beteiligung von mehr als 25 %

Rn. 79 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Voraussetzung für den Anwendungsbereich der Abzugsbeschränkung ist, dass der Gesellschafter unmittelbar oder mittelbar an der darlehensnehmenden Körperschaft zu mehr als 25 % beteiligt ist. Der Wortlaut der Vorschrift stellt auf die nominelle Beteiligung am Grund- oder Stammkapital ab. Gemäß § 39 AO ist das wirtschaftliche Eigentum maßgeblic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Steuerfreiheit des Wertaufholungsgewinns

Rn. 109 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach § 3c Abs 2 S 5 EStG nF ist ein späterer Wertaufholungsgewinn auf die Forderung steuerfrei, soweit die vorangegangene Gewinnminderung aufgrund des § 3c Abs 2 S 2 EStG nF nicht geltend gemacht werden konnte. Es ist folgerichtig, dass bei einer vorangegangenen Teilwertabschreibung, die steuerlich zu 40 % unbeachtlich war, eine nachfolgend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 73 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Gem Art 16 Abs 1 iVm Art 4 Nr 4 b ZollkodexAnpG trat die neue Fassung des § 3c Abs 2 S 2–6 EStG mit dem Tag der Verkündung des Gesetzes am 30.12.2014 in Kraft (BGBl I 2014, 2417). § 52 Abs 5 S 2 EStG ordnet an, dass die neue Fassung des § 3c Abs 2 EStG erstmals für Wj anzuwenden ist, die nach dem 31.12.2014 beginnen. Für Wj, die vom Kj abwei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Escape-Klausel (Fremdüblichkeit) nach § 3c Abs 2 S 3 EStG

Rn. 102 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Vorschrift des § 3c Abs 2 S 3 EStG nF eröffnet – vergleichbar zu § 8b Abs 3 S 6 KStG – die Möglichkeit, die Fremdüblichkeit der Darlehensvereinbarung nachzuweisen (sog Escape-Klausel). Die Regelung des § 8b Abs 3 S 4ff KStG wurde im Zuge des JStG 2008 neu eingefügt und erfolgte als Reaktion auf die Entscheidung des BFH v 14.01.2009, I R...mehr

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ZErb 11/2020, Darlehensrück... / 1 Gründe

A. Die Parteien streiten um die Rückzahlung eines der Beklagten zu 1) gewährten Darlehens sowie um die Auseinandersetzung des Nachlasses nach der am 17.2.2015 verstorbenen Frau Monika G. (im Folgenden als Erblasserin bezeichnet). Die Erblasserin gewährte der Beklagten zu 1), die erhebliche Verluste erwirtschaftete, ein Gesellschafterdarlehen. Am 18.12.2013 schlossen die Erbla...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Gesellschafterdarlehen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zu Gesellschafterdarlehen s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1040ff.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.9.4 Anteilsveräußerungen

Rz. 185 Veräußerungsvorgänge zwischen den Gesellschaftern einer GmbH & Co. werden für ertragsteuerliche Belange zweckmäßigerweise in Ergänzungsbilanzen dargestellt. Praxis-Beispiel Veräußerungsvorgänge in Ergänzungsbilanzen Kommanditist F hatte der F-GmbH & Co. ein unbebautes Grundstück zur Nutzung überlassen und dafür ein angemessenes Entgelt als Sondervergütung erhalten. Zum...mehr