Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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§ 2 Allgemeiner Teil / 3. Inkassodienstleistungen

Rz. 132 Anm. Abs. 2 zu Nr. 2300 VV RVG[88] sieht zudem einen weiteren besonderen und reduzierten Rahmen vor. Ist Gegenstand der Tätigkeit eine Inkassodienstleistung, die eine unbestrittene Forderung betrifft, kann eine Gebühr von mehr als 0,9 nur gefordert werden, wenn die Inkassodienstleistung besonders umfangreich oder besonders schwierig war. In einfachen Fällen kann nur ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / C. Verfahren

Rz. 11 Über die Anwendung der Bewertungsmethode wird im Rahmen der Feststellung des Grundstückswerts entschieden (im Feststellungsbescheid). Grundsätzlich ist das Finanzamt für die Anwendung einer bestimmten Bewertungsmethode beweispflichtig. Hält der Steuerpflichtige eine andere Bewertungsmethode für zutreffend, ist er beweispflichtig für die Merkmale, an die das Gesetz die...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / XI. Neuregelung des Kulturgutschutzrechts (Abs. 11)

Rz. 16 Durch das Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts vom 31.7.2016[52] wurde das Kulturgutschutzgesetz in Kraft gesetzt. In § 7 Abs. 1 wird ein Verzeichnis national wertvollen Kulturguts eingerichtet, das von den obersten Landesbehörden des Landes gepflegt wird und in dem sich das Kulturgut zum Zeitpunkt der Einleitung des Eintragungsverfahrens befindet. Damit a...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / XV. Erwerb durch verfassungsfeindliche Parteien (Abs. 15)

Rz. 20 Mit dem Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung[65] sollen Parteien, die "zielgerichtet die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland bekämpfen und damit der Beseitigung der Ordnung Vorschub leisten wollen, von der sie profitieren", nicht länger finanzielle Zuwendungen seitens de...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VI. Gewerblich genutzte Wirtschaftsgüter, Nr. 6

Rz. 21 Das Inlandsvermögen umfasst grundsätzlich alle Wirtschaftsgüter eines beschränkt Steuerpflichtigen, die einem inländischen Gewerbebetrieb überlassen sind. Die Nutzungsüberlassung kann sowohl unentgeltlich als auch durch Vermietung oder Verpachtung erfolgen.[70] Die beispielhafte Nennung von Miet- und Pachtverhältnissen im Gesetz selbst stellt insoweit keine Beschränku...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VIII. Hinausschieben der Zahlungsverjährung, Abs. 6

Rz. 53 Die Zahlungsverjährungsfrist für die auf Erwerbe begünstigten Vermögens anfallenden Steuern, für die – ganz oder teilweise – ein Erlass nach § 28a Abs. 1 S. 1 ErbStG gewährt wird bzw. wurde, endet gemäß § 28a Abs. 6 S. 1 ErbStG nicht vor dem Ablauf des fünften Jahres, nach dem das zuständige Erbschaftsteuerfinanzamt von einem Sachverhalt nach § 28a Abs. 4 S. 1 Nr. 1–3...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / XVII. Regelungen zum Brexit (Abs. 17)

Rz. 22 Da z.B. der Erhalt der Verschonungsvergünstigung in § 13a Abs. 3 S. 11 ErbStG nur die Lohnsumme einbezieht, die in einem EU-Mitgliedstaat gezahlt wird, hätte der Brexit ungewollte, weil durch den Erwerber unbeeinflussbare Folgen mit sich gebracht. Entsprechendes gilt für die Entnahmevorschrift des § 13a Abs. 6 i.V.m. § 13b Abs. 1 ErbStG.[67] Aus diesem Grund wurde mit...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VI. Nicht abzugsfähige Schulden und Lasten, Abs. 6

Rz. 62 Schulden und Lasten können nach § 10 Abs. 6 S. 1 ErbStG nicht in Abzug gebracht werden, sofern sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Vermögensgegenständen stehen, die nicht der Besteuerung nach diesem Gesetz unterliegen. Dazu zählen neben Vermögen, das wegen nur beschränkter Steuerpflicht in Deutschland nicht besteuert wird,[81] insbesondere Vermögensgegenstände, w...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Entschädigung und Schadensersatz

Rz. 450 [Autor/Stand] Bei nachträglich als unzulässig festgestellten Ermittlungsmaßnahmen kommen Entschädigungsansprüche nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG), beispielsweise nach § 2 Abs. 1 StrEG (U-Haft), § 2 Abs. 2 Nr. 4 StrEG (Sicherstellung, Beschlagnahme, Durchsuchung oder Vermögensarrest) in Betracht. Hierfür muss der Betroffene ...mehr

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zfs 01/2023, Kein Versicher... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten darüber, ob der Kl. gegen die Bekl. Ansprüche aus einer bei dieser seit dem 1.1.2020 gehaltenen Betriebsschließungsversicherung wegen der Einstellung des Betriebs eines Catering-Service im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zustehen. Dem Versicherungsvertrag liegt AVB zugrunde, in denen es u.a. heißt: Zitat 1. Gegenstand der Versicherung 1.1 in Erweiter...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / I. § 23 Abs. 1 RVG

Rz. 20 Unverzichtbare Grundlage der Bestimmung des für die anwaltliche Tätigkeit maßgeblichen Gegenstandswertes ist die allgemeine Wertvorschrift in § 23 Abs. 1 RVG. Soweit sich die Gerichtsgebühren nach dem Wert richten, bestimmt sich der Gegenstandswert im gerichtlichen Verfahren nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften. Auch wenn für das Verfahren keine...mehr

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§ 21 Ansprüche des Bevollmä... / I. Normzweck

Rz. 6 Das Gesetz regelt, dass der Beauftragte nicht vorfinanzierungspflichtig ist. Auch wenn der Auftraggeber dem Beauftragten kein Entgelt schuldet, so kann vom Beauftragten nicht erwartet werden, dass dieser durch die Ausführung des Auftrags und damit verbundenen Aufwendungen einen Verlust erleidet. Daher stehen dem Beauftragten gegen den Auftraggeber mit den §§ 669, 670 B...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / III. Anmeldungen zum Genossenschaftsregister

Rz. 40 Für Anmeldungen zum Genossenschaftsregister schreibt § 157 GenG die "öffentlich beglaubigte Form" vor. Die Bestimmung unterscheidet zwischen der Erstanmeldung der Genossenschaft zur Eintragung gem. § 11 Abs. 1 GenG und "den anderen" Anmeldungen. Rz. 41 Die Anmeldung der Ersteintragung einer eG gem. § 11 Abs. 1GenG ist die einzige Anmeldung, die von sämtlichen Mitgliede...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Kapitalisierungsmethode

Rz. 12 Was der Jahreswert ist und wie er ermittelt wird, ergibt sich aus den §§ 15 u. 16 BewG. Maßgebend sind die Nutzungen und Leistungen, die am Bewertungsstichtag noch ausstehen.[11] Rückständige Beträge sind selbstständige Rechte und Verbindlichkeiten. Rz. 13 Die Fälligkeit und der Zinssatz sind verbindlich festgelegt. Aus Vereinfachungsgründen ignoriert das Gesetz, wann ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 5. Abfindung für ein bedingtes, betagtes oder verjährtes Vermächtnis, Abs. 2 Nr. 5

Rz. 96 Diese Regelung erfasst ein aufschiebend bedingtes, betagtes oder befristetes Vermächtnis, welches nicht mehr ausgeschlagen werden kann, weil die Ausschlagungsfrist bereits abgelaufen ist. Die Abfindung, welche der Vermächtnisnehmer dafür erhält, dass er auf den Vermächtniserfüllungsanspruch verzichtet, wird von § 3 Abs. 2 Nr. 5 ErbStG als steuerpflichtiger Erwerb beha...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / b) Notariell beglaubigte Urkunden

Rz. 16 Ist durch Gesetz für eine Erklärung die öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben, so muss die Erklärung schriftlich abgefasst und die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar beglaubigt werden, § 129 Abs. 1 S. 1 BGB. Gemäß § 126 Abs. 1 BGB ist bei Schriftformerfordernis (nur) das bloße Handzeichen notariell zu beglaubigen. Der Notar soll Unterschriften oder Handzei...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 13 ErbStG regelt die sachlichen Steuerbefreiungen, die keinen Einfluss auf die persönlichen Freibeträge i.S.d. §§ 16, 17 ErbStG haben und sowohl bei beschränkter als auch unbeschränkter Steuerpflicht eingreifen. Die Steuerbefreiungen können grds. sowohl bei Verfügungen von Todes wegen als auch bei Schenkungen unter Lebenden in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Fällt Personen der Steuerklasse I von Todes wegen Vermögen an, das in den letzten zehn Jahren vor dem Erwerb bereits von Personen dieser Steuerklasse erworben worden ist und für das nach diesem Gesetz eine Steuer zu erheben war, ermäßigt sich der auf dieses Vermögen entfallende Steuerbetrag vorbehaltlich des Absatzes 3 wie folgt:mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Frage, die das Gesetz vor die Bewertung gesetzt hat, lautet: Was wird besteuert, als Erwerb oder als Bestand? Sie beantwortet das Einzelsteuergesetz. Rz. 2 Der Erwerb und der Bestand können aus einem Wirtschaftsgut bestehen oder aus mehreren. Mehrere Wirtschaftsgüter können selbstständig nebeneinander in einer Hand liegen; dann wird jedes Wirtschaftsgut für sich bew...mehr

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§ 21 Ansprüche des Bevollmä... / C. Aufwendungsersatz nach § 670 BGB

Rz. 12 Die Beauftragung im Rahmen einer Vorsorgevollmacht findet typischerweise zwischen Beteiligten statt, die familiär verbunden sind, und wird in der Regel unentgeltlich erbracht. Die Motivation einer unentgeltlichen Beauftragung kann dabei unterschiedlicher Natur sein. Sei es die Erwartung der Eltern, dass die Kinder im Alter ohne entsprechende Vergütung für sie tätig si...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Bei der Ermittlung des Gebäudesachwerts ist von den Regelherstellungskosten des Gebäudes auszugehen. Regelherstellungskosten sind die gewöhnlichen Herstellungskosten je Flächeneinheit. Durch Multiplikation der jeweiligen nach Absatz 2 an den Bewertungsstichtag angepassten Regelherstellungskosten mit der Brutto-Grundfläche des Gebäudes ergibt sich der Gebäuderegelherstel...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz, BVerfGStRAnpG, ZustAnpV (Abs. 5, 6, 7) sowie Steueränderungsgesetz 2015 (Abs. 8–10)

Rz. 9 Hervorzuheben sind die Änderungen des BewG durch das Steueränderungsgesetz 2015.[22] Es handelt sich dabei um Regelungen betr. die Bewertung nichtnotierter Anteile an einer Kapitalgesellschaft und Regelungen betr. die Grundbesitzbewertung. Für die Fälle, in denen die Beteiligung am Nennkapital nicht mit der Gewinn- und Verlustverteilung übereinstimmt, wurde durch eine ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / bb) Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 36 Das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz wurde mit Wirkung zum 25.7.1994 als Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger freier Berufe eingeführt. Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine Gesellschaftsform, die ausschließlich für Angehörige freier Berufe zulässig ist. § 1 Abs. 1 PartGG ist diesbezüglich abschließend. Die Partnerschaftsgesellschaft ist wirksam ent...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Fehlende Kursnotierung

Rz. 17 Liegt am Bewertungsstichtag keine Kursnotierung im Regulierten Markt vor, so ist gem. § 11 Abs. 1 S. 2 BewG der letzte innerhalb von 30 Kalendertagen vor dem Stichtag im Regulierten Markt notierte Stichtagskurs maßgeblich. Bei variablen Kursnotierungen ist auch insoweit auf den niedrigsten Kurs am selben Tag abzustellen. Liegt auch eine Notierung innerhalb von 30 Kale...mehr

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§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / I. Notwendigkeit einer Bestimmung des Grundverhältnisses

Rz. 46 Um Unklarheiten zu vermeiden, die sich daraus ergeben können, dass das Grundverhältnis stets anhand des jeweiligen Einzelfalles zu beurteilen ist, ist es ratsam, im Zusammenhang mit der Vollmachtserteilung eine eindeutige Ausgestaltung hinsichtlich des Grundverhältnisses vorzunehmen. Rz. 47 Praxistipp Sofern keine der Rechtsfolgen, die sich aus dem Auftragsrecht ergebe...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Steuerklasse III

Rz. 10 Erwerber, die im Verhältnis zum Erblasser/Schenker weiter entfernt verwandt, nicht verwandt oder verschwägert sind, fallen in die Steuerklasse III. Lebenspartner eingetragener Lebenspartnerschaften fallen rückwirkend ab 1.8.2001 in Steuerklasse I (Näheres dazu siehe Rdn 4). Sind sie in der Vergangenheit bestandskräftig nach Steuerklasse III veranlagt worden, bleibt es...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 63 Früher war umstritten, ob bei Anerkenntnis der Hauptforderung (ggf. bei gleichzeitigem Verzicht auf Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten) und einer Zahlungsvereinbarung mit Nebenabreden eine Einigungsgebühr aus dem Hauptsachewert angefallen ist. Zum 1.10.2021 wurde die Regelung zur Einigungsgebühr vor dem Hintergrund der Änderung des Inkassorechts geänd...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / B. Tatbestand

Rz. 3 Gem. § 19a Abs. 1 ErbStG kommt die Gewährung des Entlastungsbetrages nur in Betracht, soweit in dem steuerpflichtigen Erwerb einer natürlichen Person der Steuerklasse II oder III begünstigtes Vermögen i.S.d. § 19a Abs. 2 ErbStG enthalten ist.[7] Ob der Erwerber der unbeschränkten oder der beschränkten Steuerpflicht (nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG) unterliegt, spielt kein...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / aa) Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 35 Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts entsteht durch den Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, der auf einem Gesellschaftsvertrag beruhen muss und dem Erreichen eines gemeinsamen Zweckes dient. Bislang war der GbR keine eigene Rechtsfähigkeit zugeordnet worden. Es sind jedoch in jüngster Zeit verschiedene Entscheidungen ergangen, die der GbR eine angenähert...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 Vorbemerkung § 13d ErbStG entspricht dem bisherigen § 13c ErbStG. Daher betreffen die bisher einschlägigen Zitate auch § 13c ErbStG a.F. Durch das Gesetz zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 4.11.2016[1] wurde § 13c ErbStG a.F. in § 13d ErbStG umbenannt. Der Erwerb von Todes wegen oder durch (mitte...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / X. Verfügungsbeschränkungen

Rz. 36 Wie sich aus § 9 Abs. 3 BewG ergibt, unterscheidet das Gesetz zwischen Verfügungsbeschränkungen, die nur für eine bestimmte Person gelten, und Verfügungsbeschränkungen, die sich auf den Bewertungsgegenstand beziehen und, wie der BFH[35] sagt, in dem Wirtschaftsgut gründen und für alle Verfügungsberechtigten gelten. Persönliche Verfügungsbeschränkungen wirken sich nich...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / 2. Inhaltliche Anforderungen in gesundheitlichen Angelegenheiten

Rz. 10 Für die Ausgestaltung einer Vollmacht in gesundheitlichen Angelegenheiten gelten besondere inhaltliche Gestaltungsanforderungen (qualifizierte Vorsorgevollmacht). Die Vorsorgevollmacht in persönlichen Angelegenheiten kann nicht als schlichte Generalvollmacht erteilt werden. Die Vollmacht muss konkretisiert werden. § 1820 Abs. 2 BGB (§ 1904 Abs. 5 BGB a.F.) bestimmt, d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 177 Abs. 1 BewG schreibt vor, dass für die Bewertung der Grundstücke des Grundvermögens der gemeine Wert zugrunde zu legen ist. Aufgrund dieses gesetzlich fixierten Bewertungsziels besteht ein grundsätzlicher Aktualisierungsbedarf der Bewertungsansätze bei der Immobilienbewertung. Aufgrund des BFH-Urteils II R 13/16,[2] welches im Kern zur Anwendung der Liegenschafts...mehr

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§ 8 Gebühren und Vergütung / II. Verhandlung über die Vergütung

Rz. 16 Zunächst gilt es dem unter Anwältinnen und Anwälten weit verbreiteten Vorurteil entgegenzutreten, es sei unangemessen, ja geradezu peinlich vor Übernahme des Mandates das "Preisgespräch" mit dem Mandanten zu suchen. Da heißt es oftmals, über Geld zu sprechen sei unangenehm und wenn man gute Arbeit leiste, würde man sich irgendwann schon einig werden. Da wird ferner ve...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) Begriff der Veräußerung und gleichgestellte Vorgänge

Rz. 190 Der Begriff der Veräußerung kann sowohl zivilrechtlich als auch steuerrechtlich definiert werden. Regelmäßig meint Veräußerung die entgeltliche oder teilentgeltliche Übertragung des Eigentums an einem Gegenstand von einer Person auf eine andere.[424] Die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums kann – steuerrechtlich – genügen. Konstitutiv ist aber jedenfalls die Ü...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Zeitlicher Abstand von zwei bzw. höchstens vier Jahren

Rz. 3 Zweite Voraussetzung ist, dass die durch die Auflösung verursachte Steuer Die Abmilderung ist somit zeitlich abgestuft. Differieren die Entstehungszeitpunkte um mehr als vier Jahre...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 7. ABC der Entstehung bei Schenkungen

Rz. 53 Abfindung, für Erb-, Pflichtteils- und Vermächtnisverzicht (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG): Grds. entsteht die Steuer (spätestens) im Zeitpunkt der Leistung der Abfindung. Der Ausführungszeitpunkt kann auch schon früher liegen, nämlich zum Zeitpunkt der wirksamen Vereinbarung der Abfindung, wenn dadurch ein durchsetzbares Forderungsrecht (z.B. ein Stammrecht zur Rentenzahlu...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / E. Berücksichtigung besonderer Umstände, Abs. 3

Rz. 69 Bildet eine Anzahl von Anteilen an einer Gesellschaft, die einer Person gehören, eine Beteiligung und ist deren Wert höher als der Wert, der sich aufgrund der Kurse für die einzelnen Gesellschaftsanteile insgesamt ergibt, ist gem. § 11 Abs. 3 BewG der gemeine Wert der Beteiligung maßgebend. Dies gilt in Anbetracht des klaren Wortlauts der Vorschrift ausschließlich für...mehr

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AGS 01/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Jürgen Rehberg, Terminsgebühr auch bei Abschluss eines Vergleichs bzw. einer Vereinbarung im Kindschaftsverfahren nach § 155 FamFG ohne Erörterungstermin?, JurBüro 2022, 507 Nach Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV entsteht die Terminsgebühr auch in einem Verfahren, für das eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, wenn im Einverständnis mit den Parteien od...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / C. Rechtsfolgen

Rz. 18 Soweit bei Kapitalgesellschaftsanteilen, Gewerbebetrieben oder gewerblichen bzw. gewerblich geprägten Personengesellschaften die Wertermittlung unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten erfolgt (§ 11 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BewG), ist der Anwendungsbereich des vereinfachten Ertragswertverfahrens grundsätzlich eröffnet. Rz. 19 Nach dem Wortlaut des Gesetzes "kann das verei...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Entnahmebegriff und Bewertung

Rz. 286 Die Begriffe Entnahme, Einlage, Gewinn und Verlust sind nach den Grundsätzen des Ertragsteuerrechts zu beurteilen.[681] Gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 EStG sind Entnahmen alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Jahre...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / aa) Einzubeziehende Betriebe/Gesellschaften

Rz. 115 Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine Stichtagssteuer. Daher sind grundsätzlich nur die Unternehmen bzw. Beteiligungen in die Lohnsummenbetrachtung einschließlich der Bestimmung der Beschäftigtenzahl einzubeziehen, die am Stichtag (Tag der Steuerentstehung) dem Betrieb zuzurechnen sind.[245] Auch solche nachgeordneten Unternehmen, die erst kurz vor dem Erbfall/...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Steuerklasse I

Rz. 4 Ist Erwerber ein Ehegatte des Erblassers/Schenkers, gehört er zur Steuerklasse I. Ob im Besteuerungszeitpunkt eine Ehe rechtlich besteht/bestand, richtet sich nach dem Zivilrecht, ggf. nach internationalem Privatrecht. Durch aufschiebend bedingte Schenkung kann z.B. der Besteuerungszeitpunkt auf den Tag der Eheschließung gelegt und damit die Steuerklasse I erreicht wer...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Bewertungsstichtag beim Grundvermögen (Abs. 1)

Rz. 4 Der Gesetzgeber führte mit dem JStG 2007 v. 13.12.2006[11] für Erwerbe ab dem 1.1.2007 in § 138 Abs. 1 BewG eine Bewertung auf den Zeitpunkt des Erwerbs ein. Für die Bewertung des Grundvermögens ist dies ohne weiteres möglich, da die zur Bewertung erforderlichen Bodenrichtwerte und aktuellen Mieten vorbehaltlich einer abweichenden landesrechtlichen Regelung im Zwei-Jah...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Verkäufe unter fremden Dritten

Rz. 26 Der Wert von Anteilen, für die kein Börsenkurs i.S.v. § 11 Abs. 1 BewG festgestellt werden kann,[76] wird gem. § 11 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BewG vorrangig aus tatsächlich durchgeführten Verkäufen abgeleitet. Maßgeblich ist hierbei der tatsächlich erzielte, nicht der ursprünglich vereinbarte Erlös. Auch nach dem Bewertungsstichtag eintretende Kaufpreisminderungen sind zu ber...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 17 Geltungsbereich (gültig bis 31.12.2024)

Gesetzestext (1) Die besonderen Bewertungsvorschriften sind nach Maßgabe der jeweiligen Einzelsteuergesetze anzuwenden. (2) Die §§ 18 bis 94, 122 und 125 bis 132 gelten für die Grundsteuer und die §§ 121a und 133 zusätzlich für die Gewerbesteuer. (3) Soweit sich nicht aus den §§ 19 bis 150 etwas anderes ergibt, finden neben diesen auch die Vorschriften des Ersten Teils des Ge...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 70 Grundstück

Gesetzestext (1) Jede wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens bildet ein Grundstück im Sinne dieses Gesetzes. (2) Ein Anteil des Eigentümers eines Grundstücks an anderem Grundvermögen (z.B. an gemeinschaftlichen Hofflächen oder Garagen) ist in das Grundstück einzubeziehen, wenn alle Anteile an dem gemeinschaftlichen Grundvermögen Eigentümern von Grundstücken gehören, die ...mehr

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zfs 01/2023, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Körperverletzung im Amt und Verfolgung Unschuldiger, hier: OWi-Verfahren im Interesse eines Freundes wegen vermeintlichen Falschparkens

Disziplinargesetz Mecklenburg-Vorpommern § 12 § 15 § 25 § 52; BeamtStG § 33 Abs. 1 S. 3 § 34; StGB § 340 § 344 Leitsatz 1. Zu den Kernpflichten eines Polizeibeamten gehört es, Straftaten zu unterbinden und zu verfolgen und der Verletzung von Strafvorschriften entgegenzuwirken. Das Vertrauen der Bürger, dass der Beamte dem Auftrag gerecht wird, als Repräsentant des demokratisc...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 18 Vermögensarten (gültig bis 31.12.2024)

Gesetzestext Das Vermögen, das nach den Vorschriften des Zweiten Teils dieses Gesetzes zu bewerten ist, umfaßt die folgenden Vermögensarten: § 18 Vermögensarten (gültig ab 1.1.2025) Das Vermögen, das nach den Vorschriften des Zweiten T...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Substanzwert/Liquidationswert

Rz. 46 Soweit der Unternehmenswert aufgrund eines Gutachtens, also nach dem (ggf. auch vereinfachten)[148] Ertragswertverfahren, der DCF-Methode oder nach einer anderen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke üblichen Methoden ermittelt wird, bildet grds. der Substanzwert den anzusetzenden Mindestwert.[149] Insoweit besteht auch kein Vorbehalt wegen etwa...mehr