Fachbeiträge & Kommentare zu Gestaltungsmissbrauch

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Gestaltungsmissbrauch: Nachträgliche AK im Rahmen eines Auflösungsverlusts nach § 17 Abs. 4 EStG

Finanzierungshilfen durch verdeckte Einlagen – also die Gewährung von Eigenmitteln über das gezeichnete Kapital hinaus – können nachträgliche AK auf eine wesentliche Beteiligung sein. Ein Gestaltungsmissbrauch ist gegeben, wenn die einzigen Gesellschafter einer GmbH dieser Darlehen in Form von Aktien gewähren, die Aktien nach einem Kursverfall etwa neun Jahre später an die Ge...mehr

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ZErb 10/2022, Einschränkend... / aa) Gesetzgebungsverfahren

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens war zunächst geplant, das begünstigte Vermögen als alle Teile des begünstigungsfähigen Vermögens zu definieren, die nach ihrem Hauptzweck einer Tätigkeit der Land- und Fortwirtschaft (§ 13 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 EStG), eines Gewerbebetriebs (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 EStG) oder der selbstständigen Arbeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Bereicherung

Rz. 200 Die Frage der Bereicherung richtet sich auch für das Schenkungsteuerrecht im Grundsatz nach den zivilrechtlichen Vorgaben. Dabei ist insbesondere dogmatisch von Bedeutung, dass die schenkungsrechtliche Bereicherung nicht mit dem bereicherungsrechtlichen Begriff der Bereicherung gleichgesetzt werden darf. Der Begriff der Bereicherung ist schenkungsrechtlich enger zu f...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 22 Schenkung eines Gesellschaftsanteils bei Buchwertklausel (§ 7 Abs. 5 ErbStG)

Rz. 510 Die Regelung des § 7 Abs. 5 ErbStG geht von der Schenkung von Anteilen an Personengesellschaften aus. Gemeint ist damit jeder Fall der freigebigen Zuwendung i. S. d. § 7 Abs. 1 Nrn. 1–10 ErbStG, nicht aber die Fiktion des § 7 Abs. 7 ErbStG. [1] Die Vorschrift befasst sich mithin nicht mit der Steuerbarkeit, sondern mit der Wertermittlung und ist demnach systematisch f...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.3 Zuwendungsgegenstand im Kapitalgesellschaftsrecht

Rz. 72 Kapitalgesellschaften können Zuwendungen selbst ausführen und empfangen. Dass namentlich bei Leistungen eines Gesellschafters in das Vermögen einer GmbH auch ein schenkungsteuerrechtlich relevanter Vermögenstransfer an die Gesellschaft stattfindet, steht sowohl zivil- als auch schenkungsteuerrechtlich außer Frage. Allerdings führt auch die sog. disquotale Einlage in d...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.4 Anfall der Erbschaft und Ausschlagung

Rz. 12 Der Erwerb der Erbenstellung hängt von einem Berufungsgrund (Gesetz oder Verfügung von Todes wegen) und der Erbfähigkeit (namentlich Überleben zum Zeitpunkt des Erbfalls) ab. Schließlich darf kein Erbverzicht erfolgt sein. Unter diesen Voraussetzungen fällt die Erbschaft mit Erbfall von selbst (ipso iure) dem berufenen Erben an, ohne dass es dazu der Kenntnis vom Erbf...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.2 Lebensversicherungen

Rz. 515 Der aufgrund einer Todesfallversicherung ausgezahlte Betrag (Lebensversicherungssumme zzgl. Gewinnanteil und zzgl. Bonus) unterliegt grundsätzlich der ErbSt. Das Versicherungsvertragsrecht ermöglicht eine von der Beteiligung am Versicherungsvertrag getrennte Berechtigung bei der Lebensversicherung.[1] Dabei kann der Versicherungsnehmer die Benennung eines Bezugsberec...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Erbschaftsteuerrecht

Rz. 305 Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 ErbStG unterliegt der Erwerb durch Vermächtnis der ErbSt. Die ErbSt entsteht nach h. M.[1] mit dessen Anfall[2] und nicht mit dessen Annahme. Dies ist vor dem Hintergrund des erbschaftsteuerrechtlichen Bereicherungsprinzips – zumindest rechtspolitisch – nicht unproblematisch.[3] Zwar verhält es sich so, dass die Forderung bereits mit dem ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Gesellschaftsrechtliche Anteilsübertragung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 2, 3 ErbStG)

Rz. 431 § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 ErbStG regelt im Wege einer doppelten Fiktion, dass der durch einen Gesellschafter ausgelöste Übergang eines Gesellschaftsanteils bzw. Teils eines Anteils an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft als Schenkung auf den Todesfall "gilt", "soweit" der Steuerwert dieses Anteils zum Todeszeitpunkt Abfindungsansprüche Dritter übersteigt. Die Vorsch...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.3 Versorgungsansprüche Hinterbliebener

Rz. 523 § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG erfasst Versorgungsansprüche Hinterbliebener, soweit sie auf vertraglicher Grundlage beruhen. Als vertragliche Grundlage im Deckungsverhältnis kommen insbesondere Arbeits- oder Dienstverträge, Gesellschaftsverträge oder Versicherungsverträge des Erblassers in Betracht. Umgekehrt scheiden alle Versorgungsleistungen, die nicht auf einer vertragl...mehr

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Aufteilung eines Kaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude

Leitsatz Bei einer im Kaufvertrag vorgenommenen Kaufpreisaufteilung sind die vereinbarten Anschaffungskosten grundsätzlich auch der Besteuerung zugrunde zu legen. Vereinbarungen der Vertragsparteien über Einzelpreise für Einzelwirtschaftsgüter binden allerdings nicht, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, der Kaufpreis sei nur zum Schein bestimmt worden oder die Voraussetzungen...mehr

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Wechselseitige Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen (Anteilsrotation) unter Wert

Leitsatz Ein "Verlust" i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 EStG, der im Zuge einer Anteilsrotation lediglich wegen der Vereinbarung eines den Wert des veräußerten Anteils krass verfehlenden Kaufpreises entsteht, führt zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil und stellt einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts (§ 42 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Sat...mehr

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Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH[1] ging es um den Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding bezüglich bestimmter Leistungsbezüge, die die Holding für Sacheinlagen in ihre Tochtergesellschaften als Gesellschafterbeitrag verwendete. Dem Verfahren lag der Fall einer GmbH (Klägerin) zugrunde, die im Streitjahr 2013 als Kommanditistin an zwei Projekten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.5 Zeitpunkt der Bestimmung der mehrheitsvermittelnden Beteiligung

Tz. 39 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Voraussetzungen der mehrheitsvermittelnden Beteiligung müssen zum Zeitpunkt des Anteilstauschs (s Tz 42) vorliegen (glA s Schmitt, in S/H/S, 8. Aufl, § 21 UmwStG Rn 45; s W/M, § 21 UmwStG Rn 147; s Behrens, in H/M, 4. Aufl, § 21 UmwStG Rn 161; s Nitzschke, in Blümich, § 21 UmwStG 2006 Rn 36). Es ist eine Stichtagsbetrachtung auf die Verhä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Füger/Rieger, Verdeckte Einlage und vGA bei Umwandlungen – ein Problemabriss anhand typischer Fallkonstellationen, FS Widmann, 2000, 287; Jehke, Umstrukturierungen und stlicher Gestaltungsmissbrauch, DStR 2012, 677; Pyszka, Verschmelzung von Schwester-Kap-Ges: vGA durch unentgeltliche Leistungen im Rückwirkungszeitraum, DStR 2016, 2683.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Übermäßiges Verwaltungsvermögen (90 %-Grenze, Abs. 2 Satz 2)

Rz. 80 [Autor/Stand] Nach § 13b Abs. 2 Satz 1 ErbStG ist das begünstigungsfähige Vermögen also begünstigt, soweit sein gemeiner Wert den um das unschädliche Verwaltungsvermögen i.S.d. § 13b Abs. 7 ErbStG gekürzten Nettowert des Verwaltungsvermögens i.S.d. § 13b Abs. 6 ErbStG übersteigt (begünstigtes Vermögen). Abweichend davon bestimmt § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG, dass der We...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Verweis auf § 370 Abs. 1, 4-7 AO

Rz. 31 [Autor/Stand] § 378 Abs. 1 Satz 2 AO verweist bzgl. des objektiven Tatbestands in vollem Umfang auf § 370 Abs. 1 und 4–7 AO. Hinsichtlich der Tatbestandsvoraussetzungen kann daher weitgehend auf die bei § 370 AO gemachten Ausführungen betr. die Tathandlungen (s. § 370 Rz. 203 ff.), den Taterfolg (s. § 370 Rz. 370 ff.) sowie die Kausalität (s. § 370 Rz. 570 ff.) verwie...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Keine Ansässigkeit des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat

Rz. 158 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Bei einem nicht länger als 183 Tage dauernden Aufenthalt des ArbN im Tätigkeitsstaat ist weitere Voraussetzung für die Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Ansässigkeitsstaat, dass die Vergütungen für die Auslandstätigkeit nicht von einem ArbG oder für einen ArbG gezahlt werden, der im Tätigkeitsstaat ansässig ist (> Rz 122). ArbG iSd DB...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 27.2 Anwendungsbereich

Rz. 516 Für die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter von einem Mitunternehmer aus seinem Betriebsvermögen auf die Mitunternehmerschaft bestehen drei verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, die zu unterschiedlichen Rechtsfolgen führen[1]:mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 11.2 Gebäude

Rz. 278 Grundsätzlich bildet ein Gebäude ein einheitliches Wirtschaftsgut und damit eine Bewertungseinheit, auch wenn einzelne Teile des Gebäudes eine unterschiedliche Lebensdauer haben.[1] Maßgeblich für die Behandlung eines Gebäudes als eine Einheit ist der einheitliche Funktions- und Nutzungszusammenhang.[2] Daraus folgt, dass Gebäudeteile, die keine selbstständigen Wirts...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Kennzeichen mit Motivtest (Abs. 1)

a) Vertraulichkeitsklausel „(1) Kennzeichen im Sinne des § 138d Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a sind: 1. die Vereinbarung a) einer Vertraulichkeitsklausel, die dem Nutzer oder einem anderen an der Steuergestaltung Beteiligten eine Offenlegung, auf welche Weise aufgrund der Gestaltung ein steuerlicher Vorteil erlangt wird, gegenüber Intermediären oder den Finanzbehörden ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 18.2 Einzelregelungen

Rz. 93 Gehaftet wird für Bescheinigungen, die den zu liefernden Angaben des § 45b Abs. 1 bis 4 EStG nicht entsprechen. Gehaftet wird für die aufgrund der falschen/unvollständigen Bescheinigung verkürzten Steuern oder zu Unrecht gewährten Steuervorteile. Entsprechend gilt dies gem. § 45a Abs. 7 S. 1 Halbs. 2 EStG für die, die Kapitalerträge auszahlende Stelle im Hinblick auf ...mehr

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Spende an Tochtergesellschaft – Abgrenzung zur verdeckten Einlage

Leitsatz 1. Eine gemeinnützige Körperschaft (hier: eingetragener Verein) kann aus ihrem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eine (begrenzt) abziehbare Spende i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG an ihre ebenfalls gemeinnützige Tochtergesellschaft leisten. 2. Ob es sich bei einer Zuwendung an die Tochtergesellschaft um eine verdeckte Einlage oder um eine Spende hande...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Eigenkapitalähnliche Genussrechte als Anteile i.S.d. § 8b KStG

Eigenkapitalähnliche Genussrechte i.S.d. § 8 Abs. 3 S. 2, 2. Variante KStG, § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG sind Anteile i.S.d. § 8b KStG. "Nullsummenspiel" als Gestaltungsmissbrauch: Besteht zwischen gegenläufigen, sich wirtschaftlich und finanziell neutralisierenden Geschäften durch einen Gesamtplan ein Veranlassungszusammenhang, kann dies eine rein formale Maßnahme – und somit...mehr

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§ 3 Gestaltungsalternativen... / C. Stiftung als Alternative zur Testamentsvollstreckung

Rz. 23 Nach herkömmlichem Verständnis werden Stiftungen mit reiner Gemeinnützigkeit assoziiert. Neben der Testamentsvollstreckung kommt jedoch auch in besonderen Fällen die Stiftung als Instrument zur Nachfolgegestaltung bei mittelständischen Unternehmen in Betracht.[32] Praxisgestaltungen für Stiftungsgestaltungen im Unternehmensbereich gibt es einige. Exemplarisch sei auf d...mehr

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Literaturspiegel für Testamentsvollstrecker

Adams, Interessenkonflikte des Testamentsvollstreckers, jur. Diss. 1997 Ahlbory/Suchan, Die haftungsrechtliche Bedeutung des Testamentsvollstreckerzeugnisses, ErbR 2017, 464 Armbrüster, Keine Sittenwidrigkeit eines Behindertentestaments sowie eines Pflichtteilsverzichtsvertrags – Anmerkung zum Urteil des OLG Köln vom 9.12.2009, ZEV 2010, S. 88–89 Armbrüster, Noch einmal: Zur Si...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.1.3 Kettenschenkung und Schenkung mit Weitergabeverpflichtung

Rz. 270 Unter Kettenschenkungen sind mehrere, in kurzem Zeitabstand hintereinander geschaltete Zuwendungen des gleichen Zuwendungsgegenstandes oder zumindest eines Teils davon zu verstehen. Wirtschaftlicher Hintergrund ist regelmäßig die Ausnutzung günstigerer Freibeträge und Steuertarife. Will z. B. der Schwiegervater dem Schwiegersohn ein Grundstück zuwenden, so würde die ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.6.3.7. Fallstricke beim Ausgleich einer drohenden Überentnahme

Rz. 185 Die Überwachung der Entnahmen im Rahmen des Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 sollte vom Steuerpflichtigen bereits frühzeitig und bestenfalls schon mit Ablauf des ersten in die Behaltensfrist fallenden Wirtschaftsjahres beginnen. Nur so kann gewährleistet werden, dass drohende Überentnahmen rechtzeitig und vor allem in ausreichender Höhe ausgeglichen werden. Finden die Überwachung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Nachversteuerungsfälle nach § 34a Abs 6 EStG

Rn. 179 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Neben den in § 34a Abs 4 u 5 EStG aufgeführten Tatbeständen der (faktischen) Entnahme wurde in Abs 6 eine Regelung eingefügt, die durch das SchädlStPraktG v 27.06.2017 (BGBl I 2017, 2074) noch erweitert wurde und die Nachversteuerung bei Eintritt der folgenden Fälle anordnet: in den Fällen der Betriebsveräußerung oder -aufgabe iSd §§ 14, 16 ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.2.1.5 Gestaltungsmöglichkeiten bei Vermögensverschiebungen

Rz. 538 Mit der Rechtsprechung des BFH vom 02.03.1994 und der damit verbundenen Erfassung von ehebedingten unbenannten Zuwendungen als freigebige Zuwendung unter § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ist im Rahmen der Gestaltungsberatung nach Nischen gesucht worden, die unbeachtet der BFH-Rechtsprechung eine steuerfreie Vermögensübertragung zwischen Ehegatten ermöglichen. Ins Blickfeld ge...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 11 Großerwerbe und Einbringung in eine Stiftung

Rz. 131 Eine vieldiskutierte Variante, die Regelungen des § 28a ErbStG nutzbar machen zu können, sind Stiftungslösungen (vgl. Rn. 76). Grds. führt die Zuwendung von Erwerben binnen zwei Jahren nach dem Entstehungszeitpunkt der Steuer in eine gemeinnützige Stiftung nach § 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG zum Wegfall der Steuer. Ob dies nun auch noch gelten kann, wenn beispielsweise ein...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 16.2 Die Voraussetzungen im Einzelnen

Rz. 714 Erforderlich ist zunächst, dass ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet. Erfasst wird sowohl ein freiwilliges als auch ein zwangsweises Ausscheiden (HE 7.10 Satz 2 ErbStH; ebenso Weinmann in M/W, § 7 Rn. 249; Griesel in D/H/R, § 7 Rn. 194; Schuck in V/S/W, § 7 Rn. 252). Ein Ausscheiden eines Gesellschafters ist nach allgemeiner Ansicht (Hannes/Holtz in M/...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.4 Vereinbarungen zur Berechnung des Zugewinns

Rz. 56 Weil für § 5 Abs. 2 ErbStG die Regelung des § 5 Abs. 1 Satz 3 ErbStG nicht gilt (vgl. Weinmann in M/W, § 5 Rn. 44, 62; Geck in K/E, § 5 Rn. 59.1 m. w. N.), ist die Vermutung des § 1377 Abs. 3 BGB, wonach das Endvermögen den Zugewinn darstellt, wenn die Ehe- bzw. Lebenspartner kein Verzeichnis über das Anfangsvermögen erstellt haben, dem Grunde nach anwendbar. Bedacht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Unentgeltliche Übertragungen auf KapGes (§ 34a Abs 6 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 189 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Außerdem wurde durch das SchädlStPraktG v 27.06.2017 (BGBl I 2017, 2074) eine Regelung für unentgeltliche Übertragungen nach dem 05.07.2017 eingeführt (§ 52 Abs 34 S 2 EStG). Für Übertragungen, die vor dem 06.07.2017 stattgefunden haben, ist die Regelung nicht anzuwenden, wobei nicht abschließend geklärt ist, ob eine Nachversteuerung in sol...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Disagio / 3.2 Enger zeitlicher Zusammenhang

Da ein Disagio Nutzungsentgelt für ein Darlehen darstellt, ist es üblich, dass es erst bei Auszahlung eines Darlehens gezahlt wird. Eine vorzeitige Zahlung eines Disagios von mehr als 3 Monaten kann daher aus Gründen geschehen, die nicht wirtschaftlich motiviert sind und somit als Gestaltungsmissbrauch[1] angesehen werden können. Praxis-Beispiel Disagiovereinbarung zur Steuer...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Unternehmer

Rz. 80 Die Steuerfreiheit des § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG kommt nicht nur dem Ausfuhrhändler, sondern jeglichem Ausfuhrunternehmer, auch dem Fabrikanten und Urerzeuger (z. B. Landwirt, Bergwerksunternehmer) zugute. Diese Begriffsbestimmung entspricht Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL. Der Ausfuhrunternehmer braucht nicht Inländer zu sein. Auch Ausländer können Ausfuhrlieferungen i. S. d...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.6 Gestaltungsmöglichkeiten und Gestaltungsmissbrauch

4.6.1 Grundsätzliches Rz. 123 Nach § 42 Abs. 1 AO kann durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts das Steuergesetz nicht umgangen werden. Eine Umgehung i. S. d. § 42 Abs. 1 Satz 1 AO ist nach ständiger Rechtsprechung gegeben, wenn eine Gestaltung gewählt wird, die – gemessen an dem erstrebten Ziel – unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wir...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.6.2 Steuerpause

Rz. 125 Da es bei der Umstellung des Wirtschaftsjahres bei Gewerbetreibenden zu einer Steuerpause und damit einhergehend zu einem Steuerstundungseffekt kommen kann, verlangt der Gesetzgeber – damit die Umstellung nicht allein aus steuerlichen Gründen erfolgt – in § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG bei der Umstellung des Wirtschaftsjahres die Zustimmung des Finanzamts, sodass dies...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.6.1 Grundsätzliches

Rz. 123 Nach § 42 Abs. 1 AO kann durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts das Steuergesetz nicht umgangen werden. Eine Umgehung i. S. d. § 42 Abs. 1 Satz 1 AO ist nach ständiger Rechtsprechung gegeben, wenn eine Gestaltung gewählt wird, die – gemessen an dem erstrebten Ziel – unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder son...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.6.3 Verlustverrechnung

Rz. 132 Das Einvernehmen des Finanzamts zur Umstellung des Wirtschaftsjahres kann auch dann zu versagen sein, wenn durch die Umstellung Vorteile bei der Verlustverrechnung entstehen würden, die der Steuerpflichtige ohne die Umstellung nicht in Anspruch nehmen könnte.[1] Beispiel[2] Der Steuerpflichtige ermittelt seinen Gewinn aus Gewerbebetrieb nach einem abweichenden Wirtsch...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.6.4 Rechtsänderungen

Rz. 133 Durch die Umstellung des Wirtschaftsjahres kann der Steuerpflichtige Wirkungen nachteiliger Gesetzesänderungen hinauszögern, wenn er den Abschlusszeitpunkt auf einen Zeitpunkt vor Inkrafttreten der neuen Rechtslage legt; umgekehrt kann er, indem er den Abschlusszeitpunkt auf einen Zeitpunkt nach Inkrafttreten der Rechtsänderung legt, früher von einer für ihn günstige...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Bekämpfung des Mißbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts (Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz – StMBG) v. 21.12.1993 (BGBl. I 1993, 2310 = BStBl. I 1994, 50) Rz. 2 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 27.9.1993 (BT-Drucks. 12/5630 und 12/5764) Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes 41. § 50 d wird wie folgt geändert: a) Nach ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-Recht und Missbrauchsvermeidung)

Literaturverzeichnis Baerentzen, Danish Cases on the Use of Holding Companies for Cross-Border Dividends and Interest – A New Test to Disentangle Abuse from Real Economic Activity?, World Tax Journal 2020, 3; Baerentzen/Lejour/van 't Riet, Limitation of Holding Structures for Intra-EU Dividends: An End to Tax Avoidance?, World Tax Journal 2020, 259; Baker, The Meaning of "Ben...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / IV. Art. 6 ATAD (Drittstaaten-Fall)

Rz. 62 [Autor/Stand] Bedeutung. Art. 6 ATAD verpflichtet die Mitgliedstaaten im Bereich des Körperschaftsteuerrechts[2] (vgl. Art. 1 ATAD) dazu, allgemein steuerlichen Gestaltungsmissbrauch zu bekämpfen, indem bei der Berechnung der Körperschaftsteuer missbräuchliche Gestaltungen außer Acht zu lassen sind. Art. 6 ATAD hat für den (gegen § 50d Abs. 3 EStG rechtsschutzsuchende...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / II. Mutter-Tochter-RL (EU-Fall)

Rz. 46 [Autor/Stand] Bedeutung. Die Mutter-Tochter-Richtlinie[2] (kurz: MTR) ist als Prüfungsmaßstab von Bedeutung, wenn die von § 50d Abs. 3 EStG erfassten Entlastungsansprüche eine Umsetzung von Art. 5 MTR darstellen. Das können Entlastungsansprüche nach § 43b EStG und vergleichbare Ansprüche aus DBA mit EU-Mitgliedstaaten sein (str., vgl. Rz. 51). Art. 5 MTR regelt die Zi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / III. Zins- und Lizenzgebühren-RL (EU-Fall)

Rz. 55 [Autor/Stand] Bedeutung. Die ZLR ist als Prüfungsmaßstab von Bedeutung, wenn die von § 50d Abs. 3 EStG versagten Entlastungsansprüche eine Umsetzung von Art. 1 ZLR (Quellensteuerbefreiung) darstellen. Das können Entlastungsansprüche nach § 50g EStG und vergleichbare Ansprüche aus DBA mit EU-Mitgliedstaaten sein (vgl. zur Begründung entsprechend Rz. 51). Art. 1 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Gestaltungsmissbrauch bei wechselseitiger Veräußerung von GmbH-Anteilen unter Wert

Die wechselseitige Veräußerung einer GmbH-Beteiligung an den jeweils anderen Mitgesellschafter zu gleichen Konditionen bei einer aus zwei Gesellschaftern mit gleichen Anteilen bestehenden GmbH ist als rechtsmissbräuchlich i.S.d. § 42 AO anzusehen, wenn der vereinbarte Veräußerungspreis in einem krassen Missverhältnis zum vom FA ermittelten Beteiligungswert steht. Sächs. FG v....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Mietzahlung aus Barunterhalt

Rn. 213 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Auch bei der Problematik des Gestaltungsmissbrauchs hat der BFH seine Rspr zu Gunsten des StPfl geändert: Früher ging der BFH bei Mietverhältnissen von Eltern mit unterhaltsberechtigten ledigen Kindern von Gestaltungsmissbrauch aus mit der Begründung, dass durch die Wohnungsüberlassung lediglich ein bestehender Unterhaltsanspruch (vgl § 161...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Missbrauchsgestaltungen bei Mietverhältnis unter nahen Angehörigen

Rn. 206 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Frage des Missbrauchs von Gestaltungsrechten (§ 42 AO) stellt sich erst dann, wenn das Angehörigen-Mietverhältnis dem Fremdvergleich standhält. Ein Gestaltungsmissbrauch iSv § 42 AO ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die – gemessen an dem erstrebten Ziel – unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und dur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Kaufpreisaufteilung

Bei der Aufteilung eines Kaufpreises für ein gemischt genutztes Grundstück bzw auf Grund und Boden und Gebäude ist grds der Aufteilung der Vertragsparteien aus dem Kaufvertrag zu folgen (BFH BStBl II 2006, 9). Im Einzelnen gilt: Eine vertragliche Kaufpreisaufteilung von Grundstück und Gebäude ist der Berechnung der AfA auf das Gebäude zu Grunde zu legen, sofern sie zum einen...mehr