Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerkschaft

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / I. Einleitung

Rz. 66 Im Zusammenhang mit der Sanktionierung von Verstößen gegen arbeitsvertragliche Pflichten bei der Nutzung von Internet und E-Mail (vgl. § 1 Rdn 65 ff.) stellt sich regelmäßig die Frage, ob vom Arbeitgeber aufgrund einer Überwachung und Kontrolle des Arbeitnehmers gewonnene Erkenntnisse beispielsweise in einem Kündigungsschutzprozess verwertbar sind. Hierbei kommt es zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 9. Beamer, Smartboard, Videokonferenz etc.

Rz. 107 Moderne Konferenztechnik steht dem Betriebsrat nur dann zu, wenn die Erforderlichkeit konkret besteht. Das hängt insbesondere von der Größe des Betriebsrates ab. Regelmäßig werden solche Sachmittel nur Gremien zustehen, die eine gewisse Größe haben und häufig mit dem Arbeitgeber verhandeln. Dies wird nur bei großen Unternehmen der Fall sein. Gesamtbetriebsräte oder K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 4. Keine Überwachungsabsicht erforderlich

Rz. 16 Die Vorschrift des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG beruht nach allgemeiner Auffassung auf dem Gedanken des Persönlichkeitsschutzes, der auch in § 75 BetrVG seinen Niederschlag gefunden hat. Unzulässige Eingriffe sollen danach verhindert, zulässige auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden. Nach der über den Wortlaut der Vorschrift hinausgehenden Rechtsprechung des B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 6. Zuständigkeit des Betriebsrats, Gesamtbetriebsrats oder Konzernbetriebsrats

Rz. 24 Die Frage nach der Zuständigkeit des jeweiligen betriebsverfassungsrechtlichen Organs stellt sich immer dann, wenn entweder in einem Unternehmen mehrere Betriebe vorhanden sind und eine unternehmenseinheitliche Regelung beabsichtigt ist, oder unternehmensübergreifend eine konzernweite Regelung gefunden werden soll.[44] Grundsätzlich gelten für die jeweiligen Zuständig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / b) Festlegung der Teilnehmer

Rz. 117 Die Teilnahme der Betriebsratsmitglieder wird durch Beschluss des Gremiums festgelegt. Bei der Auswahlentscheidung ist der Betriebsrat dabei nicht frei. Vielmehr muss er seine Entscheidung nach objektiven Kriterien treffen, insbesondere danach, welche Aufgaben und Funktion einzelne Mandatsträger im Betriebsrat wahrnehmen.[215] Zudem ist der Betriebsrat an § 75 Abs. 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / d) Anrufung der Einigungsstelle

Rz. 119 Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, nach § 37 Abs. 6 S. 5 BetrVG die Einigungsstelle anzurufen, wenn er die betrieblichen Notwendigkeiten nicht für ausreichend berücksichtigt hält. Erhebt der Arbeitgeber diesen Einspruch, muss der Betriebsrat zunächst die Klärung der Streitfrage abwarten und darf kein Betriebsratsmitglied zur Schulung entsenden.[219] Das Recht, in b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 5. Streitigkeiten

Rz. 122 Bei Streitigkeiten aus § 37 BetrVG muss zwischen individualrechtlichen und kollektivrechtlichen Ansprüchen unterschieden werden. Verfolgt das einzelne Betriebsratsmitglied gegenüber dem Arbeitgeber seine Entgeltfortzahlungsansprüche bzw. Freizeitausgleichsansprüche, handelt es sich um individualrechtliche Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis. Für diese gilt das U...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / V. Mitbestimmung nach § 99 BetrVG

Rz. 57 Die Vorschrift des § 99 BetrVG regelt die Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen. Dazu gehört auch die Versetzung (Legaldefinition § 95 Abs. 3 BetrVG). Diese liegt u.a. bei der Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches vor. Diskutiert wird insoweit die Frage, ob der Anschluss des Arbeitsplatzes an das Internet als Änderung des Arbeitsbereiches angesehen werden k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / IV. Eigentumsverhältnisse

Rz. 109 Die Frage nach dem Eigentum an den dem Betriebsrat übergebenen sächlichen Mitteln, also ob der Arbeitgeber Eigentümer bleibt oder der Betriebsrat neuer Eigentümer wird, ist eine weitgehend akademische ­Frage. Fest steht, dass der Arbeitgeber an den zur Verfügung gestellten Sachen Eigentümer bleibt, die nicht verbraucht werden können oder nicht verbraucht werden.[195]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / I. Einleitung

Rz. 76 Der Arbeitgeber hat die persönlichen und sachlichen Kosten des Betriebsrats umfassend zu übernehmen. Die generelle Kostentragungspflicht ist in § 40 Abs. 1 BetrVG geregelt. Für die nachfolgende Darstellung ist aber vorrangig die Naturalleistungspflicht in § 40 Abs. 2 BetrVG von Bedeutung. Danach hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat die erforderlichen sachlichen Mittel ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 5. Telefax

Rz. 99 Die Pflicht des Arbeitgebers, dem Betriebsrat Sachmittel zur Verfügung zu stellen, erfasst regelmäßig auch die Nutzung eines Telefax-Gerätes. Auch hier kommt es auf den betrieblichen Standard und die Erforderlichkeit im Einzelfall an.[173] In größeren Betrieben wird es ausreichend sein, wenn der Betriebsrat lediglich die vorhandene Telefaxanlage des Arbeitgebers mit n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / I. Einleitung

Rz. 1 Die Nutzung des Internets und des Intranets im Allgemeinen und speziell der Empfang bzw. die Versendung von E-Mails gehören zum betrieblichen Alltag. Die digitalisierte Arbeitswelt geht aber weiter: neue Software wie Office365, Cloud-Produkte oder moderne Dienstleistungsprogramme wie ATOSS, LOGA etc. verbinden Tätigkeiten und Programme auf vielfältigste Weise. Da mit d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 2. Grundsatz der Erforderlichkeit

Rz. 78 Die Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Betriebsrat Sachmittel zur Verfügung zu stellen, besteht nicht uneingeschränkt. Vielmehr kommt ein Anspruch nur "in erforderlichem Umfang" in Betracht. In der Rechtsprechung richtet sich die erforderliche Einzelfallbeurteilung im Wesentlichen nach den Aufgaben des Betriebsrats, nach der Größe und Beschaffenheit des Betriebs, nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 8. Twitter, Facebook, Xing, WhatsApp-Gruppen etc.

Rz. 106 Die Rechtsprechung hatte sich bislang noch nicht mit betriebsverfassungsrechtlichen Fragen zu sozialen Netzwerken zu befassen. In der Literatur finden sich dazu ebenfalls nur vereinzelte kurze Hinweise.[191] Wedde bejaht kurz und knapp einen Anspruch des Betriebsrats auf Nutzung neuer Kommunikationsdienste. Diese Auffassung ist sicherlich zu allgemein. Die Teilnahme ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / II. Grundsätze der Unzulässigkeit der Beweisverwertung bei verbotener Kontrolle

Rz. 67 Verstößt der Arbeitgeber gegen die Grundsätze der zulässigen Kontrolle der Nutzung, so besteht hinsichtlich der dadurch erlangten Erkenntnisse nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein prozessuales Verwertungsverbot.[86] Diese Rechtsprechung bezieht sich einmal auf das heimliche Mithören ­eines vertraulichen Gesprächs, einmal auf das heimliche Mithörenlass...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / a) Persönlichkeitsschutz

Rz. 20 Für den Bereich der modernen Kommunikation ist dabei vor allem der grundgesetzlich gewährleistete Persönlichkeitsschutz der Arbeitnehmer zu beachten, der auch in den §§ 2 Abs. 1, 75 Abs. 2 BetrVG seinen Niederschlag gefunden hat. Arbeitgeber und Betriebsräte haben danach "die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 6. Eigene Homepage des Betriebsrats als Schwarzes Brett im Intranet

Rz. 100 Zur Erledigung seiner Aufgaben bei der Information der Belegschaft hat der Betriebsrat Anspruch auf Bereitstellung einer Anschlagsfläche, auf das so genannte Schwarze Brett. Bei größeren Betrieben kommen auch mehrere Schwarze Bretter in Betracht. Vom Schwarzen Brett im vorgenannten Sinne ist im Übrigen die Anschlagsfläche für die Gewerkschaft zu unterscheiden, die hi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 3. Verhalten und Leistung der Arbeitnehmer

Rz. 13 Gegenstand der Überwachung muss das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer sein. Unter Leistung versteht man dabei herkömmlicherweise die vom Arbeitnehmer in Erfüllung seiner vertraglichen Arbeitspflicht erbrachte Arbeit.[16] Verhalten ist also jedes für das Arbeitsverhältnis relevante Tun oder Unterlassen. Hiervon wird bereits begrifflich die Leistung mit einge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 3. Weitere Voraussetzungen

Rz. 114 Schulungsberechtigt sind grundsätzlich alle Mitglieder des Betriebsrats. D.h. aber nicht, dass jedes Betriebsratsmitglied Anspruch auf jede Schulung hat – es reicht aus, wenn Spezialschulungen von einem bzw. einzelnen Betriebsratsmitgliedern besucht werden. Die Vermittlung betriebswirtschaftlicher Kenntnisse ist z.B. nur für solche Betriebsratsmitglieder erforderlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / III. Beweisverwertung bei Internet- und E-Mail-Missbrauch

Rz. 68 Bei der Beurteilung, ob ein Beweisverwertungsverbot von Kenntnissen besteht, die der Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Internet- und E-Mail-Nutzung des Arbeitnehmers erlangt hat, kommt es wieder wesentlich darauf an, ob die private Internet- und E-Mail-Nutzung erlaubt oder verboten wurde. Ist nur die dienstliche Nutzung erlaubt, so hat der Arbeitgeber ein Kontrollre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / b) Datenschutzrechtliche Besonderheiten

Rz. 21 Weitere Schranken der Mitbestimmung des Betriebsrats können sich unmittelbar aus datenschutzrechtlichen Vorschriften ergeben. Vor Einführung der DSGVO galt gemäß § 4 BDSG a.F., dass die Schutzbestimmungen des BDSG von Betriebsvereinbarungen (und Tarifverträgen) überlagert werden können, in denen die Verarbeitung personenbezogener Daten der Arbeitnehmer geregelt sind. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 3. Computer inklusive Zubehör, Laptop, iPad, Software

Rz. 87 Die Nutzung eines Computers (PC) mit dem notwendigen Zubehör (Drucker, Bildschirm, Software) gehört mittlerweile zu einer normalen Büroausstattung. Diese Ausstattung ist deshalb dem Betriebsrat grundsätzlich auch dann zur Verfügung zu stellen, wenn dem Betriebsrat Büropersonal überlassen wird.[135] Allerdings besteht nach dem Wortlaut des § 40 Abs. 2 BetrVG die Einsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 7. Eigene Homepage des Betriebsrats im Internet

Rz. 104 Von der Einrichtung einer Homepage im Intranet, die wie zuvor dargestellt (siehe Rdn 101) im Wesentlichen die Funktion eines Schwarzen Brettes übernimmt, ist das Betreiben einer eigenen Homepage des Betriebsrats oder eines seiner Betriebsratsmitglieder im Internet streng zu unterscheiden. Eine Homepage im Internet ist – anders als das betriebsinterne Intranet – für e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 2. Überwachungsbegriff

Rz. 8 Im Rahmen des Überwachungsbegriffs wird herkömmlich zwischen der Datenerhebung und der eigentlichen Datenverarbeitung unterschieden.[8] Einigkeit besteht dabei darüber, dass die Datenerhebung als die Erhebung von Informationen über das Verhalten oder die Leistung von Arbeitnehmern durch eine technische Einrichtung unter den Überwachungsbegriff fällt.[9] Hingegen ist um...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 9. Formulierungsvorschläge

Rz. 32 Die nachfolgend wiedergegebenen Formulierungsvorschläge verstehen sich in erster Linie als Anregung. Sie können Grundlage einer Betriebsvereinbarung sein. Allerdings müssen dort, wo eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden soll, die jeweiligen betrieblichen Besonderheiten Beachtung finden. Auch ist die Sensibilität für den Datenschutz höchst unterschiedlich ausg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 2. Erforderliche Kenntnisse

Rz. 111 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Vermittlung von Kenntnissen für die Betriebsratsarbeit erforderlich, wenn der Betriebsrat sie im Hinblick auf die betriebliche Situation benötigt, um seine derzeitigen oder künftig anfallenden Aufgaben sachgerecht bewältigen zu können.[200] Damit wird die Darlegung eines aktuellen betriebs- oder betr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 8. Rechte des Betriebsrats bei fehlender Beteiligung

Rz. 29 Ohne die Zustimmung des Betriebsrats dürfen die technischen Einrichtungen, die zur Internet- und E-Mail-Nutzung erforderlich sind, nicht eingeführt werden. Die Zustimmung des Betriebsrats muss also vor der Einführung eingeholt werden. Eine Überwachung aufgrund einer ohne bzw. gegen die Zustimmung des Betriebsrats eingeführten Technik kann ggf. von dem Betriebsrat durc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 2. Ordnungsverhalten

Rz. 49 Das Bundesarbeitsgericht unterscheidet im Geltungsbereich des Mitbestimmungsrechts nach Nr. 1 zwischen dem mitbestimmungspflichtigen so genannten Ordnungsverhalten und dem nicht mitbestimmten Arbeitsverhalten.[67] Einigkeit besteht darüber, dass unter das Ordnungsverhalten verbindliche Verhaltensvorschriften für die Arbeitnehmer fallen.[68] Vor Einführung des Internet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / VII. Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Rz. 61 Am 28.5.2021 hat der Bundesrat den Regierungsentwurf eines Betriebsrätemodernisierungsgesetzes gebilligt, welches am 17.6.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde[84] und am 18.6.2021 in Kraft getreten ist. Das Gesetz soll den Erfordernissen der fortschreitenden Digitalisierung gerecht werden und die Betriebsratsarbeit dementsprechend anpassen. Relevant für die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 1. Grundsätze

Rz. 77 Der Wortlaut des § 40 Abs. 2 BetrVG spricht davon, dass der Arbeitgeber "Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal zur Verfügung zu stellen hat". Diese Formulierung weicht damit von der allgemeinen Kostentragungspflicht des § 40 Abs. 1 BetrVG ab. Während der Betriebsrat nach der allgemeinen Kostenregelung, z.B. bei Schulungsko...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / IV. Unzulässigkeit der Beweisverwertung bei fehlender Betriebsratsbeteiligung

Rz. 71 Weiterhin greift meist dann ein Beweisverwertungsverbot, wenn der Arbeitgeber Beweismittel mitbestimmungswidrig erlangt hat.[100] Rz. 72 Hinsichtlich der Frage der Annahme von Beweisverwertungsverboten ist die Einzelfallrechtsprechung der Arbeitsgerichte zu beachten. In folgenden Fällen[101] wurden Beweisverwertungsverbote angenommen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 2. Smartphone, iPhone, Navigationsgerät

Rz. 84 Die rasante Entwicklung in der modernen Kommunikationstechnik hat noch nicht in allen Facetten die Rechtsprechung beschäftigt. Moderne Arbeitsmittel, wie z.B. das iPhone, können auch die Betriebsratsarbeit erleichtern. Die genannten Arbeitsmittel beinhalten mittlerweile regelmäßig E-Mail-Funktionen in Echtzeit. Sicherlich fallen auch diese modernen Arbeitsmittel unter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 4. Internet, Intranet, E-Mail: Zugang und Anschluss

Rz. 93 Der Betriebsrat hat die Arbeitnehmer des Betriebs über seine Tätigkeit im Rahmen seines Aufgabenkreises umfassend und rechtzeitig zu informieren. Diese Pflicht gehört zur laufenden Geschäftsführung des Betriebsrats[155] und kann von dem Betriebsrat auch mit Hilfe moderner Informations- und Kommunikationstechnik i.S.v. § 40 Abs. 2 BetrVG erfüllt werden. Zu dieser Techn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 1. Begriff der technischen Einrichtung

Rz. 4 Der Begriff der technischen Einrichtung richtet sich nach dem Zweck der Mitbestimmung. Dieser liegt darin, Arbeitnehmer vor Beeinträchtigungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu schützen, um nicht bloßes Objekt einer Überwachungstechnik zu werden.[3] Das Bundesarbeitsgericht legt den Begriff der technischen Einrichtung weit aus.[4] Es genügt, wenn es sich um ein ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 1. Telefon, Anrufbeantworter, Mobiltelefon

Rz. 80 Zum Anspruch des Betriebsrats im Rahmen der büromäßigen Grundausstattung gehört auch der Anspruch auf Telefonbenutzung bzw. eine dem betrieblichen Standard entsprechende Telefonanlage.[120] Allenfalls in Kleinbetrieben kann dem Betriebsrat die ungestörte Mitbenutzung der Telefonanlage des Arbeitgebers zuzumuten sein.[121] Der Betriebsrat muss einerseits ungestört und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Datenschutz / C. Fazit zum neuen Datenschutzrecht und Ausblick

Rz. 59 Die DSGVO stellt Unternehmen vor eine Vielzahl von Herausforderungen. Insbesondere müssen Datenflüsse und Datenverarbeitungen deutlich weitergehender als bislang dokumentiert werden. Beschäftigte müssen zudem ausführlich über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert und ihre Rechte sichergestellt werden. Ansonsten drohen hohe Strafen, nicht nur in Ges...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rationalisierungsschutz / 2.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Die Angestellten des Bundes, der Länder und der Kommunen sind persönlich vom Anwendungsbereich des RatSchTV Ang erfasst. Allerdings gilt nach § 11 RatSchTV Ang dieser Tarifvertrag nicht für Verwaltungen und Betriebe, für die am 1.1.1972 eine Regelung über den Rationalisierungsschutz bestanden hat, solange diese Regelung fortbesteht. § 8 RatSchTV Ang enthält Sonderregelungen b...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rationalisierungsschutz / 1 Einleitung

Grundlage des Rationalisierungsschutzes sind die Tarifverträge für Angestellte und Arbeiter, vom 9.1.1987 in der Fassung vom 2.4.2002 abgeschlossen zwischen dem Bund, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) einerseits und den Gewerkschaften andererseits. Nach der Definition in den Vorbemerkungen zum Tarifvertr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 111 Transf... / 2.6 Anzeige des Arbeitsausfalls (Abs. 6)

Rz. 43 Nach § 111 Abs. 6 Satz 1 gelten für die Anzeige des Arbeitsausfalls § 99 entsprechend. Nach § 99 Abs. 1 Satz ist der Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Betrieb liegt, schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige ist materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung von Kug . Sie wirkt erst mit dem Eingang bei der zuständigen Agentur für ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 1.2.2.2 Der nichtrechtsfähige Verein

Rz. 9 In der Praxis gibt es viele Organisationen, die auf die Rechtsfähigkeit verzichten und die Form eines nichtrechtsfähigen Vereins wählen. Dazu gehören insbesondere bestimmte Berufsverbände (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände), politische Parteien, Kartelle u.Ä. Soweit diese nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen Vermögen besitzen, wird vielfach eine sog. Vermögensver...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.3 Stufen der Entgeltgruppen 2 bis 15

Die Entgeltgruppen 2 bis 15 beinhalten jeweils 6 Stufen. Für den Bund wurde mit der Tarifeinigung vom 29.4.2016 die Stufe 6 für alle Entgeltgruppen eingeführt (§ 16 Abs. 1 [Bund] TVöD). Bis zum 29.2.2016 gab es in den Tabellenwerten des Bundes ab den Entgeltgruppen 9a bis 15 nur 5 Stufen; Stufe 5 war die Endstufe. Diese bisherige, differenzierte Regelung war erforderlich, da...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 1.3.2 Entgeltordnung der VKA

Die zwischen der VKA und den Gewerkschaften verhandelte Entgeltordnung ist zum 1.1.2017 in Kraft getreten. Im Vergleich zum bisherigen Eingruppierungsrecht sind vielfach dort Veränderungen vorgenommen worden, wo sich die tatsächlichen Anforderungen an die Tätigkeit geändert haben. Dies gilt insbesondere für die Gesundheitsberufe und für Beschäftigte in der Informations- und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / Beschlagnahme, Beschlagnahmeverbote [Rdn 945]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2022, Die allgemeine... / 3. Typische Feststellungsanträge beim Entgeltschaden

Es bietet sich an, hier anzuknüpfen an Gesetze, wie z.B. das Bundesbesoldungsgesetz oder aber an entsprechende Tarifverträge. Dementsprechend können entsprechende Klageanträge wie folgt lauten: Zitat "Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger ab dem 1.1.2020 bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersrente eine monatliche Schadenersatzrente zu zahle...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 2 Rechtsgrundlage für den öffentlichen Dienst

Rechtsgrundlage ist generell das Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Dieses stellt in § 17 Abs. 5 die Umwandlung von tariflichem Entgelt jedoch unter Tarifvorbehalt. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder hatte bereits am 12.10.2006 den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Länder (TV-EntgeltU-L) abgeschlossen, der am 1.11.2006 in Kraft getreten war. Der n...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 10.2 Kreis der zulässigen Anbieter

Zugelassen als Anbieter sind nach § 6 TV-EUmw/VKA die öffentlichen Zusatzversorgungseinrichtungen, die Sparkassen-Finanzgruppe sowie die Kommunalversicherer. Der Kreis der Kommunalversicherer ist angelehnt an die Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft Deutscher Kommunalversicherer (BADK). Ob die Einschränkung des Anbieterkreises zulässig ist oder ob eine Ausschreibung und e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 6 Umfang der Entgeltumwandlung

In Übereinstimmung mit dem BetrAVG in der bis 31.12.2017 geltenden Fassung regelt der TV-EUmw/VKA in § 3 Abs. 1, dass der Beschäftigte einen Anspruch darauf hat, Entgelt i. H. v. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten – West ("BBG") umzuwandeln. Gem. der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung – Sozialve...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Einnahmen, die auf besonderen Beziehungen zu einem Dritten beruhen

Rz. 122 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Auch Zuwendungen Dritter können Arbeitslohn sein, wenn sie Entlohnungscharakter haben (vgl mwN auch > Rz 124). Es muss sich um ein – nicht unbedingt zusätzliches – Entgelt für eine Leistung handeln, die dem ArbG aus dem Dienstverhältnis geschuldet wird (Thomas, DStR 1997, 305 [308]). Die Anforderungen an den Veranlassungszusammenhang zwisch...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. ABC der steuerfreien und nicht steuerfreien Entschädigungen

Rz. 63 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Abgeordnete § 3 Nr 12 Satz 1 EStG gilt ua für die Amtsausstattung; > Abgeordnete. AOK Betreuungsbeauftragte, die als ArbN anderer Betriebe nebenberuflich Mitglieder der AOK betreuen, leisten öffentliche Dienste. Ihre AE bleiben nach § 3 Nr 12 Satz 2 EStG iVm > R 3.12 Abs 3 LStR steuerfrei (OFD Frankfurt vom 10.11.2011 S-2337-A-54-St-213). Erg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Vertretung des Betriebs... / D. Kostentragung nach § 40 BetrVG

Rz. 20 Der Arbeitgeber trägt nach § 40 Abs. 1 BetrVG die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten. Rz. 21 Dazu gehören auch Anwaltskosten, wenn der Betriebsrat die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Wahrnehmung seiner Interessen nach pflichtgemäßer und verständiger Beurteilung aller Umstände als notwendig erachten konnte.[35] Ob die Beauftragung des Rech...mehr