Fachbeiträge & Kommentare zu GKV-Spitzenverband

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 2.5 Darlehensaufnahme (Abs. 5)

Rz. 36 Die Forderungen der Leistungserbringer und der Versicherten werden durch den GKV-Spitzenverband erfüllt. Dies wurde aus Gründen der Vereinfachung so geregelt (BT-Drs. 16/9559 S. 22). Den GKV-Spitzenverband trifft keine eigene Haftung. Er hat lediglich organisatorische Aufgaben wahrzunehmen und diese Forderungen primär bei den übrigen Krankenkassen der betroffenen Kass...mehr

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Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 2.3 Forderungs- und Vermögensübergang (Abs. 3)

Rz. 31 Hat der GKV-Spitzenverband im Insolvenzfall Leistungen an ehemalige Beschäftigte der insolventen Krankenkasse zu erbringen, gehen die entsprechenden Forderungen auf den GKV-Spitzenverband über (Satz 1). Entsprechendes gilt für das Vermögen einschließlich der Verbindlichkeiten einer Unterstützungskasse, wenn diese die Leistungen zu erbringen gehabt hätte. Dieser gesetz...mehr

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Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 2.4 Ansprüche der Versicherten und der Leistungserbringer (Abs. 4)

Rz. 32 Die Vorschrift regelt für bestimmte Ansprüche der Gläubiger eine Haftung aller Krankenkassen (Satz 1). Eine Haftung des GKV-Spitzenverbandes besteht hier nicht; er hat allerdings die organisatorische Abwicklung zu übernehmen (Satz 2). Rz. 33 Betroffen sind von der Haftung die Ansprüche der Leistungserbringer sowie der Versicherten, einschließlich Forderungen aus zwisch...mehr

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Sommer, SGB V § 164 Vorüber... / 2.3 Finanzierung (Abs. 3)

Rz. 11 Die Hilfen werden von den Mitgliedskassen des GKV-Spitzenverbandes finanziert (Satz 1). Der GKV-Spitzenverband macht die erforderlichen Beträge jeweils durch einen Bescheid bei seinen Mitgliedskassen geltend. Ausgenommen ist die landwirtschaftliche Krankenkasse sowie die bedrohte Krankenkasse (§ 10 Abs. 2 Finanzhilfenordnung). Rz. 12 Bei der Aufteilung der Finanzierung...mehr

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Sommer, SGB V § 162 Insolve... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 160, 161, 169 und 170 gelten für die Verbände der Krankenkassen entsprechend. Die Übertragung auf die Verbände ist insoweit sachgerecht, als sie ebenso wie die Krankenkassen bundes- oder landesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Für diese müssen daher in Bezug auf die Insolvenzfähigkeit die gleichen Regelungen gelten wie für die Krankenkass...mehr

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Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 2.1 Insolvenzfähigkeit (Abs. 1)

Rz. 5 Bis zum Inkrafttreten der Vorschrift wurden landes- und bundesunmittelbare Krankenkassen in ihrer Insolvenzfähigkeit unterschiedlich behandelt. Dies resultierte aus der Regelung des § 12 Abs. 1 Nr. 2 InsO, nach der das jeweilige Landesrecht über die Insolvenzfähigkeit juristischer Personen entscheidet, soweit diese der Landesaufsicht unterstehen. Die Länder haben ihre ...mehr

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Sommer, SGB V § 164 Vorüber... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Durch die Abschaffung der primären Haftung der Kassenart sind die wirtschaftlichen Anreize für freiwillige Hilfen innerhalb einer Kassenart entfallen. Die entsprechende Regelung in § 265b (alt) wurde mit dem 31.3.2020 gestrichen. Stattdessen wird mit § 164 das System der Haftungsprävention beim GKV-Spitzenverband gestärkt.mehr

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Sommer, SGB V § 164 Vorüber... / 2.2 Verfahren (Abs. 2)

Rz. 7 Der Antrag auf Gewährung einer finanziellen Hilfe kann ausschließlich von der Aufsichtsbehörde der notleidenden Krankenkasse gestellt werden (Satz 1). Bei bundesunmittelbaren Krankenkassen ist das Bundesamt für Soziale Sicherung (§ 90 Abs. 1 Satz 1 SGB IV) zuständig. Bei landesunmittelbaren Krankenkassen ist die für die Sozialversicherung zuständige oberste Verwaltungs...mehr

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Sommer, SGB V § 106b Wirtsc... / 2.3 Rahmenvorgaben für die Prüfungen nach Abs. 1

Rz. 9 Die Verlagerung der Vorgaben für Wirtschaftlichkeitsprüfungen der ärztlich verordneten Leistungen auf die regionale Ebene ermöglicht nach der Gesetzesbegründung passgenauere Lösungen; dennoch sei es erforderlich, gewisse Mindeststandards bundeseinheitlich zu regeln. Nach Abs. 2 sind daher die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und der GKV-Spitzenverband verpflichtet, ...mehr

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Sommer, SGB V § 219 Besonde... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm ermöglicht den Krankenkassen und ihren Verbänden insbesondere mit Kassenärztlichen Vereinigungen und anderen Leistungserbringern sowie mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst Arbeitsgemeinschaften zu bilden. Ziele sind die Förderung der Gesundheit, Prävention, Versorgung chronisch Kranker und Rehabilitation. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitze...mehr

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Sommer, SGB V § 164 Vorüber... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) mit Wirkung zum 1.4.2020 eingeführt worden. Die Norm gehört zum neugestalteten Haftungssystem, mit dem historisch entstandene Verwerfungen im Wettbewerb der Krankenkassen bes...mehr

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Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 2.2.3 Haftung für Altersversorgungs- und Altersteilzeitverpflichtungen

Rz. 12a Solange der GKV-Spitzenverband für die Altersversorgungs- und Altersteilzeitverpflichtungen haftet (§ 169 Abs. 1), werden diese nicht in die Überschuldungsbilanz (§ 19 InsO) eingestellt (Satz 3). Ungedeckte Versorgungsverpflichtungen führen damit nicht zu einer insolvenzrechtlichen Überschuldung (BT-Drs. 16/9559 S. 20).mehr

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Sommer, SGB V § 106b Wirtsc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Es gilt seit 2017 der Grundsatz, dass die Wirtschaftlichkeit der Versorgung mit ärztlich verordneten Leistungen durch Vereinbarungen der Selbstverwaltungspartner auf der regionalen KV-Ebene geprüft wird. Bei der Ausgestaltung der Prüfungen sind die Vertragspartner auf Landesebene grundsätzlich frei, müssen sich aber an die gesetzlichen Vorgaben in Abs. 1 sowie an die b...mehr

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Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 2.2.1 Anzeigegründe

Rz. 7 Ein Insolvenzgrund ist unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) durch den Vorstand der Krankenkasse der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen (Satz 1). Mit einer frühzeitigen Verpflichtung zur Anzeige der Zahlungsunfähigkeit, drohenden Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist die Aufsichtsbehörde rechtzeitig in der Lage, den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren...mehr

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Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 2.2 Beschränkung des Insolvenzschutzes (Abs. 2)

Rz. 27 Die Norm begrenzt den Insolvenzschutz der Beschäftigten. Betroffen sind die Beschäftigten landesunmittelbarer Krankenkassen, die der Aufsicht eines Landes unterstehen, wenn das Insolvenzverfahren nach Landesrecht für unzulässig erklärt wurde (Satz 1; § 12 Abs. 1 Nr. 2 InsO, vgl. Komm. zu § 160). Die Regelung stellt sicher, dass der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) als...mehr

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Sommer, SGB V § 106b Wirtsc... / 2.4 Gesetzlicher Ausschluss der Wirtschaftlichkeitsprüfung

Rz. 20 Nach Abs. 4 der Vorschrift unterliegen folgende ärztliche bzw. in wenigen Ausnahmefällen auch zahnärztliche Verordnungen von Leistungen der vertrags(zahn-)ärztlichen Versorgung nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung: Verordnungen von Heilmitteln für Versicherte mit langfristigem Behandlungsbedarf nach § 32 Abs. 1a, Verordnungen von Arzneimitteln, für die der Arzt einem Ve...mehr

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Sommer, SGB V § 161 Aufhebu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Erklärt ein Bundesland das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer juristischen Person für unzulässig, können nach § 12 Abs. 2 InsO bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einer juristischen Person deren Arbeitnehmer von dem Land die Leistungen verlangen, die sie im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens als Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit und nac...mehr

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Schell, SGB IX § 65 Leistun... / 2.1.2 Vereinbarung des GKV-Spitzenverbandes und der Deutschen Rentenversicherung Bund nach § 20 Abs. 4 SGB VI vom 7.5.2018

Rz. 13 Präambel Das Bundesteilhabegesetz (BTHG), das zum 30.12.2016 in Kraft getreten ist, verpflichtet den GKV-Spitzenverband und die Deutsche Rentenversicherung Bund, nach § 20 Absatz 4 SGB VI eine Vereinbarung zu schließen. Ziel der Vereinbarung ist es festzulegen, unter welchen Voraussetzungen Versicherte einen Anspruch auf Übergangsgeld nach dieser Vereinbarung haben, we...mehr

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Schell, SGB IX § 65 Leistun... / 2.1.1 Abgrenzung Krankengeld/Übergangsgeld bei ambulanten Nachsorgeleistungen i. S. d. § 17 SGB VI

Rz. 12 Besteht während der Teilnahme an Nachsorgeleistungen (z. B. § 17 SGB VI) Arbeitsunfähigkeit (z. B. IRENA-Nachsorge des Rentenversicherungsträgers während eines Krankengeldbezuges aufgrund einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit), kann der Versicherte grundsätzlich Übergangsgeld wegen der Nachsorgeleistung (vgl. § 20 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI) und Krankengeld wegen der Arbeitsu...mehr

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BGM in der öffentlichen Ver... / 1 Trends in der Arbeitswelt – Handlungsansätze für ein BGM

Mit dem Wandel der Arbeitswelt bzw. "Arbeit 4.0" haben sich auch die Arbeitsbedingungen und -formen grundlegend geändert. Parallel schreiten demografische Entwicklungen weiter voran, die sich durch zunehmend ältere Belegschaften kennzeichnen. Dies hat Auswirkungen auf die körperliche und psychische Gesundheit jedes Einzelnen. Durch gesteigerte Mobilität und Flexibilität (zei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 34 [Gesundheitsförderung]

Rz. 1 § 3 Nr. 34 EStG stellt gesundheitsförderliche Maßnahmen in den Betrieben, die den vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) nach § 20 Abs. 2 S. 1 SGB V festgelegten Kriterien entsprechen, und Maßnahmen zur verhaltensbezogenen Prävention bis zur Höhe von 500 EUR bzw. ab 2020 in Höhe von 600 EUR[1] jährlich steuerfrei. Dabei geht es um Leistungen des...mehr

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Jansen, SGB VI § 15a Leistu... / 2.10 Familienorientierte Rehabilitation als Sonderform der Kinderrehabilitation (Abs. 2 S. 1 Nr. 2)

Rz. 25 Gemäß § 15a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 haben Kinder Anspruch auf die Mitaufnahme der Familienangehörigen, wenn die Einbeziehung der Familie in den Rehabilitationsprozess notwendig ist. Gemeint ist hier nicht nur die Mitaufnahme einer Bezugsperson (vgl. Rz. 18), sondern eine echte "Rehabilitation für die beteiligten Familienmitglieder" - und zwar im Rahmen der Kinder- und Jug...mehr

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Rahmenbedingungen für ein BGM / 1.5 Leitfaden Prävention der Gesetzlichen Krankenkassen

Da die Ausführungen zur Unterstützung im SGB V recht knapp gehalten sind, haben die Krankenkassen einen Leitfaden zur Umsetzung des Gesetzes erstellt, der die Inhalte einer ganzheitlichen Sichtweise der BGF vorstellt und die notwendigen Kriterien einer qualitätsorientierten Durchführung benennt. Mit diesem Leitfaden legt der GKV-Spitzenverband Handlungsfelder und Kriterien f...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rahmenbedingungen für ein BGM / 1.8 Präventionsgesetz

Die Historie des Präventionsgesetzes (PrävG) reicht bis in das Jahr 2004 zurück, bevor das Gesetz im Juli 2015 veröffentlicht wurde. Das PrävG wird in der öffentlichen Darstellung mit zahlreichen Zielen und Leistungen präsentiert, wobei das Gesetz selbst keine eigenen Leistungen beinhaltet. Es ist ein Artikelgesetz, das regelt, welche Änderungen u. a. im Sozialgesetzbuch V v...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rahmenbedingungen für ein BGM / 3 Aktueller Stand und kurzer Ausblick

Die Entwicklungen im SGB V und dem dazugehörigen Leitfaden Prävention zur Auslegung der Leistungen für Betriebe im Rahmen der Prävention und Gesundheitsförderung zeigen in die richtige Richtung: Betriebliches Gesundheitsmanagement muss ganzheitlich gedacht und als gemeinsame Aufgabe aller beteiligten Akteure betrachtet werden. Demnach ist auch die Organisation und Steuerung ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 4.3.9 Störfälle in der Familienpflegezeit; Risikoabsicherung des Arbeitgebers

Störfälle können sowohl in der Phase der Familienpflegezeit als auch in der Phase der sog. Nachpflegezeit eintreten. Hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Folgen bei ganz- oder teilweisem Scheitern der vertraglichen Pflichten in der Familienpflegephase ist zu beachten, dass bei einer Familienpflegezeitvereinbarung, die auf dem ratierlichen Abschmelzen von bereits vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.13 Rahmenempfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zur Sicherung der Qualität der Hilfsmittelversorgung (Abs. 8)

Rz. 10 Mit Abs. 5b (a. F., jetzt Abs. 8) war der GKV-Spitzenverband verpflichtet worden, bis zum 30.6.2017 Rahmenempfehlungen zu Sicherung der Qualität in der Hilfsmittelversorgung abzugeben. Diese Rahmenempfehlungen sollten sich gemäß Abs. 8 Satz 2 insbesondere auf Regelungen zum Umfang der Auffälligkeits- und Stichprobenprüfungen in den jeweiligen Produktbereichen beziehen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 131 Rahmenv... / 2.4 Neufassung des Rahmenvertrages

Rz. 8 Vertragsparteien des Rahmenvertrages nach Abs. 1 und 2 sind der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten maßgeblichen Spitzenorganisationen der pharmazeutischen Unternehmer. Im Rubrum des Rahmenvertrages i. d. F. v. 26.3.2018 sind als Verbände der pharmazeutischen Unternehmer aufgef...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 125b Bundes... / 2.2 Bundesweit geltende Preise (Abs. 2)

Rz. 4 Mit Abs. 2 ist nach der Gesetzesbegründung die notwendige Ausgangsbasis geschaffen worden, dass die bisher zwischen den Kassenarten und Vertragsregionen stark voneinander abweichenden Preise für Heilmittelleistungen vereinheitlicht werden. Zum 1.7.2019 sind die Preise für die einzelnen Leistungspositionen einmalig und bundeseinheitlich für alle Krankenkassen und Vertra...mehr

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Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.23 Gemeinsame Rahmenempfehlung zum Bürokratieabbau in der Hilfsmittelversorgung (Abs. 9)

Rz. 20 Die Vertragskonstruktion der Hilfsmittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist wegen der vielen Hilfsmittel und Leistungserbringer mit einer aufwendig zu betreibenden Verwaltungsarbeit verbunden. Mit Abs. 9 Satz 1 war dem GKV-Spitzenverband und den für die Wahrnehmung der Interessen der Leistungserbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen die Pflicht ...mehr

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Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.14 Gemeinsame Rahmenempfehlungen zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Durchführung und Abrechnung der Hilfsmittelversorgung (Abs. 9)

Rz. 11 Nach Abs. 9 waren der GKV-Spitzenverband und die für die Wahrnehmung der Interessen der Leistungserbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene verpflichtet, gemeinsam bis zum 31.12.2017 Rahmenempfehlungen zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Durchführung und Abrechnung der Versorgung mit Hilfsmitteln abzugeben. Nach der Gesetzesbegründung dienen d...mehr

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Sommer, SGB V § 126 Versorg... / 2.2.1 Empfehlungen zu den Voraussetzungen einer Lieferberechtigung (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 6 Die Empfehlungen sind Teil der dem GKV-Spitzenverband zugewiesenen gesetzlichen Aufgaben (vgl. § 217f). Sie dienen nach Abs. 1 Satz 3 dazu, die Anforderungen der Krankenkassen an die Leistungserbringer von Hilfsmitteln zentral vorzugeben und damit eine bundeseinheitliche Anwendung der Anforderungen an die Leistungserbringer durch die Krankenkassen zu gewährleisten. Der...mehr

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Sommer, SGB V § 131 Rahmenv... / 2.1 Entwicklung und Rechtswirkung des Rahmenvertrages

Rz. 5 Der "Rahmenvertrag über das von den pharmazeutischen Unternehmern anzubringende Arzneimittelkennzeichen und die Übermittlung von Daten zur Herstellung einer pharmakologisch-therapeutischen und preislichen Transparenz gemäß § 131" konkretisiert die gesetzlichen Verpflichtungen der pharmazeutischen Unternehmer aus Abs. 4 (Datenlieferung zur Herstellung einer pharmakologi...mehr

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Sommer, SGB V § 131 Rahmenv... / 2.3 Pflichtinhalt des Rahmenvertrages

Rz. 7 Abs. 4 der Vorschrift enthält die auf Vorschlag des Bundesrates in das Gesetz aufgenommene Verpflichtung der pharmazeutischen Unternehmer, Arzneimitteldaten zur Verfügung zu stellen und die Angaben auf den Arzneimittelpackungen durch Kennzeichen verschlüsselt so zu gestalten, dass sie von den Apotheken maschinell erfasst werden können (vgl. § 300). Bei der Vielzahl der...mehr

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Sommer, SGB V § 131 Rahmenv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift differenziert zwischen den Spitzenorganisationen der pharmazeutischen Unternehmer, die nach Abs. 1 und 2 auf Bundesebene einen Vertrag schließen können und den gesetzlichen Verpflichtungen der einzelnen pharmazeutischen Unternehmer, Daten zu liefern (Abs. 4) bzw. auf den Arzneimittelpackungen das Arzneimittelkennzeichen nach § 300 Abs. 1 Nr. 1 in maschin...mehr

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Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.9 Hilfsmittel für die Festbeträge gelten (Abs. 4)

Rz. 6 Nach Abs. 4 können die Vertragspartner in den Verträgen bzw. Einzelvereinbarungen für Hilfsmittel, für die ein Festbetrag festgesetzt wurde, Preise höchstens bis zur Höhe des Festbetrags vereinbaren. Die nach § 36 vom GKV-Spitzenverband festzusetzenden Festbeträge begrenzen die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung und damit den Versorgungsanspruch der ...mehr

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Sommer, SGB V § 132g Gesund... / 2.2 Vereinbarung über Inhalt und Anforderungen an die Versorgungsplanung

Rz. 5 Abs. 3 der Vorschrift gibt vor, dass die Einzelheiten zum Inhalt und zu den Anforderungen an die Versorgungsplanung auf der Bundesebene im Vereinbarungswege zu regeln sind. Da die Bundesvereinbarung für alle regional beteiligten Leistungserbringer und Kooperationspartner bindend ist, wird für die Patientinnen und Patienten eine zwar bundeseinheitliche aber dennoch indi...mehr

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Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.17 Hilfsmittel mit Festbeträgen

Rz. 14 Für Hilfsmittel, für die ein Festbetrag festgesetzt wurde, können nach Abs. 4 der Vorschrift in den Verträgen nach Abs. 1 und 3 Preise höchstens in Höhe des Festbetrags vereinbart werden. Die Vertragsfreiheit, nach Abs. 1 (Rahmenvertrag) oder Abs. 3 (Einzelvereinbarung) für Hilfsmittel, die nicht nach § 34 von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 132g Gesund... / 2.5 Bericht über die Entwicklung der Versorgungsplanung und die Umsetzung der Vereinbarung nach Abs. 3

Rz. 8 Nach Abs. 5 der Vorschrift ist der GKV-Spitzenverband verpflichtet, dem BMG alle 3 Jahre über die Entwicklung der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase und die Umsetzung der Vereinbarung nach Abs. 3 zu berichten. Damit soll festgestellt werden, ob und wie sich die neu eingeführte gesundheitliche Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase sow...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 131a Ersatz... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Gesetzliche Krankenkassen erwerben die zu ihren Lasten abgegebenen Arzneimittel nicht selbst und stehen in keiner unmittelbaren Rechtsbeziehung zum pharmazeutischen Unternehmer oder zum Arzneimittelgroßhändler. Wenn ein zulasten der gesetzlichen Krankenkassen abgegebenes Arzneimittel mit einem schwerwiegenden Mangel behaftet ist, der zu einem Arzneimittelrückruf oder z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.2 Leistungserbringer aus dem EU-Ausland (Abs. 1 Satz 6 und 7)

Rz. 3a Um Transparenz über die Vertragsabschlussabsichten der Krankenkassen auch für Leistungserbringer (Anbieter) aus dem EU-Ausland zu gewährleisten und ihnen einen gleichberechtigten Zugang zu Vertragsverhandlungen zur Hilfsmittelversorgung der Versicherten zu ermöglichen, sind die Krankenkassen nach Abs. 1 Satz 6 verpflichtet, ihre Absichten, Verträge zur Versorgung mit ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 133 Versorg... / 2.3 Rahmenempfehlungen

Rz. 17 Abs. 4 i. V. m. § 127 Abs. 9 verpflichtet den GKV-Spitzenverband und die auf Bundesebene maßgeblichen Spitzenorganisationen der Leistungserbringer der Krankentransporte, gemeinsam Rahmenempfehlungen zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Durchführung und Abrechnung der Krankentransporte abzugeben. In den Empfehlungen können auch Regelungen über die Inhalte des § ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.22 Rahmenempfehlungen zur Sicherung der Qualität in der Hilfsmittelversorgung (Abs. 8)

Rz. 19 Nach Abs. 8 der Vorschrift war der GKV-Spitzenverband verpflichtet, bis zum 30.6.2017 Rahmenempfehlungen zur Sicherung der Qualität in der Hilfsmittelversorgung abzugeben, in denen insbesondere Regelungen zum Umfang der Stichprobenprüfungen in den jeweiligen Produktbereichen, zu möglichen weiteren Überwachungsinstrumenten und darüber getroffen werden, wann Auffälligke...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 1 Allgemeines

Rz. 2 Rechtsgrundlage für den Sachleistungsanspruch der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung auf Hilfsmittel ist § 33 Satz 1. Danach haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 132g Gesund... / 2.4 Vergütungsgrundsätze

Rz. 7 Abs. 4 regelt die Vergütungsgrundsätze für die gesundheitliche Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase. Nach Abs. 4 Satz 1 trägt die Krankenkasse des Versicherten die notwendigen Kosten für die nach Maßgabe der Bundesvereinbarung erbrachten Leistungen der Einrichtungen; dabei sind die Kosten für Leistungseinheiten zu tragen, welche die Zahl der benötigten qualifi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 132g Gesund... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Wie der Gesetzesbegründung zu entnehmen ist, kann ein individuelles, ganzheitliches Beratungsangebot über Hilfen und Angebote zur medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Betreuung und Versorgung in der letzten Lebensphase die Angst schwerstkranker Patientinnen und Patienten und Pflegebedürftiger vor dem Sterben und vor schweren Leiden in der S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 132g Gesund... / 2.3 Schiedsverfahren

Rz. 6 Können sich die Vereinbarungspartner nicht auf die einheitliche Bundesvereinbarung einigen, gilt nach Abs. 3 Satz 3 der § 132d Abs. 1 Satz 3 bis 5 entsprechend, welcher ebenfalls mit Wirkung zum 8.12.2015 eingeführt worden ist. Das bedeutet, dass der strittige Vereinbarungsinhalt durch eine von den Vereinbarungspartnern zu bestimmende unabhängige Schiedsperson festgele...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 125b Bundes... / 2.3 Weitergelten der Rahmenempfehlungen nach dem bisherigen § 125 Abs. 1 (Abs. 3)

Rz. 5 Abs. 3 der Vorschrift regelt, dass die Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 (a. F.), die sich auf die einheitliche Versorgung mit Heilmitteln beziehen, bis zum Inkrafttreten der Heilmittelversorgungsverträge nach dem mit Wirkung zum 11.5.2019 geltenden § 125 Abs. 1 oder bis zu einer Entscheidung der Schiedsstelle weitergelten. Einer Kündigung der Rahmenempfehlungen bed...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 126 Versorg... / 2.1 Allgemeines zur Hilfsmittelversorgung

Rz. 2 Die Vorschrift ist Teil des 6. Abschnitts des 3. Kapitels SGB V, der mit "Beziehungen zu den Leistungserbringern von Hilfsmitteln" getitelt ist. Zum 6. Abschnitt gehören neben der Vorschrift noch die §§ 127 (Verträge) und 128 (Unzulässige Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten). Die Überschrift stellt klar, dass es um die Beziehungen zu Leistungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.8 Vereinbarung im Einzelfall (Abs. 3)

Rz. 5 Die Vielzahl der unterschiedlichen Hilfsmittelversorgung bringt es mit sich, dass vorwiegend für die gängigen Hilfsmittel Versorgungsverträge mit Beitrittrecht nach Abs. 1 Satz 1 bestehen. Soweit für ein erforderliches Hilfsmittel keine Verträge der Krankenkassen mit Leistungserbringern existieren oder eine Versorgung der Versicherten durch Vertragspartner in einer für...mehr