Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.4.2.2 Auslandsbeteiligungen

Rz. 49 Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften Gesellschaftsanteile an ausländischen Personengesellschaften sind als Beteiligungen in der inländischen Handelsbilanz des Gesellschafters dann auszuweisen, wenn ihnen die bilanzrechtliche Vermögensgegenstandsqualität zukommt, sie dem inländischen Anteilseigner wirtschaftlich zuzurechnen (Verfügungsgewalt) und unter ...mehr

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Anschaffungskosten nach HGB... / 10 Verdeckte Einlage

Rz. 124 Bei einer verdeckten Einlage eines Wirtschaftsguts in eine Kapitalgesellschaft erhöhen sich die Anschaffungskosten der Beteiligung an der Kapitalgesellschaft um den Teilwert des eingelegten Wirtschaftsguts.[1] Die Vorschrift regelt unmittelbar die verdeckte Einlage aus einem Betriebsvermögen, in dem auch die Beteiligung gehalten wird. Der Einlegende entnimmt das Wirts...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Saldierung mehrerer wirtschaftlicher Einheiten für Zwecke der Optionsverschonung

Leitsatz Für Zwecke der Steuerbegünstigung nach § 13a ErbStG alte Fassung und § 13b ErbStG alte Fassung ist bei einem Erwerb mehrerer wirtschaftlicher Einheiten von Todes wegen jeder übertragene Betrieb einzeln zu betrachten. Sachverhalt Der Kläger hat verschiedene wirtschaftliche Einheiten des Betriebsvermögens geerbt. Seine Klage richtet sich gegen die Saldierung dieser wir...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 3.4.2 Organschaft/Mitunternehmerschaft (§ 8d Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KStG)

Rz. 72 Gem. § 8d Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KStG ist die Möglichkeit, einen Antrag zur Verlusterhaltung zu stellen, ausgeschlossen, wenn die Körperschaft vor dem schädlichen Beteiligungserwerb Organträger war oder an einer Mitunternehmerschaft beteiligt war. Sowohl die Organträgereigenschaft als auch die Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft stellen ein schädliches Ereignis gem. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 4.1.1 Definition (§ 8d Abs. 1 S. 6 KStG)

Rz. 77 Gem. § 8d Abs. 1 S. 6 KStG wird der Verlustvortrag, der zum Ende des Vz des schädlichen Beteiligungserwerbs besteht, zum fortführungsgebundenen Verlustvortrag. Es ist nicht auf den Zeitpunkt des schädlichen Beteiligungserwerbs und den zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verlustvortrag bzw. laufenden Verlust abzustellen. Damit hat § 8d KStG eine überschießende Wirkung. Im ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 4.2.8 Betroffene Verluste

Rz. 133 Tritt ein schädliches Ereignis i. S. d. § 8d Abs. 2 KStG ein, gehen die fortführungsgebundenen Verluste unter. Unbeachtlich ist, ob diese Verluste beim schädlichen Beteiligungserwerb von dem Verlustuntergang gem. § 8c KStG bedroht waren. Die Regelung des § 8d Abs. 2 KStG sieht insoweit keine tatbestandliche Verknüpfung vor. Damit gehen auch Verluste unter, die nicht ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 4.3 Anwendung der Stille-Reserven-Klausel

Rz. 141 Ebenso wie ein Verlust bei der direkten Anwendung des § 8c KStG soll auch ein fortführungsgebundener Verlustvortrag nicht untergehen, wenn ausreichend stille Reserven vorhanden sind. Daher erklärt § 8d Abs. 2 S. 1 Halbs. 2 KStG die sog. Stille–Reserven–Klausel des § 8c (§ 8c Abs. 1 S. 6 bis 9 KStG) für anwendbar. Abzustellen ist dabei auf die zum Schluss des vorangeg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Darlehen / Zusammenfassung

Begriff Die GmbH ist eine selbstständige juristische Person mit eigenem Vermögen. Sie finanziert Ihre geschäftlichen Aktivitäten aus eigenen Mitteln (Eigenkapital wie dem Stammkapital oder aus Gewinn- oder Kapitalrücklagen), aus Fremdkapital wie Bankkrediten, aber auch aus Darlehen der Gesellschafter (Gesellschafterdarlehen). Umgekehrt kann die GmbH eigene Mittel einem Gesel...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 2.1.4 Bilanzierung

Rz. 8 Ausleihungen werden zu den Anschaffungskosten bilanziert.[1] Steuerrechtlich kommt es auf die Zuordnung zum notwendigen oder zum gewillkürten Betriebsvermögen an. Sie gehören zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn die Darlehensgewährung auf einem Vorgang beruht, der in die betriebliche Sphäre fällt. Die Herkunft der Mittel ist für diese Beurteilung nicht relevant.[2] Nac...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 2.8.3 Beteiligung berufsfremder Personen bei Personengesellschaften

Neben der gemischten Tätigkeit von ausschließlich freiberuflich Tätigen führt auch die Beteiligung einer berufsfremden Person zur Gewerblichkeit der gesamten Betätigung. Eine Personengesellschaft, die sich aus Angehörigen unterschiedlicher freier Berufe zusammensetzt, ist jedoch nicht bereits vom Grundsatz her als gewerbliche Mitunternehmerschaft einzustufen.[1] Als berufsfre...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit

Leitsatz Das Hauptzollamt trägt die Feststellungslast für das Vorliegen der Massezugehörigkeit, wenn es gegen einen Insolvenzverwalter Kraftfahrzeugsteuer für ein auf den Insolvenzschuldner zugelassenes Fahrzeug festsetzt. Normenkette § 35 Abs. 1, § 55 Abs. 1 Nr. 1, § 97 Abs. 1 Satz 1, § 98 Abs. 1a, § 148 Abs. 1 InsO, § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 5 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG, § 34 Abs. 1 u...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4 Gesetzliche Vertretung und Handlungsfähigkeit der Körperschaft (Abs. 2)

Rz. 40 Nach § 14b Abs. 2 AO sind auf Körperschaften i. S. des § 14b Abs. 1 Satz 2 AO die für juristische Personen geltenden Regelungen der §§ 34 und 79 AO entsprechend anzuwenden. Rz. 41 Die Vorschrift bezieht sich nur auf die "Körperschaften i. S. des § 14b Abs. 1 Satz 2 AO", also diejenigen, die „nach inländischem Gesellschaftsrecht mangels Rechtsfähigkeit nicht als juristi...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 5 Antrag (§ 8d Abs. 1 S. 5 KStG)

Rz. 146 § 8d KStG ist nur auf Antrag anzuwenden (§ 8d Abs. 1 S. 1 KStG). Der Stpfl. hat damit ein Wahlrecht, ob er die Vergünstigung des § 8d KStG in Anspruch nehmen will. Da durch die Anwendung der gesamte Verlust (auch bei einem nur anteiligen Verlustuntergang gem. § 8c KStG) zum fortführungsgebundenen Verlustvortrag wird und die spätere Nutzung des fortführungsgebundenen ...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 6.3.1 Positionen für Forderungen in der Kerntaxonomie

Rz. 103 Mit BMF-Schreiben vom 24.5.2016 wurde eine überarbeitete Version der Taxonomien, die Taxonomie-Version 6.0, veröffentlicht. Diese Taxonomien sind grundsätzlich für die Übermittlung von Jahresabschlüssen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen, zu verwenden. Für Forderungen gibt es in der Kerntaxonomie im Wesentlichen die Positionen:[1]mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 1.2.1 Kapitalgesellschaften

Unabhängig von der Art der Tätigkeit gilt die Betätigung von Europäischen Gesellschaften, Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH), Genossenschaften einschließlich Europäischer Genossenschaften, Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit als Gewerbebetrieb. Die Gewerbesteuerpflicht kann aber teilweise oder ganz durch Befreiungsvorschriften des § 3 GewStG eingeschrän...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.2.3 Eingeforderte Nachschüsse, Nachschusskapital

Rz. 42 Über ihre Einlagen hinaus können Gesellschafter einer GmbH verpflichtet sein, weitere Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten. Es handelt sich um sog. Nachschüsse. Das Recht der Gesellschaft ist in der Bilanz insoweit zu aktivieren, als die Einziehung der Nachschüsse beschlossen ist und den Gesellschaftern kein Recht zusteht, sich durch Verweisung auf den Geschäftsantei...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 7 Jahresabschlusskompetenz bei Kommanditgesellschaften auf Aktien

Rz. 55 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien[1] ist nach § 278 Abs. 1 AktG eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Komplementär den Gläubigern der Gesellschaft unbeschränkt haftet. Wie bei der Kommanditgesellschaft muss der persönlich haftende Gesellschafter keine natürliche Person[2] sein.[3] Die Geschäftsführung der KGaA liegt in de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 3.3.2 Nachlaufender Beobachtungszeitraum

Rz. 61 Die Anwendung von § 8d KStG setzt aber nicht nur voraus, dass in dem vorangegangenen Vz kein schädliches Ereignis i. S. d. § 8d Abs. 2 KStG eintritt (vgl. zu dem vorlaufenden Beobachtungszeitraum Rz. 60), sondern erfordert auch, dass diese Voraussetzung für eine gewisse Zeit nach dem schädlichen Beteiligungserwerb erfüllt ist. Damit wird der Beobachtungszeitraum für d...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berufskraftfahrer (Professi... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 3.2.2 Beobachtungszeitraum (§ 8d Abs. 1 S. 1 KStG)

Rz. 49 Der identische Geschäftsbetrieb muss bei dem Stpfl. seit Gründung oder seit Beginn des dritten Vz, der dem Vz des Satzes 5 (dem Vz des schädlichen Beteiligungserwerbs) vorausgeht, bestanden haben. Der gesamte Beobachtungszeitraum beträgt daher vier Vz.[1] Dabei ist eine zeitraumbezogene Betrachtung vorzunehmen. Ein einzelner Zeitpunkt, zu dem ggf. sich der Geschäftsbe...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.4.7 Umrechnungsprobleme bei Auslandsbetriebsstätten

Rz. 119 Die Währungsumrechnungsprobleme, die bei der Unterhaltung von Niederlassungen im Ausland auftreten, sind von der rechtlich relevanten Struktur der Auslandsniederlassung und von der Organisationsform des betrieblichen Rechnungswesens abhängig. Grundsätzlich gilt § 256a HGB auch für die Währungsumrechnung im Zusammenhang mit ausländischen Betriebsstätten und Zweigniede...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.1.3.3 Besteuerung bei der GmbH & Co. KG

Rz. 825 Die Eröffnungsbilanz der A GmbH & Co. KG entspricht wertmäßig der Bilanz der A GmbH (Grundsatz der Wertverknüpfung).mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 1.1.3 Formwechselnde Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG

Rz. 799 Gemäß §§ 1 Abs. 1 Nr. 4, 190 ff., 226–237 UmwG ist es möglich, eine GmbH direkt in eine GmbH & Co. KG durch einen sog. Formwechsel umzuwandeln. Ein Formwechsel i. S. d. §§ 190 ff. UmwG liegt vor, wenn ein Rechtsträger unter Wahrung seiner Identität die rechtliche Form ändert. Gemäß § 202 Abs. 1 Nr. 1 UmwG besteht bei einem Formwechsel der Rechtsträger in der im Umwan...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 1.2 Umwandlung einer GmbH & Co. KG in eine GmbH

1.2.1 Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz Rz. 808 Die Umwandlung einer GmbH & Co. KG in eine GmbH kann gemäß dem UmwG durch Verschmelzung der GmbH & Co. KG auf eine bereits bestehende GmbH (Verschmelzung durch Aufnahme) oder auf eine neu gegründete GmbH (Verschmelzung durch Neugründung) oder durch einen Formwechsel vollzogen werden. Die Verschmelzung einer GmbH & Co. KG auf ...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.1 Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG

2.1.1 Motive Rz. 810 Motive der Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG können sein: a) betriebswirtschaftliche Auswirkungen der Unternehmensteuerreform;[1] b) höheres steuerliches Risiko aufgrund verdeckter Gewinnausschüttungen. 2.1.2 Anzuwendende Vorschriften (Ertragsteuern) Rz. 811 Wie im handelsrechtlichen Teil ausgeführt, schließen sich Verschmelzung und Formwechsel gege...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.2 Umwandlung einer GmbH & Co. KG in eine GmbH

2.2.1 Umwandlung (Formwechsel) nach dem Umwandlungsgesetz/Umwandlungssteuergesetz Rz. 833 Folgende Gestaltungen sind denkbar:[1] Formwechsel, d. h. Umwandlung der GmbH & Co. KG im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die GmbH; Anwachsung, entweder nach dem "Austrittsmodell" oder dem "erweiterten Anwachsungsmodell"; Übertragung des Vermögens der GmbH & Co. KG im Wege der Einzelrec...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 1.1 Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG

1.1.1 Allgemeines Rz. 790 Zivilrechtlich kann die Umwandlung der GmbH in eine GmbH & Co. KG nach den Regelungen des Umwandlungsgesetzes (UmwG) sowohl durch Verschmelzung auf eine GmbH & Co. KG (Rn. 791) als auch durch einen bloßen Formwechsel (Rn. 799) erfolgen. An einer grenzüberschreitenden Verschmelzung kann die GmbH & Co. KG wegen § 122b Abs. 1 UmwG, wonach zwingend Kapit...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.1.3.2 Besteuerung bei der GmbH

Rz. 824 Wertmäßige Verschiebungen in der Handelsbilanz ergeben sich nicht, da Buchwertfortführung gewählt wird. Steuerrechtlich ist das Eigenkapital umzugliedern. Aus dem Stammkapital und den Rücklagen der GmbH werden Fest- und variables Kapital der Kommanditisten. Die unentgeltliche Übertragung des Geschäftsanteils von 100 EUR auf die neu gegründete Komplementär-GmbH und des...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Atypisch stille Gesellschaft zwischen einer GmbH und ihrem alleinigen GF sowie dem Prokuristen

Streitig ist, ob die von einer GmbH mit ihrem GF und dem Prokuristen jeweils objektbezogen geschlossenen Verträge über eine "stille Beteiligung durch Erbringung von Dienstleistungen" zu einer atypisch stillen Gesellschaft geführt haben. Dazu entschied das FG: Stille Gesellschaft i.S.d. § 230 HGB? Eine von einer mit dem An- und Verkauf von Immobilien befassten GmbH mit dem GF ...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.1.1 Motive

Rz. 810 Motive der Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG können sein: a) betriebswirtschaftliche Auswirkungen der Unternehmensteuerreform;[1] b) höheres steuerliches Risiko aufgrund verdeckter Gewinnausschüttungen.mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 7. GmbH & Co. KG

a) Aufwendungen zur Abwendung der Zwangsvollstreckung Streitig ist, ob Aufwendungen einer GmbH & Co. KG, die im Zusammenhang mit der Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aus zugunsten einzelner Kommanditisten eingeräumter Grundschulden anfielen, Betriebsausgaben sind. Das FG entschied: Wenn ein betriebliches Grundstück einer GmbH & Co. KG durch zugunsten eines oder mehr...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.3 Umwandlung einer gewerblichen GbR in eine GmbH & Co. KG

2.3.1 Motive Rz. 848 Motive der Umwandlung können sein:[1] Ausschluss der unbeschränkten persönlichen Haftung. In Fällen der Betriebsaufspaltung zwecks Vermeidung der Realisierung der stillen Reserven wegen Wegfalls der sachlichen und/oder persönlichen Verpflichtung. 2.3.2 Anzuwendende Vorschriften (Steuerrechtliche Aspekte) Rz. 849 Bei identitätswahrendem Formwechsel: Hier tritt ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Bewertung eines GmbH-Anteils i.R.d. vereinfachten Ertragswertverfahrens

Bei der Bewertung eines GmbH-Anteils i.R.d. vereinfachten Ertragswertverfahrens sind Zollabgaben, über die mit einem anderen europäischen Staat ein Rechtsstreit geführt wurde, als außerordentliche Aufwendungen hinzuzurechnen. FG Münster v. 5.12.2023 – 3 K 1777/23 Fmehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.1.3 Beispielsfall

2.1.3.1 Ausgangssituation Rz. 823 Die A GmbH soll durch Formwechsel auf die A GmbH & Co. KG umgewandelt werden. Die Schlussbilanz der A GmbH auf den Tag des Formwechsels zeigt folgendes Bild (Buchwerte).[1]mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) GewSt-Befreiung für berufsbildende Einrichtungen: GmbH als Subunternehmer

Die GewSt-Befreiung für berufsbildende Einrichtungen setzt nicht voraus, dass die zu unterrichtenden Personen Vertragspartner der die Leistung erbringenden Einrichtung sind und deren sachliche und rechtliche Organisation der eines klassischen Schulbetriebs entspricht (entgegen A 4.21.2 Abs. 2 UStAE). Unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Unterrichtsleistungen, die...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 1.1.2.6 Anmeldung und Eintragung

Rz. 797 Die Geschäftsführer der übertragenden GmbH haben die Verschmelzung zur Eintragung in das Handelsregister des Sitzes ihrer Gesellschaft anzumelden. Bei der GmbH & Co. KG erfolgt die Anmeldung der Verschmelzung durch die Geschäftsführer der Komplementär-GmbH. Ort der Anmeldung ist der Sitz der übernehmenden GmbH & Co. KG. Zusätzlich kann die Anmeldung aber auch am Sitz...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 1.2.1 Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz

Rz. 808 Die Umwandlung einer GmbH & Co. KG in eine GmbH kann gemäß dem UmwG durch Verschmelzung der GmbH & Co. KG auf eine bereits bestehende GmbH (Verschmelzung durch Aufnahme) oder auf eine neu gegründete GmbH (Verschmelzung durch Neugründung) oder durch einen Formwechsel vollzogen werden. Die Verschmelzung einer GmbH & Co. KG auf eine GmbH durch Aufnahme ist geregelt in §§...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 9. Gemeinnützige GmbH (gGmbH)

a) Ausschüttungen aus Beteiligungen als zeitnah zu verwendende Mittel Streitig ist, ob Ausschüttungen, die eine gGmbH aus GmbH-Beteiligungen erzielt hat, vollständig als zeitnah zu verwendende Mittel i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO zu erfassen sind. Das FG entschied: Ausschüttungen aus Beteiligungen sind vollständig als zeitnah zu verwendende Mittel i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO zu ...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 1.1.3.2 Umwandlungsbericht

Rz. 802 Der Geschäftsführer der formwechselnden GmbH hat einen ausführlichen schriftlichen Umwandlungsbericht zu erstatten, in dem der Formwechsel und insbesondere die künftige Beteiligung der GmbH-Gesellschafter an der GmbH & Co. KG rechtlich sowie wirtschaftlich erläutert und begründet werden, § 192 Abs. 1 UmwG. Der Umwandlungsbericht muss den Entwurf des Umwandlungsbeschl...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 1.1.3.4 Anmeldung und Eintragung

Rz. 804 Die Geschäftsführer der formwechselnden GmbH haben die neue Rechtsform bei dem Handelsregister der GmbH anzumelden (§§ 198 Abs. 1, 235 Abs. 2 UmwG).[1] Eine Beteiligung der übrigen Gesellschafter der GmbH & Co. KG ist nicht – wie sonst bei der Anmeldung von Personengesellschaften üblich (§§ 108, 161 Abs. 2 HGB) – erforderlich. Der Anmeldung sind gemäß § 199 UmwG folg...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 1.1.2.1 Verschmelzungsvertrag

Rz. 792 Grundlage der Verschmelzung ist ein Verschmelzungsvertrag, der von den Vertretungsorganen der beteiligten Gesellschaften abgeschlossen wird, § 4 UmwG. Als Vertretungsorgane stehen sich der Geschäftsführer der übertragenden GmbH und der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH der GmbH & Co. KG gegenüber. Der Verschmelzungsvertrag ist notariell zu beurkunden, § 6 UmwG. D...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 1.1.2 Verschmelzung

Rz. 791 Aufgrund §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 2, 39 ff., 46 ff. UmwG kann eine GmbH durch Verschmelzung auf eine GmbH & Co. KG in eine Personengesellschaft umgewandelt werden. Bei der Verschmelzung geht das gesamte Vermögen der übertragenden GmbH im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf eine neu gegründete (Verschmelzung durch Neugründung) oder zum Zeitpunkt der Verschmelzung bereits bes...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 1.1.3.1 Umwandlungsbeschluss

Rz. 800 Die formwechselnde Umwandlung der GmbH in eine GmbH & Co. KG erfolgt aufgrund eines notariell zu beurkundenden Umwandlungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung der GmbH, § 193 UmwG.[1] Für diesen Beschluss ist grundsätzlich eine Mehrheit von mindestens ¾ der in der Gesellschafterversammlung abgegebenen Stimmen erforderlich, § 233 Abs. 2 Satz 1 UmwG. Der Gesellsch...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.2.1 Umwandlung (Formwechsel) nach dem Umwandlungsgesetz/Umwandlungssteuergesetz

Rz. 833 Folgende Gestaltungen sind denkbar:[1] Formwechsel, d. h. Umwandlung der GmbH & Co. KG im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die GmbH; Anwachsung, entweder nach dem "Austrittsmodell" oder dem "erweiterten Anwachsungsmodell"; Übertragung des Vermögens der GmbH & Co. KG im Wege der Einzelrechtsnachfolge auf die GmbH oder Verschmelzung der GmbH & Co. KG auf eine neugegrün...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 1.1.2.4 Gesellschafterversammlung

Rz. 795 Der Verschmelzungsvertrag bedarf der Zustimmung der Gesellschafterversammlung sowohl der übertragenden GmbH als auch der aufnehmenden GmbH & Co. KG (Verschmelzungsbeschlüsse), § 13 Abs. 1 Satz 2 UmwG. Die Beschlüsse sind notariell zu beurkunden, § 13 Abs. 3 UmwG. Bei der GmbH & Co. KG ist grundsätzlich die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich. Nach § 43 UmwG k...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 1.2.2 Anwachsung

Rz. 809 Soll die Komplementär-GmbH zukünftiger Rechtsträger des Unternehmens sein, erübrigt sich eine Umwandlung nach dem stark formalisierten Verfahren des Umwandlungsgesetzes. Die Übertragung des Unternehmens auf die Komplementär-GmbH kann dadurch geschehen, dass bis auf die Komplementär-GmbH sämtliche Gesellschafter aus der GmbH & Co. KG ausscheiden.[1] Mit dem Ausscheide...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.2.3 Einbringungsvariante

Rz. 842 Die vorstehend angesprochene Problematik der verdeckten Einlage kann bei Einbringung der Kommanditanteile in die Komplementär-GmbH im Wege der Kapitalerhöhung vermieden werden. Steuerrechtlich liegt eine Einbringung i. S. v. § 20 UmwStG vor; dabei handelt es sich jedoch nicht um die Einbringung eines "Betriebes" i. S. v. § 20 Abs. 1 UmwStG, sondern um den Fall der Ei...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.3.1 Motive

Rz. 848 Motive der Umwandlung können sein:[1] Ausschluss der unbeschränkten persönlichen Haftung. In Fällen der Betriebsaufspaltung zwecks Vermeidung der Realisierung der stillen Reserven wegen Wegfalls der sachlichen und/oder persönlichen Verpflichtung.mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 1.1.2.2 Verschmelzungsbericht

Rz. 793 Die Geschäftsführer der beteiligten Gesellschaften haben jeweils einen ausführlichen Verschmelzungsbericht zur Unterrichtung der Gesellschaft zu erstellen, in dem die Verschmelzung, der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf sowie das Umtauschverhältnis der Anteile und die Angaben über die Mitgliedschaft der GmbH-Gesellschafter bei der übernehmenden GmbH & Co. KG un...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 1.1.4 Schutz der Gesellschafter und Gläubiger bei Verschmelzung und formwechselnder Umwandlung

Rz. 806 Gesellschafter der übertragenden GmbH, die gegen die Verschmelzung Widerspruch einlegen, haben einen Anspruch auf Barabfindung, §§ 29 ff. UmwG. Ein entsprechendes Abfindungsangebot muss bereits im Verschmelzungsvertrag oder in seinem Entwurf enthalten sein, § 29 Abs. 1 Satz 1 UmwG. Auch bei einem Formwechsel können die widersprechenden Gesellschafter eine Barabfindun...mehr