Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Axmann/Hammerl, Bestimmung des umsatzsteuerlichen Leistungsorts für E-Dienstleistungen / BFH-Urteil XI R 36/19 als herber Dämpfer für die deutsche Finanzverwaltung, NWB 2023, 894. Bader/Sodenkamp, Umsatzsteuerlicher Leistungsort beim Verkauf von Eintrittskarten/Konsequenzen aus dem BMF-Schreiben vom 10.06.2013 für sog. Zwischenhändler, NWB 2013, 2859. Broderson/von Loeffelho...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3.2 Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unabhängig davon, ob das bürgerliche Recht ein Gebäude als bewegliche (§ 95 BGB) oder unbewegliche Sache (§ 94 BGB) einstuft, unterliegen diese Erwerbsvorgänge der GrESt. Für Gebäude, die Gegenstand besonderer Rechte sein können (§ 95 BGB), ist die Übereignung nach §§ 929ff. BGB möglich. Deshalb kann für ihren Erwerb GrESt aus § 1 Abs. 1 GrES...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 EuGH: Wohnungseigentümergemeinschaften nicht umsatzsteuerfrei!

Rz. 5a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Lieferung von Wärme durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft an die Eigentümer, die Mitglieder dieser Gemeinschaft sind, unterliegt der Mehrwertsteuer. Eine solche Wirtschaftstätigkeit fällt nicht unter die in der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehene Befreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (EuGH, Urteil vom 17.12.20...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XIII. Unterschiede zur Einheitsbewertung

Rz. 102 [Autor/Stand] Bei der Einordnung in die Grundstücksarten für Zwecke der Grundsteuerbewertung können sich Unterschiede zu der Einordnung in die Grundstücksarten für Zwecke der Einheitsbewertung ergeben. Grund hierfür sind die unterschiedlichen Kriterien für die Einordnung. Während beispielsweise für die Einordnung in die Grundstücksarten der Mietwohngrundstücke, Gesch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Geduldetes Betriebsvermögen

Rn. 362 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Aufgrund eines (wenig geglückten) Urteils (BFH v 12.02.1976, BStBl II 1976, 663) und den daraus (unzutreffend) gezogenen Folgerungen der FinVerw (BMF v 15.03.1979, BStBl I 1979, 162; im Einzelnen s Rn 310) wurden durch das Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der LuF v 25.06.1980, BStBl I 1980, 400, die Sätze 3 und 4 in § 4 Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung; sachlicher u zeitlicher Geltungsbereich

Rn. 90 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Wird nach Aufhebung der Nutzungswertbesteuerung zum 31.12.1986 (durch das WohneigFG v 15.05.1986, BStBl I 1986, 278) auf zu einem BV gehörigen Grund u Boden eine neue (vollständig abgeschlossene) Wohnung zu eigenen Wohnzwecken bzw zu Wohnzwecken des Altenteilers errichtet, gehört diese von vornherein zum PV mit der Folge, dass es dadurch zu ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Gesonderte Feststellung für Zwecke der Grunderwerbsteuer (Abs. 5)

Rz. 75 [Autor/Stand] § 8 Abs. 2 GrEStG a.F. sah für Grunderwerbsteuerzwecke für Entstehungszeitpunkte vor dem 1.1.2009 in bestimmten Fällen den Ansatz der Bedarfswerte nach §§ 138 f. BewG als Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuerzwecke vor. Diese Regelung verstößt gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG).[2] Der Gesetzgeber war daher verpflichtet, spätestens bis zum ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Durchführung der Räumung.

Rn 23 Die Räumung erfolgt in der Weise, dass der GV den Schuldner notfalls unter Anwendung von Gewalt gem § 758 aus dem Besitz setzt und den Gläubiger in den Besitz einweist. Neben dem Schuldner hat der GV auch diejenigen Personen aus dem Besitz zu setzen, gegen die eine Räumungsvollstreckung ohne eigenen Titel möglich ist (Minderjährige oder sonstige Personen ohne eigenes B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Sicherungshypothek wird auf Antrag des Gläubigers in das Grundbuch eingetragen; die Eintragung ist auf dem vollstreckbaren Titel zu vermerken. 2Mit der Eintragung entsteht die Hypothek. 3Das Grundstück haftet auch für die dem Schuldner zur Last fallenden Kosten der Eintragung. (2) 1Sollen mehrere Grundstücke des Schuldners mit der Hypothek belastet werden, so ist de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Mietwohngrundstücke (Abs. 4)

Rz. 126 [Autor/Stand] Mietwohngrundstücke i.S.d. § 249 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 BewG sind Grundstücke, die zu mehr als 80 % der Wohn- und Nutzfläche Wohnzwecken dienen und nicht Ein- und Zweifamilienhäuser oder Wohnungseigentum sind. Demnach liegt stets ein Mietwohngrundstück vor, wenn das Grundstück ausschließlich Wohnzwecken dient, über mehr als zwei bewertungsrechtliche Wo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Einfamilienhäuser (Abs. 2)

Rz. 107 [Autor/Stand] Die erstgenannte Grundstücksart im § 249 Abs. 1 Nr. 1 BewG ist die der Einfamilienhäuser. Dies sind gem. § 249 Abs. 2 BewG Wohngrundstücke, die eine Wohnung i.S.d. bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriffs (§ 249 Abs. 10 BewG) enthalten und kein Wohnungseigentum darstellen. Rz. 108 [Autor/Stand] Ein Grundstück gilt auch dann als Einfamilienhaus, wenn es zu ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XI. Errichtung in Bauabschnitten

Rz. 94 [Autor/Stand] Für die Bestimmung der Grundstücksart ist der Grundstückszustand im Feststellungszeitpunkt maßgebend. Befindet sich ein zuvor unbebautes Grundstück zu diesem Zeitpunkt im Zustand der Bebauung, liegt grds. (noch) ein unbebautes Grundstück vor. Erst wenn das Gebäude benutzbar, also bezugsfertig ist, liegt ein bebautes Grundstück vor. Vgl. hierzu auch die K...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2 Geschäftsveräußerung im Ganzen

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Seit dem 01.01.1994 fällt die Geschäftsveräußerung nicht mehr unter die Steuerbarkeit. Der Berichtigungszeitraum läuft gem. § 15a Abs. 10 S. 1 UStG für den Erwerber weiter, sodass die Geschäftsveräußerung selbst keine sofortige Vorsteuerberichtigung nach sich zieht. Um zu vermeiden, dass infolge der fehlenden Steuerbarkeit der Geschäftsveräuß...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Gesicherter Anspruch (Nr 3).

Rn 16 Der Kl muss Eigentümer eines in Deutschland belegenen Grundvermögens oder Inhaber einer im Inland dinglich gesicherten Forderung sein. Zu den Grundstücken zählen auch die diesem gleichstehenden Rechte, etwa das Erbbaurecht, Wohnungs- und Teileigentum und ihre wesentlichen Bestandteile iSv §§ 93, 94 BGB. Ausreichend ist, wenn der Kl ein dingliches Anwartschaftsrecht (§§...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG

Rz. 97 [Autor/Stand] Zum Inlandsvermögen gehören: 1. das inländische land- und forstwirtschaftliche Vermögen (s. § 33 Abs. 1 und 2 BewG sowie § 121 BewG Rz. 86 ff.); 2. das inländische Grundvermögen (s. § 121 BewG Rz. 106 ff.), wobei es auf die Eintragung im Grundbuch ankommt; 3. das inländische Betriebsvermögen (auch Sonderbetriebsvermögen). Als solches gilt das Vermögen, das ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Eigene oder fremde betriebliche Zwecke

Rz. 53 [Autor/Stand] Eigenen oder fremden betrieblichen Zwecken dienen Grundstücke oder Grundstücksteile, die zu eigenen oder fremden gewerblichen (§ 15 EStG), freiberuflichen (§ 18 EStG) oder land- und forstwirtschaftlichen Zwecken (§ 13 EStG) genutzt werden. Auch die Verwendung für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i.S.d. § 14 AO (z.B. Werkstätten, Verkaufsläden, etc...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.9.3 Verträge besonderer Art

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein Vertrag besonderer Art liegt vor, wenn die Gebrauchsüberlassung des Grundstücks gegenüber anderen, wesentlicheren Leistungen zurücktritt (vgl. Ramb, NWB 2021, 2990). Bei diesem Vertrag kommt weder für die gesamte Leistung noch für einen Teil der Leistung die Steuerbefreiung des § 4 Abs. 12 UStG in Betracht (vgl. Abschn. 4.12.6. Abs. 1 S. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Scheinbestandteile.

Rn 6 Abzugrenzen von den echten Bestandteilen sind die Scheinbestandteile. Es sind solche, die nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grundstück verbunden sind (§ 95 BGB). Als Ausnahme vom grundsätzlichen Vorrang der Immobiliarvollstreckung sind sie als körperliche Sachen zu pfänden. Darunter fallen zB Gartenlauben. Außerdem gehören Gebäude, die in Ausübung eines Rechtes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Ist über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechts, das für ein Grundstück in Anspruch genommen wird, oder einer Verpflichtung, die auf einem Grundstück ruhen soll, zwischen dem Besitzer und einem Dritten ein Rechtsstreit anhängig, so ist im Falle der Veräußerung des Grundstücks der Rechtsnachfolger berechtigt und auf Antrag des Gegners verpflichtet, den Rechtsstrei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Vollziehung des Arrestes in ein Grundstück oder in eine Berechtigung, für welche die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften gelten, erfolgt durch Eintragung einer Sicherungshypothek für die Forderung; der nach § 923 festgestellte Geldbetrag ist als der Höchstbetrag zu bezeichnen, für den das Grundstück oder die Berechtigung haftet. 2Ein Anspruch nach § 1179a...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.8 Leistungsort der Notare

Rz. 70 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für Notare kommen folgende Leistungsorte in Betracht: Leistungen bei der Beurkundung von Grundstücksgeschäften: Belegenheitsort des Grundstücks(§ 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG, Abschn. 3a.3. Abs. 7 S. 1, Abs. 9 Nr. 1 UStAE); so schon das Einführungsschreiben des BMF vom 04.09.2009, BMF vom 04.09.2009, Az: IV B 9 – S 7117/08/10001, 2009/0580334, BStBl I...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Wohnungseigentum (Abs. 5)

Rz. 134 [Autor/Stand] Jedes Wohnungseigentum gilt gem. § 244 Abs. 3 Nr. 3 BewG als ein Grundstück i.S.d. Bewertungsgesetzes. Rz. 135 [Autor/Stand] Wohnungseigentum ist gem. § 249 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 5 BewG definiert als das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. Insoweit entspricht die D...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.5 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. l MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken. Bei der "Vermietung und Verpachtung von Grundstücken" handelt es sich dabei um eigenständige Begriffe des Gemeinschaftsrechts, die einer gemeinschaftsrechtlichen Definition bedürfen und nicht etwa von der zivilrechtlichen Aus...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.3.2 In der Gliederung des Unternehmens gesondert geführte Betriebe

Rz. 183 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb liegt vor, wenn er wirtschaftlich selbstständig ist. Dies setzt voraus, dass der veräußerte Teil des Unternehmens einen für sich lebensfähigen Organismus gebildet hat, der unabhängig von den anderen Geschäften des Unternehmens nach Art eines selbstständigen Unternehmens bet...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Keine Immobiliarbeschlagnahme.

Rn 5 Ist das Grundstück, dessen Bestandteile die Früchte sind, bereits im Wege der Zwangsvollstreckung beschlagnahmt, können die Früchte nicht mehr gepfändet werden, da sie von der Beschlagnahme miterfasst werden (§§ 21 I 1, 148 ZVG) und dann ausschließlich der Immobiliarzwangsvollstreckung unterliegen. Anders, wenn das Grundstück im Besitz eines Pächters ist, da sein Recht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Reale Grundstücksteile.

Rn 3 Ein realer Grundstücksteil, also ein allein nach der Beschaffenheit und den tatsächlichen Gegebenheiten der Bodenoberfläche selbständig erscheinender Teil eines Grundstückes, ist nicht Grundstück im Rechtssinne und kann nicht isoliert Gegenstand der Zwangsvollstreckung sein. Maßgeblich ist allein die rechtliche Zuordnung, also das, was unter einer laufenden Nummer im Be...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.7 Eigenständiger Grundstücksbegriff der MwStSystRL

Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vermietung eines Gebäudes, das aus Fertigteilen errichtet wird, die so in das Erdreich eingelassen werden, dass sie weder leicht demontiert noch versetzt werden können, führt zur Vermietung i. S. d. Art. 135 Abs. 1 Buchst. l MwStSystRL, auch wenn das Gebäude nach Beendigung des Mietvertrags entfernt und auf einem anderen Grundstück wieder...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.5 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen (§ 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG)

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG gilt ausschließlich für steuerpflichtige Lieferungen von Grundstücken im Zwangsversteigerungsverfahren durch den Vollstreckungsschuldner an den Ersteher (vgl. hierzu Abschn. 13b.1 Abs. 2 Nr. 5 UStAE, mit Fallbeispiel). Seit dem 01.04.2004 gilt die Steuerschuldnersc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen außer den Grundstücken die Berechtigungen, für welche die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften gelten, die im Schiffsregister eingetragenen Schiffe und die Schiffsbauwerke, die im Schiffsbauregister eingetragen sind oder in dieses Register eingetragen werden können. (2) Die Zwangsvollstreckung in d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Pfändung vor Beschlagnahme.

Rn 9 Vor der Beschlagnahme und vor Trennung vom Boden unterliegen Erzeugnisse der Mobiliarvollstreckung (Pfändung auf dem Halm). Vor einer Beschlagnahme vom Boden getrennte Erzeugnisse unterliegen der Mobiliarvollstreckung: – im Fall der Trennung und Entfernung vom Grundstück und – wenn sie im Rahmen ordnungsgemäßer Bewirtschaftung dauerhaft vom Grundstück entfernt worden si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Reallast.

Rn 59 Die Reallast ist nach der Begriffsbildung in § 1105 I 1 BGB die Belastung eines Grundstücks, durch die dem Berechtigten wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück zu entrichten sind. Sie kann gem § 1105 I BGB subjektiv-persönlich zugunsten einer bestimmten Person oder nach § 1105 II BGB subjektiv-dinglich zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines Grundstücks bestell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

In dem dinglichen Gerichtsstand können persönliche Klagen, die gegen den Eigentümer oder Besitzer einer unbeweglichen Sache als solche gerichtet werden, sowie Klagen wegen Beschädigung eines Grundstücks oder hinsichtlich der Entschädigung wegen Enteignung eines Grundstücks erhoben werden.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.1.2 Interpretation von Umsatzsteuer – eine Absage an das (deutsche) Zivilrecht!

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der EuGH hatte in einem deutschen Vorlageverfahren den Begriff der "Vermietung von Grundstücken" zu beurteilen. In Deutschland war es bislang (und ist es unverständlicherweise auch weiter) üblich, im Hinblick auf den Grundsatz der "Einheitlichkeit der Rechtsordnung" hierzu auf das Zivilrecht zurückzugreifen (vgl. z. B. Abschn. 4.12.1. Abs. 1 ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.2 Ergänzende Vorgaben aus Europa

Rz. 54a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In der MwStVO ( EU-Verordnung 282/2011) finden sich folgende Durchführungsvorschriften, die bei der Auslegung des § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG zu berücksichtigen sind: Art. 13b (Begriff des Grundstücks), Art. 31a (Leistungen, die Dienstleistungen i. Z. m. einem Grundstück sind), Art. 31b (Überlassung von Ausrüstung und Bedienpersonal als Dienstleistun...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.5 Berichtigung des Vorsteuerabzuges

Rz. 106 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Maßgeblich für den Vorsteuerabzug sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Leistung, d. h. die zu diesem Zeitpunkt voraussichtliche Verwendung der in Anspruch genommenen Leistung. Ändern sich zu einem späteren Zeitpunkt die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse (tritt z. B. an die Stelle der Steuerpflicht eine unechte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das rechtskräftige Urteil wirkt für und gegen die Parteien und die Personen, die nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit Rechtsnachfolger der Parteien geworden sind oder den Besitz der in Streit befangenen Sache in solcher Weise erlangt haben, dass eine der Parteien oder ihr Rechtsnachfolger mittelbarer Besitzer geworden ist. (2) Die Vorschriften des bürgerlichen Rechts z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Tatsächliche Nutzung

Rz. 30 [Autor/Stand] Für die Einordnung eines bebauten Grundstücks in eine der acht Grundstücksarten ist auf die tatsächliche Nutzung im Feststellungszeitpunkt abzustellen (Stichtagsprinzip). Dabei ist zu prüfen, in welchem Umfang das Grundstück Wohnzwecken, eigenen oder fremden betrieblichen Zwecken und/oder öffentlichen oder sonstigen Zwecken dient. Findet im Feststellungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Rechtsnachfolge auf Schuldnerseite.

Rn 11 Rechtsnachfolger des Schuldners sind dessen Allein- oder Miterben (im Unterschied zur Beerbung des Gläubigers s Rn 6) ab Annahme der Erbschaft oder dem Ablauf der Ausschlagungsfrist, was alternativ durch öffentliche Urkunden nachzuweisen ist (Musielak/Voit/Lackmann § 727 Rz 7). Miterben haften als Rechtsnachfolger als Gesamtschuldner, die zur Rechnungslegung, Auskunfts...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wohn- und Nutzfläche

Rz. 37 [Autor/Stand] Wohnflächen liegen vor, wenn die Flächen Wohnbedürfnissen dienen. Flächen, die betrieblichen (z.B. Werkstätten, Verkaufsläden, Büroräume), öffentlichen oder sonstigen Zwecken (z.B. Vereinsräume) dienen und keine Wohnflächen sind, zählen zu den Nutzflächen. Werden Wohnräume betrieblich oder freiberuflich mitgenutzt (z.B. Arbeitszimmer innerhalb einer Wohn...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3.1 Erbbaurechte

Rz. 59 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das Erbbaurecht, geregelt in der Verordnung über das Erbbaurecht, ist das veräußerliche und vererbliche dingliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben (vgl. § 1 Abs. 1 ErbbauVO). Somit stellt das Erbbaurecht eine Belastung des Grundstücks bzw. eine Beschränkung des Eigentums dar. Das Erbbaurecht ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Beginn und Ende des Berichtigungszeitraums

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für alle Leistungsbezüge, die nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen dienen, muss ein Berichtigungszeitraum bestimmt werden. Der maßgebende Berichtigungszeitraum richtet sich zunächst nach der tatsächlichen Verwendungsdauer des Leistungsbezugs (§ 15a Abs. 1 UStG). Sie orientiert sich an der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, kann im ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Der Wert einer Grunddienstbarkeit wird durch den Wert, den sie für das herrschende Grundstück hat, und wenn der Betrag, um den sich der Wert des dienenden Grundstücks durch die Dienstbarkeit mindert, größer ist, durch diesen Betrag bestimmt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zwangsverwaltung.

Rn 3 Die Zwangsverwaltung dient der Befriedigung des Gläubigers aus den Erträgnissen des Grundstücks, auch hier sind Verfahrensvoraussetzungen und Ablauf geregelt im ZVG. Die Zwangsverwaltung ist eine geeignete Vollstreckungsmaßnahme, wenn das Grundstück ausreichend hohe Erträge abwirft, um in absehbarer Zeit die Schuld zu begleichen. Außerdem umfasst die Zwangsverwaltung an...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Feststellung von Grundbesitzwerten (Nr. 1)

Rz. 9 [Autor/Stand] Grundbesitzwerte (§ 151 Abs. 1 Nr. 1 BewG) sind durch das sog. Lagefinanzamt festzustellen.[2] Das ist das Finanzamt, in dessen Bezirk das Grundstück, das Betriebsgrundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt (vgl. auch § 18 AO). Rz. 10 [Autor/Stand] Erstreckt sich das Grundstück, das Betriebsgrundstück oder der Betrieb der Land- und Fors...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 85 [Autor/Stand] Nach § 13a Abs. 4, Abs. 9a ErbStG und § 13b Abs. 10 ErbStG hat sich der Katalog der gesondert festzustellenden Besteuerungsgrundlagen erheblich erweitert. Danach stellen die für die Feststellung nach § 151 BewG örtlich zuständigen Finanzämter (s. § 152 BewG) neben den in § 151 BewG genannten Besteuerungsgrundlagen folgende weitere Besteuerungsgrundlagen ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Höhe und Umfang der Durchschnittssätze

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Höhe der jeweils auf die einzelnen Berufs- und Gewerbezweige anwendbaren Durchschnittssätze ist aus der Anlage zu § 70 UStDV ersichtlich. Die Anlage ist in zwei Abschnitte untergliedert. Der Abschn. A enthält Durchschnittssätze, welche für sämtliche Vorsteuerbeträge des Unternehmens gelten, die mit der jeweiligen beruflichen oder gewerblic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsstreit.

Rn 2 Zwischen Besitzer und einem Dritten über ein grundstücksbezogenes Recht oder Verpflichtung (Abs 1), zB Prozesse über Grunddienstbarkeiten, Aufgebotsverfahren für Briefhypothek (BGH NJW-RR 09, 660), Vorkaufsrechte, Hypothek, Grundschuld, Nießbrauch, aus § 894 BGB, Nachbarrecht aus § 906 BGB (BGHZ 175, 253), Notwegrecht (Karlsr NJW-RR 95, 1042), Unterlassungsklage nach § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Pfändung nach Beschlagnahme.

Rn 10 Nach der Beschlagnahme unterliegen die Erzeugnisse des Grundstücks grds der Immobiliarvollstreckung, es sei denn, sie werden von der Beschlagnahme nicht erfasst (Dritteigentum) oder sind enthaftet durch dauerhafte Trennung vom Grundstück im Rahmen ordnungsgemäßer Bewirtschaftung. Die Rechte eines Pächters oder Nießbrauchers auf Fruchtziehung bleiben unberührt.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 9 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Forstwirtschaftliche Tätigkeit und forstwirtschaftliche Flächen Unter Forstwirtschaft ist die Ausnutzung der Fruchtbarkeit des Waldbodens zur Gewinnung von Walderzeugnissen, ihre unmittelbare Verwertung durch Veräußerung oder Verbrauch (für eigene betriebliche wie private Zwecke) sowie ihre mittelbare Verwertung durch Veredelung (zB in einem e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Materiell-rechtliche Veränderungen.

Rn 1 Die materiell-rechtlichen Bestimmungen des BGB über den Erwerb der Hypothek durch den Eigentümer werden von der Anwendung auf Zwangssicherungshypotheken nicht durch die Vorschrift des § 868 ausgeschlossen (BGH NJW 77, 48 [BGH 30.04.1976 - V ZR 200/74]). Sobald die Sicherungshypothek entstanden ist, gelten für sie die Vorschriften des BGB über die Hypothek entsprechend u...mehr