Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 2.2.2 Wegfall der Geschäftsgrundlage

Grundlage entfallen? Die Höhe des Anspruchs orientiert sich nicht notwendig am ursprünglichen Wert der Schenkung. Es ist zunächst zu fragen, inwieweit die Geschäftsgrundlage überhaupt entfallen ist. Solange das eigene Kind von der Zuwendung profitiert, kann dies zu verneinen sein. Die Obergrenze des Rückforderungsanspruchs kann immer nur der Betrag sein, um den das Vermögen d...mehr

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Grundbesitz in nichtehelich... / 3.1 Schenkung oder Zuwendung?

Schenkung eher selten Auch und gerade nichteheliche Lebensgemeinschaften sind nicht vor einer Trennung und den damit zusammenhängenden Problemen gefeit, wie die große Zahl obergerichtlicher Entscheidungen zu dieser Thematik andeutet. Häufig haben sich die Partner während des Bestehens der Lebensgemeinschaft Vermögenswerte zugewandt. Hierbei kann es sich etwa um Aufwendungen z...mehr

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Grundbesitz in nichtehelich... / 3.4 Ausgleich bei "Schwiegereltern"-Schenkungen

Hilfe beim "Nestbau" Nicht selten wenden Eltern ihrem Kind und dessen Partner Geldmittel für den Erwerb einer Wohnimmobilie zu. Unter welchen Umständen kann im Fall eines Scheiterns der Beziehung das Geld ganz oder teilweise zurückgefordert werden? Hier ist die Rechtsprechung selbst innerhalb des BGH kontrovers. Praxis-Beispiel Anspruch auf Rückzahlung Die Tochter der Klägerin...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 1.4.1 Wegfall der Geschäftsgrundlage?

Regelfall Häufig wird es sich jedoch nicht um eine Schenkung, sondern um eine sog. ehebedingte (auch: ehebezogene, unbenannte) Zuwendung handeln. Diese liegt vor, wenn ein Ehegatte dem anderen einen Vermögenswert um der Ehe willen und als Beitrag zur Verwirklichung und Ausgestaltung, Erhaltung oder Sicherung der ehelichen Lebensgemeinschaft zukommen lässt. Dabei hegt er die ...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.3.1 Wirksamkeitskontrolle

Inhaltskontrolle möglich Allerdings unterliegen solche Eheverträge einer inhaltlichen Kontrolle durch die Gerichte.[1] So könnte die in einem umfassenden Ehevertrag vereinbarte Gütertrennung unwirksam sein, wenn sich bei einer späteren gerichtlichen Überprüfung herausstellt, dass der Vertrag etwa wegen der (unzureichenden) Regelung des Unterhalts die Ehefrau unangemessen bena...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 1.4.3 Rückabwicklung

Rückabwicklung Die Vertragsanpassung wird meist auf Rückübertragung des zugewendeten Vermögensgegenstands, hilfsweise auf Ausgleichszahlung, gerichtet sein.[1] Der Rückgewähranspruch besteht i. d. R. nur Zug um Zug gegen Zahlung eines finanziellen Ausgleichs. Beweislast Sind ehebezogene Zuwendungen dinglich zurückzugewähren, trägt im Grundsatz die Partei, welche die Rückgewähr...mehr

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Grundbesitz bei Gütertrennung / 3 Auskunftsansprüche

Haben die Ehegatten Gütertrennung vereinbart, schließt dies nicht nur den Zahlungsanspruch nach § 1378 BGB, sondern auch den Auskunftsanspruch des § 1379 BGB aus.[1]mehr

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Grundbesitz und Eingetragen... / 1.1 Bisherige Regelungen

Angleichung an die Ehe Seit 2001 regelt das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) [1] die Rechtsverhältnisse gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Deren Rechtsstellung wurde mit Wirkung ab 1.1.2005 derjenigen von Ehegatten nahezu angeglichen durch das "Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts".[2] Eine weitere Angleichung erfolgte durch die Erbschaftsteuerrefor...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 2.2.2 Eintragungsfähige Tatsachen

Was ist eintragungsfähig? Welche Tatsachen eingetragen werden können, ist im Einzelnen umstritten. Auf jeden Fall eintragungsfähig sind Eheverträge (ebenso deren Änderung und Aufhebung) sowie die Ausschließung oder Änderung des gesetzlichen Güterstands zum Zweck der Wirkung gegenüber Dritten nach § 1412 BGB.[1] Gleiches gilt für eine Beschränkung oder Ausschließung der sog. Sc...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 2 Anwendbare Vorschriften

Welches Recht gilt? Mitunter kommt es zwischen den gemeinschaftlich Berechtigten zum Streit, wenn etwa notwendige Erhaltungsmaßnahmen auf dem Gemeinschaftsgrundstück anfallen oder wenn einzelne Miteigentümer ihre Vorstellungen von der Gestaltung des Wegs verwirklichen, Absperrpfosten anbringen oder ähnliche Maßnahmen vornehmen wollen. Bestehen keine entsprechenden Miteigentü...mehr

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Eigentümerwechsel – Vorauss... / 4.4 Einzelfälle der Vermietung

Vermietung durch einen Hausverwalter Die Entscheidung des BGH[1] betrifft einen Fall, in dem die Vermietung durch einen Hausverwalter erfolgt ist. Dieser hat den Mietvertrag auf Weisung der Eigentümerin abgeschlossen. Die Miete wurde vom Verwalter eingezogen und an die Eigentümerin weitergeleitet. Die der BGH-Entscheidung zugrunde liegenden Erwägungen dürften über den entschie...mehr

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Reallast als Sicherungsmittel / 5 Gegenstand der Belastung

Was kann belastet werden? Mit einer Reallast können Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurecht und Wohnungseigentum) belastet werden, nicht aber das Dauerwohn- und Dauernutzungsrecht (§ 31 WEG). Taugliche Belastungsgegenstände sind ferner das Wohnungs- oder Teilerbbaurecht (§ 30 WEG), nicht jedoch ausschließlich ein Sondernutzungsrecht.[1] Auch Grundstückstei...mehr

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Grenzabstand für Bäume, Str... / 6 Die Höhenbestimmung von Gehölzen

In allen Bundesländern hat die Messung der zulässigen Höhe von Bäumen, Sträuchern und Hecken im Normalfall von der Stelle aus zu erfolgen, an der das Gehölz aus dem Boden tritt. Von dieser Stelle aus wird gemessen bis zur höchsten Spitze des Gehölzes. Grundstück in Hanglage Ebenso wie bei der Grenzabstandsmessung stellt sich bei Grundstücken in Hanglage die Frage, welcher Mess...mehr

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Notwegrecht / 1.2 Entstehung des Notwegrechts

Keine Eintragung im Grundbuch Sind die Voraussetzungen des § 917 Abs. 1 BGB erfüllt, entsteht das geforderte Notwegrecht kraft Gesetzes.[1] In einem konkreten Rechtsverhältnis zwischen einzelnen Grundstücksnachbarn kann ein Wegerecht nach dem BGB außerhalb des Grundbuchs nur aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung (Miet-, Leih- oder Pachtvertrag) oder als Notwegrecht unter de...mehr

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Grundstückseigentum: Umfang... / 5.1.2 Ver- und Entsorgungsleitungen

Im Bereich der Elektrizitäts- und Gasversorgung sowie der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind leitungsgebundene Einrichtungen unverzichtbar. Ver- und Entsorgungsleitungen für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme sind vom Grundstückseigentümer als Anschlussnehmer zu dulden. Diese Duldungspflicht ist den nachfolgenden Verordnungen geregelt und Bestandteil des Versorgungs...mehr

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Öffentliche Grundstückslasten / 3.3.6 Anspruch auf Eintragung

Kein Anspruch des Begünstigten Grundsätzlich besteht kein Anspruch des begünstigten Grundstückseigentümers gegen die Baubehörde auf Eintragung der Baulast. Praxis-Beispiel Der Bauherr legt der Baubehörde zur Lösung eines Stellplatzproblems eine Baulasterklärung der Eigentümer eines anderen Grundstücks vor, die bereit sind, auf ihrem Grundstück 8 Stellplätze zugunsten des gepl...mehr

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Wasserzufluss von Nachbargr... / 1.2.3 Veränderungen des Wasserabflusses als Folge einer veränderten wirtschaftlichen Grundstücksnutzung

In erster Linie betrifft § 37 Abs. 1 WHG zielgerichtete Maßnahmen, mit denen der Ablauf wild abfließenden Wassers zum Nachteil des Grundstücksnachbarn verändert wird. Für die Praxis bedeutsamer sind aber bloß mittelbare Veränderungen des Wasserabflusses als Folge einer Änderung der wirtschaftlichen Nutzung von Grundstücken. Was das betrifft, so war nach früherem Recht in den ...mehr

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Grundstückseigentum: Umfang... / 5.2.2 Telekommunikationsleitungen

Gemäß § 76 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) kann der Eigentümer eines Grundstücks "die Errichtung, den Betrieb und die Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück sowie den Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude an öffentliche digitale Hochgeschwindigkeitsnetze und öffentliche Telekommunikationsnetze der nächsten Generation insoweit nich...mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 4.6 Bälle

Wenn Bälle von Sport- und Spielplätzen auf angrenzende Grundstücke geschlagen werden, kann dies den Nachbarfrieden empfindlich stören. Wenn außerdem beim Aufsuchen und Zurückholen der Bälle fremde Blumenbeete zertrampelt werden oder sonstiger Schaden am Fundort angerichtet wird, ist ernsthafter Ärger unvermeidbar. Gefallen lassen müssen Sie sich das nicht. Die Rechtslage ist ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Hochwasserschäden und Ersat... / 2 Wer haftet bei Überschwemmungen?

Nachbarrecht Die Verantwortlichkeiten der Eigentümer von Nachbargrundstücken bezogen auf das wild abfließende Wasser sind in § 37 Abs. 1 WHG geregelt. So darf der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers auf ein tiefer liegendes Grundstück nicht zum Nachteil eines höher liegenden Grundstücks behindert werden. Ebenso darf der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers nich...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Notwegrecht / 1.7 Ausschluss

Duldungspflicht nicht grenzenlos Der Nachbar ist zur Duldung des Notwegs nicht verpflichtet, wenn die bisherige Verbindung des Grundstücks mit dem öffentlichen Weg durch eine willkürliche Handlung des Eigentümers aufgehoben wird.[1] Denn es würde gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen, wenn der Eigentümer ohne Bedacht den Zugang beseitigt und dann den Nachbarn beh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Reallast als Sicherungsmittel / 6 Berechtigter

Nach § 1105 BGB kann eine Reallast bestellt werden: Wer kann Begünstigter sein? zugunsten einer bestimmten – natürlichen oder juristischen – Person (subjektiv-persönliche Reallast) oder zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks (subjektiv-dingliche Reallast). Dann ist sie untrennbar mit dem belasteten Grundstück verbunden. Übertragung, Belastung, Verpfändun...mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 2.4 Die Pflicht zur Duldung von störenden Einwirkungen aus der Nachbarschaft

Die Ansprüche aus § 1004 Abs. 1 BGB (Grundeigentum) und § 862 Abs. 1 BGB (Grundbesitz) sind ausgeschlossen, wenn eine Pflicht zur Duldung der Einwirkungen besteht. Für den Eigentümer legt dies § 1004 Abs. 2 BGB ausdrücklich fest. Für den Besitzer gilt nach allgemeiner Meinung trotz fehlender gesetzlicher Regelung dasselbe, weil die Rechte des Besitzers nicht weitergehen können...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 4.2 Wasserstraßen und Häfen

Rz. 23 Wasserstraßen (Binnen- und Seewasserstraßen) können natürliche (Flüsse und Seen) oder künstliche (z. B. Kanäle) Wasserläufe sein. Sie dienen dem öffentlichen Verkehr, wenn sie – ohne Beschränkung auf einen bestimmten, mit dem Verfügungsberechtigten in enger Beziehung stehenden Personenkreis – mit Wasserfahrzeugen befahrbar sind. Das Befahren mit Wasserfahrzeugen und d...mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 4.37 Spritzwasser von der Fahrbahn

Regenspritzwasser Es kann schon ärgerlich sein, wenn sich bei Regen auf der an einem Grundstück vorbeiführenden Gemeindestraße Regenwasser sammelt, das von den vorbeifahrenden Kraftfahrzeugen auf das Grundstück gespritzt wird. Aber hat in so einem Fall der Straßenanlieger wirklich einen einklagbaren Anspruch gegen die Gemeinde, diese Einwirkung durch bauliche Maßnahmen der St...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nutzungsentgeltverordnung (... / 2.1.1 Stufenweise Anpassung (§ 3 NutzEV)

Grundsätzlich gilt, dass das am 2.10.1990 zulässige Entgelt stufenweise bis zur Höhe des ortsüblichen Entgelts angehoben werden darf. Nach § 3 Abs. 1 NutzEV sind folgende Erhöhungen zulässig: ab dem 1.11.1993 auf das Doppelte der am 2.10.1990 zulässigen Entgelte, jedoch mindestens auf 0,08 EUR, bei baulich genutzten Grundstücken auf 0,15 EUR je Quadratmeter Bodenfläche im Jah...mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 2.3 Rangprobleme

Nachrang gegenüber Wohngeldanspruch Unversehens kann der erstrangige Grundpfandgläubiger einen Rangverlust erleiden, nämlich durch Aufteilung von bebauten Grundstücken in Wohnungs- und/oder Teileigentum. Mit der Einführung der zwangsversteigerungsrechtlichen Privilegierung der Wohngeldforderung in Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG im Jahre 2007 hat der Gesetzgeber den Wohnungs...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.16 Taubenhaltung

Ein Taubenliebhaber hat es in der Stadt nicht leicht. Denn wenn er etwa auf seinem Balkon ständig verwilderte Stadttauben füttert, kann er Ärger mit den Nachbarn bekommen, die sich durch das laute Gurren und den knatternden Flügelschlag der Tauben in ihrem Ruhebedürfnis gestört fühlen. Mit der Nachbarklage können sie ihm das Taubenfüttern gerichtlich verbieten lassen.[1] Daf...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Notwegrecht / 1.4.3 Erforderliche Baumaßnahmen

Nutzungsänderung Mitunter wird ein Notwegrecht nur deshalb reklamiert, weil eine bestimmte Bebauung ermöglicht oder ein aufwendiger Umbau vermieden werden soll. Hier jedoch stellt die Rechtsprechung hohe Hürden für den Anspruchsteller auf. Fehlende Baugenehmigung So kann die beabsichtigte Bebauung eines unbebauten Grundstücks die Inanspruchnahme eines Notwegs nicht rechtfertige...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hammerschlags- und Leiterrecht / 2 Hammerschlags- und Leiterrecht als gesetzliche Ausformung des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses

Nach ständiger Rechtsprechung des BGH haben die Rechte und Pflichten von Grundstücksnachbarn insbesondere durch die Vorschriften der §§ 905 ff. BGB und die Bestimmungen der Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer eine ins Einzelne gehende Sonderregelung erfahren. Auch auf diese Regelung ist aber nach Auffassung des Gerichts der allgemeine Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 ...mehr

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Öffentliche Grundstückslasten / 3.6 Baulast und Grunddienstbarkeit

Zwei Paar Schuhe Wenn der Baulastübernehmer und der begünstigte Nachbar keine Vereinbarung getroffen haben, steht dem Begünstigten allein aufgrund der Baulast nicht ohne Weiteres ein Besitz- bzw. Nutzungsrecht bezüglich des belasteten Grundstücks zu.[1] Aus dem Bestehen einer Baulast kann nicht ein Anspruch auf Bestellung einer inhaltlich entsprechenden Grunddienstbarkeit herg...mehr

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Vorkaufsrecht des Mieters / 4 Vorkaufsrecht bei Realteilung

Die Regelungen der §§ 577, 577a BGB setzen voraus, dass an vermieteten Wohnräumen Wohnungseigentum begründet und dieses veräußert wird. Soll ein mit mehreren vermieteten Einfamilienhäusern bebautes einheitliches Grundstück in selbstständige Grundstücke aufgeteilt und die einzelnen Häuser sodann verkauft werden, scheidet eine unmittelbare Anwendung der §§ 577, 577a BGB aus. Na...mehr

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Notwegrecht / 1.9 Notwegrente

Geldrente als Ausgleich Der Nachbar hat als Entschädigung dafür, dass er die Benutzung des Notwegs dulden und diese Einschränkung seines Eigentums hinnehmen muss, Anspruch auf Zahlung einer Geldrente [1], und zwar geschuldet vom jeweiligen Eigentümer des verbindungslosen Grundstücks. Die Festlegung des Zahlungszeitpunkts steht nicht in richterlichem Ermessen. Vielmehr ist die ...mehr

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Fenster- und Lichtrecht / 5.1 Baden-Württemberg

Das Nachbarrechtsgesetz von Baden-Württemberg kennt in den §§ 3 und 4 zwar ein Fensterrecht, dem aber korrespondierend kein Lichtrecht gegenübersteht. Bei Fenstern in Gebäudeaußenmauern, die sich innerhalb eines grenzseitigen Schutzstreifens von 1,80 m Tiefe befinden, ist das Fensterabwehrrecht dergestalt geregelt, dass der Grundstücksnachbar besondere bauliche Vorkehrungen v...mehr

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Grundstückseigentum: Umfang... / 1 Einführung

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird zwischen Eigentum und Besitz häufig nicht unterschieden. So wird etwa von Immobilienbesitz gesprochen, obwohl das Immobilieneigentum gemeint ist. Zwischen beiden bestehen aber ganz erhebliche Unterschiede, die für das Nachbarrecht von Bedeutung sind. Eigentum Das Eigentum ist das umfassendste Recht zur tatsächlichen (Bebauung, Bepflanzung) un...mehr

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Veräußerung des Mietgrundst... / 1 Veräußerung nach der Überlassung

Im Fall der Veräußerung des Grundstücks nach der Überlassung an den Mieter tritt der Erwerber an die Stelle des Vermieters in die sich aus dem Mietverhältnis während seines Eigentums ergebenden Rechte und Pflichten gemäß dem Grundsatz: Kauf bricht nicht Miete.[1] Als Veräußerungsgeschäft im Sinne der Bestimmung kommen in Betracht: Kauf, Tausch, Schenkung, Vermächtnis, Einbrin...mehr

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Hypothek als Sicherungsmittel / 4 Muster

Beispiel Eine Briefhypothek kann nach folgendem Muster bestellt werden: Schuldanerkenntnis Ich bekenne, von…, in…, (im Folgenden "Gläubiger" genannt) ein Darlehen in Höhe von … EUR zu folgenden Bedingungen erhalten zu haben: Das Darlehen ist vom… an mit… % jährlich in vierteljährlichen, jeweils am ersten Tag eines jeden Kalendervierteljahrs nachträglich fälligen Raten zu verzi...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.1 Bienen

Wenn Sie Imker sind oder einen Imker zum Nachbarn haben, dann kann es durchaus Probleme geben. Nach der Rechtsprechung werden Bienen einer Imkerei, die auf Nachbargrundstücke einfliegen, zwar im allgemeinen denjenigen Grundstückseinwirkungen zugerechnet, die hingenommen werden müssen, weil sie die Grundstücksnutzung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen. Der Grundstücks...mehr

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Grundbesitz bei Gütertrennung / 5 Erbrecht des überlebenden Ehegatten

Unterschied zur Zugewinngemeinschaft Im Rahmen einer Zugewinngemeinschaft ist der überlebende Ehegatte neben den Kindern zu einem Viertel der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufen (§ 1931 Abs. 1 BGB). Diese Regelung wird durch § 1931 Abs. 4 BGB für den Fall einer Gütertrennung modifiziert: Bestand beim Erbfall Gütertrennung und sind als gesetzliche Erben neben dem überleben...mehr

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Grundbesitz bei Gütertrennung / 6 Gütertrennung und Insolvenz

Trennung auch bei Insolvenz Wird über das Vermögen eines in Gütertrennung lebenden Ehegatten (oder eingetragenen Lebenspartners) das Insolvenzverfahren eröffnet, so gehört nur dessen Vermögen zur Insolvenzmasse. Das Vermögen des anderen wird vom Insolvenzverfahren nicht berührt. Die Eigentumsvermutung des § 1362 BGB bzw. des § 8 Abs. 1 LPartG gilt auch im Insolvenzverfahren. D...mehr

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Öffentliche Grundstückslasten / 2.5.1 Rangfolge

Vorrangige Haftung des persönlich Beitragspflichtigen Zwar hat der Eigentümer wegen einer Abgabe, die als öffentliche Last auf seinem Grundbesitz ruht, die Zwangsvollstreckung in den Grundbesitz zu dulden. Jedoch ist der persönlich Beitragspflichtige grundsätzlich vorrangig vor dem nur dinglich Haftenden in Anspruch zu nehmen. Begründet wird dies wie folgt[1]: Die öffentliche ...mehr

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Haftpflichtversicherungssch... / 4.5 Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Haftpflichtrisiken aus den betrieblichen Aktivitäten eines Unternehmens. Mitversichertes Nebenrisiko Die Risiken aus dem betrieblichen Haus- und Grundbesitz sind im Rahmen einer gut ausgestalteten Betriebshaftpflichtversicherung als sog. betriebs- oder branchenübliche Nebenrisiken eingeschlossen, insbesondere die gesetzliche Haftpf...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2 Was wird gefördert?

Ersatzneubau oder Nachrüstung Gefördert wird der Ersatzneubau oder die Nachrüstung von Kleinkläranlagen entsprechend des Stands der Technik. Es gelten folgende Voraussetzungen: Die Kleinkläranlage muss auf einem Grundstück errichtet werden, das nach dem Abwasserbeseitigungskonzept nicht dauerhaft an einem kommunalen Kanal angeschlossen wird. Der kommunale Träger muss für dieses ...mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 4.39 Videoüberwachung

Videoüberwachung des Nachbarn Die Beobachtung des Nachbargrundstücks durch eine Videokamera mit dem Zweck, im Rahmen eines Nachbarstreits Beweismaterial zu sammeln, ist nach der Rechtsprechung unzulässig, weil sie in die geschützte Privatsphäre des Nachbarn eingreift.[1] Hier gilt der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellte Grundsatz, dass der Schutz des Persönlichkeitsrecht...mehr

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Grundstückseigentum: Umfang... / 2 Zum Grundstücksbegriff des BGB

Unter Grundstück im Sinne des Bürgerlichen Rechts wird derjenige katastermäßig abgegrenzte Teil der Erdoberfläche verstanden, der im Grundbuch unter einer besonderen Nummer eingetragen ist (§ 3 Grundbuchordnung). Sämtliche Grundstücke werden außerdem in einem amtlichen Verzeichnis, dem sog. Liegenschaftskataster, geführt. Vermessungstechnische Buchungseinheit des Liegenschaft...mehr

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Fenster- und Lichtrecht / 5.2 Bayern

Das Bayerische Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BayAGBGB) kennt in seinem nachbarrechtlichen Teil zwar ein Fensterabwehrrecht (Art. 43 bis 45 BayAGBGB), aber kein Lichtschutzrecht, das zulässig angelegte Fenster in Grenznähe vor dem Zubauen durch den Nachbar schützt. Eine Besonderheit der bayerischen Regelung besteht darin, dass sie auf den Nutzungszweck des Nac...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Notwegrecht / 2.4 Ausgleichsanspruch

Gegenleistung Andererseits hat der Grundstückseigentümer gemäß § 134 Abs. 3 Satz 1 TKG n. F. (= § 76 Abs. 2 Satz 1 TKG a. F.) grundsätzlich einen Anspruch auf angemessenen Ausgleich in Geld. Denn den Grundstückseigentümern wird ihr Recht beschnitten, mit ihrem Grund und Boden nach Belieben zu verfahren und eine Fremdnutzung zu untersagen oder sich marktgerecht vergüten zu las...mehr

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Teilungsversteigerung / 6.3.1 Gerichtlicher Teilungsplan

Zuschlag – und dann? Mit dem Zuschlag an den Meistbietenden erwirbt der Ersteher Eigentum an dem Grundstück sowie an den von der Versteigerung erfassten Gegenständen (§ 90 ZVG). Gleichzeitig endet die Gemeinschaft an dem Grundstück, die sich nach dem Surrogationsgrundsatz nunmehr an dem Erlös fortsetzt. Denn die Aufhebung der Gemeinschaft setzt gemäß § 753 Abs. 1 BGB zum eine...mehr

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Kündigungsgrund – Wirtschaf... / 1.2 Erheblicher Nachteil bei Fortsetzung des Mietverhältnisses

Voraussetzung für eine Kündigung ist, dass das bestehende Mietverhältnis eine angemessene wirtschaftliche Verwertung hindert. Dies ist der Fall, wenn diese wegen des Mietverhältnisses nicht erfolgen kann, z. B. die Wohnung bzw. das Grundstück in vermietetem Zustand nicht oder nur zu einem erheblich geringeren Kaufpreis verkauft werden kann. Wichtig Vermieter muss Nachweis erb...mehr

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Notwegrecht / 1.4.1 Grundsätze

Übersicht Für den Anspruch auf Benutzung eines Notwegs müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss eine Verbindung fehlen von einem Grundstück zu einem öffentlichen Weg; die fehlende Verbindung muss für die ordnungsgemäße Benutzung notwendig sein; der Eigentümer muss vom Nachbarn die Einräumung des Notwegs verlangen. Was ist ein "öffentlicher Weg"? Öffentlich ist ein Weg...mehr