Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung (a... / 1.1 Grundlagen

Zuwendungen unter Lebenden, die ein Ehegatte dem anderen Ehegatten oder ein eingetragener Lebenspartner dem anderen Lebenspartner im Zusammenhang mit einem Familienheim macht, sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG von der Schenkungsteuer befreit. Bei der Zuwendung muss es nicht um eine freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG handeln. Die Vorschrift gilt vielmehr auch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern: Nutzen mit Gewinn

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern haben verschiedene Möglichkeiten, um den mit Photovoltaikanlagen auf dem Dach erzeugten Strom gewinnbringend zu nutzen. Ein Überblick zu den verschiedenen Geschäftsmodellen – ihren Vorteilen und Nachteilen. Zu den Nutzungsmöglichkeiten von erzeugtem Strom aus Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf dem Dach mit 100 Kilowatt-Peak (kWp) zählen di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung (a... / 2.1 Lage des Familienheims

In Zeile 1 sind Name und Vorname des jeweiligen Erwerbers einzutragen. In Zeile 2 ist die Lage des Grundstücks (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) aufzuführen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung (a... / Zusammenfassung

Überblick In der "Anlage Steuerbefreiung Familienheim" zur Schenkungsteuererklärung sind entsprechende Angaben zu machen, wenn ein Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner ein begünstigtes Grundstück vom anderen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner erhalten hat. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Regelungen Die gesetzlichen Regelungen zum Erwerb ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsförderung (BAföG) / 4.3 Anrechnung des Vermögens

Bei der Berechnung der Ausbildungsförderung ist das Vermögen des Auszubildenden im Zeitpunkt der Antragstellung anzurechnen. Dabei gelten folgende Freigrenzen fürmehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erste Grundsteuer-Klagen in Musterprozess gescheitert

Das Grundsteuermodell für Baden-Württemberg ist verfassungsgemäß. Das hat das Finanzgericht in Stuttgart in zwei Musterklagen entschieden. Das Land setzt ausschließlich auf den Wert des Bodens; was drauf steht, spielt keine Rolle. Das Land Baden-Württemberg setzt auf das sog. modifizierte Bodenwertmodell, das die neue Grundsteuer ab Januar 2025 auf Basis nur von Grundstücksfl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.9 Abschnitt I – Nachrichtliche Angaben (Zeilen 152 bis 154)

Im Abschnitt I sind gegebenenfalls noch nachrichtliche Angaben vorzunehmen. Gehören zum Betriebsvermögen Grundstücke, die sowohl dem ertragsteuerlichen Betriebsvermögen als auch dem Grundvermögen zuzurechnen sind, dann ist dies in Zeile 152 anzukreuzen und es ist gesondertes Blatt bei zu fügen. Dieses soll die folgenden Angaben enthalten: Die Lage des Grundstücks, die Feststel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.9.1 Verwaltungsvermögen (einschließlich Altersversorgungsvermögen, ohne Finanzmittel)

In den Zeilen 60 bis 68 sind Angaben zum Wert des Verwaltungsvermögens einschließlich des Altersversorgungsvermögens jedoch ohne Finanzmittel zu machen. In der Spalte 1 der Zeilen 61 bis 66 ist die Summe der gemeinen Werte der jeweiligen Einzelwirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens der Gesellschaft einzutragen. Hingegen ist in Spalte 2 der Zeilen 61 bis 65 der Wert des jung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.7.1 Verwaltungsvermögen (einschließlich Altersversorgungsvermögen ohne Finanzmittel)

In den Zeilen 44 bis 54 sind Angaben zum Wert des Verwaltungsvermögens – einschließlich des Altersversorgungsvermögens jedoch ohne Finanzmittel – zu machen.[1] In der Spalte 1 der Zeilen 46 bis 52 ist die Summe der gemeinen Werte der jeweiligen Einzelwirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens des Unternehmens einzutragen. Hingegen ist in Spalte 2 der Zeilen 46 bis 51 der Wert ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 1.4.2 Verwaltungsvermögen

Nach § 13b Abs. 2 ErbStG ist das begünstigungsfähige Vermögen begünstigt, soweit sein gemeiner Wert den um das unschädliche Verwaltungsvermögen i. S. d.§ 13b Abs. 7 ErbStG gekürzten Nettowert des Verwaltungsvermögens im Sinne des § 13b Abs. 6 ErbStG übersteigt (sog. begünstigtes Vermögen).[1] Besteht das begünstigungsfähige Vermögen nahezu ausschließlich, das heißt zu mindest...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Versagung der erweiterten Kürzung im Organkreis beim sogenannten Weitervermietungsmodell

Leitsatz Die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes für ein Grundstücksunternehmen ist zu versagen, wenn es sich bei diesem Unternehmen um eine Organgesellschaft handelt, die sämtliche Grundstücke an eine andere Organ­gesellschaft derselben Organschaft verpachtet (Anschluss an Urteile des Bundesfinanzhofs vom 18.05.2011 – X R 4/10, BFHE 233, 539,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.7 Abschnitt G – Ermittlung des gemeinen Werts der Beteiligung des Gesellschafters einer Personengesellschaft (Zeilen 51 bis 74)

In Zeile 52 ist der Gewinnverteilungsschlüssel des bisherigen Gesellschafters einzutragen (als Bruch), der sich aus dem Gesellschaftervertrag zum Bewertungsstichtag ergibt. Hinweis Vorabgewinne Vorabgewinne sind hierbei jedoch nicht zu berücksichtigen. In den Zeilen 53 bis 56 sind Angaben für den gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Personengesellschaft zu machen. In die Zeil...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.8.1 Verwaltungsvermögen im Gesamthandsvermögen laut Zeilen 76 bis 86 (einschließlich Altersversorgungsvermögen, ohne Finanzmittel)

In den Zeilen 76 bis 86 sind Angaben zum Wert des Verwaltungsvermögens – aber ohne Finanzmittel – zu machen. Spaltenhinweis (immer bezogen auf Verwaltungsvermögen ohne Finanzmittel) Spalte 1: Wert des Verwaltungsvermögens; aber ohne Sonderbetriebsvermögen Spalte 2: Junges Verwaltungsvermögen vom Verwaltungsvermögen aus der Spalte 1 Liegen Dritten zur Nutzung überlassene Grundstü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.8.6 Verwaltungsvermögen im erworbenen Sonderbetriebsvermögen (ohne Finanzmittel)

In den Zeilen 143 bis 150 sind Angaben zum Wert des Verwaltungsvermögens im erworbenen Sonderbetriebsvermögen– aber ohne Finanzmittel – zu machen. Spaltenhinweis (immer bezogen auf Verwaltungsvermögen ohne Finanzmittel). Spalte 1: Wert des Verwaltungsvermögens; aber nur Sonderbetriebsvermögen Spalte 2: Junges Verwaltungsvermögen vom Verwaltungsvermögen aus der Spalte 1 Liegen Dr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.10 Abschnitt J – Nachrichtliche Angaben (Zeilen 231 bis 236)

Im Abschnitt J sind gegebenenfalls noch nachrichtliche Angaben vorzunehmen. Die Zeilen 232 und 233 sind nur dann auszufüllen, wenn das zu bewertende Unternehmen Gegenstand des Erwerbs von Todes wegen oder der Schenkung ist und die Voraussetzungen für den Vorwegabschlag erfüllt sind (§13a Abs. 9 ErbStG). In Zeile 232 ist anzugeben, ob die Voraussetzungen für den Vorwegabschlag ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 1.1.2 Verwaltungsvermögen

Das begünstigungsfähige Vermögen ist begünstigt, soweit sein gemeiner Wert den um das unschädliche Verwaltungsvermögen gekürzten Nettowert des Verwaltungsvermögens übersteigt. Besteht das begünstigungsfähige Vermögen nahezu ausschließlich, d. h. zu mindestens 90 %, aus Verwaltungsvermögen (übermäßiges Verwaltungsvermögen), so ist es von jeder Verschonung ausgenommen.[1] Zum ju...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Einbringung eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks

Streitig ist die grunderwerbsteuerrechtliche Behandlung der Einbringung eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks – insbesondere, ob auf Ebene der GrESt-Festsetzung von dem nach § 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GrEStG als Bemessungsgrundlage gesondert festgestellten Grundbesitzwert eine Kürzung um den kapitalisierten Wert des erworbenen Erbbauzinsanspruchs vorzunehmen ist. Das...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einbringung von Grundbesitz in die vermögensverwaltende GmbH & Co. KG (GmbHStB 2024, Heft 7, S. 227)

Gestaltung des Einbringungsvertrags Dr. Martin Lohr, Notar[*] Im Bereich der privaten Vermögensverwaltung bietet die GmbH & Co. KG die Vorteile der Haftungsbegrenzung und der flexiblen Gestaltung, auch bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen zur Vermögensnachfolge. Der Beitrag beinhaltet eine kurze Übersicht über die wesentlichen Punkte der Einbringung von Grundbesitz s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einbringung von Grundbesitz... / 2. Formfragen im Gründungsstadium

Die gesellschaftsvertragliche Verpflichtung zur Einbringung von Grundbesitz ist formbedürftig nach § 311b Abs. 1 S. 1 BGB, bedarf somit der notariellen Beurkundung (Heckschen in Beck’sches Notarhandbuch, 8. Aufl. 2024, § 1 Rz. 513 G). Beachten Sie: Das Formerfordernis besteht hingegen nicht, wenn der Gesellschaftszweck allgemein auf die Verwaltung von Grundbesitz ausgerichte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einbringung von Grundbesitz... / 1. Einbringung

Die Einbringung von Grundbesitz (§§ 20 ff. UmwStG) erfolgt bei einer Einzelrechtsnachfolge im Regelfall durch Sacheinlage in eine neu zu gründende GmbH & Co. KG oder bereits bestehende Gesellschaft im Wege der Kapitalerhöhung (zur Einbringung von Wirtschaftsgütern in die GmbH & Co. KG: Winter, Beratungspraxis GmbH & Co. KG, 1. Aufl. 2017, E 1 ff.).mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einbringung von Grundbesitz... / 4. Einbringung im Wege der Sachkapitalerhöhung

Die Kapitalerhöhung bedarf der Änderung des Gesellschaftsvertrags unter Mitwirkung aller Gesellschafter. Infolge der Verpflichtung, Grundbesitz einzubringen, ist – ebenso wie bei der Verpflichtung im Gründungsstadium – die notarielle Beurkundung nach § 311b Abs. 1 S. 1 BGB erforderlich.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einbringung von Grundbesitz... / [Ohne Titel]

Dr. Martin Lohr, Notar[*] Im Bereich der privaten Vermögensverwaltung bietet die GmbH & Co. KG die Vorteile der Haftungsbegrenzung und der flexiblen Gestaltung, auch bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen zur Vermögensnachfolge. Der Beitrag beinhaltet eine kurze Übersicht über die wesentlichen Punkte der Einbringung von Grundbesitz sowie eine Musterformulierung zur Ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einbringung von Grundbesitz... / 7. Musterformulierung

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einbringung von Grundbesitz... / 6. Weitere Vertragsmuster zur Einbringung in die GmbH & Co. KG

Spiegelberger / Schallmoser / Wachter / Wälzholz, Immobilien im Zivil- und Steuerrecht, 4. Aufl. 2023, Kap. 9, Rz. 9.102; Spiegelberger, Vermögensnachfolge, 3. Aufl. 2020, § 13 Rz. 47 (Einbringung bei Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG, Beckert in Formularbuch Recht und Steuern, 11. Aufl. 2024, A 8.00).mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einbringung von Grundbesitz... / 3. Entstehungszeitpunkt

Bei einer ausschließlich vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG entsteht diese erst mit Eintragung im Handelsregister (§ 161 Abs. 2, § 123 Abs. 1, § 105 Abs. 2 HGB). Vor der Eintragung besteht die GmbH & Co. KG i.G. nur in der Rechtsform der GbR (Heckschen / Freier, Das MoPeG in der Notar -und Gestaltungspraxis, 1. Aufl. 2024, § 4 Rz. 181). Zwar soll schon die Erklärung der Auf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einbringung von Grundbesitz... / 5. Grunderwerbsteuer

Soweit der Einbringende an der KG beteiligt ist, unterliegt die Einbringung nicht der Grunderwerbsteuer (§ 5 Abs. 2 GrEStG, s. zu den Einzelheiten: Behrens / Wachter / Schley, GrEStG, 2. Aufl. 2022, § 5 Rz. 14 ff.). Gemäß § 5 Abs. 3 GrEStG erfolgt eine Nacherhebung bei einer Änderung der Beteiligungsverhältnisse innerhalb der nächsten fünf Jahre (hierzu: Mueller-Thuns in Hes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.2.8 Grunderwerbsteuer

Rz. 194 Da die Option nur zu einem fiktiven Formwechsel führt, nicht zu einem zivilrechtlich wirksamen Vermögensübertragung, entsteht keine GrESt, wenn die optierende Gesellschaft über Grundbesitz verfügt. Die GrESt als Rechtsverkehrsteuer knüpft an den zivilrechtlichen Eigentumsübergang an, der bei einem Formwechsel, ob real oder fiktiv, nicht vorliegt. § 1a Abs. 3 S. 1 KSt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Einbeziehung einer sog. Kompensationszahlung in die Bemessungsgrundlage

Streitig ist, ob eine sog. "Kompensationszahlung" in die Bemessungsgrundlage für die GrESt einzubeziehen ist. Die vereinbarte Kompensationszahlung, die zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten und zur Übernahme des Projekts geleistet werden sollte, stand im unmittelbaren Zusammenhang mit dem besteuerten Grundstückserwerb. Das FG entschied: Zur Gegenleistung i.S.d. § 8 Abs. 1 Gr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.2.3.2 Grunderwerbsteuer

Rz. 366 Da die Rückoption zivilrechtlich nicht mit einem realen Vermögensübergang verbunden ist, entsteht keine GrESt. Es gilt die gleiche Rechtslage wie bei der Option (Rz. 55). Da die Option zur KSt keine Auswirkungen auf die GrESt hatte, steht das Grundstück weiter im Gesellschaftsvermögen. Ist ein Grundstück aus dem Sonderbetriebsvermögen im Zuge der Optionsausübung in d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts

Leitsatz Wird ein Erbbaurecht vor Ablauf der Laufzeit gegen Vereinbarung eines Erbbauzinses verlängert, ist Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer der kapitalisierte Erbbauzins für den Verlängerungszeitraum. Eine Abzinsung des Kapitalwerts auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung über die Verlängerung des Erbbaurechts ist nicht vorzunehmen. Normenkette § 8 Abs. 1...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 21): Die ge... / I. Vorteile der Gemeinnützigkeit

Im Grundsatz sind sowohl rechtsfähige als auch nicht rechtsfähige Vereine, Verbände, Stiftungen sowie Kapitalgesellschaften (GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG etc.) Steuersubjekte (vgl. § 1 Abs. 1 KStG). Sie können jedoch im Falle ihrer Gemeinnützigkeit[1] steuerliche sowie außersteuerliche Vergünstigungen und Vorteile erlangen.[2] Gemeinnützige Körperschaften sind in ertragsteu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts

Leitsatz Wird ein Erbbaurecht vor Ablauf der Laufzeit gegen Vereinbarung eines Erbbauzinses verlängert, ist Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer der kapitalisierte Erbbauzins für den Verlängerungszeitraum. Eine Abzinsung des Kapitalwerts auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung über die Verlängerung des Erbbaurechts ist nicht vorzunehmen. Normenkette § 8 Abs. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.4.1 Überblick

Rz. 385 Zu einer Rückkehr zur transparenten Besteuerung führt auch das Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters aus der Gesellschaft. Die fiktive Kapitalgesellschaft kann keine Ein-Mann-Gesellschaft sein. Soll diese Wirkung bei Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters vermieden werden, ist vor dessen Ausscheiden die Gesellschaft durch Eintritt einer GmbH in eine GmbH & C...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.2.2 Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich, Abs. 3 S. 6

Rz. 174 Nach § 1a Abs. 3 S. 6 KStG kann die optierende Gesellschaft ihren Gewinn nicht nach § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahme-Überschussrechnung ermitteln. Sie unterliegt daher, unabhängig von der handelsrechtlichen und der sonstigen steuerrechtlichen Regelung, der Pflicht zum Bestandsvergleich. Die optierende Gesellschaft soll damit den realen Kapitalgesellschaften gleich gest...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielle Wirtschaftsgüter / 3 Abgrenzung immaterieller Wirtschaftsgüter zu geschäftswertbildenden Faktoren

Von den selbstständigen Wirtschaftsgütern abzugrenzen sind die unselbstständigen Teile, die wertbildenden Faktoren, wie z. B. geschäftswertbildende Rechtsreflexe oder Nutzungsvorteile eines Wirtschaftsguts und deren unselbstständige Bestandteile. Diese sind grds. keine selbstständigen immateriellen Wirtschaftsgüter.[1] So ist der Geschäfts- oder Firmenwert oder der Praxiswer...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.4 Andere Sicherheiten

Rz. 198 Als andere Sicherheiten, deren Übernahme nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG steuerfrei ist, sind z. B. Garantieverpflichtungen[1] und Kautionsversicherungen anzusehen. Ein steuerfreier Umsatz durch Übernahme einer der Bürgschaft ähnlichen Sicherheit liegt vor, wenn eine Garantie dafür übernommen wird, dass ein bestimmter, tatsächlich oder rechtlich möglicher Erfolg eintri...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 UStG beruht auf verschiedenen Bestimmungen in Art. 135 Abs. 1 MwStSystRL . Die Vorschrift enthält in den Buchst. b bis h eine katalogmäßige Aufzählung von Dienstleistungen, die die EU-Mitgliedstaaten nach Art. 131 MwStSystRL unter den Bedingungen von der USt befreien müssen, die sie zur Gewährleistung einer korrekten und einfachen Anwendung der Befreiungen so...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Umsätze im Geschäft mit Forderungen

Rz. 96 § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG befreit die Übertragung von Geldforderungen ohne Rücksicht auf ihren Entstehungsgrund. Die Befreiung gilt z. B. für die Übertragung von Kaufpreis-, Werklohn- und Darlehensansprüchen, von "abstrakten" Forderungen aus Wechseln, Schecks und anderen auf Zahlung von Geld gerichteten Orderpapieren. Bei nicht verbrieften Forderungen (sog. Buchforderu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Umsätze von Wertpapieren

Rz. 138 Wertpapiere sind Urkunden, an die ein Vermögensrecht dergestalt geknüpft ist, wobei die Geltendmachung des Rechts von der Verfügungsgewalt über die Urkunde abhängt. Dieser umfassende zivilrechtliche Begriff des Wertpapiers wurde für das Umsatzsteuerrecht nur eingeschränkt übernommen, weil das gesetzgeberische Motiv des § 4 Nr. 8 UStG, mit der Befreiung der Wertpapier...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bewertung von Grundstücken mit Windkraftanlagen und Freiflächen-Fotovoltaikanlagen und Bestimmung des Bodenwerts nach § 179 BewG (ErbStB 2024, Heft 7, S. 197)

Gleich lautende Ländererlasse v. 6.3.2024 Dipl.-Finw. (FH) Robert Marquardt / Dipl.-Ing. (FH) Reinhard Miethe[*] Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien gewinnen u.a. aufgrund der Energiewende steuerrechtlich zunehmend an Bedeutung. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich mit gleich lautenden Ländererlassen vom 6.3.2024 (Oberste Finanzbehörden der Länder, Erlass...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 99 Betreten von Grundstücken und Räumen

1 Allgemeines Rz. 1 § 99 AO ergänzt § 98 AO und ist weitere Ausführungsnorm zu § 92 S. 2 Nr. 4 AO. Die Vorschrift regelt das Betreten von Grundstücken und Räumen zum Zweck der Einnahme des Augenscheins (Beweismittelvorschrift). Für andere Zwecke als eine Augenscheinseinnahme räumt § 99 AO kein Betretungsrecht ein. Die Norm gewährt auch kein Durchsuchungsrecht. [1] Mit anderen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bewertung von Grundstücken ... / II. Grundlegendes zur Vermögensart und zur Bodenwertermittlung (Rz. 1 bis 4)

"Flächen, auf denen eine Windkraftanlage oder eine Freiflächen-Fotovoltaikanlage betrieben wird, sind dem Grundvermögen zuzurechnen. Eine Windkraftanlage ist wie eine Freiflächen-Fotovoltaikanlage regelmäßig als Betriebsvorrichtung gem. § 176 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BewG nicht in das Grundvermögen einzubeziehen (vgl. u. a. ‚Fotovoltaikanlage‘ und ‚Windkraftanlage‘ im Abgren...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bewertung von Grundstücken ... / 4. Bewertung bei Vorliegen eines geltenden Bodenrichtwerts (zu Rz. 2 und 3)

Der Grundbesitzwert unbebauter Grundstücke bestimmt sich nach § 179 Satz 1 BewG regelmäßig nach seiner Fläche und den Bodenrichtwerten i.S.d. § 196 BauGB. Voraussetzung für die Bewertung nach § 179 Satz 1 BewG ist somit das Vorliegen eines – für die wirtschaftliche Einheit – geltenden Bodenrichtwerts. Die Gutachterausschüsse i.S.d. § 192 BauGB haben auf Grund der Kaufpreissam...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bewertung von Grundstücken ... / 1. Anlagen im Außenbereich (zu Rz. 6 bis 11)

a) Definition "Außenbereich" Der Außenbereich ist negativ – in Entgegensetzung zu den Tatbeständen der §§ 30 und 34 BauGB – definiert. Der Außenbereich ist der Bereich, der außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs eines Bebauungsplans i.S.d. § 30 Abs. 1 oder 2 BauGB und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB) liegt. Das Flächen im Außenbereich in einem n...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bewertung von Grundstücken ... / b) Ableitung aus Erträgen unzulässig

Nach § 179 Satz 4 BewG ist der Bodenwert aus vergleichbaren Flächen abzuleiten, sofern der Gutachterausschuss keinen (geltenden) Bodenrichtwert ermittelt hat. Eine Ableitung aus Erträgen ist gesetzlich nicht vorgesehen. Dies wird aus dem Wortlaut des § 179 Satz 4 BewG selbst, den Gesetzgebungsmaterialien und den ErbStR 2019 deutlich. § 179 Satz 4 BewG wurde seinerzeit eingefü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bewertung von Grundstücken ... / a) Definition "Außenbereich"

Der Außenbereich ist negativ – in Entgegensetzung zu den Tatbeständen der §§ 30 und 34 BauGB – definiert. Der Außenbereich ist der Bereich, der außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs eines Bebauungsplans i.S.d. § 30 Abs. 1 oder 2 BauGB und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB) liegt. Das Flächen im Außenbereich in einem naturalistisch-geographisch S...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bewertung von Grundstücken ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Robert Marquardt / Dipl.-Ing. (FH) Reinhard Miethe[*] Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien gewinnen u.a. aufgrund der Energiewende steuerrechtlich zunehmend an Bedeutung. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich mit gleich lautenden Ländererlassen vom 6.3.2024 (Oberste Finanzbehörden der Länder, Erlasse v. 6.3.2024 – S 3320, BStBl. I 2024, 378...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bewertung von Grundstücken ... / I. Einführung

Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien gewinnen u.a. aufgrund der Energiewende steuerrechtlich zunehmend an Bedeutung. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich mit gleich lautenden Ländererlassen vom 6.3.2024 (Oberste Finanzbehörden der Länder, Erlasse v. 6.3.2024 – S 3320, BStBl. I 2024, 378 = ErbStB 2024, 162 [Günther]) zur Bestimmung des Bodenwerts gem. § 17...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bewertung von Grundstücken ... / 3. Umfang der wirtschaftlichen Einheit

Betriebsgrundstücke und das Grundvermögen werden nach wirtschaftlichen Einheiten bewertet. Dabei ist jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten (§ 2 Abs. 1 Satz 1 BewG). Was als wirtschaftliche Einheit zu gelten hat, richtet sich nach der Verkehrsanschauung (§ 2 Abs. 1 Satz 3 BewG). Bei der Bestimmung der wirtschaftlichen Einheit sind nach § 2 Abs. 1 Satz 4 BewG die ö...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bewertung von Grundstücken ... / 2. Anlagen in Gewerbe- und Industriegebieten (zu Rz. 12)

Dem Regelungsinhalt der Rz. 12 kommt u.E. – zumindest für Bewertungsstichtage ab dem 7.7.2023 – keine praktische Bedeutung zu. Es handelt sich in der Regel nicht um einen Anwendungsfall des § 179 Satz 4 BewG, sondern um einen des Satzes 1 (s. II. 4. b)).mehr