Fachbeiträge & Kommentare zu Güterstand

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§ 8 Erbscheinsverfahren / IV. Muster: Erbscheinsantrag (Erben sind der Ehegatte und die Großeltern des Erblassers)

Rz. 55 Muster 8.19: Erbscheinsantrag (Erben sind der Ehegatte und die Großeltern des Erblassers) Muster 8.19: Erbscheinsantrag (Erben sind der Ehegatte und die Großeltern des Erblassers) An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Erbscheinsantrag Unter Vorlage der beiliegenden Vollmacht zeige...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 3. Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

Rz. 89 Muster 8.30: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung Muster 8.30: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des _________________________, _________________________ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen _...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / III. Teilerbschein, § 2353 Alt. 2 BGB

Rz. 40 Neben der Möglichkeit, einen gemeinschaftlichen Erbschein zu beantragen, kann ein Miterbe aber auch einen Teilerbschein erlangen. Er bezeugt als Einzelerbschein eines Miterben dessen Erbrecht.[26] Dieser ist vor allem bedeutsam, wenn z.B. die anderen Miterben nicht feststellbar sind oder deren Erbschaftsannahme nicht nachgewiesen werden kann.[27] In Verbindung mit der...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / b) Muster: Erbscheinsantrag bei testamentarischer Erbfolge

Rz. 17 Muster 8.4: Erbscheinsantrag bei testamentarischer Erbfolge Muster 8.4: Erbscheinsantrag bei testamentarischer Erbfolge An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Erbscheinsantrag _________________________ In ihrem Namen beantrage ich in der Nachlasssache _________________________ die ...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / a) Muster: Erbscheinsantrag bei gesetzlicher Erbfolge

Rz. 16 Muster 8.3: Erbscheinsantrag bei gesetzlicher Erbfolge Muster 8.3: Erbscheinsantrag bei gesetzlicher Erbfolge An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Erbscheinsantrag Unter Vorlage der beiliegenden Vollmacht zeige ich die Vertretung von _________________________ an. In ihrem Namen be...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12 Vereinbarungen der Gütergemeinschaft (§ 7 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG)

Rz. 410 Zivilrechtlich ist die Vereinbarung der Gütergemeinschaft keine Schenkung i. S. d. §§ 516 ff. BGB. [1] Deshalb erscheint es auch bedenklich, die Bereicherung, die ein Ehegatte oder Lebenspartner (gem. § 7 LPartG sind Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft) durch das ErbStRG vom 24.12.2008[2] bei Vereinbarungen der Gütergemeinschaft erfährt, unter den allgemei...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 39 Gegenstand der Schenkung bzw. Zuwendung können Sachen, Rechte und andere geldwerte Vermögensgegenstände, aber auch der Wegfall einer Verbindlichkeit durch Schulderlass nach § 397 BGB, die ebenfalls den Vermögensbestand erhöht, sein. In steuersystematischer Hinsicht hat der Zuwendungsgegenstand Bedeutung für die Tatbestandsverwirklichung, weil erst mit Ausführung der S...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Bereicherung

Rz. 200 Die Frage der Bereicherung richtet sich auch für das Schenkungsteuerrecht im Grundsatz nach den zivilrechtlichen Vorgaben. Dabei ist insbesondere dogmatisch von Bedeutung, dass die schenkungsrechtliche Bereicherung nicht mit dem bereicherungsrechtlichen Begriff der Bereicherung gleichgesetzt werden darf. Der Begriff der Bereicherung ist schenkungsrechtlich enger zu f...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Gesetzliche Erbfolge

Rz. 104 Die gesetzliche Erbfolge[1] tritt ein, wenn keine wirksame Verfügung von Todes wegen vorliegt oder der Erblasser in einer wirksamen Verfügung von Todes wegen nicht vollständig über seinen Nachlass verfügt hat.[2] Der Gesetzgeber folgt dem Konzept eines Familienerbrechts, indem er Verwandte und Ehegatten zu gesetzlichen Erben bestimmt. Voraussetzung für das gesetzlich...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.4 Anfall der Erbschaft und Ausschlagung

Rz. 12 Der Erwerb der Erbenstellung hängt von einem Berufungsgrund (Gesetz oder Verfügung von Todes wegen) und der Erbfähigkeit (namentlich Überleben zum Zeitpunkt des Erbfalls) ab. Schließlich darf kein Erbverzicht erfolgt sein. Unter diesen Voraussetzungen fällt die Erbschaft mit Erbfall von selbst (ipso iure) dem berufenen Erben an, ohne dass es dazu der Kenntnis vom Erbf...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.9 Auslandserwerb

Rz. 62 § 3 ErbStG ist auf das deutsche Erb- und Schenkungsrecht zugeschnitten, benutzt dessen Terminologie und verweist vielfach auf Vorschriften des BGB. Damit stellt sich das Problem, wie im Bereich internationaler Erbfälle zu verfahren ist, die aufgrund des Internationalen Privatrechtes (IPR) ausländischem Recht unterliegen.[1] Daraus könnte man schlussfolgern, dass Erwer...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.1 Erbrechtliche Grundlagen

Rz. 400 Die Testierfreiheit gestattet es dem Erblasser, nahe Familienangehörige (Kinder, Eltern) oder den Ehegatten von der Erbfolge auszuschließen. § 1938 BGB bestätigt, dass der Erblasser auch einzelne gesetzliche Erben enterben und es ansonsten bei der gesetzlichen Erbfolge belassen kann. Im Regelfall ist davon auszugehen, dass sich die Enterbung nicht auf Abkömmlinge des...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 5 Der Erwerbstatbestand des § 3 ErbStG wird durch die §§ 4, 5 und 6 ErbStG ergänzt. Bei § 4 ErbStG geht es um die erbschaftsteuerrechtliche Behandlung der fortgesetzten Gütergemeinschaften[1] beim Tod eines Ehegatten (§ 4 ErbStG Rz. 10 ff.). § 5 Abs. 1 S. 1 ErbStG regelt für den Fall der Beendigung des Güterstands durch Tod eines Ehegatten einen Freibetrag, der sich an e...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.4.3.3 Wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden

Rz. 244 Grundsachverhalte Wirtschaftliches Eigentum in der Form von Eigenbesitz i. S. d. § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO ist bei Bauten auf fremdem Grund und Boden nicht schon deshalb zu bejahen, weil die nicht am Unternehmen beteiligte Ehefrau mit dem Bauvorhaben des Unternehmerehegatten auf ihrem Grundstück einverstanden ist. Aus einem bloßen Einverständnis mit dem Bauvorhaben lässt s...mehr

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Ehe ohne Ehevertrag? § 1365 BGB im Gesellschaftsrecht

Zusammenfassung Die weitaus meisten Ehen werden in Deutschland ohne Ehevertrag abgeschlossen. Dann gilt der gesetzliche Güterstand der "Zugewinngemeinschaft", § 1363 BGB. Alles, was während der Ehe hinzugewonnen wird, wird beim Ende der Ehe geteilt. Jeder Ehepartner kann dessen ungeachtet grundsätzlich frei über sein Vermögen verfügen. Eine Ausnahme von dieser Regel stellt § ...mehr

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FF 09/2022, Der Kampf um Op... / 2. Einstweiliges Anordnungsverfahren – Amtsgericht Aachen

Parallel wurde ein einstweiliges Anordnungsverfahren in Gang gesetzt, das sich gegen die Tochter des Ehemannes aus 1. Ehe richtete, weil diese inzwischen Eigentümerin des Hausgrundstückes geworden war Das einstweilige Anordnungsverfahren war darauf gerichtet, ein Veräußerungsverbot zu Lasten der Antragsgegnerin, der Tochter des Ehemannes zu erwirken und dies im Grundbuch beim...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.4 Angaben zum Erwerber (Zeilen 9 bis 16)

Der begünstigte Erwerber muss das Familienheim unverzüglich zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Hinweis Schuldhaftes Zögern Unverzüglich bedeutet hier ohne schuldhaftes Zögern (R E 13.4 Abs. 2 Satz 4 ErbStR 2019). Befreiungsunschädlich ist es, wenn der überlebende Ehegatte oder überlebende eingetragene Lebenspartner pflegebedürftig wird oder sogar verstirbt. In Zeile 9 ist anzugeben,...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.3 Angaben zum Erblasser (Zeilen 3 bis 8)

Die Steuerbefreiung für ein Familienheim ist auch daran geknüpft, dass der Erblasser in diesem Objekt bis zu seinem Tod eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat. War der Erblasser an einer Selbstnutzung aus objektiven Gründen wie z. B. "Pflegebedürftigkeit" gehindert, steht dies der Steuerbefreiung nicht entgegen. Praxis-Beispiel Pflegebedürftigkeit Der eingetragene Leb...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 5.1.6 Angaben zu Eigentümer/innen und Beteiligten

Eigentumsverhältnisse Hier ist anzugeben, welche Rechtsform der Eigentümer vorweist; handelt es sich bei dem Grundstück um ein Erbbaurechtsgrundstück, so ist die Rechtsform des Erbbauberechtigten maßgeblich. Die Auswahl der möglichen Eigentumsverhältnisse ist vorgegeben. Einige Optionen sind beispielsweise das Alleineigentum von natürlichen Personen, das Ehegatteneigentum, di...mehr

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AGS 08/2022, Kogel, Strategien beim Zugewinnausgleich

Von Walter Kogel. NJW-Praxis, Band 76. 7. Aufl., 2022, Verlag C.H. Beck, München. XXXIV, 573 S., 754,00 EUR Der Großmeister des Zugewinnausgleichs, Walter Kogel, legt nunmehr die 7. Aufl. seines Werkes zu den Strategien beim Zugewinnausgleich vor. Der Autor kennt sich wie kaum ein anderer im Güterrecht, insbesondere im Recht des Zugewinnausgleichs aus. Aus seiner langjährigen...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 1. Regelungen im Rahmen des gesetzlichen Güterstandes

Rz. 62 Richtet man aber den Blick darauf, was mit den während der Ehe erwirtschafteten Gütern geschieht, kann dies nicht unabhängig davon geschehen, welchen Regeln sich Eheleute während der Führung ihrer Ehe unterwerfen. Dies muss nicht damit verbunden sein, dass der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft verändert wird. a) Die Eigentumsvermutung, § 1362 BGB Rz. 63 Zug...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 3. Die Modifizierung des gesetzlichen Güterstandes

Rz. 89 Die mit einer Gütertrennung verbundenen Nachteile und umfassenden Konsequenzen sind häufig unerwünscht. Die Gütertrennung nimmt zwar für sich den – nur scheinbaren – Vorteil der Klarheit und Einfachheit in Anspruch. Gleichzeitig führt er in vielen Fällen zu einer Benachteiligung eines Ehegatten. Namentlich die Kürzung der Erbansprüche durch Wegfall des Zugewinnausgleic...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / 4. Modifizierung des gesetzlichen Güterstandes

Rz. 147 Die mit einer Gütertrennung verbundenen Nachteile und umfassenden Konsequenzen sind häufig unerwünscht. Die Gütertrennung nimmt zwar für sich den – nur scheinbaren – Vorteil der Klarheit und Einfachheit in Anspruch. Gleichzeitig führt er in vielen Fällen zu einer Benachteiligung eines Ehegatten. Namentlich die Kürzung der Erbansprüche durch Wegfall des Zugewinnausgle...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / c) Sonderfall: Die Güterstandsschaukel

Rz. 84 Vereinbaren die Eheleute Gütertrennung und beenden damit den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, löst dies zwingend die gesetzlichen Zugewinnausgleichsansprüche nach § 1378 Abs. 3 S. 1 BGB aus.[81] Rz. 85 Nach § 1408 BGB ist die Vereinbarung der Gütertrennung jederzeit möglich. Damit haben die Ehegatten die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 ErbStG geschaffen...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / cc) Aufhebung der Gütertrennung

Rz. 114 Selbstverständlich kann die Gütertrennung jederzeit wieder aufgehoben werden. Man kann dies verbinden mit einer Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft ab Ehebeginn wie folgt:[166] Rz. 115 Muster 3.9: Aufhebung der Gütertrennung Muster 3.9: Aufhebung der Gütertrennung Ehevertragliche Vereinbarungen Ehevertraglich vereinbaren wir Folgendes:mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / dd) Sonderfall: Die Güterstandsschaukel

Rz. 121 Vereinbaren die Eheleute Gütertrennung und beenden damit den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, löst dies zwingend die gesetzlichen Zugewinnausgleichsansprüche nach § 1378 Abs. 3 S. 1 BGB aus.[179] Nach § 1408 BGB ist die Vereinbarung der Gütertrennung jederzeit möglich. Damit haben die Ehegatten die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 ErbStG geschaffen, so ...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / a) Die Zuordnung von Vermögen

Rz. 107 Ehegatten leben im Güterstand der Gütertrennung, wenn sie dies durch notariell beurkundeten Ehevertrag ausdrücklich vereinbaren oder den gesetzlichen Güterstand ausschließen, den gesetzlichen Güterstand oder die Gütergemeinschaft aufheben oder den Ausgleich des Zugewinns ausschließen, ohne etwas Anderes zu vereinbaren, § 1414 BGB. Rz. 108 Die (künftigen) Eheleute könn...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 4. Die Ausländerehe

Rz. 126 Bestehen Zweifel darüber, ob ausländisches Recht zur Anwendung kommt, wird der Notar die Beteiligten darauf hinweisen und dies vermerken. Zur Belehrung über den Inhalt ausländischer Rechtsordnung ist er allerdings nicht verpflichtet, § 17 Abs. 3 BeurkG.[104] Rz. 127 Hinweis Belehrt der Notar über den Inhalt einer ausländischen Rechtsordnung, muss die Belehrung richtig...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / f) Die Gütergemeinschaft

Rz. 124 Die praktische Bedeutung der Gütergemeinschaft ist außerordentlich gering.[102] Vermögen eines Ehegatten ist im Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder der Gütertrennung zunächst einmal alleiniges Vermögen des betreffenden Ehegatten, der hiermit im Rahmen der §§ 1365, 1369 BGB frei verfügen kann. Die Gütergemeinschaft führt dagegen zu einem gesamthänderisch gebundene...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / b) Aufhebung der Gütertrennung

Rz. 83 Selbstverständlich kann die Gütertrennung jederzeit wieder aufgehoben werden. Man kann dies verbinden mit einer Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft ab Ehebeginn wie folgt: Die Kernvereinbarungen lauten wie folgt. Muster 7.14: Aufhebung der Gütertrennung Muster 7.14: Aufhebung der Gütertrennungmehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 4 Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, reformiert durch das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts,[6] der hier mangels Abschlusses eines Ehevertrages gilt, sieht u.a. für den Fall der Beendigung der Ehe durch Ehescheidung die Durchführung des Zugewinnausgleichs nach Maßgabe der §§ 1372 ff. BGB vor. Nach § 1378 Abs. 1 BGB hat...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 6. Sonderfall: Der Deutsch-Französische Wahlgüterstand

Rz. 137 Die Länder Frankreich und Deutschland haben durch ein Abkommen vom 4.2.2010 eine Wahlzugewinngemeinschaft als weiteren Wahlgüterstand geschaffen.[112] Der Güterstand wurde durch Einfügung des § 1519 BGB in das deutsche Recht übernommen.[113] Der Güterstand kann in den folgenden Fallkonstellationen gewählt werden, wenn nämlichmehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Vereinbarung der Gütertrennung

Rz. 81 Mit der Vereinbarung der Gütertrennung können die folgenden Alternativen in den Ehevertrag eingearbeitet werden. Muster 7.12: Vereinbarung von Gütertrennung Muster 7.12: Vereinbarung von Gütertrennung wollen einen Ehevertrag errichten. Sie erklären bei gleichzeitiger Anwesenheit gemeinsam mündlich mit dem Ersuchen um Beurkundung was folgt: § 1 Aus...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / aa) Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns

Rz. 166 Muster 3.20: Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns Muster 3.20: Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinnsmehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / b) Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns

Rz. 94 Auch wenn Eheleute grundsätzlich der Auffassung sind, dass sie sich während ihrer Ehe nicht gegenseitig zu Vermögen verhelfen wollen und die Ehe für sie keinen vermögensrechtlichen Versorgungscharakter trägt, gibt es doch Lebenssituationen, die zu einer veränderten Ehesituation führen. Rz. 95 So kann die Geburt eines Kindes dazu führen, dass ein Ehepartner, regelmäßig ...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / 2. Die Gütergemeinschaft

Rz. 101 Siehe zur Gütergemeinschaft auch: Kappler, Die Aufhebungsklage bei Beendigung der Gütergemeinschaft, FamRZ 2007, 696 ff.; ders., Die Auseinandersetzung des Gesamtgutes der Gütergemeinschaft, FamRZ 2010, 1294 ff; Moeller, Die Gütergemeinschaft im Wandel der Gesellschaft. Der Wahlgüterstand (§§ 1410, 1415 BGB) der Gütergemeinschaft kommt in der Praxis nur noch relativ s...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / aa) Gütertrennung

Rz. 111 Mit der Vereinbarung der Gütertrennung können die folgenden Alternativen in den Ehevertrag eingearbeitet werden.[164] Muster 3.7: Gütertrennung Muster 3.7: Gütertrennung Die Erschienenen wollen einen Ehevertrag errichten. Sie erklären bei gleichzeitiger Anwesenheit gemeinsam mündlich mit dem Ersuchen um Beurkundung was folgt: 1. Allgemeines Wir sind in beiderseits erster Eh...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / c) Beistand in wirtschaftlichen Angelegenheiten

Rz. 154 Schließen die Eheleute keinen Ehevertrag, durch den sie den gesetzlichen Güterstand aufheben, leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet grundsätzlich, dass Ehegatten voneinander getrennte Vermögen besitzen und auch nicht für Verbindlichkeiten des jeweils anderen einstehen müssen. Unabhängig davon besteht jedoch die Pflicht, im Rahmen...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 2. Die Gütertrennung

Rz. 77 Die (künftigen) Eheleute können den gesetzlich vorgesehenen Güterstand der Zugewinngemeinschaft für ihre Ehe ausschließen und den Güterstand der Gütertrennung vereinbaren. Rz. 78 Durch die ehevertragliche Vereinbarung der Gütertrennung sind die Eheleute in vermögensrechtlicher Hinsicht so gestellt, als wären sie nicht miteinander verheiratet.[79] Bei Beendigung der Ehe...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / aa) Unternehmensbeteiligungen

Rz. 98 Der Wunsch nach Herausnahme einer Unternehmensbeteiligung, einer Praxis oder eines Einzelunternehmens kann auf unterschiedlichen Beweggründen beruhen. Rz. 99 So ist bei einem Familienunternehmen, das von Generation zu Generation weiter vererbt werden soll, die Kinder also Nachfolger ihres Vaters im Unternehmen sein sollen, die Erhaltung des Vermögens durch güterrechtli...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / e) Die Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 120 Zum Ausgleichsanspruch von Eheleuten aus einer sog. Ehegatteninnengesellschaft kann es auch dann kommen, wenn die Ehegatten Gütertrennung vereinbart haben. Rz. 121 Nach der Rechtsprechung des BGH [99] besteht ein solcher Ausgleichsanspruch dann, wenn eine Beibehaltung der formalen Zuordnung zum Vermögen eines einzelnen Ehegatten angesichts der in der Ehe durch erheblic...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 4. Ausländisches Recht

Rz. 34 Bestehen Zweifel darüber, ob ausländisches Recht zur Anwendung kommt, soll der Notar die Beteiligten darauf hinweisen und dies vermerken. Zur Belehrung über den Inhalt ausländischer Rechtsordnung ist er allerdings nicht verpflichtet (§ 17 Abs. 3 BeurkG). Tut er dies gleichwohl, muss die Belehrung richtig sein; sonst haftet er. Das im Einführungsgesetz zum BGB geregelte...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / b) Unterhalt und Güterrechtsverzicht

Rz. 252 Eine Unterhaltsverstärkung verbunden mit einem teilweisen oder vollständigen güterrechtlichen Verzicht begegnet solange und soweit keinerlei Bedenken, als die Parität, die ausgeglichene Belastung erhalten bleibt. Rz. 253 Grundsätzlich gilt die volle Vertragsfreiheit bei der Wahl des Güterstandes. Beteiligte können zu jeder Zeit ihren Güterstand wählen und auch vermöge...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / b) Unterhaltsverstärkung mit Güterrechtsverzicht

Rz. 409 Eine Unterhaltsverstärkung verbunden mit einem teilweisen oder vollständigen güterrechtlichen Verzicht begegnet solange und soweit keinerlei Bedenken, als die Parität, die ausgeglichene Belastung erhalten bleibt. Grundsätzlich gilt die volle Vertragsfreiheit bei der Wahl des Güterstandes. Beteiligte können zu jeder Zeit ihren Güterstand wählen und auch vermögensrechtl...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / (1) Motivation

Rz. 172 Dem Wunsch nach Herausnahme einer Unternehmensbeteiligung, einer Praxis oder eines Einzelunternehmenskann auf unterschiedlichen Beweggründen beruhen. So ist bei einem Familienunternehmen, das von Generation zu Generation weitervererbt werden soll, wo die Kinder also Nachfolger ihres Vaters im Unternehmen sein sollen, die Erhaltung des Vermögens durch güterrechtlichen...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / (1) Ausschluss des Zugewinns bei Rechtskraft der Scheidung

Rz. 151 Muster 3.17: Ausschluss des Zugewinns bei Rechtskraft der Scheidung Muster 3.17: Ausschluss des Zugewinns bei Rechtskraft der Scheidungmehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / (2) Ausschluss von Wertsteigerungen des Anfangsvermögens

Rz. 175 Muster 3.25: Ausschluss von Wertsteigerungen des Anfangsvermögens Muster 3.25: Ausschluss von Wertsteigerungen des Anfangsvermögens Den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wollen wir für unsere künftige Ehe ausdrücklich aufrechterhalten, ihn allerdings wie folgt modifizieren: Sämtliche Vermögenswerte, die ein jeder Ehegatte in der Vergangenheit oder zukünf...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / cc) Pauschalierung und Höchstbetrag des Zugewinnausgleichs

Rz. 71 Für Unternehmer und/oder Freiberufler ist das eigene Unternehmen oder die eigene Praxis häufig ebenso aktuelle Lebensgrundlage wie wesentliche Altersvorsorge. Rz. 72 Nimmt man einen solchen Betrieb vom Zugewinnausgleich nicht aus, bietet es sich an, eine Pauschalierung und/oder einen Höchstbetrag in die Bewertung des Endvermögens einzustellen. So kann man z.B. vereinbar...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Der Vorname

Rz. 198 Den Vornamen des Kindes bestimmt der Inhaber der elterlichen Sorge; es folgt die Eintragung in das Geburtenbuch (§§ 21, 22 Personenstandsgesetz). Bei gemeinsam sorgeberechtigten Eltern entscheiden diese gemeinsam über den oder die Vornamen des Kindes. Ein ausschließlich sorgeberechtigter Elternteil entscheidet allein über die Frage des Vornamens. Können sich Eltern nic...mehr

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§ 6 Die gleichgeschlechtlic... / 2. Antrag auf Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 22 Lebenspartnerschaftssachen i.S.d. § 269 FamFG sind nach § 270 FamFG nach den entsprechenden Bestimmungen des FamFG für Eheleute abzuwickeln. Rz. 23 Muster 6.1: Antrag auf Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Muster 6.1: Antrag auf Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft An das Amtsgericht – Familiengericht – _________________________ Antrag auf Aufhe...mehr