Fachbeiträge & Kommentare zu Güterstand

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 5. Vereinbarung von Gütertrennung

Rz. 43 Die Vereinbarung von Gütertrennung kann Rz. 44 Muster 9.4: Gütertrennung Muster 9.4: Gütertrennung Wir ve...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / 2. Vereinbarung des Güterstands der Gütergemeinschaft

Rz. 62 Die Vereinbarung der Gütergemeinschaft bewirkt, dass die vorher getrennten Vermögen der Ehegatten nunmehr gemeinschaftliches Vermögen sind (Gesamtgut, § 1416 Abs. 1 BGB). Sie ist selbst bei großer Vermögensverschiedenheit keine Schenkung oder unentgeltliche Leistung i.S.d. Anfechtungsvorschriften.[37] Rz. 63 Dies kann anders bewertet werden, wenn sukzessive zwei Güterst...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / a) Zugewinnausgleich nur bei Tod, aber nicht bei Scheidung (modifizierter Zugewinnausgleich)

Rz. 319 Zu den wichtigsten Modifikationen gehört die Regelung, den Zugewinnausgleich (nur) für den Fall der Scheidung auszuschließen, ohne ausdrücklich Gütertrennung zu vereinbaren. Damit werden gewisse Vorteile des Zugewinnausgleichs mit Vorteilen der Gütertrennung verknüpft, ohne dass formell ein Mischgüterstand entsteht. Rz. 320 Wird die Ehe geschieden, erfolgt kein Zugewi...mehr

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§ 1 Allgemeines / 2. Regelung der güterrechtlichen Verhältnisse, § 1408 BGB

Rz. 96 Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist subsidiär! [47] Er gilt, wenn die Ehegatten nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren (§ 1363 BGB). Im BGB der Fassung vom 1.1.1900 war die Gütertrennung der subsidiäre Güterstand (§§ 1426–1431, 1436 BGB a.F.) Rz. 97 Den (güterrechtlichen) Ehevertrag definiert § 1408 Abs. 1 BGB. Die Ehegatten können ganz allge...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / b) Deutsch-französischer Wahlgüterstand

Rz. 31 Die Wahl-Zugewinngemeinschaft nach § 1519 BGB kann durch Ehevertrag begründet werden. Sie entspricht materiell überwiegend dem deutschen Recht der Zugewinngemeinschaft, weniger dem französischen Recht. Gleichwohl bereitet dieser Wahlgüterstand vielfältige Rechtsanwendungsprobleme.[16] Z.B. enthält das zugrunde liegende Abkommen in Art. 5 ein Verbot, über die einem Ehe...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 4. Güterstandsschaukel

Rz. 340 Bei der sog. Güterstandsschaukel findet ein wiederholter Güterstandswechsel statt, um die steuerlichen Vorteile des § 3 ErbStG zu generieren, wonach Vermögensübertragungen zwischen Ehegatten im Rahmen des Zugewinnausgleichs steuerfrei sind. Soll auf diese Weise in einer intakten Ehe Vermögen vom einen auf den anderen Ehegatten übertragen werden, muss der Güterstand b...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / c) Phantasie- und Mischgüterstände

Rz. 33 Phantasie- und Mischgüterstände sind grundsätzlich unzulässig.[21] Rz. 34 Praxistipp Nichtig wäre folgende Vereinbarung: Für unsere Ehe soll hinsichtlich der beweglichen Sachen der Güterstand der Zugewinngemeinschaft und hinsichtlich der unbeweglichen Sachen der Güterstand der Gütertrennung gelten. Rz. 35 Muster 9.3: Ausschluss unbeweglicher Sachen vom Zugewinnausgleich ...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / c) Ehevertrag nach der Eheschließung, aber nach der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags

Rz. 54 Hier würde eine Zugewinnausgleichsklausel grundsätzlich genügen, weil zwar der Güterstand noch nicht beendet ist, der Berechnungszeitpunkt des § 1384 BGB aber bereits feststeht. Der bloße Ausgleich des Zugewinns ist daher kostengünstiger als die zusätzliche Vereinbarung von Gütertrennung. Es besteht aber folgendes Risiko. Rz. 55 Eine Versöhnung mit Rücknahme des Scheid...mehr

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§ 16 Anhang / C. Entscheidungsregister Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen (Schwerpunkt: Inhalts- und Ausübungskontrolle von Eheverträgen) mit Inhaltsverzeichnis nach Gerichten sowie Index mit Stichworten)

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§ 1 Allgemeines / II. Genereller und spezieller Ehevertrag

Rz. 5 Als generellen Ehevertrag bezeichnet man die Beendigung eines bestehenden Güterstandes oder den Wechsel von einem bestehenden zu einem anderen Güterstand.[5] Rz. 6 Spezieller Ehevertrag ist die Modifikation bzw. inhaltliche Ausgestaltung des bestehenden oder zuvor generell vereinbarten Güterstands, was bei der Zugewinngemeinschaft und bei der Gütergemeinschaft vorkommt,...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / aa) Gütertrennung, § 1414 BGB

Rz. 27 Die Vermögensmassen von Mann und Frau sind getrennt. Ein (Zugewinn)ausgleich findet mit Beendigung des Güterstandes nicht statt bzw. kann nicht verlangt werden. Ein Vermögensausgleich kann unter bestimmten Voraussetzungen außerhalb des Güterrechts über das sog. Nebengüterrecht (konkludente Ehegatteninnengesellschaft, ehebezogene Zuwendung, familienrechtlicher Kooperat...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / aa) Zugewinngemeinschaft

Rz. 82 Lebten die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, erhält der überlebende Ehegatte zusätzlich zu seiner erbrechtlichen Quote ein weiteres Viertel gem. § 1371 Abs. 1 BGB.[101] Die quotale Erhöhung um ein Viertel findet pauschal statt und unabhängig davon, ob tatsächlich ein Zugewinn erzielt wurde (erbrechtliche Lösung). Rz. 83 Hinweis Hat der vers...mehr

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§ 14 Internationales Erbrecht / 4. Rechtswahl im Ehegüterrecht

Rz. 86 Im deutschen Recht bietet Art. 15 Abs. 2 EGBGB eine Rechtswahlmöglichkeit: Art. 15 Abs. 2 EGBGB lautet: Zitat Die Ehegatten können für die güterrechtlichen Wirkungen ihrer Ehe wählen:mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / e) Eidesstattliche Versicherung, § 352 Abs. 3 FamFG

Rz. 32 Für einen Teil der geforderter Angaben nach § 352 Abs. 1 und 2 FamFG und dafür, dass der Erblasser zur Zeit des Todes im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hat, lässt § 352 Abs. 3 S. 1 FamFG als Nachweis die Versicherung an Eides Statt zu. Der Antragsteller hat dabei zu versichern, "dass ihm nichts bekannt ist, was der Richtigkeit seiner Angaben entgegensteht"...mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / cc) Nachweis durch öffentliche Urkunden

Rz. 31 Die in § 352 Abs. 2 Nr. 1, 2, Abs. 3 FamFG bezeichneten Angaben sind durch öffentliche Urkunden nachzuweisen. Die Beweiskraft öffentlicher Urkunden ist in § 415 ZPO geregelt. Urkunde im Sinne dieser Vorschrift ist die durch Niederschrift verkörperte Gedankenerklärung, die geeignet ist, Beweis für streitiges Parteivorbringen zu erbringen.[78] Dieser Begriff gilt auch f...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 9. Güterrechtsregister

Rz. 360 Das Güterrechtsregister (§§ 1558–1563 BGB) ist weitgehend funktionslos geworden. In der Literatur wird seine Abschaffung empfohlen.[198] Rz. 361 Bedeutung kann es allerdings erlangen, wenn für eine Ehe fremdes Güterrecht gilt (§ 14f EGBGB) und einer der Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat oder dort ein Gewerbe betreibt. Für diesen Fall bestimmt § 16...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / bb) Gütertrennung

Rz. 85 Lebten die Ehegatten im Güterstand der Gütertrennung, verbleibt es bei der oben dargestellten erbrechtlichen Quote des überlebenden Ehegatten gem. § 1931 Abs. 1, Abs. 2 BGB. Neben ein oder zwei Kindern des Erblassers, erbt der überlebende Ehegatte gem. § 1931 Abs. 4 BGB aber zu gleichen Teilen. Neben einem Kind also zur Hälfte, neben zwei Kindern zu einem Drittel.mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 6. Zeitpunkt der Gütertrennungsvereinbarung, auch vor dem Hintergrund der Kostenfrage

Rz. 45 Beispiel M und F wollen ihre güterrechtlichen Beziehungen so gestalten, dass im Falle einer Scheidung kein Zugewinnausgleich stattfindet. Das aktuelle Endvermögen von M beläuft sich auf 1.100.000 EUR, das von F auf 900.000 EUR. Der Urkundswert einer Gütertrennungsvereinbarung beliefe sich also auf 2.000.000 EUR. Rz. 46 Beim Wechsel des Güterstands, also hier der Vereinba...mehr

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§ 3 Der Miterbe / III. Miterben als Erbengemeinschaft

Rz. 152 Die Eintragung der Miterben erfolgt gem. § 47 GBO unter Angabe des Miteigentumsverhältnisses "in Erbengemeinschaft". Hatten Ehegatten, in deren Ehe ein ausländischer Güterstand gegolten hatte, Grundeigentum in einem Gemeinschaftsverhältnis eines ausländischen Güterstandes erworben, so war dies im Grundbuch einzutragen.[147] Auf dieser güterrechtlichen Grundlage ist d...mehr

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FF 1/2017, Der Zugewinn – e... / 1

Der gesetzliche Güterstand wurde zum 1.7.1958 eingeführt. Nach der Reform durch das erste Eherechtsgesetz im Juli 1976 erfolgte eine weitere Überarbeitung zum 1.9.2009. Der Aufsatz gibt einen Überblick zu der gesetzlichen Entwicklung. Kritisch setzt er sich mit vereinzelten Entscheidungen des BGH sowie mit der letzten Güterrechtsreform auseinander und unterbreitet insoweit D...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / a) Gesetzliche Wahlgüterstände

aa) Gütertrennung, § 1414 BGB Rz. 27 Die Vermögensmassen von Mann und Frau sind getrennt. Ein (Zugewinn)ausgleich findet mit Beendigung des Güterstandes nicht statt bzw. kann nicht verlangt werden. Ein Vermögensausgleich kann unter bestimmten Voraussetzungen außerhalb des Güterrechts über das sog. Nebengüterrecht (konkludente Ehegatteninnengesellschaft, ehebezogene Zuwendung,...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / d) Beweislast

Rz. 175 Wie auch bei einer Leistungsklage, muss der Pflichtteilsberechtigte im Rahmen der Auskunftsklage zunächst beweisen, dass er zu den pflichtteilsberechtigten Personen gehört. Die Pflichtteilsquote muss er an dieser Stelle – anders als beim Leistungsantrag – nicht beweisen. Insoweit genügt der Nachweis der Abstammung, da der Pflichtteilsberechtigte die Quote und die Höh...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 8. Nebengüterrecht (konkludente Ehegatteninnengesellschaft, ehebezogene Zuwendung, familienrechtlicher Kooperationsvertrag)

Rz. 66 Diese Ansprüche sind Gegenstand des sog. Nebengüterrechts und nicht Scheidungsfolgesache. Sie können daher nicht Gegenstand von Güterstandsvereinbarungen sein. Eine Regelung in einem Ehe- oder Scheidungsfolgenvertrag ist gleichwohl möglich und ratsam.mehr

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FF 1/2017, Der Zugewinn – e... / V. Fazit

Am Güterstand der Zugewinngemeinschaft sollte unbedingt festgehalten werden. Wegen der guten Erfahrungen hat der Gesetzgeber anlässlich der Novelle aus dem Jahre 2009 zu Recht grundsätzlich die Zugewinngemeinschaft als Regelgüterstand nicht in Frage gestellt. Gesetzesänderungen sind allerdings in Teilbereichen notwendig. Es wäre zu wünschen, dass der Gesetzgeber in Zukunft b...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 4. Vereinbarung eines Wahlgüterstands

a) Gesetzliche Wahlgüterstände aa) Gütertrennung, § 1414 BGB Rz. 27 Die Vermögensmassen von Mann und Frau sind getrennt. Ein (Zugewinn)ausgleich findet mit Beendigung des Güterstandes nicht statt bzw. kann nicht verlangt werden. Ein Vermögensausgleich kann unter bestimmten Voraussetzungen außerhalb des Güterrechts über das sog. Nebengüterrecht (konkludente Ehegatteninnengesell...mehr

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Vorwort

Den Ehevertrag "anzufechten "soll zu den "miesesten Scheidungstricks" im Rosenkrieg gehören.[1] Eheverträge bieten jedoch im Vergleich zu den gesetzlichen Bestimmungen und einem streitigen Gerichtsverfahren ein hohes Potenzial an Flexibilität und familiär sowie wirtschaftlich vernünftigen Lösungen. Unzähligen Eheverträgen ist es zu verdanken, dass dramatische gerichtliche St...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / a) Ehevertrag vor der Eheschließung

Rz. 47 Im Gegensatz zur Vereinbarung der Gütertrennung während der Ehe (also nach Eheschließung) kann ein Zugewinn noch nicht entstanden sein und entfällt daher sowohl die Möglichkeit als auch das Erfordernis einer Regelung, bisherigen Zugewinn auszugleichen.mehr

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§ 1 Allgemeines / 3. Zugewinnausgleich, § 1378 Abs. 3 BGB

Rz. 98 Besteht der gesetzliche Güterstand, haben die Ehegatten also nicht durch wirksamen Ehevertrag etwas anderes vereinbart, können sie über die Zugewinnausgleichsforderung im Nachhinein Vereinbarungen treffen, etwa einzelne Vermögensgegenstände aus dem Ausgleich herausnehmen.mehr

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FF 1/2017, Der Zugewinn – e... / II. Das 1. Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts

Daran hat auch das erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts nichts Grundlegendes geändert. Die Bedeutung dieses Gesetzes lag im Wesentlichen darin, dass sich der Gesetzgeber angesichts der veränderten gesellschaftlichen Verhältnisse vom Schuldprinzip verabschiedete. Es wurde eine völlig neue Unterhaltsregelung konzipiert. Der Versorgungsausgleich – das bis dahin f...mehr

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§ 1 Allgemeines / D. Ehevertragsfreiheit

Rz. 101 Die Ehevertragsfreiheit wird nicht nur formal aus Art. 6 GG (und nicht aus Art. 2 GG) abgeleitet. Dieser Umstand zeitigt auch erhebliche materielle Unterschiede. Während die allgemeine Handlungs- und damit Vertragsfreiheit ihre Grenzen über Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 3 Satz GG in der verfassungsmäßigen Ordnung, im Sittengesetz und in Eingriffsgesetzen findet, a...mehr

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§ 6 Formvorschriften / III. Vereinbarungen zum Zugewinn bzw. Zugewinnausgleich (§ 1378 Abs. 3 S. 2 BGB)

Rz. 22 § 1378 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB ist eine äußerst wichtige und – unter Einbeziehung der ergangenen Rechtsprechung – auf den ersten Blick nicht leicht verständliche Vorschrift. Sie betrifft nicht den Güterstand der Zugewinngemeinschaft an sich, welcher einer vertraglichen Regelung ohnehin zugänglich ist (§§ 1408, 1410 BGB), sondern nur den Zugewinnausgleich, also die Zuge...mehr

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§ 1 Allgemeines / c) Historische Auslegung

Rz. 42 Aus der Entwicklungsgeschichte lässt sich nichts für den rein güterstandsbezogenen Ehevertragsbegriff herleiten.[26] Zumindest aus heutiger Sicht stechen folgende Gesichtspunkte hervor: Rz. 43 Die vertragliche Regelung des Versorgungsausgleichs ist die Regelung einer Scheidungsfolge und somit nicht der Ehe. Dennoch ist sie in § 1408 Abs. 2 BGB geregelt. Gleichzeitig ab...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / (1) Allgemeines

Rz. 205 Bei der Stufenklage handelt es sich um einen Fall der objektiven Klagehäufung i.S.v. § 260 ZPO. Das Besondere an der Stufenklage ist, dass ein noch nicht zu beziffernder Leistungsanspruch zusammen mit einem Hilfsanspruch (bspw. auf Auskunftserteilung) erhoben und dieser in der sich später herausstellenden Höhe auch rechtshängig wird.[390] Der noch unbezifferte Leistu...mehr

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§ 3 Der Miterbe / 5. Zustimmungserfordernisse nach §§ 1365, 1450 BGB

Rz. 331 Nach § 1365 Abs. 1 BGB kann sich ein Ehegatte bei bestehender Zugewinngemeinschaft nur mit Zustimmung des anderen Ehegatten verpflichten, über sein Vermögen im ganzen oder über sein wesentliches Vermögen zu verfügen. Das Gleiche gilt für eingetragene Lebenspartner, gleichgültig in welchem Vermögensstand (= Güterstand) sie leben, § 8 Abs. 2 LPartG. Das bedeutet für de...mehr

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§ 13 Teilungsversteigerung ... / II. Rechtsform der aufzuhebenden Gemeinschaften

Rz. 4 Mit dem Verfahren können folgende Gemeinschaften an einem Grundstück aufgelöst werden:mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / 5. Erbschein über mehrere Erbfälle (Sammelerbschein)

Rz. 87 Verstirbt der Erbe B des Erblassers A nach Erbschaftsannahme seinerseits, so muss dessen Erbe C für beide Erbfälle einen Erbschein beantragen, wenn er ein amtliches Zeugnis will, dass ihn als Berechtigten hinsichtlich beider Vermögensmassen ausweist. Diese beiden Erbscheine können äußerlich in einer Urkunde zusammengefasst werden (sog. Sammelerbschein).[191] Teilweise...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / a) Allgemeines

Rz. 80 Das Erbrecht des Ehegatten ist in keiner Erbenordnung geregelt. Er wird gem. § 1931 BGB neben den Verwandten des Erblassers gesetzlicher Miterbe. Die Erbquote des Ehegatten hängt sowohl von der Erbenordnung der Miterben, als auch vom Güterstand in dem die Eheleute lebten, ab. Nach § 1933 BGB ist das Erbrecht des überlebenden Ehegatten dann ausgeschlossen, wenn die Vora...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / cc) Verjährung

Rz. 187 Ist der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten verjährt, so steht dem Erben die Einrede der Verjährung zu. Rz. 188 Muster 7.3: Auskunftsklage des Pflichtteilsberechtigten gegen die Erben Muster 7.3: Auskunftsklage des Pflichtteilsberechtigten gegen die Erben An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________, wohnhaft in _____________...mehr

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§ 3 Der Miterbe / f) Berechnungsbeispiele

Rz. 574 Beispiel 1 Der Erblasser stirbt im Jahr 2008 unter Hinterlassung der Witwe W, des Sohnes S und der Tochter T. Der reine Nachlasswert beträgt 200.000 EUR. Als ausgleichungspflichtige Vorempfänge haben erhalten: S im Jahr 1988 Aktien im Kurswert von 65.000 EUR, indexierter Wert: 136.000 EUR; T im Jahr 1998 ein Grundstück im Wert von 40.000 EUR, indexierter Wert: 52.000...mehr

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§ 3 Eheverträge: die Aufgab... / II. Künftige rechtliche Änderungen antizipierend berücksichtigen

Rz. 18 Beispiel M und F trennten sich am 1.1.2009. Es sollte Gütertrennung vereinbart und der Ausgleich des bisher entstandenen Zugewinns durch eine Ausgleichszahlung geregelt werden. Der Notartermin war für den 15.8.2009 vorgesehen. M hatte kein Anfangsvermögen und ein Endvermögen von 50.000 EUR. F hatte ein Endvermögen von 30.000 EUR, in der Ehe aber Schulden aus dem Anfan...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / d) Gesetzlicher Voraus des Ehegatten

Rz. 87 Gemäß § 1932 Abs. 1 BGB steht dem überlebenden Ehegatten, unabhängig vom Güterstand, im Fall der gesetzlichen Erbfolge ein Anspruch auf die zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände und auf die Hochzeitsgeschenke zu. Der Voraus ist ein gesetzliches Vorausvermächtnis. Haushaltsgegenstände sind Sachen und Rechte, die dem Erblasser gehört und dem gemeinsamen Haushalt...mehr

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§ 1 Allgemeines / 2. Vom familiaren Ordnungsrecht abweichende, dieses gestaltende Vereinbarungen

Rz. 60 Daraus folgt, dass ein Ehevertrag das familiare Ordnungsrecht des 4. Buches des BGB, soweit dieses die Ehewirkungen betrifft, für die einzelne Ehe gestaltet, indem ermehr

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§ 1 Allgemeines / 1. § 1408 BGB als Legaldefinition?

Rz. 25 § 1408 Abs. 1 BGB bestimmt: Zitat "Die Ehegatten können ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag (Ehevertrag) regeln, insbesondere auch nach der Eingehung der Ehe den Güterstand aufheben oder ändern" Rz. 26 Die Vorschrift bestimmt also in Absatz 1, dass Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag regeln können und bezeichnet eine derartige Vereinba...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / 1. Allgemeines

Rz. 21 Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass der pflichtteilsberechtigte Erbe seinen vollen Pflichtteilsanspruch verliert, wenn er die Erbschaft ausschlägt, ist diejenige der so genannten taktischen Ausschlagung. Hier werden drei verschiedene Möglichkeiten unterschieden: die Ausschlagung des Erbes nach § 2306 BGB, die Ausschlagung des Vermächtnisses nach § 2307 BGB und die A...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / 8. Erbrecht des eingetragenen Lebenspartners

Rz. 91 Das Erbrecht des eingetragenen Lebenspartners ist in § 10 LPartG geregelt. Der überlebende Lebenspartner erhält demnach:mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / b) Ehevertrag nach der Eheschließung, aber noch vor der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags

Rz. 48 Es könnte erwogen werden, aus Kostengründen nur den bisher entstandenen Zugewinn auszugleichen, um die höheren Gebühren einer Gütertrennungsvereinbarung zu vermeiden. Es bestehen hier aber zwei erhebliche Risiken. Rz. 49 Auch wenn weiterer Zugewinn eines der beiden Ehegatten in der Zeit zwischen Beurkundung und Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags fernliegend erschei...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / b) Auskunft zum Trennungsvermögen

Rz. 62 Oft ist der Trennungszeitpunkt streitig. Es kommt auch bewusster Falschvortrag vor, um den Anspruch zu vereiteln. Hier kann eine zusätzliche Vereinbarung hilfreich sein. Rz. 63 Muster 9.8: Auskunft Vermögen zum Trennungszeitpunkt Muster 9.8: Auskunft Vermögen zum Trennungszeitpunkt Für den Fall, dass ein Ehegatte vom anderen Auskunft über dessen Vermögen zum Trennungsze...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / a) Illoyale Vermögensverfügungen – Auskunftszeitpunkt

Rz. 60 § 1379 BGB umfasst in Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 auch das Vermögen zum Trennungszeitpunkt. Hierdurch wird der Verschleierung illoyaler Vermögensverfügungen vorgebeugt, insbesondere i.V.m. der Beweislastregel in § 1375 Abs. 1 Satz 2 BGB. Da jedoch ein planvoll vorgehender Ehegatte den Trennungszeitpunkt nach die Illoyalen Verfügungen legen bzw. solche Verfügungen vor der Trenn...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / c) Herausnahme einzelner Vermögenswerte aus dem Anfangs- und/oder Endvermögen

Rz. 64 Ist vertraglich eine bestimmte Vermögensposition vom Anfangs- oder Endvermögen ausgenommen, fragt sich, ob die Auskunft nach § 1379 BGB gleichwohl auf dieselbe zu erstrecken ist. Das ist noch ungeklärt. Fest steht nur, dass ein Fall des Rechtsmissbrauchs nur dann vorliegt, wenn sich die Auskunft unter keinen denkbaren Umständen auf die Zugewinnausgleichsforderung ausw...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / 2. Gesetzliche Erbquote und Pflichtteilsquote

Rz. 61 Die Höhe des gesetzlichen Erbteils hängt von der Zahl der "gesetzlichen Miterben" ab, da sich danach die Erbquote bestimmt. Bei der Bestimmung der gesetzlichen Erbquote werden auch die Enterbten (§ 1938 BGB), die für erbunwürdig Erklärten (§§ 2339 ff. BGB) und diejenigen, die ausgeschlagen haben, mitgezählt. Nicht mitgezählt werden dagegen diejenigen, die zum Zeitpunk...mehr