Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 12 Erbengemeinschaft / 4. Erbenhaftung für die Verbindlichkeiten einer Kommanditgesellschaft

Rz. 205 Ist ein Kommanditist vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens verstorben, erstreckt sich die gesamtschuldnerische erbrechtliche Haftung seiner Erben nach §§ 1967, 2058 BGB, §§ 171 f. HGB grds. nur auf die zum Zeitpunkt des Erbfalls begründeten Verbindlichkeiten, soweit auch der Erblasser dafür haftete. Die gesellschaftsrechtliche Haftung der Erben nach §§ 173, 171, 172, ...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / bb) Die Aufgebotseinrede

Rz. 312 Vgl. hierzu § 11 Rdn 351 ff. Tenorierungs- bzw. Antrags-Beispiel zu § 2015 BGB Für den Fall der ganzen oder teilweisen Stattgabe der Klage wird die Aufnahme zweier Vorbehalte gemäß § 305 und § 780 ZPO in den Urteilstenor des Inhalts beantragt, dass dem Beklagten die Geltendmachung seiner Rechte aus § 2015 BGB sowie die Beschränkung seiner Haftung jeweils für Hauptansp...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Grundsätze der handelsrechtlichen Erbenhaftung

Rz. 16 Beim kaufmännischen Einzelunternehmen tritt neben die erbrechtlich beschränkbare Erbenhaftung i.d.R. gleichwertig die handelsrechtliche Nachfolgehaftung aus §§ 25 u. 27 HGB, die nicht auf den Nachlass beschränkbar ist. Der das Unternehmen fortführende Erbe haftet vielmehr persönlich und unbeschränkt mit seinem Privatvermögen. Auch eine Erbausschlagung oder eine Anfech...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 11. Erbenhaftung für die Verbindlichkeiten einer Kommanditgesellschaft

Rz. 18 Ist ein Kommanditist vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens verstorben, erstreckt sich die gesamtschuldnerische erbrechtliche Haftung seiner Erben nach §§ 1967, 2058 BGB, §§ 171 f. HGB grds. nur auf die zum Zeitpunkt des Erbfalls begründeten Verbindlichkeiten, soweit auch der Erblasser dafür haftete. Die gesellschaftsrechtliche Haftung der Erben nach §§ 173, 171, 172, 1...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 3. Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten im Überblick

Rz. 255 Zwei förmliche Verfahren stellt das Gesetz zur Verfügung: Rz. 256 Darüber hinaus ist in zwei Fällen eine Haftungsbeschränkung auch ohne die Durchführung eines förmlichen Verfahrens zulässig. Das Gesetz gewährt ausnahmsweise die Möglichkeit der Erhebung der Einrede der beschränkten Haftung:mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 2. Erbschaftsteuer aufgrund des Erbfalls

Rz. 195 Nach § 20 ErbStG ist Steuerschuldner der Erbe als Erwerber. Nach § 20 Abs. 3 ErbStG haftet der Nachlass lediglich bis zur Auseinandersetzung für die Steuer der am Erbfall Beteiligten. In § 31 Abs. 5 ErbStG wird der Testamentsvollstrecker ausdrücklich als Verpflichteter (§ 149 AO) bezüglich der Abgabe der Erbschaftsteuererklärung aufgeführt. Dabei setzt diese Verpflic...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / (3) Muster: Antrag auf Urteilsergänzung (Haftungsbeschränkungsvorbehalt, § 780 ZPO)

Rz. 270 Muster 11.16: Antrag auf Urteilsergänzung (Haftungsbeschränkungsvorbehalt, § 780 ZPO) Muster 11.16: Antrag auf Urteilsergänzung (Haftungsbeschränkungsvorbehalt, § 780 ZPO) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ zu Az. _________________________ Antrag auf Urteilsergänzung nach § 321 ZPO In der Rechtssache des Herrn _________________________ – Klägers – Pr...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 2. Verschulden

Rz. 261 Der Testamentsvollstrecker haftet aus § 2219 BGB nur bei Verschulden. Verschuldensmaßstab ist dabei § 276 Abs. 1 BGB, also Vorsatz und Fahrlässigkeit. Während – außer der Frage der Beweisführung – die Fälle des vorsätzlichen Handelns unproblematisch sind, ist in den Fällen des Fahrlässigkeitsvorwurfes festzustellen, ob der Testamentsvollstrecker die im Verkehr erford...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 4. Haftungsschuldner

Rz. 263 Haftungsschuldner nach § 2219 BGB ist der Testamentsvollstrecker persönlich. Ein Verschulden eines Gehilfen hat er nach § 278 BGB wie eigenes zu vertreten.[485] Rz. 264 Sind mehrere Testamentsvollstrecker bestellt, denen ein Verschulden zur Last fällt, so haften sie gem. § 2219 Abs. 2 BGB als Gesamtschuldner. Ist jedoch jedem durch den Erblasser ein bestimmtes Tätigke...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / f) Teilhaftung

Rz. 469 Ausnahmsweise haftet der Miterbe nur als Teilschuldner in Höhe der Quote seines Erbteils einer Schuld in den Fällen der §§ 2060, 2061 BGB. Damit tritt ohne eine besondere Haftungsbeschränkungsmaßnahme für den Miterben eine beschränkte Haftung ein, bei der sich die Aufnahme eines Vorbehalts nach § 780 ZPO erübrigt.[375] Die Teilhaftung als Teilschuldner nach § 2060 BGB...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 3. Mehrere Beschenkte nach § 2329 Abs. 3 BGB

Rz. 202 Hat der Erblasser mehrere Personen beschenkt, so ist bezüglich der Haftung eine besondere Reihenfolge der Inanspruchnahme zu beachten. Es gilt der in § 2329 Abs. 3 BGB niedergelegte Grundsatz, dass vorrangig immer nur derjenige, der das jüngste Geschenk erhalten hat, haftet. Ein früherer Beschenkter haftet nur, wenn ein späterer nicht verpflichtet ist. An der Haftung...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / aa) Die Dreimonatseinrede

Rz. 311 Vgl. hierzu § 11 Rdn 351 ff. Tenorierungs- bzw. Antrags-Beispiel zu § 2014 BGB Für den Fall der ganzen oder teilweisen Stattgabe der Klage wird die Aufnahme zweier Vorbehalte nach § 305 und § 780 ZPO in den Urteilstenor des Inhalts beantragt, dass dem Beklagten die Geltendmachung seiner Rechte aus § 2014 BGB sowie die Beschränkung seiner Haftung jeweils für Hauptanspr...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / VII. Verlust der Möglichkeit einer Haftungsbeschränkung

Rz. 355 Der Erbe verliert die Möglichkeit, seine Haftung zu beschränken, in fünf Fällen:mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / a) Allgemeines

Rz. 164 Dass eine Vormerkung zur Sicherung des Eigentumsübertragungsanspruchs nach herrschender Rechtsprechung vor dem Erbfall nicht in Betracht kommt, wurde bereits oben (vgl. Rdn 98) dargestellt. In streitigen Fällen wird nach dem Erbfall der zur Erlangung der Eigentumsübertragungserklärung (Auflassung, § 925 BGB) und Grundbucheintragungsbewilligung (§ 19 GBO) zu führende P...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / XIV. Rechtsnachfolge in Anteile an Personengesellschaften

Rz. 313 In Anteile an einer Personengesellschaft findet, wenn mehrere Personen zu Erben berufen sind, kraft Richterrechts eine Sondererbfolge statt. Mehrere Erben können nicht in der Organisationsform der Erbengemeinschaft Mitglieder einer Personengesellschaft sein. Diese Rechtsprechung wurde im Jahr 1956 vom BGH begründet.[288] Der BGH hat sie im Jahr 1983 bestätigt:[289] Zi...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 2. Verlust der Möglichkeit einer Haftungsbeschränkung

Rz. 417 Den Antrag des Alleinerben auf Eröffnung von Nachlassverwaltung und -insolvenzverfahren begrenzt das Gesetz zeitlich nicht. Das ist bei Miterben für die Nachlassverwaltung anders: Nach der Erbteilung können die Miterben die Eröffnung des Verfahrens nicht mehr beantragen, § 2062 Hs. 2 BGB. Mit der Teilung verlieren also die Erben dieses Mittel der Haftungsbeschränkung...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 2. Verantwortlichkeit nach Annahme der Erbschaft

Rz. 495 Nach Annahme der Erbschaft werden die Erben so behandelt, als hätten sie fremdes Vermögen verwaltet – wie Beauftragte der Nachlassgläubiger, § 1978 Abs. 1 S. 1 BGB. Eine dingliche Surrogation hat das Gesetz hier nicht vorgesehen mit der Folge, dass gegenüber den Erben nur schuldrechtliche Ansprüche bestehen können.[395] Rz. 496 Die Erben haften für die ordnungsgemäße ...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / a) Beratung des Erben

Rz. 290 Vor Beantragung der Nachlassverwaltung ist der Erbe auf folgende Punkte hinzuweisen:mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / c) Anwendung ausländischen Rechts bei Inlandsfällen

Rz. 108 Nach der Rechtsprechung[141] besteht die Pflicht des Rechtsanwalts, sich die für die Ausführung des ihm erteilten Auftrags erforderlichen Kenntnisse des ausländischen Rechts zu verschaffen. Der Rechtsanwalt kann einer Haftung aber mit einem Hinweis an den Mandanten, dass er die ausländische Materie nicht beherrsche, entgehen.[142] Soweit er sich bereit erklärt, sich ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 2. Haftungsbeschränkungsvorbehalt im Urteilstenor

Rz. 500 Nimmt der Erbe den Rechtsstreit auf, so muss er darauf achten, dass er sich durch entsprechende Antragstellung die Möglichkeit, seine Haftung auf den Nachlass zu beschränken, vorbehält. Dafür sieht § 780 Abs. 1 ZPO vor, dass ein Vorbehalt in den Urteilstenor aufgenommen wird. Die Aufnahme des Vorbehalts in die Urteilsgründe reicht nicht. Der entsprechende Antrag auf ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / bb) Rechtsanwaltsgebühren

Rz. 472 Für die Vertretung des Antragstellers erhält der Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr und ggf. eine Termingebühr nach Nr. 3331 VV RVG. Die Verfahrensgebühr nach Nr. 3324 VV RVG entsteht mit einem Gebührensatz von 1,0.mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / f) Mängelhaftung

Rz. 91 Beim Stückvermächtnis haftet der Vermächtnisbelastete nicht für Sachmängel; beim Gattungsvermächtnis besteht eine verkäuferähnliche Haftung nach § 2183 BGB. Beim Verschaffungsvermächtnis gilt je nach Situation Mängelhaftungsrecht entweder wie beim Stückvermächtnis oder wie beim Gattungsvermächtnis (vgl. zum Mängelhaftungsrecht Rdn 39 ff.).mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 1. Sondererbfolge in den Kommanditanteil

Rz. 53 Der Tod eines Kommanditisten führt nicht zur Auflösung der Gesellschaft, § 177 HGB. Mehrere Erben des verstorbenen Kommanditisten treten nicht in Erbengemeinschaft, sondern kraft Sondererbfolge als Gesellschafter mit der ihrer Erbquote entsprechenden Beteiligungsquote bezogen auf den Anteil des Erblassers in die KG ein.[51] Diese Rechtsprechung wurde im Jahr 1956 vom ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / c) Aufgebotseinrede

Rz. 218 Das Gesetz gewährt dem Erben nach der Erbschaftsannahme eine weitere Schonungseinrede (§ 2015 BGB): Während des laufenden Aufgebotsverfahrens der Nachlassgläubiger, §§ 454 ff. FamFG, kann der Erbe ebenfalls die Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit einredeweise verweigern. Auch hier soll dem Erben Gelegenheit gegeben werden, sich Klarheit über die Nachlassverbindli...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 1. Organisation der Erbengemeinschaft

Rz. 29 Anders als das Recht der Personengesellschaft unterscheidet das Recht der Erbengemeinschaft bei der Strukturierung ihrer Organisation nicht zwischen Geschäftsführung als Berechtigung und Verpflichtung im Innenverhältnis einerseits und Vertretung im Außenverhältnis andererseits, sondern spricht von "Verwaltung" und "Verfügung" über Nachlassgegenstände. Rz. 30 Für die Ve...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / b) Vormerkung nach dem Erbfall

Rz. 99 Nach Eintritt des Erbfalls und bis zur Eigentumsumschreibung des Vermächtnisgrundstücks auf den Vermächtnisnehmer ist der Erbe bzw. sind die mehreren Erben rechtmäßige Eigentümer des Grundstücks, weil das Eigentum auf sie nach § 1922 BGB kraft Gesetzes übergegangen ist; solange der Erblasser noch im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, ist das Grundbuch insoweit ...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / ii) Entstehen einer Nachlasserbenschuld

Rz. 70 Wird eine außerordentliche Verwaltungsmaßnahme von allen Erben getroffen, so haften sowohl der Nachlass als auch die jeweiligen Eigenvermögen, sofern die Erben nicht ausdrücklich oder konkludent ihre Haftung vereinbarungsgemäß auf den Nachlass beschränken.[90] Es ist der typische Fall einer Nachlasserbenschuld.mehr

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§ 11 Erbenhaftung / hh) Auseinandersetzungsverlangen des Pfändungsgläubigers

Rz. 401 Mit Erwerb des Pfändungspfandrechts kann der Pfändungsgläubiger bei Pfandreife (Rechtskraft des vollstreckbaren Titels) anstelle des Miterben die Auseinandersetzung des Nachlasses nach §§ 2042 ff. BGB betreiben, auch wenn der Erblasser sie ausgeschlossen hat (§ 2044 BGB), § 1258 BGB.[344] Das Pfandrecht setzt sich dann am Auseinandersetzungsguthaben fort bzw. an den ...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 3. Kausalität

Rz. 262 Weitere Haftungsvoraussetzung ist – wie bei Schadensersatzansprüchen üblich – das Vorliegen der haftungsbegründenden und haftungsausfüllenden Kausalität. Es ist daher zu prüfen, welchen Verlauf die Dinge bei pflichtgemäßem Verhalten genommen hätten und wie die Vermögenslage des Erben oder Vermächtnisnehmers sein würde, wenn der Testamentsvollstrecker die Pflichtverle...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 6. Zuständigkeit bei Annahme- und Ausschlagungserklärungen, Art. 13 EuErbVO

Rz. 175 Hinsichtlich der Erklärung über die Annahme oder die Ausschlagung einer Erbschaft, eines Vermächtnisses oder eines Pflichtteils sieht Art. 13 EuErbVO einen besonderen Gerichtsstand vor. Flankiert wird die Regelung des Art. 13 EuErbVO von der Bestimmung des Art. 28 EuErbVO, wonach hinsichtlich der Formgültigkeit einer solchen Erklärung auch die lex fori des nach Art. ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / d) Muster: Vollstreckungsgegenklage gegen Zwangsvollstreckung des Nachlassgläubigers in das Eigenvermögen des Erben (§§ 781, 785, 767 ZPO) – Nachweis der Dürftigkeit durch Gerichtsbeschluss

Rz. 309 Muster 11.20: Vollstreckungsgegenklage gegen Zwangsvollstreckung des Nachlassgläubigers in das Eigenvermögen des Erben (§§ 781, 785, 767 ZPO) – Nachweis der Dürftigkeit durch Gerichtsbeschluss Muster 11.20: Vollstreckungsgegenklage gegen Zwangsvollstreckung des Nachlassgläubigers in das Eigenvermögen des Erben (§§ 781, 785, 767 ZPO) – Nachweis der Dürftigkeit durch G...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Muster: Klageerwiderung (Dürftigkeitseinrede)

Rz. 307 Muster 11.18: Klageerwiderung (Dürftigkeitseinrede) Muster 11.18: Klageerwiderung (Dürftigkeitseinrede) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ zu Az. _________________________ Klageerwiderung In der Rechtssache _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen _________________________ – Beklagten – P...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / bb) Gesamtschuldklage

Rz. 438 Mit der Gesamtschuldklage beabsichtigt der Gläubiger die Vollstreckung in das Eigenvermögen des jeweiligen Miterben, wobei zu beachten ist, dass auch der dem Miterben zustehende Erbteil Teil des Eigenvermögens des Miterben ist. Rz. 439 Hat der Gläubiger gegen alle Miterben einen Titel oder einzelne Vollstreckungstitel erwirkt, so liegen die formalen Voraussetzungen de...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / bb) Muster: Klageerwiderung mit Antrag auf Aufnahme eines Haftungsbeschränkungsvorbehalts – Einrede des ungeteilten Nachlasses (§ 780 ZPO, § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB)

Rz. 381 Muster 11.25: Klageerwiderung mit Antrag auf Aufnahme eines Haftungsbeschränkungsvorbehalts – Einrede des ungeteilten Nachlasses (§ 780 ZPO, § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB) Muster 11.25: Klageerwiderung mit Antrag auf Aufnahme eines Haftungsbeschränkungsvorbehalts – Einrede des ungeteilten Nachlasses (§ 780 ZPO, § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB) An das Landgericht – Zivilkammer – _______...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / bb) Nachlassinsolvenzverfahren

Rz. 461 Ein Nachlassinsolvenzverfahren ist nach der Teilung noch möglich (§ 316 Abs. 2 InsO). Im Prozess muss sich der Erbe die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung im Urteil gem. § 780 ZPO vorbehalten lassen, wenn er die Haftungsbeschränkung noch geltend machen will.mehr

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§ 11 Erbenhaftung / g) Kosten eines Aufgebots der Nachlassgläubiger

aa) Gerichtskosten Rz. 471 Gerichtsgebühren für das Aufgebotsverfahren und für den Ausschließungsbeschluss werden in Höhe von 0,5 Gebühren erhoben, Nr. 15212 Nr. 3 KV GNotKG. Kostenschuldner ist der Antragsteller, § 22 GNotKG. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens sind Nachlassverbindlichkeiten[376] und Masseschulden im Insolvenzverfahren, § 324 Abs. 1 Nr. 4 InsO, und fallen desh...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 1. Muster: Kauf und Übertragung eines Erbteils

Rz. 19 Muster 18.3: Kauf und Übertragung eines Erbteils Muster 18.3: Kauf und Übertragung eines Erbteils _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind alle ausgewiesen durch ihre amtlichen Personalausweise. Nach Grundbucheinsicht beurk...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 1. Muster: Erbschaftskauf

Rz. 11 Muster 18.1: Erbschaftskauf Muster 18.1: Erbschaftskauf _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind alle ausgewiesen durch ihre amtlichen Personalausweise. Nach Grundbucheinsicht beurkunde ich Folgendes: § 1 Vertragsgegenstand (...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 1. Auseinandersetzungsplan

Rz. 208 Aus § 2204 Abs. 2 BGB ergibt sich das Erfordernis der Aufstellung eines Auseinandersetzungsplans durch den Testamentsvollstrecker, wobei die Art und Weise der Auseinandersetzung nach § 2204 Abs. 1 BGB mit der Maßgabe der §§ 2042 ff. BGB zu erfolgen hat.[376] Danach hat der Testamentsvollstrecker gem. § 2046 BGB zunächst die Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 Abs. 2 BG...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / d) Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten

aa) Grundsatz Rz. 460 Auch für den Miterben gilt nach der Nachlassteilung der Grundsatz, dass er unbeschränkt haftet, aber beschränkbar. Für die Haftungsbeschränkungsmaßnahmen gelten die allgemeinen Regeln; allerdings scheidet Nachlassverwaltung als Haftungsbeschränkungsmaßnahme nach der Teilung aus (§ 2062 Hs. 2 BGB). Damit tritt nach der Erbteilung beim unzulänglichen Nachl...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / cc) Unzulänglichkeitseinreden

Rz. 462 Erhebt der Miterbe die Dürftigkeitseinrede bzw. die Überschwerungseinrede (§§ 1990, 1992 BGB), so hat dies zur Folge, dass der Miterbe die Zwangsvollstreckung in diejenigen Nachlassgegenstände zu dulden hat, die er bei der Teilung aus dem Nachlass erhalten hat.mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 49 Abgrenzung von Nießbrauch am gesamten Nachlass und Nießbrauch am Erbteil Es ist zu unterscheiden zwischen dem Nießbrauch am gesamten Nachlass, auf den gem. § 1089 BGB die Vorschriften über den Nießbrauch an einem Vermögen Anwendung finden, und dem Nießbrauch an einem Erbteil.[60] Letzterer ist ein Nießbrauch an einem Recht gem. §§ 1068 ff. BGB; er besteht nicht an den ...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / e) Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 346 Nachlassverbindlichkeiten, die auf einem Grundstück des landwirtschaftlichen Betriebs dinglich gesichert sind, kann das Landwirtschaftsgericht auf Antrag mit Zustimmung des betreffenden Gläubigers aus dem Haftungsverband der Erbengemeinschaft herausnehmen und die alleinige Haftung des Zuweisungsempfängers bestimmen. Andere Nachlassverbindlichkeiten, die im Zeitpunkt d...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 1. Allgemeines

Rz. 48 Eines der wohl am meisten unterschätzten Probleme bei der Stiftungsarbeit ist das der Haftung von Organmitgliedern bei Stiftungen.[76] Es wird in der Praxis deshalb leider häufig auf die leichte Schulter genommen. Nach einer nicht näher begründeten Meinung aus der Wissenschaft soll die Haftung von Stiftungsorganmitgliedern in der Praxis so gut wie keine Rolle spielen....mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 250 & Zustimmung bei Übertragung (siehe auch Rdn 206) Ist der Übergeber zum Übertragungszeitpunkt in Zugewinngemeinschaft verheiratet, sind die Vorschriften der §§ 1365 und 1375 BGB zu beachten. Gemäß § 1365 BGB ist eine Zustimmung des Ehegatten zur Übertragung dann erforderlich, wenn der Übergeber über sein Vermögen im Ganzen verfügt, wobei hier der objektive Wert maßgebl...mehr

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Umzugskosten / 5 Beförderungskosten (Speditionskosten)

Die Speditionskosten sind die weitaus höchsten erstattungsfähigen Aufwendungen anlässlich eines Umzugs. Sie werden nach dem niedrigsten von mindestens 2 vom Beschäftigten vor dem Umzug eingeholten Kostenvoranschlägen (mit verbindlichem Festpreis) erstattet. Die Kostenvoranschläge müssen von 2 rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Unternehmen eingeholt werden. Der Besc...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 204 Der Übergeber ist im gesetzlichen Güterstand verheiratet und hat mehrere Abkömmlinge. Einem seiner Abkömmlinge überträgt er ein Grundstück nebst von ihm bewohntem Einfamilienhaus, wobei er sich den Nießbrauch im gesetzlichen Umfange vorbehält. Nach dem Tode des Übergebers soll das Nießbrauchsrecht seinem Ehegatten zustehen. Der Übernehmer übernimmt anstelle des Überg...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / e) Muster: Vollstreckungsgegenklage gegen Zwangsvollstreckung des Nachlassgläubigers in das Eigenvermögen des Erben (§§ 781, 785, 767 ZPO) – Nachweis der Dürftigkeit durch Inventar

Rz. 310 Muster 11.21: Vollstreckungsgegenklage gegen Zwangsvollstreckung des Nachlassgläubigers in das Eigenvermögen des Erben (§§ 781, 785, 767 ZPO) – Nachweis der Dürftigkeit durch Inventar Muster 11.21: Vollstreckungsgegenklage gegen Zwangsvollstreckung des Nachlassgläubigers in das Eigenvermögen des Erben (§§ 781, 785, 767 ZPO) – Nachweis der Dürftigkeit durch Inventar An...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / II. Umschreibung der Vollstreckungsklausel bei einem gegen den Erblasser ergangenen Urteil

Rz. 509 Falls die Zwangsvollstreckung erst nach dem Tod des Erblassers beginnt, so muss der Nachlassgläubiger seinen Vollstreckungstitel auf den Erben als Rechtsnachfolger des Erblassers gem. § 727 ZPO umschreiben lassen (zur Möglichkeit der Bestellung eines besonderen Vollstreckungsvertreters gem. § 779 Abs. 2 ZPO ohne Titelumschreibung bei bereits zu Lebzeiten des Erblasse...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 3. Muster: Aufnahme des Rechtsstreits durch den Erben auf Klägerseite mit Antrag auf Haftungsbeschränkungsvorbehalt (§ 780 ZPO)

Rz. 519 Muster 11.36: Aufnahme des Rechtsstreits durch den Erben auf Klägerseite mit Antrag auf Haftungsbeschränkungsvorbehalt (§ 780 ZPO) Muster 11.36: Aufnahme des Rechtsstreits durch den Erben auf Klägerseite mit Antrag auf Haftungsbeschränkungsvorbehalt (§ 780 ZPO) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ zu Az. _________________________ Aufnahme eines unt...mehr