Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 4 Die Bestimmung gilt grundsätzlich für jeden Erben, auch für den nach den §§ 2058 ff. BGB haftenden Miterben und für den Nacherben. Sie gilt auch für den Erbschaftskäufer mit der Einschränkung, dass auch der Erbschaftsverkäufer die Möglichkeit der Beschränkung der Haftung noch nicht verloren hatte (§ 2383 BGB). Voraussetzung für einen Vorbehalt ist, dass der Erbe als Pr...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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ZErb 03/2022, Nachfolgegest... / 2. Erfordernis einer familiengerichtlichen Genehmigung bei Grundstücksübertragungen?

Eine Genehmigungspflicht nach § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB kommt bei der Übertragung von Grundbesitz auf eigene Abkömmlinge im Wege der vorweggenommenen Erbfolge nicht in Betracht, da der Minderjährige auf Erwerberseite steht. Gem. § 1821 Abs. 1 Nr. 5 BGB ist eine familiengerichtliche Genehmigung nur bei einem entgeltlichen oder teilentgeltlichen Erwerb des Minderjährigen erforde...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Auswirkungen der Änderung durch das AbzStEntModG auf bestehende Freistellungsbescheinigungen

Rz. 618 [Autor/Stand] Problemstellung. Am 9.6.2021 ist die Neufassung des § 50d Abs. 3 EStG i.d.F. AbzStEntModG mit grundsätzlicher Rückwirkung auf alle offenen Fälle (vgl. zur zeitlichen Anwendung und daraus sich ergebende Verfahrensfragen ausf. Rz. 76 ff.) in Kraft getreten. Es stellt sich die Frage, welche Auswirkung dies für zu diesem Zeitpunkt auf der Grundlage des § 50...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Verfahren

Rz. 9 Der Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung wird nur auf Einrede des Erben und ohne besonderen Antrag in das Urteil aufgenommen (BGH, NJW-RR 2010, 664; BGH, NJW 1983, 2378). Ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich (BGH, a. a. O.; NJW 1964, 2300). Wird ein Mandant als Erbe wegen einer Nachlassverbindlichkeit in Anspruch genommen, ist der Rechtsanwalt grundsätzlich ...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / c) Verfahrensrecht

Verfahrensrechtlich gilt, dass die Steuerschuld des Vorerben bei Vorerlass des Steuerbescheids eingetretenem Nacherbfall nicht auf den Nacherben übergeht, sondern eine Eigenschuld des Vorerben darstellt.[10] Dennoch darf der Vorerbe die Steuerschuld aus dem Nachlass entnehmen, was aber ggf. den Testamentsvollstrecker des Vorerben nicht von einer Haftung bei eigenen Versäumnis...mehr

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ZErb 03/2022, Nachfolgegest... / h) Übertragung eines Grundstücks unter Vorbehalt eins Widerrufs- und Rückforderungsrechts

Bei der Schenkung unter Vorbehalt eines Widerrufs- und Rücktrittsrechts sollte vereinbart werden, dass die Haftung des Minderjährigen auf den Zustand im Zeitpunkt der Geltendmachung der Rückforderung beschränkt ist und er zudem sämtliche Aufwendungen, die er bis zur Rückforderung hatte, ersetzt verlangen kann.[42] Auch die Kosten der Rückübertragung sollte nicht der Minderjä...mehr

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zfs 03/2022, Maßgeblicher Z... / Sachverhalt

[1] Der Kläger nimmt die Beklagten im Wege der fiktiven Schadensabrechnung auf Ersatz restlichen Sachschadens aus einem Verkehrsunfall vom 26.1.2017 in Anspruch, bei dem sein Fahrzeug, ein im Unfallzeitpunkt knapp fünf Jahre alter BMW X1, beschädigt wurde. Die volle Haftung der Beklagten für den Unfallschaden steht in der Revisionsinstanz dem Grunde nach außer Streit. [2] Der...mehr

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zfs 03/2022, Mithaftung von... / II. Kurze Sommerfahrt mit Folgen

Diesbezüglich hatte das Landgericht Aschaffenburg einen Fall zu entscheiden, in welchem ein Motoradfahrer schwer verletzt wurde.[2] Der Triathlet war an einem heißen Sommerabend auf dem Heimweg vom Schwimmtraining – bekleidet mit Helm, Turnschuhen, kurzer Hose, T-Shirt und Sportjacke. Das Schwimmbad liegt im fünf Kilometer entfernten Nachbarort und ist über einen wenig befah...mehr

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ZErb 03/2022, Nachfolgegest... / a) Schenkung eines unbelasteten Grundstücks

Die Schenkung eines unbelasteten Grundstücks ist für den Minderjährigen grds. lediglich rechtlich vorteilhaft. Auch die Haftung für die gewöhnlichen öffentlichen Lasten wie beispielsweise Anliegerbeiträge und Erschließungskosten durch den Minderjährigen stellen keine beachtlichen Nachteile dar.[28] Sie werden einerseits nicht unmittelbar durch die Schenkung selbst ausgelöst,...mehr

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ZErb 03/2022, Nachfolgegest... / b) Schenkung eines mit einem Grundpfandrecht belasteten Grundstücks

Die unentgeltliche Übertragung eines mit einer Grundschuld oder einer Hypothek belasteten Grundstücks ist für den Minderjährigen ebenfalls lediglich rechtlich vorteilhaft.[30] Für die Belastung haftet grds. nur das Grundstück und nicht der Minderjährige als Grundstückseigentümer persönlich.[31] Ein rechtlicher Nachteil liegt hingegen vor, wenn der Minderjährige im Rahmen der...mehr

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FF 03/2022, Freistellung vo... / Leitsatz

1. Übernimmt ein Ehegatte die Mithaftung für Darlehen zur Finanzierung einer dem anderen Ehegatten gehörenden Immobilie, wird hiermit stillschweigend ein Auftragsverhältnis begründet. 2. Die endgültige Trennung der Ehegatten, die bereits in dem Auszug aus der Ehewohnung und nicht erst in der Zustellung des Scheidungsantrags zu sehen ist, stellt einen wichtigen Grund für die K...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Entbehrlichkeit des Vorbehalts (Absatz 2)

Rz. 7 Abs. 2 erklärt einen Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung in folgenden Fällen für entbehrlich: bei einer Verurteilung des Fiskus als des gesetzlichen Erben (§ 1936 BGB); bei einer Verurteilung eines Nachlassverwalters, eines Nachlasspflegers oder eines den Nachlass verwaltenden Testamentsvollstreckers (hierunter wird man auch den seltenen Fall einbeziehen, dass ein Na...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Bestehender Entlastungsanspruch

"... hat [...] Anspruch auf Entlastung ..." a) Anspruch auf Entlastung Rz. 135 [Autor/Stand] Überblick. § 50d Abs. 3 EStG ist nur anwendbar (sachlicher Anwendungsbereich, vgl. Rz. 75) auf Ansprüche, die (i) sich aus ganz bestimmten Rechtsgrundlagen ergeben (s. Rz. 137) und (ii) zu einer Entlastung von der Kapitalertragsteuer oder der Abzugsteuer nach § 50a EStG führen (s. Rz. ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 6 Gewerbeertrag bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr (§ 7 S. 3 Halbs. 1 GewStG)

Rz. 117 Nach § 7 S. 3 Halbs. 1 GewStG gilt der nach § 5a EStG ermittelte Gewinn als Gewerbeertrag nach § 7 S. 1 GewStG. § 5a EStG erlaubt der Seeschifffahrt, den Gewinn nach der in dem Betrieb der Handelsschiffe geführten Tonnage zu ermitteln (Tonnagebesteuerung). Diese besondere Gewinnermittlung kommt nur in Betracht, soweit der Gewinn auf den Betrieb von Handelsschiffen im...mehr

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FoVo 03/2022, Drittschuldne... / 2 II. Aus der Entscheidung

Zulässige Feststellungsklage Der zulässige Feststellungsantrag ist begründet. Der Feststellungsantrag ist zulässig. Es handelt sich um eine zulässige, weil sachdienliche Klageänderung gemäß § 46 Abs. 2 ArbGG, § 263 ZPO. Klageänderung ist statthaft und sachdienlich Ein Gläubiger, der mangels Auskunftserteilung des Drittschuldners gegen diesen eine unbegründete Zahlungsklage erho...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Freistellungsverfahren (§ 50c Abs. 2 EStG)

Rz. 613 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 50d Abs. 3 EStG. Die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG wird insbesondere im sog. Freistellungsverfahren nach § 50c Abs. 2 Nr. 1 EStG relevant, nämlich bei der Prüfung eines Anspruchs auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung. Dieser Anspruch besteht nur, wenn der Besteuerung bestimmter Einkünfte die § 43b, § 50g EStG oder ein DBA entge...mehr

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zfs 03/2022, Kein generelle... / 1 Aus den Gründen:

Streit besteht lediglich noch über den Umfang der Erstattungsfähigkeit der der Klägerin durch den Ausfall ihres Fahrzeuggespanns entstandenen Vorhaltekosten … 2. Der Anspruch auf Nutzungsausfall bzw. Vorhaltekosten besteht für die erforderliche Ausfallzeit eines Fahrzeugs. Diese setzt sich aus der notwendigen Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer zuzüglich der Zeit für die ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Erstattungsverfahren (§ 50c Abs. 3 EStG)

Rz. 622 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 50d Abs. 3 EStG. Die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG wird (neben dem Freistellungsverfahren) auch im Erstattungsverfahren nach § 50c Abs. 3 EStG relevant. Dieses betrifft (im Gegensatz zum präventiv wirkenden Freistellungsverfahren) die nachträgliche Erstattung einer einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer oder Abzugsteuer auf b...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Verhältnis zu innerstaatlichen Vorschriften

Rz. 20 [Autor/Stand] § 41 Abs. 2 AO (Scheingeschäfte). § 50d Abs. 3 EStG und § 41 Abs. 2 AO schließen sich (ebenso wie im Verhältnis zu § 42 AO [2]) grundsätzlich aus. Beim von § 50d Abs. 3 EStG erfassten Treaty- bzw. Directive-Shopping ist das Umgehungsgeschäft (anders als das Scheingeschäft) nämlich gerade zur Erzielung des Steuervorteils gewollt.[3] Im Übrigen dürfte § 41 ...mehr

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Gesamtschuldnerische Haftung von Arbeitgeber und externer Fachkraft für Arbeitssicherheit

Zusammenfassung Überblick Wird ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall verletzt, haften der Arbeitgeber und die – externe – Fachkraft für Arbeitssicherheit nebeneinander, weil der Vertrag zwischen Arbeitgeber und Fachkraft ein Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte ist, der Arbeitgeber seinen Haftungsanteil nicht auf die Fachkraft "abwälzen" kann und die Fachkraft keine Haftun...mehr

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Gesamtschuldnerische Haftun... / 2.4 Haftungsverteilung und "gestörte Gesamtschuld"

Da der Arbeitgeber des Geschädigten wegen § 104 Abs. 1 SGB VII von seiner eigenen Haftung befreit ist und somit auch von den Beklagten nicht im Wege des Gesamtschuldnerausgleichs nach § 426 BGB in Anspruch genommen werden kann, erwägt das Gericht die Folgen und kommt zu dem Schluss, dass der Ausgleich nach den Grundsätzen der sog. "gestörten Gesamtschuld" in der Weise erfolg...mehr

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Gesamtschuldnerische Haftun... / 2.3 Keine Haftungsprivilegien der Fachkraft

Der Fachkraft kommen die Haftungsprivilegien der §§ 104 ff. SGB VII nicht zugute. Eine Beschränkung der Haftung nach § 105 Abs. 1 SGB VII scheitert bereits daran, dass es sich bei der Tätigkeit der Fachkraft nicht um eine betriebliche Tätigkeit eines Versicherten desselben Betriebs im Sinne der genannten Vorschrift handelt, sondern um die selbstständige, entgeltliche Tätigke...mehr

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Gesamtschuldnerische Haftun... / 1.2 Urteilsspruch

Das OLG Nürnberg hat sowohl den Maschinenhersteller aus Produkthaftungsaspekten als auch die Fachkraft zu einem erheblichen Teil dazu verurteilt, die Folgen des Schadens, den der Arbeitnehmer erlitten hat, zu tragen. Der Arbeitgeber konnte das Haftungsprivileg des § 104 Abs. 1 SGB VII für sich selbst geltend machen, kam aber zu ganz wesentlichen Punkten in die Erwägungen des...mehr

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Gesamtschuldnerische Haftun... / 2 Rechtlicher Hintergrund

2.1 Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte Wichtig Definition Durch einen "Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte" kann auch ein Dritter, der nicht unmittelbar Vertragspartner ist, von der Schutzwirkung vertraglicher Pflichten profitieren und eigene Ansprüche aus diesem Vertrag ableiten. Diese Ausweitung der vertraglichen Haftung zugunsten eines Dritten stellt eine Ausnahme des Gr...mehr

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Gesamtschuldnerische Haftun... / 3 Auswirkungen für die betriebliche Praxis

Das Urteil hat eine ganz wesentliche Signalwirkung für die betriebliche Praxis und sollte zum Anlass genommen werden, das Thema "Verantwortung für den Arbeitsschutz" erneut aufzugreifen und in den Vordergrund zu stellen. Neben den wichtigen Aspekten des Haftungsumfangs externer Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die – was der vorliegende Fall mehr als eindringlich aufzeigt – e...mehr

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Gesamtschuldnerische Haftun... / 1 Zum Urteil

Mit seinem Urteil vom 17.6.2014 (4 U 1706/12) hat sich das OLG Nürnberg sehr grundsätzlich mit Haftungsfragen befasst, die bei einem Arbeitsunfall entstehen können, wenn sich der Arbeitgeber einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit bedient. 1.1 Ausgangslage Die Klägerin (BG) macht als gesetzliche Unfallversicherung gemäß § 116 SGB X auf sie übergegangene Schadensersatzan...mehr

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Gesamtschuldnerische Haftun... / 2.1 Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

Wichtig Definition Durch einen "Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte" kann auch ein Dritter, der nicht unmittelbar Vertragspartner ist, von der Schutzwirkung vertraglicher Pflichten profitieren und eigene Ansprüche aus diesem Vertrag ableiten. Diese Ausweitung der vertraglichen Haftung zugunsten eines Dritten stellt eine Ausnahme des Grundsatzes der lediglich relativ wirkende...mehr

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Gesamtschuldnerische Haftun... / 2.2 Keine Haftungsfreistellung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber konnte seine Verantwortung für die Sicherheit seiner Beschäftigten auch nicht mit haftungsbefreiender Wirkung auf die Fachkraft für Arbeitssicherheit übertragen. Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 5 ArbSchG steht die Verantwortung der externen Fachkraft für Arbeitssicherheit neben der Verantwortung des Arbeitgebers, d. h., sowohl dem Arbeitgeber als auch der Fachkraft für...mehr

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Gesamtschuldnerische Haftun... / Zusammenfassung

Überblick Wird ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall verletzt, haften der Arbeitgeber und die – externe – Fachkraft für Arbeitssicherheit nebeneinander, weil der Vertrag zwischen Arbeitgeber und Fachkraft ein Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte ist, der Arbeitgeber seinen Haftungsanteil nicht auf die Fachkraft "abwälzen" kann und die Fachkraft keine Haftungsprivilegien d...mehr

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Gesamtschuldnerische Haftun... / 1.1 Ausgangslage

Die Klägerin (BG) macht als gesetzliche Unfallversicherung gemäß § 116 SGB X auf sie übergegangene Schadensersatzansprüche des Geschädigten J.S. (nachfolgend "Geschädigter") aus einem von diesem erlittenen Arbeitsunfall geltend. Der Geschädigte war als Maschinenarbeiter für seinen ehemaligen Arbeitgeber, die Firma E.S. GmbH & Co. KG (nachfolgend "Arbeitgeber") tätig und erli...mehr

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Haftung des Unternehmers au... / 4.1 Haftung aus Organisationsverschulden

Die Urteilsbegründung des OLG Rostock macht deutlich, wie weit die Haftung aus Organisationsverschulden für den Unternehmer gehen kann. Dieser Haftung aus dem Weg zu gehen, ist Ansporn für die intensive Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen. Vergleicht man die vom Unternehmen vor dem Unfall durchgeführten Maßnahmen mit denjenigen, die das Gericht für ausreichend gehalten hä...mehr

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Haftung des Unternehmers au... / 2 Entscheidung

Die Klage ist nach Ansicht des OLG Rostock teilweise begründet. Der Unternehmer haftet wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gemäß §§ 31, 823 Abs. 1 BGB und § 831 BGB i. V. m. § 116 SGB X. Die Haftung des Unternehmers ist jedoch wegen Mitverschuldens des Geschädigten gemäß § 254 Abs. 1 BGB gemindert.mehr

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Haftung des Unternehmers aus Organisationsverschulden bei unkoordinierten Wartungs- und Reinigungsarbeiten

Zusammenfassung Überblick Nach einem Urteil des OLG Rostock v. 8.7.2011 (5 U 174/10) ist schon nach der Lebenserfahrung von einem fahrlässigen Mangel im Organisationsbereich des Unternehmers auszugehen, wenn infolge unkoordinierter Wartungs- und Reinigungsarbeiten ein Arbeitnehmer einer Reinigungsfirma zu Schaden kommt. In diesem Fall ist es Sache des Unternehmers, sich zu en...mehr

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Haftung des Unternehmers au... / 4 Auswirkungen auf die betriebliche Praxis

Gleichzeitige Wartungs- und Reinigungsarbeiten an einer Maschine können – wie der Fall überdeutlich zeigt – massive Sicherheitsrisiken mit sich bringen. Kommt dann noch hinzu, dass sich alle Beteiligten mehr oder weniger gegenseitig auf sich verlassen und vor allem darauf, dass "schon alles gut gehen werde", so ist solchen Folgen Tür und Tor geöffnet. 4.1 Haftung aus Organisa...mehr

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Haftung des Unternehmers au... / Zusammenfassung

Überblick Nach einem Urteil des OLG Rostock v. 8.7.2011 (5 U 174/10) ist schon nach der Lebenserfahrung von einem fahrlässigen Mangel im Organisationsbereich des Unternehmers auszugehen, wenn infolge unkoordinierter Wartungs- und Reinigungsarbeiten ein Arbeitnehmer einer Reinigungsfirma zu Schaden kommt. In diesem Fall ist es Sache des Unternehmers, sich zu entlasten.mehr

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Haftung des Unternehmers au... / 4.3 Externe Dritte im Unternehmen

Man beachte auch, dass die Unzulänglichkeiten in der innerbetrieblichen Organisation und im Sicherheitsbewusstsein Externer den Unternehmer so binden, als seien es eigene Mitarbeiter. Dieser Risikofaktor sollte durch geeignete Vereinbarungen mit dem Dienstleister abgesichert sein und es ist stets daran zu denken, Externe in alle Unterweisungen einzubeziehen.mehr

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Haftung des Unternehmers au... / 3 Rechtlicher Hintergrund

Der beklagte Unternehmer hat seine Organisationspflichten aus § 823 BGB verletzt und haftet dafür grundsätzlich – das steht für das Gericht außer Frage. Diese Organisationspflichten müssen gemeinsam mit den teilweise identischen Pflichten aus § 831 BGB im Rahmen des Entlastungsbeweises für einzelne Tätigkeiten des Betriebsangehörigen erfüllt werden. Verstößt der Unternehmer g...mehr

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Haftung des Unternehmers au... / 4.2 Mitverschulden des geschädigten Arbeitnehmers

Auch unter dem Mitverschuldensaspekt ist diese Entscheidung sehr interessant: Obwohl der Geschädigte aus nicht nachvollziehbaren Gründen länger unter der Maschine verblieb, als er durfte, obwohl er wahrscheinlich die Sicherheitstüren umgangen hat und obwohl dessen Vorarbeiter seiner Aufsichtspflicht nicht gerecht wurde, wurde das Mitverschulden vom OLG Rostock nur mit 40 % an...mehr

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Haftung des Unternehmers au... / 1 Sachverhalt

Bei Reinigungsarbeiten befand sich ein Mitarbeiter der Reinigungsfirma unter einer ausgeschalteten Maschine, die durch ein auf dem Bedienpult liegendes Schild mit dem Text "Anlage nicht einschalten" gesichert war. Trotzdem wurde die Maschine eingeschaltet, ohne dass sich ein Mitarbeiter des Unternehmens darüber versichert hatte, dass sich niemand mehr im Gefahrenbereich der ...mehr

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Schadensersatz wegen Arbeit... / 3 Rechtlicher Hintergrund

Das BAG stellt folgende Grundsätze auf: Der Arbeitgeber hafte für Personenschäden aufgrund eines Arbeitsunfalls, den ein Arbeitnehmer in seinem Unternehmen erleidet, nur dann, wenn er den Arbeitsunfall vorsätzlich herbeigeführt hat oder wenn der Arbeitsunfall bei der Teilnahme am allgemeinen Verkehr eingetreten ist. Hat ein vom Arbeitgeber bestellter Vorgesetzter des Arbeitn...mehr

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Der Begriff der groben Fahr... / 2.2 Aus den Entscheidungsgründen

Das Landgericht Oldenburg hatte bereits in erster Instanz dem Grunde nach einen Anspruch der Berufsgenossenschaft auf Ersatz der Aufwendungen, die ihr aufgrund des Unfalls ihrer beiden Mitglieder am 28.6.2006 entstanden sind, aus § 110 SGB VII bejaht. Nach dieser Vorschrift haben Personen, deren Haftung nach §§ 104 bis 107 SGB VII beschränkt ist, den Sozialversicherungsträger...mehr

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Schadensersatz wegen Arbeit... / 4 Auswirkungen auf die betriebliche Praxis

Die Bedeutung dieser Entscheidung liegt v. a. in den sehr grundsätzlichen Ausführungen des Gerichts zu den Pflichten des Arbeitgebers, Schaden von seinen Arbeitnehmern fernzuhalten. Vorgaben des Arbeitsschutzes müssen konsequent verfolgt werden. Der Arbeitgeber haftet dann auf Schadensersatz, wenn dieses nicht erfolgt. Eine Haftung kommt aber nur für vorsätzliches Handeln in...mehr

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Der Begriff der groben Fahr... / 2.2.2 Subjektiv grobe Fahrlässigkeit

Er hat auch subjektiv grob fahrlässig gehandelt. Die Frage der groben Fahrlässigkeit ist nach zivilrechtlichen Maßstäben zu beurteilen. Eine Inanspruchnahme des im Regelfall von der Haftung befreiten Schuldners im Wege des Schadenersatzes soll die Ausnahme bleiben. Ein Regress soll nur ausnahmsweise erfolgen, wenn es angesichts eines krassen Fehlverhaltens nicht mehr gerecht...mehr

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Rand- und Rahmenbedingungen... / 4.4 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH ist eine typische Rechtsform des gewerblichen Bereichs. Gründungsformalitäten und Buchführung sind aufwendiger – die in Abschn. 3 geschilderten "Privilegien des Freiberuflers" gehen verloren. Notwendig sind der Abschluss eines notariell beurkundeten Gesellschaftervertrags, eine Eintragung ins Handelsregister sowie ein Mindeststammkapitel von 25.000 EUR. Die GmbH ist...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Vorschrift des § 774 ZPO ergänzt § 741 ZPO: Betreibt ein Ehegatte, der das Gesamtgut nicht oder nicht allein verwaltet, ein Erwerbsgeschäft, so genügt gemäß § 741 ZPO grundsätzlich zur Vollstreckung in das Gesamtgut ein gegen ihn ergangenes Urteil. Es ist dann wegen aller Verbindlichkeiten dieses Ehegatten die Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut zulässig. Diese er...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 16 Gegen die einstweilige Anordnung ist weder die sofortige Beschwerde noch eine außerordentliche Beschwerde statthaft (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 17.8.2020, 9 W 81/18 und 9 W 78/18, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss v. 2.3.2018, 4 W 28/17, juris; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 8.3.2017, L 39 SF 1/17 B E ER, juris; Obe...mehr

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Rand- und Rahmenbedingungen... / 4.5 Unternehmergesellschaft (UG)

Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Variante der GmbH. Sie wird auch als "kleine GmbH" bezeichnet. Die UG eignet sich für Gründer von Unternehmen, die eine Haftungsbeschränkung wollen, allerdings ohne den Aufwand einer echten GmbH betreiben zu müssen. Es gelten vereinfachte Modalitäten bei der Gestaltung des Gesellschaftervertrags. Das Mindeststammkapital beträgt 1 EUR. Die...mehr

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Arbeitsunfähigkeit: Weiterb... / Zusammenfassung

Überblick Wer von einem Arzt eine Bescheinigung über eine bestehende Arbeitsunfähigkeit erhalten hat, muss nicht in jedem Fall dem Arbeitsplatz ganz fernbleiben. Wenn die krankheitsbedingten Einschränkungen nur bestimmte Tätigkeiten betreffen und andere anfallende Arbeiten problemlos erledigt werden können, ist das grundsätzlich möglich. Das ist oft nicht nur für den Arbeitg...mehr

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Richtiges Verhalten bei Haf... / 1.6 Zivilrechtliche Haftung

Den wohl schwierigsten und umfangreichsten Komplex stellen die zivilrechtlichen Haftungsmöglichkeiten dar. Zivilrechtliche Haftungsmöglichkeiten sind: Haftung für Sach- und Vermögensschäden, Haftung für Personenschäden, Haftung für Umweltschäden, Haftung für Sach- und Vermögensschäden. Ein Haftungsanspruch besteht immer für Sach- und Vermögensschäden, wenn jemand schuldhaft einen ...mehr