Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG

Rz. 38 Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Urkundenrolle Nr. _____ Geschehen _____ Vor mir, dem Notar _____, erschienen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH

Rz. 21 Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Urkundenrolle Nr. _____ Geschehen _____ Vor mir, dem Notar _____, erschienen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / 1. Haftungsbeschränkung praktisch ohne Mindestkapital

Rz. 86 Das MoMiG (vgl. Rdn 3) hat als Kompromiss für die Beibehaltung des Mindestkapitalerfordernisses von 25.000 EUR (vgl. Rdn 31) die "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" erfunden. Diese ist keine besondere Rechtsform, sondern eine Sonderform der GmbH.[267] Sie ist ein Erfolgsmodell – mit jährlichen Wachstumsraten weitaus höher als bei gewöhnlichen GmbHs.[268] § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / F. Haftung

I. Beraterpflichten Rz. 35 Neben der Pflicht zur Willensermittlung muss der Berater den zugrunde liegenden Sachverhalt vollständig aufklären.[37] Prinzipiell muss der Berater den Beteiligten die sicherste, also auch die mit den geringsten rechtlichen (ggf. auch steuerrechtlichen) und tatsächlichen Risiken verbundene Gestaltungsmöglichkeit aufzeigen.[38] Der sicherste Weg muss ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Unternehmensverkauf / V. Haftung des Wirtschaftsprüfers des Zielunternehmens

Rz. 63 Der Wirtschaftsprüfer haftet für die von ihm erteilten Testate, die Richtigkeit der geprüften Abschlüsse und Zwischenabschlüsse, nach den allgemeinen Grundsätzen. Demzufolge ist Anspruchsberechtigter grundsätzlich der Auftraggeber. Allerdings kann auch eine Haftung gegenüber Dritten, z.B. Erwerbern, bestehen, die auf der Grundlage der testierten Unterlagen für sie nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / ee) Haftung aus besonderem Verpflichtungsgrund (§ 25 Abs. 3 HGB)

Rz. 249 § 25 Abs. 3 HGB hat rein deklaratorischen Charakter. Fehlt es entweder an der Fortführung des Handelsgeschäfts als solcher oder an der Beibehaltung der bisherigen Firma, scheidet eine Haftung des Erwerbers nach § 25 Abs. 1 HGB aus.[232] Seine Haftung kann sich dann nur aus einem besonderen vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungsgrund ergeben, der seine Ursache...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Unternehmensverkauf / IV. Persönliche Haftung der handelnden Personen

Rz. 62 Grundsätzlich haften Vertreter und Berater einer Verhandlungspartei nur gegenüber ihrem Auftraggeber. Eine Haftung gegenüber Dritten z.B. der anderen Verhandlungspartei, kommt nur in Betracht, soweit sich die Schutzwirkungen ihrer Beauftragung auch auf diese erstrecken. Eine solche Ausnahme kann vorliegen, wenn diese Personen entweder selbst ein starkes unmittelbares ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Kleine und mittlere Un... / 1. Grundsatz der Haftung des Übernehmers nach § 25 Abs. 1 HGB

Rz. 44 Die Übernahme eines Einzelunternehmens unter Fortführung der Firma (mit oder ohne Nachfolgezusatz) begründet gemäß § 25 Abs. 1 S. 1 eine Art gesetzlichen Schuldbeitritt.[46] Demzufolge muss der Übernehmer auch für die Geschäftsverbindlichkeiten des Übergebers mit einstehen. Abweichende Vereinbarungen zwischen den Beteiligten sind grundsätzlich (abgesehen von den Fälle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Unternehmensverkauf / F. Haftung im vorvertraglichen Stadium

I. Anspruchsgrundlage Rz. 55 Eine Verpflichtung, einen Unternehmenskaufvertrag abzuschließen, besteht im vorvertraglichen Stadium grundsätzlich nicht. Bei größeren Transaktionen, bei denen auf beiden Seiten Berater tätig sind, wird eine solche Haftung typischerweise bereits im LoI oder MoU ausgeschlossen. In Betracht kommt aber – wie auch bei anderweitigen Vertragsverhandlung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Gestaltung von Versorg... / 3. Übertragung eines Anteils an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, § 10 Abs. 1a Nr. 2 S. 2 Buchst. c EStG

Rz. 30 Auch die Übertragung eines Anteils an einer GmbH oder einer Unternehmergesellschaft bzw. von Anteilen an Gesellschaften des EU- und EWR-Raumes können Gegenstand einer Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen sein. Anteile an einer Aktiengesellschaft können nach dem insoweit eindeutigen Gesetzeswortlaut nicht begünstigt übertragen werden. Rz. 31 Im Gegensatz zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / bb) Voraussetzungen der Haftung

Rz. 233 Eine Haftung für Altverbindlichkeiten setzt gem. § 25 Abs. 1 HGB zunächst voraus, dass ein Handelsgeschäft fortgeführt wird. Gemeint ist hiermit nach h.M. ein kaufmännisches Handelsgeschäft, und zwar grundsätzlich unabhängig davon, ob es im Handelsregister eingetragen ist oder nicht.[188] Auf Nichtkaufleute ist § 25 HGB nicht anwendbar.[189] Hier kommt nur im konkret...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Beirat im Unternehmen / II. Haftung des Beirats

Rz. 30 Der freiwillig eingerichtete Beirat als weiteres gesellschaftsrechtliches Organ übernimmt mit der wirksamen Bestellung sowohl Rechte wie auch Pflichten in der Gesellschaft.[41] Damit stellt sich die Frage, inwieweit das einzelne Beiratsmitglied für sein Handeln als Beirat verantwortlich gemacht werden kann, wenn durch diese Tätigkeit Schadensersatzansprüche entstehen....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / (2) Haftung des Erwerbers

Rz. 263 Gemäß § 130 HGB haftet auch der Erwerber für die Verbindlichkeiten, die bereits vor seinem Beteiligungserwerb in der Gesellschaft begründet waren.[272] Für Verbindlichkeiten, die während seiner Zugehörigkeit zur Gesellschaft begründet werden, gilt § 128 HGB. Im Ergebnis haftet der neu Eintretende also sowohl für die Alt- als auch für Neuverbindlichkeiten. Abweichende ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / cc) Rechtsfolge: Haftung für Altverbindlichkeiten des Unternehmens

Rz. 240 Gemäß § 25 Abs. 1 S. 1 HGB begründet die Geschäfts- und Firmenfortführung eine Art gesetzlichen Schuldbeitritt.[212] Hiervon abweichende Vereinbarungen zwischen Veräußerer und Erwerber sind grundsätzlich (außer unter den Voraussetzungen des Abs. 2) unbeachtlich. Der Erwerber haftet grundsätzlich mit seinem gesamten Vermögen und nicht – wie z.B. erbrechtlich – nur mit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Testamentsvollstreckun... / III. Treuhandlösung

Rz. 10 Nach der sog. Treuhandlösung [13] übernimmt der Testamentsvollstrecker das Unternehmen als Treuhänder. Nicht die Erben, sondern der Testamentsvollstrecker führt in dieser Variante das Unternehmen und wird als Inhaber (nach herrschender Meinung ohne Testamentsvollstreckervermerk)[14] ins Handelsregister eingetragen. Das hat zur Konsequenz, dass im Außenverhältnis auch n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Kleine und mittlere Un... / 3. Strukturelle Maßnahmen zur Vermeidung der Mithaftung des Übernehmers

Rz. 52 Oftmals liegt es im Interesse beider Beteiligten (sowohl des Übergebers als auch des Übernehmers), mögliche Haftungsrisiken für den Übernehmer wegen in der Vergangenheit begründeten Verpflichtungen in weitest möglichem Umfang von vornherein auszuschließen. Dies ist hinsichtlich der persönlichen über das Unternehmensvermögen hinausgehenden Haftung des Übernehmers auch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vollmachten / X. Handelsrechtliche Vollmacht

Rz. 64 Wer ein Handelsgeschäft betreibt, haftet grundsätzlich mit seinem gesamten Vermögen. Darüber hinaus muss beachtet werden, dass der Testamentsvollstrecker aufgrund seines Amtes kein Handelsgeschäft führen kann. Das hat seinen Grund darin, dass das Handelsrecht bestimmte Haftungsgrundsätze kennt, die mit denen des Erbrechts nicht vereinbar wären. So haftet der Einzelkau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Gestaltung von Nießbra... / c) Verlustteilnahme und Außenhaftung

Rz. 35 An Verlusten der Gesellschaft ist der Nießbraucher nicht beteiligt – jedenfalls soweit es sich um einen reinen Ertragsnießbrauch handelt, sodass ihn auch keine Haftung trifft.[63] Verluste muss der Nießbraucher daher nach der herrschenden Meinung nur mittelbar dadurch tragen, als die Gewinne späterer Jahre aus diesem Grund nicht entnommen werden können.[64] Die Haftung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Testamentsvollstreckun... / I. Grundlagen

Rz. 6 Im Rahmen der Testamentsvollstreckung muss generell zwischen einer in der Regel kurz andauernden Abwicklungstestamentsvollstreckung und einer auf einen längeren Zeitraum ausgerichteten Verwaltungstestamentsvollstreckung unterschieden werden. Was die Abwicklungstestamentsvollstreckung betrifft, so besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass diese sowohl bei Anteilen an P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / a) Grundsätze

Rz. 297 Wird ein zum Nachlass gehörendes Handelsgeschäft von dem/den Erben fortgeführt, finden auf die Haftung des/der Erben für die früheren Geschäftsverbindlichkeiten die Vorschriften des § 25 HGB (vgl. oben Rdn 231 ff.) entsprechende Anwendung (§ 27 Abs. 1 HGB). Danach haftet der Erbe für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des Erblassers. Die Haft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / dd) Möglichkeit des Haftungsausschlusses, § 25 Abs. 2 HGB

Rz. 243 Ein Ausschluss der Haftung des Übernehmers für Altverbindlichkeiten ist gemäß § 25 Abs. 2 HGB möglich. Allerdings genügt hierfür nicht die bloße Vereinbarung zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber. Maßgeblich ist vielmehr, dass diese im Handelsregister publiziert oder dem jeweiligen Gläubiger mitgeteilt wird. Rz. 244 Das Gesetz setzt insoweit zwar offenbar eine wirk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / II. Vereinbarungen zur Haftungsbeschränkung

Rz. 36 Ebenso wie die Frage der Vergütung bedarf auch die Frage des Haftungsumfangs einer separaten Vereinbarung zwischen dem Berater und seinem Mandanten.[40] Während die Haftung für einen durch Vorsatz verursachten Schaden nicht im Voraus beschränkt werden kann (§ 276 Abs. 3 BGB), ist eine Haftungsbeschränkung für fahrlässig verursachte Schäden grundsätzlich zulässig. Für ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / (1) Nachhaftung des ausgeschiedenen Gesellschafters

Rz. 261 Der ausgeschiedene GbR-Gesellschafter haftet für die bis zu seinem Ausscheiden begründeten Schulden der Gesellschaft im Zweifel auch nach dem Ausscheidenszeitpunkt gesamtschuldnerisch.[264] Die Haftung des ausgeschiedenen OHG-Gesellschafters für in der Zeit vor seinem Ausscheiden/der Anteilsübertragung begründete Gesellschaftsschulden wird durch die Anteilsübertragung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Beteiligung minderjähr... / aa) Schenkung von Personengesellschaftsanteilen

Rz. 29 Die Übertragung eines Gesellschaftsanteils eines unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschafters ist für den Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, da er gem. §§ 128, 130, 161 Abs. 2 HGB sowohl für die Alt- als auch die Neuverbindlichkeiten unbeschränkt persönlich haftet.[48] Rz. 30 Auch mit dem Erwerb von Kommanditanteilen wird für den Minderjährigen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / f) Schenkung und Gesellschaftsrecht

Rz. 181 Auch Anteile an Personen- oder Kapitalgesellschaften können schenkweise übertragen werden. Möglich sind hier neben reinen Schenkungen verschiedene Konstruktionen, wie z.B. Schenkungen unter Vorbehalt von Nutzungsrechten oder Schenkungen unter Widerrufsvorbehalt. Rz. 182 In der Übertragung eines Anteils an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts liegt regelmäßig eine ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Unternehmensverkauf / I. Anspruchsgrundlage

Rz. 55 Eine Verpflichtung, einen Unternehmenskaufvertrag abzuschließen, besteht im vorvertraglichen Stadium grundsätzlich nicht. Bei größeren Transaktionen, bei denen auf beiden Seiten Berater tätig sind, wird eine solche Haftung typischerweise bereits im LoI oder MoU ausgeschlossen. In Betracht kommt aber – wie auch bei anderweitigen Vertragsverhandlungen – stets ein Versch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Gestaltung der Unterneh... / a) Übertragung eines Einzelunternehmens

Rz. 11 Durch die Übernahme des Einzelunternehmens entsteht für den Übernehmer im Regelfall eine Mithaftung für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers (gesetzlicher Schuldbeitritt).[2] Dies gilt jedenfalls dann, wenn – wie im Regelfall – die Firma bzw. der sog. Firmenkern, also der Name des Unternehmens fortgeführt wird (§ 25 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / aa) Grundsätzliches

Rz. 231 Auch wenn, wie eben ausgeführt, ein Übergang von Verbindlichkeiten prinzipiell nicht möglich ist, führt der Erwerb eines Einzelunternehmens regelmäßig dazu, dass der Erwerber für die vor dem Erwerb begründeten Geschäftsverbindlichkeiten neben dem ursprünglichen Inhaber/Veräußerer haftet (§ 25 Abs. 1 S. 1 HGB, beim Erwerb von Todes wegen: § 27 Abs. 1 HGB). Dies gilt i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Gestaltung von Nießbra... / (1) Abweichende Inhaltsbestimmung

Rz. 24 Im ersten Fall wirkt die Inhaltsänderung dinglich, so dass die abweichende Stimmrechtsregelung Inhalt des Nießbrauchs wird.[38] Hier bleibt zu beachten, dass sowohl das Sachenrecht als auch das Gesellschaftsrecht der vertraglichen Ausgestaltung Grenzen setzen: Das Stimmrecht kann nur für Angelegenheiten, die die Nutzungen betreffen, übertragen werden.[39] Auch der Ker...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Gestaltung der Unterneh... / bb) Übertragung von Kommanditanteilen

Rz. 19 Auch die Übertragung von Kommanditanteilen muss im Gesellschaftsvertrag zugelassen sein.[11] Andernfalls ist eine Vereinbarung mit sämtlichen bisherigen und zukünftigen Gesellschaftern erforderlich.[12] Um eine persönliche Haftung des Kommanditisten mit seinem Eigenvermögen vollständig auszuschließen, sollte die Übertragung im Wege der Sonderrechtsnachfolge erfolgen (v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Kleine und mittlere Un... / 2. Kommanditanteile

Rz. 64 Soweit die Kommanditeinlage des Übergebers wenigstens in Höhe der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme tatsächlich erbracht ist, wirkt dies auch zugunsten des Erwerbers. Eine persönliche Haftung mit seinem Eigenvermögen kommt dann nicht in Betracht.[69] Die zur Deckung der Haftsumme erforderliche Einlage ist nur einmal zu leisten.[70] Ist sie noch nicht in voller...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Familienholding / II. Personengesellschaften – Mitunternehmerschaften

Rz. 36 Ist eine Inanspruchnahme der erbschaftsteuerrechtlichen Begünstigungen nach §§ 13a ff. ErbStG beabsichtigt, setzt dies bei Personengesellschaften voraus, dass sowohl Schenker als auch Beschenkter als Mitunternehmer des Betriebes anzusehen sind.[54] Dies gilt auch, wenn der Beschenkte im Rahmen der Gründung der Gesellschaft an ihr unentgeltlich beteiligt wird. Rz. 37 De...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Kleine und mittlere Un... / 1. Anteile persönlich haftender Gesellschafter

Rz. 61 Gemäß § 128 HGB berührt das Ausscheiden eines persönlich haftenden Gesellschafters seine Haftung für vor dem Ausscheiden begründete Verbindlichkeiten nicht. Dasselbe gilt im Fall der Anteilsübertragung. Der Übergeber kann daher auch nach erfolgter Übergabe noch auf Leistung in natura in Anspruch genommen werden.[65] Das gilt gemäß § 128 HGB aber nur für solche Verbind...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Unternehmertestament / b) Nachfolge in die Gesellschafterstellung durch Erben/Vermächtnisnehmer (Nachfolgeklauseln)

Rz. 34 Den sog. Nachfolgeklauseln ist gemeinsam, dass sie die Fortführung der Gesellschaft mit dem bzw. den Erben/Vermächtnisnehmer/-n des verstorbenen Gesellschafters vorsehen.[45] Es handelt sich um einen erbrechtlichen Übergang der Gesellschaftsrechte. Die Erben treten nach Ansicht des BGH[46] – allerdings nur dann, wenn die vereinbarte Nachfolgeklausel mit der erbrechtli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Freiberufliche Praxis / IV. Rechtsanwälte und Anwaltsnotare

Rz. 11 Die berufsrechtlichen Vorschriften sind u.a. in der BORA (Berufsordnung der Rechtsanwälte) sowie der BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung). geregelt. Neben dem Einzelanwalt findet die häufigste Form der Berufsausübung nach wie vor im Rahmen der klassischen Anwaltssozietät in Form der BGB-Gesellschaft statt.[28] Diese ist für die Ausübung des Anwaltsberufs uneingeschränkt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Unternehmensverkauf / XI. Sonstige Verpflichtungen

Rz. 192 Oftmals wird zur Vermeidung komplizierter Garantien vereinbart, dass die wirtschaftlichen Folgen bestimmter noch erwarteter Entwicklungen den bzw. die Verkäufer treffen sollen. Es werden dann für bestimmte Sachverhalte Freistellungsverpflichtungen zu Lasten der Verkäufer vereinbart. Oftmals geschieht dies im Zusammenhang mit Umweltrisiken, Steuerverpflichtungen, Rech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / II. Ordnungsmäßige Verwaltung (§ 2120 S. 1 BGB)

Rz. 48 Der Vorerbe hat das auf Substanzerlangung und Substanzerhaltung gerichtete Erbschaftsinteresse des Nacherben zu wahren.[88] Daher ist bei Eintritt des Nacherbfalls der Nachlass in dem Zustand an den Nacherben herauszugeben, der sich bei einer bis zur Herausgabe fortgesetzten ordnungsmäßigen Verwaltung ergibt (§ 2130 Abs. 1 S. 1 BGB). Rz. 49 Das Nachlassvermögen ist fre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / 4. Wahlrecht nach § 139 HGB

Rz. 344 Soweit der Erbe durch Erbgang Gesellschafter einer OHG bzw. Komplementär einer KG geworden ist, kann er gem. § 139 Abs. 1 bis 3 HGB wählen, ob er unter Aufrechterhaltung der persönlichen Haftung Gesellschafter bleiben oder die Fortdauer seiner Gesellschafterstellung von der Einräumung des Kommanditistenstatus abhängig machen will.[502] Das Wahlrecht ist höchstpersönli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / b) Sachmängel, § 524 BGB

Rz. 204 Nach § 524 BGB haftet der Schenker dem Beschenkten gegenüber bei Sachmängeln, die dem Schenkungsgegenstand anhaften. Wie § 523 BGB sieht auch § 524 BGB bei Sachmängeln eine abgemilderte Haftung für den Schenker vor. Danach hat der Beschenkte gemäß § 524 Abs. 1 BGB nur dann einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Schenker einen Fehler des Schenkungsgegenstands argl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Unternehmensverkauf / III. Schadensersatzanspruch

Rz. 61 Hat eine der Parteien gegen ihre vorvertraglichen Pflichten verstoßen, steht der anderen Partei grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch zu. Sie muss so gestellt werden, wie sie ohne die Pflichtverletzung stünde (sog. negatives Interesse/Vertrauensschaden). Eine Beschränkung auf das Erfüllungsinteresse besteht nicht. Im Wesentlichen geht es hierbei um den Ersatz folge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Pflichtteilsrecht in d... / 1. Aufnahme als persönlich haftender Gesellschafter

Rz. 41 Die h.M. sieht in der Aufnahme eines persönlich haftenden Gesellschafters in eine Personengesellschaft selbst dann keine unentgeltliche Zuwendung, wenn sie zu besonders günstigen Konditionen erfolgt oder der neue Gesellschafter überhaupt keine Einlage zu erbringen hat.[66] Begründet wird dies damit, dass der Eintretende – gleichgültig ob er bei seinem Eintritt eigenes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / 1. Global-Auftrag

Rz. 28 Übernimmt ein Berater den Auftrag, die Planung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge sozusagen aus einer Hand zu liefern (Global-Auftrag), ist er für sämtliche mit der Erledigung dieses Auftrags relevant werdenden Einzelfragen und Facetten verantwortlich.[25] Verfügt er selbst nicht über die erforderlichen Fach- und Spezialkenntnisse, sämtliche Details allein abzuar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeines Literaturverzei... / Kommentare

Altmeppen, GmbHG, 10. Auflage 2021 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB, 4. Auflage 2020 Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch: HGB, 40. Auflage 2021 Baumbach/Hueck, GmbHG, 22. Auflage 2019 Blümich, EStG, KStG, GewStG, Loseblatt, 156. Auflage 2021 Bunjes, Umsatzsteuergesetz: UStG, 19. Auflage 2020 Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, 4. Auflage 2020 D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / a) Gesetzliche Regelungen

Rz. 304 Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) regelt § 727 Abs. 1 BGB, dass die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst wird, sofern sich aus dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes ergibt. Die Auflösung der GbR bewirkt, dass diese sich von einer werbenden Gesellschaft in eine Abwicklungsgesellschaft verwandelt,[377] an der sowohl die überlebenden ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / b) Grundsatz der Singularsukzession

Rz. 330 Soweit Personengesellschaftsanteile (sowohl die persönlich haftender Gesellschafter als auch Kommanditanteile) vererbt werden, fallen sie nach h.M. niemals als Ganzes einer etwa an die Stelle des Erblassers tretenden Erbengemeinschaft an.[456] Vielmehr spaltet sich der vererbte Gesellschaftsanteil (automatisch) auf und geht anteilig – entsprechend der jeweiligen Erbq...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Gestaltung von Nießbra... / a) Handelsregister

Rz. 40 Die Frage, ob der Nießbrauch am Gesellschaftsanteil in das Handelsregister einzutragen ist, ist umstritten und Gegenstand lebhafter aktueller Debatte.[73] Eine Eintragungspflicht kann mangels gesetzlicher Grundlage nicht bestehen. Der Nießbrauch wäre auch nur dann eintragungsfähig, wenn der Rechtsverkehr ein berechtigtes Interesse an der Eintragung geltend machen könn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Unternehmertestament / V. Testamentsvollstreckung

Rz. 66 Ähnlich wie die Vor- und Nacherbschaft kann auch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung, insbesondere in Form der Dauertestamentsvollstreckung (wegen Einzelheiten vgl. § 10), in vielen Konstellationen ein äußerst sinnvolles Gestaltungsmittel darstellen, um eine wirtschaftlich sinnvolle Fortführung des Unternehmens zu gewährleisten. Dies gilt nicht nur dann, wenn ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / bb) Haftungsfolgen der Anteilsübertragung

Rz. 266 Bei Übertragung einer Kommanditbeteiligung in Form der echten Anteilsabtretung (also nicht durch Kombination von Austritt bzw. Eintritt von Gesellschaftern), übernimmt der Eintretende den Anteil des Ausscheidenden. Ist dessen Einlage wenigstens in Höhe der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme tatsächlich erbracht (und wird sie auch nicht zurückgezahlt), wirkt d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / a) Rechtsmängel, § 523 BGB

Rz. 192 § 523 BGB regelt die Haftung des Schenkers für Rechtsmängel des Schenkungsgegenstandes. Im Zuge der Schuldrechtsreform wurde § 523 Abs. 2 S. 2 BGB dabei an die neuen Vorschriften über die Rechtsmängelhaftung des Verkäufers angeglichen.[146] Gegenüber den allgemeinen Vorschriften beinhaltet § 523 BGB einen zugunsten des Schenkers abgeschwächten Haftungsrahmen.[147] Ein...mehr