Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Verstoßprinzip

Rz. 158 Für die Berufs-Haftpflicht typisch ist es, dass Haftpflichtansprüche nicht sofort geltend gemacht werden (können), weil sich der durch eine anwaltliche Pflichtverletzung verursachte Schaden oftmals erst nach mehreren Jahren zeigt; bei Anwälten ist dies durchschnittlich ein Zeitraum von drei bis vier Jahren, der sich aber auch auf bis zu 15 und mehr Jahre ausdehnen ka...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / I. Status quo

Rz. 1 Die Feststellung, dass Rechtsanwälte aufgrund der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit ein hohes Haftungsrisiko tragen, ist mittlerweile zur Binsenweisheit geworden. Obwohl die in der Regel einschlägige Haftungsnorm des § 280 BGB Verschulden voraussetzt, wird bisweilen davon gesprochen, dass sich die anwaltliche Haftung zu einer "Gefährdungshaftung" entwickelt hat. And...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / I. Vorbemerkung

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Beginn und Dauer des Versicherungsschutzes

Rz. 156 Der Versicherungsschutz beginnt mit der Einlösung des Versicherungsscheins, also dem Eingang der Prämie auf dem Konto des Versicherers, es sei denn, die Parteien des Versicherungsvertrages haben eine abweichende Vereinbarung getroffen. Rz. 157 Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer. Versicherungsverträge verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Mitarbeiter und Vertreter

Rz. 176 Als zuschlagpflichtige Mitarbeiter i.S.v. § 13 der AVB sind nur angestellte oder als freie Mitarbeiter fungierende Rechtsanwälte anzusehen. Von den meisten Versicherern werden mittlerweile Mitarbeiter ohne Zulassung als Rechtsanwalt nicht mehr als zuschlagpflichtig behandelt. Gemäß § 13 III. AVB umfasst die Berufshaftpflichtversicherung auch Haftpflichtansprüche, die...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Selbstbeteiligung

Rz. 148 Der Anwalt ist an der Schadenleistung beteiligt, wenn der geltend gemachte Anspruch ganz oder teilweise begründet ist und der Versicherer die begründeten Schadensersatzansprüche des Mandanten befriedigt. Rz. 149 Die Höhe des Selbstbehalts ist gem. § 51 Abs. 5 BRAO auf 2.500 EUR begrenzt. Die Versicherer bieten wahlweise einen festen Selbstbehalt je Versicherungsfall o...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Beginn und Ende der Haftung, Vertragsdauer (B 2 VHB 2022)

Rz. 267 Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein/-antrag bezeichneten Zeitpunkt (B 1.1 VHB 2022). Für Schäden, die nach Antragstellung, aber vor Zahlung der Erstprämie eintreten, besteht nach der erweiterten Einlöseklausel Versicherungsschutz, es sei denn, dem Versicherungsnehmer ist bei Antragstellung bekannt, dass ein Versicherungsfall bereits eingetr...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / II. Markt/Versicherer

Rz. 2 Der deutsche Markt für Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen ist durch zwei lokale Spezifika geprägt: zum einen das Verstoßprinzip als Versicherungsfalldefinition und zum anderen durch die Gewährung relativ hoher Versicherungssummen-Kapazitäten durch einzelne Versicherer. Im Vergleich dazu wird im internationalen Maßstab, insbesondere in den anglo-amerikanischen V...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / IV. c.i.c.-Haftung (§ 311 Abs. 2 S. 1 BGB)

Rz. 52 Zu den vertraglichen Nebenpflichten vor und bei Abschluss eines Versicherungsvertrages gehört es auch, dass der Versicherer einen Antrag zügig bearbeitet. Bei pflichtwidrig verzögerter Bearbeitung eines Antrages ist der Versicherer zum Schadensersatz verpflichtet.[30] Der Versicherer darf in der Regel die im Antrag vorgesehene Annahmefrist ausschöpfen.[31] Ein Schadens...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / VII. Verhalten im Schadenfall

Rz. 180 Erkennt der Anwalt seinen möglichen Fehler selbst, dann ist der Versicherungsfall eingetreten, und zwar genauso, als wenn ein Dritter ihn behauptet oder entsprechende Ansprüche explizit geltend macht. Der Versicherungsvertrag legt dem Anwalt auch für den Versicherungsfall eine Reihe von Obliegenheiten auf (§ 5 AVB). Die Anzeigepflicht ist dabei von besonderer Bedeutun...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 2. Gesamtschuldnerische Haftung

Rz. 215 Der Versicherer haftet dem Geschädigten als Gesamtschuldner zusammen mit dem haftpflichtigen Versicherungsnehmer bzw. mitversicherten Personen, § 115 Abs. 1 S. 3 VVG. Hinweis Kommt es zum Rechtsstreit, sollte in der Regel der Versicherer verklagt werden. Eine subjektive Klageerweiterung gegen den Fahrer oder Halter ist regelmäßig nur sinnvoll, wenn diese ansonsten als...mehr

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§ 18 Transportversicherung / bb) Haftung für Repräsentanten

Rz. 243 Der Versicherungsnehmer haftet nicht nur für eigenes Verschulden, sondern auch für das seiner Repräsentanten und Wissenserklärungsvertreter. Repräsentant ist, wer aufgrund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist, so dass er befugt ist, in einem nicht unbedeutenden Umfang selbstständig für den Versicherungsne...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 5. Organisation des Büros

Rz. 45 Die Rechtsprechung erwartet vom Anwalt auch eine Büroorganisation, [160] die reibungslose Abläufe gewährleistet, so dass Akten nicht verlegt und materielle oder prozessuale Fristen nicht versäumt werden können. Im Rahmen der gesetzeskonformen Büroorganisation darf der Anwalt bestimmte Vorgänge auch delegieren. Die Rechtsberatung obliegt allerdings ihm allein.[161] Koste...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 4. Fahrlässigkeit

Rz. 139 Die Berufshaftpflichtversicherung deckt jeden fahrlässig begangenen Verstoß (Pflichtverletzung). Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt hat, sind nicht versichert, § 103 VVG.[369] Gleichfalls nicht versichert sind grundsätzlich auch Schäden, die durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Anweisung oder Bedingung des Mandanten sowie ...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Bedeutung der Abwehrkomponente

Rz. 144 Aus dem Versicherungsvertrag ergeben sich zwei Hauptpflichten für den Versicherer, zum einen, unbegründete Ansprüche abzuwehren und den Anwalt von begründeten Schadensersatzforderungen freizustellen, d.h. begründete Ansprüche zu befriedigen. Der Versicherer gleicht also nicht nur die finanziellen Folgen eines beruflichen Versehens aus, sondern wehrt – § 100 VVG folge...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 5. Vermögensschäden

Rz. 142 Die Pflicht-Haftpflichtversicherung dient dem Ersatz von (reinen) Vermögensschäden. Darunter sind nach den Versicherungsbedingungen solche Schäden zu verstehen, die weder Personen- noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen vom Versicherungsnehmer oder Personen, für die er einzutreten hat, verursachten Schäden herleiten (§ 1 I. Ziff. 2 AVB). Personenschäden sind per...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 4. Anerkenntnis und Abtretung

Rz. 152 Nicht zu unterschätzen ist das nun gem. § 105 VVG – scheinbar ohne nachteilige Folgen – mögliche Anerkenntnis des Haftpflichtanspruchs sowie die ggf. auch gleichzeitige Abtretung des Deckungsanspruchs (auf Freistellung) gem. § 108 Abs. 2 VVG. Das nach altem Recht zulässige und üblicherweise vereinbarte Anerkenntnisverbot ist heute gem. § 108 VVG insoweit obsolet, als ...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 3. Vorwärts- und Rückwärtsversicherung

Rz. 159 Die Vorwärtsversicherung deckt die Folgen aller anwaltlichen Versehen, die sich zwischen Beginn des Versicherungsschutzes bis zum Ablauf des Vertrages ereignen, auch wenn sie noch nicht bekannt sind. Sie ist der Normalfall der Berufshaftpflichtversicherung, da Pflichtverletzungen (= Verstöße) in der Eigenschaft als Anwalt nur begangen werden können, nachdem die entspr...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Versicherungssumme und Serienschaden

Rz. 165 Eines der wesentlichen Elemente des Versicherungsvertrages ist die Versicherungssumme. Die Versicherungssumme stellt den Höchstbetrag der Leistungen dar, die der Versicherer im jeweiligen Schadenfall zu erbringen hat (§ 3 III. Ziff. 2 AVB); nur Kosten und evtl. Prozesszinsen werden vom Versicherer über die Versicherungssumme hinaus ggf. noch ersetzt. Die Versicherungs...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Gesellschaftsbezogener Versicherungsschutz

Rz. 175 Vor Inkrafttreten der BRAO-Reform am 1.8.2022 bestand ausschließlich eine persönliche Versicherungspflicht jedes einzelnen Rechtsanwalts gemäß § 51 BRAO. Die weit verbreitete Zusammenarbeit der Berufsträger in Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Partnerschafts- sowie Kapitalgesellschaften wurde durch die persönliche Versicherungspflicht nur unvollständig abgebildet. W...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / Literaturtipps

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Anwaltliches Berufsrisiko

Rz. 123 Gegenstand des Versicherungsschutzes ist die berufliche Tätigkeit als Anwalt (§ 1 AVB).[351] Gemäß § 1 I. AVB gewährt der Versicherer dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit begangenen Verstoßes für einen Vermögensschaden haftpflichtig gemacht wird. Präzisiert wird dies durch Risikobeschreibu...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / Literaturtipps

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / II. Mietkaution

Rz. 117 In Kaufverträgen kommen Regelungen vor, wonach die vom Mieter geleistete Kaution samt Erträgen daraus vom Verkäufer – nach Kaufpreiszahlung – auf den Käufer zu übertragen ist samt Belehrung des Notars darüber, dass der Verkäufer für die Rückzahlung der Kaution haftbar bleibt, bis der Mieter ihrer Übertragung an den Käufer zugestimmt hat. Diese Regelung schützt den Ve...mehr

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§ 18 Transportversicherung / i) FIATA Combined Bill of Lading (FBL) (Ziff. 3.9 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 179 Das FBL ist ein Frachtbrief, der von der FIATA für die Verwendung durch Spediteure entwickelt wurde, die als Multimodal Transport Operator (MTO) Multimodaltransporte, d.h. Transporte mit verschiedenen Beförderungsmitteln, organisieren. Bei bekanntem Schadensort richtet sich die Haftung aus dem FBL nach dem für diese Teilstrecke anzuwendenden nationalen oder internati...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / aa) Außenhaftung

Rz. 59 Was die Außenhaftungsansprüche angeht, die gesellschaftsfremde Dritte geltend machen, sind diese nach Ziff. A-1 Abs. 1 AVB-D&O gedeckt. Es handelt sich – dies folgt aus § 100 VVG – um das typischerweise abgesicherte Risiko in der Haftpflichtversicherung. Betroffen sind also haftungsrechtliche Ansprüche:[188]mehr

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§ 18 Transportversicherung / g) Montrealer Übereinkommen (MÜ)/Warschauer Abkommen (WA) (Ziff. 3.7 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 177 Das MÜ ist am 4.11.2003 in Kraft getreten und soll mittelfristig das WA mit dem Haager Zusatzprotokoll 1955 und dem Zusatzabkommen von Guadalajara von 1961 ablösen. 2004 wurde es nach der Ratifizierung materielles deutsches Recht. Der Luftfrachtführer haftet nach Art. 18 Abs. 1 MÜ für Güterschäden, die während der Luftbeförderung eintreten. Für Verspätungsschäden haf...mehr

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§ 18 Transportversicherung / f) Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern – CIM (Contrat de transport International ferroviaire des Marchandises) (Ziff. 3.6 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 176 Die CIM gilt für grenzüberschreitende Eisenbahngütertransporte und enthält nach Art. 5 weitgehend zwingendes Recht, von dem grundsätzlich nur zu Lasten des Beförderers abgewichen werden kann. Der CIM sind alle europäischen Staaten, die Türkei, der Irak, Iran, Algerien, Marokko und Tunesien beigetreten. Durch Art. 23 CIM wird eine der CMR ähnliche, weitgehend verschul...mehr

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§ 18 Transportversicherung / j) House Airway Bill (HAWB) (Ziff. 3.10 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 180 Luftfrachtspediteure verwenden häufig eigene Luftfrachtbriefe. Die Haftung aus diesen Frachtbriefen ist nur nach Zustimmung des Versicherers versichert.mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 2. Haftungsverhältnis Arzt/Krankenhausträger – Patient

Rz. 34 Die allgemeine Betriebshaftpflicht baut auf den AHB auf und erfasst die spezifischen betrieblichen Haftungsrisiken, für weitere spezielle Haftungsbereiche hat die Versicherungswirtschaft spezifische Versicherungsprodukte entwickelt, z.B. Produkt- oder umweltschaftliche Bedingungen. Zur Beschreibung der möglichen Haftung in Ergänzung zu den AHB dienen die "Besonderen B...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / b) Rechtsgrundlagen des Haftpflichtanspruchs

Rz. 29 Für den Versicherungsschutz ist nach A 1 Ziff. 3.1 S. 1 AVB/Ziff. 1.1 S. 1 AHB die Inanspruchnahme aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts maßgebend. Rz. 30 Gesetzliche Haftpflichtbestimmungen ergeben sich aus deliktischen, quasi deliktischen und sonstigen gesetzlichen Anspruchsnormen, die den Ausgleich eines Schadens bezwecken. Rz. 31 Au...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / ee) Hoheitliches Handeln

Rz. 42 Verletzt ein beamteter Arzt fahrlässig seine Dienstpflichten, tritt beim totalen Krankenhausaufnahmevertrag (siehe Rdn 39) nach § 839 Abs. 1 BGB, Art. 34 GG die deliktische Haftung des Dienstherrn an die Stelle der persönlichen Haftung. Daneben besteht die deliktische Haftung des Krankenhausträgers.[79] Die Verweisungsmöglichkeit gilt auch im Rahmen einer Wahlleistung...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / E. Muster: Kaufvertrag über Wohnungseigentum (Direktzahlung)

Rz. 59 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.4: Kaufvertrag über ein Wohnungseigentum, Direktzahlung UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt in _________________________ am _________________________ Vor mir, Notarin _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute in den Amtsräumen in _________________________:mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / III. Muster einer Bausteinformulierung für den Kaufvertrag

Rz. 119 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.10: Bausteinformulierung für den Kaufvertragmehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / II. Europarecht

Rz. 181 Die EG-Kommission unterbreitete 1990 den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Haftung bei Dienstleistungen, die an die Produkthaftungs-Richtlinie anknüpften sollte.[249] Die Dienstleistungshaftungs-Richtlinie sah eine Verschuldenshaftung mit Beweislastumkehr vor. Der Nachweis des Nichtverschuldens bei der Personen- oder Sachbeschädigung sollte dem Dienstl...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / a) Personen- und Sachschäden aufgrund von Sachmängeln infolge des Fehlens von vereinbarten Eigenschaften (Ziff. 4.1 des Modells)

Rz. 61 Der Hintergrund der Ziff. 4.1 ist in der bereits zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Haftung für Mangelfolgeschäden aus der ehemaligen "Zusicherung von Eigenschaften" nach § 463 BGB a.F. zu sehen.[160] Mit der Streichung des § 463 BGB a.F. ist der Sinn des Deckungsbausteins 4.1 durchaus fragwürdig. Mit guten Gründen lässt sich die These vertreten, dass...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 3. Haftungsversicherung der Verkehrsträger (Verkehrshaftungsversicherung)

Rz. 11 Von Verkehrshaftungsversicherung spricht man, wenn es um die Versicherung der Haftung der Verkehrsträger und Spediteure geht (Frachtführer, Verfrachter, Lagerhalter). Die Versicherung der Haftung der Frachtführer, Verfrachter, Spediteure und Lagerhalter ist eine Haftpflichtversicherung,[12] auch wenn sie traditionell bei den meisten Versicherern und auch im GDV in der...mehr

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§ 18 Transportversicherung / b) Regressvereitelung

Rz. 149 Kann von einem mit der Abwicklung des Transportes beauftragten Dritten Ersatz des Schadens nicht verlangt werden, weil dessen gesetzliche Haftung über das verkehrsübliche Maß hinaus durch Vertrag beschränkt oder ausgeschlossen ist, ist der Versicherer insoweit nach Ziff. 23.3 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 7.10.2 ADS Güterversicherung 73/84/94 von der Verpflichtung zur L...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 1. Historie der Produkthaftpflichtversicherung

Rz. 1 Risiken aus oder im Zusammenhang mit der Herstellung von Produkten sind allgegenwärtig. Wer erinnert sich nicht an das berühmte Strafverfahren vor dem Landgericht Aachen in Sachen "Contergan".[1] In einem nahezu elf Jahre dauernden Verfahren wurde schließlich – nach Anhörung zahlreicher Sachverständiger – ein Kausalzusammenhang zwischen längerer Thalidomid-Einnahme und...mehr

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§ 18 Transportversicherung / l) Unübliche Vereinbarungen wie Vertragsstrafen/Lieferfristgarantien (Ziff. 6.12 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 201 Ansprüche aus im Verkehrsgewerbe unüblichen Vereinbarungen sind nach Ziff. 6.12 DTV-VHV 2003/2011 ausgeschlossen. Als unüblich definiert Ziff. 6.12 DTV-VHV 2003/2011 Vertragsstrafen und Lieferfristgarantien. Auch die Vereinbarung einer vom Gesetz abweichenden Erhöhung der Gewichtshaftungssummen oder allgemein Vereinbarungen, die zu einer im Vergleich zur gesetzlichen...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 2. Niedergelassener Arzt

Rz. 81 Die Berufshaftpflichtversicherung des niedergelassenen Arztes umfasst die gesetzliche Haftpflicht für seine berufliche Tätigkeit in der eigenen Praxis, unabhängig davon, ob diese als Einzelpraxis oder als Gemeinschaftspraxis organisiert ist. Versichert ist auch die Tätigkeit als Vertreter eines z.B. wegen Urlaubs oder Erkrankung vorübergehend verhinderten Kollegen. Eb...mehr

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§ 18 Transportversicherung / k) Gesetze anderer Staaten (Ziff. 3.11 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 181 Ziff. 3.11 DTV-VHV 2003/2011 enthält einen Auffangtatbestand. Kommt es zu Verkehrsverträgen außerhalb des EWR-Raums, will der Versicherer nur bis zur Höhe von 8,33 SZR je kg Deckung gewähren, selbst wenn das nationale Recht dieser Staaten eine höhere Haftung vorsieht.mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / V. Vorläufige Entschädigung

Rz. 63 Für die Fälle der Schädigung durch identifizierte Vertrauenspersonen, lokale Personen oder Dritte kann das versicherte Unternehmen unter den Voraussetzungen der §§ 45–48 AVB-VSV eine vorläufige Entschädigung vom VR erlangen. Erfasst sind Fälle, in denen die Haftpflicht der betreffenden Person noch Gegenstand einer anderweitigen Klärung, etwa vor dem Arbeits-, Zivil-, ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / E. Aufgaben des Schadensachbearbeiters

Rz. 174 Der Schadensachbearbeiter einer Arzthaftpflichtschadenabteilung hat zwei große Aufgabenbereiche, zum einen die Deckungsprüfung, zum anderen die Schadenbearbeitung. Rz. 175 Die Deckungsprüfung hat immer im Einzelfall anhand der einschlägigen Vertragsunterlagen zu erfolgen. Die Prüfung erfolgt in zeitlicher und sachlicher Hinsicht, also in zeitlicher Hinsicht nach dem E...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / I. Patientenversicherung

Rz. 176 Neben dem in Deutschland bestehenden Prinzip der Deckung eines schuldhaft herbeigeführten Versicherungsfalls nach § 100 VVG sind andere Deckungskonzepte denkbar. Die Patientenversicherung gewährt dem Patienten verschuldensunabhängige Ansprüche bei objektiven ärztlichen Behandlungsfehlern. Patientenversicherungen wurden seit 1975 zunächst in Schweden und dann, mit Modi...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / bb) Innenhaftung

Rz. 60 Die für die "Innenhaftung" relevanten allgemeinen Haftungsgrundlagen sind für Vorstandsmitglieder und deren Stellvertreter bei der Aktiengesellschaft insbesondere die §§ 93 Abs. 2, 94 AktG. Bei der GmbH gelten insbesondere die §§ 43 Abs. 2, 44 GmbHG [199] in Bezug auf Geschäftsführer und deren Stellvertreter. Daneben kommen für die zitierten versicherten Personen beson...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / cc) Gespaltener Arzt-Krankenhaus-Vertrag

Rz. 40 Beim gespaltenen Arzt-Krankenhaus-Vertrag vereinbart der Patient mit dem Krankenhausträger die Krankenhausversorgung und mit dem liquidationsberechtigten Arzt die ärztliche Behandlung. Ein typischer Anwendungsfall ist die Belegarztbehandlung. Vertraglich und deliktisch haften der (Beleg-)Arzt für die vereinbarte fachärztliche Leistung und der Krankenhausträger für die...mehr

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§ 18 Transportversicherung / I. Allgemeines

Rz. 153 Die Verkehrshaftungsversicherung deckt die gesetzliche und vertragliche Haftung der Verkehrsträger für Güterschäden (Verlust, Beschädigung), Lieferfristüberschreitungen und sonstige Vermögensschäden sowie Lieferfristüberschreitungen. Da die Verkehrshaftungsversicherung die Haftung aus Verkehrsverträgen deckt, könnte man sie klarstellend als Transporthaftungsversicher...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 3. Beratungspflichten/Prospektangaben

Rz. 13 Wer ein komplexes Versicherungsprodukt wie die Hausratversicherung vertreibt, schuldet vor und bei Vertragsabschluss Aufklärung und Beratung, auch wenn der Versicherungsnehmer für seine Risikoabdeckung vom Grundsatz her selbst verantwortlich ist und auch im VVG 2008 verantwortlich bleibt.[17] Derartige Beratungspflichten hat die Rechtsprechung schon vor Inkrafttreten ...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / Literaturtipps

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