Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 6.4 Lohnsteuernachforderungsanerkenntnis/Nachforderungsbescheid

Rz. 64h Wird ein Fehler der LSt-Anmeldung im LSt-Außenprüfungsverfahren festgestellt, so genügt nach dem Wortlaut des § 42d Abs. 4 Nr. 2 EStG ein schriftliches Anerkenntnis der Zahlungsverpflichtung, um das Erfordernis eines Haftungsbescheids und des zur Einziehung eines Anspruchs nach §§ 218, 254 AO notwendigen Leistungsgebots entfallen zu lassen. Dies findet seine Begründu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.4.4.2 Inhalt

Rz. 22 Zur Begründung des Haftungsbescheids gehört vornehmlich: die Angabe der Haftungsnorm [1] ; die Beschreibung des die Tatbestandsmerkmale der Haftungsnorm erfüllenden Lebenssachverhalts.[2] Die Tatsachen müssen festgestellt und dargelegt werden[3] , die bloße Annahme ihres Vorliegens ist grundsätzlich nicht ausreichend.[4] Hinsichtlich der Bestimmung der Haftungquote ist ...mehr

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zfs 2/2018, Haftung des gerichtlichen Sachverständigen

BGB § 839 Abs. 3 § 839a Abs. 2 Leitsatz Die Einholung eines Privatgutachtens, um Einwände gegen das gerichtlich bestellte Gutachten zu substantiieren, ist kein Rechtmittel im Sinne der §§ 839a Abs. 2, 839 Abs. 3 BGB. BGH, Beschl. v. 27.7.2017 – III ZR 440/16 Sachverhalt Der Kl. hat den Bekl. Sachverständigen wegen des Vorwurfs fehlerhafter Gutachtenerstattung auf Schadensersatz i...mehr

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zfs 2/2018, Die Entwicklung... / VIII. Haftung für Sturz auf Fluggastbrücke

Der BGH hatte im Berichtszeitraum auch über Ansprüche wegen des Sturzes eines Reisenden auf der Fluggastbrücke (Gangway bzw. "Finger") zu entscheiden. Der Betroffene hatte einen von der späteren Beklagten durchgeführten Flug von Düsseldorf nach Hamburg gebucht. Nach seiner Darstellung kam er beim Einsteigen auf der Fluggastbrücke aufgrund einer durch Kondenswasser ausgebilde...mehr

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zfs 2/2018, Haftung des ger... / Sachverhalt

Der Kl. hat den Bekl. Sachverständigen wegen des Vorwurfs fehlerhafter Gutachtenerstattung auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Das Berufungsgericht hat die klageabweisende Entscheidung des Landgerichts gebilligt. Die Nichtzulassungsbeschwerde des Kl. blieb erfolglos.mehr

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zfs 2/2018, Haftung des ger... / Leitsatz

Die Einholung eines Privatgutachtens, um Einwände gegen das gerichtlich bestellte Gutachten zu substantiieren, ist kein Rechtmittel im Sinne der §§ 839a Abs. 2, 839 Abs. 3 BGB. BGH, Beschl. v. 27.7.2017 – III ZR 440/16mehr

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zfs 2/2018, Haftung des ger... / 2 Aus den Gründen:

"Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unbegründet, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 S. 1 ZPO)." 1. Soweit das Berufungsgericht – jedenfalls – ein grobes Verschulden des Bekl. im Sinne von § 839a Abs. 1 BGB ve...mehr

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zfs 2/2018, Haftungsabwägun... / 2 Aus den Gründen:

[10] "… B. Die Entscheidung des LG erweist sich – nach abweichender rechtlicher Beurteilung durch den Senat – als nicht überzeugend, soweit der Kl. jeglicher Ersatz für Sach- und Vermögensschäden, sowie jegliche Entschädigung für Personenschäden versagt wurden. Unrichtig sind insbesondere einerseits die Bemessung und Begründung eines zur Alleinhaftung führenden. Mitverschuld...mehr

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AGS 2/2018, Schadensregulie... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist begründet. Die Kläger haben gegen die Beklagte gem. §§ 7, 17, 18 StVG, 115 VVG einen Anspruch auf Zahlung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in geltend gemachter Höhe. Die Haftung der Beklagten dem Grunde nach ist unstreitig. Nach Auffassung des erkennenden Gerichts stellen die durch die Kläger geltend gemachten vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren einen ...mehr

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zfs 2/2018, Das Hinterblieb... / A. Hintergrund der neuen Vorschriften

Bisher wurde den Hinterbliebenen als sog. mittelbar Geschädigten in § 844 BGB im Fall der Tötung nur in zwei Ausnahmefällen ein materieller Ersatzanspruch mit einem Unterhaltsanspruch und dem Ersatz der Beerdigungskosten eingeräumt. Bisher gab es für Hinterbliebene einen immateriellen Anspruch nur als Schmerzensgeld im Rahmen der sog. Schockschadenrechtsprechung. Dabei hande...mehr

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zfs 2/2018, Das Hinterblieb... / III. Erlittenes Leid als Folge der Tötung

Voraussetzung ist darüber hinaus, dass der Hinterbliebene auch tatsächlich ein Leid erlitten hat. Insoweit ist zu beachten, dass nach der bisherigen Gesetzeslage nur eine Haftung des Schädigers für sog. Schockschäden bei nahestehenden Angehörigen gegeben sein konnte und der Gesetzgeber diese Haftung nunmehr ausgeweitet hat. Dies hat zur Folge, dass die Voraussetzungen für ei...mehr

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zfs 2/2018, Das Hinterblieb... / C. Anspruchsvoraussetzungen

Ein Anspruch auf Ersatz eines Hinterbliebenengeldes nach § 844 Abs. 3 BGB bzw. den gleichlautenden Vorschriften im Gefährdungsrecht setzt erst einmal eine entsprechende Haftung nach den Vorschriften des Delikts oder Gefährdungsrechts einschließlich des dazu gehörenden Kausalzusammenhanges voraus. Diesem kommen die nachfolgenden weiteren Voraussetzungen hinzu. I. Tod des unmit...mehr

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zfs 2/2018, Haftungsabwägun... / 3 Anmerkung:

1. Die gegenüber der Leistungsklage kostengünstigere Feststellungsklage führte neben der Hemmung der Verjährung der Haftpflichtansprüche auch eine Möglichkeit zur Sicherung der Ansprüche wegen Zukunftsschäden herbei. Prozesstaktisch ist sie daher ein geeignetes Mittel zur Sicherung der Haftpflichtansprüche, da auch der oft zeitaufwändige Streit um die Höhe der Ansprüche ausg...mehr

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zfs 2/2018, Gerichtsstand i... / Sachverhalt

Die Kl., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Deutschland, verlangt von der Bekl., einem VR mit Sitz in Liechtenstein, aus bürgerlich-rechtlicher Prospekthaftung sowie aufgrund ungerechtfertigter Bereicherung die Erstattung des Versicherungsbeitrags zu einer Lebensversicherung mit Vermögensverwaltung. Die Versicherung wurde im Jahr 2004 gegen Zahlung einer E...mehr

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zfs 2/2018, Das Hinterblieb... / II. Das Hinterbliebenengeld als Minus

Ein sich hieraus ergebendes Konkurrenzverhältnis kann mithin nur den Fall betreffen, bei dem ein Todesfall eingetreten ist, der Hinterbliebene einen berechtigten immateriellen Anspruch wegen des erlittenen Leids geltend macht und darüber hinaus derart betroffen ist, dass er zugleich eine eigene Gesundheitsbeschädigung nach dem Maßstab der Schockschadenrechtsprechung erleidet...mehr

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zfs 2/2018, Haftungsabwägun... / 3 Anmerkung:

1. Zur Haftung bei einem berührungslosem Unfall vgl. BGH zfs 2017, 315; BGH zfs 2011, 75 Bouwmann zfs 2017, 603. 2. Die in § 17 Abs. 1 StVO statuierte Verpflichtung, bei Dämmerung, Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es erfordern, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, gilt für alle Verkehrsteilnehmer, richtet sich nicht nur an motorisierte Verkehr...mehr

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zfs 2/2018, Haftungsabwägun... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Berufung des Bekl. ist offensichtlich unbegründet." 1. Die vom LG ausgeurteilte Haftungsquote von 30 % zu seinen Lasten ist nicht zu beanstanden. Der Sorgfaltsverstoß des Bekl. liegt darin begründet, dass er am 26.6.2015 entgegen § 17 Abs. 1 S. 1 StVO bei Dunkelheit mit seinem unbeleuchteten Fahrrad die K. Straße in Hamburg befuhr. Die Beleuchtungspflicht dient nicht ...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 3.2.3.3.1 Begrenzung der Haftung

§ 1629a BGB unterscheidet vier Fallgruppen: Verbindlichkeiten aus Rechtsgeschäften oder sonstigen Handlungen der Eltern oder sonstiger vertretungsberechtigter Personen (§ 1629a Abs. 1 Satz 1 HS 1 Alt. 1 BGB), den Erwerb von Todes wegen (§ 1629a Abs. 1 Satz 1 HS 1 Alt. 2 BGB), eigene Geschäfte des Minderjährigen (§ 1629a Abs. 1 Satz 1 HS 2 Alt. 1 BGB) und die gerichtlich geneh...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 2.4 Erbverzicht und Unterhalt

Zwar werden in Scheidungsvereinbarungen regelmäßig Regelungen zum Unterhalt aufgenommen. Überraschenderweise werden dabei die erbrechtlichen Probleme völlig übersehen. Grundsätzlich erlöschen Unterhaltspflichten gem. §§ 1615 Abs. 1, 1360a Abs. 3 BGB mit dem Tod des zum Unterhalt Verpflichteten. Eine Ausnahme dazu findet sich in § 1586b Abs. 1 BGB. Gemäß § 1586b Abs. 1 BGB geht...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 5.3 Anspruch der Mutter gegen den Vater aus Anlass der Geburt (§ 1615l BGB)

Die Mutter hat gegen den Vater des Kindes gem. § 1615l Abs. 1 BGB einen Unterhaltsanspruch aus Anlass der Geburt für die Dauer von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt, einschließlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen. Die rechtliche Vaterschaft muss gemäß § 1592 Nr. 2, §§ 1594 ff. BGB anerkannt oder gemä...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 5.1.2 Anspruchsvoraussetzungen

Der Anspruchsteller muss bedürftig i. S. d. Unterhaltsrechts (§ 1569 Satz 1 BGB) sein, denn sonst besteht schon tatbestandsmäßig kein Unterhaltsanspruch, der sich gegen den Nachlass richten könnte. Somit sind der Bedarf gem. § 1578 BGB und die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten gem. § 1577 BGB zu berücksichtigen. Danach bestimmt sich der Bedarf nach den ehelichen Lebensv...mehr

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Sommer, SGB V § 132 Versorg... / 2.3 Verträge über Haushaltshilfe

Rz. 6 Die vorrangig abzuschließenden Verträge über Haushaltshilfe stellen Dienstleistungsverträge dar, die mangels eines öffentlich-rechtlich gestalteten Zulassungsverfahrens dem Privatrecht zuzuordnen sind. Es handelt sich um Einzelverträge zwischen der Krankenkasse und der Person, der Einrichtung (Sozialstation) oder dem Unternehmen (z. B. ambulanter Pflegedienst), welche ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. ABC der Einzelfälle

Rz. 75 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Abfindungen Abfindungen im Rahmen von Vermögensauseinandersetzungen (zB Erbschaft oder Ehescheidung) sind nicht zwangsläufig (BFH 185, 409 = BStBl 1998 II, 605 mwN; BFH 229, 272 = BStBl 2010 II, 747; > Rz 75 Vermögensbereich ). Die Ablösung künftigen Unterhalts des geschiedenen Ehegatten ist – sofern die Voraussetzungen für den Abzug als SA (s...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Erklärungspflichten des Arbeitnehmers

Rz. 38 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Soweit keine Verpflichtung des ArbG zum LSt-Abzug in Deutschland besteht, ist der ArbN, wenn er hier steuerpflichtig ist, zur Abgabe einer > Steuererklärung verpflichtet und wird nach § 25 EStG zur ESt veranlagt (> Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 30). Eine Besteuerung durch Erlass eines Nachforderungsbescheids gegen den ArbN oder durch Haft...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Vorab und nachträglich entstandene Aufwendungen

Rz. 50 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Der Abzug von Aufwendungen als WK ist nicht davon abhängig, dass im Zeitpunkt ihres Abflusses ein gegenwärtiges Dienstverhältnis besteht (> Abfluss von Ausgaben). Deshalb können vorab entstandene ebenso wie nachträgliche Aufwendungen WK sein. Hat der Stpfl im VZ des Abflusses seiner Aufwendungen keine oder nicht entsprechend hohe Einnahmen, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Finanzbehörden haben nach § 85 AO die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu diesem Zweck den Sachverhalt nach § 88 Abs. 1 S. 1 AO von Amts wegen zu ermitteln. Daraus ergibt sich als allgemeines Beweismaß, dass der Sachverhalt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festzustellen ist und kein vernünftiger Zweifel mehr bestehen darf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 229 Persön... / 2.6 Begleitperson (Abs. 2)

Rz. 12 Abs. 2 bestimmt, welche schwerbehinderten Menschen zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt sind. Dies sind schwerbehinderte Menschen, die bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind. Diese Definition ist durch Änderung des Satzes 1 im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und an...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 1 Allgemeines und Systematik

Rz. 1 Durch Art. 31 des Gesetzes zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKPG) v. 23.6.1993[1] wurde zum 1.1.1995 erneut ein Solidaritätszuschlag eingeführt, nachdem der vom 1.7.1991 bis 30.6.1992 befristete SolZ ausgelaufen war. Seiner Rechtsnatur nach ist der SolZ eine Ergänzungsabgabe zur ESt und KSt nach Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG. Er ist eine selbstständige ...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / a) Haftung gegenüber Dritten

aa) Vertretung Rz. 171 Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist ebenso wie die Ehe durch das gemeinsame Wirtschaften der Partner geprägt. Im Rahmen der Gemeinschaft kann jeder Partner grundsätzlich nur sich selbst verpflichten. Eine Mitverpflichtung des anderen Partners, wie sie innerhalb der Ehe über § 1357 BGB im Rahmen der so genannten Schlüsselgewalt für solche Rechtsgesc...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / c) Haftung Dritter

aa) Ansprüche bei Tötung des Partners Rz. 195 Die §§ 844 und 845 BGB räumen im Falle einer Schädigung durch eine unerlaubte Handlung unter engen Voraussetzungen auch nur mittelbar Geschädigten eigene Ersatzansprüche gegen den Schädiger ein. Rz. 196 Nach § 844 Abs. 1 BGB kann im Falle der Tötung einer Person der Ersatzpflichtige verpflichtet sein, die Kosten der Beerdigung demj...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung, Geldbußen und Sanktionen

A. Aufsichtsrechtliche Befugnisse und Maßnahmen Rz. 1 Eine der zentralen und auch außerhalb der juristischen Fachwelt für breite Diskussionen sorgende Neuerung, die mit der DSGVO einhergeht, kann zweifelsohne in der umfassenden Neuausrichtung des Haftungs- und Sanktionsregimes gesehen werden. Der Bußgeldrahmen des Art. 83 DSGVO geht weit über das hinaus, was bislang in Europa...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / 4. Haftung

Rz. 169 Das nichteheliche Zusammenleben ist wie die Ehe vielfach darauf ausgerichtet, nicht nur eine Haushalts-, sondern auch eine Wirtschaftsgemeinschaft zu begründen. Anders als unter Eheleuten gibt es für die dadurch auftretenden Probleme jedoch keine gesetzlichen Regelungen, so dass auf die allgemeinen Regeln des Schuldrechts zurückgegriffen werden muss. Rz. 170 Die unter...mehr

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§ 12 Österreich / X. Nähere Ausgestaltung zu Rechtsbehelfen, Haftung und Sanktionen, §§ 24 – 30 DSG 2018

1. Beschwerderecht, § 24 DSG 2018 Rz. 20 Art. 77 Abs. 1 DSGVO gibt jeder betroffenen Person das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten ge...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / I. Beschwerderecht

1. Inhalt Rz. 20 Art. 77 Abs. 1 DSGVO gibt jeder betroffenen Person das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung vers...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / C. Geldbußen

I. Grundlegendes zur Bemessung Rz. 28 Nach Art. 83 Abs. 1 DSGVO sollen für Verstöße gegen die Verordnung Geldbußen durch die Aufsichtsbehörden verhängt werden. Lediglich im Falle eines geringfügigeren Verstoßes oder, falls eine voraussichtlich zu verhängende Geldbuße eine unverhältnismäßige Belastung für eine natürliche Person bewirken würde, kann anstelle einer Geldbuße eine...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / I. Aufsichtsbehörden

1. Anforderungen an die Unabhängigkeit Rz. 4 Art. 51 DSGVO verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Etablierung einer oder – wie in Deutschland bereits der Fall – mehrerer unabhängiger Behörden, denen die Aufgabe der Überwachung der Einhaltung der Verordnung übertragen wird (sog. Aufsichtsbehörden). Dabei spielt vor allem der Aspekt der Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde im Konz...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / B. Rechtsstellung der betroffenen Person

I. Beschwerderecht 1. Inhalt Rz. 20 Art. 77 Abs. 1 DSGVO gibt jeder betroffenen Person das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / II. Recht auf Schadenersatz

1. Inhalt Rz. 24 Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter (Art. 82 Abs. 1 DSGVO). Haftungsgrund ist eine unzulässige oder unrichtige Verarbeitung personenbezogener Daten. Vom Schutzbereich der Norm umfasst ist de...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / b) Haftung der Partner untereinander

Rz. 182 Da die nichteheliche Lebensgemeinschaft durch die enge und persönliche Verbundenheit der Partner zueinander geprägt ist, ist allgemein anerkannt, dass die Partner einander nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften. Näher begründet wird dies mit der Annahme einer stillschweigenden Vereinbarung über eine Haftungsbegrenzung im Rahmen des § 277 BGB [163] oder mit de...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / A. Aufsichtsrechtliche Befugnisse und Maßnahmen

Rz. 1 Eine der zentralen und auch außerhalb der juristischen Fachwelt für breite Diskussionen sorgende Neuerung, die mit der DSGVO einhergeht, kann zweifelsohne in der umfassenden Neuausrichtung des Haftungs- und Sanktionsregimes gesehen werden. Der Bußgeldrahmen des Art. 83 DSGVO geht weit über das hinaus, was bislang in Europa in Sachen Datenschutz üblich war; Bußgeldandro...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / IV. Rechtsbehelfe des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters

Rz. 18 Für Streitigkeiten zwischen dem Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter und der Aufsichtsbehörde wegen der Durchsetzung ihrer Befugnisse ist – mit Ausnahme der Verhängung von Geldbußen – nach § 20 Abs. 1 BDSG-Neu der Verwaltungsrechtsweg gegeben. Rz. 19 Örtlich zuständig ist das Verwaltungsgericht, in dessen Bezirk die Aufsichtsbehörde, die von einer Befugnis Geb...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / II. Aufgaben der Aufsichtsbehörde

Rz. 9 Die Aufgaben der Aufsichtsbehörde sind mannigfaltig und im Wesentlichen in Art. 57 DSGVO niedergelegt. Rz. 10 Aus Sicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters sind vor allem die in Art. 57 Abs. 1 lit. a) DSGVO (Anwendungsüberwachung und Durchsetzung) und Art. 57 Abs. 1 lit. h) DSGVO (Durchführung von Untersuchungen über die Anwendung) von Bedeutung. Auch der...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / III. Rechtsbehelfe

Rz. 34 Für Verstöße nach Art. 83 Abs. 4 bis 6 DSGVO gelten gem. § 41 BDSG-Neu die Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sinngemäß. Die §§ 17, 35 und 36 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten finden keine Anwendung. Rz. 35 Die Vorschriften der allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren, namentlich der Strafprozessordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes, gelt...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / 2. Rechtsbehelfe

Rz. 22 Art. 78 Abs. 1 DSGVO gibt dem Betroffenen das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen einen ihn betreffenden rechtsverbindlichen Beschluss einer Aufsichtsbehörde. Für den Fall, dass die Aufsichtsbehörde sich entschließt, auf eine Beschwerde der betroffenen Person hin nicht, nicht hinreichend oder nicht rechtzeitig gegen den Verantwortlichen oder den...mehr

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zfs 1/2018 / Keine verschuldensunabhängige Haftung des Waschanlagenbetreibers (OLG Frankfurt a.M. v. 14.12.2017 – 11 U 43/17)

Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 14.12.2017 entschieden, dass der Betreiber einer Waschanlage nicht für Beschädigungen haftet, die durch den Gebläsebalken einer Waschstraße verursacht werden, dessen Sensor defekt ist. Der Betreiber einer Waschstraße hafte grundsätzlich nur für schuldhafte Pflichtverletzungen. Zwar sei zu vermuten, dass die Schadensursache im Organis...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / 2. Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit

Rz. 7 Die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden bestimmt sich gemäß Art. 55 Abs. 1 DSGVO grundsätzlich nach dem Territorialprinzip, so dass jede Aufsichtsbehörde nur im Hoheitsgebiet ihres eigenen Mitgliedstaats für die dort vollzogenen Verarbeitungen zuständig ist. Soweit es sich bei der Verarbeitung um eine "grenzüberschreitende" Verarbeitung (Art. 4 Nr. 23 DSGVO) handelt, i...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / 1. Inhalt

Rz. 24 Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter (Art. 82 Abs. 1 DSGVO). Haftungsgrund ist eine unzulässige oder unrichtige Verarbeitung personenbezogener Daten. Vom Schutzbereich der Norm umfasst ist der gesamte...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / II. Bußgeldrahmen

Rz. 31 Der Bußgeldrahmen bewegt sich bei Verstößen gegen die Bestimmungen in in einem Rahmen von bis zu 10.000.000 EUR. Im Fall eines Unternehmens kann eine Geldbuße von bis zu 2 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verhängt werden, je nachdem, welcher der Beträge höher ist (Art. ...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / 1. Inhalt

Rz. 20 Art. 77 Abs. 1 DSGVO gibt jeder betroffenen Person das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt. Nac...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / I. Grundlegendes zur Bemessung

Rz. 28 Nach Art. 83 Abs. 1 DSGVO sollen für Verstöße gegen die Verordnung Geldbußen durch die Aufsichtsbehörden verhängt werden. Lediglich im Falle eines geringfügigeren Verstoßes oder, falls eine voraussichtlich zu verhängende Geldbuße eine unverhältnismäßige Belastung für eine natürliche Person bewirken würde, kann anstelle einer Geldbuße eine Verwarnung erteilt werden.[13...mehr