Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / Literaturtipps

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Rechtsnatur der OHG

Rz. 483 Über § 105 Abs. 3 HGB finden die Vorschriften über die BGB-Gesellschaft, soweit in den §§ 105 ff. HGB nichts anderes bestimmt ist, entsprechend Anwendung, sodass die OHG zutreffend als eine besondere gesetzlich geregelte Form der GbR angesehen wird.[769] Im Unterschied zur GbR muss der Gesellschaftszweck bei der OHG aber auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichte...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / cc) Verschulden

Rz. 296 Das Verschulden des Anspruchsgegners wird vermutet. Eine Haftung entfällt nach § 12 Abs. 2 WpÜG nur dann, wenn dem in Anspruch Genommenen der Nachweis gelingt, dass er die Unvollständigkeit der Angebotsunterlage nicht kannte und die Unkenntnis nicht auf grober Fahrlässigkeit beruhte.mehr

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§ 16 Internationales und eu... / V. Insolvenzantragspflicht und Insolvenzverschleppungshaftung

Rz. 55 Ausgangspunkt ist, dass für das Insolvenzverfahren und seine Wirkungen gem. Art. 7 EuInsVO [94] grds. das Insolvenzrecht des Staats gilt, in dem das Verfahren eröffnet wird (lex fori concursus). Bei Eröffnung des Verfahrens durch ein deutsches Gericht muss dieses also auch dann, wenn der Schuldner eine nach ausländischem Recht errichtete Gesellschaft ist, die Vorschrif...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Qualifikation

Rz. 31 Die Anerkennung der im Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft als juristische Person – einschließlich ihrer Rechtsfähigkeit – ist die bedeutendste Rechtsfolge, die sich aus dem Gesellschaftsstatut ergibt. Darüber hinaus regelt das Gesellschaftsstatut aber auch sämtliche Voraussetzungen für die Gründung der Gesellschaft, ihre Kapitalisierung, die interne Organisation ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Satzung und Gründungsurkunde

Rz. 8 Die Gründung einer GmbH erfolgt durch Errichtung einer sog. Gründungsurkunde (Mantelurkunde), an die als Anlage die Satzung (dazu ausführlich u. Rdn 179 ff.) genommen wird. Es empfiehlt sich, in der Gründungsurkunde (statt durch die Satzung) die erste Geschäftsführung zu bestellen, um nicht für jede Änderung der Geschäftsführung eine Satzungsänderung erforderlich zu mac...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / j) Doppelstöckige Kommanditgesellschaften, Dachfonds

Rz. 312 Die vorstehenden Grundsätze für die Haftung des Kommanditisten gegenüber den Gesellschaftsgläubigern hat der BGH auch auf doppelstöckige Kommanditgesellschaften angewendet. Der Kommanditist einer KG, die als Obergesellschaft/Dachfonds wiederum als Kommanditist an der Untergesellschaft (der späteren Insolvenzschuldnerin) beteiligt ist, haftet auch gegenüber den Gläubi...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 1. Einzelunternehmen

Rz. 150 Testamentsvollstreckung[256] ist bei einem Einzelunternehmen zulässig. Unzweifelhaft ist dies allerdings nur für die zeitlich beschränkte Abwicklungstestamentsvollstreckung, [257] während dies für die Verwaltungstestamentsvollstreckung z.T. nach wie vor bestritten wird.[258] Nicht anerkannt ist die sog. echte Testamentsvollstreckerlösung.[259] Bei diesen Fragestellung...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Keine Haftungsverringerung aufgrund anderweitiger Anfechtungserfolge

Rz. 630 Zu beachten ist aber, dass eine erfolgreich durchgeführte Insolvenzanfechtung der von einem debitorischen Konto geleisteten Zahlung gegenüber dem Zahlungsempfänger bei der Haftung/Erstattungspflicht des Geschäftsführers wegen der Veranlassung von (vorherigen) Zahlungseingängen auf dem debitorischen Konto nicht anspruchsmindernd zu berücksichtigen ist.[1261] Das folgt...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (3) Verjährung

Rz. 109 Hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist stellt die Rspr. in Altfällen aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht auf den Zeitpunkt der Anmeldung gegenüber dem Registergericht bzw. Offenlegung der Unterbilanz ab. Nach Ansicht des BGH und einiger OLG beginnt die Verjährung in Altfällen vielmehr mit der Aufnahme der neuen Geschäftstätigkeit, also in dem Zeitpunkt, i...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Verantwortlicher Arbeitgeber/Geschäftsführer

Rz. 735 § 266a StGB ist ein Schutzgesetz i.S.d § 823 Abs. 2 BGB. Der Geschäftsleiter einer Gesellschaft ist als deren gesetzlicher Vertreter Normadressat nach § 14 StGB.[1472] Es genügt die rein formelle Stellung als Geschäftsführer, auch wenn ihm im Innenverhältnis keine (bedeutsamen) Kompetenzen übertragen sind ("Strohmann"-Geschäftsführer).[1473] Die Haftung trifft (neben...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Haftungsvoraussetzungen – Gesellschaftsschuld

Rz. 157 Voraussetzung der Haftung der Gesellschafter einer GbR ist zunächst, dass eine wirksame Verbindlichkeit der Gesellschaft selbst besteht. Spätestens seit der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Außen-GbR ist zwischen der Verbindlichkeit der Gesellschaft und deren Gesellschaftern zu unterscheiden. Der durch das MoPeG eingeführte § 713 BGB n.F. weist nunmehr die für die...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Die Rechtsfolge der Existenzvernichtungshaftung

Rz. 341 Die Existenzvernichtungshaftung ist als Innenhaftung konzipiert. Unmittelbar Geschädigte des existenzvernichtenden Eingriffs und Gläubiger des Ersatzanspruchs ist daher die GmbH.[1135] Der Schaden der Gesellschaft bemisst sich nach allgemeinen Grundsätzen. Neben der unmittelbar entzogenen Vermögensposition umfasst er auch insolvenzbedingte Zerschlagungsverluste, entga...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Fahrgemeinschaften, Wohngemeinschaften, Spielgemeinschaften

Rz. 75 BGB-Gesellschaften, mit denen der Kautelarjurist praktisch nicht, der forensisch tätige Rechtsanwalt dann zu tun bekommt, wenn das Verhältnis zwischen den Gesellschaftern zerrüttet ist, sind die Gesellschaften in Form von Fahrgemeinschaften, Wohngemeinschaften und Spielgemeinschaften sowie ähnlichen Gesellschaftsverhältnissen. Schon dann, wenn sich mehrere Personen zu...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Rechtsformzusatz

Rz. 186 Dass die GbR keinen Rechtsformzusatz führen darf, der auf eine andere Gesellschaftsform hinweist, versteht sich von selbst. So darf sie insb. nicht den Namen KG oder OHG im Namen führen, es sei denn, sie wäre eine solche. Problematischer als bei diesen Gesellschaften ist es praktisch allerdings, wenn die GbR den Zusatz "mbH" wählt. Dies wurde in der Vergangenheit des...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Nr. 1 des Musterprotokolls – Firma und Sitz

Rz. 543 Die Handelsregister beanstanden, wenn die Notare bei der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) unter Nr. 1 die gegründete Gesellschaft als "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" bezeichnen und nicht als Gesellschaft mit beschränkter Haftung wie es der Mustertext vorsieht. Der Gesetzgeber hat offensichtlich die Verwendung des Oberbegriffs "Gesellschaft mit be...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Differenzhaftung des Sacheinlegers

Rz. 751 Wenn im Fall der Sachgründung der Wert des Einlagegegenstandes hinter dem Nennwert bzw. bei Stückaktien hinter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals der dafür gewährten Aktien zurückbleibt, hat der Gründer die Differenz in bar nachzuzahlen. Diese in § 9 Abs. 1 GmbHG für die GmbH ausdrücklich geregelte Differenzhaftung kommt im AktG in den §§ 9 Abs. 1, 36a Abs. 2 Sa...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Ausschluss durch allgemeine Geschäftsbedingungen bzw. Namenszusätze

Rz. 174 So sicher die individualvertragliche Vereinbarung eines Haftungsausschlusses der Gesellschafter ist, so schwierig ist eine solche Individualvereinbarung in der Praxis zu erreichen. Dies liegt nicht nur daran, dass wenige Gesellschaftsgläubiger zu entsprechenden Vereinbarungen bereit sein werden. Die Ursache besteht vielmehr auch darin, dass jedenfalls bei unternehmer...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / Literaturtipps

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / II. Abgrenzung zwischen Eigenfinanzierung und Fremdfinanzierung

Rz. 5 Bei der Eigenfinanzierung wird dem Unternehmen zusätzliches Eigenkapital zur Verfügung gestellt. Dies kann im Wege der Außenfinanzierung durch neues Eigenkapital erfolgen, welches zum einen die Altgesellschafter des Unternehmens oder zum anderen neu eintretende dritte Gesellschafter zur Verfügung stellen. Die Außeneigenfinanzierung erfolgt zunächst bei der Gründung des...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Die Tatbestandsvoraussetzungen des existenzvernichtenden Eingriffs

Rz. 339 Der objektive Tatbestand der Existenzvernichtungshaftung setzt einen gezielten, kompensationslosen Eingriff in das Gesellschaftsvermögen voraus.[1126] Der Eingriff muß zur Insolvenz der Gesellschaft führen oder eine bestehende Insolvenz vertiefen; insoweit muss Kausalität bestehen. Irrelevant ist, ob sich die Vermögenslage der Gesellschaft durch den Abzug von Aktiva o...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Gestaltungsüberlegungen

Rz. 632 Gem. §§ 152, 158 ff., 124 ff. UmwG kann ein Einzelkaufmann, dessen Firma in das Handelsregister eingetragen ist, sein Unternehmen nach umwandlungsrechtlichen Vorschriften auf eine neu gegründete Kapitalgesellschaft ausgliedern. Das UmwG knüpft bei der Ausgliederung eines einzelkaufmännischen Unternehmens also an die Eintragung des Einzelkaufmanns in das Handelsregist...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / 3. Anmerkungen

Rz. 116 Mit den Produkthaftungsansprüchen wird Schadensersatz vom Verantwortlichen eingefordert. Bei Schadensersatzansprüchen ist grundsätzlich im Rahmen der Schadensberechnung zu prüfen, ob ein Abzug neu für alt in Betracht kommt. Der Geschädigte darf durch den Schadensausgleich keinen Vorteil erhalten. Abzüge neu für alt haben dann außer Betracht zu bleiben, wenn die zu er...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Außerinsolvenzliche Rechtsfolge der Rückzahlung des Kommanditkapitals (§ 172 Abs. 4 HGB)

Rz. 293 Rückzahlungen des Kommanditkapitals / der Hafteinlage an den Kommanditisten lassen seine persönliche Haftung für Verbindlichkeiten der KG gegenüber den Gesellschaftsgläubigern nach § 172 Abs. 4 HGB wiederaufleben.[512] Gläubiger der KG können den Kommanditisten dann nach §§ 171, 172 Abs. 4 HGB in Anspruch nehmen, auch wenn sie wissen, dass der Kommanditist nicht zur ...mehr

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§ 6 Franchiserecht / Literaturtipps

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / hh) Nr. 7 des Musterprotokolls – Hinweise des Notars

Rz. 549 Letztlich erlaubt das Musterprotokoll dem Notar, den Beteiligten Hinweise zu geben. Die Praxis zeigt, dass diese gerade bei der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) von besonderer Bedeutung sind.[1874] Den Gründern ist zu verdeutlichen, dass das gesamte System der Haftung bei der Vorgründungs-, Vor-GmbH, die Differenzhaftung nach Eintragung der GmbH für die UG (haf...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / Literaturtipps

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Bedeutung des Akzessorietätsprinzips

Rz. 160 Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft akzessorisch (§§ 721–721b BGB n.F.).[273] Die Haftung besteht damit nur in Abhängigkeit von der Verbindlichkeit der Gesellschaft. Ohne Gesellschaftsverbindlichkeit besteht auch keine Gesellschafterhaftung; fällt die Gesellschaftsschuld weg, erlischt auch die Gesellschafterhaftung. Die Haftungsverbin...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 6. Nachhaftung des ausgeschiedenen Mitgliedes

Rz. 1503 Jedes aus der Vereinigung ausscheidende Mitglied haftet grds. für die Verbindlichkeiten, die sich aus der Tätigkeit der Vereinigung vor seinem Ausscheiden ergeben (Art. 34 i.V.m. Art. 24 EWIV-VO). Die Verbindlichkeiten selbst richten sich nach dem auf sie nach allgemeinen kollisionsrechtlichen Grundsätzen anwendbaren nationalen Recht. Allerdings wird jede durch das ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Auflösung der Gesellschaft

Rz. 165 Die Auflösung der Gesellschaft hat keine Auswirkungen auf die bereits bestehende Haftung ggü. Gesellschaftsgläubigern. Nach Auflösung der Gesellschaft findet grds. die Liquidation statt (§§ 735 ff. BGB n.F.).[292] Reicht das Gesellschaftsvermögen zur Berichtigung der Verbindlichkeiten und zur Rückerstattung der Beiträge nicht aus, haben die Gesellschafter der Gesells...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Vor-GmbH

Rz. 32 Die Vor-GmbH oder Vorgesellschaft (auch GmbH in Gründung bzw. GmbH i.G.) entsteht mit Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrages.[94] Sie ist ein Personenverband eigener Art, der einem Sonderrecht unterstellt ist, das aus den im Gesetz und im Gesellschaftsvertrag enthaltenen Gründungsvorschriften und dem Recht der eingetragenen GmbH besteht, soweit dieses nicht ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Ausgliederung statt Asset-Deal?

Rz. 852 Weil einerseits die übertragende Sanierung des Unternehmens im Wege des Asset-Deal aus der Insolvenz nicht immer möglich ist (etwa weil zur Fortführung nicht übertragbare Gegenstände, z.B. Vertragsverhältnisse, erforderlich sind) und weil der Eingriff in die Rechte der Anteilsinhaber mit den beschriebenen gesellschaftsrechtlichen Unwägbarkeiten und damit einhergehend...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Außenhaftung gegenüber Gläubigern nach §§ 60, 61 InsO

Rz. 861 Nach Inkrafttreten des ESUG war zunächst ungeklärt, ob das Organ des eigenverwaltenden Schuldners die Außenhaftungen gegenüber den Gläubigern nach §§ 60, 61 InsO analog treffen können,[1729] etwa durch Masseverbrauch nach auf Antrag gem. § 270c Abs. 4 InsO zwingend zu erteilender Erlaubnis zur Begründung von Masseverbindlichkeiten, oder ob es bei der gesellschaftsrec...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Unterkapitalisierung

Rz. 314 Materielle Unterkapitalisierung[573] liegt vor, wenn das Eigenkapital der Gesellschaft für den Kapitalbedarf (nach Abzug der Kredite Dritter) nach der Art und des Umfanges des Geschäftsbetriebes nicht ausreicht. Es besteht jedoch kein generelles Unterkapitalisierungsverbot. Folglich gibt es keine allgemeine Durchgriffshaftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / I. Grundsätzliches zur Geschäftsleiterhaftung

Rz. 464 In der Krise des Unternehmens, insbesondere wenn das Unternehmen in einer haftungsbeschränkten Rechtsform geführt wird, trifft die Geschäftsleiter nicht nur die Verantwortlichkeit für das Interesse der von ihnen geführten Gesellschaft, sondern auch verstärkt eine Verantwortlichkeit für Gläubigerinteressen.[912] Inwieweit bereits mit drohender Zahlungsunfähigkeit eine...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Verschleppungshaftung für gezahltes Insolvenzgeld

Rz. 693 Der BGH hat entschieden, dass der Geschäftsführer wegen Insolvenzverschleppung[1367] ggü. der Bundesagentur für Arbeit für gezahltes Insolvenzgeld nicht nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 64 Abs. 1 GmbHG a.F. (heute § 15a Abs. 1 InsO) auf Schadensersatz haftet, weil es sich beim Insolvenzgeld nach §§ 165 ff. SGB III um ein gesetzliches Schuldverhältnis handelt, für das §...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Haftungsbeschränkung durch Individualvereinbarung

Rz. 173 Der BGH hat den Gesellschaftern allerdings die Möglichkeit eröffnet, durch Individualvereinbarung mit dem Gesellschaftsgläubiger eine Vereinbarung zu treffen, wonach ihre persönliche Haftung ausgeschlossen ist.[307] Auch die Regierungsbegründung zum MoPeG stellt ausdrücklich fest, dass § 721 Satz 2 BGB n.F. nicht ausschließt, von Seiten der Gesellschaft oder des einz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Unzulässigkeit von Inhaberklauseln und Beschränkung der Haftungsmasse

Rn. 93 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Steuerschädlich ist gemäß R 6a Abs 6 S 1 EStR 2012 der Vorbehalt Zitat "dass der Pensionsanspruch erlischt, wenn das Unternehmen veräußert wird oder aus anderen Gründen ein Wechsel des Unternehmers eintritt (sog Inhaberklausel)". Zu einem "Wechsel des Unternehmers" gehören zB Fälle der Gesamtrechtsnachfolge oder des Betriebs- oder Teilbetriebsü...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (2) Übernahme einer fremden Verbindlichkeit (§ 1854 Nr. 4 BGB)

Rz. 18 Gem. § 1854 Nr. 4 BGB bedarf der Betreuer einer Genehmigung des Betreuungsgerichts zu einem Rechtsgeschäft, das auf die Übernahme einer fremden Verbindlichkeit gerichtet ist. Anders als unter der Vorgängernorm des § 1822 Nr. 10 BGB a.F. wird der Genehmigungstatbestand nicht ausgelöst, wenn die Übernahme der Verbindlichkeit die bloße gesetzliche Nebenfolge des Rechtsge...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / Literaturtipps

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Begriff der öffentlichen Last

Rz. 4 Der Begriff der öffentlichen Last ist gesetzlich nicht definiert, jedoch ist allgemein anerkannt, dass die durch § 436 BGB aufgestellte und zu § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG entwickelte[6] Definition der öffentlichen Last als eine auf öffentlichem Recht beruhende, auf einmalige oder wiederkehrende Geldleistungen gerichtete Abgabeverpflichtung, für die das Grundstück dinglich ha...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / 3. Positive Publizität gem. § 15 Abs. 3 HGB

Rz. 68 Zwar bestehen zur Anwendung der positiven Publizität des § 15 Abs. 3 HGB in vielen Detailfragen Streitigkeiten. Maßgeblich soll allerdings nach herrschender Meinung sein, ob die Bekanntmachung in der Sache unrichtig ist, also letztlich nicht mit der realen Rechtslage übereinstimmt.[92] Dies kann bei deklaratorischen Eintragungen im Register auch daran liegen, dass die...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Haftungsfreistellung

Rz. 414 Die Gesellschaft hat den Ausgeschiedenen nach § 728 Abs. 1 Satz 1 BGB n.F. (vormals: § 738 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F.) von der Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten und im Zweifel auch für solche, für die er Sicherheit geleistet hat,[662] zu befreien. Da dies grds. nur durch die Erreichung einer Schuldhaftentlassung durch die Gläubiger bzw. Tilgung der Verbindlichke...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (zwei unabhängige GmbH zur Aufnahme)

Rz. 91 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.1: Verschmelzungsvertrag (Grundfall) UVZ-Nr. _________________________/200_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor dem unterzeichnenden _________________________ Notar mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Stiftung

Rz. 1043 Bei der Stiftung & Co. KG handelt es sich um eine KG, bei der eine Stiftung die Rolle des persönlich haftenden Gesellschafters übernimmt.[1421] Schätzungen zufolge bestehen heute in Deutschland ca. 100 Unternehmen, die in der Rechtsform der Stiftung & Co. KG geführt werden.[1422] Beispielemehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Durchsetzung der Gesellschafterhaftung nach § 93 InsO

Rz. 474 § 93 InsO bestimmt, dass die akzessorische Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft im Gesellschaftsinsolvenzverfahren nicht durch den jeweiligen Gläubiger einzeln, sondern nur koordiniert durch den Insolvenzverwalter des Gesellschaftsverfahrens geltend gemacht werden kann. Während des laufenden Insolvenzverfahrens sind Maßnahmen der Gläubige...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / (1) Selbstständige Garantien

Rz. 122 In Unternehmenskaufverträgen werden regelmäßig selbstständige Garantien vereinbart. Diese treten, je nach vertraglicher Vereinbarung, neben die gesetzlich geregelten Beschaffenheitsgarantien nach §§ 443, 444 BGB bzw. Beschaffenheitsvereinbarungen nach § 434 Abs. 2 Nr. 1 BGB oder an deren Stelle.[119] Der Verkäufer haftet dann unbedingt und ohne Rücksicht auf ein Vers...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / cc) GmbH und UG

Rz. 44 Die GmbH als Kapitalgesellschaft haftet gem. § 13 Abs. 2 GmbHG nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen (allgemein zur GmbH § 10 A.). Daher ist ihre Eigenkapitalausstattung für die Gläubiger von besonderer Bedeutung. Anders als bei der OHG oder hinsichtlich der Komplementäre der KG haftet das Privatvermögen der Gesellschafter bei der GmbH grds. nicht, sondern allein das Ge...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) USt-Pflicht von Leistungen für Geschäftsführung und Vertretung

Rz. 1128 Die Komplementär-GmbH erhält für die Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung von der GmbH & Co. KG eine Vergütung sowie den Ersatz ihrer Auslagen.[1503] Eine entsprechende Vereinbarung ist vor allem aus steuerrechtlichen Gründen notwendig, um die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung zu vermeiden.[1504] Rz. 1129 Früher ging man davon aus, da...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Missbrauch der Rechtsform

Rz. 317 Das Rechtsinstitut der Durchgriffshaftung des Gesellschafters für Verbindlichkeiten der GmbH, etwa eine Kaufpreisschuld nach § 433 Abs. 2 BGB, greift ein, wenn sich das Berufen auf das Trennungsprinzip des § 13 Abs. 2 GmbHG als unzulässige Rechtsausübung darstellt, die juristische Person offenkundig nur dazu benutzt wurde, ein von der Rechtsordnung nicht mehr gebilli...mehr