Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Verwandte des Berechtigten

Rz. 1984 Zur Leistungspflicht von Verwandten des Berechtigten neben Ehegatten oder nicht ehelichen Elternteilen gilt: Grundsätzlich haftet der verpflichtete Ehegatte vor Verwandten des berechtigten Ehegatten für Unterhaltsansprüche. Dies gilt nach § 1584 Satz 1 BGB für den nachehelichen Unterhalt sowie nach § 1608 Satz 1 BGB für den Familien- und Trennungsunterhalt. Rz. 1985...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 6. Sonderbedarf mit Kostenvorschuss

Rz. 154 Der Begriff des Sonderbedarfs ist legaldefiniert in § 1613 Abs. 2 Nr. 1. Danach handelt es sich bei Sonderbedarf um nicht regelmäßig anfallenden, sog. außerordentlichen Bedarf. Rz. 155 Sowohl Sonder- als auch Mehrbedarf stellen eine Art des Zusatzbedarfs neben dem allgemeinen Lebensbedarf (Elementarbedarf) des Unterhaltsberechtigten dar. Daher ist es erforderlich die ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Unterhaltsrecht

Rz. 891 Ist die Erbenstellung geklärt, müssen die familienrechtlichen Folgen des Todes, namentlich die Frage der Haftung des Erben für die weitere unterhaltsrechtliche Absicherung des Unterhaltsgläubigers geklärt werden. a) Eheliche Lebensverhältnisse Rz. 892 Wird eine Ehe durch Tod aufgelöst, also gerade nicht geschieden, so erlischt damit die gegenseitige Unterhaltspflicht d...mehr

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zfs 10/2023, Der Fußgängeru... / 1. Haftungsgrundsätze – Betriebsgefahr

Kommt es zur Kollision zwischen einem der Vorschrift des § 7 StVG unterfallenden Verkehrsteilnehmer und einem Fußgänger, so ist Ausgangspunkt der Haftungsbewertung unter den Beteiligten die dem Fahrzeug innewohnende Betriebsgefahr als Folge der Gefährdungshaftung. Kann keiner der Beteiligten dem anderen einen eigenen Verkehrsverstoß nachweisen, so stellt die Betriebsgefahr d...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Verbindlichkeiten

Rz. 512 Grundsätzlich soll die Unterhaltsverpflichtung der Großeltern gegenüber den Enkelkindern deren Lebensstandard nicht signifikant absenken, soweit sie bei der Gestaltung ihres Lebens keinen unangemessenen Aufwand betreiben.[685] Daher sind Verbindlichkeiten der Großeltern, die sie bereits vor Kenntnis der Unterhaltspflicht eingegangen sind, als Abzugsposition ansetzen,...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Der Umfang der gesteigerten Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners in den Fällen des § 1603 Abs. 1 und 2

Rz. 364 Die Unterhaltsschuldner müssen grundsätzlich alle verfügbaren Mittel für den eigenen und den Unterhalt der minderjährigen unverheirateten Kinder sowie privilegiert Volljährigen gleichmäßig verwenden. Aus der verschärften Haftung ergeben sich für die Unterhaltsschuldner über § 1603 Abs. 1 hinausgehende Verpflichtungen. Unter Umständen wird die Leistungsfähigkeit eines ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) § 1607 Abs. 1: Die Ausfallhaftung

Rz. 475 Bei nur teilweise gegebener oder gänzlich fehlender Leistungsfähigkeit des erstrangig haftenden Verwandten (Primärschuldner) bestimmt § 1607 Abs. 1 im Wege der Ausfallhaftung die Unterhaltspflicht des nach dem primär Haftenden Verwandten. Der nachrangig haftende Verwandte (Sekundärschuldner) hat dann den geschuldeten Unterhalt zu gewähren. Aufgrund der Ausfallhaftung...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Der unbefristete Festbetrag

Rz. 2060 Eine andere Möglichkeit der Unterhaltsverstärkung unabhängig von Betreuung ist z.B. die Vereinbarung einesunbefristeten Festbetrages (ggf. mit Wertsicherungsklausel) unabhängig davon, ob der/dem Unterhaltsberechtigten nach gegebener Rechtsprechung ein solcher Anspruch – unbefristet – zustünde: Rz. 2061 Beispiel[2192] Der Ehemann verpflichtet sich, an die Ehefrau eine...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Die Herabsetzung/zeitliche Begrenzung von Unterhaltsansprüchen

Rz. 30 Mit der Neufassung des § 1578b BGB wurde eine grundsätzlich für alle Unterhaltstatbestände geltende Billigkeitsregelung geschaffen, die nach Maßgabe der in der Regelung aufgeführten Billigkeitskriterien eine Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung von Unterhaltsansprüchen ermöglicht.[30] Rz. 31 Danach ist Anknüpfungspunkt für die Gewährung von Unterhalt insbesondere ein...mehr

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zfs 10/2023, Der Fußgängeru... / 2. Entlanglaufen an der Fahrbahn

Überschaubarer sind die Fälle, in denen die Fahr-/Laufwege der Beteiligten parallel verlaufen: Läuft der Fußgänger entlang der Fahrbahn, kommt es in der Regel zu einer weit überwiegenden, teils vollständigen Haftung des Fahrzeughalters. Fehlt ein Gehweg ist das Gehen am Fahrbahnrand innerorts weder rechts noch links, außerorts nur links, zu beanstanden. Nur dann, wenn der Fu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Lohnsteuer

Rz. 24 [Autor/Stand] Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer gem. §§ 38–42g EStG i.V.m. der LStDV durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (sog. Lohnsteuer). Maßgeblich ist das Vorliegen eines Dienstverhältnisses i.S.v. § 1 LStDV, aus dem Arbeitslohn bezogen wird. Die Lohnsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufli...mehr

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ZErb 10/2023, Zur erbschaft... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist, soweit sie überhaupt den Darlegungsanforderungen des § 116 Abs. 3 S. 3 FGO genügt, zumindest unbegründet. Die geltend gemachten Zulassungsgründe liegen nicht vor. 1. Der behauptete Zulassungsgrund grundsätzlicher Bedeutung liegt nicht vor. a) Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, wenn die für die Beurteilung des Str...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Umfang der Leistungspflicht nach § 1603 Abs. 1

Rz. 883 Den gegenüber dem volljährigen Kind zum Unterhalt verpflichteten Elternteil trifft – anders als gegenüber dem minderjährigen und/oder privilegiert volljährigen Kind – keine gesteigerte Unterhaltspflicht im Sinne einer verschärften Haftung. Rz. 884 Nach § 1603 Abs. 1 ist unterhaltspflichtig nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande is...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 9. Anschlussunterhalt zum Betreuungsunterhalt

Rz. 1159 Ist der Unterhaltsberechtigte durch Kindesbetreuung vollständig an einer Erwerbstätigkeit gehindert, besteht der Unterhaltsanspruch vollständig aus § 1570 BGB. Dies betrifft auch den Teil seines Bedarfs, der auf dem den angemessenen Lebensbedarf übersteigenden Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen gem. § 1578 Abs. 1 S. 1 BGB beruht. Daneben ist der Anspruch ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Beiträge der Ehegatten zum Familienunterhalt

Rz. 73 Es unterliegt der freien Entscheidung der Eheleute, wie sie die Arbeit in der Familie aufteilen, wer und in welchem Umfang durch Erwerbstätigkeit zum Familieneinkommen beiträgt, ob also z.B. einer allein die Hausarbeit übernimmt und auch vorzugsweise die Betreuung etwaiger Kinder.[82] Jeder Ehegatte leistet seinen Beitrag zum Familienunterhalt entsprechend der von ihm ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Das volljährige Kind im Haushalt der Eltern

Rz. 899 Lebt das volljährige Kind bei seinen nicht getrennten Eltern in deren Haushalt stellt sich das Problem der anteiligen Haftung der Eltern nicht. Das volljährige Kind erhält Naturalunterhalt als Teil des Familienunterhalts. Die Eltern haben – zumindest konkludent – eine diesbezügliche Bestimmung nach § 1612 Abs. 2 Satz 1 vorgenommen. Rz. 900 Praxistipp Die Eltern schuld...mehr

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zfs 10/2023, Berücksichtigu... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Höhe der Versicherungsleistung aus einer vom Kl. bei der Bekl. gehaltenen Kfz-Versicherung. Der Kl. ist Halter des mit einer Selbstbeteiligung von 1.000 EUR bei der Bekl. vollkaskoversicherten Fahrzeugs, das bei einem Verkehrsunfall am 14.9.2019 beschädigt wurde. Dem Versicherungsvertrag liegen AKB zugrunde, die unter anderem bestimmen: “… A.2.7....mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / e) Der negative Feststellungsantrag, § 256 ZPO

Rz. 421 Lange Zeit wurde die Meinung[621] vertreten, der negative Feststellungsantrag sei unzulässig. Der Unterhaltsschuldner könne ein Hauptsacheverfahren nach § 52 Abs. 2 FamFG erzwingen;[622] damit werde auf einfachere Art und Weise dasselbe erreicht wie mit einem Feststellungsbeschluss, dass kein Unterhalt geschuldet werde. Nach nunmehr wohl h.M. ist ein negativer Festste...mehr

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AGS 10/2023, Tagung der Geb... / 2. Geschäftsgebühren in Massenverfahren

Die Gebührenreferenten beschäftigten sich mit den etwaigen Auswirkungen des BGH-Urt. v. 10.5.2022[7] auf die Erstellung von Gebührengutachten nach § 14 Abs. 3 RVG. In einem Massenverfahren hatte der BGH auch zu entscheiden, ob eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV von mehr als 1,3 gefordert werden kann. Insofern hält der BGH es im konkreten Fall für gerechtfertigt, dass die e...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / gg) Bearbeitungshinweis

Rz. 521 Bearbeitungshinweise für den anwaltlichen Vertreter für die Bearbeitung eines Mandats im Rahmen der Haftung der Großeltern nach § 1607:[693]mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) § 1607 Abs. 2: Die Ersatzhaftung

Rz. 480 Wenn die Rechtsverfolgung gegen den vorrangig auf Unterhalt haftenden Verwandten (Primärschuldner) im Inland ausgeschlossen oder erheblich erschwert ist, haftet nach § 1607 Abs. 2 für den – noch – offenen Unterhaltsbedarf der nachrangige Verwandte (Sekundärschuldner). Im Falle der Ersatzhaftung liegen die Anspruchsvoraussetzungen des Verwandtenunterhalts im Unterhalt...mehr

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zfs 10/2023, Der Fußgängeru... / b) Des Fußgängers

Die (Mit-)Haftung des Fußgängers kann sich vor allem aus § 25 StVO ergeben. Danach ist im Längsverkehr ein vorhandener Fußweg durch den Fußgänger grundsätzlich auch zu benutzen.[12] Es darf nur auf der Straße gegangen werden, wenn weder Gehweg noch Seitenstreifen vorhanden ist, wegen mitgeführter Gegenstände der Fußweg mangels dessen ausreichender Restbreite nicht genutzt we...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 1. Die Ausfall- und Ersatzhaftung

Rz. 471 Das Gesetz regelt für den Verwandtenunterhalt in den §§ 1606 und 1607 die Reihenfolge, in der mehrere Personen nebeneinander oder nacheinander zur Unterhaltszahlung verpflichtet sind. Nach § 1606 Abs. 2 haften unter den Verwandten der aufsteigenden Linie zunächst die Näheren vor den Entfernteren, also haften die Eltern vor den Großeltern für den Unterhalt der Kinder....mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Ausfallhaftung

Rz. 495 Die teilweise oder gänzliche Leistungsunfähigkeit des vorrangig pflichtigen Unterhaltsschuldners (Primärschuldner) lässt die Unterhaltspflicht des nachrangigen Unterhaltsschuldners (Sekundärschuldner) originär einstehen, wenn und soweit der Primärschuldner nach Ausschöpfung aller unterhaltsrechtlichen Obliegenheiten ausfällt.[665] Rz. 496 Praxistipp Sofern sich die Le...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Vereinbarungen zur Kapitalabfindung

Rz. 940 Auch wenn solche Voraussetzungen zur Zahlung eines Kapitalbetrages nur im Ausnahmefall gegeben sein werden, können die Beteiligten eine Kapitalabfindung anstelle der Zahlung von Unterhalt einvernehmlich vereinbaren. Nicht nur im Rahmen von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen werden häufig derartige Vereinbarungen getroffen, die einen Unterhaltsverzicht unter...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / cc) Bedarf

Rz. 504 Auch im Unterhaltsschuldverhältnis zu den Großeltern bestimmt sich der Bedarf des (Enkel-)Kindes nach der von seinen Eltern abgeleiteten Lebensstellung. Die Lebensstellung der Großeltern bleibt sowohl im Rahmen des Unterhaltsanspruchs als auch im Rahmen der Ansprüche aus § 1607 unberücksichtigt.[675] Rz. 505 Praxistipp Wenn die Primärschuldner nicht oder nur eingeschr...mehr

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zfs 10/2023, Der Fußgängeru... / I. Einleitung

Jedes Jahr kommt es trotz immerhin deutlich rückläufiger Fallzahlen zu einer nicht unerheblichen Anzahl von Unfällen zwischen motorisierten Verkehrsteilnehmern, vorwiegend Pkw, und Fußgängern. Das Statistische Bundesamt weist für das Kalenderjahr 2022 insgesamt 26.489 im öffentlichen Straßenverkehr verletzte Fußgänger[2] aus, von denen 368 tödlich verletzt wurden.[3] Während...mehr

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zfs 10/2023, Der Fußgängeru... / V. Zusammenfassung

Der Fußgängerunfall bietet zunächst die Tücke der den Fahrzeughalter treffenden Betriebsgefahr. Er hat ein Mitverschulden des Fußgängers zu beweisen, wobei Anker hierfür in aller Regel § 25 Abs. 3 StVO ist.[42] Es kann gelten: Je weniger Zeit der Fahrzeugführer hat, auf den Fußgänger zu reagieren, desto höher fällt die Haftung des Fußgängers aus, sofern die Verkehrsfläche, a...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Unterhaltspflicht als Nachlassverbindlichkeit

Rz. 957 Die nacheheliche Unterhaltspflicht ist gem. § 1586b Abs. 1 Satz 1 BGB auf den Erben des Verpflichteten übergegangen. Dabei haftet der Erbe gem. § 1586b Abs. 1 Satz 3 BGB jedoch nicht über den Betrag hinaus, der dem Pflichtteil entspricht, welcher dem Berechtigten zustände, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre. Der Grund für die unterschiedliche Behandlung von Tre...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / ff) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 518 Auch wenn die Unterhaltsgläubiger minderjährig und oder privilegiert volljährig sind und damit grundsätzlich von der gesteigerten Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners auszugehen ist, trifft diese die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Leistungsunfähigkeit des/der vorrangig Verpflichteten.[691] Der Anspruchsteller muss außer zu den Einkommensverhältni...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Mehrere unterhaltspflichtige Ehegatten

Rz. 1980 Bei mehreren unterhaltspflichtigen Ehegatten gilt: Bei Wiederheirat des Berechtigten erlischt zwar der Anspruch auf Zahlung von Ehegattenunterhalt nach § 1586 Abs. 1 BGB. Der Anspruch lebt aber wieder auf, wenn die folgende Ehe geschieden wird und der Ehegatte ein Kind aus der früheren Ehe betreut, § 1586a Abs. 1 BGB. Rz. 1981 Dadurch kann es zu zwei Unterhaltspflich...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / E. Minderjährige Kinder

Rz. 15 Gemäß § 1601 sind Verwandte in gerader Linie verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Die weit überwiegende Zahl an Sachverhalten betrifft in diesem Zusammenhang die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern, insbesondere gegenüber ihren minderjährigen Kindern. Rz. 16 Die nachfolgende Darstellung des Unterhaltsanspruchs des minderjährigen Kindes gegen s...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / I. Was ist Unterhaltseinkommen?

Rz. 1 Der BGH[1] weist auf die Ungleichheit von unterhalts- und steuerrechtlichem Einkommen hin. Er macht damit deutlich, dass das steuerrechtliche Einkommen die Basis für die Ermittlung bildet und im Anschluss unterhaltsrelevante Korrekturen vorzunehmen sind.[2] Das Ergebnis dieser Korrekturen stellt das Unterhaltseinkommen dar. Hierbei ist zwischen Unterhaltseinkünften und Un...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Pflichtteilsverzicht und § 1586b BGB

Rz. 959 Welche Auswirkungen ein Erb- und/oder Pflichtteilsverzichtsvertrag gem. § 2346 BGB auf die Rechte aus § 1586b BGB hat, ist außerordentlich umstritten. Weite Teile der Literatur gehen davon aus, dass ein Erbverzichtsvertrag ebenso wie ein Pflichtteilsverzichtsvertrag die Haftung des Erben des unterhaltspflichtigen Ehegatten entfallen lasse. Etwas anderes soll danach nu...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Verzicht auf Trennungsunterhalt

Rz. 811 Ein unzulässiger Verzicht bzw. Teilverzicht ist allerdings zu vermeiden. § 1614 BGB ist beim Trennungsunterhalt über §§ 1361 Abs. 4 S. 4, Abs. 3, 1360a Abs. 3 BGB anwendbar, so dass auf Trennungsunterhalt für die Zukunft nicht verzichtet werden kann. Es ist daher darauf zu achten, dass es im Rahmen von Unterhaltsvergleichen nicht zum unzulässigen Teilverzicht kommt.[8...mehr

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zfs 10/2023, Mitteilung des... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Der zulässige Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist unbegründet. Die formellen und materiellen Voraussetzungen des § 25a StVG sind erfüllt, da das verfahrensgegenständliche Elektrokleinstfahrzeug, dessen Halterin die vor der Entscheidung angehörte Betroffene ist, ein Kraftfahrzeug im Sinne der Vorschrift ist (1.), mit diesem ein objektiv begangener Halt- bzw. Park...mehr

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zfs 10/2023, Zur Erstattung... / 1 Aus den Gründen:

II. Die Beklagte hat im Umfang einer Haftungsquote von 50 % die der Klägerin entstandenen unfallbedingten Fahrzeugreparaturkosten und die Mahnkosten zu tragen (§ 17 Abs. 1, Abs. 2 StVG, § 249 BGB). Dagegen sind die außergerichtlichen Anwaltskosten und die Sachverständigengebühren nicht ersatzfähig … 2. Von den geltend gemachten Rechtsverfolgungskosten kann die Klägerin ledigl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Bauabzugsteuer

Rz. 29.1 [Autor/Stand] Zur Sicherung der aus Bauleistungen resultierenden Steueransprüche wird seit 2001 die sog. Bauabzugsteuer gem. §§ 48–48d EStG [2] dadurch erhoben, dass der Leistungsempfänger (s. Rz. 29.3) von der von ihm entrichteten Gegenleistung (s. Rz. 29.4) einen Steuerabzug i.H.v. 15 % vorzunehmen hat (§ 48 Abs. 1 Satz 1 EStG). Bauleistungen in diesem Sinne sind a...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Verzicht und Abfindung

Rz. 2111 Häufig wird im Rahmen eines Scheidungsverfahrens oder einer außergerichtlichen Einigung über die Folgen einer Trennung und Scheidung von Eheleuten die Abgeltung des nachehelichen Unterhalts durch eine Abfindung vereinbart. Diese könne wie folgt formuliert werden:[2236] Rz. 2112 Muster 3.99: Abgeltung des nachehelichen Unterhalts durch Abfindung Muster 3.99: Abgeltung ...mehr

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ZErb 10/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Becker/Bolte/Lückemeier Höfeordnung mit Höfeverfahrensordnung 5. Auflage, 2023 Agricola-Verlag, ISBN 978-3-948248-07-9, 112 EUR In der 5. Auflage hat...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Unterhaltszahlungen

Rz. 778 Ehegattenunterhaltszahlungen sind begünstigte Aufwendungen und somit zum Sonderausgabenabzug zugelassen. Es spielt hierbei keine Rolle, ob die Unterhaltszahlungen freiwillig oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung erbracht werden. Es muss sich auch nicht um laufende oder einmalige Leistungen handeln. Auch die infolge des Nachteilsausgleichs zu erstattende Steuer und...mehr

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zfs 10/2023, Der Fußgängeru... / b) Kein Vertrauen auf verkehrsgerechtes Verhalten

Einen ähnlichen Fall mit Schwerpunkt in der Frage der Reichweite des Vertrauensgrundsatzes hatte jüngst der BGH zu entscheiden[36] : Abends gegen 23 Uhr läuft der Kläger entlang einer Fahrbahn, deren zwei Fahrspuren durch eine Mittellinie getrennt sind. Der Beklagte nähert sich mit seinem Pkw, als der Kläger mit dem Überqueren der Fahrstreifen beginnt. Dabei "rennt" der Kläge...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Eigenkapital

Rz. 404 Trotz der Vorschriften der §§ 272, 266 Abs. 3 HGB wird das Eigenkapital im Gesetz nicht definiert und gehört zu den unbestimmten Rechtsbegriffen. Eigenkapital kann weder als Vermögensgegenstand noch als Schuld gemäß § 246 Abs. 1 HGB aufgefasst werden und ist primär eine Wertgröße. Das Eigenkapital stellt den Saldo aus den angesetzten und bewerteten aktiven Vermögensg...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Betreuung eines eigenen Kindes durch die minderjährige Tochter

Rz. 203 Hier gelten die gleichen Grundsätze wie bei Schwangerschaft der minderjährigen Tochter. Ihr Unterhaltsanspruch gegen die Eltern ist nachrangig zu ihrem Unterhaltsanspruch gegen den Ehemann bzw. nicht mit ihr verheirateten Kindsvater. Rz. 204 Sofern jedoch ausnahmsweise ein Unterhaltsanspruch der minderjährigen, ihr Kind betreuenden, Tochter gegen die Eltern besteht, i...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / B. Einkommensermittlung

Rz. 105 Wie wird das Unterhaltseinkommen aus Steuerunterlagen, Bilanz, G & V und EÜR ermittelt? Wenn das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen mit dem steuerrechtlich relevanten Einkommen nicht identisch ist, aber korreliert, so wird das Unterhaltseinkommen aus dem steuerrechtlichen Einkommen abgeleitet. Nach Feststellung des steuerrechtlich relevanten Einkommens erfolgen u...mehr

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ZErb 10/2023, Was gibt es N... / c. Schenkungsbefugnis

Bisherige Vorsorgevollmachten, die sich auf das Betreuungsrecht beziehen, sollten mit Blick auf Änderungen durch die Reform überprüft werden. Dies gilt z.B. für die Vorsorgevollmachten nach dem Muster des BMJ. Dort war es unter Vermögenssorge möglich, mit "Ja" oder "Nein" zu wählen, um dem Bevollmächtigten die Befugnis zu geben oder zu verweigern, "Schenkungen in dem Rahmen ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / c) Der Mehrbedarf

Rz. 98 Der Mehrbedarf ist Bestandteil des Lebensbedarfs nach § 1610 Abs. 2 eines minderjährigen Kindes, der während eines längeren Zeitraums regelmäßig anfällt, die üblichen Kosten übersteigt und deshalb mit den Regelsätzen der Düsseldorfer Tabelle nicht erfasst ist.[122] Der Mehrbedarf muss kalkulierbar und aus diesem Grunde im Rahmen der Bemessung des laufenden Unterhalts ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Unterhaltsverstärkung mit Unterhaltsverzicht

Rz. 2146 An erster Stelle im "Unterhaltsranking" steht der Betreuungsunterhalt. Im Grundsatz können die Abstufungen, die der BGH betr. Unterhalt zur "Kernbereichslehre" vorgenommen hat,[2259] zur Grundlage herangezogen werden.[2260]mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Verfahrenskostenvorschuss

Rz. 1001 Verfahrenskostenvorschuss stellt eine besondere Form des Sonderbedarfs dar.[1024] Hinsichtlich des Familienunterhalts ist der Prozess- bzw. Verfahrenskostenvorschuss Teil des Unterhaltsanspruchs nach § 1360a Abs. 4 BGB. Bei getrenntlebenden Ehegatten besteht der Anspruch auf Kostenvorschuss, weil die Vorschrift des § 1361 Abs. 4 S. 4 BGB auf die Vorschrift des § 136...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Einsatz des Vermögensstamms durch den Unterhaltsschuldner

Rz. 403 Im Rahmen der verschärften Haftung des § 1603 Abs. 2 Satz 1 und 2 besteht für den Unterhaltsschuldner nicht nur die gesteigerte Erwerbsobliegenheit hinsichtlich des Einsatzes seiner Arbeitskraft. Vielmehr muss er unter diesen Umständen auch den Stamm seines Vermögens zur Unterhaltsleistung einsetzen. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Einkünfte des Unterhaltsschuldne...mehr