Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Rechtswidrigkeit

Rz. 49 [Autor/Stand] Zur Rechtswidrigkeit im Allgemeinen s. § 370 Rz. 630 ff. und § 377 Rz. 78 f. Rechtfertigungsgründe werden im Rahmen des § 380 AO in aller Regel nicht eingreifen. Eine rechtfertigende Einwilligung des Steuerschuldners (z.B. des Arbeitnehmers, der mit dem Arbeitgeber die Auszahlung des vollen Bruttolohns vereinbart hat) kommt im Hinblick darauf, dass § 380 ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. Beherrschung festgelegter Vermögenswerte (Silos)

Tz. 171 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Ein Investor muss bei der Beurteilung, ob er ein Beteiligungsunternehmen beherrscht, auch in Betracht ziehen, dass er womöglich nur einen Teil des Beteiligungsunternehmens, einen sog. Silo, beherrscht (IFRS 10.B76). Silos sind Beteiligungsunternehmensteile, bei denen bestimmte Vermögenswerte und Schulden in einer Weise miteinander verbunden ...mehr

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zfs 10/2023, Wirksamkeit de... / 2 Aus den Gründen:

[8] 1. Das BG hat zu Recht angenommen, dass die sogenannte "erweiterte Schlüsselklausel" in § 28 Nr. 4 Buchst. a), 4. Spiegelstrich G (der AVB 2014), die den Versicherungsschutz bei einem Eindringen des Täters in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel davon abhängig macht, dass die Schlüsselvortat "ohne fahrlässiges Verhalten des berechtigten Besitzers" erfolg...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Nebentätigkeit

Rz. 381 Sofern die Einkünfte des Unterhaltsschuldner aus einer vollschichtigen Tätigkeit nicht ausreichen ohne Beeinträchtigung des notwendigen Selbstbehalts den Mindestunterhalt für den bzw. die Unterhaltsgläubiger aufzubringen, kann ihm zugemutet werden im Rahmen seiner Verpflichtung zur gesteigerten Ausnutzung seiner Arbeitskraft durch die Aufnahme einer Nebenerwerbstätig...mehr

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§ 6 Der familienrechtliche ... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Der familienrechtliche Ausgleichsanspruch ist eines der aktuellen familienrechtlichen Themen.[1] Die Diskussion wurde angestoßen, durch eine Entscheidung des BGH zum Eintritt eines volljährig gewordenen Kindes in ein laufendes Kindesunterhaltsverfahren, welches zuvor von den Eltern geführt wurde.[2] Praxistipp Der familienrechtliche Ausgleichsanspruch ist für die anwalt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Gemeinsame Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 300 [Autor/Stand] Übergreifende Tatbestandsvoraussetzungen. Die Wegzugsteuertatbestände des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 setzen neben den jeweils tatbestandsspezifischen Merkmalen (dazu Rz. 350 ff., 365 ff., 431 ff.) jeweils voraus, dass es sich bei dem Anteilseigner[2] um einen "unbeschränkt Steuerpflichtigen" i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 handelt (s. Rz. 303 ...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.2 Haftung wegen Masseschmälerung

Das Verbot der Masseschmälerung knüpft an die Pflicht zur Massesicherung an. Bei schuldhaften Verstößen hiergegen trifft den Geschäftsführer die Erstattungspflicht (§ 15b Abs. 4 InsO n. F.). Sind Zahlungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes vereinbar, ist die Haftung des Geschäftsführers ausgeschlossen (siehe 1.4.1). Insbesondere verstößt ein Geschäftsführer...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3 Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers und Strafbarkeit

Verletzt der Geschäftsführer seine gesteigerten Pflichten in der Krise, kann er persönlich in die zivilrechtliche Haftung genommen werden und sich außerdem strafbar machen; das gilt auch für den faktischen Geschäftsführer.[1] Die wichtigsten Haftungs- und Strafvorschriften werden nachfolgend erörtert. 3.1 Haftung wegen Insolvenzverschleppung 3.1.1 Schadensersatz Verstößt ein Ge...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.1 Haftung wegen Insolvenzverschleppung

3.1.1 Schadensersatz Verstößt ein Geschäftsführer schuldhaft gegen § 15a InsO, stellt er einen Insolvenzantrag also entweder nicht, nicht rechtzeitig oder nicht richtig, muss er Schadensersatz zahlen und begeht darüber hinaus eine Straftat. Die Höhe des Schadensersatzes ist davon abhängig, ob der Gläubiger ein Alt- oder ein Neugläubiger ist. Altgläubiger sind diejenigen Gläubig...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.3 Haftung für Steuerschulden der Gesellschaft

3.3.1 Schadensersatz Erfüllt der Geschäftsführer die steuerlichen Pflichten der GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht oder nicht ordnungsgemäß, so kann ihn eine persönliche Haftung für die Steuerschulden inklusive Säumniszuschlägen gemäß § 69 AO treffen. Das gilt nur, wenn der Gesellschaft im Fälligkeitszeitpunkt die Zahlung der Steuern auch möglich war.[1] Ist das der ...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.4 Haftung für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge

3.4.1 Schadensersatz Die Sozialversicherungsbeiträge müssen in jedem Fall abgeführt werden. Der Geschäftsführer kann sich nicht auf das Verbot der Leistung von Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife nach § 15b Abs. 1 Satz 1 InsO n. F. berufen. Er haftet zivilrechtlich gem. § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 266a StGB. Neben den Sozialversicherungsbeiträgen muss der Geschäftsführ...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.1.3 Haftung Dritter

Steuerberater unterliegen bei einem ausdrücklichen Auftrag zur Prüfung der Insolvenzreife eines Unternehmens einer vertraglichen Haftung für etwaige Fehlleistungen. Bei einem Mandat zu allgemeiner steuerlicher Beratung besteht hingegen keine Pflicht des Steuerberaters zum Hinweis auf einen Insolvenzgrund.[1] Erklärt aber der vertraglich lediglich mit der Erstellung der Steue...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflichten und Haftung in der Insolvenz

Zusammenfassung Überblick Gerät eine GmbH in die Krise, sind die Aufmerksamkeit und die Übersicht des Geschäftsführers besonders gefragt. Mit den geeigneten Maßnahmen zur rechten Zeit kann er versuchen, die angeschlagene Gesellschaft vor der Insolvenz zu retten. Dabei muss er seine gesteigerten Informations-, Sanierungs- und sonstigen Krisenpflichten beachten. Begeht er Fehle...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 6.3 Vereinbarung zur Begrenzung der Haftung des Geschäftsführers

Die Haftungsrisiken eines GmbH-Geschäftsführers sind beträchtlich, besonders in Anbetracht dessen, dass er häufig nicht der eigentlich Unternehmende und damit am Gewinn der Unternehmung nur begrenzt beteiligt ist. Es liegt daher aus seiner Sicht nahe zu versuchen, diese Risiken im Rahmen des Anstellungsvertrags zu begrenzen. Die unter § 6 a im folgenden aufgeführten Vereinba...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.1.2 Mehrere Geschäftsführer

Hat die Gesellschaft mehrere Geschäftsführer, gilt das sog. Prinzip der Gesamtverantwortung. Jeder einzelne Geschäftsführer hat sich über die Geschäfte und die Lage der GmbH auf dem Laufenden zu halten. Eine interne Ressortaufteilung entlastet den Mitgeschäftsführer nicht von seiner Verantwortlichkeit für die verspätete Insolvenzantragsstellung.mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.3.2 Strafbarkeit

Der Geschäftsführer kann strafrechtlich belangt werden, wenn er Täter, Anstifter oder Gehilfe einer Steuerhinterziehung oder Steuerhehlerei ist. Diese Tatbestände können nur vorsätzlich verwirklicht werden; sie werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe belegt (vgl. §§ 370, 374 AO). Nach § 71 AO haftet der Steuerhinterzieher (§ 370 AO) oder der Steue...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.3.1 Schadensersatz

Erfüllt der Geschäftsführer die steuerlichen Pflichten der GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht oder nicht ordnungsgemäß, so kann ihn eine persönliche Haftung für die Steuerschulden inklusive Säumniszuschlägen gemäß § 69 AO treffen. Das gilt nur, wenn der Gesellschaft im Fälligkeitszeitpunkt die Zahlung der Steuern auch möglich war.[1] Ist das der Fall, trägt der Gesc...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.1.4 Strafbarkeit

Die Insolvenzverschleppung wird nach § 15a Abs. 4 InsO mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Gemäß § 15a Abs. 4 Fall 3 InsO ist auch die "nicht richtige" Antragsstellung strafbar, dann nämlich, wenn der Antrag nicht zulässig ist, z. B. bei Fehlen des Gläubigerverzeichnisses oder bei Ungenauigkeiten bei gleichzeitiger Unterlassung der gebühre...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.4.2 Strafbarkeit

Die Nichtzahlung der Sozialversicherungsbeiträge ist strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe belangt (§ 266a StGB). Die Strafbarkeit wird auch dann ausgelöst, wenn keine Netto-Gehälter ausgezahlt werden.[1]mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.5 Existenzvernichtungshaftung

Schließlich kann der Geschäftsführer wegen Existenzvernichtung als Fall der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung i. S. v. § 826 BGB zur Verantwortung gezogen werden. Der Geschäftsführer haftet zudem nach § 830 BGB, wenn er die vorsätzliche Schädigung der Gesellschaft durch einen Gesellschafter fahrlässig nicht erkennt und deswegen nichts unternimmt. Eine Haftung nach § 83...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.4.1 Schadensersatz

Die Sozialversicherungsbeiträge müssen in jedem Fall abgeführt werden. Der Geschäftsführer kann sich nicht auf das Verbot der Leistung von Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife nach § 15b Abs. 1 Satz 1 InsO n. F. berufen. Er haftet zivilrechtlich gem. § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 266a StGB. Neben den Sozialversicherungsbeiträgen muss der Geschäftsführer nicht für Säumnis...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / Zusammenfassung

Überblick Gerät eine GmbH in die Krise, sind die Aufmerksamkeit und die Übersicht des Geschäftsführers besonders gefragt. Mit den geeigneten Maßnahmen zur rechten Zeit kann er versuchen, die angeschlagene Gesellschaft vor der Insolvenz zu retten. Dabei muss er seine gesteigerten Informations-, Sanierungs- und sonstigen Krisenpflichten beachten. Begeht er Fehler, drohen ihm e...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1 Pflichten des GmbH-Geschäftsführers in der Krise

Gerät die GmbH wirtschaftlich ins Abseits, muss der Geschäftsführer unverzüglich reagieren. Er hat: die Finanzen, vor allem die Liquidität der Gesellschaft ständig zu überwachen; sobald Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintritt, unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 bzw. 6 Wochen nach Eintritt Insolvenzantrag zu stellen; dafür zu sorgen, dass Auszahlungen nach Eintritt...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.3 Ausgleich von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen

1.3.1 Steuerzahlungspflichten Der Geschäftsführer muss nach § 34 Abs. 1 AO dafür sorgen, dass die Gesellschaft ihre Steuern entrichtet. Dabei muss er die Mittel der Gesellschaft mit Blick auf die in absehbarer Zeit fälligen Steuerschulden so einteilen, dass die Zahlung bei Fälligkeit gesichert ist und er muss darauf achten, dass er keine Steuerpflichten auslöst, welche die Ge...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 2.5.2 Zahlreiche Umgestaltungsmöglichkeiten

Umgestaltet werden können beispielsweise Forderungen, Absonderungsanwartschaften, Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte. Es ist möglich gegenseitige Verträge anzupassen und Vollstreckungsmaßnahmen bis zu 3 Monate lang vorübergehend zu stoppen. Unantastbar sind jedoch Lohn- und Gehaltsansprüche und betriebliche Altersvorsorgen.mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 2 Sanierungsmöglichkeiten

Wenn es in der Gesellschaft anfängt zu kriseln, beginnt für den Geschäftsführer der Lauf gegen die Zeit. Bis zum endgültigen Eintritt der Insolvenzreife kann er noch versuchen, die Gesellschaft mit geeigneten Sanierungsmaßnahmen vor der Pleite zu retten. Denkbar sind z. B. Forderungsverzichte oder Rangrücktritte der Gesellschafter, Patronatserklärungen, ein Schutzschirmverfa...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 2.5.1 Kein streng formelles Verfahren

Der Restrukturierungsrahmen beginnt mit der Anzeige des Restrukturierungsvorhabens bei Gericht. Er ist nicht durchdekliniert und formell wie das Insolvenzverfahren, sondern erlaubt es der Geschäftsleitung, sehr individuell abgestimmt auf die Unternehmensbedürfnisse bestimmte Maßnahmen einzuleiten oder auch nicht.mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.1.1 Schadensersatz

Verstößt ein Geschäftsführer schuldhaft gegen § 15a InsO, stellt er einen Insolvenzantrag also entweder nicht, nicht rechtzeitig oder nicht richtig, muss er Schadensersatz zahlen und begeht darüber hinaus eine Straftat. Die Höhe des Schadensersatzes ist davon abhängig, ob der Gläubiger ein Alt- oder ein Neugläubiger ist. Altgläubiger sind diejenigen Gläubiger, die bereits zum ...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.3.1 Steuerzahlungspflichten

Der Geschäftsführer muss nach § 34 Abs. 1 AO dafür sorgen, dass die Gesellschaft ihre Steuern entrichtet. Dabei muss er die Mittel der Gesellschaft mit Blick auf die in absehbarer Zeit fälligen Steuerschulden so einteilen, dass die Zahlung bei Fälligkeit gesichert ist und er muss darauf achten, dass er keine Steuerpflichten auslöst, welche die Gesellschaft nicht bedienen kan...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.4.3 Zahlungen an Gesellschafter und Geschäftsführervergütung

Vorsicht ist geboten bei Auszahlungen an Gesellschafter. Führen diese zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft, muss der Geschäftsführer Ersatz leisten (vgl. § 15b Abs. 5, 4 InsO n. F., entspricht § 64 Satz 3 GmbHG a. F.). Wichtig Vor jeder Auszahlung: Solvenzprognose Vor jeder Zahlung an die Gesellschafter muss der Geschäftsführer eine Solvenzprognose, d. h. eine Analyse der ...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.4 Massesicherung

Ist der Fortbestand der Gesellschaft gefährdet, soll der Geschäftsführer das Gesellschaftsvermögen im Interesse aller Gläubiger zusammenhalten. Ziel ist es, eine gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger im Rahmen des eröffneten Verfahrens zu erreichen bzw. eine bevorzugte Befriedigung einzelner Forderungsinhaber zu verhindern.[1] Daher dürfen ab Eintritt der Insolvenzreife (...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 2.5 Seit 1.1.2021 – Sanierungsoption in Form des Restrukturierungsrahmens

Kernstück des am 1.1.2021 in Kraft getretenen SanInsFoG ist das neue "Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen" (StaRUG), das ein neues, im wesentlichen außergerichtliches und vom Unternehmen selbstverantwortlich geführtes Sanierungsverfahren einführt, den sog. Restrukturierungsrahmen. Das neue Sanierungsverfahren steht nur Unternehmen zur ...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 2.2 Rangrücktritt des/r Gesellschafter/s

Auch der Rangrücktritt ist ein probates Mittel, die Überschuldung zumindest zeitweise zu verhindern. Beim Rangrücktritt tritt der Gläubiger mit seiner Forderung freiwillig hinter alle anderen Gläubiger zurück. Tritt der Gläubiger mit seinem Anspruch lediglich hinter diejenigen Ansprüche anderer Gesellschaftsgläubiger zurück und verlangt er erst wieder Erfüllung, sobald und so...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.4.2 Schutz der Vertragspartner

Der Geschäftsführer muss die Vertragspartner der Gesellschaft schützen. Das gilt gerade auch bei auf Dauer angelegten Vertragsverhältnissen. Der Geschäftsführer hat die persönliche Pflicht, den Kooperationspartner über die wirtschaftliche Lage zu informieren bzw. alle notwendigen organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, damit – nachdem der Insolvenzantrag gestellt ist – kei...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 2.4 Sanierungschance ESUG – Schutzschirmverfahren

Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ist am 1.3.2012 in Kraft getreten. Der hiermit eingeführte § 270b InsO bietet Unternehmen seitdem mit dem sog. Schutzschirmverfahren eine Plattform für die Sanierung angeschlagener Unternehmen. Entscheidet sich eine Gesellschaft dafür, erhält sie die Möglichkeit , innerhalb von 3 Monaten frei von Voll...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.1 Überwachung der Gesellschaft

Eine der grundlegendsten Pflichten des GmbH-Geschäftsführers – nicht nur in der Krise – besteht darin, über die wirtschaftliche Unternehmenslage informiert zu sein (vgl. § 43 Abs. 1 GmbHG). In der Krise und in ihrem Vorfeld steigern sich die Anforderungen an den Geschäftsführer: Er muss nun noch sorgfältiger die wirtschaftliche Lage überwachen und ggf. in kurzen Abständen Ve...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.2 Stellung des Insolvenzantrags

Wird die Gesellschaft zahlungsunfähig oder gerät sie in den Status der Überschuldung, hat der Geschäftsführer nach § 15a Abs. 2 InsO ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber 3 Wochen nach Einritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. 6 Wochen nach Überschuldung zwingend einen Insolvenzantrag zu stellen. Ein Verstoß hiergegen stellt eine strafrechtlich relevante Insolvenzverschleppun...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.4.1 Erlaubte Zahlungen

Als Zahlungen, die der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns entsprechen, sind anerkannt: weisungsgemäße Verwendung fremder Gelder zur Vermeidung einer Strafverfolgung gem. § 266 StGB; Abführen fälliger Sozialversicherungsbeiträge an die Sozialkassen; Zahlungen mit dem Ziel den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten, um entweder eine Sanierung zu ermöglichen oder aber schli...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.2.2 Antragsfrist

Ob die Frist des § 15a InsO erst bei positiver Kenntnis, bei Kennenmüssen oder unabhängig von subjektiven Merkmalen zu laufen beginnt, ist umstritten. Die wohl überwiegende Ansicht geht von tatsächlichen Umständen, Fakten und Zahlen für den Insolvenztatbestand aus, die i. S. einer offensichtlichen Erkennbarkeit objektiv zu Tage gelegen haben.[1] Die 3 Wochen bei Zahlungsunfäh...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 2.5.3 Restrukturierung gegen Gläubigerminderheit von bis zu 25 %

Stimmen alle Gläubiger dem Restrukturierungsplan zu, kann er ohne gerichtliche Einbeziehung umgesetzt werden. Wenn die Mehrheit zustimmt, wird der Plan dem Gericht vorgelegt, das ihn mit Wirkung auch für die ablehnenden Gläubiger bestätigen kann. Die Gruppe der Gläubiger, die sich den Maßnahmen entgegenstellen, darf die 25 %-Marke nicht überschreiten. Gezählt wird der Anteil...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.2.3 Auskunfts- und Mitwirkungspflichten nach Stellung des Insolvenzantrags

Nachdem der Insolvenzantrag gestellt ist, muss der Geschäftsführer allen Verfahrensbeteiligten Rede und Antwort stehen, er hat weitreichende Auskunfts- und Mitwirkungspflichten.[1] Im Interesse der Gläubigergemeinschaft müssen Geschäftsführer sogar Tatsachen offenbaren, die eine Forderung gegen sie selbst begründen. Vom Geschäftsführer darf jedoch nicht verlangt werden, dass...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 2.1 Forderungsverzicht des/r Gesellschafter/s

Um die Bilanz zu verbessern, können ein oder auch mehrere Gesellschafter auf eine Forderung, die sie gegen die Gesellschaft haben, verzichten. Ein Forderungsverzicht wird regelmäßig verbunden mit einer Besserungszusage, deren Blick darauf gerichtet ist, dass sich die Vermögensverhältnisse der GmbH, insbesondere durch künftige Gewinne oder Liquidationserlöse verbessern. Beim F...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 2.3 Patronatserklärung

Die Patronatserklärung ist, wenn sie als sog. harte Patronatserklärung ausgestaltet ist, bürgschaftsähnlich; sie bezeichnet die Erklärung eines sog. Patrons, dass er auf das Verhalten oder die wirtschaftliche Lage der patronierten Gesellschaft Einfluss nehmen wird mit dem Ziel, dadurch ihre wirtschaftliche Position, insbesondere ihre Kreditwürdigkeit zu stärken oder zu erhal...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.2.1 Insolvenzreife

Zahlungsunfähigkeit besteht, wenn die Gesellschaft voraussichtlich dauernd und nicht nur vorübergehend außer Stande ist, ihre fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen und deshalb fällige Zahlungspflichten nicht erfüllt (vgl. § 17 Abs. 2 InsO). Diese Definition hat der BGH in ständiger Rechtsprechung mit Leben gefüllt und bestimmt, dass von einer Zahlungsunfähigkeit auszugehe...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.3.2 Sozialversicherungsbeiträge

Der Arbeitgeber ist nach § 28e Abs. 1 SGB IV verpflichtet, die von seinen Arbeitnehmern zu entrichtenden Beiträge an die Sozialversicherung abzuführen. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist – unabhängig davon, ob die Beiträge in Höhe der voraussichtlichen Beitragsschuld oder in Höhe der Beiträge des Vormonats nachgewiesen werden – spätestens am drittletzten Bankarbeitstag...mehr

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Modernisierungsvereinbarung... / 2.2.2 Schadensersatzansprüche

Solche Ansprüche sind denkbar, wenn durch ein schuldhaftes Verhalten der mit der Modernisierung beauftragten Handwerker ein Schaden entsteht. Ein Verschulden der Handwerker ist dem Vermieter zuzurechnen (§ 278 BGB). Eine Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit kann dem Vermieter nicht im Voraus erlassen werden (§ 276 Abs. 3 BGB). Wohnraummiete Bei der Wohnraummiete ist der...mehr

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Haftungsbegrenzung: Das lei... / 3 Diese Fälle versichert die D&O-Versicherung

Der sog. Versicherungsfall ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber der versicherten Person. Die D&O-Versicherung versichert hierbei sowohl die sog. Innenhaftung des Geschäftsführers gegenüber der GmbH, als auch die Außenhaftung des Geschäftsführers gegenüber Dritten. Im Verhältnis zur GmbH ist der Geschäftsführer für jeden pflichtwidrig und schuldhaft v...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 6.3.3 D&O-Police

Die Regelung über die D&O-Police – Directors and Officers Liability-Police = Vermögensschaden-Haftpflicht-Police für Geschäftsführer und Aufsichtsräte – berücksichtigt auch den Fall, dass möglicherweise der Versicherungsvertrag von der Versicherungsgesellschaft oder von der GmbH nicht fortgesetzt wird. Dann kann der Geschäftsführer beanspruchen, so gestellt zu werden, wie er...mehr

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Haftungsbegrenzung: Das lei... / 6 Ausnahmen vom Versicherungsschutz (Ausschlüsse)

Wie bei jeder Versicherungspolice üblich, sind auch bei der D&O-Versicherung in der Regel Ausschlüsse vereinbart, wobei die in der Praxis verwendeten Ausschlusstatbestände variieren. Häufig werden folgende Ausschlüsse vereinbart: Fälle im angloamerikanischen Raum: In den meisten Policen sind Pflichtverletzungen im angloamerikanischen Rechtskreis nicht versichert, weil dort vo...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / Zusammenfassung

Überblick Ein gut durchdachter und auf die Ziele der Gesellschafter abgestimmter GmbH-Gesellschaftsvertrag (=Satzung) ist das Fundament für einer erfolgreich agierenden GmbH. Dieser Beitrag befasst sich mit den Regelungen in der Satzung, die ergänzend zu den zwingend vorgeschriebenen Satzungsbestandteilen wie der Festsetzung der Firma, des Sitzes, des Unternehmensgegenstande...mehr